Summary

This document is a lecture or study notes on tax theory, covering topics such as tax principles like the equivalence principle, the ability-to-pay principle, and issues relating to tax incidence and efficiency. The document also contains examples and mathematical formulas. It is intended for a study on taxation principles.

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2 Themen der Steuerlehre 2.1 Besteuerungsprinzipien Äquivalenzprinzip Die Steuerzahlung soll so groß sein wie die vom Staat empfangene Gegenleistung. Diskussion des Äquivalenzprinzips Rechtfertigung von Besteuerung überhaupt Einstimmigkeit ist prinzipiell erreichbar....

2 Themen der Steuerlehre 2.1 Besteuerungsprinzipien Äquivalenzprinzip Die Steuerzahlung soll so groß sein wie die vom Staat empfangene Gegenleistung. Diskussion des Äquivalenzprinzips Rechtfertigung von Besteuerung überhaupt Einstimmigkeit ist prinzipiell erreichbar. keine Umverteilung 33 / 196 Leistungsfähigkeitsprinzip Die Lasten der Besteuerung sollen “gerecht” verteilt werden. Maßstäbe der Leistungsfähigkeit Einkommen Vermögen Konsum Dimensionen des Leistungsfähigkeitsprinzips horizontale Gerechtigkeit, gleichmäßige Besteuerung: Zwei Steuerpflichtige mit der gleichen Leistungsfähigkeit müssen gleich besteuert werden. vertikale Gerechtigkeit: Wer leistungsfähiger ist, soll stärker besteuert werden. 34 / 196 Gleichmäßige Besteuerung Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG): “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” Urteile ⋄ zur Vermögensteuer BVerfG, 2 BvL 37/91 vom 22.6.1995 ⋄ zur Besteuerung von Renten und Pensionen BVerfG, 2 BvL 17/99 vom 6.3.2002 ⋄ zur Erbschaftsteuer - BVerfG, 1 BvL 10/02 vom 7.11.2006 - BVerfG, 1BvL 21/12 vom 17.12.2014 ⋄ zur Grundsteuer 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14 vom 10.04.2018 35 / 196 Vertikale Gerechtigkeit y Einkommen T Steuer u(y ) Nutzenfunktion, u ′ (y ) > 0, u ′′ (y ) ≤ 0 Opfertheorien gleiches absolutes Opfer: u(y ) − u(y − T ) = const. gleiches relatives Opfer: [u(y ) − u(y − T )]/u(y ) = const. gleiches marginales Opfer: u ′ (y − T ) = const. Konzentration der Einkommensteuer → Tab. 2.1 36 / 196 2.2 Inzidenz Wer wird durch die Steuer belastet? Zahllast und Traglast Überwälzung formale und materielle Inzidenz Spezielle Verbrauchsteuer Steuertarif Bemessungsgrundlage: gehandelte Menge proportionaler Tarif zum Satz t [e pro Mengeneinheit] Brutto- und Nettopreis q = p+t Bruttopreis = Nettopreis + Steuerbetrag Konsumentenpreis = Produzentenpreis + Steuerbetrag 39 / 196 Gleichgewicht → Abb. 2.1 S(p) Angebotsfunktion D(q) Nachfragefunktion Gleichgewichtspreise p ∗ (t) und q ∗ (t) = p ∗ (t) + t so dass S(p ∗ (t)) = D(q ∗ (t)) = x ∗ (t) Steuerlast → Abb. 2.2 Rückgang der Konsumentenrente ∆KR ≈ Menge ∗ Zunahme des Bruttopreises Rückgang der Produzentenrente ∆PR ≈ Menge ∗ Rückgang des Nettopreises 40 / 196 Überwälzung einer speziellen Verbrauchsteuer Preis p, q Nachfrage bei t = 0 Angebot bei t > 0 q*(t ) Angebot bei t = 0 q*(0) = p*(0) t p*(t ) x*(t ) x*(0) Menge x Abbildung 2.1: Überwälzung einer speziellen Verbrauchsteuer. 41 / 196 Lastverteilung einer speziellen Verbrauchsteuer Preis p, q Nachfrage Angebot bei t > 0 KR Angebot bei t = 0 ∆q ∆ KR ∆p ∆ PR PR x* Menge x Abbildung 2.2: Lastverteilung einer speziellen Verbrauchsteuer. 42 / 196 Berechnung der Lastverteilung für kleine Steuerbeträge Implizite Differenziation des Marktgleichgewichts D(q ∗ ) − S(q ∗ − t) = 0 liefert d q∗ S′ = − dt D′ − S′ S ′ p/S = S ′ p/S − D ′ p/S Wegen der Markträumung folgt für t = 0: d q∗ εS = dt εS − εD mit εS = S ′ p/S als Preiselastizität des Angebotes und εD = D ′ q/D als Preiselastizität der Nachfrage. 43 / 196 Schlussfolgerung Je elastischer eine Markseite auf Preisänderungen reagiert, desto weniger Steuerlast trägt sie. Anwendungen Subventionen lang- und kurzfristige Betrachtung international gehandelte Güter natürliche Ressourcen 44 / 196 2.3 Effizienz Gesamtwirtschaftliche Kosten der Besteuerung Zw. Welche Steuern bevorzugen die Steuerpflichtigen? Erhebungs- und Entrichtungskosten Tab. 2.2 Zusatzlast = Nutzenentgang der Besteuerten – Steuereinnahme Beispiel: Erdrosselungsteuer Messung der Zusatzlast Bewertung des durch die Steuer verursachten Nutzenentgangs in Geld T Steuerzahlung Part. 45 / 196 Partialmarkt: → Abb. 2.3 Zusatzlast = ∆KR + ∆PR − T Wohlfahrtstheorie Äquivalente Variation (EV ): Wieviel Geld würde ein Haushalt dem Staat maximal zahlen, damit dieser auf die Besteuerung verzichtet? Kompensierende Variation (CV ): Wieviel Geld müsste der Haushalt vom Staat zurückbekommen, um trotz der Besteuerung nicht schlechter gestellt zu werden? Zusatzlast = EV − T Grenzkosten öffentlicher Mittel (marginal cost of public funds) = 1 + (∂ Zusatzlast/∂ Aufkommen) 47 / 196 Die Zusatzlast Preis Zusatzlast q*(t ) Angebot T t p*(t ) Nachfrage x*(t ) x*(0) Menge Abbildung 2.3: Die Zusatzlast im Partialmarkt. 48 / 196 Ursache der Zusatzlast → Abb. 2.4 x1 , x2 Konsumgüter Die Produzentenpreise p = (p1 , p2 ) seien fix. q1 , q2 Konsumentenpreise qi = pi + ti für i = 1, 2 Die Zusatzlast entsteht, weil die Steuer einen Substitutionseffekt auslöst. Bei vollständigen Komplementen entsteht keine Zusatzlast. Wenn nach Steuern die Produzenten- und Konsumentenpreisverhältnisse übereinstimmen, entsteht keine Zusatzlast. 51 / 196 Zusatzlast und Substitutionseffekt x2 EV T Z B A C u0 u1 p1+t1 p1 x1 Abbildung 2.4: Zusatzlast und Substitutionseffekt. p2 = 1. 52 / 196 Ineffiziente Steuern Die Steuer treibt einen Keil (qi − pi )/pi zwischen Brutto- und Nettopreis. Die Steuer verzerrt die Kaufentscheidung zwischen Gut 1 und Gut 2. Erstbeste Steuern Zw. Steuern, die keine Zusatzlast auslösen Pauschalsteuer Allgemeine Verbrauchsteuer zu einem einheitlichen Wertsteuersatz qi = (1 + θ)pi für i = 1, 2 q1 p1 (1 + θ) p1 = = q2 p2 (1 + θ) p2 Besteuerung des Wertes der Anfangsausstattung 53 / 196

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