Allgemeine Steuerlehre Skript WS2425 PDF
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This document seems to be a lecture script or textbook on general tax theory. It details topics such as calibration, simulations, savings and investment, and discusses different tax systems (e.g., individual taxation).
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Kalibrierung 17 europäische Länder und USA drei Bildungsniveaus, qualifikationsspezifische Lohnsätze Ehepaare im Alter von 25-54 Jahren, keine Kinder Daten von 2001-2008 Simulationen 1 Übergang vom geltenden Recht zur Individualbesteuerung bei unveränderter Tariffun...
Kalibrierung 17 europäische Länder und USA drei Bildungsniveaus, qualifikationsspezifische Lohnsätze Ehepaare im Alter von 25-54 Jahren, keine Kinder Daten von 2001-2008 Simulationen 1 Übergang vom geltenden Recht zur Individualbesteuerung bei unveränderter Tariffunktion 2 Ersatz der geltenden Tariffunktion bei der Individualbesteuerung durch einen linearen Tarif Die durchschnittliche Steuerbelastung von Paaren wird durch eine zusätzliche lineare Einkommensteuer konstant gehalten. 69 / 196 Ergebnisse 1: Ehegattenbesteuerung → Abb. 3.4 Das Arbeitsangebot von Frauen steigt in den meisten Ländern. In Belgien (340 Stunden p.a.) und Deutschland (280 Stunden p.a.) ist der Zuwachs am größten. Das Arbeitsangebot von Männern sinkt in einigen Ländern um bis zu 50 Stunden p.a. Länder mit Individualbesteuerung sind nicht betroffen. Ergebnisse 2: Progression → Abb. 3.5 Das Arbeitsangebot von Männern steigt in allen Ländern, durchschnittlich um 144 Stunden p.a. Wirkungen auf Frauen sind geringer. 70 / 196 4 Ersparnis und Investition Wie wirkt sich die Besteuerung des Kapitaleinkommens auf das Investitionsniveau aus? Investition der Unternehmen Ersparnis der Haushalte Zinssatz 73 / 196 4.1 Kapitaleinkommensbesteuerung Prinzipien der Einkommensbesteuerung Unterscheidung nach den besteuerten Einkünften ⋄ Quellentheorie: → Schedulensteuer ⋄ Reinvermögenszugangstheorie Unterscheidung nach der zeitlichen Abgrenzung der Einkünfte ⋄ Reinvermögenszugangstheorie ⋄ Cash-flow-Theorie Besteuerung des Kapitaleinkommens in Deutschland Unternehmensebene Gewinne der Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer zum Satz 15%. 74 / 196 Steuerpflichtiger Gewinn umfasst die Eigenkapitalverzinsung und den ökonomischen Reingewinn. Der Gewerbeertrag von Personen- und Kapitalgesellschaften unterliegt der Gewerbesteuer, Satz = Hebesatz * 3,5% (§ 11 Abs. 1, 2 und § 16 Abs. 1 GewStG). Anteilseignerebene: Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 iVm § 4 Abs. 1 S. 1 EStG) Reinvermögenszugangstheorie Gewinne von Personengesellschaften ⋄ bei Entnahme Normaltarif mit Ermäßigung nach § 35 EStG ⋄ bei Thesaurierung besonderer Steuersatz 28,25% (§ 34a Abs. 1 S. 1 EStG) 75 / 196 Dividenden aus im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften ⋄ Teileinkünfteverfahren ⋄ 60 % der Dividende sind einkommensteuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 d EStG). Anteilseignerebene: Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (§ 32d Abs. 1 S. 1 EStG) Zinsen, Dividenden aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen liegen (§ 20 Abs. 1 EStG) Schedulensteuer Modell allgemeines Gleichgewicht i = 1, 2 Perioden 76 / 196 ein Gut pro Periode g Staatsverbrauch in Periode 2 Unternehmen k Investition in Periode 1 Der Kapitalstock wird in Periode 2 vollständig verbraucht. F (k) Output in Periode 2 ⋄ F ′ (k) > 0, F ′′ (k) < 0 ⋄ abnehmende Skalenerträge ⋄ fixer Produktionsfaktor π Gewinn nach Steuern in Periode 2 Haushalt e > 0 Ausstattung in Periode 1 Der Haushalt ist Eigentümer des Unternehmens. 77 / 196 xi Konsum in Periode i = 1, 2 s Ersparnis in Periode 1 u(x1 , x2 ) Nutzenfunktion ⋄ ∂u/∂xi > 0 für i = 1, 2 ⋄ streng konvexe Indifferenzkurven Preise und Zinssätze vollkommene Konkurrenz Der laufende Preis des Gutes ist auf 1 normiert. r Bruttozinssatz 1 + r Kapitalkosten des Unternehmens ρ Nettozinssatz = Ertragsrate des Haushalts 1+ρ intertemporales Tauschverhältnis für den Haushalt 78 / 196 Einkommensteuer zum Bruttowertsteuersatz τ, 0 < τ < 1 1 allgemeine Einkommensteuer nach der Reinvermögenszugangstheorie (RVZ) → Abschnitt 4.2 ⋄ Zinszahlungen sind abzugsfähig. ⋄ Zinserträge sind steuerpflichtig. ⋄ Ertragswertabschreibungen ⋄ realistische Variante: Abschreibungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten 2 Cash-flow-Steuer (CF) → Abschnitt 4.3 ⋄ Investitionen können sofort vollständig von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. ⋄ kein Abzug von Schuldzinsen ⋄ keine Besteuerung von Zinseinkommen 3 beschleunigte Abschreibungen → Abschnitt 4.4 4 duale (zinsbereinigte) Einkommensteuer → Abschnitt 4.5 ⋄ geringere (keine) Besteuerung der marktüblichen Eigenkapitalverzinsung ⋄ geringere (keine) Besteuerung von Zinserträgen 79 / 196 4.2 Reinvermögenszugangstheorie Haushalt Budgetbeschränkungen Periode 1: x1 + s = e Periode 2: x2 = (1 + ρ) · s + π Zuflüsse in Periode 2 ⋄ s Rückzahlung der Ersparnis ⋄ ρ · s Ertrag der Ersparnis = Entgelt für die Kapitalüberlassung ⋄ π Ausschüttung des ökonomischen Gewinns = Entgelt für den fixen Faktor 80 / 196 Intertemporale Budgetbeschränkung: (1 + ρ) · x1 + x2 = (1 + ρ) · e + π (4.1) Besteuerung des Kapitaleinkommens Fremdkapital ⋄ Einkünfte aus Kreditzinsen rs sind einkommensteuerpflichtig. ⋄ Nettozinssatz = Ertragsrate des Haushalts ρ = r (1 − τ ) Sparang. EK Ineff. CF (4.2) Eigenkapital: Dividenden ρs für die Gewährung von Eigenkapital werden auf Haushaltsebene nicht besteuert. 81 / 196 Haushaltsentscheidung max u(x1 , x2 ) u.d.B. (4.1) x1 ,x2 Notwendige Bedingung ∂u(x1 , x2 )/∂x1 = 1+ρ (4.3) ∂u(x1 , x2 )/∂x2 | {z } | {z } Netto- Grenzrate der zinsfaktor Substitution Ineff. CF Eff. CF du. Aus (4.1) und (4.3) ergeben sich die Nachfragefunktionen x1 (ρ, π) und x2 (ρ, π). Mit dem Budget der Periode 1 und (4.2) folgt die Sparangebotsfunktion S(ρ, π) = e − x1 (ρ, π) = S r (1 − τ ), π. (4.4) 82 / 196 Erhöhung des Steuersatzes auf Kapitaleinkommen geringerer Preis 1 + r (1 − τ ) des Gegenwartskonsums geringerer Wert [1 + r (1 − τ )]e der Ausstattung wirkt auf... Nachfrage Ersparnis wirkt über... x1 s Preis des Konsums Substitutions- steigt sinkt in Periode 1 effekt Netto- Einkommens- x1 inferior steigt sinkt einkommen effekt x1 normal sinkt steigt Tabelle 4.1: Effekte einer Erhöhung des Steuersatzes auf Kapitaleinkommen. Die Kapitaleinkommensteuer senkt die Ersparnis, wenn... ⋄... Gegenwartskonsum inferior ist oder ⋄... der Einkommenseffekt schwächer ist als der Substitutionseffekt. 83 / 196 Unternehmen Zahlungen und Steuerbemessungsgrundlage bei Fremdfinanzierung Zahlung Bem.gr. Periode 1 Investition −k Kreditaufnahme k Periode 2 Umsatzerlöse F (k) F (k) Tilgung −k Zinsen −rk −rk Abschreibung −k Nettogewinn π = (1 − τ ) F (k) − (1 + r )k Tabelle 4.2: Nettogewinn bei Einkommensteuer nach Reinvermögenszugangstheorie und fremdfinanzierter Investition. Eigenkapitalfinanzierung Eigenkapitalverzinsung ist nicht abzugsfähig. 84 / 196 Kapitalkosten der Beteiligungsfinanzierung, vgl. (4.2) ρ 1+r =1+ 1−τ Zahlungen und Steuerbemessungsgrundlage Zahlung Bem. gr. Periode 1 Investition −k Einlage k Periode 2 Umsatzerlöse F (k) F (k) Rückgewähr der Einlage −k Dividende −ρk Abschreibung −k Nettogewinn π = (1 − τ )F (k) − k − ρk = (1 − τ ) F (k) − (1 + r )k Tabelle 4.3: Nettogewinn bei Einkommensteuer nach Reinvermögenszugangstheorie und beteiligungsfinanzierter Investition. 85 / 196 Entscheidung des Unternehmens max π = (1 − τ ) F (k) − (1 + r )k k Notwendige Bedingung für optimale Investition k: F ′ (k) = 1 + r (4.5) Ineff. EWA CF Eff. CF du. Die Lösung von (4.5) bestimmt die Kapitalnachfragefunktion K (r ), mit K ′ (r ) < 0. Die Steuer verändert die Kapitalnachfrage nicht. Die Steuer ist investitionsneutral. Gewinnfunktion vor Steuer mit Π′ (r ) < 0 Π(r ) = F K (r ) − (1 + r ) · K (r ) (4.6) π = (1 − τ )Π(r ) 86 / 196 Staat Steuereinnahmen Fremd- Zinseinkommensteuer τ rk finanzierung Gewinnsteuer τ F (k) − (1 + r )k Eigenkapital- Gewinnsteuer τ F (k) − k finanzierung Staatsbudget g = τ F (k) − k Tabelle 4.4: Steuereinnahmen bei der Einkommensteuer nach Reinvermögenszugangstheorie. CF Gleichgewicht → Abb. 4.1 Der Gleichgewichtszinssatz r zum Steuersatz τ erfüllt S r (1 − τ ), (1 − τ )Π(r ) = K (r ). 87 / 196 𝑥𝑥2 −(1 + 𝑟𝑟)̂ 𝐹𝐹(𝑒𝑒) Kapitalmarkt- 𝐹𝐹(𝑘𝑘) gleichgewicht 𝐹𝐹 𝐾𝐾 𝑟𝑟̂ = 𝑥𝑥 2 Π 𝑟𝑟̂ 𝑆𝑆 𝑟𝑟,̂ Π 𝑟𝑟̂ = 𝐾𝐾 𝑟𝑟̂ 𝑥𝑥 1 𝑒𝑒 𝑥𝑥1 Abbildung 4.1: Allokation und Zinssatz rˆ im Kapitalmarktgleichgewicht ohne Steuer. 88 / 196 Ergebnisse Annahme: Der Substitutionseffekt auf das Sparangebot überwiegt den Einkommenseffekt. Zinssatz und Kapitalstock → Abb. 4.2 Die Einkommensteuer reduziert das Sparangebot. Die Kapitalnachfrage ist von der Steuer unabhängig. ⇒ Der Zinssatz steigt: dr /dτ > 0. ⇒ Im Gleichgewicht sinkt der Kapitalstock, K ′ (r ) · dr /dτ < 0. Effizienz Aus (4.3) und (4.5) folgt mit (4.2): ∂u(x1 , x2 )/∂x1 < F ′ (k). ∂u(x1 , x2 )/∂x2 89 / 196 𝑥𝑥2 𝐹𝐹(𝑒𝑒) Besteuerung 𝐹𝐹(𝑘𝑘) des Kapital- 𝑥𝑥 2 ein kommens 𝐹𝐹 𝐾𝐾 𝑟𝑟 𝜏𝜏Π 𝑟𝑟 𝑔𝑔 𝜏𝜏𝑟𝑟𝑟𝑟 𝑟𝑟 𝑥𝑥2 −(1 + 𝑟𝑟) Π 𝑟𝑟 − 1 + 𝑟𝑟 1 − 𝜏𝜏 − 1 + 𝑟𝑟 1 − 𝜏𝜏 Π 𝑟𝑟 𝐾𝐾 𝑟𝑟̂ 𝑥𝑥 1 𝑥𝑥1 𝐾𝐾 𝑟𝑟 𝑒𝑒 𝑥𝑥1 = 𝑆𝑆 𝑟𝑟 1 − 𝜏𝜏 , 1 − 𝜏𝜏 Π 𝑟𝑟 Abbildung 4.2: Allokation und Bruttozinssatz r im Kapitalmarktgleich- gewicht mit Einkommensteuer nach Reinvermögenszugangstheorie. 90 / 196 Keil zwischen Grenzrate der Substitution und Grenzprodukt des Kapitals ineffizienter Kapitalstock Inzidenz Der Wert der Ausstattung [1 + r (1 − τ )]e ändert sich gemäß dr −re + (1 − τ )e · > −re. dτ Der Nettogewinn (1 − τ )Π(r ) ändert sich gemäß dr −Π(r ) + (1 − τ )Π′ (r ) · < −Π(r ). dτ Ein Teil der Kapitaleinkommensteuer wird vom Sparer auf den Anbieter des anderen Faktors überwälzt. 91 / 196 Ertragswertabschreibung F (k)/(1 + r ) Ertragswert des Kapitals in Periode 1 In Periode 2 ist der Ertragswert 0. Ertragswertabschreibung = F (k)/(1 + r ) Unternehmensentscheidung F (k) π = F (k) − (1 + r )k − τ F (k) − rk − 1+r (1 + r )F (k) − r (1 + r )k − F (k) = F (k) − (1 + r )k − τ · 1+r τr = F (k) − (1 + r )k 1 − 1+r Die optimale Entscheidung ist durch (4.5) gegeben. investitionsneutral 92 / 196 Unternehmenswert Unternehmenswert ohne Steuern F (k) − (1 + r )k V (0) = Steuerz. (4.7) 1+r Unternehmenswert mit Steuern τr F (k) − (1 + r )k 1 − 1+r V (τ ) = 1 + r (1 − τ ) 1 1+r F (k) − (1 + r )k (1 + r − τ r ) = = V (0) 1 + r (1 − τ ) Wenn Ertragswertabschreibungen von der Bemessungsgrundlage abgesetzt werden, ändert sich der Unternehmenswert durch die Einkommensteuer nicht. 93 / 196 Vergleich der Steuerzahlungen des Unternehmens Ertragswertabschreibung: r · F (k) − (1 + r )k τ· 1+r Steuer auf die Verzinsung des Unternehmenswertes (4.7) Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten: (1 + r ) · F (k) − (1 + r )k] τ · F (k) − (1 + r )k] = τ · 1+r Steuer auf Unternehmenswert + Verzinsung des Unternehmenswertes 94 / 196 4.3 Cash-flow-Steuer Haushalt Die intertemporale Budgetbeschränkung (4.1) und die notwendige Bedingung (4.3) gelten weiterhin. Weil Zinseinkünfte nicht steuerpflichtig sind, gilt an Stelle von (4.2): ρ=r. Eff. CF (4.8) Sparfunktion S(ρ, π) = S(r , π) = e − x1 (r , π) Unternehmen Zinsausgaben sind nicht abzugsfähig. Fremdkapital- und Eigenkapitalfinanzierung führen zu denselben Zahlungsströmen und Steuerfolgen. 95 / 196 Zahlungen und Steuerbemessungsgrundlage Zahlung Bem. gr. Periode 1 Investition −k −k Kreditaufnahme/Einlage (1 − τ )k Steuererstattung τk Periode 2 Umsatzerlöse F (k) F (k) Tilgung/Rückgewähr −(1 − τ )k Zinsen/Dividende −r (1 − τ )k Nettogewinn π = (1 − τ ) F (k) − (1 + r )k Tabelle 4.5: Zahlungsströme des Unternehmens bei der Cash-flow-Steuer. Entscheidung Notwendige Bedingung: (4.5) Die Cash-flow-Steuer verändert die Kapitalnachfrage K (r ) nicht. 96 / 196 Staat Der Staat finanziert die Steuererstattung in Periode 1 durch Kreditaufnahme. Der Haushalt teilt die Ersparnis auf Unternehmensfinanzierung und Staatsschuld auf. Zahlungen Periode 1 Steuererstattung −τ k Kreditaufnahme τk Periode 2 Gewinnsteuer τ F (k) Tilgung −τ k Zinszahlung −r τ k Staatsbudget g = τ F (k) − (1 + r )k Tabelle 4.6: Steuereinnahmen bei der Cash-flow-Steuer. Vgl. 97 / 196 Gleichgewicht Der Gleichgewichtszinssatz r zum Steuersatz τ erfüllt S r , (1 − τ )Π(r ) = K (r ). zinsb. Ergebnisse Zinssatz und Kapitalstock → Abb. 4.3 Die Steuer verändert den Preis des Konsums in Periode 1 nicht. Es gibt keinen Substitutionseffekt. Der geringere Nettogewinn löst einen Einkommenseffekt aus. Wenn Gegenwartskonsum normal ist, steigt das Sparangebot. Die Kapitalnachfrage hängt nicht von der Steuer ab. ⇒ Der Zinssatz sinkt. ⇒ Der Kapitalstock steigt. 98 / 196 𝑥𝑥2 𝐹𝐹(𝑒𝑒) Cash-flow- 𝐹𝐹 𝐾𝐾 𝑟𝑟 Steuer 𝑥𝑥 2 −(1 + 𝑟𝑟) 𝑔𝑔= 𝜏𝜏Π 𝑟𝑟 Π 𝑟𝑟 𝑥𝑥2 − 1 + 𝑟𝑟 1 − 𝜏𝜏 Π 𝑟𝑟 𝐹𝐹(𝑘𝑘) 𝐾𝐾 𝑟𝑟̂ 𝑥𝑥1 𝑥𝑥 1 𝐾𝐾 𝑟𝑟 𝑒𝑒 𝑥𝑥1 = 𝑆𝑆 𝑟𝑟, 1 − 𝜏𝜏 Π 𝑟𝑟 Abbildung 4.3: Allokation und Zinssatz r im Kapitalmarktgleichgewicht mit Cash-flow-Steuer. 99 / 196 Effizienz Aus (4.3) und (4.5) folgt mit (4.8): ∂u(x1 , x2 )/∂x1 = F ′ (k). ∂u(x1 , x2 )/∂x2 effizienter Kapitalstock Steuereinnahmen Die Steuereinnahmen ( Tab. 4.6) sind um τ rk geringer als bei der Reinvermögenszugangstheorie ( Tab. 4.4). Zinsen sind steuerfrei. Durch die Sofortabschreibung wird auch die Marktverzinsung des Eigenkapitals effektiv steuerfrei. pauschale Besteuerung des Gewinns 100 / 196 4.4 Beschleunigte Abschreibungen Wachstumschancengesetz 2024 befristete Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG) befristete Einführung einer degressiven AfA in Höhe von 5% für Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG) Verlängerung der Sonderabschreibung für Wohngebäude (§ 7b EStG) erhöhte Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (§ 7g Abs. 5 EStG) Modell δ steuerlicher Abschreibungssatz in Periode 1, mit 0