Tierschutzrechtliche Grundlagen - Übersicht
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Questions and Answers

Ein Tierhalter ist verpflichtet, bei einer Verletzung oder Krankheit seines Tieres unverzüglich einen Tierarzt zu konsultieren.

True

Die Hilfeleistungspflicht laut § 9 TSchG gilt nicht für Tiere, die keine äußerlich erkennbaren Verletzungen aufweisen.

False

Die Zuständigkeit für die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes liegt ausschließlich beim Bund.

False

Die Bezirksverwaltungsbehörde ist verantwortlich für tierschutzrechtliche Angelegenheiten und umfasst den Amtstierarzt.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Ein Organ, das für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig ist, kann auch ein Jurist oder eine Juristin sein.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Die gesetzlichen Strafbestimmungen im Tierschutzgesetz betreffen nur die verletzende Tierhaltung, nicht jedoch die Taten gegenüber Tieren.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Es ist erlaubt, lebende Küken zu schreddern.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Die Tötung von Tieren zur Gewinnung von Nahrung ist immer erlaubt.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Die Tötung von Tieren im letzten Drittel der Trächtigkeit ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Wissenschaftliches Töten von Tieren ist in jeder Einrichtung zulässig.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Die Tötung von Tieren zur Schädlingsbekämpfung ist grundsätzlich verboten.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Alternativen zu den Methoden der Tötung müssen immer überprüft werden.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Das Verbot der Weitergabe bestimmter Tiere tritt am 01.01.2024 in Kraft.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund ist erlaubt.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Tierkäufer müssen ein Tier mit nicht behebbaren Qualen sofort schmerzlos töten.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Das Verbringen von Tieren zum Zweck der Schlachtung ist in jedem Fall erlaubt.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Die Tötung von Tieren muss immer von einem Tierarzt durchgeführt werden.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Qualzuchtsymptome sind bei der Einfuhr von Tieren kein Anlass für ein Verbot.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Das Feilbieten von Tieren auf öffentlichen Plätzen ist erlaubt.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Es ist erlaubt, Tiere ins Ausland zu bringen, um dort Eingriffe vorzunehmen, die in Österreich verboten sind.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Der Verkauf von landwirtschaftlichen Nutztieren unterliegt denselben Regelungen wie der Verkauf anderer Tiere.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Einzig unkupierte Welpen dürfen verkauft werden, solange sie nicht nach dem 1. Jänner 2008 geboren wurden.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Es ist erlaubt, Tiere mit äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen zu erwerben.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Ein Halter darf Tiere mit Qualzuchtsymptomen an andere weitergeben.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Eine Ausnahme bildet die Weitergabe im Wege der Erbschaft.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Eingriffe zur Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines Tieres sind erlaubt.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Das Kupieren von Ohren ist ein erlaubter Eingriff laut Tierschutzgesetz.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Eingriffe, die erhebliche Schmerzen verursachen, dürfen nur nach wirksamer Betäubung durchgeführt werden.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Tierschutzrechtliche Eingriffe dürfen nur von einem Tierarzt oder einer sachkundigen Person durchgeführt werden.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Das Durchtrennen von Stimmbändern ist ein erlaubter Eingriff an Tieren.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Das Tätowieren aus ästhetischen Gründen ist erlaubt, wenn es nicht zur fachgerechten Kennzeichnung dient.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Kupierte Schwänze bei Schweinen sind gemäß Tierschutzgesetz zulässig.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Der Einsatz von Gummiringen zur Durchführung von Eingriffen ist erlaubt.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Eingriffe können erlaubt sein, wenn sie zur Verhütung der Fortpflanzung dienen.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Das Entfernen von Zähnen bei Tieren ist ein erlaubter Eingriff.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Das öffentliche Anbieten von Tieren zum Kauf ist nur in bestimmten Fällen erlaubt.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Ab dem 01.01.2025 ist es erlaubt, Tiere mit Qualzuchtsymptomen auszustellen.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Züchter dürfen Tiere ausstellen, die nicht aus ihrer eigenen Zucht stammen.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Ein Verkaufsverbot für Tiere tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Tiere, die seit mindestens sechzehn Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sind, dürfen abgegeben werden.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Online-Verkäufe von Tieren sind in jedem Fall erlaubt.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Die Erlaubnis zum Verkauf von Tieren hängt von der Zustimmung der zuständigen Behörde ab.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Hunde und Katzen müssen mindestens sechs Monate alt sein, damit sie verkauft werden können.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Es ist erlaubt, Tiere zu präsentieren, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren wurden und an deren Körperteilen verbotene Eingriffe vorgenommen wurden.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Die Regeln zum Tierschutz beinhalten auch spezifische Vorschriften für den Internethandel mit Tieren.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Study Notes

Tierschutzrechtliche Grundlagen - Übersicht

  • Tierpflegeschule: An der Vetmeduni Vienna, Erster Jahrgang, Schuljahr 2024-2025, Dozentin: DI Dr. Katrina Eder BEd

Was erwartet uns heute?

  • Wiederholung: Naturschutzgesetze, Tierversuchsgesetz, Tiertransportgesetz, Definitionen (Tierhalter/in, Haustiere, Heimtiere, Wildtiere)
  • Weitere Bestimmungen: Wichtigste Verbote/Gebote im Tierschutzgesetz
  • Material: Film, Recherche, Zuständigkeit, mögliche Strafen

§ 6 TSchG - Verbot der Tötung

  • Allgemeines Verbot: Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund verboten
  • Hunde/Katzen: Tötung verboten, um Nahrung oder andere Produkte zu gewinnen
  • Küken: Schreddern von lebenden Küken und Töten von lebensfähigen Küken verboten, außer zur Futtergewinnung (dies muss von der Brüterei nachgewiesen werden)
  • Aussortierung Küken: Ab dem 7. Bebrütungstag nur mit Betäubung erlaubt, nach dem 14. Bebrütungstag verboten
  • Säugetiere (Trächtigkeit): Tötung oder Verbringen zum Zweck der Schlachtung von Säugetieren im letzten Drittel der Trächtigkeit ist verboten, außer bei tierärztlicher Notwendigkeit.

§ 6 TSchG - Verbot der Tötung (Fortsetzung)

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung: Tötung von Tieren zu diesem Zweck nur an wissenschaftlichen Einrichtungen, wenn unerlässlich und nicht durch alternative Methoden ersetzbar
  • Wissentliche Tötung: Nur durch Tierarzt/Tierärztin erlaubt, ausgenommen:
    • Fachgerechte Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Futtertieren
    • Fachgerechte Tötung von Tieren im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung
    • Fachgerechte Schädlingsbekämpfung
    • Sofortige Tötung bei nicht behebbaren Qualen

Eingriffe

  • Definition Eingriff: Maßnahme, die zur Beschädigung, Verlust eines empfindlichen Körperteils oder Veränderung der Knochenstruktur führt
  • Beispiele: Kupierte Ohren, kupierte Schwänze bei Schweinen, Schnabelkupiertes Geflügel, enthorntes Kalb

§ 7 TSchG - Verbot von Eingriffen an Tieren

  • Allgemeines Verbot: Eingriffe, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung dienen, sind verboten.
  • Spezifische Verbote: Kupieren des Schwanzes, Kupieren der Ohren, Durchtrennen der Stimmbänder, Entfernen von Krallen und Zähnen, Kupieren des Schnabels, Entfernen von Vibrissen (Ästhetik/Handel)

§ 7 TSchG -Verbot von Eingriffen an Tieren (Fortsetzung)

  • Ausnahmen: Eingriffe zur Verhütung der Fortpflanzung oder wenn sie für die vorgesehene Nutzung, den Schutz des Tieres oder den Schutz anderer Tiere unerlässlich sind
  • Schmerzbehandlung: Eingriffe bei erheblichen Schmerzen nur mit wirksamer Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung (durch Tierarzt/Sachkundige Person)
  • Verbotene Werkzeuge: Gummiring, Ätzstifte, Ätzsalben
  • Verbotene ästhetische Maßnahmen: Tätowieren oder Verfärben von Haut, Federkleid, oder Fell, außer bei fachgerechter Tierkennzeichnung.

§ 8 TSchG - Verbot der Weitergabe, des Erwerbs sowie des Imports bestimmter Tiere

  • Verbot bei unheilbaren Qualen: Verbot der Weitergabe, Veräußerung oder des Erwerbs von Tieren mit unheilbaren Qualen
  • Verbot bei Qualzuchtmerkmalen: Verbot des Imports, Erwerbs, der Vermittlung oder der Weitergabe von Tieren ohne landwirtschaftliche Nutztiere mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen, die nach 1. Jänner 2008 geboren wurden und Eingriffen unterzogen wurden, die in Österreich verboten sind
  • Verbotene Ausnahmen (Ausnahmefall): Verbringung für Fortpflanzung oder wenn der Eingriff für die Nutzung, den Schutz des Tieres oder den Schutz anderer Tiere unerlässlich ist (Zusätzlich gibt es Ausnahmen bei Erbschaft etc, oder Tieren gezielt dafür bestimmt)

§ 8a TSchG - Verkaufsverbot von Tieren

  • Allgemeines Verbot: Feilbieten und Verkauf von Tieren auf öffentlichen Plätzen, sowie während des Umherziehens
  • Einzelfälle erlaubt: Feilbieten für Tierheime, Haltungen, Züchter (nur die eigenen Tiere) und landwirtschaftliche oder bestimmte Bereiche
  • Verbot von "Internethandel": Öffentliches Anbieten zum Kauf oder Abgabe ist nur unter bestimmten Bedingungen in spezifizierten Fällen erlaubt (z.B., Tierheime, Züchter oder für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Zwecke)
  • Neu ab 01.01.2025: Alle Tiere die erkennbar gegen § 8 & 8a verstoßen, dürfen nicht verkauft oder erworben werden

§ 8b TSchG - Verbot der Ausstellung und Abbildung bestimmter Tiere

  • Verbot von Tieren mit Qualzucht: Ausstellung oder Präsentation von Tieren mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen verboten
  • Verbot ab 2008: Ausstellung oder Präsentation von Tieren, die, seit 2008 geboren und Tieren mit in Österreich verbotenen Eingriffen an deren Körperteilen, sind verboten.
  • Verbotene Werbung: Abbildung von Tieren mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen bzw. verbotenen Eingriffen in Werbung verboten

§ 9 + § 15 - Hilfeleistungspflicht, Versorgung bei Verletzung oder Krankheit

  • Hilfeleistungspflicht: Wer ein Tier verletzt oder in Gefahr gebracht hat, muss ihm soweit möglich Hilfe leisten
  • Versorgung bei Krankheit/Verletzung: Tiere mit Anzeichen von Krankheit oder Verletzung müssen unverzüglich entsprechend versorgt werden (bei Bedarf Tierarzt)

Zuständigkeit

  • Bundesgesetz: Bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gilt in ganz Österreich
  • Vollzug: Durch die Bundesländer
  • Behörde: Zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat), z.B. BH Gänserndorf, BH Mistelbach oder in Wien die Magistratsabteilung 60 (MA 60).
  • Amtstierarzt/Amtstierärztin: Organ mit Zuständigkeit, oft in Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 38 TSchG - Strafbestimmungen

  • Strafen für Tierquälerei: Variierende Geldstrafen (bis zu 7.500 bzw. 15.000 € oder mindestens 2.000 €) je nach Schwere der Tierquälerei und Wiederholungsfällen
  • Verstöße: Verstöße gegen die anderen §§ des Tierschutzgesetzes können zu weiteren Geldstrafen führen (bis zu 3750 oder 7500 Euro).

Strafen im Tierschutzgesetz

  • Anzeige: Bei Verdacht auf Verstöße durch BH oder Polizei
  • Verbesserungsauftrag: Maßnahme, zur Verbesserung der Situation
  • Geldstrafe: Geldbuße
  • Abnahmen: Abnahme von Tieren/Objekten
  • Verfall: Verlust des Eigentums an Tieren/Objekten
  • Tierhalteverbot: Verbot der Tierhaltung

Zuständigkeiten bei Straftaten

  • Anzeige bei Staatsanwaltschaft: Bei Verdacht auf Tierquälerei oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
  • Strafanforderungen: Finanzielle Sanktionen (bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe) und/oder Verluste von Tieren/Besitz

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Description

Dieses Quiz behandelt die grundlegenden Aspekte des Tierschutzrechts sowie wichtige gesetzliche Bestimmungen. Es werden verschiedene Gesetze wie das Tierversuchsgesetz und das Tiertransportgesetz behandelt, ebenso wie die Verbote im Tierschutzgesetz. Ziel ist es, das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen im Tierschutz zu vertiefen.

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