Tierschutz PDF - Unterrichtsmaterialien
Document Details

Uploaded by DaringAbstractArt9324
Veterinärmedizinische Universität Wien
Tags
Summary
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über das Thema Tierschutz, einschliesslich Definitionen, Tierrechte, Naturschutz und rechtliche Rahmenbedingungen, einschliesslich dem österreichischen Kontext und EU-Richtlinien.
Full Transcript
Tierschutz Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit. Albert Schweizer Lehrstoff Tierschutz 1. Jahrgang Definition Tierschutz Geschichte des Tierschutzes Begriffsbestimmung Tierschutz, Tierrecht, Arten-, Natur-,...
Tierschutz Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit. Albert Schweizer Lehrstoff Tierschutz 1. Jahrgang Definition Tierschutz Geschichte des Tierschutzes Begriffsbestimmung Tierschutz, Tierrecht, Arten-, Natur-, Umweltschutz Aspekte der Mensch-Tier-Beziehung – Tierethik Tierhaltung unter den Aspekten des Tierschutzes: art- und tiergemäße Haltung Tierschutz bei Heim-, Nutz-, Wild- und Versuchstieren Tiertransport, Schlachtung Jagd, Fischerei, Zoo, Zirkus Was ist Tierschutz? Tierschutz Tierschutz beinhaltet alle Aktivitäten des Menschen die dem Ziel dienen, Tieren ein tiergemäßes Leben ohne unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden zu ermöglichen. In der Regel bedeutet Tierschutz – im Unterschied zum Artenschutz – die Bewahrung des Einzeltieres vor menschlichen Einwirkungen, in besonderen Situationen Und: seinen Schutz vor anderen Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen (Seuchen, Krankheiten etc.) oder nachteiligen Umwelteinflüssen https://www.tierimrecht.org/de/recht/lexikon-tierschutzrecht/tierschutz/ Tierschutz Das Ziel ist der Schutz des einzelnen Tieres und seiner Unversehrtheit. Im Tierschutz und den zugehörigen rechtlichen Regelungen geht es um die sach- und tiergemäße Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen bzw. um den sach- und tiergerechten Umgang mit Tieren. Tierschutz Was heißt tiergemäß? tiergemäß ist, wenn folgendes gegeben ist: – Gesundheit – Möglichkeit arttypisches Verhalten auszuüben – keine Störung von Körperfunktionen – keine Überforderung der Anpassungsfähigkeit der Tiere – Wohlbefinden der Tiere (gute MTB) – keine Schmerzen, Leiden oder Schäden Tierschutz Die Voraussetzungen für den Tierschutz werden durch die Tierschutzgesetzgebungen der einzelnen Staaten geschaffen, bei denen das zu schützende Tier im Vordergrund steht. Tierschutz Die zentralen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten werden durch das österreichische Tierschutzgesetz bundesweit einheitlich geregelt. Das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist für allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes sowie Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport zuständig. Ziel des österreichischen Tierschutzgesetzes ist es nach § 1 der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Das Bundestierschutzgesetz gilt für ALLE Tiere Tierschutz Tierrechte bezeichnet die häufig tierethisch begründete Konzeption von Rechten für nichtmenschliche Tiere. Die Art der vorgeschlagenen Rechte und die davon betroffenen Tiere variieren dabei in verschiedenen Tierrechtsphilosophien. In der Diskussion um Tierrechte versucht man zu begründen, warum Tieren subjektive (Grund-)Rechte zustehen oder nicht. Unmittelbare Folgerungen sind weitreichende Forderungen an eine Gesellschaft bezüglich des Umgangs mit Tieren (Keine Nutzung?). Tierschutz in Österreich Für die Gesetzgebung des Tierschutzes ist der Bund zuständig, die Vollziehung ist jedoch ausschließlich Angelegenheit der Länder. Zuständig ist in erster Instanz die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Gegen deren Entscheidungen kann Beschwerde beim jeweils zuständigen Landesverwaltungsgericht erhoben werden. Tierschutz in Österreich Der Tierschutz ist seit 2014 in der österreichischen Verfassung verankert. Verfassungstext: "Die Republik Österreich bekennt sich zum Tierschutz." In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass schon seit 2004 eine Entschließung vorliege, wonach der Tierschutz in der Verfassung verankert werden solle, um "dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier als fühlendes Wesen Rechnung zu tragen". Tierschutz in der EU Im Jahr 1976 wurde durch den völkerrechtlichen Zusammenschluss der europäischen Nationen (Europarat) ein Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen verabschiedet. Dieses ist Basis der meisten nationalen Tierschutzgesetze. Auch für die Heimtierhaltung wurde 1987 ein Übereinkommen zum Schutz der Tiere erlassen. Bis 2005 haben 18 Länder, das Übereinkommen ratifiziert. Das Dokument lässt sich als gemeinsame Richtschnur für einen verantwortungsvollen Umgang mit Heimtieren verstehen. Tierschutz in der EU Abkommen des Europarates, Richtlinien und Verordnungen werden auf europäischer Ebene verabschiedet. Sie sind für Österreich automatisch gültig und müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei hat EU-Recht Vorrang gegenüber nationalem Recht So soll ein EU-einheitliches Tierschutzniveau garantiert werden. Siehe auch Unterrichtsfach „Tierschutzrechtliche Grundlagen“ Tierschutz in der EU Mit der Einigung auf die EU-Verfassung im Jahr 2004 wurden auch Regelungen zum Tierschutz festgehalten. Diese sind allerdings sehr allgemein gehalten. So wird dem Tierschutz nur indirekt zugesprochen. Es soll bei Festlegung und Durchführung von Politik in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt auch dem Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen Rechnung getragen werden. Gleichzeitig sollen aber auch schon bestehende Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Gepflogenheiten der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Bezug auf religiöse Riten und kulturelle Traditionen, berücksichtigt werden. Tierschutz in der EU Aufgrund der Ablehnung der EU-Verfassung durch die Bevölkerung Frankreichs ist die Ratifizierung der Verfassung gestoppt und wird wieder diskutiert. In vielen Staaten, wie beispielsweise China und den USA, existieren bis heute keine Tierschutzgesetze. Begriffsbestimmungen Bildquelle: https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/hund/ Tierschutz versus Tierrecht Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in den 1970er Jahren, die durch die Werke der Philosophen Peter Singer und Tom Regan kam es zu einer bis heute andauernden Spaltung in eine (traditionelle) Tierschutzbewegung und eine (radikalere) Tierrechtsbewegung. Tierrechtler kritisieren an Tierschützern, dass diese die Interessen der Tiere nur halbherzig und inkonsequent vertreten würden. Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Singer Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Tom_Regan Begriffsklärung Tierrechte Tiere haben bestimmte Rechte Das Nutzrecht durch den Menschen tritt hinter dem Selbstbestimmungsrecht des Tieres zurück. Laut Tierrecht ist die Nutzung der Tiere z.B. in der Landwirtschaft oder Forschung immer mit einer Schädigung der Tiere verbunden. Quelle: https://vebu.de/tiere-umwelt/tierrechte/ Tierrechtsbewegung Geschichte http://archiv.veggie-planet.at/warumvegan/tierrechte/geschichte.html Tierrecht: Zeit Onlineartikel http://www.zeit.de/2014/36/tierschutz-tierrechte-radikale-aktivisten Tierrecht: Zusammenfassung https://vebu.de/tiere-umwelt/tierrechte/ Begriffsklärung Tierschutz alle Aktivitäten des Menschen, die dem Ziel dienen, Tieren ein tiergemäßes Leben ohne unnötiges Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Es geht um das einzelne Tier und seine Unversehrtheit Hauptinteresse des Tierschutzes: Haus- und Nutztieren sowie Wildtieren in Menschenobhut. http://www.geniushof.de/cms1_5/index.php?option=com_content&view=article&id =16&Itemid=27 Begriffsklärung Naturschutz alle Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Themen des Naturschutzes sind Naturlandschaften, Naturdenkmäler, Biotope und Ökosysteme mit ihrer jeweiligen Artenvielfalt. Zentrale Maßnahme: Ausrufung und Sicherung von Schutzgebieten dar. Bildquelle: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/ Begriffsklärung Umweltschutz Schutz der Umwelt vor störenden Einflüssen oder Beeinträchtigungen Beispiele: Umweltverschmutzung, Lärm, globale Erwärmung und Flächenversiegelung bzw. Flächenverbrauch. Wichtigster Ausgangspunkt: das Lebensumfeld des Menschen. Bildquelle: https://www.berlin.de/ba- spandau/politik-und- verwaltung/aemter/umwelt- und-naturschutzamt/ Begriffsklärung Artenschutz Ziel ist die Lebensvielfalt als wichtiges Erbe für zukünftige Generationen zu erhalten. umfasst alle Maßnahmen zum Schutz und der Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenformen in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Mannigfaltigkeit. Hauptfokus sind gefährdete bzw. von der Ausrottung bedrohte Arten und Unterarten. Der Schutz einer Art betrifft dabei notwendigerweise auch den Erhalt des natürlichen Lebensraums: Hier gehen Natur- und Artenschutz ineinander über. Bildquelle: https://www.meinbezirk.at/floridsdorf/lokales/respekturtle-gelebte-tierliebe-d2142467.html Artenschutz versus Tierschutz https://www.youtube.com/watch?v=pXgjSb1K-DY https://www.youtube.com/watch?v=6NOExovWGQY https://www.youtube.com/watch?v=rKmgH9B3AoA https://www.menti.com/alb75zjwhk1p https://www.mentimeter.com/app/presentation/alxkkqf22c6wt1csk 2z8xuxcmwzqzkgb/3d8dwip1b4ab https://www.bmlfuw.gv.at/umwelt/natur-artenschutz/cites/aktuelles/artensch-vs-tiersch.html Gruppenarbeit Podiumsdiskussion Podiumsdiskussion zwischen einer/einem LandwirtIn/TierschützerIn/Arten- und NaturschützerIn/TierrechtlerIn/ZoodirektorIn Bildquelle https://www.curth-roth.de/methoden.html Haustiere – Heimtiere – Nutztiere – Wildtiere – Versuchstiere Spiel: Zuordnung – Tiere Definition über das Tierschutzgesetz Haustiere: Tiere, die der Mensch seit Jahrtausenden in seiner Nähe hält und gezielt gezüchtet hat (domestizierte Tiere), ausgewählte Beispiele: Rind, Schwein, Pferd, Hauskaninchen, Haushunde, Hauskatzen Heimtiere: Tiere, die als Gefährten oder aus Interesse am Tier im Haushalt gehalten werden oder die für diesen Zweck bestimmt sind oder gezüchtet werden. Es handelt sich um Haustiere oder domestizierte Tiere der Ordnungen der Fleischfresser, Nagetiere, Hasenartige, Papageienvögel, Finkenvögel, Taubenvögel und der Klasse der Fische; Wildtiere: alle Tiere außer den Haus- und Heimtieren; landwirtschaftliche Nutztiere: alle Haus- oder Wildtiere, die zur Gewinnung tierischer Erzeugnisse (z. B. Nahrungsmittel, Wolle, Häute, Felle, Leder) oder zu anderen land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden; Heim – Nutz – Wild- oder Versuchstier? Was ist ein/e….? Tierheim – Tierpension – Tierasyl – Zoo Tierheim: eine nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung, die die Verwahrung und Vermittlung herrenloser oder fremder Tiere anbietet; Tierpension: eine Einrichtung, die die Verwahrung fremder Tiere gegen Entgelt oder in anderer Ertragsabsicht anbietet; Tierasyl oder Gnadenhof: eine Einrichtung zur dauerhaften Verwahrung von herrenlosen oder fremden Tieren; Zoos: dauerhafte Einrichtungen, in denen Wildtiere zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden, ausgenommen Zirkusse und Tierhandlungen;