Rechtsstaatlichkeit in Deutschland - PDF Lernzettel
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Dieser Lernzettel befasst sich mit der Verfassung und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, einschließlich der Grundrechte und den Prinzipien der Gewaltenteilung. Es werden auch die Aufgaben von Parteien und die Herausforderungen der Demokratie behandelt. Ebenso werden die wirtschaftlichen Grundlagen und die Rolle der Medien in der Politik thematisiert.
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Q1.1 Verfassung und Verfassungswirklichkeit: Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonflikte Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insbesondere Artikel 1, 20, 79 GG) Das Grundgesetz -> die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, in Kraft getreten am 24. Mai 1949 Grundrechte Arti...
Q1.1 Verfassung und Verfassungswirklichkeit: Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonflikte Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insbesondere Artikel 1, 20, 79 GG) Das Grundgesetz -> die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, in Kraft getreten am 24. Mai 1949 Grundrechte Artikel 1-19 im GG, wichtigster Teil -> direkt am Anfang grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte Menschenrechte: gelten für alle Menschen (deutsche Staatsbürger und alle, die hier leben, aber eine andere Nationalität haben) (Art. 1-5 & 17 GG) Bürgerrechte: gelten nur für deutsche Staatsbürger (Art. 8, 9, 11, 12 GG) außerdem enthält das GG Rechte zur Sicherung bestimmter Lebensformen (z.B. Familien, Künstler, Wissenschaftler, Asylsuchende) man kann die Grundrechte auch nach Schutzzweck (Freiheits- und Gleichheitsrechte, Institutionsgarantien und Verfahrensrechte), Wirkungsbreite (allgemeine Grundrechte, spezielle Grundrechte) und Zielrichtung (Abwehrrechte, Leistungs- und Teilhaberechte) einteilen Rechtsstaat: alle staatliche Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden, Gewaltenteilung, Schutz des Einzelnen vor staatlicher Willkür Sozialstaat: der Staat verpflichtet sich, für die soziale Sicherung seiner Bürger und sozialen Ausgleich zu sorgen, Ziel: soziale Gerechtigkeit und Angleichung der Lebenschancen aller Bürger soziale Rechtsstaat: verbindet Grundsätze des Sozial- und Rechtsstaats, sozial Schwächere sollen in die Lage versetzt werden, von Rechten Gebrauch zu machen Artikel 1: Menschenwürde, Menschenrechte (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. -> der Staat muss die Würde des Menschen schützen, da sie unantastbar ist -> deshalb sind die Menschenrechte in Deutschland die Grundlage für Gemeinschaft, Frieden und Gerechtigkeit -> Mensch wird in den Mittelpunkt gerückt, der Staat ist zum Wohle des Menschen da -> zentraler Begriff des Grundgesetzes Artikel 20: (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. -> die Gesetzgebung ist an die Verfassung gebunden -> die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden -> Machtbegrenzung durch drei Gewalten: -> Legislative (gesetzgebende Gewalt): Bundestag und Bundesrat verabschieden Gesetze -> Judikative (rechtsprechende Gewalt): Rechtsprechung durch Gerichte des Bundes und der Länder -> Exekutive (ausführende Gewalt): Regierung und Verwaltung führen Gesetze aus -> beinhaltet die 5 Verfassungsprinzipien: Republik (kein monarchistisches Staatsoberhaupt, Staatsform), Demokratie (Volkssouveränität, Wahlen, Mehrparteiensystem, Mehrheitsprinzip), Sozialstaat, Bundesstaat (Förderalismus, vertikale Gewaltenteilung), Rechtsstaat Artikel 79: (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt. (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. -> das GG kann nur unter bestimmten Bedingungen geändert werden -> benötigt eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat -> Gliederung des Bundes in Länder und die Artikel 1-20 können nicht geändert werden -> „Ewigkeitsklausel“: Bestandsgarantie für das Grundgesetz, die Abschaffung der Verfassung soll unmöglich gemacht werden (Grund: Erfahrung mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933) Parlament, Länderkammer, Bundesregierung und Europäische Institutionen im Gesetzgebungsprozess (insbesondere Spannungsfeld Exekutive - Legislative) Parlament = Bundestag Abgeordnete werden alle 4 Jahre gewählt Länderkammer = Bundesrat setzt sich aus 69 Delegierten aus den 16 Länderregierungen zusammen Zusammensetzung ändert sich durch Landtagswahlen immer wieder Bundesregierung = Bundeskanzler + Bundesminister -> alle drei Gremien können Gesetze vorschlagen (= Gesetzesinitiative) -> Zustimmungsgesetze & Einspruchsgesetze Gesetzgebungsverfahren Bundestag: allgemeine Debatte über den Vorschlag Experten der Fraktionen debattieren Details, ggf. reden auch unabhängige Experten Debatte zu Ergebnissen der Ausschüsse abschließende Diskussion und Schlussabstimmung Bundesrat: erfolgreiche Abstimmung im Bundestag = Gesetz wird an den Bundesrat weitergeleitet Zustimmungsgesetz: entweder wird zugestimmt und das Gesetz verabschiedet oder es wird abgelehnt abgelehnt: Weiterleitung an Vermittlungsausschuss-> ggf wird ein Kompromiss ausgehandelt und dieser wieder im Bundestag und Bundesrat verhandelt-> wenn beide zustimmen tritt das Gesetz in Kraft Einspruchgesetz: Bundesrat kann Einspruch erheben, der Bundestag kann den Einspruch mit gleicher Mehrheit wieder aufheben Ausfertigung und Veröffentlichung: wenn das Gesetz durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet ist, wird es durch den Bundeskanzler und die zuständigen Bundesminister unterzeichnet anschließende Beurkundung durch Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 14 Tage nach Verkündigung tritt es in Kraft Bundesrat & Bundestag = Legislative Bundesregierung = Exekutive Spannungsfeld Exekutive - Legislastive: Bundesregierung und Bundestag arbeiten oft eng zusammen -> Regierungsmehrheit im Bundestag stimmt für Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, da sie Teil der Koalition ist -> Stärkung der Exekutive und Schwächung der Legislative Bundesrat kann Regierungsvorhaben blockieren, insbesondere bei unterschiedlichen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat Auf EU-Ebene: Legislative Executive Judikative Gesetzgebung: EU-Kommission kann als einziges Organ Gesetzesvorschläge machen Lesung und Debatte im EU-Parlament (-> wie im Bundestag) Lesung im Rat der EU: kann entweder zustimmen und Gesetz verabschieden oder einen Änderungsvorschlag machen (-> wie Bundesrat) Änderungsvorschlag wird in informellen Verhandlungen (Vertreter von Parlament, Rat und Kommission) besprochen, um einen Kompromiss zu finden Rat der EU und EU-Parlament müssen zustimmen-> Gesetz wird verabschiedet -> EU-Recht wird über die nationalen Verwaltungsstrukturen umgesetzt -> in Deutschland findet dies aufgrund des Föderalismus größtenteils auf Landes- und Kommunalebene statt Rolle des Bundesverfassungsgerichts (insbesondere Spannungsfeld Legislative - Judikative) Das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe): -> Aufbau: Präsident, Vizepräsident, zwei Senate à acht Richter, sechs Kammern -> Wahl der Richter: je zur Hälfte durch Bundestag und Bundesrat -> Aufgaben: Entscheidung über Verfassungsbeschwerden Klärung von Streitigkeiten zwischen Bundesorganen oder Bund und Ländern Überwachung von Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht und dem Grundgesetz Überprüfung der Verfassungswidrigkeit und evtl. Verbot von Parteien Spannungsfeld Legislative - Judikative: Legislative: Aufgabe des Bundestages und des Bundesrats ist es, Gesetze zu erlassen diese müssen mit dem GG übereinstimmen Judikative: Aufgabe des BVerfG ist es, zu prüfen, ob Gesetze oder staatliches Handeln verfassungskonform sind das BVerfG kann Gesetze für nichtig erklären, wenn sie gegen das GG verstoßen Spannungspunkte: wenn das BVerfG ein Gesetz als verfassungswidrig erklärt, greift es in die Gesetzgebung ein Kritik: das BverfG agiere als „Ersatzgesetzgeber“ -> Gefahr der „Judikative als politischer Akteur“ Legitimation: Schützt Minderheitenrechte und das Grundrecht greift nur bei eindeutigen Verstößen ein Q1.2 Herausforderungen der Parteiendemokratie Aufgaben und Funktionen von Parteien Parteien leisten: Bürger erreichen: Personelle und sachliche Alternativen Partizipation Bündelung von Interessen Handlungsfähige Mehrheit Repräsentation Machtzuweisung auf Zeit Meinungsbildung, Mobilisierung Machtkontrolle Legitimation (der Regierung) Aufgaben der Parteien: gewählte Mehrheit = machtbefugt -> führt Regierung, trifft für die Gesamtheit der Bürger verbindliche Entscheidungen gewählte Minderheit = wichtige Rolle der Opposition -> kontrollieren Regierung (fordern öffentlich Erläuterung für das Handeln), müssen darüber wachen, dass die Macht nicht missbraucht wird Funktion von Parteien: Suche, Ernennung und Rekrutierung der politischen Mandatsträger (lokal, kommunal, landesweit, bundesweit) Sammlung und Vermittlung verschiedener Interessen innerhalb der Gesellschaft Ausgleich verschiedener Interessen innerhalb und außerhalb der Partei Beitrag zur Legitimation des politischen Systems und zur Konsensfindung Beitrag zur politischen Bildung der Gesellschaft Parteien & Verfassung: Art. 21 Abs.1 GG -> „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“ -> in der Verfassung verankert innerparteilich demokratisch organisiert Rechenschaftsablegung über Herkunft und Verwendung der Mittel Kritik: Vergabe öffentlicher Stellen nach Parteizugehörigkeit, nicht nach Qualifikation Finanzierung aus Steuergeldern -> scheint zu hoch Überforderung der Parteien als Rolle zwischen Bürgern und politischen System geringe Repräsentanz (nur 4% der Deutschen sind Parteimitglieder) mangelnde innere Demokratie (vor allem bei Kandidaten- und Listenaufstellung) Mitgliederstruktur spiegelt nicht den Querschnitt der Gesellschaft wider -> hohes Durchschnittsalter, hoher Mönneranteil Populismus Populismus als Strategie: Populismus als Strategie zir Machtgewinnung/zum Machterhalt nutzen Angela Merkel: „Wir schaffen das!“ -> populistisch -> Politiker*innen, die Populismus (manchmal) als politisches Werkzeug nutzen Populismus als Ideologie: Menschen in zwei Gruppen teilen & die einen gegen die anderen hetzen alles dafür tun, um Macht zu haben eigene populistische Überzeugungen -> Politiker*innen, die populistisch „sind“ und handeln -> populistische Politik -> populistische Strategien zu nutzen ist nicht das Problem, aber eine komplett populistische Politik ist problematisch Po | pu | lis | mus der gesunde das Volk ist eine absolut homogene Gemeinschaft mit -> von Opportunismus geprägte, volksnahe, Menschenverstand des gemeinsamen Werten und kaum Interessendiversität oft demagogische Politik, deren Vertreter Volkes ist ein besserer durch Dramatisierung der politischen Maßstab für politische ein moralisch reines, homogenes Volk steht Lage die Gunst der Massen zu gewinnen Entscheidung als das einer unmoralischen, korrupten und suchen (Duden) Fachwissen der Elite parasitären Elite gegenüber wollen die indirekte, parlamentarische Politikvorstellung die Elite wird als bösartig, korrupt, Demokratie durch eine trügerisch und direkte oder plebiszitäre Demokratie Populismus verschwörerisch dargestellt -> Provokation ersetzen bzw. ergänzen „Nur wir vertreten das Volk“ behaupten den Volkswillen zu verkörpern (unabhängig davon, ob dies so ist) antielitär & antipluralistisch -> treten nicht in ein Gespräch mit den Bürgern Kriterien: ein, sondern erklären sich zum Sprecher des Volks Kritik an Eliten der Anspruch, das nur die Populisten das Populisten brauchen outgroups (= Feindbild) (Minderheiten, wahre Volk vertreten Immigranten), die als Sündenbock dienen und gegen die Sie das -> alle anderen Repräsentante sind illegitim Volk mobilisieren können = Alleinvertretungsanspruch -> werfen den Eliten vor, Minderheiten vor dem eigenen Volk"zu bevorzugen Populisten machen oft in Wahlkämpfen schöne Politische Mobilisierung unter Ausschaltung Versprechungen, die gut klingen, jedoch einer Angst schüren des Verstandes Überprüfung nicht standhalten -> "Programm der populistischen Strategie" -> einfache Lösungen für komplizierte pol. Fragen alternative Formen politischer Beteiligung und Entscheidungsformen Deutschland: generell repräsentative Demokratie (gewählte Vertreter treffen politische Entscheidungen), auf Kommunal- oder Landesebene sind aber auch Elemente der direkten Demokratie (Volksentscheide, Volksbegehren, Bürgerentscheide) vorhanden bzw. möglich alternativen Formen politischer Beteiligung/ Entscheidungsformen: Demonstrationen und Kundgebungen: Ausdruck von Meinungen zu politischen Themen, führt zu Aufmerksamkeit und öffentlichen Druck, allerdings kein direkter Einfluss auf Entscheidungen Petitionen: schriftliche Eingabe an Parlamente oder Regierungen, auch über online Plattformen möglich Bürgerinitiative: lokale Gruppe, die sich für ein spezifisches Anliegen einsetzt Bürgerräte/ Bürgerforen: zufällig ausgewählte Bürger*innen diskutieren politische Themen und erarbeiten Vorschläge, führt zu einer breiten Meinungsbasis & neuen Perspektiven Mediationen: vermitteln zwischen unterschiedlichen Interessengruppen Volksbefragung: nicht bindend, dient zur Erfassung der Meinung in der Bevölkerung Volksentscheid -> Vorteile: Stärkung der direkten Demokratie, höhere Bürgerbeteiligung = Legitimität von Entscheidungen, Ergänzung zur repräsentativen Demokratie -> Nachteile: Gefahr von Populismus und emotionalisierten Debatten, hoher Aufwand und Kosten, Risiko von Minderheitendiskiminierung durch Mehrheitsentscheidung Volksentscheid: Bürger*innen stimmen direkt über ein Gesetz oder eine politische Frage ab Voraussetzung und Ablauf: Volksinitiative: Bürger*innen bringen ein Anliegen auf den Weg (z.B. Unterschriften sammeln) Volksbegehren: offizielle Prüfung und Sammlung weiterer Unterschriften, um das Anliegen in den Landtag/ Bundestag zu bringen Volksentscheid: Abstimmung aller Wahlberechtigten über das Anliegen Beispiele: Tempolimit, Brexit Wann kommt es zum Volksentscheid? Bundesebene: nur wenn es um die Neugliederung von Bundesländern geht im den Bundesländern gibt es viele Fragen, über die per Volksentscheid abgestimmt werden kann Nationale Wahlen und Wahl des Europaparlaments im Zusammenhang mit entsprechenden Parteiensystemen, Bildung der jeweiligen Exekutive Nationale Wahlen Funktion von Wahlen: einfachste Form der Partizipation im repräsentativen System Repräsentation der Interessen der Bevölkerung -> Legitimierung Rekrutierung der politischen Elite Kontrolle der pol. Handlungseinheit durch Abwählbarkeit Konkurrenzkampf -> Entwicklung alternativer Problemlösungen Hervorbringung einer handlungsfähigen Regierung Erststimme: Ermittlung des Wahlkreisabgeordneten (Direktmandat), nach Prinzip der Mehrheitswahl Zweitstimme: Ermittlung der Anzahl der Mandate im Bundestag vertretener Parteien, nach Prinzip der Verhältniswahl personalisiertes Verhältniswahlrecht: Verhältniswahl garantiert die Repräsentation jeder Stimme -> kein „Winner-takes-it-all“-Ansatz Sperrklausel (5%-Hürde) gewährleistet Regierungsstabilität durch Konzentrationswirkung (ausgenommen: Grundmandatsregel -> bei 3 Direktmandaten kommt die Partei ebenfalls in den Bundestag) das Verhältniswahlrecht fördert ein Mehrparteiensystem (im Gegensatz dazu fördert ein Mehrheitswahlrecht ein Zweiparteiensystem) Regierungsbildung (Bildung der Exekutive) erfolgt meist durch die stärkste Partei oder durch Koalitionen -> in Deutschland meistens Koalition, da eine Partei meist nicht die absolute Mehrheit hat (die für die Kanzlerwahl nötig ist), Minderheitsregierungen sind aber auch möglich parlamentarisches System (wie in Deutschland): Volk wählt Parlament bzw. Abgeordnete (= Legislative), aber nicht Staats- und Regierungschef (= Exekutive) der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt der Bundeskanzler wird vom Bundestag mit absoluter Mehrheit gewählt in Ländern wie der USA wird die Exekutive (Präsident) direkt vom Volk gewählt -> auf nationaler Ebene: fokussieren die Parteien sich auf nationale Themen Parteistrukturen und Wahlkämpfe spiegeln innenpolitische Realität wider die Regierungsbildung ist von der Dominanz oder Koalitionsfähigkeit der Parteien abhängig Parteiensysteme beeinflussen Stabilität und Effektivität der Regierung Wahl des Europaparlaments: Wahlmodus: Verhältniswahlrecht in allen Mitgliedstaaten, unterschiedliche Ausgestaltungen Parteien auf EU-Ebene: Zusammenschluss nationaler Parteien zu Fraktionen (zum Bsp.: Europäische Volkspartei, Sozialdemokraten) Exekutive auf EU-Ebene: Europäisches Parlament wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission (auf Vorschlag des Europäischen Rats) Parteiensysteme variieren je nach Mitgliedstaat, wirken aber über EU-Parteien auf supranationaler Ebene zusammen -> müssen koalieren, da niemand die Mehrheit hat -> auf EU-Ebene: Europäische Parteien und Fraktionen vertreten übergeordnete, transnationale Themen Wahlbeteiligung oft geringer, da die Europawahl. als weniger relevant wahrgenommen wird keine klassische Regierungsbildung, aber Parteien/ Fraktionen beeinflussen die Wahl des Kommissionspräsidenten und die Arbeit der EU-Kommission (=Exekutive) komplexer Aushandlungsprozess zwischen Parlament, Rat und Kommission, der von den Parteiensystemen geprägt wird Q1.4 Öffentlichkeit im Wandel - Zivilgesellschaft und Medien im politischen Prozess Aufgaben, Funktionen und Probleme klassischer politischer Massenmedien Medien: Presse, Hörfunk, Fernsehen, Bücher, Flugblätter, soziale Medien/ Internet -> Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG) -> Verbot der Zensur (Ausnahme: Jugendschutz & Verletzung persönlicher Ehre) Aufgaben & Funktionen: „Mittler“-Funktion: Mittler zwischen Bürgern, Gesellschaft, Wirtschaft und der Politik Informationsfunktion: Beschaffung und Darbietung von Informationen Diskurs-/ Meinungsbildungsfunktion: Plattform für Diskussionen Kritik-/ Meinungsäußerungsfunktion: öffentliche Stellungnahme Filterfunktion: Nachrichtenauswahl Enthüllungsfunktion: Aufdecken von Missständen (investigativer Journalismus) Kommunikationsfunktion: Verbreitung von Parteiprogrammen und -positionen schaffen ein politisches Grundwissen Rolle als „Vierte Gewalt“ Politische Kommunikation zwischen Bürgern und Politik findet größtenteils über Massenmedien statt Agenda-Setting: Bestimmung der politischen Relevanz von Positionen und Meinungen Prägung der Politikinhalte und der Art und Weise, wie Politik dargestellt und gemacht wird Medialisierung: Medien vermitteln/ verschaffen eine eigene politische und soziale Realität (überspitzt) Wirkung der Massenmedien ist abhängig vom Empfänger und dessen Informationsstand/ Urteilsvermögen Probleme: das politische System & Geschehen beeinflusst die Medien -> Politiker*innen beeinflussen, wie sie und ihre Parteien dargestellt werden das Mediensystem beeinflusst das politische System-> bestimmte Parteien/ Themen bekommen vermehrt Aufmerksamkeit, weil z.B. übermäßig viele Beiträge existieren -> Themen polarisieren, es entstehen extreme Meinungen Framing & Gatekeeping: Art und Weise der Berichterstattung beeinflusst die Interpretation und Einordnung & Entscheidung, welche Themen an die Öffentlichkeit gelangen Gefahr von Monopolisierung & Kommerzialisierung, Vertrauen sinkt zunehmend Chancen und Risiken neuer politischer Kommunikationsformen im Internet, insbesondere Filterblasen, Fake News und Sicherheitsrisiko digitale Infrastruktur -> das Internet (soziale Medien, Podcast, Blogs) wird mittlerweile als interaktive Plattform genutzt, auf der viel Kommunikation stattfindet neue Möglichkeiten: Verbreitung von (eigenen) Inhalten in den sozialen Netzwerken direkte Kommunikationsmöglichkeit mit dem politischen Akteuren Bedeutungsverlust der klassischen Medien als Übermittler von Informationen Chancen: politische Mobilisierung vieler zur Durchsetzung von Bürgerinteressen Enthüllungen -> mehr Transparenz (z.B. von Regierungsdokumenten) -> Überprüfungsmacht direkter Kontakt mit politischen Akteuren jede*r kann seine Meinung öffentlich äußern -> liberal Partizipationsmöglichkeit (E-Petitionen, Meinungsäußerung in Blogs) zeitgerecht: flexibel (passt zur Lebensweise), direkte Verfügbarkeit, aktuell & individuell, effizient Vernetzung, Innovation und Wettbewerb Risiken: Krise für den Journalismus Menschen verlieren die Kompetenz, komplexere Texte wirklich zu verstehen Vertrauensprobleme in die politische Öffentlichkeit seitens der Bürger weniger gesetzliche Vorgaben es wird für Bürger*innen immer schwerer, ein umfassendes und angemessenes Bild der Wirklichkeit zu erhalten „digitale Spaltung“: Beteiligung von v.a. jungen Menschen mit hohem Bildungsstand und gutem Einkommen -> eingeschränkte Repräsentation soziale Entfremdung und Anonymität (-> hate speech) -> Filterblase/ Echokammer: vorgefilterte Informationen durch Algorithmen, die die Suchergebnisse/ Inhalte dem Nutzerverhalten/ den Nutzerinteressen entsprechend individuell anpassen führt zur Isolation der Nutzer -> finden nur Beiträge, die ähnliche Meinungen vertreten Leute ziehen sich zurück, fehlender Diskurs -> Fake News mangelnde Qualitätssicherung der Informationen vereinfacht die Verbreitung von Fake News Desinformationen und Fake News können so einfach verbreitet werden wie noch nie -> Sicherheitsrisiko digitale Infrastruktur Ziel für Hacker (Angriffe auf Wahlsysteme, Behörden) -> Erpressbarkeit gezielte Desinformationen (Bots, Fake News, Deepfakes) -> Beeinflussung von Wahlen Datenlecks -> Daten können veröffentlicht werden technologische Abhängigkeit und Schwachstellen (von IT-Dienstleistern, veraltete Systeme, in Software und Netzwerken) Veränderungen im Verhältnis von Massenmedien und politischen Akteuren (Personalisierung, Medienethik) Personalisierung der Politik: Fokus der Berichterstattung verlagert sich zunehmend von Parteien und politischen Programmen auf individuelle Politiker*innen und deren Persönlichkeit, Verhalten oder Stil politische Akteure inszenieren sich bewusst und kommunizieren stärker über persönliche Werte und Emotionen persönliche Skandale oder Charisma können politische Inhalte verdrängen, was die inhaltliche Tiefe politischer Diskussion beeinträchtigen kann Medienethik -> Medienethik ist ein Fachgebiet, das sich mit den ethischen Grundsätzen und moralischen Fragen im Zusammenhang mit den Medien befasst. Sie umfasst die Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen, Praktiken und Verantwortlichkeiten der Medienindustrie, einschließlich Printmedien, Rundfunk, Fernsehen, Soziale Medien und Online-Plattformen. Medien orientieren sich verstärkt an der Logik der Aufmerksamkeitsökonomie -> Skandale, Konflikte und emotionale Inhalte dominieren -> es werden bewusst kontroverse Aussagen getätigt, um Aufmerksamkeit zu gewinnen die Grenzen zwischen politischer Berichterstattung und Unterhaltung verschwimmen politische Akteure orientieren sich stärker an den Anforderungen der Medien: kurze, pointierte Aussagen, visuell ansprechende Inszenierung führt zur gegenseitigen Abhängigkeit -> mehr Fokus auf individuelle Personen -> erhöhte gegenseitige Abhängigkeit -> gute Inszenierung steht teilweise über politischen Inhalten Q2.1 Konjunkturanalyse und Konjunkturpolitik - Herausforderungen prozessorientierter Wirtschaftspolitik Beobachtungen, Analyse und Prognose wirtschaftlicher Konjunktur in offenen Volkswirtschaften durch Wirtschaftsforschungsinstitute BIP Der Konjunkturzyklus: Definition: Konjunktur als Auf und Ab in der Wirtschaftsentwicklung- Hochkonjunkturl rung 1 > Wechsel zwischen Wirtschaftskrisen und Wohlstandssteigerung us wachstus a Boom saisonale Schwankungen: kurzfristig (< 1 Jahr); Ursache sind I or utschoud ↳bschungin Tiefphase jährliche Ereignisse/ Veränderungen, die nur einzelne Branchen betreffen Depression Konjunkturzyklus Zeit -> Zeitraum, in dem die wirtschaftliche Entwicklung die einzelnen Phasen von einem Aufschwung bis zum nächsten Aufschwung durchläuft -> dauert nach empirischen Beobachtungen etwa fünf Jahre -> betrifft mindestens die gesamte Volkswirtschaft (bis hin zur weltweiten Übertragung) Maßgrößen: BIP, Auslastung des Produktionspotentials Phasen des Konjunkturzyklus: -> Aufschwung: Expansion (zunehmende BIP-Wachstumsraten), steigende Nachfrage -> steigendes Angebot -> Hochkonjunktur: oberer Wendepunkt (Abflachen der BIP-Wachstumsraten), Wirtschaft in Wohlstandszustand -> Investitionen -> höhere Preise -> Abschwung: Rezession (abnehmende BIP-Wachstumsraten), durch höhere Preise sinkt die Nachfrage -> Produktion geht zurück -> Tiefstand: unterer Wendepunkt (Tiefstand der BIP-Wachstumsraten), Wirtschaft am Tiefpunkt, negative Stimmung -> Güterpreise sinken -> höhere Nachfrage -> Aufschwung…