Strafrecht AT HWS 2023 PDF

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

Document Details

TimeHonoredKelpie

Uploaded by TimeHonoredKelpie

Universität Mannheim

2023

Dr. Georgia Stefanopoulou

Tags

German Law Criminal Law Legal Studies

Summary

This presentation provides an overview of Strafrecht AT, a course on criminal law offered at the UNIVERSITY MANNHEIM in 2023. Topics covered include materials, literature, and a brief explanation of the subject. It also includes important concepts in German Criminal Law.

Full Transcript

Dr. Georgia Stefanopoulou Strafrecht AT HWS 2023 Herzlich Willkommen zur Vorlesung Strafrecht AT • Wer? Dr. Georgia Stefanopoulou, LL.M. Vertretung der Professur Rechtsphilosophie und Strafrecht Kontaktdaten:[email protected] [email protected] • Wann?...

Dr. Georgia Stefanopoulou Strafrecht AT HWS 2023 Herzlich Willkommen zur Vorlesung Strafrecht AT • Wer? Dr. Georgia Stefanopoulou, LL.M. Vertretung der Professur Rechtsphilosophie und Strafrecht Kontaktdaten:[email protected] [email protected] • Wann? Montags 17:15 bis 19:30 Uhr Dienstags 10:15 bis 11:45 Uhr Materialien zu der Vorlesung  Skript: • Zusammenfassung der wichtigsten Punkte pro Einheit • Effektive, schnelle Wiederholung von Kerninformationen • Hochladen des Skripts parallel zur Vorlesung • JurClip: • Kurze 2-bis 3 minütige Lernvideos mit Grafiken und Animationen • Prägnanter Überblick über wichtige Probleme und Aufbaufragen • Sie bieten sich als kurze Einführung in die jeweilige Einheit an  Vorlesungsfolien: • Ergänzung zum Skript • Hochladen der Folien parallel zur Vorlesung  AGen • Vorlesungsbegleitende gemeinsame Fallbesprechung • ersetzen nicht die Vorlesung • Einüben der Anwendung des Wissens am konkreten Fall, essentiell für Klausur Literatur allgemein und AT (Beispiele) • • • • • • • • • • • • • Einführung für alle Rechtsgebiete (Schreibstil): Valerius, Einführung in den Gutachtenstil, 4. Aufl. 2017 Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 10. Aufl. 2021 Fallbücher: Hilgendorf, Fälle zum Strafrecht für Anfänger, Klausurenkurs 1, 4. Aufl. 2020 Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht I, 8. Aufl. 2020 Rotsch, Strafrechtliche Klausurenlehre, 4. Aufl. 2022 Kürzere Lehrbücher: Hilgendorf/Valerius, Strafrecht Allgemeiner Teil, 3. Aufl. 2022 Rengier, Strafrecht Allgemeiner Teil, 14. Aufl. 2022 Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht Allgemeiner Teil, 52. Aufl. 2022 Zieschang, Strafrecht Allgemeiner Teil, 6. Aufl. 2020 Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl. 2022 • Ausführlichere Lehrbücher: • Baumann/Weber/Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, 13. Aufl. 2021 • Heinrich Strafrecht – Allgemeiner Teil, 7. Aufl. 2022 • Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2017 • Roxin/Greco, Strafrecht Allgemeiner Teil, Bd. 1, 5. Aufl. 2020; Roxin, Bd. 2, 2003 Zeitschriften  Ausbildung • Juristische Arbeitsblätter (JA) • Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS, www.zjs-online.com) • Juristische Schulung (JuS) • Jura  Praxis • Strafverteidiger (StV) • Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) • Strafverteidiger Forum (StraFo) • HRRS (online)  Wissenschaft • Goltdammer‘s Archiv für Strafrecht (GA) • Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) • Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft (ZfistW) • Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) I. Was ist das Strafrecht? Das Strafrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der 1) die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie 2) die Strafen und sonstige Rechtsfolgen im Detail festlegt. Einheit 1: Grundlagen des Strafrechts Rechtsquellen und Gebiete des Strafrechts Die Aufgabe des Strafrechts Strafzwecke, Straftheorien Garantiefunktion des Strafgesetzes, Grundsätze des materiellen Strafrechts Methoden der Auslegung Strafanwendungsrecht Umfang des Pflichtstoffes und Aufbaufragen II. Rechtsquellen und Gebiete des Strafrechts Allgemeiner Teil Materielles Strafrecht Privatrecht Strafrecht Öffentliches Recht Besonderer Teil Strafprozessrecht Sonstiges öffentliches Recht Allgemeiner Teil • Die Lehre vom Verbrechen und dessen Rechtsfolgen • Allgemeine Regelungen, die für alle Delikte des besonderen Teils gelten (z.B. Notwehr, Schuldfähigkeit, Versuch, Täterschaft) Besonderer Teil • Konkrete Straftatbestände (Mord, Körperverletzung, Betrug etc.) • Gruppierungen von Delikten (Abschnitte des StGB) nach dem Kriterium der Schutzrichtung (Rechtsgut) • Einzelne Straftatbestände: Strafbarkeitsvoraussetzungen + Rechtsfolgenseite • Beispiel: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 223 StGB) Materielles Strafrecht Nebenstrafrecht Kernstrafrecht im StGB - Straftatbestände außerhalb des StGB - Z.B. weite Teile des Wirtschaftsstrafrechts, das gesamte Betäubungsmittelstrafrecht - Allgemeiner Teil gilt auch für das Nebenstrafrecht Wichtige Abgrenzung angesichts der Ultima-ratio-Funktion des Strafrechts: Kriminalstrafrecht Ordnungswidrigkeitenrecht („kleines Strafrecht“, wenig gravierende Verstöße, Ahndung mit einer Geldbuße) Weitere kriminalwissenschaftliche Teilgebiete Kriminalwissenschaften • Jugendstrafrecht • Kriminologie • Strafvollzug • Internationales Strafrecht • Europäisches Strafrecht • Völkerstrafrecht • Kriminalpolitik • Kriminalistik • Forensische Psychiatrie • Strafrechtsgeschichte • Strafrechtsvergleichung III. Die Aufgabe des Strafrechts Wahrung des Rechtsfriedens Sicherung der elementaren Grundwerte des Gemeinschaftslebens Diese Aufgabe soll durch den Schutz von Rechtsgütern geleistet werden Der Begriff des Rechtsguts • Ideelle Werte, Sozialwerte, rechtlich anerkannte Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit • Zwei Gruppen: Individualrechtsgüter (z.B. Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum), Kollektive Rechtsgüter (z.B. die Sicherheit des Straßenverkehrs) • Wichtige Leitlinie für die Auslegung der Tatbestände • Strafbarkeitsbeschränkende Funktion Die Ultima-ratio-Funktion des Strafrechts • Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 III GG) • Das Strafrecht als äußerstes Mittel in einem Interessenkonflikt • Mildere Mittel haben Vorrang, wenn sie einen ausreichenden Rechtsgüterschutz gewähren • Fragmentarischer Charakter des Strafrechts IV. Das Wesen der Strafe Zwangsweise auferlegtes Übel Sozialethisches Unwerturteil Strafe V. Strafzwecke (Straftheorien) Frage: Welches ist der Zweck des Bestrafens? Welchen Sinn hat die sich aus Übelszufügung und sozialethischem Unwerturteil ergebende Strafe? Antwort: Die Antwort liefern die Straftheorien! Die Straftheorien im Überblick 1. Absolute Straftheorien Die Strafe dient keinen gesellschaftlichen Zwecken. Strafe ist die Wiederherstellung der Rechtsordnung und der Gerechtigkeit, Strafe ist Schuldausgleich: Vergeltung. 2. Relative Straftheorien Die Legitimation der Strafe wird abgeleitet aus der Aufgabe des Staates, Straftaten zu verhindern (Prävention) a) Theorie der Generalprävention: Einwirkung auf die Allgemeinheit negativ: Abschreckung, Erzeugung von Furcht vor dem Strafübel Positiv: Stärkung des Normvertrauens; Normbestätigung b) Theorie der Spezialprävention: Einwirkung auf den Täter negativ: Abschreckung und Sicherung Positiv: Resozialisierung 3. Vereinigungstheorien VI. Grundsätze des materiellen Strafrechts Schuldprinzip • Nulla poena sine culpa, Keine Strafe ohne Schuld • Beachte aber die Zweispurigkeit des deutschen Systems (Maßregelrecht) Gesetzlichkeitsprinzip (Art. 103 II GG) • Nulla poena sine lege, Keine Strafe ohne Gesetz • Lex scripta: Verbot von Gewohnheitsrecht • Lex praevia: Rückwirkungsverbot (Sonderprobleme: Änderung der Rspr., Verjährungsfristen), Konkretisierung durch § 2 StGB (Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.) • Lex certa: Bestimmtheitsgebot (Es muss sichergestellt sein, dass jeder vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist.) • Lex stricta: Verbot täterbelastender Analogie (Analogie: Ausdehnung eines Merkmals oder Rechtssatzes auf einen nach dem möglichen Wortsinn des Gesetzes nicht mehr erfassten, vergleichbaren Fall) Beispiele zur Diskussion A wirft eine geliehene goldene Halskette von B ins Meer. Greift § 303 StGB ein? § 303 Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar. Könnte man nicht Stromdiebstahl nach § 242 StGB bestrafen? § 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. VI. Methoden der Auslegung Methodenlehre heißt Argumentationslehre • Grammatische oder Wortlautauslegung • Systematische Auslegung Rechtsauslegung und nicht Sachverhaltsauslegung • Historische Auslegung • Teleologische Auslegung Ausgangspunkt jeder Auslegung ist der Gesetzeswortlaut (grammatische Auslegung) Zulässige Analogie Zulässige extensive Interpretation  Historische Auslegung  Systematische Auslegung  Teleologische Auslegung Grenze des möglichen Wortsinns Verbotene Analogie Unzulässige extensive Interpretation Historische Auslegung: historischer Wille des Gesetzgebers, Entstehungsgeschichte, Gesetzgebungsmaterialien Systematische Auslegung: Stellung des Tatbestandes im Gesetz, Frage nach dem Gesetzeszusammenhang Teleologische Auslegung: Frage nach dem Ziel und Zweck der Norm, Frage nach dem geschützten Rechtsgut wird hier relevant Beispiel zur Diskussion A stößt den Kopf von B kraftvoll gegen die Wohnzimmerwand. B sinkt bewusstlos zu Boden. Hat sich A nach § 224 StGB strafbar gemacht? (vgl. BGHSt 22, 235) § 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 224 Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung 1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2.mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3.mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4.mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Beispiel zur Diskussion A schießt ohne Tötungsvorsatz auf den Unterkörper seiner Freundin F, eine Niere muss entfernt werden. Hat sich A strafbar nach § 226 StGB gemacht hat? § 226 Schwere Körperverletzung (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1.das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2.ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3.in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. VII. Der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts In Fällen mit Auslandsberührung muss als Prozessvoraussetzung geklärt werden, ob deutsches Strafrecht anzuwenden ist Völkerrechtliches Nichteinmischungsprinzip: Die eigene Strafgewalt kann ein Staat nicht beliebig ausdehnen, Begründung der Anwendung der eigenen Strafgewalt, nur wenn legitimierende Anhaltspunkte vorliegen Anknüpfungsprinzipien: Territorialitätsprinzip, aktives Personalitätsprinzip, Schutzprinzip (passives Personalitätsprinzip, Staatsschutzprinzip), Weltrechtsgrundsatz Beispiel: Eine Österreicherin begeht in Deutschland an einem Italiener einen Mord Strafbarkeit in D: Territorialitätsprinzip Strafbarkeit in Ö: Aktives Personalitätsprinzip Strafbarkeit in I: Passives Personalitätsprinzip Weltrechtsgrundsatz (Völkerrechtsverbrechen, übernationale Kulturwerte und Rechtsgüter ) Geltungsbereich des deutschen Strafrechts (§§ 3-7,9 StGB) Beispiel zur Diskussion Die österreichische Hobbyschützin T will die ihr verhasste bayerische Landwirtin O aus dem Weg räumen. Sie legt sich deshalb auf der österreichischen Seite auf die Lauer und schießt O nieder, als diese an der Grenze auf der bayerischen Seite spazieren geht. Strafbarkeit des T gemäß § 212 I StGB? 30 Das Strafanwendungsrecht des StGB Der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts wird in §§ 3-7, 9 StGB geregelt § 9 regelt die Reichweite des Territorialitätsprinzips: Als Tatort gilt sowohl der Handlungsort als auch der Erfolgsort. Auf die Distanz zwischen Handlungs- und Erfolgsort kommt es nicht an. VIII. Aufbau und Inhalt der Tatbestände Die Tat tatbestandsmäßig rechtswidrig schuldhaft Tatbestandsmäßigkeit • Objektiver Tatbestand (Tatobjekt, Tathandlung, Tatsubjekt, Tatmittel, Beschreibung der Tatobjekte) • Subjektiver Tatbestand (Vorsatz, innere Vorstellungen, Motive, Gesinnungen, Absichten) Rechtswidrigkeit Schuld Handlungsbegriff • Basisfunktion • Abgrenzungsfunktion • Drei Handlungslehre: a) die ältere naturalistisch-kausale Handlungslehre (Handlung als „gewillkürtes Körperverhalten“, b) die finale Handlungslehre (Handlung als Ausübung von Zwecktätigkeit), c) der soziale Handlungsbegriff (Handlung als soziale Sinneinheit) Mindestvoraussetzungen der Handlung im strafrechtlichen Sinn Handlung Nichthandlung 1. menschliches Verhalten Akte juristischer Personen, Tiere, Naturereignisse 2. äußerliches Verhalten a) durch Tun b) durch Unterlassen reine innere Vorgänge (Gedanken, Gesinnung, Absichten, Wünsche) 3. willensgetragenes Verhalten a) Automatismen Reflexe b) vis compulsiva vis absoluta c) Affekthandlungen Bewusstlosigkeit Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Use Quizgecko on...
Browser
Browser