Allgemeine Steuerlehre Skript WS2425 PDF
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This document appears to be a university lecture or course handout on German tax theory. It covers various tax concepts, principles, and their economic implications. It includes examples and graphs related to topics such as taxation and market equilibrium.
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1 Steuern und Steuertechnik 1.1 Begriff und quantitative Bedeutung Abgaben Steuer: Abgabe, die jeder leisten muss, der einen bestimmten Tatbestand erfüllt, ohne dass er dafür eine spezielle (individuelle) Gegenleistung erhält. Beitrag: Abgabe, die von jedem...
1 Steuern und Steuertechnik 1.1 Begriff und quantitative Bedeutung Abgaben Steuer: Abgabe, die jeder leisten muss, der einen bestimmten Tatbestand erfüllt, ohne dass er dafür eine spezielle (individuelle) Gegenleistung erhält. Beitrag: Abgabe, die von jedem erhoben wird, der eine Leistung des Staates in Anspruch nehmen kann; die tatsächliche Inanspruchnahme ist nicht relevant. Gebühr: Abgabe, die als Entgelt für die Inanspruchnahme einer speziellen Gegenleistung des Staates gezahlt werden muss. 7 / 196 Wesentliche Merkmale der Steuer Zwangsabgabe ohne individuelle, spezifische Gegenleistung In der Steuerlehre werden die Staatsausgaben als konstant angesehen. Besteuerungsziele Fiskalziel Umverteilungsziel Lenkungsziel Statistischer Überblick → Tab. 1.1 - 1.2, Abb. 1.1 - 1.7 8 / 196 1.2 Tarif Definition T : y 7→ T = T (y ) y Steuerbemessungsgrundlage Beispiel: Einkommensteuer → Tab. 1.3 T Steuerschuld Durchschnittssteuersatz T (y ) y Grenzsteuersatz d T (y ) T ′ (y ) = dy 20 / 196 Proportionaler Tarif T (y ) = ay mit a > 0 Steuertechnische Umsetzung Mengensteuersatz t ⋄ e pro Mengeneinheit ⋄ z.B. Energiesteuer: e 654,50 pro 1000 Liter Benzin (§ 2 Abs. 1 Nr. 1b EnergieStG) Nettowertsteuersatz θ ⋄ % der Bemessungsgrundlage ohne Steuer ⋄ z.B. Umsatzsteuer: 19 v.H. des Nettopreises (§ 12 Abs. 1 UStG) Bruttowertsteuersatz τ ⋄ % der Bemessungsgrundlage einschließlich Steuer ⋄ z.B. Körperschaftsteuer: 15 v.H. des Gewinns (§ 23 Abs. 1 KStG) 22 / 196 Progressiver Tarif Ein Steuertarif heißt progressiv (proportional, regressiv), wenn der Durchschnittssteuersatz mit zunehmender Bemessungsgrundlage steigt (konstant bleibt, sinkt). Beispiel (gemäß Einkommensteuer-Tarif 2024, Alleinstehender, § 32a Abs. 1 EStG): zu versteuerndes Einkommensteuer Durchschnitts- Einkommen steuersatz e 17.500 e 1.144 6,54% e 30.000 e 4.446 14,82% e 35.000 e 5.925 16,93% e 60.000 e 14.680 24,47% Tabelle 1.4: Progression des Einkommensteuertarifs. Progressionsvorbehalt Splitting 23 / 196 Steuertechnische Umsetzung Indirekte Progression ⋄ T ′ (y ) > 0, T ′′ (y ) = 0 ⋄ Beispiel: Tarif mit Freibetrag yf (→ Abb. 1.8) 0 falls y ≤ yf T (y ) = a(y − yf ) falls y > yf ⋄ Beispiel: Linearer Tarif mit b > 0 (→ Abb. 1.9) T (y ) = ay − b ⋄ Beispiel: Stufengrenzsatztarif (→ Abb. 1.10) 24 / 196 Freibetrag T T(y) T(y2) a T(y1) y yf y1 y2 Abbildung 1.8: Tarif mit Freibetrag. 25 / 196 Linearer Tarif T T(y) a y -b Abbildung 1.9: Linearer Tarif. 26 / 196 Stufengrenzsatztarif T T(y) y Abbildung 1.10: Stufengrenzsatztarif. 27 / 196 Direkte Progression: ⋄ T ′ (y ) > 0, T ′′ (y ) > 0 ⋄ Beispiel: Linear-progressiver Tarif mit T ′′ (y ) = const. > 0 ⋄ Beispiel: Einkommensteuertarif (§ 32a Abs. 1 EStG) → Abb. 1.11 Progressionsmaße Residualelastizität d[y − T (y )] y εR (y ) = dy [y − T (y )] Aufkommenselastizität dT y εA (y ) = dy T 28 / 196 Progressionswirkungen Kalte Progression Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 2 S. 1 EStG) ⋄ y zu versteuerndes Einkommen ⋄ y0 steuerfreie, dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahmen ⋄ Berechnung T (y + y0 ) T = ·y y + y0 ⋄ Beispiel (Einkommensteuertarif 2024): Tabelle 1.4 y y0 T (y ) T (y + y0 )/(y + y0 ) T e 30.000 e 5.000 e 4.446 16,93% e 5.079 Tabelle 1.5: Progressionsvorbehalt. 30 / 196 Streng konvexer Tarif (→ Abb. 1.12) Degressionswirkung höhere Besteuerung schwankender Einkommen Splittingvorteil (§ 32a Abs. 5 EStG) ⋄ Steuer TS eines Ehepaars mit zu versteuernden Einkommen ya und yb , ya ̸= yb : ya + yb TS (ya , yb ) = 2T < T (ya ) + T (yb ). 2 ⋄ Beispiel (Einkommensteuertarif 2024): Tabelle 1.4 ya yb T (ya ) T (yb ) T (ya ) T (ya + yb ) TS +T (yb ) e 30.000 e 5.000 e 4.446 e 0 e 4.446 e 5.925 e 2.288 e 30.000 e 30.000 e 4.446 e 4.446 e 8.892 e 14.680 e 8.892 Tabelle 1.6: Splittingvorteil. 31 / 196 Streng konvexer Tarif T T(y) T(y2) [T(y1)+T(y2)]/2 T((y1+y2)/2) T(y1) y1 y2 y (y1+y2)/2 Abbildung 1.12: Streng konvexer Tarif. 32 / 196 2 Themen der Steuerlehre 2.1 Besteuerungsprinzipien Äquivalenzprinzip Die Steuerzahlung soll so groß sein wie die vom Staat empfangene Gegenleistung. Diskussion des Äquivalenzprinzips Rechtfertigung von Besteuerung überhaupt Einstimmigkeit ist prinzipiell erreichbar. keine Umverteilung 33 / 196 Leistungsfähigkeitsprinzip Die Lasten der Besteuerung sollen “gerecht” verteilt werden. Maßstäbe der Leistungsfähigkeit Einkommen Vermögen Konsum Dimensionen des Leistungsfähigkeitsprinzips horizontale Gerechtigkeit, gleichmäßige Besteuerung: Zwei Steuerpflichtige mit der gleichen Leistungsfähigkeit müssen gleich besteuert werden. vertikale Gerechtigkeit: Wer leistungsfähiger ist, soll stärker besteuert werden. 34 / 196 Gleichmäßige Besteuerung Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG): “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” Urteile ⋄ zur Vermögensteuer BVerfG, 2 BvL 37/91 vom 22.6.1995 ⋄ zur Besteuerung von Renten und Pensionen BVerfG, 2 BvL 17/99 vom 6.3.2002 ⋄ zur Erbschaftsteuer - BVerfG, 1 BvL 10/02 vom 7.11.2006 - BVerfG, 1BvL 21/12 vom 17.12.2014 ⋄ zur Grundsteuer 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14 vom 10.04.2018 35 / 196 Vertikale Gerechtigkeit y Einkommen T Steuer u(y ) Nutzenfunktion, u ′ (y ) > 0, u ′′ (y ) ≤ 0 Opfertheorien gleiches absolutes Opfer: u(y ) − u(y − T ) = const. gleiches relatives Opfer: [u(y ) − u(y − T )]/u(y ) = const. gleiches marginales Opfer: u ′ (y − T ) = const. Konzentration der Einkommensteuer → Tab. 2.1 36 / 196 2.2 Inzidenz Wer wird durch die Steuer belastet? Zahllast und Traglast Überwälzung formale und materielle Inzidenz Spezielle Verbrauchsteuer Steuertarif Bemessungsgrundlage: gehandelte Menge proportionaler Tarif zum Satz t [e pro Mengeneinheit] Brutto- und Nettopreis q = p+t Bruttopreis = Nettopreis + Steuerbetrag Konsumentenpreis = Produzentenpreis + Steuerbetrag 39 / 196 Gleichgewicht → Abb. 2.1 S(p) Angebotsfunktion D(q) Nachfragefunktion Gleichgewichtspreise p ∗ (t) und q ∗ (t) = p ∗ (t) + t so dass S(p ∗ (t)) = D(q ∗ (t)) = x ∗ (t) Steuerlast → Abb. 2.2 Rückgang der Konsumentenrente ∆KR ≈ Menge ∗ Zunahme des Bruttopreises Rückgang der Produzentenrente ∆PR ≈ Menge ∗ Rückgang des Nettopreises 40 / 196 Überwälzung einer speziellen Verbrauchsteuer Preis p, q Nachfrage bei t = 0 Angebot bei t > 0 q*(t ) Angebot bei t = 0 q*(0) = p*(0) t p*(t ) x*(t ) x*(0) Menge x Abbildung 2.1: Überwälzung einer speziellen Verbrauchsteuer. 41 / 196 Lastverteilung einer speziellen Verbrauchsteuer Preis p, q Nachfrage Angebot bei t > 0 KR Angebot bei t = 0 ∆q ∆ KR ∆p ∆ PR PR x* Menge x Abbildung 2.2: Lastverteilung einer speziellen Verbrauchsteuer. 42 / 196 Berechnung der Lastverteilung für kleine Steuerbeträge Implizite Differenziation des Marktgleichgewichts D(q ∗ ) − S(q ∗ − t) = 0 liefert d q∗ S′ = − dt D′ − S′ S ′ p/S = S ′ p/S − D ′ p/S Wegen der Markträumung folgt für t = 0: d q∗ εS = dt εS − εD mit εS = S ′ p/S als Preiselastizität des Angebotes und εD = D ′ q/D als Preiselastizität der Nachfrage. 43 / 196 Schlussfolgerung Je elastischer eine Markseite auf Preisänderungen reagiert, desto weniger Steuerlast trägt sie. Anwendungen Subventionen lang- und kurzfristige Betrachtung international gehandelte Güter natürliche Ressourcen 44 / 196 2.3 Effizienz Gesamtwirtschaftliche Kosten der Besteuerung Zw. Welche Steuern bevorzugen die Steuerpflichtigen? Erhebungs- und Entrichtungskosten Tab. 2.2 Zusatzlast = Nutzenentgang der Besteuerten – Steuereinnahme Beispiel: Erdrosselungsteuer Messung der Zusatzlast Bewertung des durch die Steuer verursachten Nutzenentgangs in Geld T Steuerzahlung Part. 45 / 196 Partialmarkt: → Abb. 2.3 Zusatzlast = ∆KR + ∆PR − T Wohlfahrtstheorie Äquivalente Variation (EV ): Wieviel Geld würde ein Haushalt dem Staat maximal zahlen, damit dieser auf die Besteuerung verzichtet? Kompensierende Variation (CV ): Wieviel Geld müsste der Haushalt vom Staat zurückbekommen, um trotz der Besteuerung nicht schlechter gestellt zu werden? Zusatzlast = EV − T Grenzkosten öffentlicher Mittel (marginal cost of public funds) = 1 + (∂ Zusatzlast/∂ Aufkommen) 47 / 196 Die Zusatzlast Preis Zusatzlast q*(t ) Angebot T t p*(t ) Nachfrage x*(t ) x*(0) Menge Abbildung 2.3: Die Zusatzlast im Partialmarkt. 48 / 196 Ursache der Zusatzlast → Abb. 2.4 x1 , x2 Konsumgüter Die Produzentenpreise p = (p1 , p2 ) seien fix. q1 , q2 Konsumentenpreise qi = pi + ti für i = 1, 2 Die Zusatzlast entsteht, weil die Steuer einen Substitutionseffekt auslöst. Bei vollständigen Komplementen entsteht keine Zusatzlast. Wenn nach Steuern die Produzenten- und Konsumentenpreisverhältnisse übereinstimmen, entsteht keine Zusatzlast. 51 / 196 Zusatzlast und Substitutionseffekt x2 EV T Z B A C u0 u1 p1+t1 p1 x1 Abbildung 2.4: Zusatzlast und Substitutionseffekt. p2 = 1. 52 / 196 Ineffiziente Steuern Die Steuer treibt einen Keil (qi − pi )/pi zwischen Brutto- und Nettopreis. Die Steuer verzerrt die Kaufentscheidung zwischen Gut 1 und Gut 2. Erstbeste Steuern Zw. Steuern, die keine Zusatzlast auslösen Pauschalsteuer Allgemeine Verbrauchsteuer zu einem einheitlichen Wertsteuersatz qi = (1 + θ)pi für i = 1, 2 q1 p1 (1 + θ) p1 = = q2 p2 (1 + θ) p2 Besteuerung des Wertes der Anfangsausstattung 53 / 196 Teil II: Steuerwirkungen 54 / 196 3 Arbeitsangebot und Beschäftigung 3.1 Lohnsteuer Wie wirkt die Besteuerung des Lohneinkommens auf den Arbeitsmarkt? Arbeitsangebot eines Haushalts gesamtwirtschaftliche Erbwerbstätigkeit Lohn Makroökonomische Kennzahlen Lohnsteuerkeil = (Steuer auf Arbeitseinkommen + Sozialversicherungsbeiträge)/ Arbeitskosten Steuerkeil und Arbeitslosenquote → Abb. 3.1 Steuerkeil und Arbeitszeit → Abb. 3.2 55 / 196 Mikroökonomischer Ansatz Haushalt x ≥ 0 Konsum f ≥ 0 Freizeit ℓ ≥ 0 Arbeitszeit ℓ0 = f + ℓ gesamte Zeit, ℓ0 > 0 u(f , x) Nutzenfunktion ⋄ streng konvexe Indifferenzkurven ⋄ ∂u/∂f > 0, ∂u/∂x > 0 Preise und Steuer w Bruttolohnsatz τ Lohnsteuersatz w (1 − τ ) Nettolohnsatz Der Preis des Konsums ist auf 1 normiert. 58 / 196 Haushaltsentscheidung max u(f , x) f ,x u.d.B. x ≤ w (1 − τ )(ℓ0 − f ) Notwendige Bedingung → Abb. 3.3 ∂u(f , x)/∂f = w (1 − τ ) ∂u(f , x)/∂x =⇒ x (w (1 − τ ) , f w (1 − τ ) Nachfragefunktionen Erhöhung des Lohnsteuersatzes wirkt auf... Freizeit- Arbeits- wirkt über... nachfrage angebot Preis Substitutions- steigt sinkt der Freizeit effekt Netto- Einkommens- Freizeit inferior steigt sinkt einkommen effekt Freizeit normal sinkt steigt Tabelle 3.1: Effekte einer Lohnsteuererhöhung. 59 / 196 Konsum Lohnsteuer und Arbeitsangebot w A w(1-τ ) C B f (w(1-τ )) f (w) l0 Freizeit l(w) l(w(1-τ )) Abbildung 3.3: Lohnsteuer und Arbeitsangebot. 60 / 196 Ergebnis: Lohnsteuer und Arbeitsangebot → Abb. 3.3 Wenn Freizeit ein inferiores Gut ist, dann sinkt das Arbeitsangebot auf Grund einer Erhöhung des Lohnsteuersatzes. Wenn Freizeit ein normales Gut ist, dann steigt das Arbeitsangebot auf Grund einer Erhöhung des Lohnsteuersatzes, wenn der Einkommenseffekt den Substitutionseffekt überwiegt. Unternehmen Arbeitskosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Arbeitsnachfrageentscheidung ist vom Steuersatz unabhängig. 61 / 196 Gleichgewicht Wenn der Substitutionseffekt überwiegt, geht das Arbeitsangebot durch die Lohnsteuer zurück. Die Arbeitsnachfragefunktion ist unverändert. ⇒ Der Bruttolohnsatz steigt. ⇒ Die Beschäftigung sinkt. Effizienz Die Lohnsteuer verzerrt das Arbeitsangebot. Erstbest wäre eine Besteuerung der Zeitaustattung. Inzidenz unelastisches Arbeitsangebot ⇒ Die Lohnsteuer wird von Arbeitnehmern getragen. Arbeitslohn in Höhe des Existenzminimums ⇒ Die Lohnsteuer wird von Arbeitgebern getragen. 62 / 196 Empirische Arbeitsangebotselastizitäten → Tab. 3.2 Keane (2011) Elastizitätskonzepte Die Marshall-Elastizität misst den Substitutions- und Einkommenseffekt einer Erhöhung des Nettolohnsatzes auf das Arbeitsangebot. Die Hicks-Elastizität misst nur den Substitutionseffekt einer Erhöhung des Nettolohnsatzes auf das Arbeitsangebot. Die Frisch-Elastizität misst die Reaktion des Arbeitnehmers auf eine vorübergehende Erhöhung des Nettolohnsatzes. Ergebnisse Bei Männern wiegt der Einkommenseffekt einen positiven Substitutionseffekt weitgehend auf. Elastizitäten für Frauen sind höher als bei Männern. 63 / 196 3.2 Ehegattensplitting Ehegatten-Splitting als Steuervergünstigung? TE (ya , yb ) (beliebiger) Tarif der Ehegattenbesteuerung Postulate Nichtdiskriminierung der Ehe: Zwei Ehegatten mit Einkommen ya und yb sollen nicht höher besteuert werden als zwei Unverheiratete mit denselben Einkommen: TE (ya , yb ) ≤ T (ya ) + T (yb ) Globalbesteuerung des Ehegatteneinkommens: Die Steuer eines Ehepaares soll nur vom Gesamteinkommen, aber nicht von der Verteilung des Gesamteinkommens auf beide Ehegatten abhängen: TE (ya , yb ) = const. für alle ya + yb = const. 66 / 196 Satz: Das Ehegattensplitting führt unter allen Tarifen, die den Postulaten der Nichtdiskriminierung der Ehe und der Globalbesteuerung des Ehegatteneinkommens genügen, zur höchsten Steuerlast. Beweis: Man nehme an, es gebe einen Tarif der Ehegattenbesteuerung TE (ya , yb ), der beide Postulate erfüllt und der für ein Paar von Einkommen (ya , yb ) zu einer höheren Besteuerung führt als das Ehegattensplitting. Mit y = (ya + yb )/2 muss wegen dem Postulat der Globaleinkommensbesteuerung also gelten TE (y , y ) = TE (ya , yb ) > TS (ya , yb ) = 2T (y ) = T (y ) + T (y ). Dann verletzt aber TE das Postulat der Nichtdiskriminierung der Ehe 67 / 196 Ehegattensplitting und Arbeitsangebot Bick und Fuchs-Schündeln (2017) Wie beeinflussen Ehegattenbesteuerung und Progression das Arbeitsangebot von Verheirateten? Ansatz statisches Haushaltsmodell gemeinsame Nutzenfunktion für beide Ehepartner Arbeitsangebotsentscheidung ⋄ Stundenzahl (intensives Arbeitsangebot) bei Frauen und Männern ⋄ Arbeitsaufnahme (extensives Arbeitsangebot) bei Frauen 68 / 196