Klausur Recht SoSe 2021

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Rechtliche Grundlagen

  • Ein Kaufvertrag nach § 433 BGB liegt vor, wenn ein Verbraucher eine Sache kauft und der Verkäufer die Sache übergibt.
  • Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertragliche Verwendung eignet.

Beweislastumkehr nach § 477 BGB

  • Im Verbrauchsgüterkauf gilt eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe.

juristisches Gutachten

  • Ein juristisches Gutachten muss in Sätzen formuliert werden und eine juristische Bewertung der Situation enthalten.
  • Es muss geprüft werden, ob der Fernseher mangelhaft ist und ob der Käufer eine Nachbesserung verlangen kann.

Multiple-Choice-Fragen

  • Die Antworten auf die Multiple-Choice-Fragen müssen richtig oder falsch markiert werden.

Allgemeine Rechtsgrundlagen

  • Ein Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB liegt vor, wenn ein Verbraucher eine Sache kauft.
  • Eine unerlaubte Handlung nach § 823 ff. BGB liegt vor, wenn ein Schaden durch eine rechtswidrige Handlung entsteht.

Bürgschaft

  • Eine Bürgschaft nach § 765 ff. BGB ist ein Vertrag, in dem sich ein Bürge für die Verbindlichkeit eines anderen verpflichtet.
  • Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich abgegeben werden.

Mietvertrag

  • Ein Mietvertrag nach § 535 ff. BGB ist ein Vertrag, in dem sich ein Vermieter verpflichtet, einem Mieter eine Sache zu überlassen.

Anfechtungsrecht

  • Ein Anfechtungsgrund nach § 119 ff. BGB liegt vor, wenn ein Vertrag durch arglistige Täuschung oder Drohung zustande kam.

Willenserklärung

  • Eine Willenserklärung muss abgegeben und zugegangen sein, damit sie wirksam ist.
  • Eine Willenserklärung kann bis zu ihrem Zugang widerrufen werden.

Täuschung

  • Eine Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn jemand durch Vorspiegeln falscher Tatsachen einen anderen täuscht.

Handlungsfähigkeit

  • Ein Mensch ist handlungsfähig, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Ein Kind unter 7 Jahren ist nicht handlungsfähig.

Juristische Personen

  • Eine juristische Person ist eine von der Rechtsordnung zugelassene Personenvereinigung, die eigene Rechtsfähigkeit hat.

Rechtliche Grundlagen

  • Ein Kaufvertrag nach § 433 BGB liegt vor, wenn ein Verbraucher eine Sache kauft und der Verkäufer die Sache übergibt.
  • Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertragliche Verwendung eignet.

Beweislastumkehr nach § 477 BGB

  • Im Verbrauchsgüterkauf gilt eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe.

juristisches Gutachten

  • Ein juristisches Gutachten muss in Sätzen formuliert werden und eine juristische Bewertung der Situation enthalten.
  • Es muss geprüft werden, ob der Fernseher mangelhaft ist und ob der Käufer eine Nachbesserung verlangen kann.

Multiple-Choice-Fragen

  • Die Antworten auf die Multiple-Choice-Fragen müssen richtig oder falsch markiert werden.

Allgemeine Rechtsgrundlagen

  • Ein Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB liegt vor, wenn ein Verbraucher eine Sache kauft.
  • Eine unerlaubte Handlung nach § 823 ff. BGB liegt vor, wenn ein Schaden durch eine rechtswidrige Handlung entsteht.

Bürgschaft

  • Eine Bürgschaft nach § 765 ff. BGB ist ein Vertrag, in dem sich ein Bürge für die Verbindlichkeit eines anderen verpflichtet.
  • Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich abgegeben werden.

Mietvertrag

  • Ein Mietvertrag nach § 535 ff. BGB ist ein Vertrag, in dem sich ein Vermieter verpflichtet, einem Mieter eine Sache zu überlassen.

Anfechtungsrecht

  • Ein Anfechtungsgrund nach § 119 ff. BGB liegt vor, wenn ein Vertrag durch arglistige Täuschung oder Drohung zustande kam.

Willenserklärung

  • Eine Willenserklärung muss abgegeben und zugegangen sein, damit sie wirksam ist.
  • Eine Willenserklärung kann bis zu ihrem Zugang widerrufen werden.

Täuschung

  • Eine Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn jemand durch Vorspiegeln falscher Tatsachen einen anderen täuscht.

Handlungsfähigkeit

  • Ein Mensch ist handlungsfähig, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Ein Kind unter 7 Jahren ist nicht handlungsfähig.

Juristische Personen

  • Eine juristische Person ist eine von der Rechtsordnung zugelassene Personenvereinigung, die eigene Rechtsfähigkeit hat.

Eine Klausur im Fach Recht für alle Studiengänge im Sommersemester 2021. Die Klausur besteht aus zwei Teilen und kann maximal 40 Punkte erreichen.

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