Rechtsmedizin Zusammenfassung VL PDF

Summary

This document summarizes a lecture on forensic medicine, focusing on forensic examinations in cases of violence involving living individuals and the gathering of evidence. Specific topics discussed include the investigation and documentation of injuries, along with relevant legal aspects, such as reporting requirements and potential criminal offenses. The summary also highlights the importance of medical investigations, including those of sexual assault and child abuse. A key concept emphasized is the collaboration among different medical, legal, and social professions to ensure a thorough forensic investigation.

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lOMoARcPSD|33407360 Rechtsmedizin Zusammenfassung VL Rechtsmedizin (Universität Basel) Scanne, um auf Studocu zu öffnen Studocu wird von keiner Universität gesponsert oder unterstützt. Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) ...

lOMoARcPSD|33407360 Rechtsmedizin Zusammenfassung VL Rechtsmedizin (Universität Basel) Scanne, um auf Studocu zu öffnen Studocu wird von keiner Universität gesponsert oder unterstützt. Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Rechtsmedizin Fach «Rechtsmedizin» - wendet medizinische / naturwiss. Kenntnisse auf alle Gebiete der Rechtspege an o → enge Zusammenarbeit mit anderen „forensischen Wissenschaen“ - nimmt eine Milerfunkon zwischen Medizin / Naturwissenschaen und Recht ein o Inhaltlich: Kenntnis der rechtlichen Relevanz / Fragestellungen, fachspezische und allgemeine medizinische / naturwiss. Kenntnisse o Sprachlich: „Übersetzung“ von Fachbegrien beider Gebiete - erstellt Gutachten als fachlich selbständiger und unabhängiger Berater der Juristen: Objekvität und Unparteilichkeit - ist spezialisiert auf Diagnosk, behandelt keine Paenten Instut für Rechtsmedizin Basel - Forensische Untersuchungen, Analysen und Gutachten o Forensische Medizin (lebende Personen nach Gewalt, Verstorbene) o Verkehrsmedizin (Fahreignung, Stufe 4)Gutachten o Forensische Genek (Idenkaon, Abstammung (Vaterschasuntersuchung), Spurenanalyse)zb bei Sexualdelikten o Forensische Chemie & Toxikologie (Strassenverkehr, lebende Personen nach Gewalt, Verstorbene, Stoproben) hauptsächlich Blut- und Urinproben - Akademische und nicht-akademische Lehre o Studenten Universität (Medizin, Jus, Naturwissenschaen) o Polizeibeamte, Staatsanwälte, Pegepersonal, Ärzte, Reungssanitäter - Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte o Forensische Bildgebung (Daerung von Knochenbrüchen bei Kindern mit MRI, Strangulaon bei Lebenden mit MRI, IR-Photographie) o Forensische Medizin (genitale Verletzungen bei Frauen) o Forensische Genek (Einzelzellanalyse, schwierige Proben, RNA-Analyse zur Dierenzierung von Spurenartenzb Spermien aussondern) o Forensische Toxikologie (Methodenopmierung, Cannabinoidederen Wirkung 1.Rechtsmedizin am Lebenden: Klinische Rechtsmedizin: Aufgaben, Untersuchung, Dokumentaon, Spurensicherung Lernziele: 1. Wann ist eine rechtsmedizinische Untersuchung bei Lebenden sinnvoll? 1 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 2. Wann ist eine forensische Untersuchung sinnvoll? 3. Wie läu eine solche Untersuchung nach aktuellen rechtsmedizinischen Qualitätsstandards ab und was ist dabei speziell zu beachten? a. Bei körperlichen Verletzungen i. Vollständige Untersuchung vom Scheitel bis zur Sohle ii. Dokumentaon iii. Sicherstellung Blut-/Urinprobe iv. Spurensicherung v. Ev. Veranlassung von weiteren Untersuchungen b. Bei genitalen Verletzungen i. Frauenklinik etc. c. Bei Kindern i. Spielerisch etc. Klinische Rechtsmedizin = Rechtsmedizin am Lebenden - Untersuchung, Dokumentaon, Asservierung, Spurensicherung 2 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Vgl. Bild in Vorlesung: Kind: Rötung am Arm, Haut marmoriert; Rötung auf Brustseite; auf Seite leichte grüne Fläche insgesamt nicht klar; zweites Foto: (Foto, welches am Anfang gemacht wurde): Blauer Fleck auf Seite grösser - Verletzungsbegutachtung (Messersch, Strangulaon, Schlag, Sturz, Schuss, etc.) o → Unterscheidung: Selbsthandlung / Fremdhandlung / Unfall diese Frage muss man sich stellen! - Sexualdelikte - Kindesmisshandlung o Anzeige kann gemacht werden, aber Ärzte im Spital können keine Ermilungen machen sie müssen Anzeige machen - Weitere: o Verkehrsmedizinische Begutachtung o Medizinische Behandlungsfehler o Versicherungsbetrug o Altersschätzung o bei asylrechtlichen Gründen Rechtsmedizinische Aufgaben - Befunde feststellen und dokumeneren, o körperliche / genitale Verletzungen - Spuren und Proben sichern o Blut, Speichel, Sperma, andere Spuren - Rekonstrukon des Ereignisses o Gewalteinwirkung (welche? Tatwerkzeug?) o Wehrlosigkeit / Bewusstsein / Einwilligung auf Seite des Opfers? - Plausibilität von Aussagen im Zusammenhang mit Befunden beurteilen (Tatverdächger, Opfer, Zeugen) Fallmanagement - Angaben zum Fall durch die untersuchte Person: Wann, Wer, Was (freiwillig!) Person, welche untersucht wird kann freiwillig Sachen über Fall sagen - körperliche Untersuchung (forensisch!) mit Dokumentaon von Verletzungen - bei Sexualdelikten: Untersuchung gemeinsam mit Frauenklinik - Bei Kindern: (in der Regel) Untersuchung gemeinsam mit Kinderklinik - Proben und Spurensicherung am Körper / genital: von Opfer und Beschuldigten (nur wenn Anzeige gemacht wurde!) - Nur bei polizeilicher Anzeige o Befragung von Beteiligten (mutmassliches Opfer/beschuldigte Person, Zeugen) o Asservierung von Spuren am Ereignisort o Ev. Körperliche Untersuchung des/der Beschuldigten (Dokumentaon von Verletzungen, Sicherstellung von Proben und Spuren) Straatbestände Körperverletzung (Art. 122-129 StGB) - Schwere Körperverletzung - Einfache Körperverletzung - Fahrlässige Körperverletzung - Tätlichkeit 3 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Gefährdung des Lebens Straatbestände Sexualdelikte (Art. 187-200 StGB) - Sexuelle Handlungen ohne oder gegen den Willen einer Person - Sexuelle Handlungen mit Abhängigen - Alle sexuellen Handlungen an, vor, mit oder unter Einbezug von Minderjährigen (Schutzalter 16), unabhängig von deren Zusmmung - „Harte“ Pornographie (Kinder, Tiere, menschliche Exkremente, Gewalt) Melderecht/Meldepicht an Polzei/StA von Ärznnen - Melderecht geregelt in §27 GesG BS: Meldung durch Arzt bei Verdacht auf Erfüllung Straatbestand (u.a. Tötungsdelikt, schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, straare Handlungen gegen die sexuelle Integrität, etc.) Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) - Gewalt gegen Kinder: o Melderecht für alle an die KESB (ZGB Art. 314c)  „Jede Person kann der Kindesschutzbehörde Meldung erstaen, wenn die …. Integrität eines Kindes gefährdet erscheint. … Meldung im Interesse des Kindes, …auch Personen.., die dem Berufsgeheimnis... unterstehen.“  NB: KESB ist an Schweigepicht gebunden, weswegen in Medien o negav über sie informiert o Meldepicht für Fachpersonen, die beruich regelmässig Kontakt zu Kindern haben an die KESB (ZGB Art. 314d)  „Folgende Personen.…zur Meldung verpichtet, wenn konkrete Hinweise dafür bestehen, dass die… Integrität eines Kindes gefährdet ist….: 1. Fachpersonen…, die beruich regelmässig Kontakt zu Kindern haben ….“ o Melderecht für Opferhilfeberatungsstellen an die KESB / Strafverfolgungsbehörden (OHG Art. 11, Abs.3) 4 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  bei ernsthaer Gefährdung der Integrität von Minderjährigen bzw. Verbeiständeten o NB: bei Meldung an KESB geht es um Schutz der Person und nicht Strafverfahren! - Hilfsbedürigkeit: o Melderecht für alle an die KESB (ZGB Art. 443)  „Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstaen, wenn eine Person hilfsbedürig erscheint. Vorbehalten …die Besmmungen über das Berufsgeheimnis. Wer in amtlicher Tägkeit …erfährt und …im Rahmen seiner Tägkeit nicht Abhilfe schaen kann, ist meldepichg.“ Aufgaben der rechtsmedizinischen Untersuchung - 1. Erhebung von Verletzungsbefunden o Details sind wichg! (vgl Foto in VL: ganz gering sind Fingerspuren auf Kind sichtbar, welches meinte, dass die Muer es schlägt) o Manchmal sind Verletzung nicht sehr gut sichtbar! Alle Körperteile werden untersucht, auch wenn nicht explizit erwähnt, dass eine Körperstelle Gewalt etc. aufzeigt o Vgl. Bild in VL: Abgebrochener Zahn, welcher am verfaulen ist (Polizei meinte, dass das passieren kann)Innenseite der Lippe zeigt klar, dass außerhalb eine Eiwirkung gab, da Abrücke von Zähnen deswegen alles untersuchen! o NB: bei Abdrücken auf Haut ist nicht immer gleich sichtbar, wo Einwirkung genau war: Wieso? Zb durch Kra des Schlages, wird Blut aus Kapillaren weggedrückt  Vgl. zb Ohrmuschel: sind sehr aussagekräig! Insbesondere an Rückseite und an anliegender Kopaut, sind Verletzungen ein Anzeichen für Fremdeinwirkung!  Vgl. Blutunterlaufungen an Extremitäten (Arm, Bein, Po etc.), insb. An Innenseiten sind typisch für Fremdeinwirkung  Vgl. Rötungen um den Hals als Indiz für Strangulaon  Bei Strangulaon, was passiert? Vgl. nächste Seiten o Strangulaon: 5 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Untersuchung bei Verdacht auf Sexualdelikt:  unabhängig von polizeilicher Anzeige → Konsiliarischer Beizug IRM  dh. Rechtsmedizin kann täg werden ohne Anzeige  gemeinsame Untersuchung Frauenklinik – Rechtsmedizin  Untersuchung des ganzen Körpers und des Genital- und Analbereichs  Verwendung von Standardprotokollen und Standardasservierungsmaterial  Durch Frauenklinik: Abklärung behandlungsbedüriger Befunde / Prophylaxe (z.B. HIV, Schwangerscha)  Durch Opferhilfe: Beratung / Begleitung (vorläug nur zu Bürozeiten)  Hinweise beim Erstkontakt (Ereignis < 2 Tage):  Nicht umkleiden, ev. Kleidung mitbringen  Nicht waschen  Nach Möglichkeit nicht zur Toilee gehen  Nicht essen, trinken oder rauchen o Dringlichkeit der Untersuchung:  Noallmässig – auch nachts  Ereignis 2 Wochen her  nur noch efere Verletzungen / Narben sichtbar  Bei Meldung: Fragebogen wird ausgefüllt, was für Verletzungen aufgewiesen werden 6 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  Bild in VL: Frau von Aussen Genitalbereich: kann ganz kleine Verletzungen geben; kleine Risse in Haut; Mit Färbemiel manchmal besser sichtbar Einrisse, wenn Penis zu o bei keiner Önung aufstösst o Problemfall: Kindesmisshandlung:  Häug emoonal überfrachtet  Unsicherheit im Fallmanagement  Verantwortung?  Omals Interessenkonikt  Kinderschutz  Ungerechergte Anschuldigung?  Strafverfahren  Melderecht an KESB (gem. ZGB / StGB) vgl. vorherige Slides  Melderecht (je nach Kanton auch Meldepicht) an Polizei / StA  Prioritäten:  medizinische Abklärung  Beurteilung des Befundes  Fallmanagement: Interdisziplinäre Kinderschutzgruppe  Gespräch:  erklären, wer man ist, was man bei der Untersuchung macht und wozu  Aussagen des Kindes möglichst wörtlich zieren  Fragen zur Klärung allfälliger Verletzungen und Spuren  keine Suggesvfragen, keine Befragung Kind kann nur zweimal in Strafverfahren befragt werden! Deswegen meist nicht bei Ärzn  Haltung des Arztes / der Ärzn wichg: kein „schlechtes“ Gewissen, kein Vorurteil, objekv und professionell  Untersuchungsablauf:  Untersuchungsablauf spielerisch und ohne „Drama“  Angaben des Kindes zu Befunden noeren, keine Suggesvfragen  vollständige Untersuchung (Augenbindehäute, Innenseiten der Arme, Genitalbereich, Körperönungen etc.)  Grösse und Gewicht (Vgl. mit Wachstumskurven), Kopfumfang  Befunde objekv beschreiben; vorerst keine Interpretaon  Ggf. auch Negavbefunde noeren  Verhalten des Kindes bei der Untersuchung (kooperav, ängstlich, motorische Fähigkeiten, Sprache, Kontaktverhalten etc.)  Vernachlässigung:  Körperliche Entwicklung: o Übergewicht, Untergewicht (zb aufgeblähter Bauch), andere Zeichen von Unter- / Mangelernährung, Minderwuchs, körperliche Fehlentwicklung, verzögerte motorische Entwicklung  Pegezustand: o Grössere Körperteile gerötet oder entzündet, schmutzig, Finger-/Zehennägel & Haare ungepegt, Parasiten  Mangelhae Zahnpege (zb schwarze Zähne)  Erhöhte Krankheitsanfälligkeit  Verdacht auf sexuellen Missbrauch bei Kindern:  Drei Lagen prüfen: o Rückenlage, Froschposion, Knie-Ellbogen-Lage 7 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - 2. Gerichtsverwertbare Dokumentaon o Dokumentaon:  Korrekte Bezeichnung und Beschreibung der Befunde  Lage, Größe, Farbe, Form, betroene Gewebeschicht, Wundränder, Umgebung der Wunde o Bruch der 9. Rippe links o Kopfprellung o Abschürfung an der Srn rechts o Prellung des linken Arms o Prellung der linken Hand  Strangulaonsbefunde?  Zeichen für Sauerstomangel (z.B. Bewusstlosigkeit)?  Forensische Rekonstrukon?  Lebensgefahr?  Fotodokumentaon  Zuordnung zu Fall muss eindeug sein (da meist kein Kopf auf Bildern!; zb mit Nummern etc.)  Übersicht → Lokalisaon der Verletzung  Detail → Eigenschaen der Verletzung (sollten gut sichtbar sein)  Maßstab! (gehört in Bildebene!)  Auch „unwichge“ und diskrete Befunde dokumeneren  „Versteckte Körperregionen“ nicht vergessen!  Körperschema - 3. Sicherstellung von Blut- und Urinproben o → «KO-Tropfen» oder nur zu viel getrunken??? o Blutproben so rasch wie möglich (VOR der Untersuchung) sicherstellen o Urinprobe - 4. Spurensicherung o Abstriche (Haut, Fingernägel, genital) o Blut o Urin o Kleidung (Blut, Sperma, Defekte, …) manchmal auch Bläer! o Spurenlagerung:  Trocken (Karton oder in Röhrchen; darf nicht schimmeln!) - 5. Veranlassung weiterer Untersuchungen nach Bedarf und gemäss Aurag o Toxikologische Analysen: Medikamente, Drogen, Blutalkohol, … o DNA-Analysen: Sperma, Speichel, Haare, … o Forensische Radiologie (MRI!) o 3D-Rekonstrukon aus klinischen CT-Daten Untersuchung von Tatverdächgen - Körperliche Untersuchung sinnvoll oder nicht? o Vergewalgung o Schlägerei o Kindesmisshandlung 8 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Messerstecherei o Brandsung - → wenn Befunde / Spuren erwartet werden können insb. Bei Kontakt zwischen Täter und Opfer 2.Gewalt gegen Lebende (Beurteilung von Verletzungen) Lernziele 1. Basis der Verletzungsbegutachtung ist eine sorgfälge, genau und obj. Befunderhebung 2. Kriterien zur Unterscheidung von Selbsthandlung/Fremdhandlung/Unfall 3. Forensische Rekonstrukon Forensische Begutachtung - 3 Schrie müssen iessend befolgt werden: Befund Diagnose Beurteilung Begutachtungsprinzip 1. Befunderhebung objekve Beschreibung und Benennung von Befunden a. Bei Gutachten wird immer selben Begri verwendet bei selben Verletzung wird selben Begri verwendet b. Bild in VL: Blutunterlaufung (gibt verschiedene Bezeichnungen dafür) -->Entscheidend ist, dass angegeben wird, dass Blut "unter" der Haut unterlaufen ist und nicht "über" i. Farbe wird beschrieben, Form; Grösse, Ort 9 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 c. Hautrötung: Haut ist gerötet ist grunds. keine Verletzung! i. = Vorübergehende höhere Durchblutung der Haut d. Hauteinblutung: klare Berandung; vgl. zb. Punkte bei Strangulaon e. Hautunterblutung = Blutunterlaufung: i. Berandung ist unschärfer; vgl. sieht aus wie blaue Flecken f. Hautabschürfung: i. Wie Kratzer ii. Bei leichter Rötung: = Indiz für junge Abschürfung g. Wunde: i. NB: Umgebung der Wunde wird auch angeschaut ii. Beschreibung: Länge; Wundränder (klaend= Wundränder nicht mehr aneinander vs. Glarändig) iii. Wundwinkel können etwas über Tatwae sagen iv. Wenn keine klaren Ränder: Indiz, dass kein Schni sondern Quetschwunde (dann teils auch obere Schicht der Haut weg) h. Narbe: i. Wenn helle Stelle bei Narbe: = stärkere Verletzung ii. Wenn nur dunkle Haut = Basis der Haut wurde nicht verletzt 2. Diagnose von Einzelverletzungen Art der Verletzung (z.B. scharf, stumpf, thermisch) a. Stumpfe Gewalt: zb. Blaue Flecken (=Blutunterlaufungen) b. Scharfe Gewalt: wenn schneidendes Werkzeug benutzt wurde c. Thermische Gewalt: Hitze-/Kälteeiwirkung 3. Beurteilung von Verletzungsmustern Unfall, Selbst- oder Fremdhandlung Rekonstrukon des Ereignisses / Tatablaufs a. NB: immer zuerst beantworten: Unfall, Selbst- oder Fremdhandlung? b. NB: bei Rekonstrukon wird grunds. nicht ganz genau besmmt welche Tatwae benutzt wurde i. Bild in VL: Hauteinblutungen, Stumpfe Gewalt im Rückenbereich und Oberarm 1. Gibt keine Hautabschürfung: demnach eher Fremdhandlung, da auch an Ort wo man selbst nicht hin kommt 2. Gibt runde und gerade Einblutungen -->gibt Indiz auf exibles Tanstrument 3. In casu: Opfer hat erzählt, dass er mit Gürtle geschlagen wurde -->Gürtel kann dann auch noch angeschaut werden 4. Aufgrund Verletzungen und Geschichte kann Gürtel als Tatwerkzeug bezeichnet werden c. Unterschied Sturz – Schlag: 10 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 i. Sturz: gibt anstosstypische Körperregionen: Srn, Nase, Kin, Knie, Schienbein ii. Schlag: Schädeldach, Ohren, Augen, Rücken, Arme, Mund iii. Vgl. Hutkrempen-Regel: 1. Alles über der sog. Hutkrempe weist auf einen Schlag hin vs. Alles darunter weist auf einen Sturz hin 2. NB: Kopinterseite ist schwierig d. Unterscheidung: Unfall vs. Selbstverletzung vs. Fremdhandlung i. Unfall: 1. Dynamik: a. Vgl. Unfall ist nicht etwas regelmässiges 2. Unregelmässigkeit: a. Keine Form der Verletzung lässt auf eine Tatwae schliessen 3. Nachvollziehbare Lokalisaon a. Zb. Man sagt man sei gestürzt und Verletzungen sehen auch nach Sturz aus 4. Adäquanz der Schwere a. Unfallsgeschichte muss adäquat sein mit Verletzung 5. Fähigkeiten (Kind) a. Gerade bei Kindern müssen dessen motorische Fähigkeiten berücksichgt werden (zb. Baby kann nirgends hinlaufen/kleern) ii. Selbsthandlung: 1. Fehlende Dynamik a. Vgl. Bild in VL: Ritzer auf Bauch alle gleichförmig; keine Sche; keine Stumpfe Gewalt »Bild» wirkt homogen 2. Regelmässigkeit 11 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 a. Zb Ritzer sind regelmässig 3. Gut erreichbare Lokalisaon 4. Oberächlichkeit 5. Wenig schmerzhae Regionen a. Zb Gesicht oder Brustwarzen 6. Alter a. Bei Kleinkindern gibt es meistens keine Selbstvereltzungen iii. Fremdhandlung: 1. atypische Lokalisaonen a. wenn man sich an einem Ort nicht selbst verletzen kann 2. Regelmässigkeit, geformte Verletzungen 3. Nicht erklärbar durch „normale“ Akvitäten der betroenen Person iv. Kriterien: bzw. Fragen, um zu Unterscheiden 1. Verteilung: verschiedene Körperbereiche? 2. Anordnung/Dynamik (z.B. Parallel) 3. Erreichbarkeit 4. Tiefe/Schwere der Verletzung 5. Geformt 6. Abgrenzung 7. Mehrzeigkeit 8. Adäquante und plausible Erklärung/Disprepanzen? 9. Umstände 4. Überprüfung von Einlassungen / Angaben Vereinbarkeit Verletzungsbefunde mit Aussagen a. Vergleich eines Verletzungsmusters (Befund/Diagnose) mit den Angaben zu einem Verletzungsmechanismus/einer Handlung b. Unter Umständen mehrere Versionen c. für Drie nachvollziehbar/frei Beweiswürdigung d. ggf. wird mit Schauspielern Tatrekonstrukon gemacht 5. Beantwortung weiterer Fragen Schwere der Verletzung / Lebensgefahr 12 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Zusammenfassung - Grundlage der Verletzungsbegutachtung ist die sorgfälge, genaue und Befunderhebung: o Besmmung der Art der Verletzung o Beschreibung der Verletzungen o Ggf. weitere medizinische Unterlagen - Beurteilung, ob Unfall / Selbstverletzung / Fremdhandlung, muss objekv begründet werden können - Alle Varianten durchdenken: o Bewertung nur auf Basis von Befund und Fachwissen o Aussagen/Angaben müssen nicht zwingend korrekt sein 3.Verletzungslehre: Stumpfe Gewalt, Scharfe Gewalt Lernziele 1.Trauma/Gewalormen 2.Stumpfe Gewalt 3.Wundmorphologie 4.Scharfe Gewalt: Wundmorphologie 5. Sch, Schni, Hieb 6.Rekonstrukve Fragen: Tatwae, Selbst- oder Fremdhandlung, Abwehrverletzung Trauma = Gewalteinwirkung 13 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Seelisches oder psychisches Trauma - Körperliches Trauma o 1. Mechanische Gewalteinwirkung  z.B. stumpf, scharf, Schuss o 2. Thermische Gewalteinwirkung  Hitze, Kälte o 3. Chemische Gewalteinwirkung  Vergiung (Alkohol, Drogen, Medikamente, Gie), Säure / Lauge o 4. Strom  auch Blitzschlag Was ist stumpfe Gewalt? - Denion: ächenhae mechanische Gewalteinwirkung o Am häugsten auretende Verletzungen  Auch bei alltäglichen Verrichtungen o Unterschiedliche Verletzungsformen, abhängig von  Energiemenge  Je kleiner die „Energiemenge“, desto kleiner die Verletzung  Werkzeugbeschaenheit  Kontakläche  Richtung  Gewebebeschaenheit  Gleiches Werkzeug kann Verletzung anders aussehen lassen, je nach Gewebe/Körperteil Äussere Befunde/Wundmorphologie von stumpfer Gewalt - Allgemeine deskripve Kriterien: o Körperregion o Orienerung o Grösse  (in cm) nie z.B. «Plaumengross»! o Wundumgebung  (Auagerungen, Blut üssig/angetrocknet, Fremdmaterial, Unterblutung) o Wundrand  (unterminiert, geschür, gla / unregelmässig) o Wundwinkel  (stumpf, spitz, schwalbenschwanzarge Aufzweigung) o Wundefe, Wundgrund  (cm, Gewebsbrücken, welche Strukturen durchtrennt / verletzt) o Form, ev. Begrenzung o Farbe o Niveau 14 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Hautverband nicht intakt: o Hautabschürfung:  Flächige tangenale Gewalteinwirkung → Oberhautverlust  Epithelmoräne: aufgeschobene Epidermis zeigt Schürfrichtung an (also dort wo noch auch ist)  an der Leiche: braunrote, lederarg feste Vertrocknung (Wasserverlust)  Bezeichnen die Stelle einer Gewalteinwirkung  Geformt: Abdruckmuster des Werkzeugs → bedeutsam für forensische Rekonstrukon o Quetschwunde:  Schürfsaum/Vertrocknung  Wundränder meist unregelmässig geformt (gezackt), gequetscht  Gewebsbrücken in der Tiefe  Wenn Gegenstand auf Haut auri: Haut wird dann gedehnt  Auf Zug ist haut nicht gut gebaut, aber auf Druck schon  Quetsch/Risswunde: Druck + Zug, welche zur Verletzung führen = stumpfe Gewalteinwirkung o Ablederung (Decollement)  Flächenhae Ablösung der Haut von der Unterhaut  Bei tangenaler Gewalteinwirkung (z.B. Autoreifen) 15 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  Gewebshöhle mit starker Einblutung  Hautdehnungsrisse quer zu Zugkra  NB: Fegewebe wird auch zerquetscht und gelangt in Blutbahn führt zu Lungenfeembolie (was sehr schwierig zu behandeln ist) - Hautverband intakt o Hautrötung:  Häug  Durch eine Weitstellung der Gefässe bedingt  Verschwindet unter Druck (Glasspatel) wegdrückbar (Farbe geht weg bzw. haut wird blass) o Vgl. Hautunterblutung: bei Draufdrücken bleibt es rot  Für sich alleine keine Körperverletzung im rechtlichen Sinn o Hauteinblutung:  Blutung in die (Leder-)Haut  Rot, scharf begrenzt  Punkörmig oder kleineckig  Können Form eines einwirkenden Gegenstandes abbilden  = gibt Negavabdruck des einwirkenden Tatwerkzeuges  Bild in VL: Rot innerhalb der Lippe und Zähne abgebildet (Hinweis für Druck von ausserhalb der Lippe) Bild in VL: Knutscheck  Bild in VL: Ohrfeige (Fingerabdrücke sichtbar) - 16 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  = Beispiel für Hauteinblutung:  Blut wird durch Gegenstand weggedrückt o Hautunterblutung (=Blutunterlaufung = Hämatom)  Blutung unter die Haut ins Unterhauegewebe  Zerreissung von Gefässen mit Blutung in das Unterhauegewebe entsteht durch stärkere Gewalteinwirkung  Unterschiedliche Farbe (abhängig von Tiefe, Hautdicke, Hauarbe)  Verändert sich zeitlich (blau, grün, braun, gelb)  Häuger über Widerlager (Knochen)  Ausbildung auch individuel  Vgl. Krankheit, Alter, Gefässbrüchigkeit o Wenn man bspw. älter ist, gibt es schneller eine Hautunterblutung  Keine Rückschlüsse auf einwirkenden Gegenstand  Unscharf abgegrenzt, Blutung in Umgebung  Wenn Gegenstand abgebildet = Hauteinblutung  Bild in VL: rot-violeer Fleck wird mit der Zeit immer mehr grün-gelb  NB: ABER: Alter der Verletzung kann nur geschätzt werden o Solange noch nicht grün, dann ist Verletzung sehr frisch o + Grösse und Tiefe der Verletzung sind wichg für die Farbe - Dierenzierung von Wunden: o Quetschwunde  Zermalmung des Gewebes durch Druckbelastung, besonders bei Konchenwiderlager (Schädel) o Risswunde  Zugbelastung, meist Durchsetzen aller Hautschichten, Form auch abhängig von Spaltenlinien o Nein zur «RQW»  Undierenziert! Exakte Beschreibung erforderlich!  = Rissquetschwunde; ist irreführend, da zuerst immer gequetscht werden muss, bevor gerissen wird o Platzwunde  Gewalt kommt von innen, z-B. über Fraktur  Zb Knochen gebrochen und verletzt Haut  Zb Schussverletzung Scharfe Gewalt 17 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Denion: Verletzung durch schneidende Werkzeuge - Wundmorphologie: o glae Konnuitätsdurchtrennung des Gewebes durch schneidendes Werkzeug o keine Gewebsbrücken o meist Gefässverletzung mit Blutung (nicht immer nach aussen!)  NB: Quetschrisswunden bluten meist weniger als Schniwunden o Fehlen von Vertrocknungs- und Schürfsaum  ABER: kleinächige Schürfung am Wundrand durch z.B. Messerscha möglich Verletzungen durch scharfe Gewalt - Schverletzung: o Eindringen eines scharfen/spitzen Gegenstandes o Überwiegend senkrecht zur Körperoberäche o Je nach Gewebespannung auch klaend o Wundsondierung problemasch:  Kulissenarge Verschiebung der Gewebeschichten, ausserdem Infekonsgefahr o Bei Thorax- und Bauchschen:  Ausgedehnte Diagnosk (CT), evtl. operave Revision  Ausreichen lange Beobachtungszeit, auch bei Verletzung kleinerer Gefässe langsames Verbluten nach innen möglich diese Verletzungen sind nicht gleich sichtbar o Handlungsfähigkeit noch längere Zeit möglich (auch nach Herzsch)  Vgl. z.B. Schuss in Kopf(=stumpfe Gewalt) macht jedoch schnell handlungsunfähig (nicht so z.B. Messer im Kopf) o Wunde efer als lang - Schniverletzung: o Eindringen des scharfen Gegenstandes überwiegend längs/parallel zur Körperoberäche o O auch Kombinaon Sch/Schni o Glae Wundränder 18 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Häug seicht auslaufende Wundränder o Wunde länger als ef - Halbscharfe Gewalt: Hiebverletzung o Schlagverletzung miels scharfem Werkzeug o Schlagwerkzeug mit Schneide (Axt, Hacke, Machete, Schwert, Propeller) o Relav grosses Eigengewicht und hohe Energie o Glarandige Durchtrennung von Knochen, dann o Schartenspuren Relevante Fragen: - Gab es ein Tatwerkzeug? - Selbst- oder Fremdhandlung o Ggf. muss Polizei Täter suchen - Gegenwehr (hinsichtlich, Arg- bzw. Wehrlosigkeit des Opfers, Tatablauf) - Rekonstrukon des Tatablaufs o Kann dieser wegen Verletzung rekonstruiert werden? - Todesursache - Art. 122, 123: leichte/schwere KV?, bestand Lebensgefahr? Befunde Tatwerkzeug - Fotodokumentaon der Verletzung vor Wundversorgung (mit Massstab!) - Besmmung von Klingenbreite und Klingenlänge anhand der Einschwunde (unsicher!) o Klingenlänge gemäss Schni nicht immer zu besmmen möglich! - Wundwinkel: Messer ein- oder zweischneidig Schürfung, kleiner Zipfel = Messerrücken Ausläufer = Schneide - Wundränder: glae Klinge, Wellenschli, Sägezähne Befunde Tatwerkzeug/ Tatablauf - Breite der Wunde ev. grösser oder kleiner als Klingenbreite o Da sich Messer bewegen kann - Schkanal ev. efer oder kürzer als Klingenlänge o Da Haut dehnbar - Verlauf und Tiefe Schkanal: Schrichtung, Posion des Opfers, „Heigkeit“ o Vgl. Messer kann gedreht werden Ränder der Wunde immer noch gerade, aber Wunde wie eine Schwalbe bspw. o NB: Mit Sch können mehrere Schichten verletzt werden (zb Kleiderfalten) Selbst- oder Fremdhandlung? - Indizien für Selbsthandlung o Probierschnie: parallel, oberächlich  meist entblösste Haut, Kleidung unbeschädigt  leicht zugängliche Regionen (Händigkeit beachten!), typisch Handgelenk / Unterarm, Hals, Herzregion  besonders schmerzempndliche Regionen (Brustwarzen, Genitalien) ausgespart 19 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o bei Toten:  Tatwerkzeug in der Nähe  verkale Blutabrinnspuren wenn man sich im Spiegel schneidet  keine Abwehrverletzungen  Schutz vor Verunreinigung (Badezimmer, Abdeckung)  Abschiedsbrief, psychiatrische Vorgeschicht Abwehrverletzungen - Akv: o Opfer grei in das Messer o → efe, o lappenförmige Schniverletzungen Innenseiten der Hand, Fingerbeugeseite - Passiv: o Opfer wehrt mit Unterarm ab o → quer verlaufende Schnie, auch Durchsche Unterarm, Kleinngerkante o Zusammenfassung - Wundmorphologie bei scharfer Gewalt o Länge, efe, Wundwinkel, Wundränder - Sch, Schni, Hieb - Rekonstrukve Fragen: o Tatwae o Selbs- oder Fremdhandlung o Abwehrverletzungen: akv/passiv 4.Schussverletzungen (Forensische Ballisk) Lernziele 1.Waengesetz 2.Waenkunde 3.Waenballisk Begrisbesmmung - Ballisk: Wissenscha von der Bewegung von Projeklen - Innenballisk: Vorgänge beim Schuss innerhalb der Wae - Aussenballisk: Flugbahn des Geschosses vom Lauf bis zum ins Ziel (Schwerkra, Luwiderstand) - Zielballisk: Wechselwirkung zwischen Geschoss und Zielobjekt, entspricht Wundballisk Bundesgesetz über Waen, Waenzubehör und Munion - Waen im Sinne des Gesetzes: o a) Feuerwaen o b) Geräte zum Versprühen/Verstäuben schädigender Stoe (lt. Anhang 2, Reizstoe: CA, CS, CN, CR «Tränengas") 20 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o c) einhändig bedienbare automasche Messer, Schmeerlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge o d) Schlagringe, Ruten, Stöcke, Wurfsterne und dergleichen o e) Elektroschockgeräte wie Taser o f) Drucklu- und CO2 -Waen, Mündungsenergie mind. 7.5 Joule o g) Imitaons-, Schreckschuss- und So-Air-Waen, die mit echten Feuerwaen verwechselt werden können - NB: alles was nicht im Gesetz ist, ist keine Wae! Es kann dennoch einen gefährlichen Gegenstand sein - NB: Pfeerspray ist in CH keine Wae, aber in BENELUX Ländern schon Schusswaen und Munion - Handfeuerwae: tragbare Wae, beidhändig bedienbar, auch "Langwae": Lauf und Verschluss >30 cm, Gesamtlänge >60 cm, z.B. Gewehr, Karabiner, Sturmgewehr, - Fauseuerwae: tragbare Wae, einhändig bedienbar, auch "Kurzwae"; zb. Pistole oder Revolver - Nach Lauorm: o gezogener Lauf: spiralige Erhabenheiten (Felder) und dazwischen liegende Rillen (Züge) oder "Polygonlauf" Projekl erhält Rotaon um Längsachse (Drall) o glaer Lauf: ohne Züge und Felder, Flinten- und Flobertwaen für Schrot und Flintenlaufgeschosse („Brennecke“) - Munion: o F: dort ist Schlag empndlicher Sto Schussenernung kann so besmmt werden o Voll- und Mandelgeschosse 21 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Polizeimunion «Acon 4 SXF»  Projekl 6.1 g  Hohlspitze mit Plaskkugel  «Aufpilzen» der Projeklspitze bei Treer  Verhindert «Kollateralschäden» Mündungsgeschwindigkeit - Revolver 150 - 350 m/s < Schallgeschwindigkeit - Pistolen 250 - 360 m/s ca. Schallgeschwindigkeit - Gewehre 450 - 1200 m/s > Schallgeschwindigkeit - Grenzgeschwindigkeit Haut: ca. 50 m/s - bei kurzen Waen: kurze Beschleunigung und kurze Geschwindigkeit Einschussmerkmale - 1. zentraler Substanzdefekt* (* obligatorisch) - 2. Abstreifring - 3. Kontusionsring* (Schürfsaum) - 4. Dehnungssaum (Unterblutung) - 5. Nahschusszeichen - je höher die Geschwindigkeit des Projekls, desto mehr spritzt zur Seite weg Einschuss (obligat) - zentraler Substandefekt: rund bis oval, Durchmesser < Kaliber - epidermisfreie Randzone („Schürfsaum“, Kontusionsring): o Entstehung: kegelförmiges Zurückspritzen von Gewebsparkeln bei Aufprall des Projekls (v ca. 150 m/s). o Radialbeschleunigung: ca. 5-6 x 106 m/s2 Einschuss (fakultav) - grauschwarzer "Abstreifring": 1-2 mm; Rückstände von Zünd- und Treibsatz, Waenöl, Metall; bedeckt den Schürfsaum; bei Schrägschüssen ellipsch kann fehlen: Sekundärtreer, moderne Munion o Entstehung: Vakuumeekte am Schürfsaum [Bohnert, DGRM 2023] o Parkel bis >2 cm weit - Dehnungssaum  Hämatom, Texlfasern - Schmauch- & Pulvereinsprengungen  Nahschusszeichen 22 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Schusskanal - Grösse der Wundhöhle abhängig von o Energie des Projekls (Geschwindigkeit!) o Art des Projekls  Vollmantel: geringe Deformaon = geringe Energieabgabe  Teilmantel: hohe Deformaon = hohe Energieabgabe - Wesentliche Schädigung durch Druckwelle und nicht durch Loch - Sekundärgeschosse (z.B. Knochensplier) für Verletzungen unerheblich - Cave: Wundinfekon durch verschleppte Hautparkel Ausschuss - o schlitzförmig, mehrstrahlig - keine Lückenbildung adaperbar - kein Abstreifring! - kein Schmauch, aber: Texlfasern in Wunde möglich - kann grösser als Einschuss sein - bei Vorliegen eines Widerlagers (z.B. Kontakt mit hartem Untergrund) schürfsaumarge Epidermisdefekte, meist unregelmässig begrenzt Schussenernung - Relave Schussenernung morphologisch: =was Rechtsmedizin macht o absoluter Nahschuss / aufgesetzter Schuss  Wae auf Haut aufgesetzt 23 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  «Waengesicht» als Abdruck  Schmauchhöhle unter der Haut  CO im Gewebe  bei knöchernem Widerlager Einschussplatzwunde  meistens Selbstbeibringung  Bild in VL: Abdruck der Wae auf Haut sichtbar o relaver Nahschuss  Pulvereinsprengungen um die Einschussönung  Nachweis von Schussrückständen  näherer relaver Nahschuss: Schmauchhof  weiterer relaver Nahschuss: kein Schmauch mehr; unverbrannte/teilverbrannte Treibsatzparkel aufgelagert oder eingesprengt  Grenze: Kurzlaufwaen ca. 30 cm, Langlaufwaen ca. 150 cm (abh. von Wae und Munion)  Bild in VL: rote Punkte um die Schusswunde herum  Bild in VL: um Einschuss schwarze Pulverparkel o Fernschuss: keine Nahschusszeichen - Absolute Schussenernung kriminaltechnisch: o Schmauchelemente (Pb, Ba, Sb, Zn, Ti etc.) Pulverkörnchen weiter als Schmauch o abhängig von Wae und Munion o Vergleichsschüsse notwendig Innere Befunde - Schussloch an plaen Knochen: trichterförmige Erweiterung in Schussrichtung - Am Schädel häug radiär verlaufende Schussbrüche Schrotschuss 24 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Trennung von Becher/Filz und Schrotgarbe - zunehmende Streuung, abhängig von v0 und Laufgeometrie - erste Randschrote ab 2 m - Schroschuss-Streuung: Selbst oder Fremd? - Eher Suizid: o aufgesetzte Wae o meist Einzeltreer (Ausnahmen bei energiearmen Geschossen!) o Schläfe, Mund, Herzgegend, Srn, Kinnregion,  NB: Mundschüsse fast nur bei Suizid o Einschussstelle entkleidet (selten bei Schuss in Brust), o Nachweis von Schuss- und Haltehand (Schmauch, Schlienverletzungen, Blut- u. Gewebespritzer = backspaer)  Bild in VL: rote Punkte auf Hand = backspaer - Eher Delikt: o Fernschuss o Mehrfachtreer o Auch Extremitäten, Rücken o Fehlende Wae Tödliche Schussverletzung - Zerstörung lebenswichger Zentren - Blutaspiraon ->wegen Blut erscken - Kreislaufschock (Blutverlust) - Pneumothorax (Lubrust) Lu kommt in Brustraum - Luembolie (Ansaugung von Lu in erönete Venen) o Lu wird bis zum Herz transporert bis Blutstrom abgerissen wird 5.Der Verstorbene (Leichenerscheinung, Todesfeststellung, Todeszeit, Leichenschau, Idenkaon, Todesart) Lernziele 1.Leichnerscheinung kennen 25 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 2.Den Tod feststellen: sichere Todeszeichen 3.Todeszeit 4.Aufgaben der Leichenschau - Zyklus: o Wenn Leben zu Agonie wird: es gibt keinen Rückgang zum Leben mehr Zusteuern auf Tod o Individualtod: gibt zwei Arten, aber in VL wird immer «Individualtod» gebraucht o Intermediäres Leben: Zellen leben weiter (obwohl Individuum als Ganzes verstorben ist) o Tod: alle Zellen sind Tod - Vitale Reakonen: Lebenszeichen, welche man misst (Puls, Blutdruck, Atmung etc.) o Versteckte vitale Reakon: Immunsystem etc. - Supravitale Reakon: sind darauf zurückzuführen, dass Zellen und Gewebe noch Prozess weiterführen bis Nährstoe verbraucht (in Rechtsmedizin werden diese benutzt, um Todeszeitpunkt zu messen) - Postmortale Erscheinungen: Abbauprozesse, Fäulnis Der Sterbevorgang = Übergang vom Leben zum Tod - Atemstörungen: Unregelmässige Atmung mit langen Pausen meist in Agoniephase - Kreislaufstörungen: Blaufärbung von Lippen u. Fingernägeln, rote Haulecken, übergehend in Totenecken - Schliessmuskelschwäche: Urin und Kotabgang - Bewusstseinsstörung: Dämmerzustand, auch Euphorie, aber o lange erhaltene Wahrnehmungsfähigkeit (beim Verhalten gegenüber Sterbenden beachten!) 26 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Die frühe Leichenzeit - generell: zeitlich gestaeltes Absterben der Gewebe abhängig von Stowechselakvität, Sauersto- und Energiebedarf und Energievorrat - Überlebensdauer: gewisse Zellen sind noch akv (vgl. deswegen sind Transplantaonen noch machbar nach Individualtod) o Gehirn 8-10 min o Herz -15 min o Leber -30 min o Niere -2 h o Knochen, Knorpel -30 h o Hornhaut (Auge) -72 h o Spermien -80 h Einzelne supravitale Reakonen werden für die Todeszeitschätzung verwendet 27 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Reakonen, welche geprü werden können: o Reakon der Muskulatur elektrische Reize  O im Gesicht gemacht, da viele Muskeln im Gesicht  Desto länger der Tod her, desto weniger Reakonen im Gesicht  Bild in VL: Elektroden werden in Haut gestossen o Reakon auf chemische Reize:  zb tropfen in Augen o Reakon auf mechanischen Reiz:  Zb Hammer auf Muskeln schlagen Idiomuskulärer Wulst wird an dieser Stelle gebildet (kann nach wenigen Stunden nach dem Tod noch festgestellt werden) - Leichenerscheinungen werden für die Todeszeitschätzung verwendet, da die Gesetzmässigkeiten über deren zeitliches Aureten bekannt sind: o Frühe Leichenerscheinungen: o 1. Auskühlung:  Physikalisch bedingt (keine Wärmeprodukon des Körpers mehr) Haut wird immer dünner  Einussfaktoren u.a. Umgebungstemperatur, Weer, Bekleidung, Körperoberäche, Keimbesiedelung o 2. Austrocknung  Physikalisch bedingt  Vertrocknen von Lippenrot, Zungenspitze, Genitalien  Vertrocknen der Fingerbeeren: Scheinbares Längerwerden der Fingernägel  Wasserverlust der Haut: Hervortreten von Bartstoppeln  Austrocknung der Hornhaut: Trübung, bei oenem Auge Beginn nach ca. 1 h  Bild in VL: blaue Lippen; harte Fingerbeeren (Fingerabdrücke können nicht mehr genommen werden) o 3. Totenecken  Entstehung: passiv-physikalischer Vorgang = Absinken der roten Blutkörperchen nach Kreislaufsllstand durch Schwerkra und Ansammlung in feinen Blutgefässen unter der Haut. NB: = erstes sicheres Totenzeichen  Lokalisaon: „abhängige“ Körperparen, Aussparung von Auage- und Druckächen, z.B. Kleiderfalten dort ist Haut normale Farbe 28 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  Ausprägungsgrad: spärlich bis fehlend bei Blutverlust  Abhängig:  zb: Erhängt: Totenecken wie Socken oder Hände (dort wo «unten» ist sind Totenecken)  Zb.: auf Bauch liegend Totenecken sind auf Bauch; ABER: durch Kleiderfalten können Flecken gestoppt werden  Totenecken können noch bis zu gewisser Zeit umgelagert werden  Bis zu 6h sind Totenecken komple verschieblich; wenn man zb Tote auf Bauch dreht, werden Totenecken vom Rücken auf den Bauch verschieben  Zwischen 6-12h: Resotenecken bleiben bestehen auf zb Rücken, wenn auf Rücken gewesen und wenige werden sich verlagern bei Drehung  Nach 12h: Totenecken bleiben am Ort  -->Totenecken werden geprü, um zu schauen ob Person in einer gewissen Posion verstorben ist oder ob Leiche bewegt wurde  Aureten: ab ca. 20-30 min nach dem Tod, maximal ausgebildet nach ca. 6 h  Umlagerbarkeit: vollständig bis ca. 6 h, parell ca. 6 -12 h 29 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  Wegdrückbarkeit: auf Fingerdruck max. 20 h, mit hartem Gegenstand bis ca. 30 h.  Finger kann Toteneck wegdrücken (rote Blutkörperchen sinken in Kapillaren und bei Druck verschieben sich die Blutkörperchen nach Innen) (bei undichten Gefässen sind Totenecken nicht mehr wegdrückbar)  Farbe:  rötlich-viole = normal (Blut ohne Sauersto);  hellrot = erneute Aufnahme von Sauersto bei Kälte und feuchter Haut im Randbereich der Flecken  Andere Farben als Hinweis auf Vergiungen (z.B. hellrot/rosa bei Blausäure, kirschrot bei Kohlenmonoxid (braucht viel davon), grau- braun bei Nitraten/Nitriten, grün bei Schwefelwassersto o 4. Totenstarre:  Entstehung: unmielbar nach dem Tod zunächst Muskelerschlaung durch Ausfall der Nervenimpulse, dann zunehmender Verlust der Energieträger, Muskeleiweissmoleküle verkleben miteinander  Lokalisaon: gesamte Muskulatur betroen  Aureten:  Beginn frühestens 30 min nach dem Tod, meist nach 1-2 h  Maximum ca. 6-9 h, Wiederaureten nach Brechung bis ca. 8 h  Lösung nach 2-4 Tagen durch Fäulnisprozesse  Einussfaktoren:  Temperatur (Verzögerung durch Kälte)  Muskelakvität vor dem Tode = geringer Energievorrat = rascheres Einsetzen der Totenstarre o zb. Bei Velorennfahrer: Totenstarre kann schon kurz nach dem Tod extrem stark bei Beinen aureten, da dort Energie schon verbraucht  Je wärmer es ist, desto schneller löst sich Totenstarre auf  Bild in VL: Beine knicken nicht mehr ein o Späte Leichenveränderungen: o 1. Autolyse:  Zersetzung körpereigener Stoe durch körpereigene Fermente 30 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 nach Zusammenbruch des Energie- und Regeneraonsstowechsels, v.a. in enzymreichen Organen (Bauchspeicheldrüse, Magen)  zb. Magensäure grei Gewebe an o 2. Bakterielle Fäulnis (Heterolyse):  Durch Bakterien, die in grosser Zahl normalerweise im Darm vorkommen (Anaerobier)  nach dem Tod ungehemmte Ausbreitung  führen zur Erweichung und schliesslich Auösung des Gewebes  Entwicklung von Gasen, schmutzig graugrüne Verfärbung der Haut, Aufdunsung, blasige Ablösung der Oberhaut  Bild in VL: schwarze Lippen; Aufdunsung der Brüste (auch bei Männer)  Bild in VL: Bakterien breiten sich entlang der Gefässe aus  man sieht sehr gut die Venen (=dunkel gefärbt) o 3. Verwesung:  Bei beginnendem Zerfall Wechsel der Besiedelung auf Aerobier o 4. Mumikaon:  Wasserverlust bei starker Austrocknung hemmt Bakterienwachstum  besonders bei bewegter, warmer, trockener Lu  auch parelle Mumikaon möglich  Aber: Mumien im anken Ägypten durchliefen einen komplizierten Einbalsamierungs- und Trocknungsprozes  Bild in VL: Hand, welche fast schwarz ist: Haut wird ledrig und hart o 5. Tierfrass:  durch Insekten, besonders Fliegenmaden, Vögel und Säugeere  auch Hausere wie Hund und Katze  im Wasser auch Fische und Krebsere Bei jedem Todesfall - Meldung jedes Todesfalls an Zivilstandsamt: ist bundesweit geregelt o Wird der Tod oder eine Totgeburt gemeldet, so ist eine ärztliche Bescheinigung einzureichen (Art. 35 ZStV) o bedingt Durchführung einer Leichenschau (kantonale Gesetze) - Todesfeststellung und Leichenschau: o Wichge ärztliche Aufgaben (aller Ärzte) o bei jedem Todesfall ist kantonal geregelt (also Leichenschau) - Leichenschau = Schlüsselstellung für die Rechtssicherheit: Erkennen von gewaltsamen Todesfällen! - Wichg: Qualität der Leichenschau Aufgaben der Leichenschau - Leichenschau ist die Grundlage für das Ausfüllen der Todesbescheinigung o 1. Todesfeststellung  Formular wird ausgefüllt  Unterzeichnende Ärzn muss persönlich Untersuchung vornehmen  Wann ist eine Person sicher tot?  Die sicheren Todeszeichen sind: o Totenecken 31 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Totenstarre o Fäulnis o (mit dem Leben eindeug nicht vereinbare Verletzungen)  Unsichere Todeszeichen! o Vitalparameter (Puls, Atmung) o Körpertemperatur o Kurzes EKG  Vita minima = Scheintod o Keine „sicheren“ Lebenszeichen  Tiefe Bewusstlosigkeit  Erniedrigte Körpertemperatur  Stark reduzierte Körperfunkonen (Atmung / Herzschlag kaum spürbar) o Keine sicheren Todeszeichen o Keine sicher tödlichen Verletzungen o Bei Vergiung, Unterkühlung, schwere Kopfverletzung, Elektrounfall, Stowechselentgleisung o 2. Ungefähre Todeszeit?  In Formular angeben  Todeszeitschätzung:  Bei der Leichenschau: o Diskrepanzen zwischen Angaben und Befunden?  Ärznnen können selbst (ohne Rechtsmedizin) dies überprüfen o Bei unbekannter Todeszeit: «aufgefunden am»  Kriminalisk (Polizei):  Letzter Lebendkontakt; o Gesehen worden o Telefongespräche Handy o Hinweise am Leichenfundort:  Postleerung  Zeitung, Fernsehprogramm  Quiungen  Abreisskalender  Kühlschrank  Rechtsmedizin:  Körpertemperatur + Umgebungstemperatur muss gemessen werden  Totenecken  Totenstarre  Hinweise am Leichenfundort: o Postmortale Erregbarkeit der Muskulatur (mechanisch, elektrisch, chemisch) o Fäulniszeichen o Mageninhalt o 3. Identät?  In Formular ausfüllen  Identät wird so ins Zivilstandsregister eingetragen 32 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  Ist einfach, wenn Person im Spital gestorben  Ist schwierig, zb. bei Brandleiche, wenn Auto ausgeliehen; wenn fremde Person in Wohnung  Bild in VL: Drogenabhängige in Wohnung und niemand kannte sie  Idenkaon: wann?  Nicht bei jeder Leiche, die gefunden wird, ist die Identät klar oder kann visuell durchgeführt werden o Fäulnis o Wasser o Verbrennung o Verkehrsunfall o Flugzeugabsturz o Naturkatastrophen o Tierfraß o Fahrzeug / Wohnung: die verstorbene Person ist nicht zwingend der Fahrzeughalter bzw. die in der Wohnung wohnhae Person  deswegen müssen weitere Massnahmen unternommen werden  Idenkaon: warum?  Zur Klärung des Todesfalles  Für Angehörige: Gewissheit über Schicksal, Anspruch auf richgen Leichnam  Rechtsfolgen: Verschollenheit o güterrechtlich, erbrechtlich o Versicherungsansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn Person nicht idenziert o Vollmachte  Idenkaon: wie? = Massnahmen  Erkennung durch Angehörige o Gibt fälschliche Anerkennung! da Tod Gesichtsausdruck ändert o Gibt fälschliche Nicht-Anerkennung! o Warum sollten Angehörige den Leichnam sehen?  Tod wird zur Realität  Möglichkeit, Abschied zu nehmen  Möglichkeit Fragen zu stellen  Eekten  Körpermerkmale o Inkl. Tätowierung o Narben  Dactyloskopie  Zähne / Zahnstatus o Hier braucht man schon eine Idee der Person  DNA o Muss über 98% mit Angehörigen übereinsmmen! Braucht immer zwei Angehörige  Fingerabdrücke sind im biometrischen Pass gesichert  Unsicher 33 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  Direktkonfrontaon: Angehörige  Signalement (=Personenbeschreibung)  Getragene Kleidungs- und Schmuckstücke  Körpermerkmale  Sicher  Fingerabdrücke  Zahnstatus  DNA  Radiologische Vergleiche  Röntgenbilder o Srn- und Kieferhöhle bei allen Menschen anders o Brustbein bei allen Menschen anders  Anhaltspunkte bei skeleerten Leichen:  Anthropologische Messungen  wird immer geprü, ob Menschen oder Tierknochen + wie lange Knochen schon am Ort liegen + ob Mann oder Frau  Idenkaon bei Massenkatastrophen:  Gibt disaster vicm idencaon team o zb Israel hat Gesuch um Idenkaon in CH gestellt -- >Vorgehen bei Idenkaon: von Leichnam wird sehr detaillier festgehalten, welche Verletzungen und Merkmale Leichnam aufweist + Angehörige müssen gleiche Infos über ihre vermisste Person geben o 4. Todesart?  In Formular angeben:  1. Nat. Tod o Tod aufgrund einer schweren Krankheit oder einer nicht unerwarteten Komplikaon einer Krankheit / einer Behandlung ohne Hinweise auf Fremdeinwirkung oder einen Behandlungsfehler o Nicht meldepichg o Leiche wird ohne weitere Untersuchung bestaet oder kremiert o Leichentransport in andere Kantone / Länder:  z.T. Kremaonsbewilligung notwendig, in Basel durch das IRM ausgestellt aufgrund von Todesbescheinigung und medizinischen Informaonen  Aussergewöhnlicher Todesfall: o 2. Nicht – nat. – Tod oder gewaltsamer Tod o 3. Unklarer Tod o beide müssen an Straehörden gemeldet werden o Zeitpunkt der Meldung eines agT  Immer NACH der Todesfeststellung  VOR der Untersuchung bei Beweis, Hinweis oder Verdacht auf einen gewaltsamen Tod 34 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  WÄHREND der Untersuchung bei Hinweis oder Verdacht auf gewaltsamen Tod (Untersuchung abbrechen, Veränderungen melden)  NACH der Untersuchung, wenn nachträglich Verdachtsmomente aureten / Fremdeinwirkung durch Umstände möglich erscheint  Der aussergewöhnliche Todesfall (agT)  Hinweise, dass es ein gewaltsamer (=nicht-natürlicher) Tod sein könnte o vorhergegangenes Delikt (Messerstecherei, Schlägerei, Schuss, etc.) o vorhergegangener Unfall (Arbeits-, Verkehrsunfall, Sturz, etc.) o Vorhergegangene Selbsthandlung in suizidaler Absicht (Sturz, Hängen, Vergiung durch Medikamente / Drogen / Alkohol / andere Gie) o Verletzungen / Befunde am Körper (durch Gewalteinwirkung oder unklarer Genese)  Hinweise, dass bei einer ärztlichen Diagnose / Behandlung Fehler passiert sein könnten – im Spital oder bei einem Arzt – unabhängig davon, ob der Tod mit dem Fehler zusammenhängt  der Tod trat plötzlich und komple unerwartet ein o Keine zum Tod führende Erkrankung bekannt o Aufgrund der konkreten Situaon (z.B. öentliche Person, Streit im persönlichen Umfeld) scheint ein expliziter Ausschluss eines gewaltsamen Todes notwendig  Zb bei berühmter Person kann es Gerüchte geben, deswegen macht es Sinn einen gewaltsamen Tod auszuschliessen  Wie macht man eine Leichenschau?  Wahrnehmungen am Leichenfundort o unmielbare Umgebung, Lage und Posion des Leichnams o Massnahmen durch aundende Person? wurde die Person bewegt o Bekleidung, Antragungen / Körperüssigkeiten (Blut, Erbrochenes, Urin, Stuhl, Fremdmaterial,…)  Äußere Besichgung des Leichnams o Todeszeichen: Totenecken, Totenstarre o Besichgung der gesamten entkleideten Körperoberäche (vom Scheitel bis zur Sohle) inkl. Körperönungen (Augenbindehäute, Mundhöhle, Nase, Ohren, Genitalbereich) o Feststellung von Verletzungen, Auälligkeiten, ärztlichen Maßnahmen → Dokumentaon der wichgsten Wahrnehmungen (schwortarg in KG) o Invasive medizinische Maßnahmen (z.B. Tubus, Venons, etc) vorerst NICHT enernen (erst wenn klar ist, dass Leichnam nicht ins IRM kommt) 35 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  Beurteilung der Ergebnisse in Bezug auf Todesart o Bild in VL: Person durch Stromschlag gestorben nicht immer gleich sichtbar!  Todesart vs. Todesursache:  Todesart = forensische Diagnose o Natürlicher Tod: durch Krankheit o Nicht-natürlicher Tod  Unfall  Suizid  Delikt  Auch Späolgen von Ereignissen (z.B. Unfälle, med. Behandlungen)  für StAW wichg!  Ereignisart o genauere Kennzeichnung des Schädigungsmechanismus z.B. Kopfschuss, Sturz aus grosser Höhe, Verkehrsunfall  Todesursache = medizinisch-pathologische Diagnose nur durch Obdukon o z.B. Verbluten, Erscken, Herzversagen etc. hat aus rechtlicher Sicht untergeordnete Bedeutung Zusammenfassung - 1. Leichenerscheinungen - 2. Tod feststellen: o Sichere Todeszeichen:  Totenecken  Totenstarre  Fäulniszeichen - 3. Todeszeit: o Körpertemperatur o Totenecken o Totenstarre - 4. Idenkaon: o Der Tote ist nicht immer:  Der Wohnungsinhaber  Der Fahrzeughalter  Der aktuell Vermisste o Sichere Idenkaon:  Fingerabdrücke (Dactyloskopie)  Zahnstatus  DANN - 5. Todesart o Unterscheidung:  Nat. Tod  Aussergewöhnlicher Tod (AgT) Meldung an Polizei/Rechtsmedizin  Nicht. Nat. Tod  Unklarer Tod o Todesart Leichenschau am Fundort 36 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Todesursache nur durch Obdukon möglich 6.Der Verstorbene (Legalinspekon, der aussergewöhnliche Todesfall aus Sicht der Staatsanwaltscha Die Bearbeitung von aussergewöhnlichen Todesfällen im Kanton BL - Art. 253 StpO – aussergewöhnliche Todesfälle o Wann ist ein Todesfall gemäss stpo «aussergewöhnlich»?  Botscha zu art. 123: «wenn es Anzeichen für eine Straat gibt»  Ein agT liegt bei den folgenden Konstellaonen vor:  Natürliche Todesursache nicht sofort ersichtlich  Todeseintri unerwartet  Todeseintri mit Krankheitsverlauf nicht vereinbar  Todeseintri zwar mit Krankheitsverlauf vereinbar, aber Umstände werfen Fragen auf  Todeseintri aufgrund von Behandlungsfehlern möglich  Todeseintri nach Einlieferung aufgrund eines Unfalles  Todeseintri nach ärztlicher Behandlung  Identät unbekannt - §23 Gesundheitsgesetz BL: Meldepicht o Ärznnen müssen agT melden o Ausnahme: im Interesse der Behandlung und keine Gefahr für Drie o KESB bei Kinder zu informieren - Art. 307 abs. 1 Stopp: Informaonspicht der Staatsanwaltscha durch die Polizei o Polizei ist verpichtet schwere Straaten und Ereignisse unverzüglich der StaW zu melden  Was ist schwere Straat: art. 253 stpo - Entscheid des Kt. Gerichts BL o dass es nicht Aufgabe der Staatsanwaltscha ist, die medizinische Todesursache restlos zu klären. Der Aufgabenbereich der Staatsanwaltscha beschränkt sich darauf, festzustellen, ob sich ein Tatverdacht erhärtet hat, welcher eine Strafuntersuchung rechergen würde. o Der Umstand alleine, dass im Sinne einer Spekulaon auch eine theoresche Drieinwirkung möglich ist, vermag einen solchen Tatverdacht nicht zu begründen. Eine solche Möglichkeit besteht bei jedem Todesfall, bei welchem der genaue Ablauf des Versterbens im Nachhinein nicht mehr vollständig rekonstruiert werden kann - Unterschiedliche Handhabung durch Staatsanwaltschaen o Weil verschiedene Fragestellungen bei der Bearbeitung von agT noch nicht beantwortet sind, handhaben die Staatsanwaltschaen die nachstehend aufgeführten Themenkreise teilweise unterschiedlich:  Verfahrenserönung  Parteistellung der Angehörigen  Erledigungsart - Art. 309 stpo: Erönung Am Fundort 37 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Teamwork! - Polizei, StA, Kriminaltechnik, Rechtsmedizin - Kein Zeitdruck - Spuren setzen vermeiden bzw. Spuren dokumeneren Kriminaltechnik macht Sicherung - Fremdmaterial belassen, bis alle das gemacht haben, was sie machen müssen - Dokumentaon: Fotos - Angehörige nicht vergessen Legalinspekon: durch Rechtsmedizinerin - Wahrnehmungen am Leichenfundort: o unmielbare Umgebung: Spuren oder andere Hinweise? (Blutspritzer, Drogenutensilien, Medikamente, Schusswae, „akute“ Unordnung, etc.) o Lage und Posion des Leichnams o Massnahmen durch Sanität? o Bekleidung, Antragungen/Körperüssigkeiten (Erbrochenes etc.) o Bild in VL: Messi: Spuren sind schwierig sicherzustellen  Ggf. kann Legalinspekon nicht vor Ort gemacht werden muss mit StaW abgesprochen werden - Äußere Besichgung des Leichnams o Sichere Todeszeichen: Totenecken, Totenstarre, Fäulniszeichen o Todeszeit o Vom Scheitel bis zur Sohle, komple entkleideter Körper  Vgl. Bild in VL: Schussverletzung nicht immer oensichtlich; NB: Kugel ist nicht immer gradlinig! (Projekl kann auch ins Ohr und bei Nase raus) o Dokumentaon von Verletzungen, Auälligkeiten, ärztlichen Maßnahmen o Erste Beurteilung von Verletzungen Rechtsmedizinische Indikaonen zur Obdukon - rechtlich relevante Fragestellungen (nicht nur Strafrecht! Sondern auch z.B. Versicherungsrecht, Erbrecht, Ausländer-/Asylrecht) - „eindeuges“ Tötungsdelikt / Fremdhandlung - Tod während ärztlicher Behandlung: Behandlungsfehler / Entlastung des Arztes - Tod im Strassenverkehr: Verschulden? Haung? Versicherung? - Unfälle mit rekonstrukven Fragen, Tod Späolge von Unfall? - Tod am Arbeitsplatz: Gefahrenquellen für andere? Haung? - Unklare Todesart, unklare Befunde an der Leiche, unklare Todesfälle von Kindern - Tod im Badezimmer (Gefahr für andere: z.B. Strom? CO-Vergiung?) - Ausschluss von Fremdeinwirkung: Prominente / Streit, Drohungen, Gerüchte / Tod im Milieu / Drogentote / Asylbewerber, Ausländer - Tod im öentlichen Raum / bei einseigen Schliessverhältnissen: Ha (Aufsichtsverschulden? Haerstehungsfähigkeit?) / Hotel / Anstalten - Tod in der Schwangerscha: Abtreibung? Medizinische Vorsorge? - Tod beim Sport: o junge Menschen ! genesche Disposion? Doping? - Bild in VL: Tote Person; Einschussloch zwischen Lippe und Nase; Wae noch auf Person o Was fragt StaW?  Ist Wae Tatwae?  Gibt es Schmauchspuren? An Hand von der Person?  Gibt es Fingerabdrücke? 38 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360  Gibt es sonst noch Blutspuren? Spritzspuren?  Gibt es einen Ausschuss?  Gibt es Kampfspuren in Wohnung?  Gibt es um Umfeld Spuren für Suizid etc.? o Will StaW eine Obdukon in solch einem Fall?  Kommt auf Beantwortung der Fragen an ggf. muss noch mehr abgeklärt werden und demnach Obdukon gemacht werden - Bild in VL: Person in Badewanne mit Wasser o Was fragt Staw?  Schaumkann Indiz für Ertrinken sein  Hat Person Verletzungen am Körper?  Kampfspuren?  Wie sieht Wohnung aus? Umgebung?  Stromquelle? - Bild in VL: Totes Baby o Klar Obdukon vgl. Weisung für StaW o Danach werden Fragen gestellt Obdukonsarten - Anatomische Obdukon: o durch Anatomie: bei testamentarischer Verfügung des Verstorbenen, zunächst Konservierung der Leichnams, zu Ausbildungs- oder wissenschalichen Zwecken, nur unverletzte Körper! - Klinische Obdukon: o durch Pathologie: zur Klärung der Todesursache, Ziel ist das Verstehen der Krankheit aus medizinischer / wissenschalicher Sicht, Zusmmungslösung - Gerichtliche Obdukon (StPO): o Anordnung durch Staatsanwalt gemäss StPO, Widerspruch der Angehörigen bei nächsthöherer Instanz möglich - Anordnung durch Versicherungen (UVG, UVV) und kantonale Gesundheitsbehörde (EpV): o nicht gegen den Willen der Angehörigen, aus zeitlichen Gründen in der Regel nicht prakzierbar, keine praksche Relevanz - Bestaungsobdukon (GesG BS): o Besonderheit in BS, Anordnung durch Rechtsmedizin, Widerspruch bei Gesundheitsdepartement möglich Rahmenbedingungen Obdukon - 1. Gesetzliche Besmmungen - 2. Qualitave Besmmungen o Akkredierung o z.B. Leitlinien SGRM, DGRM, … o Verschiedene Schulmeinungen - 3. Arbeitsrechtliche Besmmungen / Sicherheitsaspekte o Schutz vor  Verletzungen (Sch- und Schniverletzungen)  Infekonen (z.B. Tbc, HIV, etc.) 39 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Zusammenfassung - Aussergewöhnlicher Todesfall o → Meldung an Strafverfolgungsbehörde o → Legalinspekon o → ev. weitere Untersuchungen (Obdukon) - Legalinspekon o Äussere Besichgung des Leichnams o Gemeinsame Beurteilung des Falles o → Entscheidung der StA: Obdukon / Freigabe / ggf. weitere Ermilungen - Indikaon für eine Obdukon o für StA: nur bei Hinweisen auf Straat o für Rechtsmedizin: rechtlich relevante Fragestellungen (nicht nur Strafrecht, sondern auch z.B. Versicherungsrecht, Erbrecht, Ausländer-/Asylrecht) 7.Obukon und forensische Toxikologie Verstorbener Jurissche Grundlagen - art. 253 stpo: aussergewöhnliche Todesfälle o abs. 3 : «andernfalls ordnet die Staatsanwaltscha die Sicherstellung der Leiche und weitere Untersuchungen durch eine rechtsmedizinische Instuon, nögenfalls die Obdukon an. Sie kann die Leiche oder Teile davon zurückbehalten, solange der Zweck der Untersuchung es erfordert.» - Nach Freigabe durch Staatsanwaltscha: o Privataurag: ist BS spezisch Private müssen selber zahlen o Basel-Stadt: Verordnung über das Bestaungs- und Friedhofswesen (Friedhofsordnung) (390.100) Neufassung des kantonalen Gesetzes, gülg seit 01.07.2020  §22 abs. 3: Sind die Todesumstände einer verstorbenen Person Gegenstand einer laufenden Strafuntersuchung, entscheidet die verfahrensleitende Behörde über die Bestaungsfreigabe.  In den übrigen Fällen entscheidet der amtsärztliche Dienst darüber, ob die verstorbene Person ohne weitere Untersuchung zur Bestaung freigegeben werden kann oder ob eine Obdukon durchzuführen ist. - Jurissche Fragen an Obdukon ausserhalb der StPO o 1) Versicherungsrecht  Abgrenzung Unfall / Suizid  Abgrenzung Suizid / natürlicher Tod  Abgrenzung Unfall bzw. Unfallspäolgen / natürlicher Tod  Versorgungspicht Minderjähriger o 2) Ausländer-/Asylrecht  Todesfälle von Ausländern vor Rückführung (Seuchenschutz)  Erst bei Obdukon kann Seuche idenziert werden!  Todesfälle in Asylzentren o 3) Erbrecht  Todesfälle mehrerer verwandter Personen in engem zeitlichen Zusammenhang  Erbreihenfolge! (z.B. Unfälle im Strassen- und 40 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 Luverkehr; erweiterte/gemeinschaliche Suizide; Aundung mehrerer Toter an einem Fund-/Wohnort …) Ziele der Obdukon - Klärung der Todesursache nur wenn man das weiss, kann man Todesart idenzieren o Todesursache ist nicht immer gleich Todesart - Klärung der Todesart (natürlich/nichtnatürlich) - Rekonstrukon von Tatabläufen und Unfallereignissen - Beweismielsicherung - Probennahme für weitergehende Untersuchungen Rahmenbedingungen Obdukon - 1. Gesetzliche Besmmungen o Je nach Land können sie unterschiedlich sein - 2. Qualitave Besmmungen o Akkredierung o z.B. Leitlinien SGRM, DGRM, …  damit in CH und DE einen gleichen Standard  Obdukon muss gleichen Richtlinien folgen o Verschiedene Schulmeinungen  Arbeit wird gemäss Schulmeinungen - 3. Arbeitsrechtliche Besmmungen / Sicherheitsaspekte Schutz vor o Verletzungen (Sch- und Schniverletzungen)  Arbeitsrechtliche Besmmungen o Infekonen (z.B. Tbc, HIV, etc.) Ablauf der Obdukon - Grundsätzlich: o Zwei Obduzenten (Vieraugenprinzip)  Auch auf Gutachten zwei Unterschrien o Äussere Besichgung o Innere Besichgung  Erönung aller Körperhöhlen (keine Teilsekon)  Erönung aller aufschneidbaren Hohlorgane (Gefässe, Magendarmtrakt, Luwege etc.)  Einschnie in alle Organe + Histologieproben o Standardisiertes Obdukonsprotokoll  Gibt Anpassungen je nach Fall! - Äussere Besichgung: o gesamte Körperoberäche und Körperönungen o Prinzip: von oben nach unten, von rechts nach links, von vorne nach hinten o Beschreibung aller Befunde (Form, Farbe, Grösse, Verlaufsrichtung, Lage zu anatomischen Fixpunkten) o Ggf. Fotodokumentaon, Spurensicherung  Bei Obdukon wird ggf. auch mit Diktaten  Ggf. auch Haare abrasieren und Foto davon 41 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - Innere Besichgung: o Erönung der Kopöhle:  Entnahme Gehirn, Präparaon Hirngefässe, Aufschneiden Gehirn (srnparallele Scheiben), Beschreibung Schädelbasis mit Erönung Mielohren  NB: Leichnam wird danach wieder zusammen «gemacht» o Erönung von Brust- und Bauchhöhle:  Überblick über Organe, Präparaon Halsweichteile in künstlicher Blutleere,  Gibt unterschiedliche Schnitechniken  NB: Verletzungen können im unteren Fegewebe bei ganz frischen Toten besser festgestellt werden o Entnahme Darm, paketweise Organentnahme (Herz, Hals- und Brustorgane, Oberbauchorgane, Nierenpaket), sichtbare Skeleteile (Rippen, Wirbelsäule Becken)  NB: Bei Halsweichteilen kann Unterarmwürgegri festgestellt werden, während dies von Aussen nicht sichtbar ist o NB: bis auf Gewebeproben, wird ganzer Körper den Angehörigen zurückgegeben  Histologie:  Gewebe wird unter dem Mikroskop angeschaut  Wenn zb. Erkrankungen bestanden haben, kann man dies so herausnden - Sonderformen der Obdukon o Anpassung des grundsätzlichen Ablaufs bei besonderen Fragestellungen o Präparaon der Rückenweichteile und Extremitäten (z.B. Verkehrsunfälle)  Auch Brüche werden dokumenert o Präparaon im anatomischen Zusammenhang (z.B. Operaonsfolgen) o Obdukon von Neugeborenen und Säuglingen  Lungen-Schwimmprobe  Entdeckung der Schwimmprobe  8. Oktober 1681: totes Neugeborenes mit Wunden am Kopf ausgegraben  Verdacht der Kindstötung gegen 15-jährige Anna Voigt  Johann Schreyer, Stadtphysikus in Zeitz, mit Untersuchung beauragt  Erste Anwendung der Lungenschwimmprobe  überall wo Lu ist, schwimmt Lunge nach oben: man kann herausnden, ob Kind totgeboren oder gelebt hat, wenn Lunge Lu drin hat - Asservate: bevor Leichnam freigestellt wird o Sicherstellung von Körperüssigkeiten und Gewebeproben für forensisch- toxikologische und molekulargenesche Untersuchungen o Standard-Asservate bei jeder Obdukon (Blut, Urin, Mageninhalt, Glaskörperüssigkeit u.a.) o Variaon nach Zustand der Leiche (z.B. Fäulnis) oder Fragestellung (z.B. Gasanalysen) o Auewahrungsfrist mindestens 6 Monate nach Fallabschluss; bei Tötungsdelikten 30 Jahre Forensische Toxikologie und Chemie - Denion: o Die forensische Toxikologie ist ein Fachgebiet o zwischen Chemie, Medizin und Toxikologie und unterstützt mithilfe o toxikologischer, pharmazeuscher und chemischer o Verfahren die Untersuchung von unnatürlichen Todesfällen, 42 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 o Vergiungen und Drogen- sowie Medikamentenmissbrauch - Untersuchung von... o Körperüssigkeiten (z. B. Blut, Urin) bei Lebenden hauptsächlich o Mageninhalt o Haaren o Organen (z. B. Niere, Leber, Gehirn) o Gewebe (Muskel) o sonsge Materialien (z. B. Tableen, Spritzeninhalte, Frassköder u.v.m) Forensisches Toxikologie - Untersuchungen auf... (was wird gesucht?) o illegale Betäubungsmiel o Arzneimielwirkstoe o leicht üchge Substanzen (z. B. Alkohol(e), Lösungsmiel) o Peszide o Brandgase (Kohlenmonoxid und Cyanid) o sonsge Substanzen, insbes. mit Wirkung auf das ZNS (zentrales Nervensystem) - zur Beurteilung z. B. folgender Fragestellungen... o Ausmass der Beeinussung einer Person durch toxikologisch relevante Substanzen zum Zeitpunkt eines Ereignisses (Handlungsfähigkeit, Steuerungsfähigkeit) das ist, was das Gericht etc. interessiert! o Beurteilung eines langfrisgen Missbrauchs oder auch einer Absnenz von Sucht- bzw. Rauschmieln  Welche Probe für Absnenz zu idenzieren?: Haare bis zu 6 Monaten o Todesursachenfeststellung: (Akute) Intoxikaonen mit Arzneistoen, illegalen Betäubungsmiel oder sonsgen Toxinen als Todesursache oder mitursächlich für den Tod Systemasche toxikologische Analyk (STA) bei Leichen (d.h. Medizin mach Legalinspekon vorher) - Bei Legalinspekon gibt es Verdacht auf Vergiung oder so und deswegen wird an Toxikologie übergeben - Begleitumstände beachten o (Tödl.) Intoxikaon ist in Betracht zu ziehen bei:  Kindern ohne Vorerkrankung o. jungen, gesunden Personen  Erkrankung oder Tod mehrerer Personen und/oder Hauseres in häuslicher Gemeinscha 43 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 (Vor-)Erkrankung der Psyche  Rezepte/Termine etc. Suchterkrankungen/Drogenabhängigkeit (ACHTUNG: NPS) Personen, an deren Ableben Interesse bestehen könnte (Erblasser, Mitwisser, Nebenbuhler etc.)  Personen mit Zugang zu Gien (Chemiker, Biologen, Ärzte, Apotheker, Fotografen, Goldschmiede etc.) - Aundesituaon: o Spritze mit Nadel noch im Körper steckend o Typische Konsumutensilien (Spritzen, Teelöel mit Antragungen) o Betäubungsmielrückstände o Blisterpackungen o Giige Haushaltschemikalien o Leere Medikamentenpackungen / Blister o Gipanzenreste o Erbrochenes - Asservate: o bei Obdukonen: Herz- und Femoral-Venenblut, Muskulatur*, Urin, Leber**, Niere**, Mageninhalt, Galle, Gehirn, Glaskörperüssigkeit, Liquor, Lunge, Haare  ggf. Fegewebe, Nägel, Haut- und Unterhautgewebe, Injekonsbereiche, Dick-/Dünndarm, Abstriche, Knochen o grundsätzlich zu analysieren: Urin und (peripheres) Blut sowie bei Verdacht der oralen Aufnahme Mageninhalt o gasförmige, üchge Verbindungen = gasdichte Gefässe o bei Metallvergiungen: Blut, Urin, Haare (evtl. Nägel) o * Alternav analysierbar wenn kein Blut verfügbar ist o ** Alternav analysierbar wenn kein Urin verfügbar - Obdukonsergebnisse. - Extrakon von mind. Blut u. Urin, ggf. Organen etc. o Analysches Zeienster  Blut: hat Sto gewirkt, nicht gewirkt, potenziell Tödlich  Urin: wurde Sto aufgenommen  Haare: bis zu 6 Monaten kann genschaut werden, ob Person abhängig o Wichge Fakten:  Urin beweist eine Aufnahme einer Substanz  Blut ist das Komparment welches die akute Beeinussung beschreibt (auch mit Rückrechnung) und somit auch: Steuerungs- und Handlungsfähigkeit! 44 Heruntergeladen durch Lukas Hammel ([email protected]) lOMoARcPSD|33407360 - NB: Take Home Message: o Die Gesamtheit an untersuchten Asservaten generiert eine „Story“. Desto mehr sinnvoll zielgerichtete Untersuchungen an Asservaten, desto höher die Aussagekra.  Bsp. Methadon-Intoxikaon o d.h. kommunizieren und den Fall besprechen mit o Sachbearbeiter vom IRM o das IRM hil bei jeder Fragestellung o Post-mortem Untersuchungen sind Teamarbeit zwischen Toxikologen und Medizinern - Art der Analysen – Ungerichtete Analysen o Ungerichtete (?

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