🎧 New: AI-Generated Podcasts Turn your study notes into engaging audio conversations. Learn more

Absenzenwesen SJ 2024-25.pdf

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

Full Transcript

Kantonsschule Romanshorn Absenzenwesen Schuljahr 2024/25 Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Absenz den Unterricht versäumen, arbeiten den verpassten Unterrichtsstoff selbständig auf. Sie sprechen sich bezüglich Leistungsnachweisen frühzeitig mit der betreffenden Lehrperson ab. Die Schüler...

Kantonsschule Romanshorn Absenzenwesen Schuljahr 2024/25 Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Absenz den Unterricht versäumen, arbeiten den verpassten Unterrichtsstoff selbständig auf. Sie sprechen sich bezüglich Leistungsnachweisen frühzeitig mit der betreffenden Lehrperson ab. Die Schülerinnen und Schüler können im ISY unter "Stundenplan" (Menüleiste oben) ihre Ab- senzen erfassen und dabei folgende Abwesenheitsarten auswählen:  Jokertag (hier gelten spezielle Modalitäten, vgl. Erklärung unter 1.)  Arzt-/Therapietermin  Amtlicher Termin  Berufs-/Studienwahl  Todesfall Familie  Andere Termine  Talenta  Krankheit/Dispensation 1.) Jokertage Die Schülerinnen und Schüler können pro Schuljahr zwei unterrichtsfreie Tage (Jokertage) be- ziehen, die nicht begründet werden müssen. Diese ermöglichen es ihnen, ohne Vorliegen eines Absenz- oder Dispensationsgrundes zwei Tage im Jahr dem Unterricht fernzubleiben.  Der Bezug eines Jokertages ist mindestens 14 Tage im Voraus im ISY anzumelden.  Eingegebene Jokertage können bis 5 Werktage im Voraus zurückgenommen werden.  Jeder bezogene Jokertag zählt als ganzer Tag, auch wenn der Unterricht an diesem Tag nur halbtags stattfindet oder aufgrund höherer Gewalt (Umweltereignisse) ganz ausfällt.  Jokertage sind nicht auf das folgende Schuljahr übertragbar.  Jokertage können in der Regel erst ab vierzehn Tage vor Schuljahresbeginn für das kommende Schuljahr erfasst werden. Die Schulleitung kann festlegen, dass für besondere Anlässe kein Jokertag bezogen werden kann. Sie gibt diese ausserordentlichen Sperrtage rechtzeitig vor Schuljahresbeginn bekannt, so dass diese ins ISY einfliessen. Ordentliche Sperrtage sind:  Erster Schultag im neuen Schuljahr  Schulstartwoche (für 1. Klassen)  Spiel- und Sporttage  Sport- und Klassenlager  Schulveranstaltungen (mit Beteiligung der Schülerinnen und Schüler)  Abschlussprüfungen  In den Semesterschlusswochen vor den Sport- und Sommerferien darf nur maximal ein Tag als Jokertag eingezogen werden. 2/3 Folgende Anlässe fallen unter Jokertage:  Familienfeiern wie runde Geburtstage, Hochzeiten, etc. (ausgenommen davon sind To- desfälle im engeren Familienkreis)  Reisetermine  private Interessen (Konzert, Openair, Hobby etc)  Vorstellungstermine und Probeschnuppern im Zusammenhang mit nebenerwerblichen Tätigkeiten  aktive Teilnahme an offiziellen sportlichen, kulturellen, pädagogischen und politischen Veranstaltungen wie Sportanlässe und -trainingseinheiten auf interregionalem, nationa- lem oder internationalem Niveau; Ausbildungs- und Schulungstage (CEVI, Pfadi etc.) (Ausnahme Talenta, vgl. weiter unten)  Leitungsfunktion in Lagern (Ausnahme sind J+S-Lager (Rücksprache mit der Schullei- tung), Vgl. Andere Termine) 2.) Weitere Absenzenarten Grundsätzlich gilt:  Termine sollten in die unterrichtsfreie Zeit verlegt werden.  Absenzen können bei Krankheit/Dispensation und im Todesfall Familie bis 5 Minuten vor Lektionsbeginn erfasst werden.  Andere Absenzenarten müssen mindestens 3 Tage (72 Stunden) vorher eingegeben werden.  Bei allen Abwesenheitsarten muss eine Beschreibung/Begründung angebracht, bei eini- gen zusätzlich entweder eine Adresse (bsp. der behandelnden Ärztin, der Amtsstelle, etc) hinterlegt beziehungsweise ein Nachweis (Aufgebot) hochgeladen werden, damit die Absenz registriert wird. Abwesenheitsarten (mit Beispielen) Hinweise Arzt-/Therapietermin  Achten Sie bei periodischen Arzt- und Therapieterminen (bsp. Physio) da- rauf, nicht immer dieselben Lektionen zu tangieren. Amtlicher Termin  obligatorische Veranstaltungen wie militärische Informationstage oder Aushebung, Konfirmationsvorberei- tungen etc.  Einbürgerungsfeiern  Behördengänge (Pass, Visa, etc.)  Prüfungstermine wie Führerschein- prüfungen 3/3 Berufs-/Studienwahl  Beratungstermine beim BIZ  Vorstellungsgespräche, die in unmit- telbarem Zusammenhang mit der Ausbildung stehen (bsp. für die Fach- matura bei der FMS)  Veranstaltungen im Hinblick auf die eigene Studien- und Berufswahl (in der Regel drei) Todesfall Familie Andere Termine  hohe religiöse Feiertage  J+S-Lager Talenta  regelmässige Dispensationen  Teilnahme an Wettkämpfen etc. Krankheit/Dispensation  Bei längeren Krankheiten ist der Klas- senlehrperson ab dem vierten Tag ein Attest vorzulegen.  Sportdispensationen müssen von den Sportlehrpersonen visiert werden. Es sind Absprachen bezüglich (evtl, be- schränkten) Einsatzmöglichkeiten zu treffen.  Bei längeren Sportdispensationen – gerade in der FMS, in welcher der Sport promotionswirksam ist – wird ein Gespräch mit der Schulleitung an- gesetzt. Wesentlich (für die Kantonsschule als Präsenzschule):  Wer eine gewisse Anzahl Präsenz (im Bereich von 80% und weniger, Jokertage und Talenta werden hier nicht einkalkuliert) nicht erfüllt, wird in der Regel nicht promoviert. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs entscheidet der Konvent.

Use Quizgecko on...
Browser
Browser