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This document contains a set of questions on the Austrian Constitution (Verfassung) and the Austrian Administrative Procedure Act (AVG). The questions cover various aspects including the constitution's principles, competences, legislative procedures, and administrative processes. The questions and their annotations address important theoretical concepts and practical application with a focus on how entities interact with the law. It is likely from a political science or law course.
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**[Verfassung]{.smallcaps}** 1. **Damit eine Vorschrift Teil der Verfassung wird, muss sie...** - in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates beschlossen werden - mit einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Nationalrates beschlossen...
**[Verfassung]{.smallcaps}** 1. **Damit eine Vorschrift Teil der Verfassung wird, muss sie...** - in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates beschlossen werden - mit einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Nationalrates beschlossen werden - mit der Bezeichnung als Verfassungsgesetz oder -bestimmung beschlossen werden 2. **Wer ist nach der Bundesverfassung befugt, ein Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben?** - Verfassungsgerichtshof 3. **Welche der folgenden Prinzipien sind als Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung besonders geschützt?** - Demokratisches Prinzip - Bundesstaatliche Prinzip - Rechtsstaatliche Prinzip - Gewaltenteilung - Neutralität - Weisungsprinzip Anmerkung: Republikanisches Prinzip wird im Skript auch genannt Richten sich primär an den Gesetzgeber, der bei der Erlassung von Verfassungsgesetzen, die in die Grundprinzipien eingreifen, eine Volksabstimmung vorzusehen hat 4. **Wer ist nach der Bundesverfassung zuständig, die Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollziehung festzulegen?** - Bund 5. **Betrifft die Kompetenzverteilung in den Art. 10 bis 15 B-VG auch die Privatwirtschaftsverwaltung?** - Nein, sie regelt nur die Hoheitsverwaltung 6. **Wie wird die Staatsbürgerschaft im Allgemeinen erworben?** - durch Abstammung - durch Verleihung 7. **Was versteht man unter „sachlicher Immunität"?** - die Freiheit der wahrheitsgetreuen Berichterstattung über Verhandlungen in den Sitzungen des Nationalrates und über Verhandlungsgegenstände, sofern sie nicht vertraulich sind 8. **Wie kann die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates enden?** - durch Selbstauflösung - durch Zeitablauf - durch Auflösung durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung 9. **Wer kann nach der Bundesverfassung einen Gesetzesvorschlag im Nationalrat einbringen?** - Abgeordnete zum Nationalrat mittels Initiativantrags oder als Mitglieder eines Ausschusses - Bundesregierung - Bundesrat - Bürgerinnen im Wege eines Volksbegehrens 10. **Wie kann der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren des Bundes mitwirken?** - Durch Erhebung eines begründeten Einspruches - Durch Verweigerung der erforderlichen Zustimmung (in bestimmten Fällen) 11. **Die Bundesversammlung...** - kann eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten beschließen. - kann den Bundespräsidenten beim Verfassungsgerichtshof anklagen. - kann eine Kriegserklärung beschließen. - lobt den Bundespräsidenten an. 12. **Ein Untersuchungsausschuss des Nationalrates...** - dient der Untersuchung von Vorgängen im Rahmen der Vollziehung des Bundes - kommt auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates zustande 13. **Ein Misstrauensvotum hinsichtlich der Bundesregierung oder einzelner ihrer Mitglieder...** - bedarf der Zustimmung der (einfachen) Mehrheit der Abgeordneten des Nationalrates. 14. **Mitglieder der Bundesregierung...** - können vom Nationalrat beim Verfassungsgerichtshof wegen schuldhafter Rechtsverletzung angeklagt werden. - können bei der Erfüllung von Straftatbeständen strafgerichtlich verfolgt werden. 15. **Eine Volksabstimmung...** - muss im Fall einer Gesamtänderung der Bundes-Verfassung durchgeführt werden. - ist bei sonstigen Verfassungsänderungen auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Nationalrates oder Bundesrates durchzuführen. - ist im Fall eines einfachen Bundesgesetzes auf Beschluss des Nationalrates durchzuführen. 16. **Was sind direkt-demokratische Elemente als Teil des demokratischen Grundprinzips?** - Volksbegehren (hier will man ein Gesetz haben, am Anfang der Gesetzgebung, NR muss nicht behandeln) - Volksabstimmung (Gesetz ist schon da, am Ende der Gesetzgebungsphase) - Volksbefragung - Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung (Laiengerichtsbarkeit). 17. **Wann tritt ein Gesetz in Kraft?** - An dem Tag, den das Gesetz selbst vorschreibt - Mit Ablauf des Tages der Kundmachung, soweit das Gesetz sein Inkrafttreten nicht selbst regelt 18. **Was unterscheidet die Gerichtsbarkeit von der Verwaltung?** - Weisungsfreiheit sowie Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit 19. **Was unterscheidet die Hoheitsverwaltung von der Privatwirtschaftsverwaltung?** - die einseitige Gestaltung der Rechte und Pflichten der Bürger. - die Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber Bürgern. 20. **Welche Handlungsformen stehen im Bereich der Hoheitsverwaltung zur Verfügung:** - Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt - Verordnungen - Bescheide 21. **Was sind die Merkmale eines Bescheides?** - Individuell-konkreter Akt einer Verwaltungsbehörde - Normativität - Förmlichkeit 22. **Verordnungen...** - sind generell-abstrakte Rechtsnormen - werden erst mit „gehöriger" Kundmachung wirksam 23. **Für wen gilt das Legalitätsprinzip?** - Für die Gesetzgebung und Vollziehung - Für die Hoheitsverwaltung - Für die Gerichtsbarkeit Anmerkung: hoheitlich darf man nur als Verwaltung handeln, wenn gesetzlich gedeckt. BSP: Gleichbehandlungsgrundsatz. Benützung unbestimmter Begriffe erweitert den Auslegungsspielraum 24. **Was bedeutet Ermessen?** - Ein gewisser Spielraum für eine Entscheidung im Sinne des Gesetzes 25. **Amtshaftung nach Art. 23 B-VG setzt unter anderem voraus, dass ein Schaden...** - im Rahmen der Vollziehung von Gesetzen entsteht - rechtswidrig und schuldhaft verursacht wird 26. **Welche Organe vertreten den Bundespräsidenten im Falle seiner Verhinderung?** - Der Bundeskanzler, in den ersten 20 Tagen der Verhinderung - Das Präsidium des Nationalrates, bei dauernder Erledigung des Amtes oder ab dem 21. Tag der Verhinderung - Die Bundesregierung - Der Landeshauptmann des Bundeslandes, in dem der Bundespräsident geboren wurde. 27. **Zu den obersten Verwaltungsorganen des Bundes zählen** - Der Bundespräsident - Die Bundesminister - Die Bundesregierung - Vorsitzender der Volksanwaltschaft - Präsidenten: Nationalrates, Rechnungshof, Verwaltungsgerichtshof Verfassungsgerichtshof 28. **Ein Beschluss der Bundesregierung kommt zustande, wenn...** - mehr als die Hälfte aller Mitglieder der Bundesregierung anwesend sind - der Antrag einstimmig angenommen wird 29. **In mittelbarer Bundesverwaltung werden meist folgende Organe tätig** - Der Landeshauptmann - Die Bezirksverwaltungsbehörde 30. **Richterliche Unabhängigkeit bedeutet** - Weisungsfreiheit - Unabsetzbarkeit - Unversetzbarkeit 31. **Geschworene und Schöffen sind...** - als Laienrichter:innen in der Strafgerichtsbarkeit tätig 32. **Welche Aufgabe hat die Staatsanwaltschaft?** - Sie ist Anklagebehörde im Strafprozess. 33. **Zu den Aufgaben der Landtage zählen:** - Landesgesetzgebung - Wahl der Landesregierung - Wahl der Mitglieder des Bundesrates - Kontrolle der Landesvollziehung - Mitwirkung an der Landesvollziehung 34. **Inwieweit wirkt die Bundesregierung an der Landesgesetzgebung mit?** - Landesgesetze bedürfen in bestimmten Angelegenheiten der Zustimmung der Bundesregierung 35. **Die Verleihung eines Stadtstatutes an eine Gemeinde setzt voraus** - Mind. 20.000 Einwohner - Keine Gefährdung von Landesinteressen - Die Zustimmung der Bundesregierung 36. **Die Vollziehung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erfolgt...** - weisungsfrei bei staatlicher Aufsicht - unter Ausschluss eines innerbehördlichen Instanzenzuges an eine Bundes- oder Landesbehörde 37. **Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichte umfasst im Allgemeinen Beschwerden gegen Bescheide,...** - die in mittelbarer Bundesverwaltung erlassen werden - die im Rahmen der Landesverwaltung erlassen werden 38. **Welches Rechtsmittel kann bei Säumnis eines Verwaltungsgerichtes erster Instanz erhoben werden** - Ein Fristsetzungsantrag an den Verwaltungsgerichtshof 39. **Welche Rechtsnormen überprüft der Verfassungsgerichtshof am Maßstab der Verfassung?** - Bundesgesetze - Landesgesetze - Urteile der ordentlichen Gerichte - EU-Verordnungen 40. **Grundrechte gelten...** - im Verhältnis des Bürgers zum Staat - im Bereich der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung **[AVG]{.smallcaps}** Die Ministerin X ist von Frau Y, einer Bewerberin um eine Planstelle im Ministerium, so begeistert, dass sie ihr mit einem Händedruck wörtlich mitteilt: „Hiermit ernenne ich Sie zur Beamtin\". Nach dem Dienstrechtsverfahrensgesetz ist eine Ernennung mit schriftlichem Bescheid vorzunehmen, nach dem AVG können Bescheide mündlich oder schriftlich erlassen werden. **Hat die Ministerin die Bewerberin zur Beamtin ernannt?** - Ja (FALSCH) - Nein - Nur wenn sie mündlich hinzufügt: „Die ist ein Bescheid" (FALSCH) Anmerkung: Die Ernennung eines Beamten muss per Hand zugestellt werden und vor allem schriftlich! Nach dem Dienstrecht unterliegen bestimmte Bescheide Formvorschriften. Die Ernennung hat schriftlich zu erfolgen und eigenhändig zugestellt zu sein. \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Herr A möchte in Österreich um Asyl (Internationaler Schutz) ansuchen und schickt Herrn C als Vertreter. Die Behörde weist darauf hin, dass A nach den Bestimmungen des Asylrechts den Antrag persönlich abgeben müsse. C entgegnet, er habe gegoogelt, dass nach § 10 AVG die Abgabe eines Antrages durch einen Vertreter möglich sei. **Kann C für A einen Antrag einbringen?** - Ja (FALSCH) - Nein - Nur wenn C ein Anwalt ist (FALSCH) Anmerkung: AVG ist subsidiär, wenn also Regeln von anderen Behörden gelten, dann gelten diese zuerst \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Herr A, Jus-Student an der Uni W, füllt ein Formular der Studienbeihilfenbehörde aus, welches ihm Studienkollegen von der Behörde mitgebracht haben. Da ihm der Weg zur (zuständigen) Studienbeihilfenbehörde zu weit ist, wirft er den Antrag nach einer Lehrveranstaltung in den Postkasten der Universitätsverwaltung. **Welche Möglichkeiten hat die Universitätsverwaltung mit dem Antrag umzugehen?** (Mehrfachauswahl möglich) - Sie kann den Antrag entgegennehmen, muss ihn aber dann auch bearbeiten. (FALSCH) - Sie kann den Antrag entgegennehmen, muss ihn aber an die richtige Behörde weiterleiten. - Sie kann den Antrag an Herrn A mit dem Hinweis auf die Unzuständigkeit der Uni W zurückschicken. Anmerkung: Behörde (Universitätsverwaltung) darf den Antrag nicht ignorieren / Zurückweisen/ Unverzügliches Weiterleiten auf Gefahr des Einschreibers \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Der Bürgermeisterin A, in baupolizeilichen Fragen ihrer Gemeinde zuständiges Organ, wird gemeldet, dass vom baufälligen Dach des Hauses ihrer Eltern Dachschindeln auf den Gehsteig und auf parkende Autos zu fallen drohen. Die Vizebürgermeisterin B weilt noch für zwei Wochen auf Urlaub. **Was kann oder muss Bürgermeisterin A unternehmen?** - Da sie befangen Ist, muss sie die Rückkehr der B abwarten. (FALSCH) - Aufgrund von Gefahr in Verzug muss A Ihren Eltern einen baupolizeilichen Sanierungsauftrag erstellen. - Sie muss das Dach des Elternhauses auf eigene Kosten sanieren lassen. (FALSCH) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Herr A, mit seiner Nachbarin Frau B seit Jahren im Streit, fertigt wiederholt Fotos von Verwaltungsübertretungen der B an (z.B.: im Parkverbot parkendes Auto) und zeigt B an. Mehrmals erscheint A bei der zuständigen Behörde und fordert das Recht auf Akteneinsicht ein, er wolle sichergehen, ob man auch tatsächlich gegen B vorgehe und diese bereits bestraft habe. **Hat A Anrecht auf Akteneinsicht?** - Nein, er ist zwar beteiligter, hat aber keine Parteistellung. - Ja, er hat Parteistellung. (FALSCH) - Ja, aber nur mit anwaltlicher Vertretung (FALSCH) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Der amtsbekannte Querulant A hat seit Jahren Frau B als Erwachsenenvertreterin („Sachwalterin\"), dennoch bringt A persönlich einen Antrag ein. **Wie hat die Behörde mit dem Antrag umzugehen?** - Sie hat die Zustimmung von B einzuholen. - Sie hat den Antrag umgehend mit Bescheid zurückzuweisen. (FALSCH) - Sie kann den Antrag auch ohne Zustimmung der B bearbeiten, wenn der Antrag sinnvoll erscheint. (FALSCH) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- In einem Bauverfahren erscheint V in der mündlichen Verhandlung und bringt vor, den (abwesenden) A zu vertreten. **In welchen Fällen kann V wirksam den A vertreten?** (Mehrfachauswahl möglich) - V kündigt an, die vergessene Vollmacht „beim nächsten Mal mitzunehmen" (FALSCH) - V hat zwar die Vollmacht vergessen, ruft aber am Handy den zufälligerweise in der Nähe befindlichen A an. Dieser eilt zur Baubehörde und teilt der Verhandlungsleiterin mündlich mit, er erteile dem V eine Vollmacht, er selbst müsse einen anderen Termin wahrnehmen und wieder gehen. Die Verhandlungsleiterin nimmt dies zu Protokoll. - V hat zwar die Vollmacht vergessen, ruft aber am Handy den A an, überreicht es der Verhandlungsleiterin, wobei A dieser am Telefon bestätigt, den V bevollmächtigt zu haben. (FALSCH) - V legt eine von A unterfertigte Vollmacht vor, wonach V den A „in allen Sachen vor Behörden und Gerichten" vertrete. - V legt eine von A unterfertigte Vollmacht vor, wonach V für die steuerrechtlichen Angelegenheiten des A bevollmächtigt sei. (FALSCH) - V legt seine anwaltliche Legitimationsurkunde auf den Tisch und beruft sich auf die von A erteilte Vollmacht. \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Mangelhafte Anbringen \.... - \...müssen zur Verbesserung zurückgeschickt werden - \...wenn innerhalb Frist nix zurückkommt, zurückgewiesen **Verbesserungsfähige Mängel schriftlicher Anbringen sind:** - - - \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- **Aufforderung zur Behebung binnen Frist** - Fristgerechte Behebung: Anbringen gilt als ursprünglich richtig eingebracht - Behebung nach Fristablauf: gilt ab diesem Zeitpunkt als eingebracht - Keine Behebung: Zurückweisung - Fehlende Vergebührung ist KEIN Mangel! *Ist z.B. in der Bauordnung vorgeschrieben, dass der Plan Bestandteil der Anbringung ist, dann ist das ein Formgebrechen -- Aufforderung es zu bringen -- nachbessern oder zurückweisen* *Ist es nicht vorgeschrieben einen Plan beizulegen, dann wird das Anbringen angenommen und kann inhaltlich abgelehnt werden* \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- A erhält von der Behörde B einen Bescheid, möchte eine Beschwerde einbringen und diese persönlich bei der Behörde abgeben. Um 18.00 Uhr des letzten Tages der Beschwerdefrist betritt A die Amtsräumlichkeiten nach Ablauf der Amtsstunden und trifft eine noch anwesende Referentin R vor. **In welchen Fällen wird fristgerecht eine Beschwerde eingebracht?** (Mehrfachauswahl möglich) - R nimmt die Beschwerde entgegen und stempelt sie ab. - R teilt A jedoch mit, sie sei bereits auf dem Weg nach Hause und wolle jetzt „sicher nicht" noch etwas Dienstliches machen. A geht empört nach Hause, gibt die Beschwerde am nächsten Tag während der Amtsstunden ab und verweist auf die „Unwilligkeit der Referentin", er gehe daher davon aus, die Beschwerde rechtzeitig abgegeben zu haben. (FALSCH) - R ist zwar auf dem Weg nach Hause, empfiehlt aber A, die Beschwerde beim nächsten Postamt, das noch eine Stunde geöffnet hat, postalisch abzugeben. A sucht das Postamt auf, welches das Schriftstück entgegennimmt und mit dem korrekten Datum abstempelt. - R geht nicht zum Postamt, sondern wirft die Beschwerde um 18:15 bei der nächsten Busstation in einen Postkasten, welcher laut Aufschrift täglich um 08:00 geleert wird. (FALSCH) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- **Bescheide** haben typischerweise 8 **Merkmale**, aber nur **vier** davon sind **zwingend** erforderlich (widrigenfalls kein Bescheid vorliegt), welche? (Mehrfachauswahl möglich) - Datum (=Wann) (KANN) - Unterschrift (= Genehmiger) (MUSS) (gilt auch, Amtssignatur als elektron. Form) - Spruch (MUSS) (=Was) - Adressat (MUSS) (=An Wen) - Bezeichnung der Behörde (MUSS) - Bescheid ist auch ein Bescheid, wenn nicht „Bescheid" draufsteht (KANN) - Begründung (kann entfallen, wenn vollinhaltliche Zustimmung KANN) - Rechtsmittelbelehrung (KANN) Die Institutssekretärin X teilt der Studentin Y mit, dass es für den bevorstehenden Studienabschluss in Ordnung gehe, wenn sie die Lehrveranstaltungen A, B und C absolviere. Y hält sich an diese Information. Tatsächlich wären jedoch nach den studienrechtlichen Vorschriften die Lehrveranstaltungen A, B und D zu absolvieren gewesen. **Hat Y einen Anspruch, dass sie auch ohne die LV „D\" das Studium abschließen kann?** - Eine unrichtige Manuduktion durch eine Behörde steht nicht über der Rechtsordnung. Daher muss Y jedenfalls auch die Lehrveranstaltung „D" absolvieren, bevor sie das Studium abschließen kann. - Das Vertrauen auf den Inhalt einer Auskunft einer Behörde ist gewichtiger als die studienrechtlichen Vorschriften, die somit in diesem Einzelfall nicht anzuwenden sind. (FALSCH) - Die Behörde kann nach freiem Ermessen entscheiden, ob sie die studienrechtlichen Vorschriften anwendet und die Lehrveranstaltung D vorschreibt oder nicht. (FALSCH) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- In welchen der folgenden Fälle muss die Behörde dem Antrag der Rechtsanwältin in Bezug auf die Durchführung einer **Akteneinsicht** jedenfalls Folge leisten: - Rechtsanwältin X teilt der Behörde mit, sie habe die Vertretung von Herrn Y in dessen Verfahren übernommen. Für eine Akteneinsicht habe sie keine Zeit, sie stelle den Antrag, dass der gesamte Akt durchkopiert und an die Kanzlei geschickt wird. (FALSCH) - Rechtsanwältin Y kommt zur Akteneinsicht. Sie erscheint in Ihrem Zimmer und stellt den Antrag, den Akt in die Kanzlei mitzunehmen und dort durchzukopieren. Dies sei im Sinne der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung. (FALSCH) - Rechtsanwältin Z möchte zur Akteneinsicht kommen und ruft Sie an. Mit bestimmter Stimme kündigt sie an, sie werde heute um 19 Uhr vorbeikommen. Zwar ist dies außerhalb der Amtsstunden, doch wissen Sie, dass Sie heute um 19 Uhr im Büro sein werden, da Sie eine dringende Erledigung zu bearbeiten haben. (FALSCH) - In keinem einzigen dieser drei Fälle. \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Eine Behörde will Herrn A zu einer **mündlichen Verhandlung laden**. Welche der folgenden Aussagen sind zutreffend? (Mehrfachauswahl möglich) - Einfache Ladung (kein Bescheid) - Ladungsbescheid - Mit RSa zugestellte Ladung - bei unentschuldigtem Fernbleiben Androhung von Zwangsmittel/Rechtsfolgen möglich Anmerkung: ist Herr A renitent, ist ein Ladungsbeschluss unter Androhung von Zwangsmitteln, wie etwa Vorführung möglich →Zwangsmittel müssen zuerst angedroht werden \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Eine Behörde will eine **Zustellung eines Bescheides** an Frau A vornehmen. Welche der folgenden Aussagen sind zutreffend? (Mehrfachauswahl möglich) - Ausfertigungen elektronischer Dokumente benötigen eine Amtssignatur. - Zustellung kann von Organen von (elektronischen) Zustelldiensten (Post oder andere Universaldienstbetreiber) durchgeführt werden - Zustellung kann auch durch Bedienstete der die Zustellung verfügende Behörde durchgeführt werden - Das Organ, das die Erledigung genehmigt hat, unterschreibt selbst auf der Ausfertigung unter Beifügung des Datums oder mittels elektronischer Unterschrift. (????) **Zustellungen an Abgabestelle** - Hinterlegung - Außerhalb der Abgabestelle nur mit Zustimmung - Am Ort des Antreffens, wenn keine Zustelladresse vorliegt - Übergabe bei der Behörde - Bei Zustellbevollmächtigen (Natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft) nur an diesen - elektronische Zustellungen - Zustellung ohne Zustellnachweis - Zustellung mit Zustellnachweis (RSa und RSb (RS Rückschein; a eigenhändig / b Ersatzvertreter) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Kalenderfristen werden berechnet nach: - Wochen, Monaten, Jahren - Tage (NEIN) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Frau A erhält einen negativen Bescheid, sieht im Kalender nach und stellt fest, dass der letzte Tag der Rechtsmittelfrist auf einen **Karfreitag** fällt. **Bis wann muss sie die Beschwerde einbringen?** - Nein Rechtsmittelfrist ist noch nicht abgelaufen. - Mit Ablauf des letzten Tages der Frist, jedoch Ausnahmen sind Samstage, Sonntage und Feiertage, nächster Werktag gilt! Hier also bis Montag Zeit. Wenn Montag auch Feiertag, dann Dienstag. Hier Dienstag, weil Ostermontag. \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Können **gesetzliche Fristen** erstreckt werden? - Nein; Gesetzliche Fristen sind unerstreckbare Fristen \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Sie führen eine mündliche Verhandlung durch. Zu prüfen ist die Verhängung einer Verwaltungsstrafe gegen Herrn A, der nach Mitternacht in dröhnender Lautstärke stundenlang seine Stereoanlage hat laufen lassen. Herr A erscheint grußlos und verweigert die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zum Beleg seiner Identität. In weiterer Folge werden die Hausbewohner als Zeugen befragt, worauf Herr A laut über „die depperten und verfluchten Hausbewohner\" zu schimpfen beginnt. Herr A ist in Begleitung seines Rechtsanwaltes B erschienen, der nun ebenfalls in deutlich ungebührender Lautstärke und Wortwahl zu schimpfen beginnt. **Wie gehen Sie sinnvoll und sachlich in dieser Situation vor? (Mehrfachauswahl möglich)** - Ermahnung - Wortentzug - Ermahnung mit Androhung von disziplinären Maßnahmen (Entfernung, Ordnungsstrafe bis 726 Euro) - Bei Erfolglosigkeit der Androhung Verhängung der Maßnahme Anmerkung: Parteien bei Verhandlung zuerst ermahnen / Androhung von: Wortentzug oder Entfernung via Sicherheitsdienst / Zwangsmaßnahme muss immer vorher angedroht werden, Ist keine Verurteilung, sondern nur eine Ordnungsstrafe. Herr A aus Saal rauswerfen, Anwalt B kann man nicht rauswerfen / Gegen B kann man disziplinarrechtlich vorgehen, unterliegt eigenem Dienstrecht Der Abteilungsleiter einer Behörde schreibt in eine schriftliche Eingabe von Herrn X; diese beginnt wie folgt: „Sehr geehrter ~~Herr Trottel~~, Herr Hofrat Dr. Huber! (...)\" **Kann Herr X mit einer Ordnungsstrafe belangt werden?** - Bei beleidigendem Schreiben kann man gleich Ordnungsstrafe aussprechen ohne vorherige Androhung! \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Eine Baubehörde hat sich mit einem eingereichten **Bauprojekt** zu befassen. **Welche Aussagen sind in Bezug auf die generelle Gestaltung des Verwaltungsverfahrens zutreffend? (Mehrfachauswahl möglich)** Bauanzeige -- Antrag im verkürzten Verfahren -- Möglichkeit 1.) keine Genehmigung oder 2.) positive Bescheid wird ersetzt dadurch, dass die Behörde nichts macht Ist z.B.: in der Bauordnung vorgeschrieben, dass der Plan Bestandteil der Anbringung ist, dann ist dass ein Formgebrechen -- Aufforderung es zu bringen -- nachbessern oder zurückweisen Ist es nicht vorgeschrieben einen Plan beizulegen, dann wird das Anbringen angenommen und kann inhaltlich abgelehnt werden Nur wer Einwendungen einbringt oder unmittelbar betroffen ist wird Partei (Bau -- unmittelbarer Nachbar ja, entfernter Nachbar nein) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- In einer Schulklasse verletzt der als **Raufbold** bekannte Schüler A den Schüler B bei einer Rangelei und bricht ihm die Nase. Während B blutend am Boden liegt, bedroht A seine Mitschüler/innen mit einem Taschenmesser und den Worten „Wer mich verpetzt, wird abgestochen!\". B legt dem Klassenvorstand unter dem Siegel der Verschwiegenheit dar, wie es zur Verletzung gekommen ist. In weiterer Folge wird der Schüler A umgehend mit **Mandatsbescheid** der zuständigen Schulbehörde vom Unterricht suspendiert. Der Rechtsanwalt C erhebt in seinem Schriftsatz wörtlich das „Rechtsmittel der Beschwerde\" an das Bundesverwaltungsgericht und moniert, dass man weder A noch die Mitschüler/innen zum Hergang des Vorfalls befragt hat. Weiters fordert der Rechtsanwalt C, dass A umgehend wieder am Unterricht teilnehmen könne. Sollte sich - wovon er nicht ausgehe - herausstellen, dass wirklich A den B verletzt habe, könne man ihn ja auch in ein paar Wochen oder Monaten vom Unterricht suspendieren. **Welche der folgenden Aussagen sind zutreffend: (Mehrfachauswahl möglich)** - Kurzverfahren ohne Ermittlungsverfahren - Rechtsmittel Vorstellung (binnen 2 Wochen bei bescheiderlassender Behörde) - Dann erst ordentliches Verfahren - Vorstellung hat keine aufschiebende Wirkung - Binnen 2 Wochen Ermittlungsverfahren einzuleiten und mit Bescheid zu entscheiden - Wenn nicht binnen 2 Wochen Ermittlungsverfahren eingeleitet: Außerkrafttreten des Mandatsbescheides Anmerkung: Rechtsmittel gegen Mandatsbescheid ist die Vorstellung, nicht die Beschwerde Wenn man Vorstellung macht, dann erst gibt es ein ordentliches Verfahren (Parteiengehöhr, Mündliches Verfahren) Mandatsverfahren bei Gefahr im Verzug Max. 1 Monat darf man Suspendieren, wenn Behörde nicht entscheidet nach 2 Wochen vorbei, sonst wenn entscheidet, dann noch mal 2 Wochen, max. 4 Wochen! \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Der Beamte A erhält ein Mail des Vorgesetzten B mit den Worten „Ich gratuliere zur Zuerkennung der XY-Zulage.\" Im Anhang befindet sich ein eingescannter Bescheid, welcher grundsätzlich vollständig ist, aber keine Unterschrift beinhaltet. **Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend?** - Wenn ein Bescheid den Empfänger begünstigt, kann auf die Unterschrift verzichtet werden. - Es liegt kein Bescheid vor, da die Unterschrift fehlt. - Auch wenn die Unterschrift fehlt, liegt ein Bescheid vor, da alle anderen Bestandteile vorhanden sind. Anmerkung: - Bescheid ist zu unterschreiben zwecks Feststellbarkeit des genehmigenden Organs - Unterschrift muss von einem Organwalter sein - für die Richtigkeit der Angaben ist auch eine Unterschrift notwendig \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Die deutsche Studentin X wird mit **Bescheid zum Doktoratsstudium** der Rechtswissenschaften an der Universität Wien zugelassen. Sie entdeckt, dass der Zulassungsbescheid **keine Begründung** aufweist - liegt dennoch eine rechtskonforme Zulassung zum Doktoratsstudium vor? - Wenn Antrag vollinhaltlich entsprochen wurde, ist keine Begründung nötig. Entfall bei ganz stattgebenden Bescheiden möglich (BSP: Führerschein: Man bekommt gleich Führerschein und keinen Bescheid, dann braucht man keine Begründung, weil Antrag vollinhaltlich entsprochen wurde) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Wie rasch müssen Behörden über Anträge entscheiden? - Ohne unnötigen Aufschub - Spätestens nach 6 Monaten nach Einlangen des Antrages es sei denn, es gelten andere gesetzliche Regelungen (z.B.: Bei Schulen gelten oft 4 Wochen, oder 3 Monate bei Passausstellung) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Eine **Behörde** ist mit der Entscheidung über einen gestellten Antrag auf Auszahlung einer bestimmten Beihilfe **säumig**. **Welche der folgenden Aussagen sind zutreffend: (Mehrfachauswahl möglich)** - Bei Behörde direkt einbringen - Säumnisbeschwerde möglich Anmerkungen: - Grundsätzlich 6-monatige Entscheidungspflicht der Behörde - Teilweise abweichende Entscheidungsfristen in Verwaltungsvorschriften - Bei Nichtentsprechen schriftliche Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht möglich - Säumnisbeschwerde einzubringen bei Verwaltungsbehörde - Voraussetzung für Zulässigkeit der Säumnisbeschwerde: überwiegendes Verschulden der Behörde - Unwiderrufbarkeit, die Unwiederholbarkeit und die Unanfechtbarkeit \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Wann können **Bescheide amtswegig** aufgehoben und/oder abgeändert werden? (Mehrfachauswahl möglich) - - - - - - Anmerkung: - (außer kleinen Fehlern - siehe unten) - - - - - - - \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Die zuständige Behörde verhängt über A eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro aufgrund eines Verkehrsdeliktes. Während der offenen Beschwerdefrist langt bei der Behörde ein Schreiben des A mit folgendem (Original-!) Wortlaut ein: „**EINSPRUCH OIDA**! So ned, bei mir sicher ned. Ich mach Einspruch gegen Ige in Papier was sein im anhang. Das korrekt von Gesetz und so. MfG und Hanga tschanga.\" **Welche der folgenden Aussagen sind zutreffend? (Mehrfachauswahl möglich)** - Schreiben enthält keine Begründung! - Schreiben ist ein Rechtsmittel! (durch Wortwahl „"Einspruch" wird klar, dass Behörde handeln muss!) - Bescheid ist bezeichnet! (auch wenn GZ und Datum fehlt!) - Muss zur Verbesserung geschickt werden (Mängelbehebungsauftrag) Anmerkung: - Das ist ein Rechtsmittel - Das gilt als Beschwerde - Durch die Wortwahl geht hervor, dass er ein Rechtsmittel ergreift... - ohne Unterschrift gibt es einen Vierbesserungsauftrag. - Fristgerechte Behebung: Anbringen gilt als ursprünglich richtig eingebracht - Behebung nach Fristablauf: gilt ab diesem Zeitpunkt als eingebracht - Keine Behebung: Zurückweisung \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Herr A, ein Politiker, schließt 2000 an der Universität B das Doktoratsstudium erfolgreich ab und erhält mit **Bescheid den Grad eines „Doktors der Philosophie**\". 2023 werden mehrere „Plagiate\" in seiner Arbeit entdeckt; A räumt zwar ein, vielleicht unsauber gearbeitet zu haben, doch das sei keine „**Erschleichung**\" und es sei auch über 20 Jahre her und daher **verjährt**. Auch müsse man berücksichtigen, dass der Betreuer die Arbeit ja dennoch angenommen und positiv beurteilt habe. **Kann das zuständige Organ der Universität B tatsächlich nichts mehr unternehmen?** - wenn nachträglich was bekannt wird, kann Verfahren wiederaufgenommen werden. - Es gibt jedenfalls Aberkennungsverfahren - Erschleichung ist zeitlich unbegrenzt! Anmerkung: Kann tätig werde; Amtswegige Wiederaufnahme bis längstens 3 Jahre nach Bescheiderlassung möglich, bei Erschleichungstatbestand unbegrenzt \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- Frau A verliert mit Bescheid ihre Lenkberechtigung. Am letzten Tag der Beschwerdefrist, etwa 6 Stunden vor Mitternacht, wird Frau A auf ihrem Heimweg bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt und in künstlichen Tiefschlaf versetzt, aus welchem sie erst eine Woche später geweckt wird. In weiterer Folge möchte sie Beschwerde erheben. Die zuständige Behörde vertritt die Ansicht, dass Frau A auch vor dem Unfall eine Beschwerde hätte verfassen können, sie sei „selbst schuld\", wenn sie „**bis zur letzten Minute zuwarte**\". **Welche der folgenden Aussagen treffen zu? (Mehrfachauswahl möglich)** - Antrag auf Wiedereinsetzung wegen unvorhersehbaren Ereignisses - Antrag auf Wiedereinsetzung. muss sofort nach Wegfall des Ereignisses eingebracht werden und gleichzeitig muss die nachzuholende Verfahrenshandlung (=Beschwerde) eingebracht werden. Anmerkung: - es ist absolut zulässig bis zur letzten Sekunde warten - fehlendes Verschulden an der Säumnis - unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis - Schriftlicher Antrag auf Wiedereinsetzung binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses mit gleichzeitiger Nachholung der versäumten Rechtshandlung - Einzubringen bei der Behörde, bei der versäumte Handlung zu setzen gewesen wäre - Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung möglich, damit vorläufig keine Vollstreckung der von der Bewilligung betroffenen Bescheide - Schutzwürdigkeit der Partei - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurückversetzung in die vor der Säumnis bestehende verfahrensrechtliche Lage - Beschwerde grundsätzlich aufschiebende Wirkung = Bescheid darf nicht vollstreckt werden Welche der folgenden Aussagen über die Möglichkeit einer **Beschwerdevorentscheidung** treffen zu? (Mehrfachauswahl möglich) - Behörde hat 2 Monate Zeit - Vorlageantrag muss folgen vom Beschwerdeführer - Wenn Vorlageantrag kommt oder es keine Beschwerdevorentscheidung gibt, muss Akt der nächsten Instanz vorgelegt werden Anmerkungen: - Erfolgt durch bescheiderlassende Behörde - Binnen 2 Monaten - Zurückweisung, Abweisung der Beschwerde bzw. teilweise oder völlige Stattgabe möglich - Binnen 2 Wochen Vorlageantrag möglich, bei Verwaltungsbehörde, die die BVE erlassen hat, einzubringen - Prüfung Zuständigkeit (sachlich und örtlich) - Prüfung Rechtzeitigkeit (widrigenfalls wegen Verspätung zurückweisen) - Prüfung Parteistellung (widrigenfalls zurückweisen) - Prüfung Vollständigkeit (widrigenfalls Verbesserungsauftrag) \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- **Welche der folgenden Aussagen über Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle (wirksam ab 01.01.2014) treffen zu? (Mehrfachauswahl möglich)** - es gibt kein behördeninternes Rechtsmittelverfahren (seit 2014) - BSP: Jetzt kann die Schule einen Bescheid ausstellen, wenn Empfänger damit unzufrieden sind, kann man Beschwerde einlegen und dann nur mehr direkt zum VwGH - 9+2 Gerichte wurden eingeführt (9 Landesverwaltungsgerichte + BvwG und BFG) - 9 Landesverwaltungsgericht - Bundesverwaltungsgericht - Bundesfinanzgericht Anmerkung: Kein innerbehördliches Rechtsmittel mehr die Behörde darf nur einmal entscheiden, dann kommt bereits das Verwaltungsgericht; Einzige Ausnahme bildet die Gemeindeebene auf der die Behörde zweimal entscheiden kann bevor das Verwaltungsgericht befasst wird: Bürgermeister -- Gemeinderat -- Landesverwaltungsgericht \-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-\-- **Welche der folgenden Aussagen über die Durchführung von Großverfahren trifft zu** **(Mehrfachauswahl möglich)** - Bei Großverfahren mit mehr als 100 Beteiligten - Kundmachung per Edikt und in 2 Tageszeitungen (auf Kosten der Parteien) und Wiener Zeitung (auf Kosten der Behörde) Persönliche Ladung nicht möglich, - öffentliche Vorhabensdiskussion möglich, Kundmachung per Edikt (Feststellung der Parteienstellung) Großverfahren werden öffentlich erörtert (z.B.: in Marxhalle) Edikte.gv.at (Kundmachung im Internet zulässig) Sollte mind. 3 Wochen öffentlich aufliegen - Einwendung können nur Betroffene vorbringen, aber nicht bei der öffentlichen Erörterung, sondern erst wenn das Verfahren eröffnet wird; müssen fristgerecht sein sonst Präklusion (Verlust Parteistellung) / Rechtsfolge der Rundmachung: Wer nach Kundmachung keine Einwendung macht, hat danach Parteienrechte verloren (=Präklusion) - Mündliche Verhandlung; Ladung in Ediktalform - Lokalaugenschein nach Möglichkeit mit Verhandlung verbinden - Niederschrift aufzunehmen - Parteiengehör (Feststellung der Parteienstellung) - Zustellung von Schriftstücken durch Edikt - Verfahrensverbindung möglich, mit anderen Behörden zu koordinieren - **[Unionsrecht]{.smallcaps}** 1. **Welche Gründungsmitglieder hat der EGKS?** 2. **Welche Organe der EU gibt es?** - Kommission (= ca. Regierung) - EU Parlament - EUGH - Rat der EU (Minister) - Europäischer Rat (nicht Europarat!) - EU Rechnungshof - Wirtschafts- und Sozialausschuss - Ausschuss der Regionen - EZB - Falsch: Europarat (hat nix mit EU zu tun, hat EU Menschenrechtskonvention verfasst) 3. **Welche Freiheiten sind mit den Grundfreiheiten des Binnenmarktes gemeint?** - - - - - - 4. **Welche Maßgeblichen Änderungen brachte der Vertrag von Lissabon?** - Säulenstruktur wurde abgeschafft - Einführung GASP - In den meisten Bereichen gilt Supranationalität also Mehrheitsentscheidungen. - Rechtspersönlichkeit der EU - gemeinsame Werte werden eingeführt. - aktuelle Gründungsverträge sind beschlossen worden: EUV (Vertrag der EU) AEUV (Vertrag über Arbeitsweise der EU) bilden Grundlage für alle Handlungen und Rechtsakte der EU. Man könnte dazu Verfassung der EU sagen. Aus rechtlicher Sicht ist es eine Verfassung. Auch wenn EU noch kein Staat ist. - Grundrechte Charta wurde im Primärrechtsrang beschlossen. Anmerkung weiterer Änderungen: - Möglichkeit des Austritts - Einheitliche EU (+EURATOM) - Supranationalität 5. **Wie kann das Subsidiaritätsprinzip definiert werden?** EU darf nur tätig werden, wenn Staaten-Ziel besser auf EU Ebene geregelt werden kann UND wenn die Nationalstaaten es nicht selbst schaffen. 1. **Wie erlangt man die Unionsbürgerschaft?** - Alle, die in den Mitgliedsstaaten Bürger sind. - Indem man Bürger eines Mitgliedstaats wird 2. **Wieso tragen viele der europäischen Verträge Namen europäischer Städte?** Sind Orte, in denen Verträge ausgehandelt wurden Anmerkung: - Völkerrechtlich Verträge die in einer Regierungskonferenz in einer dieser Städte geschlossen wurden. 3. **Welche Vorgaben muss ein EU-Beitrittskandidat erfüllen?** - Politische Kriterien (Kopenhagener Kriterien: Grundwerte der EU) - Wirtschaftliche Kriterien (z.B.: Maastricht) - Rechtliche Kriterien: Acquis Kriterien - Beitritt erfolgt durch völkerrechtlichen Vertrag - alle bisherigen Mitgliedsstaaten müssen zustimmen - Werte der Union achten - Muss ein Europäischer Staat sein 4. **Wählen Sie die richtige Antwort über den Europäischen Rat aus.** - ist nicht der Europarat - schafft politische Leitlinien - Setzt sich aus Staats- und Regierungschefs zusammen UND Präs EK UND Präs EU Rat - Tagt min. 4 im Jahr - Sanktionsverfahren - Konsensprinzip 5. **Wählen Sie die richtigen Antworten über die Europäische Kommission aus** - Die EK wird auch als „Hüterin der Verträge" bezeichnet. - Die EK ist gegenüber dem Europäischen Rat in allen Entscheidungen weisungsgebunden. - Die EK hat das Initiativmonopol in der Gesetzgebung der EU. - Die EK kommt wichtigen Aufgaben in der Außenvertretung der EU zu. - besteht aus 27 Kommissarinnen - Amtszeit 5 Jahre - Auswahlverfahren - Aufgaben: Haushaltsplan / Verwaltung, Exekutive, Koordination - Entscheidungen im Kollegium mit der einfachen Mehrheit 6. **Wie wird die Europäische Kommission noch genannt?** - Beschützerin des Europäischen Rechtsstaats - Richtungsweisende Gallionsfigur - Hüterin der Verträge - Hebamme des Europarechts 7. **Welche Angaben über den Rat der Europäischen Union treffen zu?** - Setzt sich aus 27 Ministern der Mitgliedsstaaten zusammen - Vorsitz rotiert - verschiedene Ratsformen - COREPER und Arbeitsgruppen - Beschlussfassung (einfache Mehrheit/ qualifizierte Mehrheit/ Einstimmigkeit) - Aufgaben: Gesetzgebung (Mit EP) / Haushalt (mit EP) / Außenbeziehungen und GASP - Ist nicht der Europarat! 8. **Aufgaben des Ausschusses der Regionen?** - Beratende Funktion gegenüber Rat + EP - Hüterin des Subsidiaritätsprinzips 9. **Welche Abstimmungsmodalitäten gibt es im Rat der Europäischen Union?** - einfache Mehrheit - qualifizierte Mehrheit (für den Vorsitz) - Einstimmigkeit Anmerkungen: AEUV gibt vor - - - System der doppelten Mehrheit: - - 10. **Wählen Sie die richtigen Antworten zum Vorsitz im Rat der Europäischen Union aus.** - Vorsitz rotiert halbjährlich - Dem Beschluss muss das Prinzip der gleichberechtigten Vorsitzrotation unter den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Vielfalt und der geographischen Ausgewogenheit innerhalb der EU zugrunde liegen. Anmerkungen: - Mitgliedstaaten übernehmen Vorsitz nach einer vorher festgelegten Reihenfolge - Teampräsidentschaft für 18 Monate aus drei Mitgliedstaaten - Leitung sämtlicher Ratsarbeitsgruppen - Vertretung des Europäischen Rates nach außen - Gilt nicht für den Rat für „Auswärtige Angelegenheiten" (Vorsitz: Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik) 11. **Wählen Sie die richtige Antwort über Österreichs Vorsitz im Rat der Europäischen Union aus.** 12. **Wählen Sie die richtigen Antworten über das Europäische Parlament aus.** - in nationalen Wahlen direkt gewählt - 705 Abgeordnete und 1 Präsident - Amtszeit 5 Jahre - Gesetzgebung gemeinsam mit Rat - Budget gemeinsam mit Rat - Kontrolle - Beratung - Bürgerbeauftragte - nationale Kontingente im Verhältnis zur Bevölkerungsstärke - degressive Proportionalität: Ein Abgeordneter eines bevölkerungsreichen Landes vertritt mehr Bürger als jener eines bevölkerungsarmen Mitgliedstaats - übernationale, ideologische Gruppierungen (Fraktionen) - Sitz Straßburg / Brüssel 13. **Welche Funktion hat der Rechnungshof der EU?** - Externe Finanzkontrolle der EU - Wächter über ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel - Erstellt Jahresbericht - jeder Mitgliedstaat ein Mitglied - Unabhängigkeit - auf sechs Jahre 14. **Welche Aufgaben hat die Europäischen Zentralbank?** - Zentralbank für Mitgliedsstaaten - System der Zentralbanken (ESZB) Anmerkungen: - Kontrolle der Geldmenge (Ausgabe von Banknoten) - Festlegung Leitzinssatz - Preisstabilität 15. **Wählen Sie die richtigen Antworten über die Rechtssetzung bzw. Gesetzgebung der EU aus** - - - - - - - - - - 16. **Was versteht man unter dem acquis communautaire?** - das gesamte Primär- und Sekundärrecht der EU (Richtlinien, Verordnungen) - internationalen Abkommen der EU - einschließlich der ungeschriebenen Grundsätze des Unionsrechts und - der Rechtsprechung des EUGH 17. **Was gehört zum Primärrecht der EU?** - Grundrechtecharta - Beitrittsverträge, - Gewohnheitsrecht - „Verfassungs"-verträge: EUV und AEUV, EAGV (=Atomvertrag) - allgemeine Rechtsgrundsätze 18. **Was gehört zum Sekundärrecht der EU?** - Richtlinien - Verordnung - Beschluss - FALSCH: Abstimmungen 19. **Wie gestaltet sich die Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten aus.** - Kompetenzverteilung in EU geregelt in „Nicht-EU-Verfassung": EUV und AEUV - 3 verschiedene Kompetenzbereiche: a) ausschließlich b) geteilt c) unterstützend - Begrenzte Einzelermächtigung: EU kann nur die Kompetenzen ausüben, die in Verträgen explizit genannt werden - **Außenkompetenz** für den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten 20. **Welche Prinzipien und Grundsätze der Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten gelten?** - Subsidiaritätsprinzip - Verhältnismäßigkeit (nicht über das Ziel hinausschießen, nur was nötig ist) - Prinzip der beschränkten Verbandskompetenz - Effektivitätsprinzip (effet utile) - Generalermächtigung der EU zur Rechtsangleichung im Binnenmarkt 21. **Welche Ziele und Grundsätze hat die Union?** Ziele: - - - - - - - - - - - - - Unmittelbare Geltung - Unmittelbare Anwendung (Anwendungsvorrang) - Staatshaftung - Richtlinienkonformität - Autonomie des Unionsrechts, die autonome Geltung (=eigene Rechtsordnung) - Unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts - Unmittelbare Wirksamkeit von RL (Umsetzungsfrist abgelaufen etc.) - Anwendungsvorrang des Unionsrechts - Richtlinienkonforme Auslegung - Staatshaftung bei Verletzung von Unionsrecht (VfGH) - Diskriminierungsverbot und Unionsbürgerschaft - Grundprinzipien des Binnenmarkts (Beschränkungsverbot, gegenseitige Anerkennung, Rechtsangleichung) 22. **Was besagt das Diskriminierungsverbot im EU-Recht?** - keine direkte Diskriminierung: - keine indirekte Diskriminierung: 23. **Wie gestaltet sich das Rechts- und Gerichtssystem der EU?** - Vertragsverletzungsverfahren - Nichtigkeitsklage - Vorabentscheidungsverfahren (unterbricht) 24. **Wie ist das Vorabentscheidungsverfahren definiert?** - Vehikel um Kontakt mit EUGH aufzunehmen - Ziel: Regelung des einheitlichen Vorgehens der Mitgliedstaaten - Nationales Gericht hat Zweifel über Gültigkeit oder Auslegung von EU Recht - nationales Verfahren wird ausgesetzt - Bundeskanzleramt befasst Ressorts, Stellungsnahmemöglichkeit Anmerkung: - Auslegung des primären Unionsrechts - Auslegung und Anwendung des sekundären Unionsrechts - nationales Gericht legt EuGH die entsprechende Frage zur Vorabentscheidung vor. - Das nationale Gericht wird damit zu einem „funktionalen" Unionsgericht. - Dringliche Verfahren möglich (Asyl, Migration etc.) **[Dienstrecht]{.smallcaps}** **Der Begriff „Zentralstellen\" bezeichnet im Dienstrecht des Bundes\...** - das Bundeskanzleramt, die übrigen Bundesministerien und jene Dienststellen, die keinem Bundesministerium nachgeordnet sind. **Wählen Sie die richtige(n) Aussage(n) zum Begriff „Arbeitsplatz\" im Dienstrecht des Bundes aus:** - Im Dienstrecht des Bundes wird unter dem Begriff „Arbeitsplatz\" die Summe der durch eine oder einen Bediensteten zu verrichtenden regelmäßigen Tätigkeiten verstanden. - AP ist Schreibtisch mit Telefon (FALSCH) **Welche mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen sind im Bundesdienst bei der Arbeitsplatzbewertung zu berücksichtigen?** - Wissen - Denkleistung - Verantwortung **Wählen Sie für den Bundesdienst die richtige(n) Aussage(n) bezüglich Lehrlingsausbildung aus:** Die erfolgreich abgelegte Dienstprüfung für Beamtinnen bzw. Beamten des Bundes für die Verwendungsgruppen A, B oder C oder für die Verwendungsgruppen AI, A2 oder A3 sowie die entsprechenden erfolgreich abgelegten Dienstprüfungen für Vertragsbedienstete des Bundes sind der Ausbilderprüfung gleichgehalten. **Wählen Sie aus den nachfolgenden Aussagen jene aus, die im Bundesdienst auf Vertragsbedienstete sowie Beamtinnen und Beamte gleichermaßen zutreffen:** - Es gelten Dienstpflichten. - Die Tätigkeit für den Dienstgeber Bund stellt die hauptberufliche Tätigkeit dar. - Die Besorgung hoheitlicher Aufgaben ist möglich. **Welche Voraussetzungen muss eine Bewerberin bzw. ein Bewerber erfüllen, um als Vertragsbedienstete bzw. Vertragsbediensteter in den Bundesdienst aufgenommen werden zu können?** - Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt - volle (bzw. im Einzelfall erforderliche) Handlungsfähigkeit - persönliche und fachliche Eignung - Lebensalter von mindestens 15 Jahren **Wählen Sie aus den nachfolgenden Antworten jene aus, die im Bundesdienst bei einer bzw. einem Vertragsbediensteten in ihrem bzw. seinem Dienstvertrag enthalten sind:** - mit welchem Tag das Dienstverhältnis beginnt - ob die bzw. der Vertragsbedienstete für einen bestimmten Dienstort oder für einen örtlichen Verwaltungsbereich aufgenommen wird - ob das Dienstverhältnis auf Probe, auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit eingegangen wird und bei Dienstverhältnissen auf bestimmte Zeit, wann das Dienstverhältnis endet - für welche Beschäftigungsart die bzw. der Vertragsbedienstete aufgenommen wird - in welchem Ausmaß die bzw. der Vertragsbedienstete beschäftigt wird (Vollbeschäftigung oder Teilbeschäftigung) **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf Dienstpflichten im Bundesdienst richtig?** - Die Beamtin bzw. der Beamte sowie die bzw. der Vertragsbedienstete haben in ihrem bzw. seinem gesamten Verhalten (auch außer Dienst) darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer bzw. seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. - Die Beamtin bzw. der Beamte sowie die bzw. der Vertragsbedienstete haben die Parteien, soweit es mit den Interessen des Dienstes und dem Gebot der Unparteilichkeit vereinbar ist, im Rahmen ihrer bzw. seiner dienstlichen Aufgaben zu unterstützen und zu informieren. **Wählen Sie für das Dienstrecht des Bundes die richtige(n) Aussage(n) bezüglich Befangenheit aus:** - Bedienstete haben sich der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. - Bei Gefahr im Verzug hat, wenn die Vertretung durch ein anderes Organ nicht sogleich bewirkt werden kann, auch die befangene Beamtin bzw. der befangene Beamte sowie die bzw. der befangene Vertragsbedienstete die unaufschiebbaren Amtshandlungen selbst vorzunehmen. **Wählen Sie für das Dienstrecht des Bundes die richtige(n) Aussage(n) bezüglich Ehrengeschenke aus:** - Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der bzw. dem Bundesbediensteten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Höflichkeit (Courtoisie) übergeben werden. - Die bzw. der Bundesbedienstete darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie bzw. er hat die Dienstbehörde bzw. Personalstelle unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. **Wählen Sie für das Dienstrecht des Bundes die richtige(n) Aussage(n) bezüglich Geschenkannahme bzw. Verbot der Geschenkannahme aus:** - Trinkgelder dürfen unter Berufung auf die 3-K-Regel keinesfalls angenommen werden - Trinkgelder dürfen unter Berufung auf die 3-K-Regel angenommen werden, sofern diese vom geringen Wert sind - Grundsätzlich gilt, dass die bzw. der Bundesbedienstete Geschenke annehmen darf - Von der Grundregel des dienstrechtlichen Verbots der Geschenkannahme gibt es einige Ausnahmen - Die 3-K stehen für Kalender, Kulis, Klumpert **Was ist eine Nebenbeschäftigung für eine Bundesbedienstete bzw. einen Bundesbediensteten? Nebenbeschäftigungen sind Tätigkeiten \...** - für ein privates Unternehmen. - die außerhalb des Dienstverhältnisses und einer allfälligen Nebentätigkeit ausgeübt werden. **Wählen Sie für das Dienstrecht des Bundes die richtige(n) Aussage(n) bezüglich der Befolgung von Weisungen aus:** - Die Befolgung einer von einem unzuständigen Organ erteilten Weisung muss abgelehnt werden. - Die Befolgung einer gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßenden Weisung muss abgelehnt werden. - Hält die bzw. der Bundesbedienstete eine nicht gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßende Weisung eines zuständigen Vorgesetzten aus einem anderen Grund für rechtswidrig, so hat sie bzw. er vor Befolgung der Weisung ihre bzw. seine Bedenken der bzw. dem zuständigen Vorgesetzten mitzuteilen. Die bzw. der zuständige Vorgesetzte hat eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, sonst gilt sie als zurückgezogen. - Unzweckmäßige Weisungen sind zu befolgen. Die bzw. der Bundesbedienstete hat aber im Rahmen ihrer bzw. seiner Unterstützungspflicht der bzw. dem Vorgesetzten ihre bzw. seine Bedenken mitzuteilen. **Wählen Sie für das Dienstrecht des Bundes die richtige(n) Aussage(n) bezüglich der Dienstpflichten der bzw. des Vorgesetzten aus. Die bzw. der Vorgesetzte hat\...** - darauf zu achten, dass ihre bzw. seine Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ihre dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig erfüllen. - darauf zu achten, dass ihre bzw. seine Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ihre dienstlichen Aufgaben in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise erfüllen. - ihre bzw. seine Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter anzuleiten und ihnen erforderlichenfalls Weisungen zu erteilen. - aufgetretene Fehler und Missstände abzustellen. - das dienstliche Fortkommen ihrer bzw. seiner Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter nach Maßgabe ihrer Leistungen zu fördern und ihre Verwendung so zu lenken, dass sie ihren Fähigkeiten weitgehend entspricht. **Wählen Sie für das Dienstrecht des Bundes die richtige(n) Aussage(n) zum achtungsvollen Umgang aus:** - Beamtinnen bzw. Beamte sowie Vertragsbedienstete haben als Vorgesetzte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Vorgesetzten sowie einander mit Achtung zu begegnen und zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammenarbeit beizutragen. - Beamtinnen bzw. Beamte sowie Vertragsbedienstete haben im Umgang mit ihren Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verhaltensweisen oder das Schaffen von Arbeitsbedingungen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind. **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit im Bundesdienst richtig?** - Auf die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass besteht kein Rechtsanspruch. - Auf die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf das Verhalten im Krankheitsfall bzw. Dienstverhinderung im Bundesdienst richtig?** - Ist die bzw. der Bundesbedienstete durch Krankheit verhindert, ihren bzw. seinen Dienst zu versehen, so hat sie bzw. er dies unverzüglich der bzw. dem Vorgesetzten zu melden und auf deren bzw. dessen Verlangen die Abwesenheit zu rechtfertigen bzw. den Grund der Verhinderung zu bescheinigen. - Der Grund für eine Dienstverhinderung ist jedenfalls zu bescheinigen, wenn die Dienstverhinderung länger als drei Arbeitstage dauert. **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf Erholungsurlaub im Bundesdienst richtig?** - In jedem Kalenderjahr gebührt der bzw. dem Bundesbediensteten ein Erholungsurlaub im Ausmaß von 200 Stunden. Das Urlaubsausmaß erhöht sich ab dem Kalenderjahr, in dem der 43. Geburtstag vor dem l. Juli liegt, auf 240 Stunden. - In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis als Bundesbedienstete bzw. Bundesbediensteter begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftel des jährlichen Ausmaßes. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, so gebührt der volle Erholungsurlaub. - Der Anspruch auf Erholungsurlaub verfällt, wenn die bzw. der Bundesbedienstete den Erholungsurlaub nicht bis zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht hat. Ist der Verbrauch bis zu diesem Zeitpunkt aus dienstlichen Gründen, aufgrund einer Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall oder aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz 1979 nicht möglich, so tritt der Verfall erst mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres ein. - Die bzw. der Bundesbedienstete kann an einem Tag pro Kalenderjahr Erholungsurlaub einseitig in Anspruch nehmen („persönlicher Feiertag\"). Die bzw. der Bundesbedienstete hat das Datum der Inanspruchnahme spätestens drei Monate im Vorhinein bekannt zu geben. **Was ist Sonderurlaub?** - Ein Urlaub, auf den ein Rechtsanspruch besteht - Wenn der Urlaub im Ausland verbracht wird - ein Urlaub unter Beibehaltung der Bezüge. - für maximal 12 Wochen im Kalenderjahr möglich. - Ein Urlaub unter Entfall der Bezüge - Nur für maximal 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr **Eine Versetzung liegt im Bundesdienst vereinfacht ausgedrückt dann vor, wenn die bzw. der Bundesbedienstete\...** - dauerhaft einen neuen Arbeitsplatz an einer neuen Dienststelle erhält. **Eine Dienstzuteilung ist\...** - die vorübergehende Zuweisung zur Dienstleistung an einer anderen Dienststelle. - ohne schriftlicher Zustimmung der bzw. des Bediensteten zulässig, wenn sie höchstens für die Dauer von 90 Tagen in einem Kalenderjahr ausgesprochen wird. - eine Dienstreise, die länger als 3 Kalendertage dauert - dauernde Zuweisung zu einem neuen Arbeitsplatz an einer neuen Dienststelle - die Zuweisung einer anderen Tätigkeit an der gleichen Dienststelle **Eine Verwendungsänderung liegt im Bundesdienst vereinfacht ausgedrückt dann vor, wenn die bzw. der Bundesbedienstete\...** - vorübergehend oder dauerhaft einen neuen Arbeitsplatz an der alten Dienststelle erhält. **Welche der angeführten Antworten beinhaltet bzw. beinhalten eine Beendigungsmöglichkeit des Dienstverhältnisses für Vertragsbedienstete im Bundesdienst?** - einverständliche Lösung - Tod - Übernahme der bzw. des Vertragsbediensteten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund - vorzeitige Auflösung - wenn das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen worden ist durch Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist - wenn das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen worden ist mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde, oder mit dem Abschluss der Arbeit, auf die es abgestellt war **Welche der angeführten Antworten ist bzw. sind für Vertragsbedienstete im Bundesdienst im Hinblick auf Zulagen richtig?** - Beispiele für Zulagen sind etwa die Funktionszulage und die (aufsaugbare) Ergänzungszulage. - Das Vertragsbedienstetengesetz 1948 verwendet leider häufig die Bezeichnung „Zulage\", wenn gar keine Zulage, sondern eine Nebengebühr vorliegt. **Welche der angeführten Antworten ist bzw. sind für Vertragsbedienstete im Bundesdienst im Hinblick auf Nebengebühren richtig?** - Nebengebühren können finanzielle Abgeltungen von zeit- und mengenmäßigen Mehrleistungen sein. - Nebengebühren können finanzielle Abgeltungen von Erschwernissen bzw. Gefahren sein. - Nebengebühren können finanzielle Abgeltungen von Mehraufwand für eine Tätigkeit sein. - Nebengebühren können finanzielle Abgeltungen aus sonstigen Gründen sein.\ (z.B.: Belohnungen) **Welche der angeführten Antworten ist bzw. sind für Vertragsbedienstete im Bundesdienst im Hinblick auf sonstige Zahlungen richtig?** - Zahlungen, die weder Monatsentgelt, Zulagen oder Nebengebühren sind, werden in der Regel als sonstige Zahlungen bezeichnet. - Beispiele für sonstige Zahlungen sind etwa die Geldaushilfe und der Vorschuss. **Wählen Sie für den Bundesdienst die richtige(n) Aussage(n) bezüglich Personalplan bzw. Planstelle aus:** - Der Personalplan legt die höchstzulässige Personalkapazität des Bundes in quantitativer und qualitativer Hinsicht fest. - Eine ganze Planstelle ermächtigt zur Beschäftigung von Personal im Ausmaß von bis zu einem Vollbeschäftigtenäquivalent. **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf Dienstzeit und Ruhepausen im Bundesdienst richtig?** - Die Tagesdienstzeit darf 13 Stunden nicht überschreiten. - Beträgt die Gesamtdauer der Tagesdienstzeit mehr als sechs Stunden, so ist eine Ruhepause von einer halben Stunde einzuräumen. Wenn es im Interesse der Bediensteten der Dienststelle gelegen oder dienstlich notwendig ist, können anstelle einer halbstündigen Ruhepause zwei Ruhepausen von je einer Viertelstunde oder drei Ruhepausen von je zehn Minuten eingeräumt werden. **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf die Rahmenzeit beim Sabbatical im Bundesdienst richtig?** - Die Rahmenzeit kann zwei bis fünf volle Jahre betragen. - Es erfolgt eine anteilige Kürzung der Bezüge innerhalb der Rahmenzeit. - Während der Dienstleistungszeit hat die bzw. der Bundesbedienstete entsprechend demjenigen Beschäftigungsausmaß, dass für sie bzw. ihn ohne Sabbatical gelten würde. Dienst zu leisten. **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf Bereitschaft und Journaldienst im Bundesdienst richtig?** - Unter „Dienststellenbereitschaft bzw. Journaldienst\" versteht man, dass die bzw. der Bundesbedienstete aus dienstlichen Gründen verpflichtet werden kann, sich außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden in einer Dienststelle oder an einem bestimmten anderen Ort aufzuhalten und bei Bedarf oder auf Anordnung ihre bzw. seine dienstliche Tätigkeit aufzunehmen. - Unter „Wohnungsbereitschaft\" versteht man, dass die bzw. der Bundesbedienstete aus dienstlichen Gründen verpflichtet werden kann, sich außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden in ihrer bzw. seiner Wohnung erreichbar zu halten und von sich aus bei Eintritt von ihr bzw. ihm zu beobachtender Umstände ihre bzw. seine dienstliche Tätigkeit aufzunehmen. - Unter „Rufbereitschaft\" versteht man, dass die bzw. der Bundesbedienstete, soweit es dienstliche Rücksichten zwingend erfordern, fallweise verpflichtet werden kann, in ihrer bzw. seiner dienstfreien Zeit ihren bzw. seinen Aufenthalt so zu wählen, dass sie bzw. er jederzeit erreichbar und binnen kürzester Zeit zum Antritt ihres bzw. seines Dienstes bereit ist. **Wählen Sie für den Bundesdienst die richtige(n) Aussage(n) bezüglich Berufsethos aus:** - Der Begriff „Berufsethos\" bezeichnet im Hinblick auf den Bundesdienstjene sittlichen und moralischen Grundsätze, die das Handeln von öffentlich Bediensteten bestimmen sollen. - Der Bundesdienst ist am Gemeinwohl orientiert. - Sowohl für Beamtinnen bzw. Beamten als auch für Vertragsbedienstete gelten Dienstpflichten. - Bei Dienstpflichtverletzungen ist mit dienst- bzw. strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. **Welche der nachfolgenden Antworten bezeichnet bzw. bezeichnen Rechtsgüter, von denen das Handeln von Bundesbediensteten geleitet werden soll?** - Objektivität - Unabhängigkeit - Fairness - Transparenz - Sachlichkeit - Erhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Aufgabenwahrnehmung **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf Erkrankung im Erholungsurlaub im Bundesdienst richtig?** - Erkrankt eine Bundesbedienstete bzw. ein Bundesbediensteter während des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, so sind, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage gedauert hat, so viele Stunden auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen, wie die bzw. der Bundesbedienstete während der Tage ihrer bzw. seiner Erkrankung nach dem Dienstplan Dienst zu leisten hätte. - Erkrankt die bzw. der Bundesbedienstete während eines Erholungsurlaubes im Ausland, so ist dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung darüber beizufügen, dass es von einem zur Ausübung des Arztberufes zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Eine solche behördliche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die ärztliche Behandlung (stationär oder ambulant) in einer Krankenanstalt erfolgt und hierfür eine Bestätigung dieser Anstalt vorgelegt wird. - Die bzw. der Bundesbedienstete hat der für den Erholungsurlaub zuständigen Dienststelle nach dreitägiger Krankheitsdauer die Erkrankung unverzüglich mitzuteilen. Ist dies aus Gründen, die nicht von der bzw. dem Bundesbediensteten zu vertreten sind, nicht möglich, so gilt die Mitteilung als rechtzeitig, wenn sie unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt wird. Beim Wiederantritt des Dienstes hat die bzw. der Bundesbedienstete ohne schuldhafte Verzögerung ein ärztliches Zeugnis oder eine Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers über Beginn und Dauer der Dienstunfähigkeit vorzulegen. - Der bzw. dem Bundesbediensteten kann bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände auf ihren bzw. seinen Antrag der Verbrauch des ganzen oder eines Teiles des im nächsten Kalenderjahr gebührenden Erholungsurlaubes gestattet werden. **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf die Dienstfreistellung beim Sabbatical im Bundesdienst richtig?** - Die Dauer der Dienstfreistellung beträgt mindestens sechs und höchstens zwölf Monate. - Die Freistellung darf im Falle einer zwei- oder dreijährigen Rahmenzeit erst nach Zurücklegung einer einjährigen und im Falle einer vier- oder fünfjährigen Rahmenzeit erst nach Zurücklegung einer zweijährigen Dienstleistungszeit angetreten werden. - Die Freistellung ist ungeteilt zu verbrauchen. - Die bzw. der Bundesbedienstete darf während der Freistellung nicht zur Dienstleistung herangezogen werden. **Sie nehmen an einer Veranstaltung teil und an Ihrer Teilnahme besteht ein dienstlich gerechtfertigtes Interesse. Welche der nachfolgenden Antworten müssen kumulativ zutreffen, damit Sie einen im Rahmen dieser Veranstaltung angebotenen Vorteil annehmen dürfen?** - Der Vorteil muss grundsätzlich allen Teilnehmenden im Rahmen dieser Veranstaltung gewährt werden. - Der Vorteil muss dem üblichen Standard vergleichbarer Veranstaltungen entsprechen. - Der Vorteil muss einen inhaltlichen Bezug zu dieser Veranstaltung haben. - Der Vorteil darf abgesehen von einem inhaltlichen Bezug zu dieser Veranstaltung in keinem Konnex zu einem konkreten Amtsgeschäft stehen. **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf Datenschutz im Bundesdienst richtig?** - Datenschutz ist ein Grundrecht. - Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten ist stets abzuklären, auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck diese erfolgen soll und ob die konkrete Datenverarbeitung tatsächlich erforderlich ist. - In jedem Ressort gibt es eine Datenschutzbeauftragte bzw. einen Datenschutzbeauftragten oder mehrere Datenschutzbeauftragte. **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf den Normalbezug im Bundesdienst richtig?** - Grundentgelt - Funktionszulage möglich - Vorrückung in der Regel alle zwei Jahre - Überstunden grundsätzlich separat **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf den „all in-Bezug\" im Bundesdienst richtig?** - Grundentgelt - Funktionszulage - Vorrückung in der Regel alle zwei Jahre - Überstunden inkludiert in der Funktionszulage **Welche der angeführten Antworten ist bzw. sind für Vertragsbedienstete im Bundesdienst im Hinblick auf Sonderzahlungen richtig (mehrere)** - Sonderzahlungen werden den VB im Bundesdienst am 15. März, 15. Juni, 15. Sept. und 15. Nov mit dem Monatsentgelt ausbezahlt - Außer dem Monatsentgelt gebührt dem VB für jedes Kalenderjahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50% des Monatsentgeltes des ihr für den Monat der Auszahlung zusteht. - Sonderzahlungen werden VB im Bundesdienst am 15. jedes Monats mit dem Monatsentgelt ausbezahlt - Außer dem Monatsentgelt gebührt dem VB monatlich eine Sonderzahlung in der Höhe von 25% des Monatsentgeltes das ihr für den Monat der Auszahlung zusteht. **Öffentliche Bedienstete haben über alle ihnen ausschließlich aus der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren (Amtsverschwiegenheit). (mehrere)** - im überwiegenden Interesse einer Partei\ (im Skript steht: im überwiegenden Interesse der Parteien) - im Interesse der umfassenden Landesverteidigung - bis drei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses\ (Pflicht bleibt im Ruhestand und nach Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen) **Welche der nachfolgenden Aussagen ist bzw. sind im Hinblick auf den Fixbezug im Bundesdienst richtig?** - Fixes Entgelt - keine Funktionszulage - eine Vorrückung nach fünf Jahren - Überstunden inkludiert im fixen Monatsentgelt - Befristung grundsätzlich auf fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit **Welche der angeführten Antworten ist bzw. sind für Vertragsbedienstete im Hinblick auf die Entlohnungsstufe richtig?** - Die Entlohnungsstufe ist abhängig vom Besoldungsdienstalter - Die Entlohnungsstufe ist Verhandlungssache und daher zwischen Dienstgeber und Vertragsbediensteter/Vertragsbedienstetem individuell zu vereinbaren - Vertragsbedientete rücken in der Regel nach 2 Jahren im Dienstverhältnis automatisch in die Nächste Entlohnungsstufe - Die Entlohnungsstufe ist Abhängig von der Beurteilung der Dienstprüfung - Die Entlohnungsstufe ist abhängig vom Einstellungsgespräch **Welches der folgenden Geschenke dürfen Sie annehmen?** - Bildkalender - Reitpferd - Kugelschreiber - Einladung zum Opernball **Wählen Sie für das Dienstrecht des Bundes die richtige(n) Aussage(n) bezüglich Weisungen aus:** - Eine Weisung ist eine einseitige bindende Anordnung - Die bzw. der Bundesbedienstete hat Vorgesetzte zu unterstützen und ihre Weisung unter bestimmten Voraussetzungen zu befolgen - Eine Weisung muss als Weisung oder Befehl bezeichnet werden - Eine Weisung muss zwar nicht als Weisung oder Befehl bezeichnet werden, ihr bindender Charakter muss aber für die Empfängerin bzw. den Empfänger erkennbar sein **[Der öffentliche Haushalt]{.smallcaps}** **1) Seit wann verwenden die österreichischen Gebietskörperschaften die doppelte Buchführung? (1 Antwort richtig) LEICHT** - Der Bund, die Länder und die Gemeinden haben seit 2013 die doppelte Buchführung. (FALSCH) - Der Bund verwendet seit 2001 die doppelte Buchführung, die Länder seit 2005 und die Gemeinden seit 2013. (FALSCH) - Der Bund verwendet seit 2013 die doppelte Buchführung, die Lander und die Gemeinden seit 2020. (RICHTIG) **2) Auf welche 2 Säulen stützt sich der Stabilitäts- und Wachstumspakt? (2 Antworten richtig) SCHWER** - Ausrichtender Arm (FALSCH) - Präventiver Arm (RICHTIG) - Geprüfter Arm (FALSCH) - Korrektiver Arm (RICHTIG) **3) Wie lauten die AkteurInnen der Wirtschaftspolitik? (1 Antwort richtig) MITTEL** - Private Haushalte, Unternehmen, Staat, Finanzmärkte, Ausland (RICHTIG) - Private Haushalte, Öffentliche Haushalte, Externe Märkte (FALSCH) - Unternehmen, Staat, Wirtschaftsmärkte, Inland (FALSCH) **4) Wie lautet das wesentliche Ziel des Europäischen Semesters? (1 Antwort richtig) SCHWER** **im neuen Skript nicht mehr genau beschrieben** - Bessere Abstimmung und Vernetzung der universitären Vorgaben in den Mitgliedstaaten (FALSCH) - Bessere Abstimmung der verschiedenen Verfahren und Instrumente im Rahmen. der wirtschafts- und fiskalpolitischen Koordination und Überwachung im Jahresverlauf (RICHTIG) - Einführung eines strukturierten Arbeitsplanes der nationalen Parlamente (FALSCH) - Schnellere Weiterverbuchung der Geldbußen an den European Stability Mechanism (FALSCH) **5) Welche Regelungen beinhaltet der Österreichische Stabilitätspakt? (1 Antwort richtig) SCHWER** - Der Österreichische Stabilitätspakt beinhaltet Regeln zur besseren Stabilität der privaten Haushalte. (FALSCH) - Der Österreichische Stabilitätspakt beinhaltet die allgemeine Protokollierungsregelung. (FALSCH) - Der Österreichische Stabilitätspakt beinhaltet Fiskalregeln und die Verankerung der Schuldenbremse. (RICHTIG) **6) Mit welchem Gesetz und welchen Inhalten erfolgt die mittelfristige Finanzplanung? (1 Antwort richtig) MITTEL** - Bundesfinanzrahmengesetz, Auszahlungsobergrenzen und max. Personalkapazitäten (RICHTIG) - Bundesfinanzgesetz, Ein- und Auszahlungsobergrenzen (FALSCH) - Bundesfinanzrahmengesetz, Auszahlungsobergrenzen (FALSCH) **7) Was versteht man im Öffentlichen Haushaltswesen unter der 3-Komponentenrechnung?** **(1 Antwort richtig) MITTEL** - Unter der 3-Komponenten-Rechnung versteht man die Schuldenbremse, den Fiskalpakt und die Wirtschafts- und Währungsunion. (FALSCH) - Unter der 3-Komponenten-Rechnung versteht man den 3- teiligen Aufbau der Bilanz. (FALSCH) - Unter der. 3-Komponenten-Rechnung versteht man drei miteinander verbundene Haushalte (Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögenshaushalt). (RICHTIG) **8) Welche Einheiten zahlen gemäß ESVG 2010 zum Sektor Staat? (1 Antwort richtig) LEICHT** - Bund, Länder, Gemeinden, Wien (FALSCH) - Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände (FALSCH) - Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger, sonstige juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie dem Sektor Staat zugerechnete öffentliche Unternehmen (RICHTIG) **9) Wie lauten die vier Funktionen des öffentlichen Haushalts? (1 Antwort richtig) LEICHT** - Staatspolitische, wirtschaftliche, rechtliche, finanztechnische Funktion (RICHTIG) - Wirtschaftliche, rechtliche, finanztechnische, europäische Funktion (FALSCH) - Völkerrechtliche, europäische, rechtliche, wirtschaftspolitische Funktion (FALSCH) **10) Welche zwei Ebenen des Budgets unterhalb der Rubrikenebene sind von der gesetzlichen Bindungswirkung umfasst? (2 Antworten richtig) LEICHT** - Detailbudgets (FALSCH) - Globalbudgets (RICHTIG) - Untergliederungen (RICHTIG) (entspricht meist dem Ministerium) - Kapitel (FALSCH) **11) Welches Merkmal haben alle Ausgliederungen gemeinsam? (1 Antwort richtig) LEICHT** - Errichtung per Bundesgesetz (RICHTIG) - Errichtung per Verfassung (FALSCH) - Errichtung im Jahr 2000 (FALSCH) **12) Welche Rolle spielt der Bundesrat beim Budget-Prozess? (1 Antwort richtig) LEICHT** - Der Bundesrat hat ein Vetorecht vor der Beschlussfassung. (FALSCH) - Keine (RICHTIG) - Der Bundesrat kann bei den Budgetdebatten im Nationalrat sowie an den Ausschuss-Sitzungen teilnehmen. (FALSCH) **13) Als Anlage in welchem Gesetz befindet sich der Bundesvoranschlag des Bundes? (1 Antwort richtig) LEICHT** - Bundesfinanzrahmengesetz (FALSCH) - Bundesrechnungsabschluss (FALSCH) - Bundeshaushaltsgesetz (FALSCH) - Bundesfinanzgesetz (RICHTIG) **14) Worauf bezieht sich der Gesetzesbeschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes?** **(2 Antworten richtig) MITTEL** - mittelfristige Planung der Ein- und Auszahlungen (FALSCH) - mittelfristige Planung der Einzahlungen (FALSCH) - mittelfristige Planung der Auszahlungen (RICHTIG) - mittelfristige Planung der höchstzulässigen auszahlungswirksamen Personalkapazität des Bundes (RICHTIG) - mittelfristige Planung von Wirkungsdimensionen (FALSCH) **15) Über welchen Zeitraum erstreckt sich die verbindliche mittelfristige Budgetplanung** **(Bundesfinanzrahmengesetz) des Bundes? (1 Antwort richtig) LEICHT** - 3 Jahre (FALSCH) - 4 Jahre (RICHTIG) - 5 Jahre (FALSCH) - 10 Jahre (FALSCH) **16) Wie kann die verbindliche mittelfristige Budgetplanung gegebenenfalls angepasst werden? (1 Antwort richtig) MITTEL** - durch Novellierung der Verordnung (FALSCH) - durch Gesetzesnovelle (RICHTIG) - durch Verfassungsgesetz (FALSCH) - durch Antrag des Finanzministeriums (FALSCH) **17) Welche Elemente zeigt der Ergebnishaushalt? (1 Antwort richtig) MITTEL** - Einzahlungen und Auszahlungen (FALSCH) - Vermögen und Schulden (FALSCH) - Aufwendungen und Erträge (RICHTIG) **18) Wie verhalten sich Ergebnis- und Finanzierungshaushalt zueinander? (1 Antwort richtig) SCHWER** - Die beiden Haushalte müssen immer gleich hoch sein. (FALSCH) - Aufgrund von nicht finanzierungswirksamen Aufwendungen im Ergebnishaushalt können Unterschiede auftreten. (RICHTIG) \[im Script: Durch die finanzierungswirksamen und nicht finanzierungswirksamen Aufwendungen können Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt entstehen.\] - Wenn der Ergebnishaushalt höher ist als der Finanzierungshaushalt muss stets dieser im Nachhinein an den Finanzierungshaushalt angepasst werden. (FALSCH) **19) Welche sind die zentralen Inhalte der parlamentarischen Budgetdebatte im Herbst? (2 Antwort richtig) MITTEL** - Planung des jährlichen Budgets. (RICHTIG) - Planung des Bundesfinanzrahmengesetzes (RICHTIG) - Planung der langfristigen Budgetprognose (FALSCH) - Planung des Bundesrechnungsabschlusses (FALSCH) **20) In welchem Dokument finden sich Erläuterungen zum Bundesfinanzrahmengesetz?** **(1 Antwort ) LEICHT** - Strategiebericht (RICHTIG) - Budgetbericht (FALSCH) - Verzeichnis veranschlagter Konten (FALSCH) - Teilhefte (FALSCH) **21) Welche Sachverhalte zählen unter anderem zu nicht-finanzierungswirksamen Aufwendungen? (2 Antworten richtig) SCHWER** - Zinsen, Wertpapiere (FALSCH) - Abschreibungen (RICHTIG) - Vermögen, Anlagegüter, Forderungen (FALSCH) - Wertberichtigungen, Rückstellungen (RICHTIG) **22) Was passiert, wenn kein Budget für das Folgejahr beschlossen wird und auch sonst keine gesetzlichen Vorkehrungen getroffen werden? (1 Antwort richtig) M/TTEL** - Jedes Ministerium kann so viel Geld ausgeben wie es will. (FALSCH) - Es gelten die Auszahlungsobergrenzen des zuletzt beschlossenen Budgets mit Einschränkungen bei der Aufnahme von Finanzschulden. (RICHTIG) - Dieser Fall kann nicht eintreten, da per Verfassung die Bundesregierung immer bis spätestens 15.1. des Jahres ein Budget beschlossen haben muss. (FALSCH) **23) Für welche Bereiche wird unter anderem Controlling durchgeführt? (3 Antworten richtig) LEICHT** - Budgetcontrolling (RICHTIG) - Personalkapazitätscontrolling (RICHTIG) - Wirkungscontrolling (RICHTIG) - Immobiliencontrolling (FALSCH) **24) Wie ist die wirkungsorientierte Haushaltsführung in einer Untergliederung umgesetzt?** **(1 Antwort richtig) MITTEL** - Leitbild, [max]. 5 Wirkungsziele (davon 1 Gleichstellungsziel), Maßnahmen (RICHTIG) - Leitbild, Strategie, max. 10 Wirkungsziele (davon 5 Gleichstellungsziele) (FALSCH) - Kernaufgaben, max. 5 Wirkungsziele (davon 1 Gleichstellungsziel) (FALSCH) - Leitbild, [mind]. 5 Wirkungsziele (davon 1 Gleichstellungsziel), Maßnahmen (FALSCH) **25) Durch welche 2 Instrumente wird das Prinzip der Wirkungsorientierung in Österreich** **implementiert? (2 Antworten richtig) MITTEL** - Wirkungsorientierte Verwaltungssteuerung im Rahmen des Bundesvoranschlages (RICHTIG) - Wirkungsorientierte Rechnungslegung im Rahmen des Bundesrechnungsabschlusses (FALSCH) - Wirkungsorientierte Folgenabschatzung von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (RICHTIG) - Wirkungsorientiertes Controlling von Gender-Maßnahmen (FALSCH) (eigentlich auch richtig?) **26) Ist im Rahmen der Wirkungsorientierung immer eine interne Evaluierung durchzuführen?** **(1 Antwort richtig) MITTEL** - Ja, eine interne Evaluierung ist ein zwingend erforderliches Instrument und bei jeder wirkungsorientierten Folgenabschätzung durchzuführen. (FALSCH) - Eine interne Evaluierung ist bei einer vollinhaltlichen WFA bzw. einer Bündelung spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten durchzuführen. (RICHTIG) - Eine interne Evaluierung ist nur zwingend bei einer vereinfachten WFA durchzuführen. (FALSCH) **27) Welchen Nutzen erzeugt die wirkungsorientierte Steuerung im Haushaltswesen?** **(2 Antworten richtig) MITTEL** - Verstärkung der Transparenz über die Ziele und Ergebnisse der Politik (RICHTIG) - Verbesserte Möglichkeit für Sanktionen (FALSCH) - Förderung der Ergebnisverantwortung der Verwaltung (RICHTIG) - Verstärkte Input-Steuerung (FALSCH) **28) Welche Akteure im Haushaltswesen sind Ihnen bekannt? (3 Antworten korrekt) LEICHT** - Rechnungshof (RICHTIG) - Budgetdienst (RICHTIG) - Bundesregierung (RICHTIG) - Bundesrat (FALSCH) **29) Durch wen erfolgt die Prüfung des ordnungsgemäßen Budgetvollzuges** **(1 Antwort korrekt)** - Rechnungshof (RICHTIG) - Budgetdienst (FALSCH) - BMF (FALSCH) - Bundesregierung (FALSCH) **30) Auf welchen 3 Säulen basiert das Kontrollwesen des Bundeshaushaltes? (1 Antwort richtig) MITTEL** - Rechnungshof, OECD, Nationalrat (FALSCH) - Verwaltungsintern, extern innerstaatlich, extern außerstaatlich (RICHTIG) - Verwaltungsintern, extern innerstaatlich, EU (FALSCH) **31) Was sind IPSAS und welchen Zweck verfolgen sie? (1 Antwort richtig) SCHWER** - IPSAS sind europäische Rechnungslegungsstandards für öffentliche Haushalte und verfolgen das Ziel, europäisch harmonisierte Haushalte zu schaffen. (FALSCH) - IPSAS bedeutet International Financial Reporting Standards und dienen der Konzernrechnungslegung. (FALSCH) - IPSAS sind international etablierte Rechnungslegungsstandards für öffentliche Haushalte und verfolgen das Ziel, konsistente und vergleichbare Haushalte zu schaffen. (RICHTIG)