BWL Teil 3 PDF - Willenserklärungen
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This document appears to be part of a business law exam or assignment, focusing on the concept of 'Willenserklärungen' (declarations of intent) in German law. It presents a case study about a "forgetful friend" and asks questions about whether a valid declaration of intent was made.
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## Willenserklärungen **Aufgabe:** 1. Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Fall mit Hilfe des Infotextes. (PA) 2. Bereiten Sie sich darauf vor, das Ergebnis der Klasse zu präsentieren. (PA) **Fall 2: Vergessliche Freundin** Zeit: 10 Min. Christine verspricht ihrer Freundin, sie am nächsten Sonnt...
## Willenserklärungen **Aufgabe:** 1. Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Fall mit Hilfe des Infotextes. (PA) 2. Bereiten Sie sich darauf vor, das Ergebnis der Klasse zu präsentieren. (PA) **Fall 2: Vergessliche Freundin** Zeit: 10 Min. Christine verspricht ihrer Freundin, sie am nächsten Sonntag mit dem Auto vom Zug abzuholen. Sie vergisst den Termin und die Freundin fährt mit dem Taxi nach Hause. Sie überlegt, ob sie Christine die Kosten dafür in Rechnung stellen kann. Hat Christine eine Willenserklärung abgegeben? 1. Liegt hier Handlungswille vor? Begründen Sie Ihre Antwort. Ja, liegt vor, denn sie verspricht sich abzuholen. 2. Ist Erklärungsbewusstsein gegeben? Begründen Sie Ihre Antwort. Nein, da Christine keine rechtlichen Folgen auftreten. 3. Steckt hinter dem Versprechen ein Geschäftswille? Begründen Sie Ihre Antwort. Nein, es besteht keine geschäftlichen Handlungen. 4. Auf welche Art und Weise erfolgte die Äußerung? schriftlich, mündlich 5. Handelt es sich um eine Willenserklärung? Begründen Sie! Nein, da nicht alle drei Voraussetzungen vorliegen. ## Willenserklärung Wenn wir Geschäfte abschließen wollen, müssen wir unseren Willen äußern (erklären). Im Rechtswesen nennt man eine Äußerung einer Person, die mit der Absicht vorgenommen wird, eine Rechtsfolge herbeizuführen, eine Willenserklärung. Eine Willenserklärung besteht einerseits aus dem subjektiven Willen der jeweiligen Person und andererseits der tatsächlichen, objektiv feststellbaren Erklärung (Äußerung) des Willens. Damit eine rechtswirksame Willenserklärung vorliegt, müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. **Handlungswille:** Dies bedeutet, dass die Äußerung der Person gewollt sein muss. Eine Äußerung unter Zwang ist keine Willenserklärung. 2. **Erklärungsbewusstsein:** Der Betreffende muss sich darüber im Klaren sein, dass durch seine Äußerung rechtliche Folgen eintreten. 3. **Geschäftswille:** Der Betreffende muss die rechtlichen Folgen seines Handelns beabsichtigen. Außerdem muss der Wille geäußert werden. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen: 1. **Ausdrückliche Erklärung:** Der Wille wird dem Empfänger z. B. mündlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) mitgeteilt. 2. **Schlüssiges („konkludentes“) Handeln:** Der Wille wird durch ein bestimmtes Handeln ausgedrückt. Als solches Handeln gelten z. B. den Arm heben in einer Versteigerung, das Heranwinken eines Taxis, Ware im Supermarkt kommentarlos auf das Band legen. 3. **Ausnahmsweise Schweigen:** Bei Privatpersonen gilt Schweigen oder Nicht-Reagieren auf die Willenserklärung eines anderen als Ablehnung. Unter Kaufleuten, die eine Geschäftsbeziehung unterhalten, gilt Schweigen als Zustimmung zu einer Willenserklärung des Geschäftspartners.