Geographie der Dienstleistungen PDF
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LMU München
2012
Johannes Glückler
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This document discusses the geography of services, specifically the Uno-actu principle and Arbeitsteilung, from the perspective of Economic Geography. It details elements of production, delivery, and potential production and end combination within the service sector.
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Geographie der Dienstleistungen Constitución, Chile 2012 Vom Uno-actu-Prinzip zur Arbeitsteilung Johannes Glückler LMU Munich Economic Geography Group Economic Geographies 1...
Geographie der Dienstleistungen Constitución, Chile 2012 Vom Uno-actu-Prinzip zur Arbeitsteilung Johannes Glückler LMU Munich Economic Geography Group Economic Geographies 1 [email protected] of the Future © EGGroup Das uno-actu Prinzip Produktion und Lieferung der Leistung sind nicht teilbar. Synchronität und Kopräsenz von Anbieter und Kunde bzw. externem Faktor/Reality C Entweder kommt der Kunde zum Dienstleister oder der Dienstleister zum Kunden 2 Fotos: © iStock, © Foto: Kurhan/Fotolia © EGGroup Potenzialproduktion und Endkombination Potenzialproduktion: Leistungsfähigkeit bzw. vorbereitende Tätigkeiten erfordern nicht die Präsenz des externen Faktors. Endkombination: Erbringung bzw. Lieferung der Dienstleistung an den Kunden Der externe Faktor ist das vom Auftraggeber bereitgestellte Subjekt/Objekt, an dem die Dienstleistung vollzogen werden soll, bzw. „Reality C“ (Gadrey 2000) Staudacher C (1995) Dienstleistungen als Gegenstand der Wirtschaftsgeographie. Erde, 2: 139-53. 3 Gadrey J (2000) The characterization of goods and services: An alternative approach. Review of Income & Wealth 46: 369-387. © EGGroup Orte der Erbringung und Standortorganisation z.B. Textilreinigung z.B. Catering z.B. touristische Führung, Skikurs z.B. Call-Center, e-commerce 4 Staudacher C (1995) Dienstleistungen als Gegenstand der Wirtschaftsgeographie. Erde, 2: 139-53. © EGGroup Geographie der Dienstleistungen Constitución, Chile 2012 Zentrale Orte in der Planung Johannes Glückler LMU Munich Economic Geography Group Economic Geographies 5 [email protected] of the Future © EGGroup Zentrale Orte in der Planung 1955. Einsetzung des Sachverständigenausschuss für Raumordnung 1963. Erster Raumordnungsbericht. Es werden Defizite in der Versorgung der ländlichen Gebiete festgestellt. 1965. Verabschiedung des Raumordnungsgesetzes Alle Bundesländer erstellen von 1965-1975 Programme und Pläne mit festgelegten Orten von „zentraler“ Bedeutung. 1968. Ministerkonferenz für Raumordnung definiert das Stufensystem von Ober-, Mittel-, Unter-und Kleinzentren mit dem Ziel einer gleichmäßigen „Versorgung“ aller Bürger. – Das Zentrale-Orte-Konzept ist somit fest in der räumlichen Planung und damit verbundenen Gesetzgebung verankert. 2000. Der wissenschaftliche Diskurs scheint abgeschlossen. – Es erscheinen vermehrt zusammenfassende und retrospektiv erklärende Lehrbücher, die Zahl der einschlägigen Publikationen geht hingegen zurück. Fördermittel für ZO- bezogene Projekte werden kaum noch bewilligt (Blotevogel 1996: 620). 6 Blotevogel HH (1996) Zentrale Orte: Zur Karriere und Krise eines Konzepts in der Regionalforschung und Raumordnungspraxis. Informationen zur Raumentwicklung 617-29. © EGGroup Die Bedeutung zentraler Orte in der Planung Als Standorte von Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur und privaten Dienstleistungen wesentliche Funktionen für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung wahrnehmen. Als Orientierungsrahmen und Hilfsmittel zur Lenkung des großflächigen Einzelhandels. Als Verknüpfungs- und Knotenpunkte des Nah-, Regional- und oft auch Fernverkehrs und somit wichtige Glieder des räumlichen Grundgerüsts für die Siedlungsentwicklung und für die Standortkoordination. Als Arbeitsmarktzentren dienen sie als wirtschaftliche Entwicklungspole und Orientierungshilfe für unternehmerische Standort- und Investitionsentscheidungen sein. 7 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (2002) Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 Stuttgart. © EGGroup Von der Theorie zur Politik Leitbild dezentrale Konzentration – Ziel: dezentralisierender Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Zentrale- Orte-Konzept = raumordnungspolitische Umsetzung einer sozialpolitischen Zielvorstellung. – Ziel: flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung, ausgewogene Bevölkerungsstruktur und langfristig wettbewerbsfähige Wirtschaftsstruktur Vorteile für Gemeinden – Imagegewinn und Schlüssel- zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich – Förderung im Rahmen der sektoralen oder regionalen Strukturpolitik 8 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2000) Raumordnungsbericht 2000. Bonn: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. © EGGroup Hierarchie zentraler Orte in Baden-Württemberg Zentrale Orte bieten Infrastruktur- einrichtungen, Güter und Dienstleistungen an, die den Bedarf der eigenen und der Bevölkerung des Umlandes abdecken. Die überörtliche Versorgung wird in verschie- denen Stufen zentraler Orte konzentriert. Im Landesentwicklungsplan (LEP) 1983 gibt es vier Funktionsstufen zentraler Orte: Oberzentren (z.B. Stuttgart und Karlsruhe) Mittelzentren (z.B. Baden-Baden und Aalen) Unterzentren (bis zu 10.000 Einwohner) Kleinzentren (bis zu 8.000 Einwohner) Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (2002) Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 Stuttgart. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2000) Raumordnungsbericht 2000. Bonn: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. 9 Quelle: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/landes-und-regionalplanung/raeumliche-struktur-des-landes/ (Mai 2019). © EGGroup Das Oberzentrum Zu ihrer Ausstattung gehören z.B. Fachschulen, Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten, zentrale Bibliotheken, Theater, Konzerthäuser, Großraum- und Kongresshallen, Museen und Galerien, Sporthallen und Stadien, Krankenhäuser der Zentral- und der Maximalversorgung, Niederlassungen von Kreditinstituten, Versicherungen, Organisationen und Verbänden, umfassende Einkaufsmöglichkeiten in Spezial-Fachgeschäften und Großkaufhäusern, Haltepunkt des Eisenbahnfernverkehrs, internationaler Flughafen bzw. Verkehrslandeplatz, Behörden und Gerichte 10 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (2002) Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 Stuttgart. © EGGroup Der Verflechtungsbereich Das Gebiet, für das ein zentraler Ort der Mittelpunkt ist, soll sein Ergänzungsgebiet heißen.“ (Christaller 1980: 30) Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (2002) Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 Stuttgart. Christaller W (1980) Die Zentralen Orte in Süddeutschland. Eine ökonomisch-geographische Untersuchung über die Gesetzmäßigkeit der Verbreitung und Entwicklung der Siedlungen mit städtischer Funktion. 11 Nachdruck der Ausgabe von 1933. Darmstadt. © EGGroup Durchsetzbarkeit des ZOS Die Wirksamkeit landesplanerischer Steuerungsinstrumente hängt von ihrem Einfluss auf die kommunale Bauleitplanung ab. Aufgrund der grundgesetzlich garantierten kommunalen Planungshoheit haben Landesplanungsbehörden keine direkte Durchgriffsmöglichkeit: Die Gemeinden sind zwar verpflichtet, sich an die Festlegungen der Landes- und Regionalpläne zu halten, eine Kontrolle ist aber schwer zu gewährleisten. Einfluss der Fachplanungen und privatwirtschaftlicher Standortkalküle: Gemeindeplaner treffen nicht alle Standortentscheidungen zentraler Funktionen. Die Standortwahl von Privatunternehmen wird vom Kalkül der Firma bestimmt, und selbst für öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäuser sind die sektoralen Fachplanungen (z.B. Schulbedarfsplanung) oft entscheidend. 12 © EGGroup LEP – Regionalplan – Bauleitplan 13 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (2002) Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 Stuttgart. © EGGroup Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg Raumkategorien LEP BaWü 2002 14 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (2002) Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 Stuttgart. © EGGroup Herausforderungen des Zentrale-Orte-Systems Nachfrageseite: Problem der Erreich- barkeit in vielen Teilen Ostdeutschlands und den peripheren Regionen Nord- und Süddeutschlands Angebotsseite: Problem der Tragfähig- keit vor allem in Ostdeutschland, aber auch in Nordhessen, Niedersachsen und Teilen NRWs. 15 Pütz T, Spangenberg M (2006) Zukünftige Sicherung der Daseinsvorsorge. Wie viele Zentrale Orte sind erforderlich? Informationen zur Raumentwicklung 337-44. © EGGroup Zentrale-Orte in der deutschen Planung heute Ergebnis der Analyse aller Pläne und Programme der Flächen- länder: das eine Zentrale-Orte- Konzept gibt es nicht mehr. Es haben sich unterschiedliche Steuerungskonzepte und Begriffe in den Ländern entwickelt. Unterschiedliches Begriffs- verständnis, z.B. hinsichtlich der Schwellenwerte für Tragfähigkeit und Erreichbarkeit, Hierarchie- stufen und Ausstattungskataloge. Greiving S, Flex F, Terfrüchte T (2015) Vergleichende Untersuchung der Zentrale-Orte-Konzepte in den Ländern und Empfehlungen zu ihrer Weiterentwicklung. Raumforschung und Raumordnung, 73: 285– 16 297. © EGGroup Geographie der Dienstleistungen Constitución, Chile 2012 Standortwahl von Haushaltsdiensten Johannes Glückler LMU Munich Economic Geography Group Economic Geographies 17 [email protected] of the Future © EGGroup Güter: Typologie nach Bedarf Güter des täglichen Bedarfs – Täglicher Routinekauf – Z.B. Lebensmittel, Schreibwaren Güter des mittleren Bedarfs – Regelmäßiger Bedarf – Z.B. Kleidung, Haushaltswaren, Sportgeräte Güter des langfristigen/ gehobenen Bedarfs – Z.B. Auto, Möbel 18 © EGGroup Güter: Typologie nach Kaufgewohnheiten Consumer goods (Konsumgüter) sind jene Produkte, die zum unmittelbaren Ver- und Gebrauch durch den Endverbraucher bestimmt sind: Convenience goods (Gewohnheitsgüter): Güter des täglichen Bedarfs (staple goods); Impulsgüter (impulse goods): Kauf erfolgt impulsiv, nicht geplant; Notfallgüter (emergency goods): Kauf aufgrund eines dringenden Bedürfnisses Shopping goods: Kaufentscheidung nach sorgfältigem Auswahlprozess mit Preis- und Qualitätsvergleich Specialty goods: Aufgrund seltener Nachfrage sind Konsumenten bereit, für den Kauf besondere Anstrengungen auf sich zu nehmen. Unsought goods: Dem Konsumenten unbekannte Güter, die nur über Werbung die Aufmerksamkeit der Verbraucher wecken. 19 © EGGroup Einzelhandel Umsatz im stationären Einzelhandel in Mrd. € Der EU-Einzelhandel hat mit 3,8 Mio. Unternehmen einen Europa (2014) Russland 427,5 Umsatz von 2.700 Mrd. Euro. In Deutschland lag der Frankreich 420,4 Umsatzanteil am BIP bei 15% im Jahr 2014. Deutschland 408,0 Großbritannien 397,2 Durch die Standortstruktur der Ladengeschäfte prägt der Handel Italien 254,7 die Zentren- und Siedlungsstruktur sowie die Verkehrsströme. Spanien 194,2 Konsumenten, Unternehmen (und ihre Betriebe) sowie Planer Türkei 146,4 Niederlande 95,0 und Politiker bestimmen die Standortstruktur. Polen 84,1 Schweiz 84,1 Negative Folgen der Entwicklung: Steigender Individualverkehr, Belgien 81,1 Flächenverbrauch Versorgungsprobleme im Nahbereich Schweden 72,6 Österreich 53,3 Die Konsequenz ist der Eingriff in die Planung: Nach BauNVO Norwegen 46,3 (§11, Absatz 3) müssen allen Einzelhandelsbetrieben mit mehr als Dänemark 45,3 Finnland 40,4 1200m² Geschossfläche Sondergebiete* zugewiesen werden. Portugal 39,2 Griechenland 33,4 *Das Sondergebiet ist ein Baugebiet, welches sich laut §§ 10, 11 der deutschen Tschechien 29,1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) von den anderen Arten von Baugebieten dadurch unterscheidet, dass hier die Nutzung zweckgebunden ist. In der Regel handelt es sich hierbei um Rumänien 27,7 Nutzungen aus dem Gebiet des Einzelhandels, des Fremdenverkehrs, der Kultur, der Wirtschaft, Irland 27,2 des Bildungs- oder Gesundheitswesens, der Energiegewinnung oder der Erholung. Hierunter Ungarn 23,9 fallen beispielsweise große Sportstadien, Messegelände oder Kraftwerke. Von besonderer Slowakei 14,1 praktischer Bedeutung sind Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel im Sinne von § 11 Abs. Kroatien 11,9 3 der Baunutzungsverordnung, weil Einkaufszentren und regelmäßig auch großflächige Andere Länder 35,1 Einzelhandelsbetriebe nur im Kerngebiet und im Sondergebiet zulässig sind. Handelsverband Deutschland (2015) Branchenreport Einzelhandel. Der Handel als Wirtschaftsfaktor. Berlin: Handelsverband Deutschland. GfK. (n.d.). Umsatz im stationären Einzelhandel in Europa nach Ländern im Jahr 2014 (in Milliarden Euro). In Statista - Das Statistik-Portal. Zugriff am 15. Mai 2019, von 20 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/299068/umfrage/umsatz-im-stationaeren-einzelhandel-in-europa-nach-laendern/. © EGGroup Betriebsformenwandel Strukturwandel der Angebotsstruktur seit den 1970er Jahren. Die Betriebsform ist eine Kombination aus Flächengröße, Bedienungsform, Sortiment und Preisniveau. Konzentration der Unternehmen (Filialisten) und Reaktion der kleinen durch Franchisesysteme (Verbrauchermärkte ab 1.000m²; Supermarkt ab 400m²) Abnahme der Zahl der Ladengeschäfte zwischen 1966 und 1990 um 60,8%. Zunahme der durchschnittlichen Ladenfläche von 53m² (1966) auf 283m² (1990). Glückler J, Löffler G (1997) Die Grundversorgung im Einzelhandel - Erreichbarkeit und Kundenmobilität. In IfL (Hrsg) Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland. Leipzig: Institut für Länderkunde Leipzig, 76-79. 21 Kulke E (1994) "Tante Emma" in neuem Kleid? Zur Funktion von Tankstellenshops und Kiosken im Versorgungsnetz des Einzelhandels. Erde S. 181-196. © EGGroup Betriebsformenentwicklung im dt. Einzelhandel Als Einzelhandel gilt der Vertrieb von Handelsgütern an Letztverbraucher, in der Regel private Haushalte. Verbrauchermärkte und SB- Warenhäuser sind großflächige Einzelhandelsbetriebe (1.000 m² bis 5.000 m² Verkaufsfläche), die nach dem Discountprinzip (Selbstbedienung) arbeiten und ein relativ breites Sortiment auch im Nonfood-Bereich anbieten. Supermärkte und Discounter sind meist abhängige Betriebe der großen Filialunternehmen mit Verkaufsflächen bis 1000 m². 22 Meffert H (2005): Marketing. Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung. Wiesbaden: Gabler, S. 1180. © EGGroup Betriebsformenwandel 2010 bis 2019 23 Verkaufsfläche im Einzelhandel in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2019 nach Betriebsformen(in Millionen Quadratmeter): In: HDE - Zahlenspiegel 2020, Seite 23 © EGGroup Verkaufsflächenausstattung Das Verkaufsflächenwachstum in der EU stieg die letzten Jahre stetig an. Seit 2017 stagniert die durchschnittliche Verkaufsfläche bei 1,13m² pro Kopf in der EU. Die Expansionsmaßnahmen sind in den letzten Jahren rückläufig, zudem ist eine Umwandlung von klassischen Shoppingimmobilien in multi-funktionale „Lifestyle“- Zentren zu beobachten: Gastronomie, Entertainment oder Gesundheitsangebote nutzen vermehrt Flächen des stationären Einzelhandels (GFK 2019). Handelsverband Deutschland (2015) Branchenreport Einzelhandel. Der Handel als Wirtschaftsfaktor. Berlin: Handelsverband Deutschland. 24 GFK (2019) GfK Studie zu relevanten Einzelhandelsindikatoren für 2018 und Prognose für 2019. Bruchsal: GfK GeoMarketing GmbH. © EGGroup Konsequenz der großflächigen Betriebsformen Ausdünnung der Versorgung in Wohngebieten und Streulagen infolge des Verschwindens kleiner Lebensmittelgeschäfte Bedeutungsgewinn zentraler Einkaufsbereiche und nicht- integrierter Standorte (z.B. grüne Wiese) Können Tankstellen und Kioske die Bedarfslücken ausfüllen? 25 Kulke E (1994) "Tante Emma" in neuem Kleid? Zur Funktion von Tankstellenshops und Kiosken im Versorgungsnetz des Einzelhandels. Erde. 181-196. © EGGroup Zeitliche Marktnische Kioske und Tankstellenshops sind ausgenommen von dem Ladenschlussgesetz und können daher lange Öffnungszeiten anbieten mit „den Bedürfnissen der Kundschaft Rechnung tragendem Zusatzangebot“ (LadschlG, §6). Kioske verlangen ca. 20%-80% höhere Preise. Trinkhallenlizenz möglich im Rahmen der Gaststättenverordnung. Die Besucherspitzen liegen außerhalb der regulären Öffnungszeiten. 26 Kulke E (1994) "Tante Emma" in neuem Kleid? Zur Funktion von Tankstellenshops und Kiosken im Versorgungsnetz des Einzelhandels. Erde. 181-196. © EGGroup Räumliche Marktnische These der Spiralbewegung: Betriebsgrößenwandel und neue Standortstrukturen führen zu Versorgungs- lücken, die durch neue kleine nahbereichsorien- tierte Betriebsformen ausgefüllt werden (z.B. Convenience Store). Tankstellen: Lage an den Hauptverkehrsstraßen und Konzentration auf Nahbereich Kioske: Streulagen und mitten in Wohngebieten, disperse Verteilung, Meidung von Konkurrenz. 27 Kulke E (1994) "Tante Emma" in neuem Kleid? Zur Funktion von Tankstellenshops und Kiosken im Versorgungsnetz des Einzelhandels. Erde. 181-196. © EGGroup Funktionale Marktnische Großflächige Betriebsformen optimieren ihre Kosten- und Erlös-Situation und standardisieren ihr Sortiment. Folge: Versorgungslücken bei Produkten mit geringen Umschlagsfrequenzen (Tabak, Zeitungen, Getränke, Süßwaren) Potenzial für Nischenanbieter: Kioske setzen 90% allein mit diesen vier Gütergruppen um Während die Zahl der Kioske stagniert, war die Zahl der Tankstellen nach 1980 rückläufig. Allerdings erweiterten sie stetig ihr Sortimentangebot und entwickelten neue shops. Wachstum der Tankstellenshops: Umsatzpotenzial bei zeitlicher Marktnische 28 Kulke E (1994) "Tante Emma" in neuem Kleid? Zur Funktion von Tankstellenshops und Kiosken im Versorgungsnetz des Einzelhandels. Erde S. 181-196. © EGGroup Standortgemeinschaft oder Konkurrenz? Süddeutsche Zeitung, Nr.233, Dienstag, den 10. Oktober 2006 , Seite 18. 29 Jensen P (2006) Network-based predictions of retail store commercial categories and optimal locations. Physical Review E, 74: 035101. © EGGroup Einzelhandelsgüter und Standort Standorttyp Häufig bevorzugt durch Bevorzugte Güterarten Typ 1 In der Nähe zu den Nachbarschaftsgeschäfte, Güter des täglichen Wohnorten der Lebensmittelfilialen Bedarfs Haushalte Typ 2 In der Nähe zu Fachgeschäfte (z.B. Güter, die intensive Konkurrenzbetrieben Möbel, Autohandel) Informationssuche erfordern Typ 3 In der Nähe zu Fachgeschäfte, Keine spezifischen Betrieben mit Shoppingcenter Schwerpunkte ergänzendem Sortiment Typ 4 In der Nähe zu Relativ kleine Geschäfte Güter mit hohem Passantenströmen Impulskaufanteil Typ 5 Verkehrsgünstig gelegen Geschäfte mit großem Einkäufe werden mit Flächenbedarf dem Auto erledigt 30 © EGGroup Shopping Center 31 Kulke E (2014) Zurück in die Mitte–Innerstädtische Einzelhandelslandschaften in Berlin. Standort, 38: 96-100. © EGGroup Shopping Center in Deutschland Main-Taunus-Zentrum in Sulzbach, Frankfurt a.M. 1964 war es das größte Einkaufszentrum in Europa und das erste Projekt in Deutschland, bei dem Geschäfte und Kaufhäuser auf einer neugeschaffenen Fläche „auf der grünen Wiese“ konzentriert wurden. Auf 260.000 qm entstanden 73 Geschäfte mit 40.000 qm Verkaufsfläche. Heute betreibt die ECE das Zentrum auf 80.000 qm. 32 www.welt.de, 27.4.2009. © EGGroup Grüne Wiese vs. Innenstadt vs. Main-Taununs-Zentrum in Sulzbach, MyZeil: 100 Lädengeschäfte auf Frankfurt, 1964 mit 40.000 qm mit 80.000qm, gekrönt von einer 73 Geschäften, Heute mit 91.000 qm gläsernen Wolkenformation und 170 Ladengeschäften 33 © EGGroup Zurück in die Innenstadt? Ursachen für den Trend zu neuen Shopping-Centern in den Innenstädten (z.B. Berlin): – Freie Verfügungsflächen in zentralen Lagen (Güterbahnhöfe, Postgebäude); 5% der Stadtfläche im Leerstand (2010). – Zunahme an Betriebsformen- und Sortimenten-Mix (z.B. Gastronomie und Shopping) – Nachfrage nach verdichteten Wohnformen in innerstädtischen Vierteln und geringem Wegeaufwand. Typ 1: Regionale Versorgungszentren als innerstädtische Subzentren (Ostberlin): kurz- und mittelfristiger Bedarf; Preis-/ Erlebniskauf Typ 2: Shopping Center als Ergänzung bestehender innerstädtischer Subzentren (Westberlin): mittelfristiger Bedarf; Qualitätskauf Typ 3: Spezialisierte Center zur Stärkung der City-Funktion (Mitte): mittel-und langfristiger Bedarf; mittel-/hochpreisig 34 Kulke E (2014) Zurück in die Mitte–Innerstädtische Einzelhandelslandschaften in Berlin. Standort, 38: 96-100. © EGGroup Hybridisierung von online und traditionellem Handel Click & Mortar- Händler, d.h. Multichannel Händler mit stationären und online-shops überholen den ursprünglichen Onlinehandel. Online-shops der traditionellen Händler wachsen um ein sechsfaches stärker als traditionelle Onlineshops (2018) in Westeuropa. 35 GFK (2019) GfK Studie zu relevanten Einzelhandelsindikatoren für 2018 und Prognose für 2019. Bruchsal: GfK GeoMarketing GmbH. © EGGroup Geographie der Dienstleistungen Constitución, Chile 2012 Geographie regulierter Berufe Johannes Glückler LMU Munich Economic Geography Group Economic Geographies 36 [email protected] of the Future © EGGroup Regulierung einzelner Berufe Staatliche Regulierung zielt auf Regeln des Berufszugangs, der Berufsausübung, der Niederlassung, und der Quantität Vorteile: – Qualitätssicherung und Verbraucherschutz – Kompensation fehlender Transparenz bei Spezialwissen – Beseitigung von Marktversagen – Schutz öffentlicher Güter (Justizwesen, Bausicherheit, Gesundheit) Nachteile: – Wettbewerbsbeschränkung, erschwerter Marktzutritt – Ausbleiben von Preissenkungen – Geringerer Innovationsanreiz – Ungenutzte Beschäftigungspotenziale 37 Hardege S (2008) Freie Berufe in Deutschland. Bestandsaufnahme und Reformoptionen. Beiträge zur Ordnungspolitik Nr. 32. Köln: Institut der deutschen Wirtschaft Köln. © EGGroup Freie Berufe Der Begriff ist nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kein eindeutiger Rechtsbegriff, sondern ein soziologischer Terminus. Kennzeichnend für die Freien Berufe ist laut BVerfG „der persönliche Einsatz bei der Berufsausübung, der Charakter des jeweiligen Berufs, wie er sich in der allgemeinrechtlichen und berufs- rechtlichen Ausgestaltung und in der Verkehrsanschauung darstellt, die Stellung und Bedeutung des Berufs im Sozialgefüge (sowie) die Qualität und Länge der erforderlichen Berufsausbildung“ (BVerfG 46, 224, 241 f.). Freie Berufe sind „selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe“ (§ 18 EStG). 38 Hardege S (2008) Freie Berufe in Deutschland. Bestandsaufnahme und Reformoptionen. Beiträge zur Ordnungspolitik Nr. 32. Köln: Institut der deutschen Wirtschaft Köln. © EGGroup Freie Berufe Die OECD bewertet Regulierung von Marktzugang und Verhalten hinsichtlich wettbewerbsrelevanter Auswirkungen mit Werten zwischen 0 (keine) und 6 (hohe Regulierung) (Conway & Nicoletti 2006). Marktzutrittsregulierung: Auflagen zur Berufsausübung oder Monopolrechte, z.B. Vertretungsmonopol vor Gericht durch Anwalt Verhaltensregulierung: z.B. Werbeverbot, Mindestpreisvorschriften Die Regulierungsintensität in Deutschland ist überdurchschnittlich hoch, während sie in Dänemark, Schweden und Finnland äußerst gering ist. Die Preisaufschläge in den Freien Berufen sind in Deutschland deutlich höher als in anderen Branchen, was den Mangel an Wettbewerb dokumentiert. Hardege S (2008) Freie Berufe in Deutschland. Bestandsaufnahme und Reformoptionen. Beiträge zur Ordnungspolitik Nr. 32. Köln: Institut der deutschen Wirtschaft Köln. 39 Conway P, Nicoletti G (2006) Product Market Regulation in the non-manufacturing Sectors of OECD Countries: Measurement and Highlights. OECD Economics, Department Working Papers, No. 530. Paris: OECD. © EGGroup Ärzte in Deutschland, 2020 (Zahlen in 1.000) 40 Bundesärztekammer (2020) Ärztestatistik zum 31. Dezember 2020 (www.bundesaerztekammer.de). © EGGroup Entwicklung der Ärztezahl, 1960 bis heute 41 Bundesärztekammer (2020) Ärztestatistik zum 31. Dezember 2020 (www.bundesaerztekammer.de). © EGGroup Vertragsarzt vs. Privatarzt Vertragsarzt Privatarzt Arzt, der Patienten der Der Privatarzt besitzt keine gesetzlichen Krankenkassen Zulassung der gesetzlichen ambulant behandeln darf: Krankenkassen. (Kassenarzt). Viele Ärzte haben ihre Jeder Vertragsarzt ist Mitglied Kassenzulassung abgegeben einer Kassenärztlichen und arbeiten nur noch als Vereinigung, die die von den Privatarzt. Krankenkassen zur Verfügung gestellte Gesamtvergütung als Viele Spezialisten haben ihre Honorare an die Mitglieder Kassenzulassung abgegeben, auszahlt. um nicht länger den Restriktionen der gesetzlichen Will sich ein Arzt als Krankenversicherunge zu Vertragsarzt niederlassen, so unterliegen. darf er dies nur in offenen Planungsbereichen. 42 Quelle: http://www.kbv.de/themen/gesundheitslexikon. © EGGroup Der Weg zur Niederlassung Voraussetzungen Antrag Zulässiger Ausschuss Approbation1 50% 50 % Vertreter der Vertreter der Eintrag im Arztregister bei Kassenärztlichen Landesverbände der der zuständigen KV² Vereinigung (KV) Krankenkassen Eintrag in eine Warteliste Rechtsgrundlagen: §§ 18 – 24 Zulassungsverordnung für Schriftl. Antrag auf Vertragsärzte (Ärzte-ZV) Zulassung an den Zulassungsausschuss Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte 1 Mit der Approbation erhält der Arzt die offizielle Erlaubnis zur Ausübung seines Heilberufes. Sie wird gemäß der jeweiligen Approbationsordnung nach dem erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums und festgelegter praktischer Ausbildung von der zuständigen Behörde ausgesprochen. Dies kann entweder die Regierung beziehungsweise Bezirksregierung in dem jeweiligen Bundesland sein oder eine nachgeordnete Behörde, wie das für Gesundheit und Soziales zuständige Landesamt oder das Landesprüfungsamt für Heilberufe. ² Alle Ärzte, die gesetzlich Krankenversicherte ambulant behandeln, müssen Mitglieder einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sein. Diese hat dafür zu sorgen, dass die Versicherten in ihrer Region ausreichend und zweckmäßig versorgt werden. Von den Krankenkassen auf Länderebene erhalten sie dazu Geld. Das verteilen sie als leistungsbezogenes Honorar an die Ärzte. Seit 2005 gibt es in jedem Bundesland eine. Das gilt nicht für Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es zwei: die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe. Auf Bundesebene haben sich die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengeschlossen. 43 http://www.arzt-praxisniederlassung.de; http://www.kbv.de/themen/gesundheitslexikon. © EGGroup Bedarfsplanungs-Richtlinien Die kassenärztliche Bedarfsplanung gibt es seit 1977 und legt fest, wie viele Kassenärzte je Arztgruppe auf wie viele Einwohner kommen dürfen. Nach den damaligen Bedarfsplanungs-Richtlinien wurde zum jeweiligen Stichtag die Zahl der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland durch die Zahl der Vertragsärzte dividiert und so die Verhältniszahl, ermittelt. Die Verhältniszahlen spiegelten die durchschnittliche Versorgungsdichte im Bundesgebiet wider – unabhängig davon, ob in einer Fachgruppe zu wenig oder zu viele Ärzte vorhanden waren. Es handelte sich also weniger um die Planung eines „Bedarfs“ als vielmehr um die Verteilung der Ärzte. Die einzelnen Planungsbereiche werden durch die Kassenärztliche Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen alle 3 Jahre festgestellt. Maßstab zur Feststellung von Über- oder Unterversorgung sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Bedarfsplanungsrichtlinien. Als räumliche Grundlage für die einzelnen Arztgruppen dienen inzwischen verschiedene Regionalisierungen. 44 Richtlinie des Gemeinsamen Ausschusses über die Bedarfsplanung – Bedarfsplanungsrichtlinie (2009); http://www.kvbawue.de/uploads/tx_userkvbwpdfdownload/Presseunterlagen_Teil_1.pdf. © EGGroup Berechnung des Versorgungsgrades E AVZ = 90 = Einwohner Allgemeine Verhältniszahl AVZ A90 Anzahlder Vertragsärzte – Empirische Bestand zum 31.12.1990 differenziert nach Arztgruppen für alle Kreise in Deutschland. – Beispiel: A= 1 Radiologe , E = 25.533; AVZ = 25.533 AVZ * Aaktuell *100 VG100% = Versorgungsgrad VG100% Eaktuell – Aktuelle Stand des Einwohner-Arzt-Verhältnisses im Vgl. zu 1990. – Beispiel: A = 2; E = 60.000; VG = (25.533*2*100)/60.000 = 85,11% E Soll-Zahl der Ärzte (AZ100%) AVZ100% = aktuell AVZ – Richtwert zur Vermeidung von Unterversorgung innerhalb des Planungsbereiches einer Arztgruppe. – Beispiel: AVZ(100) = 60.000/25.533 = 2,35 E *1,1 Arzt-Grenze (AZGrenze) AZ Grenze = aktuell AVZ – Maximal Anzahl der Ärzte, ab der eine Überversorgung herrscht (110,0 %). – Beispiel: AZ(Grenze) = (60.000*1,1)/25.533 = 2,58 45 Richtlinie des Gemeinsamen Ausschusses über die Bedarfsplanung – Bedarfsplanungsrichtlinie (2009) © EGGroup Planungsmaßstäbe Regionstyp 1: Agglomerationsräume – Regionen, die Oberzentren mit einer Größenordnung von 300.000 Einwohnern – oder eine Bevölkerungsdichte um oder über 300 E/km² haben. Regionstyp 2: Verstädterte Räume – Regionen mit Oberzentren über 100.000 E– oder Bevölkerungsdichte von über 500 E/km² bei einer Mindestdichte von 100 E/km², die Agglomerationsräume sind. Regionstyp 3: Ländliche Räume – Regionen mit Bevölkerungsdichte geringer 150 E/km² und ohne Oberzentren von über 100.000 Einwohnern sowie Regionen mit Oberzentren von über 100.000 Einwohnern und einer Dichte um oder unter 100 E/km². 46 Richtlinie des Gemeinsamen Ausschusses über die Bedarfsplanung – Bedarfsplanungsrichtlinie (2009). © EGGroup Allgemeine Verhältniszahl (Einwohner je Arzt) 1997 47 Richtlinie des Gemeinsamen Ausschusses über die Bedarfsplanung – Bedarfsplanungsrichtlinie (2009). © EGGroup Aufbau der ärztlichen Bedarfsplanung 2013 Hausärzte werden wohnortnah auf Ebene von 883 Mittelbereichen geplant. Das BBSR plant Mittelbereiche für die Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen. Allgemeine Fachärzte sind in weniger großer räumlicher Nähe zu den Patienten erforderlich. Sie werden auf Ebene von 372 Landkreisen/kfr. Städten geplant, mit fünf verschiedenen Kreistypen. Spezialisierte Fachärzte sind Fachärzte mit vielen Subspezialisierungen (z. B. Fachinternisten), Arztgruppen mit einer geringen absoluten Anzahl (Kinder- und Jugendpsychiater) oder einer hohen Planbarkeit der Eingriffe (Anästhesisten, Radiologen). Sie werden auf Ebene der Raumordnungsregionen (insgesamt 97) geplant. Gesonderten Fachärzte sind extrem spezialisiert oder haben z.T. keinen Patientenkontakt (Pathologen, Laborärzte). Sie werden auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen geplant. 48 Klose J, Rehbein I (2017) Ärzteatlas 2017. Daten zur Versorgungsdichte von Vertragsärzten. Berlin: Wissenschaftliches Institut der AOK. © EGGroup Regionale Besonderheiten in der Bedarfsplanung Regionale Demografie, z.B. durch überproportionalen Anteil von Kindern oder älteren Menschen Regionale Morbidität, z.B. auffällige Prävalenz- oder Inzidenzraten Sozioökonomische Faktoren, z. B. Arbeitslosigkeit, Einkommensarmut oder hoher Pflegebedarf Räumliche Faktoren, z.B. Erreichbarkeit, Entfernung, geografische Phänomene wie Gebirgszüge oder Flüsse, Randlagen, Inseln oder eine besondere Verteilung von Wohn- und Industriegebieten Infrastrukturelle Besonderheiten, z.B. Verkehrsanbindung, Sprechstundenzeiten/ Arbeitszeiten und Versorgungsschwerpunkte des Vertragsarztes, Barrierefreiheit, Zugang zu Versorgungsangeboten angrenzender Planungsbereiche unter Berücksichtigung von Über- und Unterversorgung und anderer Sektoren, z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.) Einflüsse demografiebedingter Veränderungen sind in den Planungsbereichen berücksichtigt, sodass der zunehmende Leistungsbedarf der über 65-Jährigen auch durch eine zunehmende Anzahl niedergelassener Ärzte gedeckt wird. 49 Klose J, Rehbein I (2017) Ärzteatlas 2017. Daten zur Versorgungsdichte von Vertragsärzten. Berlin: Wissenschaftliches Institut der AOK. © EGGroup Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung Das vertragsärztliche Angebot wird über die Bedarfsplanung und das Zulassungsrecht gesteuert. Beide wurden 1992 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) eingeführt. Dem G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen) wurde die Aufgabe übertragen, die Verteilung von Ärzten mittels einer Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) bevölkerungsbezogen im Raum zu regeln. Verhältniszahl: Festlegung eines Verhältnisses von Einwohnern je Arzt. Aus dem Vergleich der Ist- und Sollzahlen berechnet sich der Versorgungsgrad. Überversorgung: Versorgungsgrad > 110 v.H. In diesem Fall ordnet der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Zulassungsbeschränkungen an und der betreffende Planungsbereich wird für Neuzulassungen gesperrt. Unterversorgung herrscht bei einem Versorgungsgrad von 75 v.H. (Hausärzte) und 50 v.H. (Fachärzte). 50 Klose J, Rehbein I (2017) Ärzteatlas 2017. Daten zur Versorgungsdichte von Vertragsärzten. Berlin: Wissenschaftliches Institut der AOK. © EGGroup Regionale Über- und Unterversorgung mit Hausärzten In Deutschland sind 40%, in BW 28% der Planungs- bereiche für Hausärzte überversorgt. In BW unterversorgt: Eberbach 51 Klose J, Rehbein I (2017) Ärzteatlas 2017. Daten zur Versorgungsdichte von Vertragsärzten. Berlin: Wissenschaftliches Institut der AOK. © EGGroup Unterversorgung mit klinischen Gesundheitsdiensten 52 Greß S, Stegmüller K (2011) Gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land – Ein Zukunftskonzept. Friedrich-Ebert-Stiftung. © EGGroup Lösung: Ärztenetzwerke? Die wechselseitige Wahrnehmung der Kooperations- beziehungen ist mit 34 % eher schwach ausgeprägt Dehning W, Dostalek K, Nemeth S, Glückler J (2012) Standardisierung als Weg zur Professionalisierung: Das Beispiel ZWÄG. In J Glückler, W Dehning, M Janneck, T Armbrüster (Hg), Unternehmensnetzwerke. Architekturen, Strukturen und Strategien. Springer Gabler: Heidelberg, pp. 333-350; Dehning W, Nemeth S, Glückler J (2011), Von der Netzwerkanalyse zur Netzwerkberatung: Das Projekt ZWÄGplus. In W 53 Hellmann (Hg), Handbuch Integrierte Versorgung. Kooperative Versorgungsstrukturen erfolgreich planen und umsetzen, vol 31. Aktualisierung. medhochzwei Verlag: Heidelberg. © EGGroup Fazit Regulierungen betreffen die Möglichkeiten zur Ausübung des Berufs, den Zutritt zum Markt und Verhaltensvorschriften, wie z.B. Werbeverbote oder Preisvorschriften, die festgelegte Mindestpreise definieren. Vorteil: Regulierung dient vor allem der Qualitätssicherung für Verbraucher, die sonst Qualität und die Anstrengung des Anbieters nicht selbst beurteilen können. Beschränkung: Regulierungen hemmen die Kräfte des Wettbewerbs und gehen z.T. zu Lasten der Nutzer. Ein notwendiger Verbraucherschutz kann auch mit geringeren Eingriffen in Marktmechanismen wirkungsvoll gestaltet werden. Die europäische Dienstleistungsrichtlinie zielt auf Abbau bürokratischer Hindernisse (z.B. Gebietsschutzklauseln, Werbeverbote, Nachweispflichten etc.) und die Förderung des Handels und der Niederlassung in der EU. 54 © EGGroup