VL: Gute wissenschaftliche Praxis - 3 (2) PDF

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Fachhochschule Potsdam

Prof. Dr. Ellen Euler, LL.M.

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scientific practice good scientific practice research science

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Lecture notes on the topic of good scientific practice (GWP), including details on participants in science, requirements for good scientific practice (GWP), DFG GWP code, relevance for studies, and compatibility with KI.

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VL: Gute wissenschaftliche Praxis Start Me Up Vorlesung Prof. Dr. Ellen Euler, LL.M. Gliederung ▶ Beteiligte in der Wissenschaft ▶ Anforderungen an die gute wissenschaftl. Praxis (GWP) ▶ Kodex GWP der DFG ▶ Bedeutung für das Studium?! ▶ Gute wissenschaftliche Praxis und Vereinbarkeit mit...

VL: Gute wissenschaftliche Praxis Start Me Up Vorlesung Prof. Dr. Ellen Euler, LL.M. Gliederung ▶ Beteiligte in der Wissenschaft ▶ Anforderungen an die gute wissenschaftl. Praxis (GWP) ▶ Kodex GWP der DFG ▶ Bedeutung für das Studium?! ▶ Gute wissenschaftliche Praxis und Vereinbarkeit mit KI 2 Beteiligte 3 Wer sind die Beteiligten in der Wissenschaft?  Bitte tragen Sie diese bei Menti ein menti.com 8980 6927 4 Beteiligte in der Wissenschaft Finanzieren Wissenschaft und Forschung Betreiben Wissenschaft und Forschung und definieren die Regeln: und müssen die Regeln dabei beachten:  Politik  Wissenschaftler*innen  Bundes- und Landesministerien für  Hochschulleitungen & Leitungen von Wissenschaft und Forschung außerhochschulischen  Forschungsförderer wie die DFG/BMBF Forschungseinrichtungen  Fachgesellschaften  Fakultäten und Fachbereiche  Wissenschaftsräte und Aufsichtsgremien  Projekt- und Arbeitsgruppenleiter*innen  Studierende 5 Anforderungen an die GWP 6 Was verstehe ich unter Guter wissenschaftlicher Praxis (GWP)? Murmelrunde:  5 Minuten Austausch mit Sitznachbar.  Was sind aus Ihrer Sicht wichtige Kriterien für eine „gute“ wissenschaftliche Praxis?  Bitte tragen Sie Stichworte bei Menti ein 7 Gute wissenschaftliche Praxis & Gegenteil  Ehrlichkeit bei Methoden, Prozessen und Ergebnissen Unkritisch gegenüber eigenen Ergebnissen und Methoden sein  Verlässlichkeit und Sorgfalt in der Forschung und Kommunikation Unhaltbaren Versprechungen machen  Objektivität und Nachvollziehbarkeit Weglassen von Daten, Kontexte intransparent machen  Unabhängigkeit der Forschung Finanzierung nicht offenlegen und Unabhängigkeit nicht sicherstellen  Offene Kommunikation und Datenspeicherung Geschlossenheit statt Openness „Öffentliches Geld ist öffentliches Gut“  Sorgfaltspflicht Rechtliche Anforderungen missachten (z.B. Datenschutz, Urheberrecht etc.)  Fairness & Verantwortung für nachfolgende Wissenschaftler*innengenerationen Diversität und Chancengleichheit missachten 8 Allgemeingültige Grundsätze GWP 9 Überprüfbarkeit „Wissenschaftliche Erkenntnisse sind keine bloße ‚Meinungsäußerung‘“. Zwar gibt es im wissenschaftlichen Diskurs auch Meinungen, die man kontrovers diskutieren kann. Diese dürfen aber nicht auf der Ebene subjektiver Befindlichkeiten verbleiben. Vielmehr ist ein transparentes Erläutern der wissenschaftlichen Methodik mit Belegen erforderlich, so dass andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die neuen Ergebnisse oder Theorien überprüfen, genauer falsifizieren oder verifizieren können. Zu diesem Zweck werden neben den eigenen Untersuchungen auch fremde Forschungsergebnisse herangezogen, um sie miteinander abzugleichen. 10 Reproduzierbarkeit Mit der Überprüfbarkeit geht die Reproduzierbarkeit solcher Ergebnisse einher. Dies bedeutet, dass durch die Wiederholung eines Versuchs oder eines argumentativen Gedankenzusammenhangs unabhängig von Ort, Zeit und Person die gleichen Ergebnisse erzielt werden. Dabei muss deutlich gemacht werden, auf welchen Vorarbeiten die eigene Untersuchung aufbaut, so dass auch diese korrekt wiederzugeben sind. Bei wissenschaftlichen Untersuchungen können selbst kleinste Abweichungen das Ergebnis beeinflussen. Umso wichtiger ist es daher, das Vorgehen exakt zu beschreiben. Erst dies ermöglicht die Nachvollziehbarkeit einer wissenschaftlichen Erkenntnis. 11 Nachvollziehbarkeit Wissenschaftliche Ergebnisse müssen nachvollziehbar sein, indem ihre Methodik im Verhältnis zur Erkenntnis transparent und der rote Faden der Argumentation erkennbar wird. Hierfür ist die Kenntnis disziplinspezifischer Sprach- und Stilkonventionen nötig. Dazu muss man wissen, dass jede Disziplin, also jedes wissenschaftliche Fach, eine eigene Sprache, eine sog. Fachsprache entwickelt hat. Sie ermöglicht es, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Erkenntnisse möglichst ökonomisch und präzise vermitteln können, ohne fachspezifische Grundlagen noch einmal eigens ausführlich erläutern zu müssen. Durch den Einsatz solcher Terminologie kann also die Argumentation eines wissenschaftlichen Textes von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern so genau wie möglich nachvollzogen werden, indem man eingeführte Begriffe und Kategorien nutzt, die unnötigen sprachlichen Mehraufwand vermeiden helfen. 12 Redlichkeit Mit der Redlichkeit ist integres Verhalten gemeint, das mit den Werten der handelnden Person und den Werten einer Gemeinschaft, in der sie handelt, übereinstimmt. Auch in der Wissenschaft sollte beides zusammenkommen, indem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Werte der scientific community teilen. Weil sich diese Gemeinschaft der wissenschaftlich handelnden Personen über bestimmte Werte einig ist, hat sie sich selbst einen Wertekodex gegeben, der sie im Blick auf ihre Struktur und Ziele zusammenhält. Die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG tragen aus diesem Grund den Untertitel Kodex. Damit signalisiert die DFG ihren Anspruch, dass die Reihe von Werten, die für alle Wissenschaftstreibenden gelten sollen, verbindlich in diesen Leitlinien enthalten ist. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind redlich, wenn sie wissenschaftliche Sachverhalte gewissenhaft, ehrlich und präzise ermitteln und darstellen. Werte Ehrlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Fairness 13 Allgemein gültige Grundsätze GWP Pflicht & Recht auf Verfügbarmachung & C ommonalism -> Kommunismus -> Veröffentlichung wiss. Ergebnisse als Resultat kollektiver Anstrengungen Bewertung wiss. Ergebnisse folgt ausschließlich U niversalism -> Universalismus -> Argumenten & Sachverhalten, objektive, personale, soziale Merkmale, wie Herkunft, Geschlecht, Religion, persönliche Qualitäten fließen nicht ein Objektivität, Unparteilichkeit, selbstloses & D isinterestedness -> Uneigennützigkeit -> leidenschaftliches Eintreten für Wohl der Menschheit, allein orientiert am Wahrheitsanspruch O rganized -> Organisierter Skeptizismus -> grundsätzliches Anzweifeln, Offenheit gegenüber Kritik, Überprüfung und Revision S cepticism Siehe: Robert K. Merton, 1942. The Normative Structure of Science. In: The Sociology of Science. Theoretical and Empirical 14 Investigations, 1973, S. 267–278, abrufbar unter: https://sciencepolicy.colorado.edu/students/envs_5110/merton_sociology_science.pdf letzter Abruf 08.01.2024 Keine gute wissenschaftliche Praxis FFP-Definition nach der international akzeptierten »FFP-Definition« machen drei Tatbestände den Kern wissenschaftlichen Fehlverhaltens aus: Fabrication: Freie Erfindung von Ergebnissen; Falsification: Datenfälschung, z. b. durch Datenmanipulation, Nichtberücksichtigung unerwünschter Ergebnisse, Manipulation von Geräten, usw.; Plagiarism: Plagiat. 15 Kategorien wissenschaftlichen Fehlverhaltens Soziales Unlauterer Umgang Fehlverhalten im Fehlverhalten im Fehlverhalten mit Ergebnissen bzw. Publikationsprozess Datenmanagement Unlauteres bzw. Forschungsverhalten Administratives Fehlverhalten Sabotage Data fabrication Behauptete Autorschaft Unzulängliches Missbrauch Data falsification ohne Beitrag Forschungsdaten- Gutachtertätigkeit Urheberrechtsverletzung Verweigern berechtigter management Ausnutzung en Autorschaft Zurückhalten von Abhängigkeiten Unzulässige Unangemessene Daten ggüb. Soziale Übergriffe & Forschungsmethoden Autor*innenreihung Öffentlichkeit Diskriminierung Unzulänglicher Unangemessene Verstoß gegen Unredlicher Umgang Versuchsaufbau Positionierung von Verwendungsricht- mit „whistleblowern“ Unzulängliche Ergebnissen oder Teilung linien Verwertung von von Ergebnissen Verschwendung von Messergebnissen und (Salamitaktik) Drittmitteln oder Primärdaten Versäumnis Grundausstattung Interessenkonflikt 16 offenzulegen Bad Practise Fälle Wakefield war ein britischer Chirurg und Forscher, der 1998 eine Studie im medizinischen Journal "The Lancet" veröffentlichte. Diese Studie behauptete, einen Zusammenhang zwischen dem Masern- Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR) und dem Auftreten von Autismus bei Kindern zu finden. Die Studie basierte auf einer sehr kleinen Stichprobe von nur 12 Kindern und ihre Methoden und Schlussfolgerungen wurden bald von anderen Wissenschaftlern in Frage gestellt. Umfangreiche Nachforschungen in den folgenden Jahren, einschließlich großer epidemiologischer Studien, fanden keinen Beweis für einen solchen Zusammenhang. 17 Bad Practise Fälle Fall: Diederik Stapel, ehemals Professor für kognitive Sozialpsychologie an der Universität Tilburg NL „Menschen äußern sich rassistischer, wenn sie sich in einer vermüllten Umgebung aufhalten“ „Frauen, die Schönheitsprodukte in der Werbung sehen, fühlen sich hässlicher“ Der Anblick eines saftigen Steaks macht Versuchspersonen aggressiver“ 18 Bad Practise Fälle Johannes Bohannon. (2015). Chocolate with High Cocoa Content as a Weight-Loss Accelerator. Global Journal of Medical Research, 15(K2), 9–14. Retrieved from https://medicalresearchjournal.org/index.php/GJMR/arti cle/view/922 Achtung Fake Studie! Siehe: 19 https://www.youtube.com/watch?v=-35dij13n-U Gründe für Fehlverhalten Siehe Beitrag Armin Glatzmeier, Plagiate & Co, Wissenschaftliches Fehlverhalten in der Praxis, abrufbar unter: https://staatsbibliothek- berlin.de/fileadmin/user_upload/zentrale_Seiten/katalogsystem_wd/bilder/wissensw erkstatt/LiD_23_Gute_wiss_Praxis.pdf letzter Abruf 08.01.2024 20 Pause 15 Minuten 21 GWP nach DFG 1998 2013 2019 22 Aktuelle Regeln der DFG - Kodex GWP ▶ Kodex mit 19 Leitlinien, 2019 verabschiedet ▷ Prinzipien: Leitlinie 1 bis 6 ▷ Forschungsprozess: Leitlinie 7 bis 17 ▷ Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren: Leitlinie 18 bis 19 ▶ Verbindlich für alle Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen ▶ Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln durch die DFG https://wissenschaftliche-integritaet.de 23 24 3 Ebenen Konzept der GWP https://www.dfg.de/resource/blob/173732/4166759430af8dc2256f0fa 25 54e009f03/kodex-gwp-data.pdf, letzter Abruf 08.01.24 S. 2. ▶ 1: Verpflichtung auf die allgemeinen Prinzipien ▷ Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen legen unter Beteiligung ihrer wissenschaftlichen Mitglieder die Regeln für gute wissenschaftliche Praxis fest, geben sie ihren Angehörigen bekannt und verpflichten sie – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einschlägigen Fachgebiets – zu deren Einhaltung. Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler trägt die Verantwortung dafür, dass das eigene Verhalten den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. 26 ▶ 1: Verpflichtung auf die allgemeinen Prinzipien ▶ Erläuterungen: ▶ Zu den Prinzipien gehört es insbesondere, lege artis zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern. Die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis sind in den nachfolgenden Leitlinien ausgeführt. 27 ▶ 2: Berufsethos ▷ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen Verantwortung dafür, die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens in ihrem Handeln zu verwirklichen und für sie einzustehen. Die Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens beginnt zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karriereebenen aktualisieren regelmäßig ihren Wissensstand zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Stand der Forschung. 28 ▶ 2: Berufsethos ▶ Erläuterungen: ▶ Erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler unterstützen sich gegenseitig im kontinuierlichen Lern- und Weiterbildungsprozess und stehen in einem regelmäßigen Austausch. 29 ▶ 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen ▷ Die Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten. Sie sind zuständig für die Einhaltung und Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis sowie für eine angemessene Karriereunterstützung aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Leitungen wissenschaftlicher Einrichtungen garantieren die Voraussetzungen dafür, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rechtliche und ethische Standards einhalten können. Zu den Rahmenbedingungen gehören klare und schriftlich festgelegte Verfahren und Grundsätze für die Personalauswahl und die Personalentwicklung sowie für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit. 30 ▶ 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen ▶ Erläuterungen: ▶ Die Leitung jeder Hochschule und jeder außerhochschulischen Forschungseinrichtung trägt die Verantwortung für eine angemessene institutionelle Organisationsstruktur. Diese gewährleistet, dass in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten die Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Qualitätssicherung und Konfliktregelung eindeutig zugewiesen sind und den jeweiligen Mitgliedern und Angehörigen geeignet vermittelt werden. Im Rahmen der Personalauswahl und der Personalentwicklung werden die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfältigkeit („Diversity“) berücksichtigt. Die entsprechenden Prozesse sind transparent und vermeiden weitestmöglich nicht wissentliche Einflüsse („unconscious bias“). Für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind geeignete Betreuungsstrukturen und -konzepte etabliert. Es werden eine aufrichtige Beratung für die Laufbahn und weitere Karrierewege sowie Weiterbildungsmöglichkeiten und Mentoring für das wissenschaftliche und wissenschaftsakzessorische Personal angeboten. 31 ▶ 4: Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten ▷ Die Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitseinheit trägt die Verantwortung für die gesamte Einheit. Das Zusammenwirken in wissenschaftlichen Arbeitseinheiten ist so beschaffen, dass die Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, dass die dafür nötige Zusammenarbeit und Koordination erfolgen und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Zur Leitungsaufgabe gehören insbesondere auch die Gewährleistung der angemessenen individuellen – in das Gesamtkonzept der jeweiligen Einrichtung eingebetteten – Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Karriereförderung des wissenschaftlichen und wissenschaftsakzessorischen Personals. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sind durch geeignete organisatorische Maßnahmen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen zu verhindern. 32 ▶ 4: Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten ▶ Erläuterungen: ▶ Die Größe und die Organisation der wissenschaftlichen Arbeitseinheit sind so gestaltet, dass die Leitungsaufgaben, insbesondere die Kompetenzvermittlung, die wissenschaftliche Begleitung sowie die Aufsichts- und Betreuungspflichten, angemessen wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben geht mit der entsprechenden Verantwortung einher. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wissenschaftsakzessorisches Personal genießen ein der Karrierestufe angemessenes Verhältnis von Unterstützung und Eigenverantwortung. Ihnen kommt ein adäquater Status mit entsprechenden Mitwirkungsrechten zu. Sie werden durch zunehmende Selbstständigkeit in die Lage versetzt, ihre Karriere zu gestalten. 33 ▶ 5: Leistungsdimensionen und Bewertungskriterien ▷ Für die Bewertung der Leistung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist ein mehrdimensionaler Ansatz erforderlich: Neben der wissenschaftlichen Leistung können weitere Aspekte Berücksichtigung finden. Die Bewertung der Leistung folgt in erster Linie qualitativen Maßstäben, wobei quantitative Indikatoren nur differenziert und reflektiert in die Gesamtbewertung einfließen können. Soweit freiwillig angegeben, werden – neben den Kategorien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – auch individuelle Besonderheiten in Lebensläufen in die Urteilsbildung einbezogen. 34 ▶ 5: Leistungsdimensionen und Bewertungskriterien ▶ Erläuterungen:Erläuterungen: ▶ Qualitativ hochwertige Wissenschaft orientiert sich an disziplinspezifischen Kriterien. Neben der Gewinnung von Erkenntnissen und ihrer kritischen Reflexion fließen in die Beurteilung auch weitere Leistungsdimensionen ein. Diese sind zum Beispiel: ein Engagement in der Lehre, der akademischen Selbstverwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit, dem Wissens- und Technologietransfer; auch Beiträge im gesamtgesellschaftlichen Interesse können gewürdigt werden. Einbezogen werden auch die wissenschaftliche Haltung der Wissenschaftlerin beziehungsweise des Wissenschaftlers wie Erkenntnisoffenheit und Risikobereitschaft. Persönliche, familien- oder gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder dadurch verlängerte Ausbildungs- oder Qualifikationszeiten, alternative Karrierewege oder vergleichbare Umstände werden angemessen berücksichtigt. 35 ▶ 6: Ombudspersonen ▷ Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen sehen mindestens eine unabhängige Ombudsperson vor, an die sich ihre Mitglieder und Angehörigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können. Sie tragen hinreichend dafür Sorge, dass die Ombudspersonen an der Einrichtung bekannt sind. Für jede Ombudsperson ist eine Vertretung für den Fall der Besorgnis der Befangenheit oder der Verhinderung vorzusehen. 36 ▶ 6: Ombudspersonen Die Ombudspersonen dürfen während der Ausübung dieses Amtes nicht Mitglied eines zentralen Leitungsgremiums ihrer Einrichtung sein. Die Amtszeit von Ombudspersonen ist zeitlich begrenzt. Eine weitere Amtszeit ist möglich. Als Ombudspersonen werden integere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Leitungserfahrung ausgewählt. Sie beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaft­lichen Fehlverhaltens und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Die Ombudspersonen nehmen die Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und leiten Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bedarfsfall an die verantwortliche Stelle, zumeist eine Untersuchungskommission, an ihrer Einrichtung weiter. 37 Ombudspersonen FHP 38 ▶ 7: Phasenübergreifende Qualitätssicherung ▷ Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen jeden Teilschritt im Forschungsprozess lege artis durch. Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege), werden stets die angewandten Mechanismen der Qualitätssicherung dargelegt. Dies gilt insbesondere, wenn neue Methoden entwickelt werden. 39 ▶ 7: Phasenübergreifende Qualitätssicherung ▶ Erläuterungen: Die Herkunft von im Forschungsprozess verwendeten Daten, rganismen, Materialien und Software wird kenntlich gemacht und die Nachnutzung belegt; die riginalquellen werden zitiert. Art und Umfang von im Forschungsprozess entstehenden Forschungsdaten werden beschrieben. Der Umgang mit ihnen wird, entsprechend den Vorgaben im betroffenen Fach, ausgestaltet. Der Quellcode von öffentlich zugänglicher Software muss persistent, zitierbar und dokumentiert sein. Dass Ergebnisse beziehungsweise Erkenntnisse durch andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler repliziert beziehungsweise bestätigt werden können (beispielsweise mittels einer ausführlichen Beschreibung von Materialien und Methoden), ist – abhängig von dem betroffenen Fachgebiet – essenzieller Bestandteil der Qualitätssicherung. 40 ▶ 8: Akteure, Verantwortlichkeiten und Rollen ▷ Die Rollen und die Verantwortlichkeiten der an einem Forschungsvorhaben beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie des wissenschaftsakzessorischen Personals müssen zu jedem Zeitpunkt eines Forschungsvorhabens klar sein. 41 ▶ 8: Akteure, Verantwortlichkeiten und Rollen ▶ Erläuterungen: ▶ Die Beteiligten eines Forschungsvorhabens stehen in einem regelmäßigen Austausch. Sie legen ihre Rollen und Verantwortlichkeiten in geeigneter Weise fest und passen diese, sofern erforderlich, an. Eine Anpassung ist insbesondere angezeigt, wenn sich der Arbeitsschwerpunkt einer/eines Beteiligten des Forschungsvorhabens verändert. 42 ▶ 9: Forschungsdesign ▷ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berücksichtigen bei der Planung eines Vorhabens den aktuellen Forschungsstand umfassend und erkennen ihn an. Die Identifikation relevanter und geeigneter Forschungsfragen setzt sorgfältige Recherche nach bereits öffentlich zugänglich gemachten Forschungsleistungen voraus. Die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen stellen die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sicher. 43 ▶ 9: Forschungsdesign ▶ Erläuterungen: ▶ Methoden zur Vermeidung von (unbewussten) Verzerrungen bei der Interpretation von Befunden, zum Beispiel Verblindung von Versuchsreihen, werden, soweit möglich, angewandt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler prüfen, ob und, wenn ja, inwiefern Geschlecht und Vielfältigkeit für das Forschungsvorhaben (mit Blick auf die Methoden, das Arbeitsprogramm, die Ziele etc.) bedeutsam sein können. Bei der Interpretation von Befunden werden die jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigt. 44 ▶ 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte ▷ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen. 45 ▶ 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte ▶ Erläuterungen: ▶ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen sich die Gefahr des Missbrauchs von Forschungsergebnissen kontinuierlich bewusst. Ihre Verantwortung beschränkt sich dabei nicht auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern umfasst auch die Verpflichtung, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten so einzusetzen, dass Risiken erkannt, abgeschätzt und bewertet werden können. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die mit sicherheitsrelevanter Forschung (dual use) verbundenen Aspekte. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen tragen Verantwortung für die Regelkonformität des Handelns ihrer Mitglieder und ihrer Angehörigen und befördern diese durch geeignete Organisationsstrukturen. Sie entwickeln verbindliche Grundsätze für Forschungsethik und Verfahren für die entsprechende Beurteilung von Forschungsvorhaben. 46 ▶ 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte ▶ Erläuterungen: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treffen, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte. Dokumentierte Vereinbarungen bieten sich insbesondere an, wenn an einem Forschungsvorhaben mehrere akademische und/oder nicht akademische Einrichtungen beteiligt sind oder wenn absehbar ist, dass eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler die Forschungseinrichtung wechseln wird und die von ihr / von ihm generierten Daten weiterhin für (eigene) Forschungszwecke verwenden möchte. Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftlerin und dem Wissenschaftler zu, die/der sie erhebt. Im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts entscheiden auch die Nutzungsberechtigten (insbesondere nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen), ob Dritte Zugang zu den Daten erhalten sollen. 47 ▶ 11: Methoden und Standards ▷ Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden an. Bei der Entwicklung und Anwendung neuer Methoden legen sie besonderen Wert auf die Qualitätssicherung und Etablierung von Standards. 48 ▶ 11: Methoden und Standards ▶ Erläuterungen: ▶ Die Anwendung einer Methode erfordert in der Regel spezifische Kompetenzen, die gegebenenfalls über entsprechend enge Kooperationen abgedeckt werden. Die Etablierung von Standards bei Methoden, bei der Anwendung von Software, der Erhebung von Forschungsdaten sowie der Beschreibung von Forschungsergebnissen bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen. 49 ▶ 12: Dokumentation ▷ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen. 50 ▶ 12: Dokumentation ▶ Erläuterungen: ▶ Eine wichtige Grundlage für die Ermöglichung einer Replikation ist es, die für das Verständnis der Forschung notwendigen Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden-, Auswertungs- und Analyseschritte sowie gegebenenfalls die Entstehung der Hypothese zu hinterlegen, die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten und, soweit möglich, Dritten den Zugang zu diesen Informationen zu gestatten. Bei der Entwicklung von Forschungssoftware wird der Quellcode dokumentiert. 51 ▶ 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen ▷ Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich ( Publikationen, über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden in eigener Verantwortung – unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets –, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach. 52 ▶ 13: Herstellung von Zugang zu Forschungsergebnissen ▶ Erläuterungen: Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable,Accessible, Interoperable, ReUsable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien. Einschränkungen können sich im Kontext von Patentanmeldungen mit Blick auf die öffentliche Zugänglichkeit ergeben. Sofern eigens entwickelte Forschungssoftware für Dritte bereitgestellt werden soll, wird diese mit einer angemessenen Lizenz versehen. Dem Gedanken „Qualität vor Quantität“ Rechnung tragend, vermeiden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unangemessen kleinteilige Publikationen. Sie beschränken die Wiederholung der Inhalte ihrer Publikationen als (Co-)Autorinnen und (Co-)Autoren auf den für das Verständnis des Zusammenhangs erforderlichen Umfang. Sie zitieren ihre zuvor bereits öffentlich zugänglich gemachten Ergebnisse, sofern darauf nach dem disziplinenspezifischen Selbstverständnis nicht ausnahmsweise verzichtet werden darf. 53 F indable A ccessible I nteroperable R eusable 54 ▶ 14: Autorschaft ▷ Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können. 55 ▶ 14: Autorschaft ▶ Erläuterungen: Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden. 56 CRediT (Contributor Roles Taxonomy https://credit.niso.org 57 ▶ 15: Publikationsorgan ▷ Autorinnen und Autoren wählen das Publikationsorgan – unter Berücksichtigung seiner Qualität und Sichtbarkeit im jeweiligen Diskursfeld – sorgfältig aus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Funktion von Herausgeberinnen und Herausgebern übernehmen, prüfen sorgfältig, für welche Publikationsorgane sie diese Aufgabe übernehmen. Die wissenschaftliche Qualität eines Beitrags hängt nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er öffentlich zugänglich gemacht wird. 58 ▶ 15: Publikationsorgan ▶ Erläuterungen: ▶ Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen insbesondere auch Fachrepositorien, Daten- und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht. Ein neues oder unbekanntes Publikationsorgan wird auf seine Seriosität hin geprüft. Ein wesentliches Kriterium bei der Auswahlentscheidung besteht darin, ob das Publikationsorgan eigene Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis etabliert hat. 59 ▶ 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen ▷ Redliches Verhalten ist die Grundlage der Legitimität eines Urteilsbildungsprozesses. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die insbesondere eingereichte Manuskripte, Förderanträge oder die Ausgewiesenheit von Personen beurteilen, sind diesbezüglich zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Sie legen alle Tatsachen offen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Offenlegung von Tatsachen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können, gilt auch für Mitglieder in wissenschaftlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien. 61 ▶ 16: Vertraulichkeit und Neutralität ▶ Erläuterungen: Die Vertraulichkeit der fremden Inhalte, zu denen die Gutachterin / der Gutachter beziehungsweise das Gremienmitglied Zugang erlangt, schließt die Weitergabe an Dritte und die eigene Nutzung aus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zeigen etwaige Interessenskonflikte oder Befangenheiten, die in Bezug auf das begutachtete Forschungsvorhaben oder die Person beziehungsweise den Gegenstand der Beratung begründet sein könnten, unverzüglich bei der zuständigen Stelle an. 62 ▶ 17: Archivierung ▷ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht. 63 ▶ 16: Vertraulichkeit und Neutralität ▶ Erläuterungen: ▶ Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt. In begründeten Fällen können verkürzte Aufbewahrungsfristen angemessen sein; die entsprechenden Gründe werden nachvollziehbar beschrieben. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung des öffentlichen Zugangs. 64 ▶ 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen Betroffene ▷ Die zuständigen Stellen an den Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen (in der Regel Ombudspersonen und Untersuchungskommissionen), die einen Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens überprüfen, setzen sich in geeigneter Weise für den Schutz sowohl der Hinweisgebenden als auch der/des von den Vorwürfen Betroffenen ein. Die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens erfolgt ausdrücklich unter Beachtung der Vertraulichkeit und des Grundgedankens der Unschuldsvermutung. Die Anzeige der Hinweisgebenden muss in gutem Glauben erfolgen. Bewusst unrichtig oder mutwillig erhobene Vorwürfe können selbst ein wissenschaftliches Fehlverhalten begründen. Wegen der Anzeige sollen weder der/dem Hinweisgebenden noch der/dem von den Vorwürfen Betroffenen Nachteile für das eigene wissenschaftliche oder berufliche Fortkommen erwachsen. 65 ▶ 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ▷ Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen etablieren Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Entsprechende Regelwerke erlassen sie auf Basis einer hinreichenden Rechtsgrundlage. Die zu etablierenden Regelwerke umfassen insbesondere Definitionen von Tatbeständen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, Verfahrensvorschriften und Maßnahmen bei Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Regelwerke werden ergänzend zu einschlägigen, höherrangigen Normen angewandt. 66 Satzung zur GWP an der FHP ▶ https://www.fh- potsdam.de/sites/default/files/2022-07/440-gute- wissenschaftliche-praxis-abk-fhpotsdam-22-07- 28.pdf, letzter Zugriff: 06.12.2024, 16:21 Uhr. 67 Pause 15 Minuten 68 Bedeutung für das Studium?! 69 Bedeutung für das Studium?! ▶ Murmelrunde: ▶ 5 Minuten Austausch mit Sitznachbar ▶ Welchen konkreten Problemen können die Studierenden im Zsh. mit der GWP begegnen? 70 Forschendes Lernen 1. in das Forschungsfeld einsteigen 2. mögliche Forschungsfragen identifizieren 3. Informationen und theoretische Zugänge erarbeiten 4. Methoden auswählen und aneignen 5. Forschungsfrage präzisieren 6. Forschungsdesign entwickeln 7. Forschungsdesign umsetzen 8. Ergebnisse aufbereiten und präsentieren 9. Forschungsprozess reflektieren Prozess in Anlehnung an Huber 2013 nach: Sonntag, Monika, Julia Rueß, Carola Ebert, Kathrin Friederici, Laura Schilow, und Wolfgang Deicke. 2017. Forschendes lernen im Seminar. Humboldt-Universität zu Berlin, S. 14: http://dx.doi.org/10.18452/22104 71 In das Forschungsfeld einsteigen Als Studentin/Student haben Sie das Recht auf eine angemessene Betreuung. Dazu gehört zum Beispiel ein regelmäßiger Austausch zwischen Ihnen und der Person, die Sie betreut. Konflikte im Betreuungsverhältnis können z. B. dadurch entstehen, dass Absprachen (auf beiden Seiten) nicht eingehalten werden. Seien Sie sich dennoch im Klaren darüber, dass die Verantwortung für Ihre Abschlussarbeit letztlich bei Ihnen selbst liegt. Sie sollen zeigen, dass Sie im Rahmen des studentischen Forschens in der Lage sind, selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln. Siehe Onlinekurs „Gute wissenschaftliche Praxis“, Modul 1 Forschen lernen - Der Forschungskreislauf72 im Studium, CC BY 3.0, Projektleitung Tangen/Hirsch-Weber; abrufbar unter: https://opencourses.kit.edu/goto.php?target=crs_892&client_id=opencourses Forschungsfrage identifizieren Ist man als Studentin/Student auf der Suche nach einer geeigneten Fragestellung, so kann es angesichts der Vielfalt der möglichen Themen gar nicht so leicht sein, sich auf eine bestimmte Fragestellung festzulegen. Auch läuft man häufig Gefahr, die Fragestellung zu weit oder zu eng zu fassen. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, die Frage in enger Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer festzulegen. Bedenken Sie bei der Auswahl Ihrer Fragestellung, dass es bei studentischen Abschlussarbeiten noch nicht zwingend nötig ist, neue Erkenntnisse zu generieren. Die Arbeiten auf dieser Qualifikationsstufe dienen in erster Linie dazu, festzustellen, ob Sie in der Lage sind, wissenschaftlich zu arbeiten und eine Fragestellung unter Anwendung der wissenschaftlichen Methoden Ihres Fachs zu beantworten. Der Anspruch, mit Ihrer Arbeit zum Erkenntnisfortschritt Ihres Feldes beizutragen, wird erst an Doktorandinnen und Doktoranden sowie etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gestellt. Siehe Onlinekurs „Gute wissenschaftliche Praxis“, Modul 1 Forschen lernen - Der Forschungskreislauf73 im Studium, CC BY 3.0, Projektleitung Tangen/Hirsch-Weber; abrufbar unter: https://opencourses.kit.edu/goto.php?target=crs_892&client_id=opencourses Informationen & Zugänge erarbeiten Über eine sorgfältige Literatur- bzw. Datenrecherche wird der Forschungsstand umfassend ermittelt und dokumentiert. Dabei sind alle relevanten Beiträge zu ermitteln und in der eigenen Diskussion, soweit sie für die Argumentation eine Rolle spielen, nachzuweisen. Achten Sie darauf, eigene Ideen nicht mit fremden zu vermischen, indem Sie das Übernommene grundsätzlich kenntlich machen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, das geistige Eigentum Anderer zu stehlen und damit ein Plagiat zu begehen. Siehe Onlinekurs „Gute wissenschaftliche Praxis“, Modul 1 Forschen lernen - Der Forschungskreislauf74 im Studium, CC BY 3.0, Projektleitung Tangen/Hirsch-Weber; abrufbar unter: https://opencourses.kit.edu/goto.php?target=crs_892&client_id=opencourses Methoden auswählen Eine zielführende, d. h. nachvollziehbare und mit anderen Arbeiten vergleichbare Beantwortung Ihrer Fragestellung erfordert das systematische Vorgehen nach wissenschaftlich anerkannten Methoden. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Methoden, die Sie zur Beantwortung ihrer Fragestellung anwenden können, erstens zu kennen und zweitens sorgfältig auszuwählen. Dazu müssen Sie wissen, welche Methoden in Ihrem Fachbereich je nach Fragestellung besonders relevant sind. Siehe Onlinekurs „Gute wissenschaftliche Praxis“, Modul 1 Forschen lernen - Der Forschungskreislauf75 im Studium, CC BY 3.0, Projektleitung Tangen/Hirsch-Weber; abrufbar unter: https://opencourses.kit.edu/goto.php?target=crs_892&client_id=opencourses Forschungsfrage präzisieren Damit Sie Ihre Fragestellung präzisieren können, ist es erforderlich, dass Sie den aktuellen Forschungsstand kennen. Gegebenenfalls müssen Sie, wie bereits angesprochen, zu diesem Zweck eine erneute Literaturrecherche durchführen. Wichtig ist, dass Sie auch solche Forschungsergebnisse berücksichtigen, die Ihrem Plan, den Sie sich für Ihr Vorhaben gemacht haben, widersprechen. Das macht es ggf. erforderlich, weitere Anpassungen vorzunehmen. Siehe Onlinekurs „Gute wissenschaftliche Praxis“, Modul 1 Forschen lernen - Der Forschungskreislauf76 im Studium, CC BY 3.0, Projektleitung Tangen/Hirsch-Weber; abrufbar unter: https://opencourses.kit.edu/goto.php?target=crs_892&client_id=opencourses Forschungsdesign entwickeln Achten Sie bei der Entwicklung des Forschungsdesigns auf Folgendes: Planen Sie Ihre Untersuchung so, dass keine systematischen Fehler bei der Datenerhebung entstehen. Systematische Fehler können z. B. passieren, wenn die Datenmenge zu klein und damit zu wenig repräsentativ ist, aber auch, wenn Störfaktoren, die nicht in die Überlegung einbezogen wurden, das Untersuchungsobjekt während der Datenerhebung beeinflussen. Setzen Sie sich außerdem damit auseinander, welche Folgen Ihre Untersuchung haben kann und überlegen Sie, inwieweit ethische Aspekte einen Einfluss auf Ihr Vorhaben haben. Grundsätzlich ist es in der Planungsphase immer empfehlenswert, die Meinung anderer erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einzuholen, indem Sie sich z. B. mit Mitgliedern Ihrer Arbeitsgruppe oder mit Kommilitoninnen/Kommilitonen in höheren Fachsemestern austauschen. Siehe Onlinekurs „Gute wissenschaftliche Praxis“, Modul 1 Forschen lernen - Der Forschungskreislauf77 im Studium, CC BY 3.0, Projektleitung Tangen/Hirsch-Weber; abrufbar unter: https://opencourses.kit.edu/goto.php?target=crs_892&client_id=opencourses Forschungsdesign umsetzen Immer muss mit Unfällen oder unglücklichen Umständen gerechnet werden, die die Durchführung eines Forschungsdesigns zum Scheitern bringen. So können Computerabstürze oder verlorene Notizzettel Ihr Vorhaben vereiteln. Das ist dann der Fall, wenn Sie die Datenerhebung nicht nochmals durchführen können und Ihnen damit die Grundlage fehlt, die Ihre Schlussfolgerungen für die Beantwortung Ihrer Fragestellung legitimieren. Selbst wenn eine Wiederholung möglich ist, kostet das unter Umständen viel Zeit, so dass auch die Gefahr steigt, mit zunehmendem Zeitdruck Fehler zu machen. Um gar nicht erst in eine solche Lage zu kommen, sollten Sie bei Ihrer forschenden Tätigkeit daher immer daran denken, alle gewonnenen (Roh-)Daten vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu gehört es auch zu hinterlegen, wie die Daten verarbeitet wurden. Zu Ihren Aufgaben im Rahmen eines Forschungsprojektes gehört es infolgedessen auch, sich über fachspezifische Standards und etablierte Methoden zur Dokumentation von Forschungsdaten zu informieren. Falls es bei Ihrem Projekt um die Entwicklung von Forschungssoftware geht, muss diese mit dem Quellcode dokumentiert werden. Siehe Onlinekurs „Gute wissenschaftliche Praxis“, Modul 1 Forschen lernen - Der Forschungskreislauf78 im Studium, CC BY 3.0, Projektleitung Tangen/Hirsch-Weber; abrufbar unter: https://opencourses.kit.edu/goto.php?target=crs_892&client_id=opencourses Ergebnisse aufbereiten & präzisieren Das Ziel ist, Ihre Fragestellung, auf Basis der gewonnenen Daten zu beantworten, indem Sie aus den Daten Informationen und daraus neue Erkenntnisse ableiten. Damit Andere Ihre Schlussfolgerungen nachvollziehen können, ist es wichtig, dass Sie die gewonnenen Daten sowohl dokumentieren als auch darlegen, welche Auswertungsmethoden Sie angewandt haben. Beachten Sie, dass man unabhängig von der Art des Forschungsvorhabens gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstößt, wenn Unstimmigkeiten oder Fehler verschwiegen werden. Anders gesagt: Falls sich einzelne Daten widersprechen, also nicht zum Ergebnis passen, ist es Ihre Aufgabe, die Ursache hierfür herauszufinden und zu benennen. Siehe Onlinekurs „Gute wissenschaftliche Praxis“, Modul 1 Forschen lernen - Der Forschungskreislauf79 im Studium, CC BY 3.0, Projektleitung Tangen/Hirsch-Weber; abrufbar unter: https://opencourses.kit.edu/goto.php?target=crs_892&client_id=opencourses Forschungsprozess reflektieren Zum Abschluss legen Sie Ihren Forschungsprozess schriftlich dar. Das Endprodukt sollte ein Text sein, der folgende Fragen nachvollziehbar und überprüfbar beantwortet Was war die Fragestellung bzw. was genau wurde untersucht? Wie sind Sie bei der Untersuchung vorgegangen und wie sind Sie zu Ihren Ergebnissen gekommen? Wie sind Ihr Vorhaben und die Ergebnisse in den derzeitigen Forschungsstand einzuordnen bzw. darin zu bewerten? Im Text Ihrer Abschlussarbeit dokumentieren Sie also zum einen Ihren gesamten Forschungsprozess. Zum anderen schaffen Sie damit die Grundlage, die es erlaubt, sich mit anderen Forschenden über Ihre Arbeit austauschen zu können: eine Grundlage für den wissenschaftlichen Diskurs. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gibt es verschiedene Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner an Ihrer Hochschule, die Sie im Zweifelsfall konsultieren sollten. Einrichtungen wie die Bibliothek und ein Schreibzentrum sind Anlaufstellen, wenn Sie Hilfe bei der Recherche oder Verschriftlichung Ihres Forschungsprozesses benötigen. Ombudspersonen sind Vertrauenspersonen einer Hochschule, an die Sie sich wenden können, wenn Sie der Meinung sind, dass es zu einem Regelverstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis gekommen ist. Auch der Austausch mit erfahreneren Kommilitoninnen und Kommilitonen oder Ihren Dozierenden kann Ihnen bei solchen Fragen hilfreich sein. Siehe Onlinekurs „Gute wissenschaftliche Praxis“, Modul 1 Forschen lernen - Der Forschungskreislauf80 im Studium, CC BY 3.0, Projektleitung Tangen/Hirsch-Weber; abrufbar unter: https://opencourses.kit.edu/goto.php?target=crs_892&client_id=opencourses Studentisches Fehlverhalten Prävalenz Mindestens einmal im Erhebungszeitraum: Plagiiert -> 18 % (Studenten: 19,3 %, Studentinnen: 17 %) Daten gefälscht oder manipuliert -> 24 % (Studenten: 25,8 %, Studentinnen: 23,3 %) Art und Häufigkeit des Fehlverhaltens korreliert mit Prüfungsformaten Niedrige (2–7) und höhere (14+) Semester stärker betroffen siehe: Sattler, Sebastian und Martin Diewald. 2013. „FAIRUSE - Fehlverhalten und Betrug bei der Erbringung von Studienleistungen: Individuelle und organisatorisch-strukturelle Bedingungen.“ Projektbericht. Doi: https://doi.org/10.2314/GBV:773897283 81 Formen studentischen Fehlverhaltens 82 Studentisches Fehlverhalten Gründe und rsachen siehe: Sattler, Sebastian und Martin Diewald. 2013. „FAIRUSE - Fehlverhalten und Betrug bei der Erbringung von Studienleistungen: Individuelle und organisatorisch-strukturelle Bedingungen.“ Projektbericht S. 52. Doi: https://doi.org/10.2314/GBV:773897283 83 Studentisches Fehlverhalten Gründe und rsachen Die Neigung zu Fehlverhalten sinkt, je höher die eigene Fachkompetenz eingeschätzt wird je höher die eigene Methodenkompetenz eingeschätzt wird mit steigender intrinsischer Motivation wenn Fehlverhalten moralisch negativ bewertet wird bei Lehrformaten, die auf Verständnis zielen bei fairen, wertschätzenden Dozent*innen mit steigendem Entdeckungsrisiko und Sanktionsdrohung siehe: Sattler, Sebastian und Martin Diewald. 2013. „FAIRUSE - Fehlverhalten und Betrug bei der Erbringung von Studienleistungen: Individuelle und organisatorisch-strukturelle Bedingungen.“ Projektbericht. Doi: https://doi.org/10.2314/GBV:773897283 84 Studentisches Fehlverhalten Gründe und rsachen Die Neigung zu Fehlverhalten steigt, Je höher der Konkurrenzdruck bewertet wird je höher die Prüfungsangst eingeschätzt wird je höher der Stress eingeschätzt wird mit der Tendenz zur Prokrastination siehe: Sattler, Sebastian und Martin Diewald. 2013. „FAIRUSE - Fehlverhalten und Betrug bei der Erbringung von Studienleistungen: Individuelle und organisatorisch-strukturelle Bedingungen.“ Projektbericht. Doi: https://doi.org/10.2314/GBV:773897283 85 Plagiat Formen: Wörtliche Textübernahme, Bilder, Grafiken usw. ‚Bauernopfer Verschleierung (insb. bei Paraphrasen) Strukturplagiate (Gliederung, Aufbau, Gedanken-/Argumentationsführung, Quellenarbeit) Simulierte Quellenarbeit Übersetzungsplagiat 86 Was tun bei wissenschaftlichem Fehlverhalten? ▶ „Wann in einem Fall tatsächlich wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, ist nicht immer leicht zu definieren. Bei der Bewertung ist es unter anderem wichtig zu unterscheiden, ob die kritikwürdige Praxis das Ergebnis fahrlässigen Handelns oder eines absichtsvollen Täuschens ist.“ Quelle: https://www.uni- goettingen.de/de/document/download/5fa9f2190391e07c4937e0abc1cd8f94.pdf/Broschuere_Ombudsstelle_21102_B_6.pdf, letzter Zugriff: 04.01.2024, 20:31 Uhr. 87 Was tun bei wissenschaftlichem Fehlverhalten? ▶ Anfragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und Verdachtsmeldungen bei Verstößen bei Ombudsstelle melden ▶ Informationen zur Erstberatung und mögliche Verfahrensschritte ▶ Beratung zum weiteren Vorgehen, Konflikt schlichten ▶ Betroffene können unterstützt werden, einen Fall selbst zu klären 88 ▶ Einstellung des Verfahrens ist möglich, wenn sich der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten nicht bestätigt, ein Vergleich zwischen der informierenden und beschuldigten Person geschlossen werden kann, oder vom Ombudsgremium festgesetzte Auflagen entsprechend erfüllt sind 89 ▶ Prävention: ▷ Frühe Sensibilisierung und Einweisung in GWP ▷ Verbreitung der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ▷ Ombudspersonen ▷ Regelwerke an den Fachbereichen (Prüfungsordnung) ▷ Regelmäßige Fortbildungen von Wissenschaftler*innen, Dozierenden und Studierenden ▷ Absprachen und Entscheidungen über wissenschaftliche Abläufe transparent gestalten und dokumentieren 90 ▶ Prävention: ▷ Open Science Praktiken (= Transparenz von Forschungsprozessen, Ergebnissen und Daten): - Open Data und Open Access - Open Peer Review - Preprint und Pre-Registration ▷ Frühzeitige Absprachen über die Autorenschaft bereits beim Verfassen von Manuskript ▷ Frühzeitige dokumentierte Vereinbarungen über Nutzungsrechte an Forschungsdaten, -ergebnissen ▷ Regelmäßiger Austausch bei Betreuungsverhältnis 91 Beispiele aus der Praxis ▶ Daten teilen: ▷ Ich bin Nachwuchswissenschaftler*in und habe aufwändig im händischen Prozess große Datenmengen zusammengetragen. Mit diesen Daten habe ich meine erste Publikation fertiggestellt, die gerade bei einer Zeitschrift angenommen wurde. Eine etablierte Kollegin in meiner Abteilung kontaktiert mich, weil sie die Daten nutzen will. Die Kollegin hat erheblichen Einfluss auf den Fortgang meiner Karriere. Was soll ich tun? 92 ▶ Antwortmöglichkeiten – Daten teilen: ▷ Ich schicke der Kollegin meine Daten ▷ Ich teile der Kollegin mit, dass die Daten nutzbar sind, wenn ich alle zukünftigen Publikationen abgeschlossen habe. Dies kann etwa 1-2 Jahre dauern ▷ Ich teile der Kollegin mit, dass ich sie nicht bevorzugt behandle ▷ Ich teile der Kollegin mit, dass ich die Daten unter der Bedingung teile, dass ich als Ko-Autor*in bei allen auf den Daten beruhenden Publikationen genannt werde ▷ ? 93 Beispiele aus der Praxis ▶ Autorenschaft: ▷ Mit meinen Kommiliton*innen Anna und Nils habe ich einen Artikel geschrieben. Jetzt müssen wir die Autorenreihung entscheiden, weil der Erstautor als derjenige mit dem größten Beitrag gilt. Ich habe die konzeptuellen Ideen geliefert und das Team koordiniert, Anna hat die Daten gesammelt und am meisten Zeit in das Projekt investiert. Aber auch Nils Beitrag war wichtig, außerdem braucht er auf seiner neuen Arbeitsstelle dringend Publikationen. Was soll ich tun? 96 ▶ Antwortmöglichkeiten – Autorenschaft: ▷ Ich setze mich als Erstautor ein ▷ Ich setze Anna als Erstautor ein ▷ Ich setze Nils als Erstautor an ▷ Wir ziehen Streichhölzer und lassen das Los entscheiden ▷ ? 97 Gute wissenschaftliche Praxis - Vereinbarkeit mit KI? Am Beispiel Autorenschaft ▶ Autorenschaft bedeutet Teilhabe, Urheberschaft von geistigen Leistungen und deren Anerkennung ▷ Verantwortlichkeit von Inhalten, bringt Resonanz durch positive Reaktionen, Reputation und (beruflichen) Erfolg 98 Wer von Ihnen nutzt KI im Studium? menti.com 8980 6927 99 https://perma.cc/L2VW-VRC5 100 Autorenschaft in Zeiten der KI ▶ Auch unter Angaben der Nutzung von KI bleibt ein fahler Beigeschmack beim Verständnis von Autorenschaft ▶ Nutzung von KI bringt Fragen der Leistungszurechnung und –anerkennung 101 Disskussionsrunde ▶ Was ist eine Publikation wert, wenn (erhebliche) Teile von einem KI-System erstellt wurden, das nicht nur einfach nach einer inhaltlichen Vorgabe Text produziert, sondern auch z. B. eigenständig argumentiert, vergleicht und abwägt? ▶ Wie kann und soll die Nutzung von KI bei der Erstellung von Publikationen nachvollziehbar dokumentiert werden? 102 Diskussionsrunde ▶ Wie ist der Nachweis von menschlich ausgeführter, selbstständiger „wissenschaftserheblicher Tätigkeit“ möglich? Wie steht es mit der persönlichen Zurechenbarkeit einer erbrachten Leistung in Zeiten von KI? ▶ Was ist ein substantieller eigener Beitrag im Zusammenspiel mit leistungsfähigen KI-Systemen? Können selbst formulierte Prompts, das Korrekturlesen der entstandenen Texte und die Komposition dieser in einem Dokument (der Publikation oder Hausarbeit) eine persönliche Zurechnung von Arbeitsergebnissen rechtfertigen? 103 Autorenschaft in Zeiten der KI ▶ Arten der Autorenschaft nach Hannes Bajohr: ▷ Primäre Autorenschaft: Mensch ohne KI ▷ Sekundäre Autorenschaft: Verwendung von KI ▷ Tertiäre Autorenschaft: Nutzung von selbst trainierten KI- Systemen ▷ Quartäre Autorenschaft: Eigenleistung durch Eingabe eines Prompts in ein fertiges System 104 Autorenschaft in Zeiten der KI ▶ Offene Frage: tertiäre Autorenschaft mit feingetunten KI- Systemen als Wettbewerbsvorteil ▶ KI-Systemen wird rechtlich keine Urheberschaft zugestanden ▷ Eine Urheberschaft durch Menschen setzt eine geistige Eigenleistung, eine minimale Schöpfungshöhe, voraus ▶ KI als Ghostwriter nach Verständnis von Autorschaft nach der Leitlinie der DFG und vor dem Hintergrund des Negativkatalogs ist fragwürdig zu sehen 105 Gute wissenschaftliche Praxis - Vereinbarkeit mit KI? ▶ Frage nach Verständnis von wissenschaftlichem Arbeiten unter Einsatz von KI-Systemen ▷ GWP hat Menschen im Mittelpunkt, nun Blickänderung: Mensch und Maschine ▶ Nutzung von KI-Systemen bei der Erstellung von Publikationen in Kombination mit einer klaren Angabe aus rein rechtlicher Sicht zunächst keine Verletzung der guten wissenschaftlichen Praxis, solange die KI- erstellten Texte keine Plagiate enthalten. 106 Gute wissenschaftliche Praxis - Vereinbarkeit mit KI? ▶ Offene Frage: Was ist wissenschaftliches Arbeiten in Zukunft und welche Praktiken verletzen nicht die grundlegende wissenschaftliche Werte? ▶ Existierende Regeln, wie sie im Kodex der DFG niedergeschrieben sind, werden durch KI nicht überflüssig ▶ Anpassung der Regeln guter wissenschaftlichen Praxis ist aber erforderlich 107 ▶ Es muss vielmehr die Frage geklärt werden, welche persönlichen Leistungen eines Forschenden eine Autorschaft begründen ▷ konsequent den Einsatz von KI-Systemen mitdenken 108 Quellen ▶ https://av.tib.eu/media/15235 ▶ https://ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/wp-content/uploads/2019/11/2019-Curriculum-f%C3%BCr-Lehrveranstaltungen-zur-GWP.pdf ▶ https://www.uni-goettingen.de/de/604506.html ▶ https://www.uni- goettingen.de/de/document/download/5fa9f2190391e07c4937e0abc1cd8f94.pdf/Broschuere_Ombudsstelle_21102_B_6.pdf ▶ https://www.fh-potsdam.de/sites/default/files/2022-07/440-gute-wissenschaftliche-praxis-abk-fhpotsdam-22-07-28.pdf ▶ https://wissenschaftliche-integritaet.de/wi-durch-die-dfg/ Fallbeispiele: 109 https://www.enrio.eu/resources/?cat=68

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