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PBUR: Zusammenfassung 1 Rechtslehre & Grundrechte 1.1 Grundrechte Siehe extra Dokument 1.2 Rechtsordnung 1.2.1 Normen Rechtsnormen o Regelt Zusammenleben von Menschen o Verletzung hat rechtliche Folgen (Sanktionen, Strafen) o mit staatlicher Gewalt durchsetzbar Moralische Normen, Sitten o Moral: von...

PBUR: Zusammenfassung 1 Rechtslehre & Grundrechte 1.1 Grundrechte Siehe extra Dokument 1.2 Rechtsordnung 1.2.1 Normen Rechtsnormen o Regelt Zusammenleben von Menschen o Verletzung hat rechtliche Folgen (Sanktionen, Strafen) o mit staatlicher Gewalt durchsetzbar Moralische Normen, Sitten o Moral: von eigenem Gewissen angesehenes korrektes Verhalten o Brauch & Sitte: in Gemeinschaft übliches Verhalten o nicht mit staatlicher Gewalt durchsetzbar 1.2.2 Stufenbau der Rechtsordnung Rechtsordnung = Gesamtheit aller Rechtsvorschriften Stufenbau existiert, um Widersprüche und Überschneidungen von Gesetzen zu verhindern 1. 2. 3. 4. 5. 6. leitende Verfassungsprinzipien EU-Recht Bundes- & Landesverfassungsgesetze Gesetze Verordnungen Einzelfallentscheidungen 1.2.2.1 leitende Verfassungsprinzipien 1. 2. 3. 4. 5. Demokratisches Prinzip Bundesstaatliches Prinzip Republikanisches Prinzip Rechtsstaatliches Prinzip Gewaltenteilendes Prinzip Eckpfeiler & Grundlage der österreichischen Rechtsordnung nachgeordnete Normen müssen gedeckt sein und dürfen nicht widersprechen Abänderung durch Volksabstimmung möglich z.B.: Bundesverfassungsgesetz, Staatsvertrag, Neutralitätsgesetz 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.2.5 1.2.2.6 EU-Recht seit Beitritt in Österreich anzuwenden höher als österreichische Gesetze z.B.: Gründungs- + Ergänzungsverträge Bundes- & Landesverfassungsgesetze Grundlage für unser Leben z.B.: Bund: StGB, Land: Jugendschutz Gesetze später ausführlich beschrieben (lt. Buch) Verordnungen kein langwieriges Verfahren wird von Verwaltungsorgan erlassen z.B.: durch Bundesminister, Magistrat, Gemeinde Einzelfallentscheidung Bescheid von Verwaltungsbehörde Urteil/Beschluss von Gericht können auch mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden 1.2.3 Rechtsanwendung & -auslegung 1. Feststellung Sachverhalt, Beweisaufnahme und -würdigung a. Einschätzung, ob Beweise glaubwürdig und bedeutend 2. Suchen der Norm a. die das Verhalten regelt b. Auslegung Tatbestand 3. Prüfung, ob Sachverhalt Rechtsnorm untergeordnet werden kann („Subsumtion“) a. ob Sachverhalt einen Tatbestand zugeordnet werden kann b. wenn ja, ist gesetzliche Rechtsfolge auszusprechen 4. Feststellung Rechtsfolge a. + Rechtsmittelbelehrung 1.2.4 Einteilung und Arten des Rechts 1.2.4.1 Einteilung des Rechts 1. öffentliches Recht a. regelt Beziehungen zwischen Staat (Bund, Land, Gemeinde) b. regelt Beziehung zwischen Staat und Privatperson c. zwingender Charakter i. auch nicht im gegenseitigen Einverständnis abänderbar d. Bsp.: Strafrecht, Verwaltungsrecht 2. Privat- oder Zivilrecht a. regelt Beziehungen zwischen Personen oder Unternehmen b. Beteiligte sind gleichberechtigt c. zwingender und nachgiebiger (dispositiver) Charakter d. Bsp.: Erbrecht, Familienrecht 1.2.4.2 Arten des Rechts 1. Objektives Recht a. Gesamtheit aller Rechtsvorschriften b. für Zusammenleben der Menschen c. Bsp.: Arbeitsrecht, Familienrecht 2. Subjektives Recht a. Rechts, das nur einer bestimmten Person zusteht und gegen andere durchgesetzt werden kann b. Bsp.: Eigentumsrecht, Erbrecht 3. Materielles Recht a. regelt Rechte und Pflichten, die sich aus Rechtsnormen ergeben b. Bsp.: kauft man Apfel, muss man ihn auch bezahlen 4. Formelles Recht a. alle Regelungen, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen b. Bsp.: Wenn Apfel nicht bezahlt wird, regelt formelles Rechts den Ablauf des Prozesses, wo Verkäufer Kaufpreisforderung durchsetzen kann 5. Völkerrecht a. regelt Beziehung zwischen Staat und internationalen Organisationen b. Bsp.: Satzung UNO, Menschenrechtskonvention 6. Innerstaatliches Recht a. Rechtsnormen gelten nur im Gebiet eines bestimmten Staates b. Bsp.: ABGB in Ö, BGB in D 1.2.5 Rechtssubjekt jeder Träger von Rechten und Pflichten = Rechtssubjekt 1. Natürliche Personen a. alle Menschen 2. Juristische Personen a. z.B.: Vereine, Kapitalgesellschaften, Fonds, Stiftungen, Körperschaften d. öffentlichen Rechts

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