Klausur Recht SoSe 2021
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Study Notes

Rechtliche Grundlagen

  • Ein Kaufvertrag nach § 433 BGB liegt vor, wenn ein Verbraucher eine Sache kauft und der Verkäufer die Sache übergibt.
  • Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertragliche Verwendung eignet.

Beweislastumkehr nach § 477 BGB

  • Im Verbrauchsgüterkauf gilt eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe.

juristisches Gutachten

  • Ein juristisches Gutachten muss in Sätzen formuliert werden und eine juristische Bewertung der Situation enthalten.
  • Es muss geprüft werden, ob der Fernseher mangelhaft ist und ob der Käufer eine Nachbesserung verlangen kann.

Multiple-Choice-Fragen

  • Die Antworten auf die Multiple-Choice-Fragen müssen richtig oder falsch markiert werden.

Allgemeine Rechtsgrundlagen

  • Ein Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB liegt vor, wenn ein Verbraucher eine Sache kauft.
  • Eine unerlaubte Handlung nach § 823 ff. BGB liegt vor, wenn ein Schaden durch eine rechtswidrige Handlung entsteht.

Bürgschaft

  • Eine Bürgschaft nach § 765 ff. BGB ist ein Vertrag, in dem sich ein Bürge für die Verbindlichkeit eines anderen verpflichtet.
  • Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich abgegeben werden.

Mietvertrag

  • Ein Mietvertrag nach § 535 ff. BGB ist ein Vertrag, in dem sich ein Vermieter verpflichtet, einem Mieter eine Sache zu überlassen.

Anfechtungsrecht

  • Ein Anfechtungsgrund nach § 119 ff. BGB liegt vor, wenn ein Vertrag durch arglistige Täuschung oder Drohung zustande kam.

Willenserklärung

  • Eine Willenserklärung muss abgegeben und zugegangen sein, damit sie wirksam ist.
  • Eine Willenserklärung kann bis zu ihrem Zugang widerrufen werden.

Täuschung

  • Eine Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn jemand durch Vorspiegeln falscher Tatsachen einen anderen täuscht.

Handlungsfähigkeit

  • Ein Mensch ist handlungsfähig, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Ein Kind unter 7 Jahren ist nicht handlungsfähig.

Juristische Personen

  • Eine juristische Person ist eine von der Rechtsordnung zugelassene Personenvereinigung, die eigene Rechtsfähigkeit hat.

Rechtliche Grundlagen

  • Ein Kaufvertrag nach § 433 BGB liegt vor, wenn ein Verbraucher eine Sache kauft und der Verkäufer die Sache übergibt.
  • Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertragliche Verwendung eignet.

Beweislastumkehr nach § 477 BGB

  • Im Verbrauchsgüterkauf gilt eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe.

juristisches Gutachten

  • Ein juristisches Gutachten muss in Sätzen formuliert werden und eine juristische Bewertung der Situation enthalten.
  • Es muss geprüft werden, ob der Fernseher mangelhaft ist und ob der Käufer eine Nachbesserung verlangen kann.

Multiple-Choice-Fragen

  • Die Antworten auf die Multiple-Choice-Fragen müssen richtig oder falsch markiert werden.

Allgemeine Rechtsgrundlagen

  • Ein Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB liegt vor, wenn ein Verbraucher eine Sache kauft.
  • Eine unerlaubte Handlung nach § 823 ff. BGB liegt vor, wenn ein Schaden durch eine rechtswidrige Handlung entsteht.

Bürgschaft

  • Eine Bürgschaft nach § 765 ff. BGB ist ein Vertrag, in dem sich ein Bürge für die Verbindlichkeit eines anderen verpflichtet.
  • Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich abgegeben werden.

Mietvertrag

  • Ein Mietvertrag nach § 535 ff. BGB ist ein Vertrag, in dem sich ein Vermieter verpflichtet, einem Mieter eine Sache zu überlassen.

Anfechtungsrecht

  • Ein Anfechtungsgrund nach § 119 ff. BGB liegt vor, wenn ein Vertrag durch arglistige Täuschung oder Drohung zustande kam.

Willenserklärung

  • Eine Willenserklärung muss abgegeben und zugegangen sein, damit sie wirksam ist.
  • Eine Willenserklärung kann bis zu ihrem Zugang widerrufen werden.

Täuschung

  • Eine Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn jemand durch Vorspiegeln falscher Tatsachen einen anderen täuscht.

Handlungsfähigkeit

  • Ein Mensch ist handlungsfähig, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Ein Kind unter 7 Jahren ist nicht handlungsfähig.

Juristische Personen

  • Eine juristische Person ist eine von der Rechtsordnung zugelassene Personenvereinigung, die eigene Rechtsfähigkeit hat.

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Description

Eine Klausur im Fach Recht für alle Studiengänge im Sommersemester 2021. Die Klausur besteht aus zwei Teilen und kann maximal 40 Punkte erreichen.

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