Klausur 1_ Demokratie PDF - Gesellschaftslehre

Summary

This document is a past paper for Gesellschaftslehre (social studies) from Herwig Blankertz Berufskolleg containing notes on democracy, social issues and the German political system. It details the structure, topics, and guidelines for the exam, with the focus on the topics "Merkmale einer Demokratie", "Verfassungsprinzipien Sozialstaatlichkeit, Rechtsstaatsstaatlichkeit und Bundesstaatlichkeit in ihren Grundsätzen".

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AG2b GL (NHUE) Hinweise zur Klausur: Dauer der Klausur: 90 Minuten Ggf. Dauer des Tests: ca. 45 Minuten (eine Schulstunde) Die Klausur und der Test enthalten Aufgaben zu allen Anforderungsbereichen I-III. Zum Aufbau einer Klausur: siehe Methodenblatt in der Task Card Wic...

AG2b GL (NHUE) Hinweise zur Klausur: Dauer der Klausur: 90 Minuten Ggf. Dauer des Tests: ca. 45 Minuten (eine Schulstunde) Die Klausur und der Test enthalten Aufgaben zu allen Anforderungsbereichen I-III. Zum Aufbau einer Klausur: siehe Methodenblatt in der Task Card Wichtig: Bewertung der Darstellungsleistung (Struktur, Zitation, Fachsprache, Ausdruck & Rechtschreibung) Themen: - Merkmale einer Demokratie - Verfassungsprinzipien Sozialstaatlichkeit, Rechtsstaatsstaatlichkeit und Bundesstaatlichkeit in ihren Grundsätzen QR-Code zur Taskcard: AG2b GL (NHUE) AG2b GL (NHUE) AG2b GL (NHUE) Verfassungsprinzipien Sozialstaatlichkeit, Rechtsstaatsstaatlichkeit Die Verfassungsprinzipien der Sozialstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Bundesstaatlichkeit prägen das Wesen der Demokratie in Deutschland und bilden die Grundlage für das politische und rechtliche System. Hier eine Übersicht der drei Prinzipien in ihren Grundsätzen: 1. Sozialstaatlichkeit Dieses Prinzip verpflichtet den Staat, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen und die Lebensbedingungen seiner Bürger zu sichern. Es zielt darauf ab, soziale Unterschiede zu mildern und existenzielle Grundbedürfnisse zu garantieren. - Grundsatz der sozialen Sicherheit: Der Staat stellt sicher, dass Bürger bei Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgesichert sind (z. B. durch Sozialversicherungen). - Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit: Der Staat sorgt für einen Ausgleich von sozialen Ungleichheiten, etwa durch progressive Steuersysteme oder Sozialtransfers wie Hartz IV oder das Bürgergeld. - Förderung des Gemeinwohls: Der Staat fördert durch Sozialleistungen und Umverteilungsmechanismen das Wohl aller, um gleiche Chancen und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. 2. Rechtsstaatlichkeit Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit stellt sicher, dass staatliches Handeln an das Gesetz gebunden ist und Bürger durch unabhängige Gerichte vor Willkür geschützt werden. Es garantiert die Rechtssicherheit und den Schutz individueller Freiheiten. - Gewaltenteilung: Exekutive, Legislative und Judikative sind getrennte Gewalten, um gegenseitige Kontrolle zu gewährleisten. - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Alle staatlichen Handlungen müssen auf einer rechtlichen Grundlage basieren. - Rechtsschutz und Unabhängigkeit der Gerichte: Bürger haben das Recht, sich gegen staatliche Maßnahmen rechtlich zur Wehr zu setzen. Gerichte müssen unabhängig agieren, um eine neutrale Rechtsprechung zu gewährleisten. - Grundrechte und deren Schutz: Der Staat hat die Pflicht, die Grundrechte der Bürger zu achten, zu schützen und zu fördern. 3. Bundesstaatlichkeit Die Bundesstaatlichkeit beschreibt die föderale Struktur des Staates, die eine Aufteilung der Macht und Kompetenzen zwischen Bund und Ländern vorsieht. - Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern: Der Bund und die Länder haben jeweils eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, z. B. in Bereichen wie Bildung (Länder) oder Außenpolitik (Bund). - Eigenständigkeit der Länder: Jedes Bundesland besitzt eine eigene Verfassung und Staatsorgane, wie einen Landtag und eine Landesregierung, die im Rahmen der gesamtstaatlichen Verfassung agieren. - Kooperative Föderalismus: Es gibt Mechanismen, durch die Bund und Länder zusammenarbeiten, wie im Bundesrat, in dem die Länder an der Gesetzgebung auf Bundesebene beteiligt sind. Diese drei Prinzipien bilden die Grundlage für ein gerechtes, rechtsstaatliches und föderales Gemeinwesen, das auf der Beteiligung der Bürger und dem Schutz ihrer Rechte basiert. Bundesstaatlichkeit in ihren Grundsätzen Die Bundesstaatlichkeit ist ein zentrales Verfassungsprinzip der Demokratie in Deutschland. Sie beschreibt die föderale Struktur des Staates, in der politische und administrative Kompetenzen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern aufgeteilt sind. Hier die Grundsätze der Bundesstaatlichkeit: 1. Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern Ein wesentlicher Aspekt der Bundesstaatlichkeit ist die klare Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern. Diese Verteilung ist im Grundgesetz festgelegt: - Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes: In bestimmten Bereichen hat nur der Bund das Recht, Gesetze zu erlassen (z. B. Außenpolitik, Verteidigung, Währungspolitik). - Ausschließliche Gesetzgebung der Länder: Es gibt auch Bereiche, in denen ausschließlich die Länder Gesetze erlassen dürfen (z. B. Bildungspolitik, Kultur, Polizei). - Konkurrierende Gesetzgebung: In einigen Bereichen dürfen die Länder eigene Gesetze erlassen, solange der Bund keine Regelungen getroffen hat (z. B. Umweltrecht, Arbeitsrecht). 2. Eigenstaatlichkeit der Länder Die Bundesländer sind eigene politische Einheiten mit eigener Verfassung, eigenem Parlament (Landtag) und eigener Regierung. Sie haben ein hohes Maß an Autonomie und sind nicht bloß Verwaltungsregionen des Bundes, sondern echte Gliedstaaten. - Eigene Verfassungen: Jedes Bundesland hat seine eigene Verfassung, die jedoch im Einklang mit dem Grundgesetz des Bundes stehen muss. - Eigenständige Parlamente und Regierungen: Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Parlament (Landtag), das Gesetze auf Länderebene erlässt, und eine Regierung, die diese umsetzt. 3. Bundestreue (Kooperative Föderalismus) Bund und Länder sind verpflichtet, in einem kooperativen Verhältnis zusammenzuarbeiten. Dieses Prinzip der Bundestreue bedeutet, dass der Bund und die Länder sich gegenseitig unterstützen und Rücksicht auf die Interessen der jeweils anderen Ebene nehmen müssen. - Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen: In vielen Politikfeldern arbeiten Bund und Länder eng zusammen, z. B. in der Bildungspolitik oder bei der Umsetzung von EU-Recht. - Bundesrat als Vertretung der Länder: Der Bundesrat, in dem die Landesregierungen vertreten sind, beteiligt die Länder direkt an der Gesetzgebung des Bundes. Er sorgt dafür, dass die Interessen der Länder auf Bundesebene berücksichtigt werden. 4. Beteiligung der Länder an der Bundesgesetzgebung Ein zentrales Element der Bundesstaatlichkeit ist die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes über den Bundesrat. - Zustimmungsgesetze: In bestimmten Fällen, insbesondere bei Gesetzen, die die Interessen der Länder direkt betreffen (z. B. Finanzen, Verwaltung), ist die Zustimmung des Bundesrats zwingend erforderlich. - Einspruchsgesetze: Bei anderen Gesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen, der jedoch vom Bundestag überstimmt werden kann. 5. Finanzföderalismus Bund und Länder verfügen über eigene Einnahmenquellen und sind gleichzeitig in einem gemeinsamen Finanzausgleichssystem verbunden. Dieses System sorgt für einen Ausgleich zwischen finanziell stärkeren und schwächeren Ländern. - Steuerhoheit: Bestimmte Steuern stehen entweder dem Bund, den Ländern oder beiden gemeinsam zu (z. B. Einkommenssteuer: Bund und Länder). - Länderfinanzausgleich: Finanzschwächere Länder erhalten Ausgleichszahlungen von finanzstärkeren Ländern, um eine gleichmäßige Lebensqualität in allen Bundesländern zu gewährleisten. 6. Eigenständige Verwaltung der Länder Die Länder führen viele der Gesetze und Aufgaben in eigener Verantwortung durch, auch wenn sie bundesrechtlich vorgegeben sind. - Verwaltungshoheit: In Bereichen wie der Polizei oder der Schulverwaltung haben die Länder eine weitgehende Eigenständigkeit, auch wenn der Bund gewisse Rahmenbedingungen vorgibt. - Vollzug von Bundesgesetzen durch die Länder: Viele Bundesgesetze werden von den Landesbehörden umgesetzt (z. B. Baurecht, Umweltrecht). Merkmale einer Demokratie Die Merkmale einer Demokratie umfassen eine Vielzahl von Prinzipien und Mechanismen, die sicherstellen, dass die Macht im Staat vom Volk ausgeht und dass grundlegende Rechte und Freiheiten geschützt werden. Hier sind die wichtigsten Merkmale: 1. Volkssouveränität - In einer Demokratie geht alle Macht vom Volk aus. Die Bürger haben das Recht, durch Wahlen ihre Vertreter zu bestimmen, die dann politische Entscheidungen treffen. 2. Freie und faire Wahlen - Regelmäßige, freie und geheime Wahlen ermöglichen es den Bürgern, ihre politischen Vertreter zu wählen. Wahlen müssen ohne Druck oder Manipulation stattfinden, und alle Bürger haben das Recht, sich an Wahlen zu beteiligen. 3. Gewaltenteilung - Die Macht wird auf drei unabhängige Institutionen verteilt: - Legislative (gesetzgebende Gewalt, z. B. das Parlament), - Exekutive (ausführende Gewalt, z. B. die Regierung), - Judikative (rechtsprechende Gewalt, z. B. Gerichte). - Diese Trennung soll Machtmissbrauch verhindern und gegenseitige Kontrolle ermöglichen. 4. Rechtsstaatlichkeit - In einer Demokratie sind alle Bürger und der Staat selbst dem Gesetz unterworfen. Es gibt klare, transparente Gesetze, und alle Entscheidungen müssen im Einklang mit dem Recht getroffen werden. Bürger können ihre Rechte vor unabhängigen Gerichten durchsetzen. 5. Freiheit der Meinungsäußerung und Pressefreiheit - Jeder Bürger hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und Kritik an der Regierung zu üben. Die Medien müssen frei und unabhängig arbeiten können, ohne Zensur oder staatliche Kontrolle. 6. Schutz der Grundrechte - Demokratische Staaten schützen die grundlegenden Menschenrechte wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Gleichberechtigung vor dem Gesetz und das Recht auf Privatsphäre. Diese Rechte sind unveräußerlich und müssen durch den Staat garantiert werden. 7. Pluralismus und Toleranz - Eine Demokratie zeichnet sich durch das Vorhandensein verschiedener politischer, sozialer und kultureller Gruppen aus, die unterschiedliche Interessen vertreten. Diese Vielfalt wird als Bereicherung angesehen, und der Staat fördert die friedliche Koexistenz und den Respekt gegenüber unterschiedlichen Meinungen. 8. Beteiligung der Bürger - Bürger haben die Möglichkeit, sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen, nicht nur durch Wahlen, sondern auch durch politische Diskussionen, Demonstrationen, Petitionen oder direkte Mitbestimmungsinstrumente wie Referenden. 9. Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz - Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip getroffen, aber die Rechte von Minderheiten werden respektiert und geschützt. Eine Demokratie setzt voraus, dass auch die Interessen von Minderheiten berücksichtigt werden, selbst wenn sie nicht die Mehrheit der Stimmen haben. 10. Transparenz und Verantwortlichkeit der Regierung - Regierungen in einer Demokratie müssen ihre Handlungen offenlegen und Entscheidungen öffentlich rechtfertigen. Sie sind rechenschaftspflichtig gegenüber den Bürgern, und Korruption oder Machtmissbrauch kann rechtlich verfolgt werden. 11. Gewaltfreier Machtwechsel - Eine Demokratie ermöglicht einen gewaltfreien Machtwechsel durch Wahlen. Wenn eine Regierung ihre Legitimation verliert oder abgewählt wird, findet ein friedlicher Übergang der Macht statt. Diese Merkmale sind grundlegend für eine funktionierende Demokratie und tragen dazu bei, die Rechte der Bürger zu schützen und sicherzustellen, dass die Macht in einer gerechten und verantwortungsvollen Weise ausgeübt wird.

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