2023-10-09_Hausordnung.pdf

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2023

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www.heustadelgasse.at HAUSORDNUNG Wien, am 9. Oktober 2023 www.heustadelgasse.at HAUSORDNUNG Diese Hausordnung enthält nur Bestimmungen, die nicht ohnehin i...

www.heustadelgasse.at HAUSORDNUNG Wien, am 9. Oktober 2023 www.heustadelgasse.at HAUSORDNUNG Diese Hausordnung enthält nur Bestimmungen, die nicht ohnehin in der Verordnung des BM:BF BGBL. Nr. 373 vom 24. Juni 1974 festgehalten sind. Die §§ 43-50 SCHUG gelten ebenfalls im gesamten Schulbereich. Die Schüler:innen, Lehrer:innen, Erziehungsberechtigten und das Verwaltungspersonal treffen darüber hinaus Vereinbarungen in der vorliegenden Hausordnung. Allgemeine Bestimmungen Die Schule ist unser Arbeitsplatz, an dem wir alle – Schüler:innen, Lehrer:innen und das Verwaltungspersonal – einen großen Teil des Tages verbringen. Wir vertrauen darauf, dass Respekt, Achtung und Höflichkeit für uns alle unverzichtbare Werte darstellen. Darüber hinaus sind gemeinsam vereinbarte Regeln hilfreich für ein funktionierendes Zusammen- leben und für ein erfolgreiches Miteinander- und Voneinander-Lernen. Wir gestehen einander das Recht zu, bei Bedarf in angemessener Form auf die Einhaltung der Vereinbarungen hinzuweisen. Grundsätze Zwischen den Schulpartnerinnen und Schulpartnern herrscht Konsens über die Verbindlich- keit der folgenden Grundsätze und Regelungen: 1. Nichtraucherschutz an Schulen: Laut Richtlinie im Rundschreiben Nr. 3/2006, basierend auf §§ 12 Abs. 1 und 3 sowie 13 Abs. 2 und 3 bzw. 13a Tabakgesetz (§ 12 TNRSG), § 44 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz, § 9 Abs. 2 Schulordnung, ist ein ausnahmsloses Rauchverbot statuiert, für jede Art von Räumen, in denen Unterrichts- und Fortbildungsveranstaltungen oder Aktivitäten stattfinden, während des Unterrichts sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen (auch im Freien), für die gesamte Schulliegenschaft und für alle Personen. 2. Wir übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die Sauberkeit auf dem Schulgelände:  Es gilt Hausschuhpflicht bei Nässe, Matsch, Schnee und Rollsplitt. Straßenschuhe und Oberbekleidung werden in den Spinden verwahrt.  Auf den Zustand des Schulhauses und der Unterrichtsräume wird besonders geachtet: Bei starker Unordnung oder Verschmutzung sowie bei Beschädigung von Schuleigentum werden die Verursacher:innen zur Wiedergutmachung herangezogen. 3. Auf dem Schulgelände ist das Benutzen von Rollerskates, Skateboards, Scootern, E- Scootern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln schon allein aus Sicherheitsgründen untersagt. Fahrräder, Scooter und E-Scooter sind auf eigene Gefahr bei den hierfür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. 4. Gefährliche Gegenstände welcher Art auch immer dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Hausordnung (Fassung vom 9. Oktober 2023) www.heustadelgasse.at 5. Das Mitbringen von Wertgegenständen, Mobiltelefonen und mobilen Geräten (Notebook, Tablet, Smartphone, Smartwatch …) erfolgt auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene Gegenstände leistet die Schule keinen Ersatz. 6. Smartphones, Smartwatches, Notebooks, Tablets und ähnliche Geräte müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein, sofern sie nicht nach Aufforderung der Lehrkraft im Unterricht eingesetzt werden. 7. Die Beachtung der gemeinsamen Zeitstruktur trägt ganz wesentlich zu einem sinnvollen Rhythmus von Lernen und Entspannen bei. Dies soll einen optimalen Tagesablauf gewährleisten. Dazu zählt besonders auch das pünktliche Beginnen und Schließen des Unterrichts. Wenn 5 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrerin / kein Lehrer in der Klasse ist, so ist dies von den Klassensprecherinnen/Klassensprechern umgehend im Sekretariat zu melden. 8. Ist ein/e Schüler:in verhindert, zum Unterricht zu erscheinen, so sind die Erziehungsberechtigten bzw. die eigenberechtigten Schüler:innen verpflichtet, der Klassenvorständin / dem Klassenvorstand das Fernbleiben inklusive Begründung vor Unterrichtsbeginn via SchoolFox zu melden. Durch die Absenznachricht wird das Fernbleiben für einen oder mehrere Tage entschuldigt. Sollte die Dauer des Fernbleibens unklar sein, so muss diese Meldung jeden Tag erneut verschickt werden. Wird das verabsäumt, gelten die Stunden als unentschuldigt. Über ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht werden Erziehungsberechtigte im Anlassfall informiert. Die Auswahlmöglichkeiten „Sonstiges“ und „private Gründe“ (SchoolFox) beziehen sich auf eine Erlaubnis zum Fernbleiben. Dafür muss im Vorfeld eine Bewilligung eingeholt werden (schriftliches Ansuchen an den Klassenvorstand zur Vorlage in der Direktion). Ansonsten sind dies keine zulässigen Entschuldigungsgründe. Bei den Begründungen „Arzttermin“ und „Krankheit“ kann bei Bedarf eine Bestätigung der Ärztin/ des Arztes verlangt werden. 9. Soll ein/e Schüler:in während der Unterrichtszeit entlassen werden, bedarf es ebenso einer SchoolFox-Nachricht oder der Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung. Im Fall einer plötzlichen Erkrankung müssen Schüler:innen abgeholt werden. Die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten erfolgt immer durch die Schule. Beim Verlassen des Schulhauses ist in beiden Fällen beim Portier ein Entlassungsschein abzugeben, der im Sekretariat ausgefolgt wird. 10. Für Unterstufenschüler:innen gibt es folgende Möglichkeiten, sich außerhalb der Unterrichtszeit im Schulhaus aufzuhalten:  Tagesbetreuung (Anmeldung erforderlich, kostenpflichtig)  für die Dauer eines warmen Mittagessens im Speisesaal 11. Oberstufenschüler:innen dürfen sich in der unterrichtsfreien Zeit in einem dafür ausgewiesenen Bereich des Schulhauses oder in der Bibliothek (Öffnungszeiten beachten!) aufhalten. Hausordnung (Fassung vom 9. Oktober 2023) www.heustadelgasse.at Pausenordnung Wenn so viele Menschen täglich so viele Stunden miteinander verbringen, ist es besonders wichtig, Pausen als Phasen der Regeneration zu ermöglichen: 1. Die Schüler:innen können sich in den Pausen auf den Gängen aufhalten. 2. Die Klassenzimmertüren müssen in den Pausen offen sein. 3. In der großen Pause können sich die Schüler:innen in Abhängigkeit vom Wetter im Innenhof (bis zu den Steinstufen) oder alternativ dazu im Garten aufhalten. Das Betreten der Außenstiege ist nicht erlaubt. Die Pausen im Freien finden nur bei trockenem Wetter statt; die Ankündigung erfolgt mittels Hinweisschild. Die festgelegten Gartenregeln laut Aushang sind zu befolgen. 4. Laufen, Raufen, Fangenspielen, Ballspiele etc. sind aus Gründen der Sicherheit im gesamten Schulbereich zu unterlassen. 5. Musikhören ist nur mit Kopfhörern gestattet. 6. Zu Stundenbeginn haben die Schüler:innen ihre Plätze in ihren Klassenräumen einzunehmen und Vorbereitungen für den Unterricht zu treffen. 7. Die große Pause ist in Bezug auf das Konferenzzimmer eine „klopffreie Pause“. Schüler:innen werden ersucht, nur in äußerst dringenden Fällen beim Konferenzzimmer vorzusprechen. Verhalten bei Unterrichtsende 1. Schüler:innen  bringen Tische und Regale in Ordnung,  stellen die Sessel auf die Tische,  werfen Abfall (Papier, Speisereste, Plastikflaschen, etc.) nach den Regeln der Mülltrennung in die dafür vorgesehenen Behälter,  räumen die Fensterbänke ab,  löschen die Tafel (Klassenordner),  drehen das Tafellicht ab,  versperren die Klasse und geben den Schlüssel ab (Schlüsselordner). 2. Lehrer:innen  schließen mit den entsprechenden Hinweisen den Unterricht so zeitgerecht, dass die Schüler:innen die Klasse in Ordnung bringen können. Für die Schulpartner:innen im SGA: Mag.a Dagmar Kerschbaumer Direktorin Wien, am 9. Oktober 2023 Hausordnung (Fassung vom 9. Oktober 2023)

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