BLAC Fragenkatalog ausgefüllt 2022 PDF

Summary

This document is a set of questions and answers about European and German chemical regulations, covering REACH, CLP, and Biozidprodukte-Verordnung. It focuses on the purpose, content, and application of these regulations. The document includes multiple-choice questions related to various aspects of chemical safety.

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Rechtsstand: 31. Oktober 2022 4 B. Fragenkomplex zum Gemeinsamen Fragenkatalog GFK I Grundlagen GFK I Nr. 1 - Grundlagen des europäischen und deutschen Chemikalienrechts (REACH- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, CLP-Verordnung (EG)...

Rechtsstand: 31. Oktober 2022 4 B. Fragenkomplex zum Gemeinsamen Fragenkatalog GFK I Grundlagen GFK I Nr. 1 - Grundlagen des europäischen und deutschen Chemikalienrechts (REACH- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Biozidprodukte- Verordnung (EU) Nr. 528/2012, ChemG) I11 Der Zweck des Chemikaliengesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen. Zu diesem Zweck regelt das Chemikaliengesetz ☐ a die konkreten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. ☐ b die Durchführung der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]. ☐ c die Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsvorschriften für gefährliche Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse. ☐ d die nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Gemischen unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis. I12 Welche Rechtsvorschrift wurde auf Grundlage des Chemikaliengesetzes erlassen? ☐ a Chemikalien-Verbotsverordnung ☐ b Gefahrstoffverordnung ☐ c Pflanzenschutzgesetz ☐ d Biozidrechts-Durchführungsverordnung I13 Das Chemikaliengesetz enthält: ☐ a Einzelheiten zur Zulassung von Biozidprodukten ☐ b konkrete Regelungen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ☐ c Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Schutzvorschriften für Beschäftigte ☐ d Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Verboten für Gefahrstoffe I14 Der Zweck der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen. Zu diesem Zweck regelt die Verordnung ☐ a die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts. ☐ b die Einzelheiten zur Registrierung von Stoffen. ☐ c die Beschränkung der Verwendung von Stoffen. ☐ d die Beschränkung des Inverkehrbringens von Gemischen und Erzeugnissen. I15 In welcher Rechtsvorschrift wird definiert, auf Grund welcher gefährlichen Eigenschaften Stoffe oder Gemische als gefährlich im Sinne des Chemikalienrechts anzusehen sind? ☐ a im Chemikaliengesetz ☐ b in der Gefahrstoffverordnung ☐ c in der Gefährlichkeitsmerkmaleverordnung ☐ d im Atomgesetz Rechtsstand: 31. Oktober 2022 5 I16 Gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen gefährlicher Stoff und Gefahrstoff im Sinne des Chemikaliengesetzes? ☐ a Beide Begriffe sind identisch. ☐ b Gefahrstoffe sind auch solche, aus denen erst bei Herstellung oder Verwendung gefährliche oder explosionsfähige Stoffe entstehen oder freigesetzt werden können. ☐ c Zu den Gefahrstoffen zählen auch radioaktive Stoffe mit der gefährlichen Eigenschaft der ionisierenden Strahlung. ☐ d Zu den Gefahrstoffen zählen keine umweltgefährlichen Stoffe. I17 In welcher Rechtsvorschrift ist der Begriff Gefahrstoffe definiert? ☐ a im Chemikaliengesetz ☐ b in der Gefahrstoffverordnung ☐ c in der Gefährlichkeitsmerkmaleverordnung ☐ d im Atomgesetz I18 Welche Aussage in Bezug auf die sogenannte REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] der EU ist richtig? ☐ a Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z. B. akut toxisch, krebserzeugend, gewässergefährdend) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe). ☐ b Die REACH-Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können. ☐ c Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki verwaltet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. ☐ d In der REACH-Verordnung gibt es ein Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe. I19 Was sind gefährliche Stoffe und Gemische im Sinne der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]? ☐ a Stoffe, die entzündbar sind ☐ b Stoffe, die gewässergefährdend sind ☐ c Gemische, die akut toxisch sind ☐ d Stoffe, die reproduktionstoxisch sind I 1 10 Die Vorschriften für Gefahrstoffe gelten auch für ☐ a Gegenstände, die zu gefährlichen Verletzungen führen können. ☐ b Tabakerzeugnisse. ☐ c Stoffe, die nach § 3a Chemikaliengesetz eingestuft sind. ☐ d Stoffe und Erzeugnisse, aus denen bei Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe entstehen. I 1 11 Wofür gelten die Vorschriften des Chemikaliengesetzes (Dritter Abschnitt) für die Einstufung, Ver- packung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen nicht? ☐ a Abwasser im Sinne des Abwasserabgabengesetzes, soweit es in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet wird ☐ b Abfälle zur Beseitigung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ☐ c Stoffe und Gemische, die ausschließlich zur Herstellung von zulassungspflichtigen Arzneimitteln bestimmt sind ☐ d Stoffe und Gemische, soweit sie einem Zulassungsverfahren nach dem Pflanzen- schutzgesetz unterliegen Rechtsstand: 31. Oktober 2022 6 I 1 12 Was sind Gemische im Sinne des Chemikaliengesetzes? ☐ a aus zwei oder mehr Stoffen bestehende Gemische oder Lösungen ☐ b chemische Verbindungen, die aus mindestens 3 Ausgangsstoffen synthetisiert wurden ☐ c gereinigte chemische Verbindungen ☐ d ungereinigte chemische Verbindungen I 1 13 Welche Personen bzw. Personenvereinigungen sind „Hersteller" bzw. „Einführer" im Sinne des Chemikaliengesetzes? ☐ a jede natürliche Person, die einen Stoff herstellt ☐ b jede nicht rechtsfähige Personenvereinigung, die ein Gemisch oder ein Erzeugnis herstellt ☐ c jede juristische Person, die lediglich einen Transitverkehr eines Gemisches unter zollamtlicher Überwachung durchführt, soweit keine Be- oder Verarbeitung erfolgt ☐ d jede natürliche Person, die ein Erzeugnis in den Geltungsbereich des Chemikaliengesetzes verbringt I 1 14 Das Chemikaliengesetz verwendet den Ausdruck Inverkehrbringen. Was alles fällt unter diesen Begriff? ☐ a Verkaufen ☐ b Lagern für eigene Zwecke ☐ c Vorrätig halten zum Verkauf ☐ d Verschenken I 1 15 Darf eine Behörde das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen untersagen, auch wenn deren Inverkehrbringen nicht durch eine Verordnung verboten wurde? ☐ a nein ☐ b ja, aber ausschließlich das Umweltbundesamt ☐ c ja, aber nur für Biozidprodukte ☐ d ja, und zwar die zuständige Landesbehörde nach § 23 Abs. 2 Chemikaliengesetz für einen begrenzten Zeitraum I 1 16 Was umfasst der Begriff Inverkehrbringen im Sinne des Chemikaliengesetzes? ☐ a die Bereitstellung zur Abgabe an Dritte ☐ b die Abgabe des Großhändlers an Wiederverkäufer ☐ c die Abgabe des Einzelhandels an private Endverbraucher ☐ d die Einstufung von Stoffen I 1 17 Nach Artikel 72 der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] bestehen für Biozidprodukte Werbevorschriften. Welche Werbung ist erlaubt? ☐ a „Tierfreundliches Repellent“, sofern die Tierärztekammer das bestätigt hat ☐ b „Natürliches und umweltfreundliches Desinfektionsmittel“ ☐ c „Insektizide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“ Diese Sätze müssen sich von der eigentlichen Werbung deutlich abheben und gut lesbar sein. ☐ d „Rodentizid mit niedrigem Risikopotential“ Rechtsstand: 31. Oktober 2022 7 I 1 18 Bei der Durchführung der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] wirken nach Maßgabe des Chemikaliengesetzes verschiedene Bundesoberbehörden mit. Welche Behörde ist als Bundesstelle für Chemikalien nach dem Chemikaliengesetz benannt? ☐ a Gewerbeaufsichtsamt ☐ b Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ☐ c Umweltbundesamt ☐ d Bezirksregierung I 1 19 Was versteht man unter „Inverkehrbringen“ nach dem Chemikaliengesetz? ☐ a das Abfüllen und Aufbewahren einer Lösung ☐ b die Abgabe eines Stoffes an ein anderes Unternehmen ☐ c die Einfuhr eines Stoffes in die Bundesrepublik Deutschland ☐ d die Bereitstellung eines Gemisches zur Abholung durch einen Kunden I 1 20 Verwenden gefährlicher Stoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes ist auch das ☐ a Aufbewahren. ☐ b Umfüllen. ☐ c Verarbeiten. ☐ d Bereitstellen für Dritte. I 1 21 Die Staatlichen Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung zu überwachen. Nach § 21 des Chemikaliengesetzes hat der Betrieb die mit der Überwachung beauftragten Personen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Insbesondere ☐ a muss jede erbetene Auskunft unter Berücksichtigung des § 21 Abs. 5 Chemikaliengesetz korrekt erteilt werden. ☐ b muss Zutritt zu den Betriebsräumen gewährt werden. ☐ c muss in jedem Fall der entstandene Aufwand (z. B. Anfahrtskosten) ersetzt werden. ☐ d muss in schwierigen Fällen ein Sachverständiger beauftragt werden, auf Betriebskosten ein Gutachten zu erstellen. I 1 22 Gefahrenklassen bezeichnen nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt. Welche Gefahrenklassen von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind im Anhang I der CLP- Verordnung genannt? ☐ a Akute Toxizität ☐ b Kurzfristig wasserverschmutzend ☐ c Korrosiv gegenüber Metallen ☐ d Ungefährlich I 1 23 Mit welcher Gefahrenklasse gehören Stoffe zwingend zu den gefährlichen Stoffen im Sinne des Chemikalienrechtes? ☐ a Gasförmig ☐ b Ätz-/Reizwirkung auf die Haut ☐ c Gewässergefährdend ☐ d Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Rechtsstand: 31. Oktober 2022 8 I 1 24 Welche Gefahrenklasse müssen Stoffe oder Gemische aufweisen, um als gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische im Sinne des Chemikalienrechts angesehen zu werden? ☐ a Entzündbare Flüssigkeiten ☐ b Aspirationsgefahr ☐ c Akute Toxizität ☐ d Karzinogenität I 1 25 Welche Aussage zu Biozidprodukten ist richtig? ☐ a Eine behandelte Ware mit einer primären Biozidfunktion gilt als Biozidprodukt. ☐ b Sie sind dazu bestimmt, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. ☐ c Es handelt sich um Stoffe, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen. ☐ d Sie können auch als akut toxisch gekennzeichnet sein. I 1 26 Sie wollen für ein Biozidprodukt werben. Welche Aussage ist zutreffend? ☐ a Der Werbung für ein Biozidprodukt muss in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden Weise Folgendes hinzugefügt werden: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“ ☐ b Die Werbung für Biozidprodukte ist grundsätzlich verboten. ☐ c Die Werbung darf nicht die Angabe „ungiftig“, „unschädlich“ oder ähnliche Hinweise enthalten. ☐ d Die Werbung darf die Angabe „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial“ enthalten. I 1 27 Welche Art der Zulassung von Biozidprodukten gibt es? ☐ a nationale Zulassung ☐ b Unionszulassung ☐ c weltweite Zulassung ☐ d Zulassung nach einem vereinfachten Verfahren I 1 28 Welche Aussage trifft auf die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zu? ☐ a Die Verordnung verwendet Gefahrenpiktogramme für physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren. ☐ b Die Verordnung verwendet H-Sätze für Gefahrenhinweise und P-Sätze für Sicherheitshinweise. ☐ c Die Gefahrenpiktogramme müssen die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrats aufweisen. ☐ d Die Gefahrenpiktogramme müssen ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem roten Rahmen tragen, der so breit ist, dass er deutlich sichtbar ist. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 9 I 1 29 Welche Aussage trifft auf die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zu? ☐ a Der Begriff „Gemisch“ hat die gleiche Bedeutung wie der früher verwendete Begriff „Zubereitung“. ☐ b „Gefahr“ und „Achtung“ sind Signalwörter im Sinne der Verordnung. ☐ c Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sind für die Einstufung von Stoffen oder Gemischen vor dem Inverkehrbringen verantwortlich. ☐ d Verpackungen, die mit kindergesicherten Verschlüssen oder tastbaren Gefahrenhinweisen auszustatten sind, werden im Anhang II der Verordnung benannt. I 1 30 Wie werden Mischungen mehrerer Stoffe nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] bezeichnet? ☐ a Erzeugnisse ☐ b Gemische ☐ c Mixturen ☐ d Zubereitungen I 1 31 Was wird durch die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt? ☐ a Gefahrenpiktogramm zur Vermittlung einer bestimmten Information über die betreffende Gefahr ☐ b Arbeitsplatzgrenzwerte ☐ c einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien europaweit ☐ d Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Gemischen I 1 32 Gehören auch Lebens- oder Futtermittel, die als Repellentien oder Lockmittel verwendet werden, zu den Biozidprodukten? ☐ a nein ☐ b ja ☐ c einige ☐ d ja, sofern Ihre Zulassung nach der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] erfolgt ist I 1 33 Die Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] gilt auch für: ☐ a Tierarzneimittel ☐ b Medizinprodukte ☐ c Pflanzenschutzmittel ☐ d Schädlingsbekämpfungsmittel, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind I 1 34 Wo findet man ein Verzeichnis der 22 Biozidproduktarten, die unter den Geltungsbereich der Biozid- Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] fallen? ☐ a im Anhang V der Biozid-Verordnung ☐ b im Bundesarbeitsblatt ☐ c im Anhang II der Gefahrstoffverordnung ☐ d im Biozid-Anzeiger Rechtsstand: 31. Oktober 2022 10 I 1 35 Welche Produktgruppen bilden gemäß der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] die vier Hauptgruppen der Biozidprodukte? ☐ a Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte ☐ b Holzschutzmittel, Algenbekämpfungsmittel, Rodentizide und Insektizide ☐ c Repellentien, Akarizide, Molluskizide und Topfkonservierungsmittel ☐ d Schleimbekämpfungsmittel, Desinfektionsmittel, Antifouling-Produkte und Schutzmittel für Lebens- und Futtermittel I 1 36 Welche Angabe muss die Kennzeichnung von Biozidprodukten deutlich lesbar und unverwischbar enthalten? ☐ a die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffes und seine Konzentration in metrischen Einheiten ☐ b die Art der Formulierung ☐ c die Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes und seiner Verpackung ☐ d die Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung und das Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen I 1 37 Welche Angabe muss die Kennzeichnung zugelassener Biozidprodukte deutlich lesbar und unverwischbar enthalten? ☐ a die dem Biozidprodukt von der zuständigen Behörde oder der Kommission zugeteilte Zulassungsnummer ☐ b die Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist ☐ c Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für den Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung ☐ d die Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel I 1 38 Welche Aussage zu Biozidprodukten ist richtig? ☐ a Es kann verlangt werden, dass die Kennzeichnung in der/den jeweiligen Amtssprache(n) des Mitgliedsstaates, in dem sie auf dem Markt bereitgestellt werden, erfolgt. ☐ b Wurden in der Zulassung Kategorien von Verwendern, die das Biozidprodukt anwenden dürfen, festgelegt, sind sie auf dem Etikett anzugeben. ☐ c Sicherheitsdatenblätter werden gegebenenfalls gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] erstellt und zugänglich gemacht. ☐ d Enthält das Biozidprodukt Nanomaterialien, ist darauf auf dem Etikett hinzuweisen. I 1 39 Woran kann man verkehrsfähige Biozidprodukte erkennen? An der: ☐ a Zulassungsnummer des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ☐ b Registrier- bzw. Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder der Kommission ☐ c Verkehrsfähigkeitserklärung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ☐ d Garantieerklärung des Herstellers Rechtsstand: 31. Oktober 2022 11 I 1 40 Welche Aussage zur Zulassung von Biozidprodukten ist richtig? ☐ a Die Zulassung kann für ein einziges Biozidprodukt oder für eine Biozidproduktfamilie erteilt werden. ☐ b Die Zulassung gilt für die Dauer von höchstens 5 Jahren. ☐ c Ein Biozidprodukt darf ohne Zulassung längstens bis zum 31.12.2024 auf dem Markt bereitgestellt werden oder bis zu einem ggf. früher liegenden Datum auf Grund der Genehmigung eines bestimmten Wirkstoffs für eine Produktart. ☐ d Anträge auf Unionszulassung sind bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu stellen. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 12 GFK I Nr. 2 - Chemikalien-Verbotsverordnung I21 Auf der Grundlage von Regelungen welches der folgenden Gesetze wurde die Chemikalien- Verbotsverordnung erlassen? ☐ a Bundes-Immissionsschutzgesetz ☐ b Chemikaliengesetz ☐ c Mutterschutzgesetz ☐ d Heimarbeitsgesetz I22 Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt das Inverkehrbringen von ☐ a extrem entzündbaren Flüssigkeiten. ☐ b akut toxischen Stoffen. ☐ c Medizinprodukten. ☐ d Arzneimitteln. I23 Was wird in der Chemikalien-Verbotsverordnung geregelt? ☐ a Aufbewahrung, Lagerung und Vernichtung von Gefahrstoffen ☐ b Kennzeichnung der Verpackung gefährlicher Gemische ☐ c Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten ☐ d Anforderungen in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische I24 Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe finden sich ☐ a im Chemikaliengesetz. ☐ b in der Gefahrstoffverordnung. ☐ c in der Chemikalien-Verbotsverordnung. ☐ d im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung. I25 Welche Verordnung enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen von akut toxischen Stoffen und Gemischen? ☐ a die Giftverordnung ☐ b die Gefahrstoffverordnung ☐ c die Rückstands-Höchstmengenverordnung ☐ d die Chemikalien-Verbotsverordnung I26 In welcher Rechtsvorschrift zum Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen sind die Pflichten zur Identitätsfeststellung und Dokumentation, Erlaubnis und Anzeige geregelt? ☐ a in der Chemikalien-Ozonschichtverordnung ☐ b in der Gefahrstoffverordnung ☐ c in der Rückstands-Höchstmengenverordnung ☐ d in der Chemikalien-Verbotsverordnung Rechtsstand: 31. Oktober 2022 13 I27 In welcher Rechtsvorschrift wird die Selbstbedienung bei der Abgabe besonders gekennzeichneter gefährlicher Stoffe und Gemische geregelt? ☐ a im Chemikaliengesetz ☐ b in der Gefahrstoffverordnung ☐ c in der Chemikalien-Verbotsverordnung ☐ d in der Gewerbeordnung I28 Welche gesetzliche Bestimmung regelt Einzelheiten über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse? ☐ a das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) ☐ b die Verordnung über akut toxische Stoffe der Gefahrenkategorie 1 ☐ c der Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] ☐ d die Chemikalien-Verbotsverordnung I29 In welcher Rechtsvorschrift werden im Wesentlichen die Beschränkungen bezüglich des Inverkehrbringens von Gefahrstoffen geregelt? ☐ a in der Chemikalien-Verbotsverordnung ☐ b in der Störfallverordnung ☐ c in der Gefahrstoffverordnung ☐ d in der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn I 2 10 Als Inhaber eines Geschäftes möchten Sie einen Farbverdünner mit gefährlichen Eigenschaften vertreiben, wissen aber nicht, ob es für das Inverkehrbringen dieses Gemisches Beschränkungen oder Verbote gibt. In welchem Regelwerk informieren Sie sich zu diesem Thema? ☐ a in der Gefahrstoffverordnung ☐ b im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ☐ c in der Chemikalien-Verbotsverordnung ☐ d in der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] I 2 11 Welche Information enthält die Anlage 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung? ☐ a die Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ☐ b die Inverkehrbringensverbote für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse ☐ c die Ausnahmen von Inverkehrbringensverboten für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse ☐ d die AGW-Werte I 2 12 Die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung weist man durch Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen Behörde nach oder ☐ a durch die bestandene Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin. ☐ b durch die Ausbildung zum chemisch-technischen Assistenten oder Chemielaboranten. ☐ c durch die Approbation als Apotheker. ☐ d durch Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen eines naturwissenschaftlichen Studiums. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 14 I 2 13 Wer verfügt über die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung? ☐ a alle Gärtner ☐ b Personen, die die Prüfung nach früheren Vorschriften bestanden haben, die der Prüfung nach § 11 Abs. 2 ChemVerbotsV entspricht ☐ c Personen mit praktischer Erfahrung im Umgang mit giftigen Stoffen ☐ d Personen, die aus einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stammen (bei Erfüllung der Voraussetzungen der Richtlinie 74/556/EWG). I 2 14 Die Chemikalien-Verbotsverordnung legt fest, ob zur Abgabe eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches die Sachkunde erforderlich ist. Bestimmte Personengruppen besitzen diese Sachkunde ohne eine Prüfung vor der Behörde ablegen zu müssen, z. B.: ☐ a Ärzte ☐ b Chemiker ☐ c chemisch-technische Assistenten ☐ d Geprüfte Schädlingsbekämpfer, Geprüfte Schädlingsbekämpferinnen I 2 15 Wer besitzt die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung ohne weitere Prüfung? ☐ a jeder pharmazeutisch-technische Assistent ☐ b jeder approbierte Apotheker ☐ c jeder Drogist, sofern er die Abschlussprüfung bestanden hat und die Behörde bestätigt hat, dass diese der Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV entspricht ☐ d jeder chemisch-technische Assistent I 2 16 Die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung hat nachgewiesen, wer ☐ a eine Begasungserlaubnis für akut toxische Stoffe der Gefahrenkategorie 1 besitzt (die Sachkunde gilt dann nur für die speziellen Begasungsmittel). ☐ b Sachkunde für die Tätigkeit mit Asbest besitzt (die Sachkunde gilt dann nur für die Tätigkeit mit Asbest). ☐ c die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte(r) Schädlingsbekämpfer(in)" bestanden hat. ☐ d Sachkunde nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung besitzt. I 2 17 Wer darf Stoffe und Gemische, die mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) gekennzeichnet sind, im Einzelhandel abgeben? ☐ a nur Filialleiter und ihre Vertreter ☐ b nur Drogisten und ausgebildete Gärtner ☐ c Personen, die die dazu erforderliche Sachkenntnis nach früheren Rechtsvorschriften abgelegt haben ☐ d Personen, die die dazu erforderliche Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV besitzen I 2 18 Wer darf akut toxische Stoffe und Gemische (Gefahrenkategorie 1, 2 und 3) an private Endverbraucher verkaufen, wenn der Betrieb die Erlaubnis zur Abgabe besitzt? ☐ a eine 17-jährige Person mit bestandener Drogistenprüfung ☐ b eine Person, die nur die Sachkundeprüfung für Pflanzenschutzmittel abgelegt hat ☐ c eine Apothekenassistentin ☐ d eine Person mit Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung Rechtsstand: 31. Oktober 2022 15 I 2 19 Ein Unternehmen gibt in fünf Betriebsstätten nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung erlaubnispflichtige Stoffe an berufsmäßige und private Verwender ab. Wie viele Personen mit Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung braucht das Unternehmen mindestens? ☐ a 1 Person mit Sachkunde für das Gesamtunternehmen und ein Beauftragter ohne Sachkunde je Betriebsstätte ☐ b 2 Personen (1 Person und 1 Stellvertreter) ☐ c 5 Personen (in jeder Betriebsstätte 1 Person) ☐ d 10 Personen (in jeder Betriebsstätte 1 Person und 1 Stellvertreter) I 2 20 Die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung und die Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes sind nicht dasselbe, obwohl beide mit der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zu tun haben. Wer darf mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) gekennzeichnete Pflanzenschutzmittel an Kunden abgeben? ☐ a jeder, der die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen hat ☐ b jeder, der die Sachkunde nach § 9 PflSchG nachgewiesen hat ☐ c jeder, der sowohl die Sachkunde nach ChemVerbotsV als auch nach PflSchG nachgewiesen hat ☐ d jeder, der die Sachkunde nach ChemVerbotsV oder die nach PflSchG nachgewiesen hat I 2 21 In welchem Fall ist der zuständigen Behörde die jeweils erforderliche Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung durch Vorlage eines Zeugnisses nachzuweisen? ☐ a Benennung einer sachkundigen Person im Rahmen der Anzeige nach § 7 ChemVerbotsV ☐ b Antrag auf Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV ☐ c Erwerb von Mineralien für Sammlerzwecke ☐ d behördliche Kontrolle der Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen, die mit dem Gefahrenpiktogramm Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) gekennzeichnet sind (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) I 2 22 Stoffe und Gemische, gekennzeichnet u. a. mit den nachfolgend angeführten Piktogrammen, sollen an private Endverbraucher verkauft werden. Bei welchem Piktogramm ist eine Sachkunde des Verkäufers (von Ausnahmen abgesehen) erforderlich? ☐ a ☐ b ☐ c ☐ d I 2 23 Eine Einzelhandelskette will in jeder ihrer 20 Betriebsstätten akut toxische Stoffe und Gemische (Gefahrenkategorien 1, 2 und 3) an private Endverbraucher verkaufen. Wie viele Mitarbeiter müssen die Sachkunde nachweisen können? ☐ a ein Mitarbeiter ☐ b je Betriebsstätte mindestens ein Mitarbeiter ☐ c lediglich der Geschäftsführer ☐ d keine Mitarbeiter beim Verkauf geschlossener Verpackungen Rechtsstand: 31. Oktober 2022 16 I 2 24 Die Abgabe mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) gekennzeichneter Stoffe und Gemische an private Endverbraucher darf nur erfolgen ☐ a durch eine sachkundige Person. ☐ b durch eine vom Sachkundigen unterwiesene Person. ☐ c unter Aufsicht des Sachkundigen. ☐ d von einer nicht sachkundigen Person, wenn der Sachkundige erreichbar ist. I 2 25 Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ist die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich. Für Stoffe und Gemische mit welchem der angeführten Gefährlichkeitsmerkmale gilt die Sachkundepflicht? ☐ a für leicht entzündbare Stoffe und Gemische ☐ b für akut toxische Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2 und 3 ☐ c für hautreizende/-ätzende Stoffe und Gemische ☐ d für karzinogene (krebserzeugende) Stoffe und Gemische der Gefahrenkategorien 1A und 1B I 2 26 Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ist die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich. Für Stoffe und Gemische mit welchem der angeführten Gefährlichkeitsmerkmale gilt die Sachkundepflicht? ☐ a für Stoffe und Gemische mit sonstigen chronisch schädigenden Eigenschaften ☐ b für entzündliche Stoffe und Gemische ☐ c für ätzende Stoffe und Gemische ☐ d für reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1A und 1B I 2 27 Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ist die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich. Für Stoffe und Gemische mit welchem der angeführten Gefährlichkeitsmerkmale gilt die Sachkundepflicht? ☐ a für gewässergefährdende Stoffe und Gemische ☐ b für oxidierende Stoffe und Gemische ☐ c für akut toxische Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2 und 3 ☐ d für extrem entzündbare Flüssigkeiten I 2 28 Welche Aussage zum Inverkehrbringen von Gefahrstoffen durch Tankstellen trifft zu? ☐ a Für die Abgabe von Ottokraftstoffen an Tankstellen existieren Ausnahmebestimmungen. ☐ b Für die Abgabe von bestimmten Gefahrstoffen (außer Ottokraftstoffen) an Tankstellen ist Sachkunde entsprechend der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich. ☐ c Ottokraftstoffe an Tankstellen brauchen nicht gekennzeichnet zu werden. ☐ d Benzine sind keine Gefahrstoffe gemäß der Gefahrstoffverordnung. I 2 29 Reicht bei einem Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten, in denen Stoffe und Gemische, die mit dem Totenkopf (GHS06) gekennzeichnet sind und an private Endverbraucher abgegeben werden, eine Person mit Sachkunde aus? ☐ a Nein, in jeder Betriebsstätte, in der mit dem Totenkopf gekennzeichnete Stoffe und Gemische abgegeben werden, muss mindestens eine dem Betrieb angehörende, sachkundige Person vorhanden sein. ☐ b Ja, wenn eine Person mit langjähriger Erfahrung anwesend ist. ☐ c Ja, wenn nicht mehr als 20 Personen pro Betriebsstätte beschäftigt sind. ☐ d Ja, wenn das Unternehmen weniger als zehn Betriebsstätten hat. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 17 I 2 30 Welche Voraussetzungen sind nach der ChemVerbotsV zu erfüllen, wenn der Leiter eines Betriebes, der bisher auch Stoffe und Gemische an private Verbraucher abgegeben hat, die mit dem Totenkopf (GHS06) zu kennzeichnen sind, wechselt? Der neue Leiter muss ☐ a eine kaufmännische Ausbildung haben. ☐ b die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen haben. ☐ c keine Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen haben, da er als Beauftragter in dem Betrieb tätig sein wird. ☐ d der zuständigen Behörde angezeigt werden. I 2 31 Über wie viele betriebsangehörige Personen mit Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV muss ein Großhändler verfügen, der mit dem Totenkopf (GHS06) gekennzeichnete Stoffe und Gemische nur an berufsmäßige Verwender abgibt und somit keiner Erlaubnis bedarf? ☐ a keine, denn die zu benennende, sachkundige Person muss nicht dem Betrieb angehören. ☐ b eine oder zwei in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten ☐ c eine ☐ d eine im Verkauf, eine im Lager I 2 32 Darf ein neuer Mitarbeiter, der eine abgeschlossene Ausbildung als Tankwart, jedoch keine Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen hat, im Einzelhandel Methanol-haltige Treibstoffe abgeben, die mit dem Gefahrenhinweis H370 (Schädigt die Organe) gekennzeichnet sind? ☐ a ja, weil er bei seiner früheren Tätigkeit langjährige Erfahrungen im Umgang mit Treibstoffen gesammelt hat ☐ b nein ☐ c ja, aber nur dann, wenn der Betriebsinhaber anwesend ist ☐ d ja, wenn er als Beauftragter eingesetzt wird und mindestens jährlich über die zu beachtenden Vorschriften belehrt wird I 2 33 Welche Voraussetzung ist für eine Erlaubnis zum Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Gemische nach der Chemikalien-Verbotsverordnung notwendig? ☐ a Mindestalter von 21 Jahren ☐ b die erforderliche Zuverlässigkeit ☐ c die erforderliche Sachkundeprüfung gem. § 11 ChemVerbotsV ☐ d naturwissenschaftliches Hochschulstudium oder ein vergleichbarer Berufsabschluss I 2 34 Nennen Sie die wichtigsten Voraussetzungen der Erlaubniserteilung nach § 6 Chemikalien- Verbotsverordnung: ☐ a Zuverlässigkeit der sachkundigen Person ☐ b mindestens fünfjährige Tätigkeit in gleicher Branche ☐ c Mindestalter der sachkundigen Person von 18 Jahre ☐ d Beschäftigen von ausreichenden Personen mit Sachkunde nach § 11 Chemikalien- Verbotsverordnung Rechtsstand: 31. Oktober 2022 18 I 2 35 Was trifft für folgenden Fall zu? Sie haben die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV erworben und sind bei einem Groß- und Einzelhändler angestellt, um über die Belieferung von Kundenaufträgen zu entscheiden. Der Geschäftsführer dieses Betriebes muss vor Abgabe von Stoffen und Gemischen, die mit dem Totenkopf (GHS06) zu kennzeichnen sind, an private Endverbraucher ☐ a eine behördliche Erlaubnis nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung einholen. ☐ b den Handel mit dem Stoff angezeigt haben. ☐ c selbst die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung erwerben. ☐ d Sie über die relevanten Vorschriften belehren. I 2 36 Wer bedarf generell keiner Erlaubnis nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung, um Stoffe und Gemische in den Verkehr zu bringen, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind? ☐ a Apotheken ☐ b Einzelhändler ☐ c Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Genossenschaften ☐ d Tankstellen, die nur Ottokraftstoff abgeben I 2 37 Wer bedarf in der Regel einer Erlaubnis für das Inverkehrbringen von akut toxischen Stoffen oder Gemischen der Gefahrenkategorien 1, 2 oder 3? ☐ a Großhändler, die diese Stoffe oder Gemische nur an Malerbetriebe abgeben ☐ b Einzelhändler ☐ c Apotheken ☐ d Genossenschaften, die auch an private Endverbraucher abgeben I 2 38 Eine Erlaubnis zur Abgabe gefährlicher Stoffe oder Gemische benötigt ☐ a jeder, der Stoffe oder Gemische in den Verkehr bringt, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind. ☐ b derjenige, der Stoffe oder Gemische gewerbsmäßig an private Endverbraucher abgibt, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind. ☐ c jeder, der Stoffe oder Gemische gewerbsmäßig an private Endverbraucher abgibt, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind. ☐ d jeder, der Stoffe oder Gemische gewerbsmäßig an private Endverbraucher abgibt, die mit dem Piktogramm , dem Signalwort Gefahr und dem Gefahrenhinweis H370 gekennzeichnet sind. I 2 39 Großhändler bedürfen keiner Erlaubnis zum Inverkehrbringen akut toxischer Stoffe oder Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2 und 3 oder krebserzeugenden Stoffen der Gefahrenkategorien 1A und 1B. Welche Aussage hierzu ist richtig? ☐ a Keiner Erlaubnis bedarf, wer nur an Wiederverkäufer abgibt. ☐ b Keiner Erlaubnis bedarf, wer weniger als 50 000 € pro Jahr umsetzt. ☐ c Keiner Erlaubnis bedarf, wer einer Großhandelskette oder einer Genossenschaft angeschlossen ist. ☐ d Wer keiner Erlaubnis bedarf, hat das erstmalige Inverkehrbringen anzuzeigen. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 19 I 2 40 Für welche Stoffe oder Gemische ist für das Inverkehrbringen keine Erlaubnis nach § 6 Chemikalien- Verbotsverordnung erforderlich? ☐ a für Stoffe oder Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind ☐ b für Stoffe oder Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind ☐ c für Stoffe oder Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind ☐ d für Stoffe oder Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind I 2 41 Eine Erlaubnis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung zum Inverkehrbringen benötigen ☐ a Apotheken, da sie auch Arzneimittel mit gefährlichen Inhaltsstoffen abgeben. ☐ b Tankstellen, da Ottokraftstoff durch den Gehalt an Benzol als krebserzeugend eingestuft ist. ☐ c Händler, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnete Stoffe an Wiederverkäufer abgeben. ☐ d Betriebe, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnete Stoffe an private Endverbraucher abgeben. I 2 42 Bestimmte, nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] zu kennzeichnende Stoffe oder Gemische dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde an den privaten Endverbraucher abgegeben werden. Dieses sind Stoffe oder Gemische, die ☐ a mit dem Gefahrenpiktogramm zu kennzeichnen sind. ☐ b mit dem Gefahrenpiktogramm zu kennzeichnen sind. ☐ c mit dem Gefahrenpiktogramm zu kennzeichnen sind. ☐ d mit dem Gefahrenpiktogramm zu kennzeichnen sind. I 2 43 Was ist nach der ChemVerbotsV erforderlich, wenn Sie mit dem Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr), dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz H360F (Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen) gekennzeichnete Stoffe in den Verkehr bringen wollen? ☐ a eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann ☐ b eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, sofern die Abgabe für den privaten Endverbraucher vorgesehen ist ☐ c ein Lager mit vorgeschriebener Mindestgröße ☐ d eine Anzeige vor dem erstmaligen Inverkehrbringen, sofern es sich um Abgabe in Apotheken handelt I 2 44 Wer benötigt für das Inverkehrbringen von Methanol und seinen mit H370 (Schädigt die Organe) zu kennzeichnenden Gemischen eine behördliche Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV? ☐ a eine Chemikalienhandlung, die nur die Industrie, Hochschulen und Forschungseinrichtungen beliefert ☐ b ein Drogeriemarkt ☐ c eine Apotheke ☐ d ein Spielwarenladen, der einen Treibstoff mit 50 % Methanol in Kleinmengen für Modellbaumotoren abgibt Rechtsstand: 31. Oktober 2022 20 I 2 45 Wer darf Stoffe oder Gemische, die mit H370 (Schädigt die Organe) oder H372 (Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition) gekennzeichnet sind, abgeben? ☐ a nur Drogeriemärkte und landwirtschaftliche Genossenschaften ☐ b alle Unternehmen mit behördlicher Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV ☐ c Apotheken ☐ d Einführer oder Händler, sofern sie nur an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben und das erstmalige Inverkehrbringen angezeigt haben I 2 46 Welches Mindestalter müssen Personen haben, an die akut toxische Stoffe der Gefahrenkategorie 1 abgegeben werden dürfen? ☐ a 21 Jahre ☐ b 18 Jahre ☐ c 16 Jahre ☐ d Eine Abgabe ist auch an Minderjährige möglich, sofern sie eine entsprechende Vollmacht vorlegen. I 2 47 Beim Inverkehrbringen welcher der aufgeführten Stoffe und Gemische sind Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung zu beachten? ☐ a bei Laborchemikalien, die mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS 06) zu kennzeichnen sind ☐ b bei Lebensmitteln ☐ c bei Formaldehyd ☐ d bei Fertigarzneimitteln I 2 48 Sie verkaufen Stoffe, die mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) zu kennzeichnen sind und für deren Inverkehrbringen Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich ist. Was müssen Sie bei der Abgabe beachten? ☐ a Die Produkte dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. ☐ b Der Erwerber muss mindestens 18 Jahre alt sein. ☐ c Ihnen muss bekannt sein, dass der Erwerber das Produkt in erlaubter Weise verwenden will. ☐ d Name und Anschrift des Erwerbers sind festzustellen und zu dokumentieren. I 2 49 Bei der Abgabe von Stoffen und Gemischen, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff (PH3) entwickeln und nicht mit dem Totenkopf (GHS06) oder dem Piktogramm Gesundheitsgefahr (GHS08) und einem der H-Sätze H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372 zu kennzeichnen sind, muss ☐ a der Abgebende den Erwerber über mögliche Gefahren und notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang unterrichten ☐ b der Abgebende über eine Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV verfügen oder im Fall der Abgabe an Wiederverkäufer dafür belehrt und beauftragt sein. ☐ c der Name der Empfängerfirma schriftlich festgehalten werden. ☐ d dem Erwerber die Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung ausgehändigt werden. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 21 I 2 50 Die Abgabe von Stoffen und Gemischen, die mit dem Totenkopf (GHS06) zu kennzeichnen sind, ist im Versandhandel ☐ a nicht erlaubt. ☐ b nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten erlaubt. ☐ c ohne Einschränkungen zulässig. ☐ d ausschließlich unter Chemiekonzernen erlaubt. I 2 51 Wer darf mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) gekennzeichnete Stoffe und Gemische erwerben? ☐ a Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind ☐ b jedermann für wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke ☐ c jedermann zur Pflanzenbehandlung ☐ d Jugendliche ab 16 Jahren mit Vollmacht des Erziehungsberechtigten I 2 52 Welche Angabe muss in einem Abgabebuch nach § 9 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung enthalten sein? ☐ a Datum der Abgabe ☐ b Art und Menge der abgegebenen Stoffe und Gemische ☐ c Registriernummer nach dem europäischen Altstoffverzeichnis EINECS ☐ d Name und Anschrift des Erwerbers I 2 53 Welche Angabe muss in einem Abgabebuch nach § 9 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung enthalten sein? ☐ a Name des Abgebenden ☐ b Unterschrift des Erwerbers ☐ c Verwendungszweck ☐ d Name der Personen, die mit den Stoffen umgehen I 2 54 Für welche der aufgeführten Stoffe und Gemische bestehen nach der Chemikalien- Verbotsverordnung, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, Aufzeichnungspflichten (Abgabebuch)? ☐ a für mit H315 (verursacht Hautreizungen) gekennzeichnete Stoffe und Gemische ☐ b für mit H225 (Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar) gekennzeichnete Stoffe und Gemische ☐ c für mit H300 (Lebensgefahr beim Verschlucken) gekennzeichnete Stoffe und Gemische ☐ d für mit H224 (Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar) gekennzeichnete Stoffe und Gemische I 2 55 Stoffe und Gemische, die mit dem Totenkopf (GHS06) zu kennzeichnen sind, dürfen nur abgegeben werden ☐ a an Personen über 18 Jahre. ☐ b an Jugendliche gegen Gifterwerbsschein. ☐ c nach Eintragung ins Abgabebuch. ☐ d gegen Unterschrift des Erwerbers. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 22 I 2 56 Wie lange muss das Abgabebuch nach der letzten Eintragung aufbewahrt werden? ☐ a 1 Jahr ☐ b 3 Jahre ☐ c 5 Jahre ☐ d 10 Jahre I 2 57 Wann sind im Einzelhandel Aufzeichnungen über die Abgabe von Gefahrstoffen notwendig? ☐ a an jedem Jahresende ☐ b bei der Abgabe von Experimentierkästen für chemische Versuche ☐ c bei der Abgabe akut toxischer Stoffe der Kategorie 1 ☐ d bei der Abgabe von Kraftstoffen an Tankstellen I 2 58 Wie muss der Empfang akut toxischer Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, durch private Abnehmer bestätigt werden? ☐ a durch Unterschrift des Abgebenden im Abgabebuch ☐ b durch Unterschrift des Empfängers im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein ☐ c durch Unterschrift des Empfängers auf der Rechnung des Abgebenden ☐ d durch Unterschrift des Abgebenden und des Empfängers auf der Rechnung des Abgebenden I 2 59 Welche Informations- und Kontrollpflichten hat der Abgebende beim Verkauf von der Sachkundepflicht unterliegenden Gefahrstoffen an private Endverbraucher? Er hat ☐ a ein Sicherheitsdatenblatt auszuhändigen. ☐ b über notwendige Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu informieren. ☐ c über die mit dem Verwenden des Stoffes oder des Gemisches verbundenen Gefahren zu unterrichten. ☐ d über ordnungsgemäße Entsorgung zu unterrichten. I 2 60 Stoffe und Gemische, die mit einem der H-Sätze H370, H372, H224, oder H241 gekennzeichnet sind, dürfen im Einzelhandel nur abgegeben werden, wenn ☐ a der Erwerber die Sachkunde für den Umgang mit Giften nachweist. ☐ b die Abgabe über Automaten o.a. Formen der Selbstbedienung erfolgt. ☐ c der Erwerber mindestens 18 Jahre alt ist. ☐ d der Abgeber den Erwerber über Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen informiert hat. I 2 61 Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Stoffe oder Gemische, die der Sachkundepflicht nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen, abgibt? ☐ a über die mit der Verwendung verbundenen Gefahren ☐ b über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ☐ c über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen ☐ d über die ordnungsgemäße Entsorgung Rechtsstand: 31. Oktober 2022 23 I 2 62 Wann sind im Einzelhandel Aufzeichnungen über die Abgabe von Gefahrstoffen notwendig? ☐ a bei der Abgabe akut toxischer Stoffe und Gemische der Gefahrenkategorie 1 bis 3 ☐ b bei der Abgabe kennzeichnungspflichtiger Pflanzenschutzmittel, die nicht mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind ☐ c nur bei Abgabe von Begasungsmitteln ☐ d nur, wenn keine behördliche Erlaubnis zum Inverkehrbringen vorliegt I 2 63 Wo ist geregelt, dass Stoffe und Gemische, die der Sachkundepflicht nach Chemikalien- Verbotsverordnung unterliegen, nicht durch Selbstbedienung abgegeben werden dürfen? ☐ a im Chemikaliengesetz ☐ b in der Gefahrstoffverordnung ☐ c in der Chemikalien-Verbotsverordnung ☐ d in der Gewerbeordnung I 2 64 Welche Pflichtverletzung der chemikalienrechtlichen Vorschriften begeht ein Baumarkt, der ein Produkt für jedermann zugänglich anbietet, wobei nur auf dem Beipackzettel über die Gefährlichkeit des Gemisches (Flamme und Totenkopf) informiert wird? Es handelt sich um einen Verstoß gegen die / das ☐ a Kennzeichnungspflicht. ☐ b Anzeigepflicht. ☐ c Identitätsfeststellung und Dokumentation. ☐ d Selbstbedienungsverbot. I 2 65 Welche der nachstehend aufgeführten Gemische und Produktgruppen dürfen im Einzelhandel nicht in Selbstbedienung verkauft werden? ☐ a Natriumperoxid, das u.a. mit dem Piktogramm gekennzeichnet ist ☐ b Biozidprodukte, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind ☐ c Klebstoffe, Mehrkomponentenkleber und entsprechende Mehrkomponenten- Reparaturspachtel, die ausschließlich mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind ☐ d mit dem Piktogramm versehene Reinigungsmittel in Verpackungen mit kindergesicherten Verschlüssen und tastbaren Warnzeichen I 2 66 Welche der nachfolgend aufgeführten Stoffe bzw. Gemische dürfen an den privaten Endverbraucher weder durch Automaten noch sonst frei zugänglich in den Verkehr gebracht werden? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung ☐ a Benzonitril (CAS: 100-47-0) ☐ b Salzsäure 5 %ig (EC: 231-595-7) ☐ c Ameisensäure 5 %ig (CAS: 64-18-6) ☐ d Kaliumnitrit (CAS: 7758-09-0) Rechtsstand: 31. Oktober 2022 24 I 2 67 Für Stoffe oder Gemische mit welchem Piktogramm besteht im Einzelhandel (von Ausnahmen abgesehen) Selbstbedienungsverbot? ☐ a ☐ b ☐ c ☐ d I 2 68 Welche Stoffe und Gemische dürfen im Einzelhandel weder durch Automaten noch durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden? ☐ a Reinigungsmittel, die mit dem Piktogramm „Flamme über einem Kreis“ (GHS03) zu kennzeichnen sind. ☐ b Gemische, die mit dem H370 (schädigt die Organe) zu kennzeichnen sind. ☐ c Reinigungsmittel, die mit dem Piktogramm „Ätzwirkung“ (GHS05) zu kennzeichnen sind und deren Verpackung mit kindergesicherten Verschlüssen ausgestattet sind. ☐ d Gemische, die mit dem Piktogramm „Ausrufezeichen“ (GHS07) gekennzeichnet sind. I 2 69 Bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische dürfen nicht zur Selbstbedienung angeboten werden. Dies gilt für ☐ a Batteriesäure in Verpackungen mit kindergesichertem Verschluss. ☐ b Heizöl. ☐ c Gemische, die mit dem H-Satz H370 oder H372 zu kennzeichnen sind. ☐ d ausnahmslos für alle Gefahrstoffe. I 2 70 Welche Stoffe und Gemische dürfen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung nicht in Selbstbedienung abgegeben werden (von Ausnahmen abgesehen)? ☐ a Stoffe oder Gemische, die mit H224 zu kennzeichnen sind ☐ b Stoffe oder Gemische, die mit H241 zu kennzeichnen sind ☐ c Stoffe oder Gemische, die mit H225 zu kennzeichnen sind ☐ d Stoffe oder Gemische, die mit H370 zu kennzeichnen sind I 2 71 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Person mit der Abgabe von bei Hautkontakt giftigen Stoffen oder Gemischen (H311) beauftragen? ☐ a Die Person darf nur an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben. ☐ b Die Person muss mindestens jährlich über die zu beachtenden Vorschriften belehrt werden. ☐ c Die Person muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein. ☐ d Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen. I 2 72 Was ist für die Belehrung eines Beauftragten nach § 8 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung zwingend vorgeschrieben? ☐ a Sie muss arbeitsplatzbezogen erfolgen. ☐ b Dem Beauftragten ist das schriftliche Lehrmaterial zu übergeben. ☐ c Sie hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. ☐ d Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 25 I 2 73 Darf ein Händler, der im § 5 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung genannte Stoffe und Gemische an Wiederverkäufer abgibt, mit dem Verkauf einen Betriebsangehörigen beauftragen? ☐ a nein ☐ b ja, aber nur, wenn der Beauftragte die Sachkunde nachgewiesen hat ☐ c ja, aber nur, wenn der Beauftragte mindestens jährlich belehrt wurde ☐ d ja, aber nur, wenn es sich nicht um Gefahrstoffe handelt, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind I 2 74 Reicht bei einem Einzelhandelsunternehmen mit mehreren Betriebsstätten eine Person mit Sachkunde aus, sofern das Unternehmen Stoffe oder Gemische, die giftig bei Verschlucken sind (H301), abgibt? ☐ a Ja, wenn in jeder Betriebsstätte eine Person mit langjähriger Erfahrung anwesend ist. ☐ b Ja, wenn das Unternehmen weniger als drei Betriebsstätten hat. ☐ c Ja, sofern in jeder Betriebsstätte eine Person mit der Abgabe beauftragt ist, die mindestens jährlich belehrt wird, zuverlässig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. ☐ d Nein, für jede Betriebsstätte muss mindestens eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. I 2 75 Ein Verkäufer, der keine Sachkunde nach § 11 Chemikalienverbots-Verordnung besitzt, darf einem Kunden Kaliumcyanid (gekennzeichnet mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)) nur aushändigen, wenn ☐ a er für seine Tätigkeit eigens beauftragt ist. ☐ b er jährlich über die einzuhaltenden Vorschriften belehrt wird. ☐ c der Kunde Arzt oder Apotheker ist. ☐ d der Kunde kein Wiederverkäufer oder berufsmäßiger Verwender ist. I 2 76 Ein Beauftragter gibt Stoffe und Gemische ab, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind. Ist dieser besonders zu belehren? ☐ a ja, mindestens einmal pro Monat ☐ b nur, wenn es sich um größere Mengen dieser akut toxischen Stoffe der Kategorie 1 handelt ☐ c nur bei seiner Einstellung, sofern er das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat ☐ d ja, mindestens einmal jährlich I 2 77 Ein Unternehmen hat vier Betriebsstätten. Das Unternehmen gibt in jeder Betriebsstätte Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, ausschließlich an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender ab. Wie kann das Unternehmen den Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung entsprechen? ☐ a Mit vier Personen mit Sachkunde, in jeder Betriebsstätte eine Person. ☐ b Mit einer Person mit Sachkunde in einer Betriebsstätte, je 1 Beauftragter in den 3 übrigen Betriebsstätten. ☐ c Mit einer Person mit Sachkunde und einem Beauftragten, die den anderen Betriebsstätten telefonisch zur Verfügung stehen. ☐ d In jeder Betriebsstätte ein Beauftragter. Eine sachkundige Person ist zu benennen. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 26 I 2 78 Ein Handelsunternehmen mit vier Betriebsstätten gibt erstmalig in jeder Betriebsstätte Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, an berufsmäßige Verwender ab. Was ist zu beachten? ☐ a Das Unternehmen benötigt eine Erlaubnis nach der ChemVerbotsV. ☐ b Das Unternehmen muss die Tätigkeit anzeigen. ☐ c Für jede Betriebsstätte ist eine Person mit Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV zu benennen. ☐ d Eine Person mit Sachkunde ist vom Unternehmen zu benennen und jeweils ein Beauftragter in jeder Betriebsstätte sind ausreichend. I 2 79 Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Testbenzin abgibt, das mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet ist? ☐ a über die mit der Verwendung verbundenen Gefahren ☐ b über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ☐ c über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen ☐ d über die ordnungsgemäße Entsorgung I 2 80 Wer darf mit den Gefahrenhinweisen H370 oder H372 gekennzeichnete Stoffe bzw. Gemische im Einzelhandel abgeben? ☐ a Ein Angestellter mit einer Ausbildung als Einzelhandelskaufmann ☐ b Nur Filialleiter und ihre Vertreter ☐ c Personen, die die dazu erforderliche Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV besitzen ☐ d Personen, die nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden haben, die der Prüfung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV entspricht I 2 81 Welche Aussage ist für das Inverkehrbringen von Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, richtig? ☐ a Diese dürfen nur in der Baustoffabteilung von Baumärkten abgegeben werden. ☐ b Es besteht keine Einschränkung für die Abgabe von solchen Gemischen. ☐ c Es besteht ein Selbstbedienungsverbot für Kunden im Einzelhandel. ☐ d Die Bereitstellung darf im Einzelhandel nicht über Automaten erfolgen. I 2 82 Welche Stoffe und Gemische dürfen im Versandhandel nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden? ☐ a Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind. ☐ b Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind. ☐ c Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind. ☐ d Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 27 GFK I Nr. 3 - Gefahrstoffverordnung I31 Für welche der nachfolgend genannten Mittel gelten die Regelungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] für die Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische? ☐ a Kosmetika im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ☐ b Lösemittel, Farben und Lacke ☐ c Holzschutzmittel ☐ d Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes I32 Was wird in der Gefahrstoffverordnung geregelt? ☐ a Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Aufbewahrung, Lagerung, Gebrauch oder Vernichtung) ☐ b besondere Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen ☐ c jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Haushalt ☐ d Pflichten des Arbeitgebers in Betrieben bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I33 Gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind z. B.: ☐ a Stoffe, die akut toxisch sind ☐ b Ethanol, das entzündbar ist ☐ c Arzneimittel ☐ d Tabakerzeugnisse I34 Die Gefahrstoffverordnung ist erlassen worden auf der Rechtsgrundlage ☐ a der Chemikalien-Verbotsverordnung ☐ b des Arbeitsschutzgesetzes ☐ c des Chemikaliengesetzes ☐ d der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] I35 Was regelt die Gefahrstoffverordnung? ☐ a Beschränkungen bei der Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische ☐ b Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ☐ c die Unterweisung der Beschäftigten ☐ d die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I36 Die Gefahrstoffverordnung spricht einmal von „gefährlichen Stoffen", einmal von „Gefahrstoffen". Was ist richtig? ☐ a Der Begriff des „Gefahrstoffes" ist weitergehender, da er auch für solche (ungefährlichen) Stoffe gilt, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden können. ☐ b Beide Begriffe sind identisch. ☐ c Der Begriff des „gefährlichen Stoffes" ist weitergehender, da er auch für solche (ungefährli- chen) Stoffe gilt, aus denen erst bei ihrer Verwendung gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden können. ☐ d Der Begriff des „Gefahrstoffes" ist weitergehender, da er auch Stoffe, Gemische und Erzeugnisse umfasst, die gefährliche Stoffe freisetzen können. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 28 I37 Die Gefahrstoffverordnung regelt ☐ a die konkreten Inhalte an ein Sicherheitsdatenblatt. ☐ b besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen. ☐ c die Pflicht des Arbeitgebers, jeden Unfall und jede Betriebsstörung, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt haben, der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. ☐ d Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. I38 Welche Aussage ist zutreffend? ☐ a Die Gefahrstoffverordnung regelt, durch welche Maßnahmen Beschäftigte und andere Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu schützen sind. ☐ b Regelungen über den Handel mit Chemikalien sind in der Chemikalien-Verbotsverordnung zu finden. ☐ c Die Gefahrstoffverordnung dient dem Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen. ☐ d Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff richten sich nach den Bestimmungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]. I39 Die Regelungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] für die Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische gelten für ☐ a Holzschutzmittel. ☐ b Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes. ☐ c Farben und Lacke. ☐ d radioaktive Stoffe. I 3 10 Wer muss einen gefährlichen Stoff, der nicht im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] enthalten ist, einstufen? ☐ a der Hersteller ☐ b der Importeur ☐ c die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ☐ d die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) I 3 11 In welcher der nachfolgend genannten Vorschrift finden Sie Angaben, ob ein Stoff bereits als karzinogen (krebserzeugend) eingestuft ist? ☐ a im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] ☐ b im Anhang II der Gefahrstoffverordnung ☐ c in der TRGS 905 ☐ d in der Auflistung krebserzeugender Stoffe im Sechsten Abschnitt der Gefahrstoffverordnung I 3 12 Folgende Aussage zur Einstufung von gefährlichen Stoffen ist richtig: ☐ a Die Einstufung wird ausschließlich vom Arbeitgeber durchgeführt. ☐ b Die Einstufung bedeutet Zuordnung einer oder mehrerer Gefahrenklassen. ☐ c Die Einstufung ist Voraussetzung für die Kennzeichnung. ☐ d Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht eine Liste der eingestuften Stoffe. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 29 I 3 13 An wen richten sich die Grundpflichten zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe? ☐ a an den erstmaligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur) ☐ b an den Händler (auch Einzelhändler) ☐ c an den Arbeitgeber (Abnehmer) ☐ d an den Arbeitnehmer I 3 14 An wen richten sich die Grundpflichten zur Einstufung gefährlicher Stoffe? ☐ a an den Hersteller ☐ b an den Händler ☐ c an den Arbeitnehmer ☐ d an den Importeur (Einführer) I 3 15 Was gehört zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung, die der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu ergreifen hat? ☐ a Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ☐ b Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind ☐ c geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren ☐ d kostenlose Bereitstellung von Milchprodukten zur Gefahrstoffneutralisation I 3 16 Welche Eigenschaft eines gefährlichen Stoffes bezeichnet eine Gefahrenklasse nach § 3 Gefahrstoffverordnung? ☐ a Keimzellmutagenität ☐ b Reproduktionstoxizität ☐ c extreme Infektiosität ☐ d Radioaktivität I 3 17 Welche Angabe ist dem Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu entnehmen? ☐ a Bezeichnung des Gefahrstoffs ☐ b Einstufung des Gefahrstoffs ☐ c Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt ☐ d Verwendungszweck für den Gefahrstoff I 3 18 Nach welchen Gesichtspunkten hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen? ☐ a nach gefährlichen Eigenschaften der Stoffe ☐ b nach Informationen des Lieferanten ☐ c nach Art und Ausmaß der Exposition ☐ d nach den Arbeitsbedingungen I 3 19 Welche Gesichtspunkte hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen? ☐ a physikalisch-chemische Wirkungen der Gefahrstoffe ☐ b Möglichkeiten einer Substitution ☐ c Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte ☐ d TRK-Werte (Technische Richtkonzentration) Rechtsstand: 31. Oktober 2022 30 I 3 20 Welche Aussage zur Gefährdungsbeurteilung ist richtig? Der Arbeitgeber ☐ a hat die Wirksamkeit der zu treffenden Schutzmaßnahmen zu beurteilen. ☐ b hat Schlussfolgerungen aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu ziehen. ☐ c darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung und dem Treffen der Schutzmaßnahmen aufnehmen lassen. ☐ d hat die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. I 3 21 Als gefährlich sind Stoffe und Gemische anzusehen, die folgendem Kriterium entsprechen: ☐ a entzündbare Gase Kategorie 1 ☐ b Flüssigkeit mit einem Flammpunkt über 60 °C ☐ c korrosiv gegenüber Metallen ☐ d Ätz-/Reizwirkung auf die Haut I 3 22 Gemäß der Gefahrstoffverordnung gelten für bestimmte Biozidprodukte zusätzliche Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften. Wo findet man diese? ☐ a in Anlage 2 zu §§ 5 bis 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ☐ b in § 4 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung ☐ c im Anhang II der Gefahrstoffverordnung ☐ d in § 4 des Chemikaliengesetzes I 3 23 Zu welcher Gefahrenklasse gehört folgende Definition: „Ein Stoff ist gefährlich, wenn er eine irreversible Hautschädigung erzeugt.“ ☐ a Ätz-/Reizwirkung auf die Haut ☐ b Entzündbare Flüssigkeiten ☐ c Akute Toxizität ☐ d Aspirationsgefahr I 3 24 Wo findet man die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe? ☐ a im Bundesgesetzblatt ☐ b im Bundesanzeiger ☐ c als Anhang zu einer EU-Verordnung ☐ d im Bundesgesundheitsblatt I 3 25 Wo wird die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen rechtsverbindlich bekannt gegeben? ☐ a im Anhang VI der Gefahrstoffverordnung ☐ b im Anhang I der Gefahrstoffverordnung ☐ c im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] ☐ d in der Bekanntmachung der Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen nach § 4 a der Gefahrstoffverordnung Rechtsstand: 31. Oktober 2022 31 I 3 26 Welche Information kann man der Liste der gefährlichen Stoffe und Gemische nach Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] entnehmen? ☐ a die Einstufung von Stoffen ☐ b die Verbote von Stoffen ☐ c die Kennzeichnung von Stoffen ☐ d die Ausnahmen vom Tätigkeitsverbot I 3 27 Welche Gefahrenklasse entspricht folgendem Gefahrenpiktogramm? ☐ a Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition ☐ b Akute Toxizität (oral) ☐ c Ätz-/Reizwirkung auf die Haut ☐ d Schwere Augenschädigung/Augenreizung I 3 28 Welche Gefahrenklasse entspricht folgendem Gefahrenpiktogramm? ☐ a Oxidierende Feststoffe ☐ b Entzündbare Flüssigkeiten ☐ c Gewässergefährdend (langfristig) ☐ d Entzündbare Feststoffe I 3 29 Das abgebildete Gefahrenpiktogramm passt zu der folgenden Gefahrenklasse: ☐ a Ätz-/Reizwirkung auf die Haut ☐ b Sensibilisierung der Atemwege ☐ c Gase unter Druck ☐ d Pyrophore Feststoffe I 3 30 Das abgebildete Gefahrenpiktogramm passt zu der folgenden Einstufung: ☐ a Aspirationsgefahr ☐ b Akute Toxizität Gefahrenkategorie 1 ☐ c Akute Toxizität Gefahrenkategorie 3 ☐ d Akute Toxizität Gefahrenkategorie 4 I 3 31 Welche Aussage zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Gemischen im Sinne der CLP- Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] ist richtig? ☐ a Wenn ein Gemisch einen gefährlichen Stoff enthält, muss es in jedem Fall wie dieser gekennzeichnet werden. ☐ b Im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] sind Vorschriften für die Einstufung von bestimmten Gemischen enthalten. ☐ c In bestimmten Fällen kann die Einstufung eines Gemischs aus den Daten der Einzelkomponenten berechnet werden. ☐ d Importierte Gemische brauchen nicht gekennzeichnet zu werden. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 32 I 3 32 Welche Aussage zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen ist richtig? ☐ a Für Drogerien und Großhändler gelten vereinfachte Kennzeichnungsvorschriften. ☐ b Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass alle verwendeten Stoffe und Gemische identifizierbar sind. ☐ c Gefährliche Stoffe und Gemische sind innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung zu versehen, die ausreichende Informationen zu ihrer Einstufung, den mit ihrer Handhabung verbundenen Gefahren und den zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält. ☐ d Gemische, die Wasser enthalten, müssen nicht gekennzeichnet werden. I 3 33 Welche Aussage zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische ist richtig? ☐ a Für Verpackungen mit mehr als 125 ml Inhalt ist eine Mindestgröße der Kennzeichnung vorgeschrieben. ☐ b Die Kennzeichnung darf unter bestimmten Voraussetzungen auf einem mit der Verpackung verbundenen Schild angebracht werden. ☐ c Bei akut toxischen Stoffen und Gemischen der Kategorie 2 dürfen die H- und P-Sätze fehlen, wenn die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält. ☐ d Auf der Verpackung dürfen Angaben wie „ungiftig", „ökologisch“ oder „umweltfreundlich" gemacht werden, sofern dies den Tatsachen entspricht. I 3 34 Wie die Ausführung der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische zu erfolgen hat, ist ☐ a im Chemikaliengesetz geregelt. ☐ b bei Einhaltung der Lesbarkeit und des richtigen Inhalts dem Hersteller überlassen. ☐ c in der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt. ☐ d aus Wettbewerbsgründen vom VCI geregelt. I 3 35 Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen bei der Verwendung ☐ a ist so vorzunehmen, wie es am Arbeitsplatz effektiv ist. ☐ b ist vorzugsweise wie in der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt vorzunehmen. ☐ c kann bei Apparaturen entfallen. ☐ d in Rohrleitungen hat so zu erfolgen, dass die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind. I 3 36 Bei welchen gefährlichen Stoffen und Gemischen ist die Angabe „Nicht schädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch" unzulässig? ☐ a nur bei akut toxisch Stoffen und Gemischen ☐ b bei allen gefährlichen Stoffen und Gemischen ☐ c muss im Einzelfall entschieden werden ☐ d nur bei ätzenden Haushaltschemikalien I 3 37 Die Chemie AG will Natriumhydroxid-Lösung 20%ig in den Verkehr bringen. Welche Information gehört gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] auf das Etikett für das Abgabegefäß? ☐ a H- und P-Sätze ☐ b Abfülldatum ☐ c Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten ☐ d E-Mail Adresse des Lieferanten Rechtsstand: 31. Oktober 2022 33 I 3 38 Welche Angabe auf der Verpackung eines gefährlichen Stoffes oder eines gefährlichen Gemisches ist ausnahmslos unzulässig? ☐ a unschädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ☐ b umweltfreundlich ☐ c ungiftig ☐ d alle Hinweise, die nicht mit der Einstufung des Stoffes im Einklang stehen I 3 39 Welche Anforderung stellt die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] an die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische, wenn diese mehrfach verpackt sind? ☐ a Jede der Verpackungen muss bei einer Mehrfachverpackung gekennzeichnet sein. ☐ b Nur die Außenverpackung braucht bei Mehrfachverpackungen gekennzeichnet zu sein. ☐ c Bei Mehrfachverpackungen ist für die Außenverpackung (Versandverpackung) die Kennzeichnung nach den Transportvorschriften ausreichend. ☐ d Eine durchsichtige Verpackung braucht nicht gekennzeichnet zu sein, wenn sich unter ihr eine Verpackung mit von außen lesbarer Kennzeichnung befindet. I 3 40 Welche Anforderung gilt für die Ausführung der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden? ☐ a Die Kennzeichnung muss in deutscher Sprache erfolgen. ☐ b Im Falle von Mehrfachverpackungen muss jede Verpackung gekennzeichnet sein. ☐ c Für die Außenverpackung (Versandverpackung) genügt bei Mehrfachverpackungen die Kennzeichnung nach den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. ☐ d Jedes Gefahrensymbol muss mindestens 3 cm² groß sein. I 3 41 Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP- Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? ☐ a Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten ☐ b Internetadresse(n) des bzw. der Lieferanten ☐ c Produktidentifikatoren gemäß Artikel 18 ☐ d Gefahrenpiktogramme gemäß Artikel 19 (wo zutreffend) I 3 42 Welche Aufdrucke sind für Aerosolpackungen u.a. vorgeschrieben? ☐ a „Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten" ☐ b „Vor Temperaturen über 75°C schützen" ☐ c „Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen" ☐ d „Vor Kindern schützen" I 3 43 Die Chemikalien-Verbotsverordnung enthält Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Besondere Herstellungs- und Verwendungsverbote sind an anderer Stelle geregelt, nämlich: ☐ a im Chemikaliengesetz. ☐ b in der Gefahrstoffverordnung. ☐ c in der Gewerbeordnung. ☐ d in der Arbeitsstättenverordnung. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 34 I 3 44 Nach welcher Verordnung ist das Herstellen und Verwenden von bestimmten Gefahrstoffen verboten? ☐ a Chemikalien-Verbotsverordnung ☐ b Altstoffverordnung ☐ c Gefahrstoffverordnung ☐ d Trinkwasserverordnung I 3 45 Als Hersteller von Farben und Lacken möchten Sie wissen, ob es für das Herstellen und Verwenden eines bestimmten Farbverdünners mit gefährlichen Eigenschaften Beschränkungen oder Verbote gibt. In welchem Regelwerk informieren Sie sich zu diesem Thema? ☐ a in der Gefahrstoffverordnung ☐ b in der Chemikalien-Verbotsverordnung ☐ c im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ☐ d im Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] I 3 46 Die Gefahrstoffverordnung verwendet den Ausdruck Tätigkeit. Was alles fällt unter diesen Begriff? ☐ a das Lagern ☐ b das Verbrauchen ☐ c das innerbetriebliche Befördern ☐ d das Herstellen I 3 47 Was versteht man unter Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung? ☐ a Herstellung ☐ b Lagerung und Aufbewahrung ☐ c Abfüllen ☐ d Vernichten I 3 48 Ein Unternehmen will einen gefährlichen Stoff von der Fertigung in den Versandbereich transportieren, ohne dabei öffentliche Verkehrsflächen zu benutzen. Muss er hierfür gekennzeichnet sein? ☐ a ja, nach den Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter ☐ b ja, nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung ☐ c nein, bei internen Transporten sind Kennzeichnungen nicht nötig ☐ d ja, sowohl nach Gefahrstoffverordnung als auch nach den Transportvorschriften I 3 49 Welche Aussage ist richtig? ☐ a Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. ☐ b Die Lagerung von Gefahrstoffen in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- und Futtermitteln ist erlaubt, wenn bei diesen keine Qualitätsveränderungen auftreten können. ☐ c Die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung gelten auch für die Aufbewahrung der Gefahrstoffe im Haushalt. ☐ d Die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalien-Verbotsverordnung gelten auch für Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 35 I 3 50 Welcher Gefahrenhinweis entspricht H360 nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]? ☐ a Lebensgefahr beim Verschlucken ☐ b Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen ☐ c Giftig bei Hautkontakt ☐ d Kann Krebs erzeugen I 3 51 Welcher Gefahrenhinweis entspricht H350 nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]? ☐ a Kann Krebs erzeugen ☐ b Lebensgefahr beim Verschlucken ☐ c Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib ☐ d Gefährlich für die Ozonschicht I 3 52 Wie lautet der Gefahrenhinweis H372, mit dem Lösemittelnaphtha bzw. Testbenzin gekennzeichnet wird? ☐ a Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. ☐ b Irreversibler Schaden möglich. ☐ c Schädigt die Organe (zentrales Nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition. ☐ d Kann vererbbare Schäden verursachen. I 3 53 Wie lautet die Gefahrenklasse eines Stoffes mit folgendem Piktogramm? ☐ a Akute Toxizität ☐ b Ätz-/Reizwirkung auf die Haut ☐ c Gewässergefährdend ☐ d Aspirationsgefahr I 3 54 Welche Stoffe werden nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] mit Piktogramm GHS08 Gesundheitsgefahr gekennzeichnet? ☐ a alle gefährlichen Stoffe ☐ b nur karzinogene Stoffe der Kategorien 1A und 1B ☐ c nur karzinogene Stoffe der Kategorie 2 ☐ d alle karzinogenen Stoffe der Kategorien 1 und 2 I 3 55 Wie lautet die Einstufung eines Stoffes mit folgendem Piktogramm? ☐ a Entzündbare Gase Kategorie 1 ☐ b reizend ☐ c Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 1 ☐ d toxisch I 3 56 Welche Einstufung kann dem Piktogramm „Explodierende Bombe“ zugeordnet werden? ☐ a instabile, explosive Stoffe/Gemische ☐ b Explosive Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Kl. 1.1 ☐ c Reizwirkung auf die Haut ☐ d Ätzwirkung Rechtsstand: 31. Oktober 2022 36 I 3 57 Welche Gefahrenklasse/Gefahrenkategorie kann der Kennzeichnung eines Stoffes mit folgenden Piktogrammen zugeordnet werden? ☐ a Akute Toxizität ☐ b Oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1 ☐ c Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1 ☐ d Entzündbare Aerosole, Gefahrenkategorie 1 I 3 58 Welche Einstufung kann folgendem Piktogramm zugeordnet werden? ☐ a mindergiftig ☐ b Akute orale Toxizität Kategorie 1 ☐ c Akute dermale Toxizität Kategorie 2 ☐ d krebserzeugend I 3 59 Ein Stoff ist mit diesem Piktogramm richtig gekennzeichnet, aber die Bezeichnung wurde vergessen. Welche Einstufung passt dazu? ☐ a Verflüssigtes Gas ☐ b Leichtentzündliches Gas ☐ c Verdichtetes Gas ☐ d Gelöstes Gas I 3 60 Das abgebildete Piktogramm passt zu der folgenden Gefahrenklasse/-kategorie: ☐ a Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 ☐ b gesundheitsgefährdend ☐ c aggressiv ☐ d Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1 I 3 61 In welche Gefahrenklasse/-kategorie sind Stoffe mit dem Piktogramm „Gesundheitsgefahr“ einzuordnen? ☐ a Keimzellmutagenität Kategorie 2 ☐ b Sensibilisierung von Atemwegen Kategorie 1 ☐ c Reproduktionstoxizität Kategorie 1 ☐ d Karzinogenität Kategorie 1 I 3 62 Das abgebildete Piktogramm „Ausrufezeichen“ gehört zu der folgenden Gefahrenklasse/-kategorie: ☐ a Augenreizung Kategorie 2 ☐ b umweltgefährlich ☐ c Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 ☐ d mindergiftig I 3 63 In welche Gefahrenklasse/-kategorie sind Stoffe mit folgendem Piktogramm einzuordnen? ☐ a akut toxisch der Kategorie 2 ☐ b Oxidierende Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe Kategorie 1 ☐ c ätzend ☐ d leichtentzündlich Rechtsstand: 31. Oktober 2022 37 I 3 64 In welche Gefahrenklasse/-kategorie sind Stoffe mit dem Piktogramm „Gewässergefährdend“ einzuordnen? ☐ a Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 ☐ b Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1 ☐ c Akut toxisch ☐ d Langfristig gewässergefährdend Kategorie chronisch 1 I 3 65 Was schreibt die Gefahrstoffverordnung für Tätigkeiten mit Biozidprodukten vor? ☐ a Sie dürfen nicht verwendet werden, soweit damit zu rechnen ist, dass ihre Anwendung im Einzelfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat. ☐ b Die Verwendung hat gemäß den in der Zulassung festgelegten Bedingungen und gemäß seiner Kennzeichnung zu erfolgen. ☐ c Der Einsatz von Biozidprodukten ist auf das Mindestmaß zu begrenzen. ☐ d Die Vorschriften gelten auch für private Haushalte. I 3 66 Nach Artikel 48 der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] bestehen für als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische Werbevorschriften. Was ist richtig? ☐ a Jegliche Werbung für gefährliche Stoffe erfolgt unter Angabe der betreffenden Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien. ☐ b Die Werbevorschriften gelten für Stoffe und Gemische, für deren Inverkehrbringen Sachkunde erforderlich ist. ☐ c Jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte Gemische, die es einem privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, muss die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebenen Gefahreneigenschaften nennen. ☐ d Die Werbevorschriften gelten ausschließlich für Internetverkäufe. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 38 GFK I Nr. 4 - Grundkenntnisse sonstiger verwandter Rechtsnormen auf nationaler und EU-Ebene I41 Für welche Personen gibt es spezielle Vorschriften für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen? ☐ a In Heimarbeit beschäftigte Personen ☐ b Jugendliche ☐ c Arbeitnehmer über 50 Jahre ☐ d schwangere und stillende Frauen I42 Aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, der auch nicht zu den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes zählt, gibt Ihnen ein Dauerkunde per E-Mail den Auftrag, mit dem am selben Tag abgehenden Schiff eine größere Menge Ethylenoxid zu liefern. Welche Bestimmung muss erfüllt sein? ☐ a VO (EG) betreffend die Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien ☐ b VO (EG) betreffend Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen ☐ c Außenwirtschaftsgesetz ☐ d VO (EG) zur Genehmigung des Handels mit Stoffen, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen I43 Das Außenwirtschaftsgesetz ☐ a regelt den Export von Chemieanlagen und Chemikalien, um Waffenherstellung zu verhindern. ☐ b regelt den Export von Chemikalien, um die illegale Herstellung von Rauschgift zu verhindern. ☐ c bedingt eine Genehmigungspflicht des Exportes bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. ☐ d gilt für die in der Ausfuhrliste genannten Chemikalien. I44 Welchen Rechtscharakter haben Vorschriften, die von der Europäischen Union sowie internationalen Organisationen erlassen werden? ☐ a Verordnungen und Richtlinien der EU sind in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar gültig. ☐ b Richtlinien der EU müssen in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden. ☐ c WHO-Richtlinien müssen in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden. ☐ d WHO-Richtlinien werden in jedem Mitgliedstaat der Organisation als Stand der Technik angesehen. I45 Welche gebrauchsfertigen Produkte unterliegen den Vorschriften der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) ☐ a Bestimmte Farben und Lacke zur Beschichtung von Bauwerken, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen ☐ b Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung ☐ c ausnahmslos alle Farben und Lacke ☐ d Haarfärbemittel Rechtsstand: 31. Oktober 2022 39 I46 Die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) enthält zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Produkte, die dieser Verordnung unterliegen. Welche Kennzeichnung entspricht den Vorschriften der ChemVOCFarbV vollständig? ☐ a VOC-Gehalt: 500 g/l ☐ b EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt dieses Produktes (Kat. 1/i): 500 g/l (2010) Dieses Produkt enthält max. 500 g/l VOC ☐ c EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt dieses Produktes (Kat. 1/i): 500 g/l ☐ d Dieses Produkt enthält max. 500 g/l VOC I47 Welche Aussage über die Gesetzgebung in Deutschland ist richtig? ☐ a Im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn sie hierzu in einem Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt werden. ☐ b Eine Verordnung zu einem Gesetz darf nur bis maximal 5 Jahre nach Verkündung des Gesetzes erlassen werden. ☐ c Bundesrecht bricht Landesrecht. ☐ d Eine Verordnung der Europäischen Union hat nur Auswirkungen auf die Gesetzgebung und Verwaltungspraxis des Bundes, nicht jedoch der Bundesländer. I48 Welche Tätigkeiten dürfen in Heimarbeit ausgeübt werden? ☐ a Tätigkeiten mit akut toxische Gefahrstoffen der Gefahrenkategorie 1 oder 2 ☐ b Tätigkeiten mit keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Gefahrenkategorie 1A oder 1B ☐ c Tätigkeiten mit reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Gefahrenkategorie 1A oder 1B ☐ d Mit geringer Gefährdung I49 Welche Verordnung trifft nähere Bestimmungen über Art, Umfang, Inhalt und Form von Mitteilungen an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), wenn ein Hersteller oder Einführer bestimmte Gemische oder ein Biozid-Produkt in den Verkehr bringt und diese Angaben nach § 16e des Chemikaliengesetzes abzugeben hat? ☐ a Gefahrstoffverordnung ☐ b Biostoffverordnung ☐ c Giftinformationsverordnung ☐ d Chemikalien-Verbotsverordnung I 4 10 Die Gewerbeordnung regelt auch das Reisegewerbe. Nach § 56 dürfen im Reisegewerbe ☐ a Gifte und gifthaltige Waren nicht vertrieben werden. ☐ b Gifte nur vertrieben werden, wenn der Vertreter eine Reisegewerbekarte besitzt. ☐ c Gifte - bis auf wenige Ausnahmen - vertrieben werden. ☐ d Gifte nur von Personen vertrieben werden, die über eine besondere Ausbildung verfügen. I 4 11 Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gilt für die Herstellung und Verwendung folgender Stoffe: ☐ a Cyclohexan ☐ b Chlorhexafluorpropan ☐ c Bromdifluorpropan ☐ d Pentachlorfluorethan Rechtsstand: 31. Oktober 2022 40 I 4 12 An eine Verpackung, die ein Gemisch enthält das u.a. als akut toxisch (Kategorien 1 bis 3) oder hautätzend (Kategorien 1) eingestuft ist und die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden soll, werden nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] bestimmte Anforderungen gestellt. Die Verpackung muss ☐ a mit genormtem kindergesichertem Verschluss und tastbaren Gefahrenhinweis versehen sein. ☐ b bei Berührung ein akustisches Warnsignal geben. ☐ c einen Warnhinweis in roter Schrift tragen. ☐ d von Form oder Design so gestaltet sein, dass bei Kindern keine Neugier geweckt wird und eine Irreführung des Verbrauchers ausgeschlossen ist. I 4 13 Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, regelt die Verwendung von FCKW in folgenden Produkten: ☐ a Druckgaspackungen ☐ b Kältemitteln ☐ c Frostschutzmitteln ☐ d Schaumstoffen I 4 14 Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung der wichtigsten Fluorchlorkohlen- wasserstoffe (FCKW) wurden weitgehend eingeschränkt. Wo stehen einschlägige Vorschriften? ☐ a in der Gefahrstoffverordnung ☐ b in der Chemikalien-Ozonschichtverordnung ☐ c in der Chemikalien-Verbotsverordnung ☐ d in der VO (EG) Nr. 1005/2009 I 4 15 Welche Aussagen zur Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) treffen zu? ☐ a Sie regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter. ☐ b Sie regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und auf allen schiffbaren Binnengewässern. ☐ c Sie regelt nur die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. ☐ d Sie gilt auch für den innerbetrieblichen Transport von gefährlichen Stoffen. I 4 16 Größere Versandstücke mit giftigen Stoffen oder Gemischen müssen nach dem Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gekennzeichnet werden. Welche Aussagen treffen auf den zu verwendenden Gefahrenzettel zu? ☐ a ein auf der Seite liegendes Quadrat (Seitenlänge mindestens 100 mm) ☐ b ein auf die Spitze gestelltes Quadrat (Seitenlänge mindestens 100 mm) ☐ c Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen in der oberen Hälfte auf orangefarbenem Grund ☐ d Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen in der oberen Hälfte auf weißem Grund I 4 17 Ein Versandpaket, welches zehn Dosen enthält, soll als Gefahrgut per LKW vom Lieferanten zum Empfänger transportiert werden. Mit welchem Gefahrensymbol muss es mindestens gekennzeichnet werden? ☐ a mit denen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ☐ b mit denen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ☐ c mit den Symbolen der GGVSEB und der GefStoffV nebeneinander ☐ d Keine der Angaben ist richtig. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 41 I 4 18 Entzündbaren Flüssigkeiten werden nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] bestimmte Gefahrenkategorien eingestuft. Die Einstufung richtet sich nach: ☐ a Siedepunkt bei Normaldruck ☐ b Flammpunkt ☐ c Mischbarkeit mit Wasser ☐ d Explosionsgrenze I 4 19 Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind insbesondere: ☐ a Lebensmittel in flüssiger Form ☐ b Säuren, Laugen ☐ c flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe ☐ d Gifte I 4 20 Wasserschutzgebiete sind in drei Schutzzonen unterteilt. Welchen Bereich umfasst die Zone I? ☐ a den Bereich außerhalb der Schutzzonen ☐ b die weitere Schutzzone ☐ c die engere Schutzzone ☐ d den Fassungsbereich I 4 21 Welche Aussage zu den Wassergefährdungsklassen (WGK) trifft zu? ☐ a Die WGK werden durch die Gefahrstoffverordnung festgelegt. ☐ b Die Gefährdungsstufe einer Anlage bestimmt sich unter anderem nach der Wassergefährdungsklasse der in der Anlage enthaltenen Stoffe. ☐ c Wassergefährdende Stoffe werden in drei WGK eingeteilt. ☐ d Wassergefährdende Stoffe werden auf Grund ihrer physikalischen, chemischen und biologischen Stoffeigenschaften in WGK eingeteilt. I 4 22 Wie müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe beschaffen sein? ☐ a dicht ☐ b standsicher ☐ c gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig ☐ d Sie dürfen einen Ablauf ins Erdreich besitzen, sofern der Abstand zu grundwasserführenden Schichten mindestens 3 m beträgt. I 4 23 Wassergefährdende Stoffe werden in insgesamt drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Welche Definition der WGK (in der Reihenfolge 1 - 2 - 3) ist richtig? ☐ a wassergefährdend - stark wassergefährdend - höchst wassergefährdend ☐ b schwach wassergefährdend - deutlich wassergefährdend - stark wassergefährdend ☐ c gewässerstörend - gewässerzerstörend - gewässervernichtend ☐ d leicht wassergefährdend - stark wassergefährdend - übermäßig wassergefährdend Rechtsstand: 31. Oktober 2022 42 I 4 24 Wie sind gefährliche Abfälle richtig zu entsorgen? ☐ a In den Hausmüll geben. ☐ b In zugelassenen Entsorgungsanlagen verwerten oder beseitigen. ☐ c Sie dürfen nicht vermischt werden. ☐ d In die öffentliche Kanalisation schütten. I 4 25 Welche Aussage über die Entsorgung von Gefahrstoffen, die gefährliche Abfälle darstellen können, ist richtig? ☐ a Sie können wie Hausmüll entsorgt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. ☐ b Die Verbringung auf Ackerböden oder in der Nähe von Nutzpflanzen ist verboten. ☐ c Sie müssen möglichst nahe an Gewässern vergraben werden, um eine rasche und ausreichende Verdünnung durch das Grundwasser zu gewährleisten. ☐ d Sie müssen in dafür zugelassenen Anlagen verwertet oder beseitigt werden. I 4 26 Wer ist zur vorschriftsgemäßen Entsorgung von gefährlichen Abfällen in der Regel verpflichtet? ☐ a die Stadt- bzw. Landkreis ☐ b die Gemeinde ☐ c der Besitzer ☐ d der Hersteller I 4 27 Welche Art der Abfallentsorgung für Schwermetallabfälle ist zugelassen? ☐ a Abfalldeponie für gefährliche Abfälle ☐ b Müllverbrennung ☐ c Recycling, sofern Vorschriften des Anhangs XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] nicht entgegenstehen ☐ d Duales System I 4 28 Für welche der nachstehend genannten Abfälle, die aus gewerblichen Unternehmen stammen, ist ein Entsorgungsnachweis zu erbringen? ☐ a für gefährliche Abfälle ☐ b ausnahmslos für alle gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle ☐ c nur für mit dem Totenkopf gekennzeichnete Abfälle ☐ d für nicht gefährliche Abfälle auf Anordnung der zuständigen Behörde I 4 29 Wie müssen gefährliche Abfälle richtig entsorgt werden? ☐ a stark verdünnt in das Abwasser geben ☐ b auf einer geordneten Hausmülldeponie ☐ c auf einer Deponie für gefährliche Abfälle ☐ d Abgabe an eine Gefahrstoffsammelstelle I 4 30 Für welche Personengruppen sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgestellt worden? ☐ a für Jugendliche ☐ b für Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind ☐ c für schwangere Frauen ☐ d für stillende Frauen Rechtsstand: 31. Oktober 2022 43 I 4 31 Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden? ☐ a nein ☐ b nur, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind ☐ c nur, wenn die Tätigkeit mit diesen Gefahrstoffen zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist ☐ d nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden I 4 32 Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden? ☐ a nein ☐ b nur, wenn die Luftgrenzwerte unterschritten sind ☐ c nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden ☐ d nur, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist I 4 33 In welcher Rechtsvorschrift sind die Beschäftigungsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen geregelt? ☐ a in der Gefahrstoffverordnung ☐ b im Mutterschutzgesetz ☐ c in der Jugendschutzrichtlinienverordnung ☐ d im Jugendarbeitsschutzgesetz Rechtsstand: 31. Oktober 2022 44 GFK I Nr. 5 - Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde und mit der Verwendung verbundene Gefahren I51 Was sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung? ☐ a Es sind gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 der Gefahrstoffverordnung. ☐ b Es sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind. ☐ c alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen ist. ☐ d Es sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe oder Gemische mit gefährlichen Eigenschaften entstehen oder freigesetzt werden können. I52 Welche Aussage zum biologischen Grenzwert ist richtig? ☐ a Er gibt die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz an. ☐ b Er gilt nur für Beschäftigte in Biogasanlagen. ☐ c Er bezieht sich auf Giftstoffe in Lebensmitteln. ☐ d Er gilt für Schadstoffe im Körper (Blut, Urin) eines Beschäftigten I53 Ein explosionsfähiges Gemisch ist ☐ a ein Gemisch, das sich bei gewöhnlicher Temperatur ohne Energiezufuhr erhitzen und entzünden kann. ☐ b ein Gemisch aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Zündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt. ☐ c ein Gemisch, das in der Regel selbst nicht brennbar ist, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen kann. ☐ d eine Mischung aus Stoffen, die beim Einatmen, Verschlucken oder bei der Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen kann. I54 Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sind „explosionsfähig“, ☐ a wenn sie in der erforderlichen Menge an Lösungsmitteln gelöst worden sind. ☐ b wenn sie mit oder ohne Luft durch Zündquellen wie äußere thermische Einwirkungen, mechanische Beanspruchungen zu einer chemischen Umsetzung gebracht werden können. ☐ c wenn sie bei einer Luftfeuchtigkeit unter 30 % reizende Dämpfe abgeben. ☐ d im Gemisch mit Luft, wenn nach Wirksamwerden einer Zündquelle eine selbsttätig sich fortpflanzende Flammenausbreitung stattfindet, die im Allgemeinen mit einem sprunghaften Temperatur- und Druckanstieg verbunden ist. I55 Was bedeutet die Angabe „Arbeitsplatzgrenzwert Methanol = 200 ppm"? ☐ a Bis zu 200 ppm Methanol können täglich vom Körper aufgenommen werden, ohne dass es zu Schädigungen kommt. ☐ b 200 ppm Methanol in der Luft am Arbeitsplatz ist die minimale Konzentration, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. ☐ c Bis zu einer Konzentration von 200 ppm Methanol in der Luft am Arbeitsplatz sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich. ☐ d Bis zu einer Konzentration von 200 ppm Methanol in der Luft am Arbeitsplatz wird die Gesundheit des Arbeitnehmers im Allgemeinen nicht beeinträchtigt. Rechtsstand: 31. Oktober 2022 45 I56 Gefährliche Stoffe werden in ihren Eigenschaften über Gefahrenklassen definiert. Welche der genannten Eigenschaften sind Gefahrenklassen nach § 3 GefStoffV? ☐ a Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ) ☐ b Ätz-/Reizwirkung auf die Haut ☐ c ungesund ☐ d Karzinogenität I57 Was ist der biologische Grenzwert? ☐ a ein Maschinengrenzwert ☐ b ein Maß für die Raumluftkonzentration in Labors ☐ c der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffes bzw. seines Metaboliten im menschlichen Körper, bei dem die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird ☐ d der Höchstwert eines Arbeitsstoffes, bezogen auf eine gesunde Einzelperson, die nach einer angemessenen Sicherheitsspanne im Blut und / oder Harn gemessen wird I58 Welche Bedeutung hat der ADI-Wert? ☐ a Er gibt die annehmbare durchschnittliche Indikation an. ☐ b Er gibt die erlaubte tägliche Aufnahme (acceptable daily intake) eines Stoffes über die Nahrung an, ohne dass mit gesundheitlicher Schädigung zu rechnen ist. ☐ c Es ist ein Wert für die allgemeine duldbare Immission, die von einem Schadstoff verursacht wird. ☐ d Er bestimmt die akzeptable Dosis des Inputs von gefährlichen Stoffen in einem Gemisch. I59 LC ist die Abkürzung für: ☐ a niedrige Konzentration (low concentration) ☐ b ein Pflanzengift ☐ c tödliche Konzentration (lethal concentration) ☐ d Konzentration im Lebensraum I 5 10 Was heißt LC50? ☐ a lokale Dosis, bei der 50 % der Schadstoffe an einer Stelle eines Erzeugnisses gemessen werden ☐ b LC50 ist die mittlere tödliche Konzentration eines Stoffs, die bei Versuchstieren innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den Tod der Hälfte der Versuchstiere herbeiführt. ☐ c tödliche Konzentration eines Schadstoffes, bei der bei 50 oC der Tod eintritt ☐ d Konzentration an Toxinen, bei der 50% des menschlichen Körpers irreversible Schäden aufweisen I 5 11 Was heißt letale Konzentration? ☐ a Konzentration eines gefährlichen Stoffes, bei der der menschliche Körper noch nicht angegriffen wird ☐ b Zugelassene Höchstkonzentration für Schadstoffe ☐ c tödliche Konzentration ☐ d unbedenkliche Wirkstoffkonzentration Rechtsstand: 31. Oktober 2022 46 I 5 12 Welche Aussagen zum AGW-Wert sind richtig? ☐ a Ist die Abkürzung für Arbeitsplatzgrenzwert. ☐ b Die AGW-Werte beziehen sich auf die Luft am Arb

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