Rechtsmedizin Zusammenfassung VL PDF
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Universität Basel
Lukas Hammel
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Summary
This document summarizes a lecture on forensic medicine, focusing on forensic examinations in cases of violence involving living individuals and the gathering of evidence. Specific topics discussed include the investigation and documentation of injuries, along with relevant legal aspects, such as reporting requirements and potential criminal offenses. The summary also highlights the importance of medical investigations, including those of sexual assault and child abuse. A key concept emphasized is the collaboration among different medical, legal, and social professions to ensure a thorough forensic investigation.
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lOMoARcPSD|33407360 Rechtsmedizin Zusammenfassung VL Rechtsmedizin (Universität Basel) Scanne, um auf Studocu zu öffnen Studocu wird von keiner Universität gesponsert oder unterstützt. Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) ...
lOMoARcPSD|33407360 Rechtsmedizin Zusammenfassung VL Rechtsmedizin (Universität Basel) Scanne, um auf Studocu zu öffnen Studocu wird von keiner Universität gesponsert oder unterstützt. Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Rechtsmedizin Fach «Rechtsmedizin» - wendet medizinische / naturwiss. Kenntnisse auf alle Gebiete der Rechtspege an o → enge Zusammenarbeit mit anderen „forensischen Wissenschaen“ - nimmt eine Milerfunkon zwischen Medizin / Naturwissenschaen und Recht ein o Inhaltlich: Kenntnis der rechtlichen Relevanz / Fragestellungen, fachspezische und allgemeine medizinische / naturwiss. Kenntnisse o Sprachlich: „Übersetzung“ von Fachbegrien beider Gebiete - erstellt Gutachten als fachlich selbständiger und unabhängiger Berater der Juristen: Objekvität und Unparteilichkeit - ist spezialisiert auf Diagnosk, behandelt keine Paenten Instut für Rechtsmedizin Basel - Forensische Untersuchungen, Analysen und Gutachten o Forensische Medizin (lebende Personen nach Gewalt, Verstorbene) o Verkehrsmedizin (Fahreignung, Stufe 4)Gutachten o Forensische Genek (Idenkaon, Abstammung (Vaterschasuntersuchung), Spurenanalyse)zb bei Sexualdelikten o Forensische Chemie & Toxikologie (Strassenverkehr, lebende Personen nach Gewalt, Verstorbene, Stoproben) hauptsächlich Blut- und Urinproben - Akademische und nicht-akademische Lehre o Studenten Universität (Medizin, Jus, Naturwissenschaen) o Polizeibeamte, Staatsanwälte, Pegepersonal, Ärzte, Reungssanitäter - Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte o Forensische Bildgebung (Daerung von Knochenbrüchen bei Kindern mit MRI, Strangulaon bei Lebenden mit MRI, IR-Photographie) o Forensische Medizin (genitale Verletzungen bei Frauen) o Forensische Genek (Einzelzellanalyse, schwierige Proben, RNA-Analyse zur Dierenzierung von Spurenartenzb Spermien aussondern) o Forensische Toxikologie (Methodenopmierung, Cannabinoidederen Wirkung 1.Rechtsmedizin am Lebenden: Klinische Rechtsmedizin: Aufgaben, Untersuchung, Dokumentaon, Spurensicherung Lernziele: 1. Wann ist eine rechtsmedizinische Untersuchung bei Lebenden sinnvoll? 1 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 2. Wann ist eine forensische Untersuchung sinnvoll? 3. Wie läu eine solche Untersuchung nach aktuellen rechtsmedizinischen Qualitätsstandards ab und was ist dabei speziell zu beachten? a. Bei körperlichen Verletzungen i. Vollständige Untersuchung vom Scheitel bis zur Sohle ii. Dokumentaon iii. Sicherstellung Blut-/Urinprobe iv. Spurensicherung v. Ev. Veranlassung von weiteren Untersuchungen b. Bei genitalen Verletzungen i. Frauenklinik etc. c. Bei Kindern i. Spielerisch etc. Klinische Rechtsmedizin = Rechtsmedizin am Lebenden - Untersuchung, Dokumentaon, Asservierung, Spurensicherung 2 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Vgl. Bild in Vorlesung: Kind: Rötung am Arm, Haut marmoriert; Rötung auf Brustseite; auf Seite leichte grüne Fläche insgesamt nicht klar; zweites Foto: (Foto, welches am Anfang gemacht wurde): Blauer Fleck auf Seite grösser - Verletzungsbegutachtung (Messersch, Strangulaon, Schlag, Sturz, Schuss, etc.) o → Unterscheidung: Selbsthandlung / Fremdhandlung / Unfall diese Frage muss man sich stellen! - Sexualdelikte - Kindesmisshandlung o Anzeige kann gemacht werden, aber Ärzte im Spital können keine Ermilungen machen sie müssen Anzeige machen - Weitere: o Verkehrsmedizinische Begutachtung o Medizinische Behandlungsfehler o Versicherungsbetrug o Altersschätzung o bei asylrechtlichen Gründen Rechtsmedizinische Aufgaben - Befunde feststellen und dokumeneren, o körperliche / genitale Verletzungen - Spuren und Proben sichern o Blut, Speichel, Sperma, andere Spuren - Rekonstrukon des Ereignisses o Gewalteinwirkung (welche? Tatwerkzeug?) o Wehrlosigkeit / Bewusstsein / Einwilligung auf Seite des Opfers? - Plausibilität von Aussagen im Zusammenhang mit Befunden beurteilen (Tatverdächger, Opfer, Zeugen) Fallmanagement - Angaben zum Fall durch die untersuchte Person: Wann, Wer, Was (freiwillig!) Person, welche untersucht wird kann freiwillig Sachen über Fall sagen - körperliche Untersuchung (forensisch!) mit Dokumentaon von Verletzungen - bei Sexualdelikten: Untersuchung gemeinsam mit Frauenklinik - Bei Kindern: (in der Regel) Untersuchung gemeinsam mit Kinderklinik - Proben und Spurensicherung am Körper / genital: von Opfer und Beschuldigten (nur wenn Anzeige gemacht wurde!) - Nur bei polizeilicher Anzeige o Befragung von Beteiligten (mutmassliches Opfer/beschuldigte Person, Zeugen) o Asservierung von Spuren am Ereignisort o Ev. Körperliche Untersuchung des/der Beschuldigten (Dokumentaon von Verletzungen, Sicherstellung von Proben und Spuren) Straatbestände Körperverletzung (Art. 122-129 StGB) - Schwere Körperverletzung - Einfache Körperverletzung - Fahrlässige Körperverletzung - Tätlichkeit 3 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Gefährdung des Lebens Straatbestände Sexualdelikte (Art. 187-200 StGB) - Sexuelle Handlungen ohne oder gegen den Willen einer Person - Sexuelle Handlungen mit Abhängigen - Alle sexuellen Handlungen an, vor, mit oder unter Einbezug von Minderjährigen (Schutzalter 16), unabhängig von deren Zusmmung - „Harte“ Pornographie (Kinder, Tiere, menschliche Exkremente, Gewalt) Melderecht/Meldepicht an Polzei/StA von Ärznnen - Melderecht geregelt in §27 GesG BS: Meldung durch Arzt bei Verdacht auf Erfüllung Straatbestand (u.a. Tötungsdelikt, schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, straare Handlungen gegen die sexuelle Integrität, etc.) Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) - Gewalt gegen Kinder: o Melderecht für alle an die KESB (ZGB Art. 314c) „Jede Person kann der Kindesschutzbehörde Meldung erstaen, wenn die …. Integrität eines Kindes gefährdet erscheint. … Meldung im Interesse des Kindes, …auch Personen.., die dem Berufsgeheimnis... unterstehen.“ NB: KESB ist an Schweigepicht gebunden, weswegen in Medien o negav über sie informiert o Meldepicht für Fachpersonen, die beruich regelmässig Kontakt zu Kindern haben an die KESB (ZGB Art. 314d) „Folgende Personen.…zur Meldung verpichtet, wenn konkrete Hinweise dafür bestehen, dass die… Integrität eines Kindes gefährdet ist….: 1. Fachpersonen…, die beruich regelmässig Kontakt zu Kindern haben ….“ o Melderecht für Opferhilfeberatungsstellen an die KESB / Strafverfolgungsbehörden (OHG Art. 11, Abs.3) 4 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 bei ernsthaer Gefährdung der Integrität von Minderjährigen bzw. Verbeiständeten o NB: bei Meldung an KESB geht es um Schutz der Person und nicht Strafverfahren! - Hilfsbedürigkeit: o Melderecht für alle an die KESB (ZGB Art. 443) „Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstaen, wenn eine Person hilfsbedürig erscheint. Vorbehalten …die Besmmungen über das Berufsgeheimnis. Wer in amtlicher Tägkeit …erfährt und …im Rahmen seiner Tägkeit nicht Abhilfe schaen kann, ist meldepichg.“ Aufgaben der rechtsmedizinischen Untersuchung - 1. Erhebung von Verletzungsbefunden o Details sind wichg! (vgl Foto in VL: ganz gering sind Fingerspuren auf Kind sichtbar, welches meinte, dass die Muer es schlägt) o Manchmal sind Verletzung nicht sehr gut sichtbar! Alle Körperteile werden untersucht, auch wenn nicht explizit erwähnt, dass eine Körperstelle Gewalt etc. aufzeigt o Vgl. Bild in VL: Abgebrochener Zahn, welcher am verfaulen ist (Polizei meinte, dass das passieren kann)Innenseite der Lippe zeigt klar, dass außerhalb eine Eiwirkung gab, da Abrücke von Zähnen deswegen alles untersuchen! o NB: bei Abdrücken auf Haut ist nicht immer gleich sichtbar, wo Einwirkung genau war: Wieso? Zb durch Kra des Schlages, wird Blut aus Kapillaren weggedrückt Vgl. zb Ohrmuschel: sind sehr aussagekräig! Insbesondere an Rückseite und an anliegender Kopaut, sind Verletzungen ein Anzeichen für Fremdeinwirkung! Vgl. Blutunterlaufungen an Extremitäten (Arm, Bein, Po etc.), insb. An Innenseiten sind typisch für Fremdeinwirkung Vgl. Rötungen um den Hals als Indiz für Strangulaon Bei Strangulaon, was passiert? Vgl. nächste Seiten o Strangulaon: 5 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Untersuchung bei Verdacht auf Sexualdelikt: unabhängig von polizeilicher Anzeige → Konsiliarischer Beizug IRM dh. Rechtsmedizin kann täg werden ohne Anzeige gemeinsame Untersuchung Frauenklinik – Rechtsmedizin Untersuchung des ganzen Körpers und des Genital- und Analbereichs Verwendung von Standardprotokollen und Standardasservierungsmaterial Durch Frauenklinik: Abklärung behandlungsbedüriger Befunde / Prophylaxe (z.B. HIV, Schwangerscha) Durch Opferhilfe: Beratung / Begleitung (vorläug nur zu Bürozeiten) Hinweise beim Erstkontakt (Ereignis < 2 Tage): Nicht umkleiden, ev. Kleidung mitbringen Nicht waschen Nach Möglichkeit nicht zur Toilee gehen Nicht essen, trinken oder rauchen o Dringlichkeit der Untersuchung: Noallmässig – auch nachts Ereignis 2 Wochen her nur noch efere Verletzungen / Narben sichtbar Bei Meldung: Fragebogen wird ausgefüllt, was für Verletzungen aufgewiesen werden 6 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Bild in VL: Frau von Aussen Genitalbereich: kann ganz kleine Verletzungen geben; kleine Risse in Haut; Mit Färbemiel manchmal besser sichtbar Einrisse, wenn Penis zu o bei keiner Önung aufstösst o Problemfall: Kindesmisshandlung: Häug emoonal überfrachtet Unsicherheit im Fallmanagement Verantwortung? Omals Interessenkonikt Kinderschutz Ungerechergte Anschuldigung? Strafverfahren Melderecht an KESB (gem. ZGB / StGB) vgl. vorherige Slides Melderecht (je nach Kanton auch Meldepicht) an Polizei / StA Prioritäten: medizinische Abklärung Beurteilung des Befundes Fallmanagement: Interdisziplinäre Kinderschutzgruppe Gespräch: erklären, wer man ist, was man bei der Untersuchung macht und wozu Aussagen des Kindes möglichst wörtlich zieren Fragen zur Klärung allfälliger Verletzungen und Spuren keine Suggesvfragen, keine Befragung Kind kann nur zweimal in Strafverfahren befragt werden! Deswegen meist nicht bei Ärzn Haltung des Arztes / der Ärzn wichg: kein „schlechtes“ Gewissen, kein Vorurteil, objekv und professionell Untersuchungsablauf: Untersuchungsablauf spielerisch und ohne „Drama“ Angaben des Kindes zu Befunden noeren, keine Suggesvfragen vollständige Untersuchung (Augenbindehäute, Innenseiten der Arme, Genitalbereich, Körperönungen etc.) Grösse und Gewicht (Vgl. mit Wachstumskurven), Kopfumfang Befunde objekv beschreiben; vorerst keine Interpretaon Ggf. auch Negavbefunde noeren Verhalten des Kindes bei der Untersuchung (kooperav, ängstlich, motorische Fähigkeiten, Sprache, Kontaktverhalten etc.) Vernachlässigung: Körperliche Entwicklung: o Übergewicht, Untergewicht (zb aufgeblähter Bauch), andere Zeichen von Unter- / Mangelernährung, Minderwuchs, körperliche Fehlentwicklung, verzögerte motorische Entwicklung Pegezustand: o Grössere Körperteile gerötet oder entzündet, schmutzig, Finger-/Zehennägel & Haare ungepegt, Parasiten Mangelhae Zahnpege (zb schwarze Zähne) Erhöhte Krankheitsanfälligkeit Verdacht auf sexuellen Missbrauch bei Kindern: Drei Lagen prüfen: o Rückenlage, Froschposion, Knie-Ellbogen-Lage 7 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - 2. Gerichtsverwertbare Dokumentaon o Dokumentaon: Korrekte Bezeichnung und Beschreibung der Befunde Lage, Größe, Farbe, Form, betroene Gewebeschicht, Wundränder, Umgebung der Wunde o Bruch der 9. Rippe links o Kopfprellung o Abschürfung an der Srn rechts o Prellung des linken Arms o Prellung der linken Hand Strangulaonsbefunde? Zeichen für Sauerstomangel (z.B. Bewusstlosigkeit)? Forensische Rekonstrukon? Lebensgefahr? Fotodokumentaon Zuordnung zu Fall muss eindeug sein (da meist kein Kopf auf Bildern!; zb mit Nummern etc.) Übersicht → Lokalisaon der Verletzung Detail → Eigenschaen der Verletzung (sollten gut sichtbar sein) Maßstab! (gehört in Bildebene!) Auch „unwichge“ und diskrete Befunde dokumeneren „Versteckte Körperregionen“ nicht vergessen! Körperschema - 3. Sicherstellung von Blut- und Urinproben o → «KO-Tropfen» oder nur zu viel getrunken??? o Blutproben so rasch wie möglich (VOR der Untersuchung) sicherstellen o Urinprobe - 4. Spurensicherung o Abstriche (Haut, Fingernägel, genital) o Blut o Urin o Kleidung (Blut, Sperma, Defekte, …) manchmal auch Bläer! o Spurenlagerung: Trocken (Karton oder in Röhrchen; darf nicht schimmeln!) - 5. Veranlassung weiterer Untersuchungen nach Bedarf und gemäss Aurag o Toxikologische Analysen: Medikamente, Drogen, Blutalkohol, … o DNA-Analysen: Sperma, Speichel, Haare, … o Forensische Radiologie (MRI!) o 3D-Rekonstrukon aus klinischen CT-Daten Untersuchung von Tatverdächgen - Körperliche Untersuchung sinnvoll oder nicht? o Vergewalgung o Schlägerei o Kindesmisshandlung 8 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Messerstecherei o Brandsung - → wenn Befunde / Spuren erwartet werden können insb. Bei Kontakt zwischen Täter und Opfer 2.Gewalt gegen Lebende (Beurteilung von Verletzungen) Lernziele 1. Basis der Verletzungsbegutachtung ist eine sorgfälge, genau und obj. Befunderhebung 2. Kriterien zur Unterscheidung von Selbsthandlung/Fremdhandlung/Unfall 3. Forensische Rekonstrukon Forensische Begutachtung - 3 Schrie müssen iessend befolgt werden: Befund Diagnose Beurteilung Begutachtungsprinzip 1. Befunderhebung objekve Beschreibung und Benennung von Befunden a. Bei Gutachten wird immer selben Begri verwendet bei selben Verletzung wird selben Begri verwendet b. Bild in VL: Blutunterlaufung (gibt verschiedene Bezeichnungen dafür) -->Entscheidend ist, dass angegeben wird, dass Blut "unter" der Haut unterlaufen ist und nicht "über" i. Farbe wird beschrieben, Form; Grösse, Ort 9 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 c. Hautrötung: Haut ist gerötet ist grunds. keine Verletzung! i. = Vorübergehende höhere Durchblutung der Haut d. Hauteinblutung: klare Berandung; vgl. zb. Punkte bei Strangulaon e. Hautunterblutung = Blutunterlaufung: i. Berandung ist unschärfer; vgl. sieht aus wie blaue Flecken f. Hautabschürfung: i. Wie Kratzer ii. Bei leichter Rötung: = Indiz für junge Abschürfung g. Wunde: i. NB: Umgebung der Wunde wird auch angeschaut ii. Beschreibung: Länge; Wundränder (klaend= Wundränder nicht mehr aneinander vs. Glarändig) iii. Wundwinkel können etwas über Tatwae sagen iv. Wenn keine klaren Ränder: Indiz, dass kein Schni sondern Quetschwunde (dann teils auch obere Schicht der Haut weg) h. Narbe: i. Wenn helle Stelle bei Narbe: = stärkere Verletzung ii. Wenn nur dunkle Haut = Basis der Haut wurde nicht verletzt 2. Diagnose von Einzelverletzungen Art der Verletzung (z.B. scharf, stumpf, thermisch) a. Stumpfe Gewalt: zb. Blaue Flecken (=Blutunterlaufungen) b. Scharfe Gewalt: wenn schneidendes Werkzeug benutzt wurde c. Thermische Gewalt: Hitze-/Kälteeiwirkung 3. Beurteilung von Verletzungsmustern Unfall, Selbst- oder Fremdhandlung Rekonstrukon des Ereignisses / Tatablaufs a. NB: immer zuerst beantworten: Unfall, Selbst- oder Fremdhandlung? b. NB: bei Rekonstrukon wird grunds. nicht ganz genau besmmt welche Tatwae benutzt wurde i. Bild in VL: Hauteinblutungen, Stumpfe Gewalt im Rückenbereich und Oberarm 1. Gibt keine Hautabschürfung: demnach eher Fremdhandlung, da auch an Ort wo man selbst nicht hin kommt 2. Gibt runde und gerade Einblutungen -->gibt Indiz auf exibles Tanstrument 3. In casu: Opfer hat erzählt, dass er mit Gürtle geschlagen wurde -->Gürtel kann dann auch noch angeschaut werden 4. Aufgrund Verletzungen und Geschichte kann Gürtel als Tatwerkzeug bezeichnet werden c. Unterschied Sturz – Schlag: 10 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 i. Sturz: gibt anstosstypische Körperregionen: Srn, Nase, Kin, Knie, Schienbein ii. Schlag: Schädeldach, Ohren, Augen, Rücken, Arme, Mund iii. Vgl. Hutkrempen-Regel: 1. Alles über der sog. Hutkrempe weist auf einen Schlag hin vs. Alles darunter weist auf einen Sturz hin 2. NB: Kopinterseite ist schwierig d. Unterscheidung: Unfall vs. Selbstverletzung vs. Fremdhandlung i. Unfall: 1. Dynamik: a. Vgl. Unfall ist nicht etwas regelmässiges 2. Unregelmässigkeit: a. Keine Form der Verletzung lässt auf eine Tatwae schliessen 3. Nachvollziehbare Lokalisaon a. Zb. Man sagt man sei gestürzt und Verletzungen sehen auch nach Sturz aus 4. Adäquanz der Schwere a. Unfallsgeschichte muss adäquat sein mit Verletzung 5. Fähigkeiten (Kind) a. Gerade bei Kindern müssen dessen motorische Fähigkeiten berücksichgt werden (zb. Baby kann nirgends hinlaufen/kleern) ii. Selbsthandlung: 1. Fehlende Dynamik a. Vgl. Bild in VL: Ritzer auf Bauch alle gleichförmig; keine Sche; keine Stumpfe Gewalt »Bild» wirkt homogen 2. Regelmässigkeit 11 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 a. Zb Ritzer sind regelmässig 3. Gut erreichbare Lokalisaon 4. Oberächlichkeit 5. Wenig schmerzhae Regionen a. Zb Gesicht oder Brustwarzen 6. Alter a. Bei Kleinkindern gibt es meistens keine Selbstvereltzungen iii. Fremdhandlung: 1. atypische Lokalisaonen a. wenn man sich an einem Ort nicht selbst verletzen kann 2. Regelmässigkeit, geformte Verletzungen 3. Nicht erklärbar durch „normale“ Akvitäten der betroenen Person iv. Kriterien: bzw. Fragen, um zu Unterscheiden 1. Verteilung: verschiedene Körperbereiche? 2. Anordnung/Dynamik (z.B. Parallel) 3. Erreichbarkeit 4. Tiefe/Schwere der Verletzung 5. Geformt 6. Abgrenzung 7. Mehrzeigkeit 8. Adäquante und plausible Erklärung/Disprepanzen? 9. Umstände 4. Überprüfung von Einlassungen / Angaben Vereinbarkeit Verletzungsbefunde mit Aussagen a. Vergleich eines Verletzungsmusters (Befund/Diagnose) mit den Angaben zu einem Verletzungsmechanismus/einer Handlung b. Unter Umständen mehrere Versionen c. für Drie nachvollziehbar/frei Beweiswürdigung d. ggf. wird mit Schauspielern Tatrekonstrukon gemacht 5. Beantwortung weiterer Fragen Schwere der Verletzung / Lebensgefahr 12 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Zusammenfassung - Grundlage der Verletzungsbegutachtung ist die sorgfälge, genaue und Befunderhebung: o Besmmung der Art der Verletzung o Beschreibung der Verletzungen o Ggf. weitere medizinische Unterlagen - Beurteilung, ob Unfall / Selbstverletzung / Fremdhandlung, muss objekv begründet werden können - Alle Varianten durchdenken: o Bewertung nur auf Basis von Befund und Fachwissen o Aussagen/Angaben müssen nicht zwingend korrekt sein 3.Verletzungslehre: Stumpfe Gewalt, Scharfe Gewalt Lernziele 1.Trauma/Gewalormen 2.Stumpfe Gewalt 3.Wundmorphologie 4.Scharfe Gewalt: Wundmorphologie 5. Sch, Schni, Hieb 6.Rekonstrukve Fragen: Tatwae, Selbst- oder Fremdhandlung, Abwehrverletzung Trauma = Gewalteinwirkung 13 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Seelisches oder psychisches Trauma - Körperliches Trauma o 1. Mechanische Gewalteinwirkung z.B. stumpf, scharf, Schuss o 2. Thermische Gewalteinwirkung Hitze, Kälte o 3. Chemische Gewalteinwirkung Vergiung (Alkohol, Drogen, Medikamente, Gie), Säure / Lauge o 4. Strom auch Blitzschlag Was ist stumpfe Gewalt? - Denion: ächenhae mechanische Gewalteinwirkung o Am häugsten auretende Verletzungen Auch bei alltäglichen Verrichtungen o Unterschiedliche Verletzungsformen, abhängig von Energiemenge Je kleiner die „Energiemenge“, desto kleiner die Verletzung Werkzeugbeschaenheit Kontakläche Richtung Gewebebeschaenheit Gleiches Werkzeug kann Verletzung anders aussehen lassen, je nach Gewebe/Körperteil Äussere Befunde/Wundmorphologie von stumpfer Gewalt - Allgemeine deskripve Kriterien: o Körperregion o Orienerung o Grösse (in cm) nie z.B. «Plaumengross»! o Wundumgebung (Auagerungen, Blut üssig/angetrocknet, Fremdmaterial, Unterblutung) o Wundrand (unterminiert, geschür, gla / unregelmässig) o Wundwinkel (stumpf, spitz, schwalbenschwanzarge Aufzweigung) o Wundefe, Wundgrund (cm, Gewebsbrücken, welche Strukturen durchtrennt / verletzt) o Form, ev. Begrenzung o Farbe o Niveau 14 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Hautverband nicht intakt: o Hautabschürfung: Flächige tangenale Gewalteinwirkung → Oberhautverlust Epithelmoräne: aufgeschobene Epidermis zeigt Schürfrichtung an (also dort wo noch auch ist) an der Leiche: braunrote, lederarg feste Vertrocknung (Wasserverlust) Bezeichnen die Stelle einer Gewalteinwirkung Geformt: Abdruckmuster des Werkzeugs → bedeutsam für forensische Rekonstrukon o Quetschwunde: Schürfsaum/Vertrocknung Wundränder meist unregelmässig geformt (gezackt), gequetscht Gewebsbrücken in der Tiefe Wenn Gegenstand auf Haut auri: Haut wird dann gedehnt Auf Zug ist haut nicht gut gebaut, aber auf Druck schon Quetsch/Risswunde: Druck + Zug, welche zur Verletzung führen = stumpfe Gewalteinwirkung o Ablederung (Decollement) Flächenhae Ablösung der Haut von der Unterhaut Bei tangenaler Gewalteinwirkung (z.B. Autoreifen) 15 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Gewebshöhle mit starker Einblutung Hautdehnungsrisse quer zu Zugkra NB: Fegewebe wird auch zerquetscht und gelangt in Blutbahn führt zu Lungenfeembolie (was sehr schwierig zu behandeln ist) - Hautverband intakt o Hautrötung: Häug Durch eine Weitstellung der Gefässe bedingt Verschwindet unter Druck (Glasspatel) wegdrückbar (Farbe geht weg bzw. haut wird blass) o Vgl. Hautunterblutung: bei Draufdrücken bleibt es rot Für sich alleine keine Körperverletzung im rechtlichen Sinn o Hauteinblutung: Blutung in die (Leder-)Haut Rot, scharf begrenzt Punkörmig oder kleineckig Können Form eines einwirkenden Gegenstandes abbilden = gibt Negavabdruck des einwirkenden Tatwerkzeuges Bild in VL: Rot innerhalb der Lippe und Zähne abgebildet (Hinweis für Druck von ausserhalb der Lippe) Bild in VL: Knutscheck Bild in VL: Ohrfeige (Fingerabdrücke sichtbar) - 16 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 = Beispiel für Hauteinblutung: Blut wird durch Gegenstand weggedrückt o Hautunterblutung (=Blutunterlaufung = Hämatom) Blutung unter die Haut ins Unterhauegewebe Zerreissung von Gefässen mit Blutung in das Unterhauegewebe entsteht durch stärkere Gewalteinwirkung Unterschiedliche Farbe (abhängig von Tiefe, Hautdicke, Hauarbe) Verändert sich zeitlich (blau, grün, braun, gelb) Häuger über Widerlager (Knochen) Ausbildung auch individuel Vgl. Krankheit, Alter, Gefässbrüchigkeit o Wenn man bspw. älter ist, gibt es schneller eine Hautunterblutung Keine Rückschlüsse auf einwirkenden Gegenstand Unscharf abgegrenzt, Blutung in Umgebung Wenn Gegenstand abgebildet = Hauteinblutung Bild in VL: rot-violeer Fleck wird mit der Zeit immer mehr grün-gelb NB: ABER: Alter der Verletzung kann nur geschätzt werden o Solange noch nicht grün, dann ist Verletzung sehr frisch o + Grösse und Tiefe der Verletzung sind wichg für die Farbe - Dierenzierung von Wunden: o Quetschwunde Zermalmung des Gewebes durch Druckbelastung, besonders bei Konchenwiderlager (Schädel) o Risswunde Zugbelastung, meist Durchsetzen aller Hautschichten, Form auch abhängig von Spaltenlinien o Nein zur «RQW» Undierenziert! Exakte Beschreibung erforderlich! = Rissquetschwunde; ist irreführend, da zuerst immer gequetscht werden muss, bevor gerissen wird o Platzwunde Gewalt kommt von innen, z-B. über Fraktur Zb Knochen gebrochen und verletzt Haut Zb Schussverletzung Scharfe Gewalt 17 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Denion: Verletzung durch schneidende Werkzeuge - Wundmorphologie: o glae Konnuitätsdurchtrennung des Gewebes durch schneidendes Werkzeug o keine Gewebsbrücken o meist Gefässverletzung mit Blutung (nicht immer nach aussen!) NB: Quetschrisswunden bluten meist weniger als Schniwunden o Fehlen von Vertrocknungs- und Schürfsaum ABER: kleinächige Schürfung am Wundrand durch z.B. Messerscha möglich Verletzungen durch scharfe Gewalt - Schverletzung: o Eindringen eines scharfen/spitzen Gegenstandes o Überwiegend senkrecht zur Körperoberäche o Je nach Gewebespannung auch klaend o Wundsondierung problemasch: Kulissenarge Verschiebung der Gewebeschichten, ausserdem Infekonsgefahr o Bei Thorax- und Bauchschen: Ausgedehnte Diagnosk (CT), evtl. operave Revision Ausreichen lange Beobachtungszeit, auch bei Verletzung kleinerer Gefässe langsames Verbluten nach innen möglich diese Verletzungen sind nicht gleich sichtbar o Handlungsfähigkeit noch längere Zeit möglich (auch nach Herzsch) Vgl. z.B. Schuss in Kopf(=stumpfe Gewalt) macht jedoch schnell handlungsunfähig (nicht so z.B. Messer im Kopf) o Wunde efer als lang - Schniverletzung: o Eindringen des scharfen Gegenstandes überwiegend längs/parallel zur Körperoberäche o O auch Kombinaon Sch/Schni o Glae Wundränder 18 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Häug seicht auslaufende Wundränder o Wunde länger als ef - Halbscharfe Gewalt: Hiebverletzung o Schlagverletzung miels scharfem Werkzeug o Schlagwerkzeug mit Schneide (Axt, Hacke, Machete, Schwert, Propeller) o Relav grosses Eigengewicht und hohe Energie o Glarandige Durchtrennung von Knochen, dann o Schartenspuren Relevante Fragen: - Gab es ein Tatwerkzeug? - Selbst- oder Fremdhandlung o Ggf. muss Polizei Täter suchen - Gegenwehr (hinsichtlich, Arg- bzw. Wehrlosigkeit des Opfers, Tatablauf) - Rekonstrukon des Tatablaufs o Kann dieser wegen Verletzung rekonstruiert werden? - Todesursache - Art. 122, 123: leichte/schwere KV?, bestand Lebensgefahr? Befunde Tatwerkzeug - Fotodokumentaon der Verletzung vor Wundversorgung (mit Massstab!) - Besmmung von Klingenbreite und Klingenlänge anhand der Einschwunde (unsicher!) o Klingenlänge gemäss Schni nicht immer zu besmmen möglich! - Wundwinkel: Messer ein- oder zweischneidig Schürfung, kleiner Zipfel = Messerrücken Ausläufer = Schneide - Wundränder: glae Klinge, Wellenschli, Sägezähne Befunde Tatwerkzeug/ Tatablauf - Breite der Wunde ev. grösser oder kleiner als Klingenbreite o Da sich Messer bewegen kann - Schkanal ev. efer oder kürzer als Klingenlänge o Da Haut dehnbar - Verlauf und Tiefe Schkanal: Schrichtung, Posion des Opfers, „Heigkeit“ o Vgl. Messer kann gedreht werden Ränder der Wunde immer noch gerade, aber Wunde wie eine Schwalbe bspw. o NB: Mit Sch können mehrere Schichten verletzt werden (zb Kleiderfalten) Selbst- oder Fremdhandlung? - Indizien für Selbsthandlung o Probierschnie: parallel, oberächlich meist entblösste Haut, Kleidung unbeschädigt leicht zugängliche Regionen (Händigkeit beachten!), typisch Handgelenk / Unterarm, Hals, Herzregion besonders schmerzempndliche Regionen (Brustwarzen, Genitalien) ausgespart 19 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o bei Toten: Tatwerkzeug in der Nähe verkale Blutabrinnspuren wenn man sich im Spiegel schneidet keine Abwehrverletzungen Schutz vor Verunreinigung (Badezimmer, Abdeckung) Abschiedsbrief, psychiatrische Vorgeschicht Abwehrverletzungen - Akv: o Opfer grei in das Messer o → efe, o lappenförmige Schniverletzungen Innenseiten der Hand, Fingerbeugeseite - Passiv: o Opfer wehrt mit Unterarm ab o → quer verlaufende Schnie, auch Durchsche Unterarm, Kleinngerkante o Zusammenfassung - Wundmorphologie bei scharfer Gewalt o Länge, efe, Wundwinkel, Wundränder - Sch, Schni, Hieb - Rekonstrukve Fragen: o Tatwae o Selbs- oder Fremdhandlung o Abwehrverletzungen: akv/passiv 4.Schussverletzungen (Forensische Ballisk) Lernziele 1.Waengesetz 2.Waenkunde 3.Waenballisk Begrisbesmmung - Ballisk: Wissenscha von der Bewegung von Projeklen - Innenballisk: Vorgänge beim Schuss innerhalb der Wae - Aussenballisk: Flugbahn des Geschosses vom Lauf bis zum ins Ziel (Schwerkra, Luwiderstand) - Zielballisk: Wechselwirkung zwischen Geschoss und Zielobjekt, entspricht Wundballisk Bundesgesetz über Waen, Waenzubehör und Munion - Waen im Sinne des Gesetzes: o a) Feuerwaen o b) Geräte zum Versprühen/Verstäuben schädigender Stoe (lt. Anhang 2, Reizstoe: CA, CS, CN, CR «Tränengas") 20 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o c) einhändig bedienbare automasche Messer, Schmeerlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge o d) Schlagringe, Ruten, Stöcke, Wurfsterne und dergleichen o e) Elektroschockgeräte wie Taser o f) Drucklu- und CO2 -Waen, Mündungsenergie mind. 7.5 Joule o g) Imitaons-, Schreckschuss- und So-Air-Waen, die mit echten Feuerwaen verwechselt werden können - NB: alles was nicht im Gesetz ist, ist keine Wae! Es kann dennoch einen gefährlichen Gegenstand sein - NB: Pfeerspray ist in CH keine Wae, aber in BENELUX Ländern schon Schusswaen und Munion - Handfeuerwae: tragbare Wae, beidhändig bedienbar, auch "Langwae": Lauf und Verschluss >30 cm, Gesamtlänge >60 cm, z.B. Gewehr, Karabiner, Sturmgewehr, - Fauseuerwae: tragbare Wae, einhändig bedienbar, auch "Kurzwae"; zb. Pistole oder Revolver - Nach Lauorm: o gezogener Lauf: spiralige Erhabenheiten (Felder) und dazwischen liegende Rillen (Züge) oder "Polygonlauf" Projekl erhält Rotaon um Längsachse (Drall) o glaer Lauf: ohne Züge und Felder, Flinten- und Flobertwaen für Schrot und Flintenlaufgeschosse („Brennecke“) - Munion: o F: dort ist Schlag empndlicher Sto Schussenernung kann so besmmt werden o Voll- und Mandelgeschosse 21 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Polizeimunion «Acon 4 SXF» Projekl 6.1 g Hohlspitze mit Plaskkugel «Aufpilzen» der Projeklspitze bei Treer Verhindert «Kollateralschäden» Mündungsgeschwindigkeit - Revolver 150 - 350 m/s < Schallgeschwindigkeit - Pistolen 250 - 360 m/s ca. Schallgeschwindigkeit - Gewehre 450 - 1200 m/s > Schallgeschwindigkeit - Grenzgeschwindigkeit Haut: ca. 50 m/s - bei kurzen Waen: kurze Beschleunigung und kurze Geschwindigkeit Einschussmerkmale - 1. zentraler Substanzdefekt* (* obligatorisch) - 2. Abstreifring - 3. Kontusionsring* (Schürfsaum) - 4. Dehnungssaum (Unterblutung) - 5. Nahschusszeichen - je höher die Geschwindigkeit des Projekls, desto mehr spritzt zur Seite weg Einschuss (obligat) - zentraler Substandefekt: rund bis oval, Durchmesser < Kaliber - epidermisfreie Randzone („Schürfsaum“, Kontusionsring): o Entstehung: kegelförmiges Zurückspritzen von Gewebsparkeln bei Aufprall des Projekls (v ca. 150 m/s). o Radialbeschleunigung: ca. 5-6 x 106 m/s2 Einschuss (fakultav) - grauschwarzer "Abstreifring": 1-2 mm; Rückstände von Zünd- und Treibsatz, Waenöl, Metall; bedeckt den Schürfsaum; bei Schrägschüssen ellipsch kann fehlen: Sekundärtreer, moderne Munion o Entstehung: Vakuumeekte am Schürfsaum [Bohnert, DGRM 2023] o Parkel bis >2 cm weit - Dehnungssaum Hämatom, Texlfasern - Schmauch- & Pulvereinsprengungen Nahschusszeichen 22 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Schusskanal - Grösse der Wundhöhle abhängig von o Energie des Projekls (Geschwindigkeit!) o Art des Projekls Vollmantel: geringe Deformaon = geringe Energieabgabe Teilmantel: hohe Deformaon = hohe Energieabgabe - Wesentliche Schädigung durch Druckwelle und nicht durch Loch - Sekundärgeschosse (z.B. Knochensplier) für Verletzungen unerheblich - Cave: Wundinfekon durch verschleppte Hautparkel Ausschuss - o schlitzförmig, mehrstrahlig - keine Lückenbildung adaperbar - kein Abstreifring! - kein Schmauch, aber: Texlfasern in Wunde möglich - kann grösser als Einschuss sein - bei Vorliegen eines Widerlagers (z.B. Kontakt mit hartem Untergrund) schürfsaumarge Epidermisdefekte, meist unregelmässig begrenzt Schussenernung - Relave Schussenernung morphologisch: =was Rechtsmedizin macht o absoluter Nahschuss / aufgesetzter Schuss Wae auf Haut aufgesetzt 23 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 «Waengesicht» als Abdruck Schmauchhöhle unter der Haut CO im Gewebe bei knöchernem Widerlager Einschussplatzwunde meistens Selbstbeibringung Bild in VL: Abdruck der Wae auf Haut sichtbar o relaver Nahschuss Pulvereinsprengungen um die Einschussönung Nachweis von Schussrückständen näherer relaver Nahschuss: Schmauchhof weiterer relaver Nahschuss: kein Schmauch mehr; unverbrannte/teilverbrannte Treibsatzparkel aufgelagert oder eingesprengt Grenze: Kurzlaufwaen ca. 30 cm, Langlaufwaen ca. 150 cm (abh. von Wae und Munion) Bild in VL: rote Punkte um die Schusswunde herum Bild in VL: um Einschuss schwarze Pulverparkel o Fernschuss: keine Nahschusszeichen - Absolute Schussenernung kriminaltechnisch: o Schmauchelemente (Pb, Ba, Sb, Zn, Ti etc.) Pulverkörnchen weiter als Schmauch o abhängig von Wae und Munion o Vergleichsschüsse notwendig Innere Befunde - Schussloch an plaen Knochen: trichterförmige Erweiterung in Schussrichtung - Am Schädel häug radiär verlaufende Schussbrüche Schrotschuss 24 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Trennung von Becher/Filz und Schrotgarbe - zunehmende Streuung, abhängig von v0 und Laufgeometrie - erste Randschrote ab 2 m - Schroschuss-Streuung: Selbst oder Fremd? - Eher Suizid: o aufgesetzte Wae o meist Einzeltreer (Ausnahmen bei energiearmen Geschossen!) o Schläfe, Mund, Herzgegend, Srn, Kinnregion, NB: Mundschüsse fast nur bei Suizid o Einschussstelle entkleidet (selten bei Schuss in Brust), o Nachweis von Schuss- und Haltehand (Schmauch, Schlienverletzungen, Blut- u. Gewebespritzer = backspaer) Bild in VL: rote Punkte auf Hand = backspaer - Eher Delikt: o Fernschuss o Mehrfachtreer o Auch Extremitäten, Rücken o Fehlende Wae Tödliche Schussverletzung - Zerstörung lebenswichger Zentren - Blutaspiraon ->wegen Blut erscken - Kreislaufschock (Blutverlust) - Pneumothorax (Lubrust) Lu kommt in Brustraum - Luembolie (Ansaugung von Lu in erönete Venen) o Lu wird bis zum Herz transporert bis Blutstrom abgerissen wird 5.Der Verstorbene (Leichenerscheinung, Todesfeststellung, Todeszeit, Leichenschau, Idenkaon, Todesart) Lernziele 1.Leichnerscheinung kennen 25 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 2.Den Tod feststellen: sichere Todeszeichen 3.Todeszeit 4.Aufgaben der Leichenschau - Zyklus: o Wenn Leben zu Agonie wird: es gibt keinen Rückgang zum Leben mehr Zusteuern auf Tod o Individualtod: gibt zwei Arten, aber in VL wird immer «Individualtod» gebraucht o Intermediäres Leben: Zellen leben weiter (obwohl Individuum als Ganzes verstorben ist) o Tod: alle Zellen sind Tod - Vitale Reakonen: Lebenszeichen, welche man misst (Puls, Blutdruck, Atmung etc.) o Versteckte vitale Reakon: Immunsystem etc. - Supravitale Reakon: sind darauf zurückzuführen, dass Zellen und Gewebe noch Prozess weiterführen bis Nährstoe verbraucht (in Rechtsmedizin werden diese benutzt, um Todeszeitpunkt zu messen) - Postmortale Erscheinungen: Abbauprozesse, Fäulnis Der Sterbevorgang = Übergang vom Leben zum Tod - Atemstörungen: Unregelmässige Atmung mit langen Pausen meist in Agoniephase - Kreislaufstörungen: Blaufärbung von Lippen u. Fingernägeln, rote Haulecken, übergehend in Totenecken - Schliessmuskelschwäche: Urin und Kotabgang - Bewusstseinsstörung: Dämmerzustand, auch Euphorie, aber o lange erhaltene Wahrnehmungsfähigkeit (beim Verhalten gegenüber Sterbenden beachten!) 26 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Die frühe Leichenzeit - generell: zeitlich gestaeltes Absterben der Gewebe abhängig von Stowechselakvität, Sauersto- und Energiebedarf und Energievorrat - Überlebensdauer: gewisse Zellen sind noch akv (vgl. deswegen sind Transplantaonen noch machbar nach Individualtod) o Gehirn 8-10 min o Herz -15 min o Leber -30 min o Niere -2 h o Knochen, Knorpel -30 h o Hornhaut (Auge) -72 h o Spermien -80 h Einzelne supravitale Reakonen werden für die Todeszeitschätzung verwendet 27 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Reakonen, welche geprü werden können: o Reakon der Muskulatur elektrische Reize O im Gesicht gemacht, da viele Muskeln im Gesicht Desto länger der Tod her, desto weniger Reakonen im Gesicht Bild in VL: Elektroden werden in Haut gestossen o Reakon auf chemische Reize: zb tropfen in Augen o Reakon auf mechanischen Reiz: Zb Hammer auf Muskeln schlagen Idiomuskulärer Wulst wird an dieser Stelle gebildet (kann nach wenigen Stunden nach dem Tod noch festgestellt werden) - Leichenerscheinungen werden für die Todeszeitschätzung verwendet, da die Gesetzmässigkeiten über deren zeitliches Aureten bekannt sind: o Frühe Leichenerscheinungen: o 1. Auskühlung: Physikalisch bedingt (keine Wärmeprodukon des Körpers mehr) Haut wird immer dünner Einussfaktoren u.a. Umgebungstemperatur, Weer, Bekleidung, Körperoberäche, Keimbesiedelung o 2. Austrocknung Physikalisch bedingt Vertrocknen von Lippenrot, Zungenspitze, Genitalien Vertrocknen der Fingerbeeren: Scheinbares Längerwerden der Fingernägel Wasserverlust der Haut: Hervortreten von Bartstoppeln Austrocknung der Hornhaut: Trübung, bei oenem Auge Beginn nach ca. 1 h Bild in VL: blaue Lippen; harte Fingerbeeren (Fingerabdrücke können nicht mehr genommen werden) o 3. Totenecken Entstehung: passiv-physikalischer Vorgang = Absinken der roten Blutkörperchen nach Kreislaufsllstand durch Schwerkra und Ansammlung in feinen Blutgefässen unter der Haut. NB: = erstes sicheres Totenzeichen Lokalisaon: „abhängige“ Körperparen, Aussparung von Auage- und Druckächen, z.B. Kleiderfalten dort ist Haut normale Farbe 28 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Ausprägungsgrad: spärlich bis fehlend bei Blutverlust Abhängig: zb: Erhängt: Totenecken wie Socken oder Hände (dort wo «unten» ist sind Totenecken) Zb.: auf Bauch liegend Totenecken sind auf Bauch; ABER: durch Kleiderfalten können Flecken gestoppt werden Totenecken können noch bis zu gewisser Zeit umgelagert werden Bis zu 6h sind Totenecken komple verschieblich; wenn man zb Tote auf Bauch dreht, werden Totenecken vom Rücken auf den Bauch verschieben Zwischen 6-12h: Resotenecken bleiben bestehen auf zb Rücken, wenn auf Rücken gewesen und wenige werden sich verlagern bei Drehung Nach 12h: Totenecken bleiben am Ort -->Totenecken werden geprü, um zu schauen ob Person in einer gewissen Posion verstorben ist oder ob Leiche bewegt wurde Aureten: ab ca. 20-30 min nach dem Tod, maximal ausgebildet nach ca. 6 h Umlagerbarkeit: vollständig bis ca. 6 h, parell ca. 6 -12 h 29 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Wegdrückbarkeit: auf Fingerdruck max. 20 h, mit hartem Gegenstand bis ca. 30 h. Finger kann Toteneck wegdrücken (rote Blutkörperchen sinken in Kapillaren und bei Druck verschieben sich die Blutkörperchen nach Innen) (bei undichten Gefässen sind Totenecken nicht mehr wegdrückbar) Farbe: rötlich-viole = normal (Blut ohne Sauersto); hellrot = erneute Aufnahme von Sauersto bei Kälte und feuchter Haut im Randbereich der Flecken Andere Farben als Hinweis auf Vergiungen (z.B. hellrot/rosa bei Blausäure, kirschrot bei Kohlenmonoxid (braucht viel davon), grau- braun bei Nitraten/Nitriten, grün bei Schwefelwassersto o 4. Totenstarre: Entstehung: unmielbar nach dem Tod zunächst Muskelerschlaung durch Ausfall der Nervenimpulse, dann zunehmender Verlust der Energieträger, Muskeleiweissmoleküle verkleben miteinander Lokalisaon: gesamte Muskulatur betroen Aureten: Beginn frühestens 30 min nach dem Tod, meist nach 1-2 h Maximum ca. 6-9 h, Wiederaureten nach Brechung bis ca. 8 h Lösung nach 2-4 Tagen durch Fäulnisprozesse Einussfaktoren: Temperatur (Verzögerung durch Kälte) Muskelakvität vor dem Tode = geringer Energievorrat = rascheres Einsetzen der Totenstarre o zb. Bei Velorennfahrer: Totenstarre kann schon kurz nach dem Tod extrem stark bei Beinen aureten, da dort Energie schon verbraucht Je wärmer es ist, desto schneller löst sich Totenstarre auf Bild in VL: Beine knicken nicht mehr ein o Späte Leichenveränderungen: o 1. Autolyse: Zersetzung körpereigener Stoe durch körpereigene Fermente 30 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 nach Zusammenbruch des Energie- und Regeneraonsstowechsels, v.a. in enzymreichen Organen (Bauchspeicheldrüse, Magen) zb. Magensäure grei Gewebe an o 2. Bakterielle Fäulnis (Heterolyse): Durch Bakterien, die in grosser Zahl normalerweise im Darm vorkommen (Anaerobier) nach dem Tod ungehemmte Ausbreitung führen zur Erweichung und schliesslich Auösung des Gewebes Entwicklung von Gasen, schmutzig graugrüne Verfärbung der Haut, Aufdunsung, blasige Ablösung der Oberhaut Bild in VL: schwarze Lippen; Aufdunsung der Brüste (auch bei Männer) Bild in VL: Bakterien breiten sich entlang der Gefässe aus man sieht sehr gut die Venen (=dunkel gefärbt) o 3. Verwesung: Bei beginnendem Zerfall Wechsel der Besiedelung auf Aerobier o 4. Mumikaon: Wasserverlust bei starker Austrocknung hemmt Bakterienwachstum besonders bei bewegter, warmer, trockener Lu auch parelle Mumikaon möglich Aber: Mumien im anken Ägypten durchliefen einen komplizierten Einbalsamierungs- und Trocknungsprozes Bild in VL: Hand, welche fast schwarz ist: Haut wird ledrig und hart o 5. Tierfrass: durch Insekten, besonders Fliegenmaden, Vögel und Säugeere auch Hausere wie Hund und Katze im Wasser auch Fische und Krebsere Bei jedem Todesfall - Meldung jedes Todesfalls an Zivilstandsamt: ist bundesweit geregelt o Wird der Tod oder eine Totgeburt gemeldet, so ist eine ärztliche Bescheinigung einzureichen (Art. 35 ZStV) o bedingt Durchführung einer Leichenschau (kantonale Gesetze) - Todesfeststellung und Leichenschau: o Wichge ärztliche Aufgaben (aller Ärzte) o bei jedem Todesfall ist kantonal geregelt (also Leichenschau) - Leichenschau = Schlüsselstellung für die Rechtssicherheit: Erkennen von gewaltsamen Todesfällen! - Wichg: Qualität der Leichenschau Aufgaben der Leichenschau - Leichenschau ist die Grundlage für das Ausfüllen der Todesbescheinigung o 1. Todesfeststellung Formular wird ausgefüllt Unterzeichnende Ärzn muss persönlich Untersuchung vornehmen Wann ist eine Person sicher tot? Die sicheren Todeszeichen sind: o Totenecken 31 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Totenstarre o Fäulnis o (mit dem Leben eindeug nicht vereinbare Verletzungen) Unsichere Todeszeichen! o Vitalparameter (Puls, Atmung) o Körpertemperatur o Kurzes EKG Vita minima = Scheintod o Keine „sicheren“ Lebenszeichen Tiefe Bewusstlosigkeit Erniedrigte Körpertemperatur Stark reduzierte Körperfunkonen (Atmung / Herzschlag kaum spürbar) o Keine sicheren Todeszeichen o Keine sicher tödlichen Verletzungen o Bei Vergiung, Unterkühlung, schwere Kopfverletzung, Elektrounfall, Stowechselentgleisung o 2. Ungefähre Todeszeit? In Formular angeben Todeszeitschätzung: Bei der Leichenschau: o Diskrepanzen zwischen Angaben und Befunden? Ärznnen können selbst (ohne Rechtsmedizin) dies überprüfen o Bei unbekannter Todeszeit: «aufgefunden am» Kriminalisk (Polizei): Letzter Lebendkontakt; o Gesehen worden o Telefongespräche Handy o Hinweise am Leichenfundort: Postleerung Zeitung, Fernsehprogramm Quiungen Abreisskalender Kühlschrank Rechtsmedizin: Körpertemperatur + Umgebungstemperatur muss gemessen werden Totenecken Totenstarre Hinweise am Leichenfundort: o Postmortale Erregbarkeit der Muskulatur (mechanisch, elektrisch, chemisch) o Fäulniszeichen o Mageninhalt o 3. Identät? In Formular ausfüllen Identät wird so ins Zivilstandsregister eingetragen 32 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Ist einfach, wenn Person im Spital gestorben Ist schwierig, zb. bei Brandleiche, wenn Auto ausgeliehen; wenn fremde Person in Wohnung Bild in VL: Drogenabhängige in Wohnung und niemand kannte sie Idenkaon: wann? Nicht bei jeder Leiche, die gefunden wird, ist die Identät klar oder kann visuell durchgeführt werden o Fäulnis o Wasser o Verbrennung o Verkehrsunfall o Flugzeugabsturz o Naturkatastrophen o Tierfraß o Fahrzeug / Wohnung: die verstorbene Person ist nicht zwingend der Fahrzeughalter bzw. die in der Wohnung wohnhae Person deswegen müssen weitere Massnahmen unternommen werden Idenkaon: warum? Zur Klärung des Todesfalles Für Angehörige: Gewissheit über Schicksal, Anspruch auf richgen Leichnam Rechtsfolgen: Verschollenheit o güterrechtlich, erbrechtlich o Versicherungsansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn Person nicht idenziert o Vollmachte Idenkaon: wie? = Massnahmen Erkennung durch Angehörige o Gibt fälschliche Anerkennung! da Tod Gesichtsausdruck ändert o Gibt fälschliche Nicht-Anerkennung! o Warum sollten Angehörige den Leichnam sehen? Tod wird zur Realität Möglichkeit, Abschied zu nehmen Möglichkeit Fragen zu stellen Eekten Körpermerkmale o Inkl. Tätowierung o Narben Dactyloskopie Zähne / Zahnstatus o Hier braucht man schon eine Idee der Person DNA o Muss über 98% mit Angehörigen übereinsmmen! Braucht immer zwei Angehörige Fingerabdrücke sind im biometrischen Pass gesichert Unsicher 33 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Direktkonfrontaon: Angehörige Signalement (=Personenbeschreibung) Getragene Kleidungs- und Schmuckstücke Körpermerkmale Sicher Fingerabdrücke Zahnstatus DNA Radiologische Vergleiche Röntgenbilder o Srn- und Kieferhöhle bei allen Menschen anders o Brustbein bei allen Menschen anders Anhaltspunkte bei skeleerten Leichen: Anthropologische Messungen wird immer geprü, ob Menschen oder Tierknochen + wie lange Knochen schon am Ort liegen + ob Mann oder Frau Idenkaon bei Massenkatastrophen: Gibt disaster vicm idencaon team o zb Israel hat Gesuch um Idenkaon in CH gestellt -- >Vorgehen bei Idenkaon: von Leichnam wird sehr detaillier festgehalten, welche Verletzungen und Merkmale Leichnam aufweist + Angehörige müssen gleiche Infos über ihre vermisste Person geben o 4. Todesart? In Formular angeben: 1. Nat. Tod o Tod aufgrund einer schweren Krankheit oder einer nicht unerwarteten Komplikaon einer Krankheit / einer Behandlung ohne Hinweise auf Fremdeinwirkung oder einen Behandlungsfehler o Nicht meldepichg o Leiche wird ohne weitere Untersuchung bestaet oder kremiert o Leichentransport in andere Kantone / Länder: z.T. Kremaonsbewilligung notwendig, in Basel durch das IRM ausgestellt aufgrund von Todesbescheinigung und medizinischen Informaonen Aussergewöhnlicher Todesfall: o 2. Nicht – nat. – Tod oder gewaltsamer Tod o 3. Unklarer Tod o beide müssen an Straehörden gemeldet werden o Zeitpunkt der Meldung eines agT Immer NACH der Todesfeststellung VOR der Untersuchung bei Beweis, Hinweis oder Verdacht auf einen gewaltsamen Tod 34 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 WÄHREND der Untersuchung bei Hinweis oder Verdacht auf gewaltsamen Tod (Untersuchung abbrechen, Veränderungen melden) NACH der Untersuchung, wenn nachträglich Verdachtsmomente aureten / Fremdeinwirkung durch Umstände möglich erscheint Der aussergewöhnliche Todesfall (agT) Hinweise, dass es ein gewaltsamer (=nicht-natürlicher) Tod sein könnte o vorhergegangenes Delikt (Messerstecherei, Schlägerei, Schuss, etc.) o vorhergegangener Unfall (Arbeits-, Verkehrsunfall, Sturz, etc.) o Vorhergegangene Selbsthandlung in suizidaler Absicht (Sturz, Hängen, Vergiung durch Medikamente / Drogen / Alkohol / andere Gie) o Verletzungen / Befunde am Körper (durch Gewalteinwirkung oder unklarer Genese) Hinweise, dass bei einer ärztlichen Diagnose / Behandlung Fehler passiert sein könnten – im Spital oder bei einem Arzt – unabhängig davon, ob der Tod mit dem Fehler zusammenhängt der Tod trat plötzlich und komple unerwartet ein o Keine zum Tod führende Erkrankung bekannt o Aufgrund der konkreten Situaon (z.B. öentliche Person, Streit im persönlichen Umfeld) scheint ein expliziter Ausschluss eines gewaltsamen Todes notwendig Zb bei berühmter Person kann es Gerüchte geben, deswegen macht es Sinn einen gewaltsamen Tod auszuschliessen Wie macht man eine Leichenschau? Wahrnehmungen am Leichenfundort o unmielbare Umgebung, Lage und Posion des Leichnams o Massnahmen durch aundende Person? wurde die Person bewegt o Bekleidung, Antragungen / Körperüssigkeiten (Blut, Erbrochenes, Urin, Stuhl, Fremdmaterial,…) Äußere Besichgung des Leichnams o Todeszeichen: Totenecken, Totenstarre o Besichgung der gesamten entkleideten Körperoberäche (vom Scheitel bis zur Sohle) inkl. Körperönungen (Augenbindehäute, Mundhöhle, Nase, Ohren, Genitalbereich) o Feststellung von Verletzungen, Auälligkeiten, ärztlichen Maßnahmen → Dokumentaon der wichgsten Wahrnehmungen (schwortarg in KG) o Invasive medizinische Maßnahmen (z.B. Tubus, Venons, etc) vorerst NICHT enernen (erst wenn klar ist, dass Leichnam nicht ins IRM kommt) 35 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Beurteilung der Ergebnisse in Bezug auf Todesart o Bild in VL: Person durch Stromschlag gestorben nicht immer gleich sichtbar! Todesart vs. Todesursache: Todesart = forensische Diagnose o Natürlicher Tod: durch Krankheit o Nicht-natürlicher Tod Unfall Suizid Delikt Auch Späolgen von Ereignissen (z.B. Unfälle, med. Behandlungen) für StAW wichg! Ereignisart o genauere Kennzeichnung des Schädigungsmechanismus z.B. Kopfschuss, Sturz aus grosser Höhe, Verkehrsunfall Todesursache = medizinisch-pathologische Diagnose nur durch Obdukon o z.B. Verbluten, Erscken, Herzversagen etc. hat aus rechtlicher Sicht untergeordnete Bedeutung Zusammenfassung - 1. Leichenerscheinungen - 2. Tod feststellen: o Sichere Todeszeichen: Totenecken Totenstarre Fäulniszeichen - 3. Todeszeit: o Körpertemperatur o Totenecken o Totenstarre - 4. Idenkaon: o Der Tote ist nicht immer: Der Wohnungsinhaber Der Fahrzeughalter Der aktuell Vermisste o Sichere Idenkaon: Fingerabdrücke (Dactyloskopie) Zahnstatus DANN - 5. Todesart o Unterscheidung: Nat. Tod Aussergewöhnlicher Tod (AgT) Meldung an Polizei/Rechtsmedizin Nicht. Nat. Tod Unklarer Tod o Todesart Leichenschau am Fundort 36 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Todesursache nur durch Obdukon möglich 6.Der Verstorbene (Legalinspekon, der aussergewöhnliche Todesfall aus Sicht der Staatsanwaltscha Die Bearbeitung von aussergewöhnlichen Todesfällen im Kanton BL - Art. 253 StpO – aussergewöhnliche Todesfälle o Wann ist ein Todesfall gemäss stpo «aussergewöhnlich»? Botscha zu art. 123: «wenn es Anzeichen für eine Straat gibt» Ein agT liegt bei den folgenden Konstellaonen vor: Natürliche Todesursache nicht sofort ersichtlich Todeseintri unerwartet Todeseintri mit Krankheitsverlauf nicht vereinbar Todeseintri zwar mit Krankheitsverlauf vereinbar, aber Umstände werfen Fragen auf Todeseintri aufgrund von Behandlungsfehlern möglich Todeseintri nach Einlieferung aufgrund eines Unfalles Todeseintri nach ärztlicher Behandlung Identät unbekannt - §23 Gesundheitsgesetz BL: Meldepicht o Ärznnen müssen agT melden o Ausnahme: im Interesse der Behandlung und keine Gefahr für Drie o KESB bei Kinder zu informieren - Art. 307 abs. 1 Stopp: Informaonspicht der Staatsanwaltscha durch die Polizei o Polizei ist verpichtet schwere Straaten und Ereignisse unverzüglich der StaW zu melden Was ist schwere Straat: art. 253 stpo - Entscheid des Kt. Gerichts BL o dass es nicht Aufgabe der Staatsanwaltscha ist, die medizinische Todesursache restlos zu klären. Der Aufgabenbereich der Staatsanwaltscha beschränkt sich darauf, festzustellen, ob sich ein Tatverdacht erhärtet hat, welcher eine Strafuntersuchung rechergen würde. o Der Umstand alleine, dass im Sinne einer Spekulaon auch eine theoresche Drieinwirkung möglich ist, vermag einen solchen Tatverdacht nicht zu begründen. Eine solche Möglichkeit besteht bei jedem Todesfall, bei welchem der genaue Ablauf des Versterbens im Nachhinein nicht mehr vollständig rekonstruiert werden kann - Unterschiedliche Handhabung durch Staatsanwaltschaen o Weil verschiedene Fragestellungen bei der Bearbeitung von agT noch nicht beantwortet sind, handhaben die Staatsanwaltschaen die nachstehend aufgeführten Themenkreise teilweise unterschiedlich: Verfahrenserönung Parteistellung der Angehörigen Erledigungsart - Art. 309 stpo: Erönung Am Fundort 37 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Teamwork! - Polizei, StA, Kriminaltechnik, Rechtsmedizin - Kein Zeitdruck - Spuren setzen vermeiden bzw. Spuren dokumeneren Kriminaltechnik macht Sicherung - Fremdmaterial belassen, bis alle das gemacht haben, was sie machen müssen - Dokumentaon: Fotos - Angehörige nicht vergessen Legalinspekon: durch Rechtsmedizinerin - Wahrnehmungen am Leichenfundort: o unmielbare Umgebung: Spuren oder andere Hinweise? (Blutspritzer, Drogenutensilien, Medikamente, Schusswae, „akute“ Unordnung, etc.) o Lage und Posion des Leichnams o Massnahmen durch Sanität? o Bekleidung, Antragungen/Körperüssigkeiten (Erbrochenes etc.) o Bild in VL: Messi: Spuren sind schwierig sicherzustellen Ggf. kann Legalinspekon nicht vor Ort gemacht werden muss mit StaW abgesprochen werden - Äußere Besichgung des Leichnams o Sichere Todeszeichen: Totenecken, Totenstarre, Fäulniszeichen o Todeszeit o Vom Scheitel bis zur Sohle, komple entkleideter Körper Vgl. Bild in VL: Schussverletzung nicht immer oensichtlich; NB: Kugel ist nicht immer gradlinig! (Projekl kann auch ins Ohr und bei Nase raus) o Dokumentaon von Verletzungen, Auälligkeiten, ärztlichen Maßnahmen o Erste Beurteilung von Verletzungen Rechtsmedizinische Indikaonen zur Obdukon - rechtlich relevante Fragestellungen (nicht nur Strafrecht! Sondern auch z.B. Versicherungsrecht, Erbrecht, Ausländer-/Asylrecht) - „eindeuges“ Tötungsdelikt / Fremdhandlung - Tod während ärztlicher Behandlung: Behandlungsfehler / Entlastung des Arztes - Tod im Strassenverkehr: Verschulden? Haung? Versicherung? - Unfälle mit rekonstrukven Fragen, Tod Späolge von Unfall? - Tod am Arbeitsplatz: Gefahrenquellen für andere? Haung? - Unklare Todesart, unklare Befunde an der Leiche, unklare Todesfälle von Kindern - Tod im Badezimmer (Gefahr für andere: z.B. Strom? CO-Vergiung?) - Ausschluss von Fremdeinwirkung: Prominente / Streit, Drohungen, Gerüchte / Tod im Milieu / Drogentote / Asylbewerber, Ausländer - Tod im öentlichen Raum / bei einseigen Schliessverhältnissen: Ha (Aufsichtsverschulden? Haerstehungsfähigkeit?) / Hotel / Anstalten - Tod in der Schwangerscha: Abtreibung? Medizinische Vorsorge? - Tod beim Sport: o junge Menschen ! genesche Disposion? Doping? - Bild in VL: Tote Person; Einschussloch zwischen Lippe und Nase; Wae noch auf Person o Was fragt StaW? Ist Wae Tatwae? Gibt es Schmauchspuren? An Hand von der Person? Gibt es Fingerabdrücke? 38 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Gibt es sonst noch Blutspuren? Spritzspuren? Gibt es einen Ausschuss? Gibt es Kampfspuren in Wohnung? Gibt es um Umfeld Spuren für Suizid etc.? o Will StaW eine Obdukon in solch einem Fall? Kommt auf Beantwortung der Fragen an ggf. muss noch mehr abgeklärt werden und demnach Obdukon gemacht werden - Bild in VL: Person in Badewanne mit Wasser o Was fragt Staw? Schaumkann Indiz für Ertrinken sein Hat Person Verletzungen am Körper? Kampfspuren? Wie sieht Wohnung aus? Umgebung? Stromquelle? - Bild in VL: Totes Baby o Klar Obdukon vgl. Weisung für StaW o Danach werden Fragen gestellt Obdukonsarten - Anatomische Obdukon: o durch Anatomie: bei testamentarischer Verfügung des Verstorbenen, zunächst Konservierung der Leichnams, zu Ausbildungs- oder wissenschalichen Zwecken, nur unverletzte Körper! - Klinische Obdukon: o durch Pathologie: zur Klärung der Todesursache, Ziel ist das Verstehen der Krankheit aus medizinischer / wissenschalicher Sicht, Zusmmungslösung - Gerichtliche Obdukon (StPO): o Anordnung durch Staatsanwalt gemäss StPO, Widerspruch der Angehörigen bei nächsthöherer Instanz möglich - Anordnung durch Versicherungen (UVG, UVV) und kantonale Gesundheitsbehörde (EpV): o nicht gegen den Willen der Angehörigen, aus zeitlichen Gründen in der Regel nicht prakzierbar, keine praksche Relevanz - Bestaungsobdukon (GesG BS): o Besonderheit in BS, Anordnung durch Rechtsmedizin, Widerspruch bei Gesundheitsdepartement möglich Rahmenbedingungen Obdukon - 1. Gesetzliche Besmmungen - 2. Qualitave Besmmungen o Akkredierung o z.B. Leitlinien SGRM, DGRM, … o Verschiedene Schulmeinungen - 3. Arbeitsrechtliche Besmmungen / Sicherheitsaspekte o Schutz vor Verletzungen (Sch- und Schniverletzungen) Infekonen (z.B. Tbc, HIV, etc.) 39 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Zusammenfassung - Aussergewöhnlicher Todesfall o → Meldung an Strafverfolgungsbehörde o → Legalinspekon o → ev. weitere Untersuchungen (Obdukon) - Legalinspekon o Äussere Besichgung des Leichnams o Gemeinsame Beurteilung des Falles o → Entscheidung der StA: Obdukon / Freigabe / ggf. weitere Ermilungen - Indikaon für eine Obdukon o für StA: nur bei Hinweisen auf Straat o für Rechtsmedizin: rechtlich relevante Fragestellungen (nicht nur Strafrecht, sondern auch z.B. Versicherungsrecht, Erbrecht, Ausländer-/Asylrecht) 7.Obukon und forensische Toxikologie Verstorbener Jurissche Grundlagen - art. 253 stpo: aussergewöhnliche Todesfälle o abs. 3 : «andernfalls ordnet die Staatsanwaltscha die Sicherstellung der Leiche und weitere Untersuchungen durch eine rechtsmedizinische Instuon, nögenfalls die Obdukon an. Sie kann die Leiche oder Teile davon zurückbehalten, solange der Zweck der Untersuchung es erfordert.» - Nach Freigabe durch Staatsanwaltscha: o Privataurag: ist BS spezisch Private müssen selber zahlen o Basel-Stadt: Verordnung über das Bestaungs- und Friedhofswesen (Friedhofsordnung) (390.100) Neufassung des kantonalen Gesetzes, gülg seit 01.07.2020 §22 abs. 3: Sind die Todesumstände einer verstorbenen Person Gegenstand einer laufenden Strafuntersuchung, entscheidet die verfahrensleitende Behörde über die Bestaungsfreigabe. In den übrigen Fällen entscheidet der amtsärztliche Dienst darüber, ob die verstorbene Person ohne weitere Untersuchung zur Bestaung freigegeben werden kann oder ob eine Obdukon durchzuführen ist. - Jurissche Fragen an Obdukon ausserhalb der StPO o 1) Versicherungsrecht Abgrenzung Unfall / Suizid Abgrenzung Suizid / natürlicher Tod Abgrenzung Unfall bzw. Unfallspäolgen / natürlicher Tod Versorgungspicht Minderjähriger o 2) Ausländer-/Asylrecht Todesfälle von Ausländern vor Rückführung (Seuchenschutz) Erst bei Obdukon kann Seuche idenziert werden! Todesfälle in Asylzentren o 3) Erbrecht Todesfälle mehrerer verwandter Personen in engem zeitlichen Zusammenhang Erbreihenfolge! (z.B. Unfälle im Strassen- und 40 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Luverkehr; erweiterte/gemeinschaliche Suizide; Aundung mehrerer Toter an einem Fund-/Wohnort …) Ziele der Obdukon - Klärung der Todesursache nur wenn man das weiss, kann man Todesart idenzieren o Todesursache ist nicht immer gleich Todesart - Klärung der Todesart (natürlich/nichtnatürlich) - Rekonstrukon von Tatabläufen und Unfallereignissen - Beweismielsicherung - Probennahme für weitergehende Untersuchungen Rahmenbedingungen Obdukon - 1. Gesetzliche Besmmungen o Je nach Land können sie unterschiedlich sein - 2. Qualitave Besmmungen o Akkredierung o z.B. Leitlinien SGRM, DGRM, … damit in CH und DE einen gleichen Standard Obdukon muss gleichen Richtlinien folgen o Verschiedene Schulmeinungen Arbeit wird gemäss Schulmeinungen - 3. Arbeitsrechtliche Besmmungen / Sicherheitsaspekte Schutz vor o Verletzungen (Sch- und Schniverletzungen) Arbeitsrechtliche Besmmungen o Infekonen (z.B. Tbc, HIV, etc.) Ablauf der Obdukon - Grundsätzlich: o Zwei Obduzenten (Vieraugenprinzip) Auch auf Gutachten zwei Unterschrien o Äussere Besichgung o Innere Besichgung Erönung aller Körperhöhlen (keine Teilsekon) Erönung aller aufschneidbaren Hohlorgane (Gefässe, Magendarmtrakt, Luwege etc.) Einschnie in alle Organe + Histologieproben o Standardisiertes Obdukonsprotokoll Gibt Anpassungen je nach Fall! - Äussere Besichgung: o gesamte Körperoberäche und Körperönungen o Prinzip: von oben nach unten, von rechts nach links, von vorne nach hinten o Beschreibung aller Befunde (Form, Farbe, Grösse, Verlaufsrichtung, Lage zu anatomischen Fixpunkten) o Ggf. Fotodokumentaon, Spurensicherung Bei Obdukon wird ggf. auch mit Diktaten Ggf. auch Haare abrasieren und Foto davon 41 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Innere Besichgung: o Erönung der Kopöhle: Entnahme Gehirn, Präparaon Hirngefässe, Aufschneiden Gehirn (srnparallele Scheiben), Beschreibung Schädelbasis mit Erönung Mielohren NB: Leichnam wird danach wieder zusammen «gemacht» o Erönung von Brust- und Bauchhöhle: Überblick über Organe, Präparaon Halsweichteile in künstlicher Blutleere, Gibt unterschiedliche Schnitechniken NB: Verletzungen können im unteren Fegewebe bei ganz frischen Toten besser festgestellt werden o Entnahme Darm, paketweise Organentnahme (Herz, Hals- und Brustorgane, Oberbauchorgane, Nierenpaket), sichtbare Skeleteile (Rippen, Wirbelsäule Becken) NB: Bei Halsweichteilen kann Unterarmwürgegri festgestellt werden, während dies von Aussen nicht sichtbar ist o NB: bis auf Gewebeproben, wird ganzer Körper den Angehörigen zurückgegeben Histologie: Gewebe wird unter dem Mikroskop angeschaut Wenn zb. Erkrankungen bestanden haben, kann man dies so herausnden - Sonderformen der Obdukon o Anpassung des grundsätzlichen Ablaufs bei besonderen Fragestellungen o Präparaon der Rückenweichteile und Extremitäten (z.B. Verkehrsunfälle) Auch Brüche werden dokumenert o Präparaon im anatomischen Zusammenhang (z.B. Operaonsfolgen) o Obdukon von Neugeborenen und Säuglingen Lungen-Schwimmprobe Entdeckung der Schwimmprobe 8. Oktober 1681: totes Neugeborenes mit Wunden am Kopf ausgegraben Verdacht der Kindstötung gegen 15-jährige Anna Voigt Johann Schreyer, Stadtphysikus in Zeitz, mit Untersuchung beauragt Erste Anwendung der Lungenschwimmprobe überall wo Lu ist, schwimmt Lunge nach oben: man kann herausnden, ob Kind totgeboren oder gelebt hat, wenn Lunge Lu drin hat - Asservate: bevor Leichnam freigestellt wird o Sicherstellung von Körperüssigkeiten und Gewebeproben für forensisch- toxikologische und molekulargenesche Untersuchungen o Standard-Asservate bei jeder Obdukon (Blut, Urin, Mageninhalt, Glaskörperüssigkeit u.a.) o Variaon nach Zustand der Leiche (z.B. Fäulnis) oder Fragestellung (z.B. Gasanalysen) o Auewahrungsfrist mindestens 6 Monate nach Fallabschluss; bei Tötungsdelikten 30 Jahre Forensische Toxikologie und Chemie - Denion: o Die forensische Toxikologie ist ein Fachgebiet o zwischen Chemie, Medizin und Toxikologie und unterstützt mithilfe o toxikologischer, pharmazeuscher und chemischer o Verfahren die Untersuchung von unnatürlichen Todesfällen, 42 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Vergiungen und Drogen- sowie Medikamentenmissbrauch - Untersuchung von... o Körperüssigkeiten (z. B. Blut, Urin) bei Lebenden hauptsächlich o Mageninhalt o Haaren o Organen (z. B. Niere, Leber, Gehirn) o Gewebe (Muskel) o sonsge Materialien (z. B. Tableen, Spritzeninhalte, Frassköder u.v.m) Forensisches Toxikologie - Untersuchungen auf... (was wird gesucht?) o illegale Betäubungsmiel o Arzneimielwirkstoe o leicht üchge Substanzen (z. B. Alkohol(e), Lösungsmiel) o Peszide o Brandgase (Kohlenmonoxid und Cyanid) o sonsge Substanzen, insbes. mit Wirkung auf das ZNS (zentrales Nervensystem) - zur Beurteilung z. B. folgender Fragestellungen... o Ausmass der Beeinussung einer Person durch toxikologisch relevante Substanzen zum Zeitpunkt eines Ereignisses (Handlungsfähigkeit, Steuerungsfähigkeit) das ist, was das Gericht etc. interessiert! o Beurteilung eines langfrisgen Missbrauchs oder auch einer Absnenz von Sucht- bzw. Rauschmieln Welche Probe für Absnenz zu idenzieren?: Haare bis zu 6 Monaten o Todesursachenfeststellung: (Akute) Intoxikaonen mit Arzneistoen, illegalen Betäubungsmiel oder sonsgen Toxinen als Todesursache oder mitursächlich für den Tod Systemasche toxikologische Analyk (STA) bei Leichen (d.h. Medizin mach Legalinspekon vorher) - Bei Legalinspekon gibt es Verdacht auf Vergiung oder so und deswegen wird an Toxikologie übergeben - Begleitumstände beachten o (Tödl.) Intoxikaon ist in Betracht zu ziehen bei: Kindern ohne Vorerkrankung o. jungen, gesunden Personen Erkrankung oder Tod mehrerer Personen und/oder Hauseres in häuslicher Gemeinscha 43 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 (Vor-)Erkrankung der Psyche Rezepte/Termine etc. Suchterkrankungen/Drogenabhängigkeit (ACHTUNG: NPS) Personen, an deren Ableben Interesse bestehen könnte (Erblasser, Mitwisser, Nebenbuhler etc.) Personen mit Zugang zu Gien (Chemiker, Biologen, Ärzte, Apotheker, Fotografen, Goldschmiede etc.) - Aundesituaon: o Spritze mit Nadel noch im Körper steckend o Typische Konsumutensilien (Spritzen, Teelöel mit Antragungen) o Betäubungsmielrückstände o Blisterpackungen o Giige Haushaltschemikalien o Leere Medikamentenpackungen / Blister o Gipanzenreste o Erbrochenes - Asservate: o bei Obdukonen: Herz- und Femoral-Venenblut, Muskulatur*, Urin, Leber**, Niere**, Mageninhalt, Galle, Gehirn, Glaskörperüssigkeit, Liquor, Lunge, Haare ggf. Fegewebe, Nägel, Haut- und Unterhautgewebe, Injekonsbereiche, Dick-/Dünndarm, Abstriche, Knochen o grundsätzlich zu analysieren: Urin und (peripheres) Blut sowie bei Verdacht der oralen Aufnahme Mageninhalt o gasförmige, üchge Verbindungen = gasdichte Gefässe o bei Metallvergiungen: Blut, Urin, Haare (evtl. Nägel) o * Alternav analysierbar wenn kein Blut verfügbar ist o ** Alternav analysierbar wenn kein Urin verfügbar - Obdukonsergebnisse. - Extrakon von mind. Blut u. Urin, ggf. Organen etc. o Analysches Zeienster Blut: hat Sto gewirkt, nicht gewirkt, potenziell Tödlich Urin: wurde Sto aufgenommen Haare: bis zu 6 Monaten kann genschaut werden, ob Person abhängig o Wichge Fakten: Urin beweist eine Aufnahme einer Substanz Blut ist das Komparment welches die akute Beeinussung beschreibt (auch mit Rückrechnung) und somit auch: Steuerungs- und Handlungsfähigkeit! 44 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - NB: Take Home Message: o Die Gesamtheit an untersuchten Asservaten generiert eine „Story“. Desto mehr sinnvoll zielgerichtete Untersuchungen an Asservaten, desto höher die Aussagekra. Bsp. Methadon-Intoxikaon o d.h. kommunizieren und den Fall besprechen mit o Sachbearbeiter vom IRM o das IRM hil bei jeder Fragestellung o Post-mortem Untersuchungen sind Teamarbeit zwischen Toxikologen und Medizinern - Art der Analysen – Ungerichtete Analysen o Ungerichtete (?