TUHH Grundlagen der Verkehrswirtschaft Vorlesung (PDF)
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Technische Universität Hamburg
2024
Dipl.- Kfm. Karl Michael Probst
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Diese Vorlesungsmaterialien behandeln die Grundlagen der Verkehrswirtschaft im Studiengang Logistik und Mobilität (B.Sc.) an der Technischen Universität Hamburg im Sommersemester 2024. Die Unterlagen umfassen verschiedene Aspekte der Verkehrswirtschaft, darunter Verkehrspolitik, Regulierung und die Gestaltung von transeuropäischen Netzen.
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Vorlesung Grundlagen der Verkehrswirtschaft im Studiengang Logistik und Mobilität (B.Sc.) Technische Universität Hamburg Im Sommersemester 2024 Dipl.- Kfm. Karl Michael Probst Teil 1.4 Verkehrspolitik als Korrektiv Aufarbeitung der gesamtwirtschaftlich / historischen Betrachtung über https:...
Vorlesung Grundlagen der Verkehrswirtschaft im Studiengang Logistik und Mobilität (B.Sc.) Technische Universität Hamburg Im Sommersemester 2024 Dipl.- Kfm. Karl Michael Probst Teil 1.4 Verkehrspolitik als Korrektiv Aufarbeitung der gesamtwirtschaftlich / historischen Betrachtung über https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches- system/202201/verkehrspolitik to do ! Verkehrspolitik als Korrektiv Verkehrspolitik als Korrektiv Verkehrspolitik als Korrektiv Grundlagen der Verkehrswirtschaft Gestaltungsobjekte Betriebswirtschaftliche vs. volkswirtschaftliche Betrachtung Ebenenmodell und Verantwortungsbereiche Marktbeziehungen und staatliche Regulierung TUL Betrieb Suprastruktur Netz Infrastruktur Regulierung (Theorie) Marktversagen Marktversagen 39 Marktversagen Marktversagen Regulierung des Marktes (1) Staatliches Angebot und staatliches Ordnungsrecht (Nachfragezwang, Nachfrageverbot, Produktions- oder Nutzungsauflagen) Verstaatlichung „natürlicher Monopole“ soll optimale Versorgung der Verbraucher sicher stellen. (Energieversorgung, Eisenbahn, Telekom) Staatlicher Nachfragezwang (z.B. Schulpflicht, Versicherungspflicht) oder staatliches Nachfrageverbot (bei Drogen) soll Verbraucher vor ihrem eigenen irrationalen Verhalten schützen Produktions- oder Nutzungsauflagen sollen die Über- oder Unterversorgung bei technologischen Externalitäten begrenzen. Problem: Hoher Verwaltungs- und Kontrollaufwand, keine Anreize für Innovationen Regulierung des Marktes (2) Bereitstellung öffentlicher Güter Sind die technologischen Externalitäten auf der Nachfrageseite hoch und ist der Ausschluss einzelner Nutzer von der Nachfrage nicht oder nur unter großen Kosten möglich, so ist ein kollektives Angebot der betreffenden Güter sinnvoll Beispiel Landesverteidigung: Es macht wenig Sinn, dass ein Bürger einen Panzer kauft, um sich zu schützen, da der Panzer auch für die Sicherheit anderer Bürger sorgt. Sinnvoll ist es daher, dass der Panzer durch ein öffentliches Kollektiv beschafft wird. Regulierung des Marktes (3) meritorischer wirtschaftspolitischer Eingriffe Es wird unterstellt, dass Individuen die langfristigen Konsequenzen ihres Handelns nur unzureichend überblicken (können) Der Staat müsse deshalb dabei helfen, die Folgen individueller Irrationalität im Interesse der betroffenen Individuen und der Gesellschaft zu korrigieren Beispiele: Investitionen in Bildung und Ausbildung (positiv) Drogenkonsum (negativ) 52 Regulierung des Marktes (4) Entstehung von Marktmacht als Rechtfertigung für (allokative) wirtschaftspolitische Eingriffe Unteilbarkeiten und zunehmende Skalenerträge können zum Auftreten „natürlicher Monopole“ führen − Bei Produktionsprozessen mit hohen Fixkosten sinken in der Regel die Durchschnittskosten der Produktion bei wachsender Angebotsmenge. − Größere Anbieter können damit immer billiger anbieten als kleinere. − Da die Grenzkosten bei sinkenden Durchschnittskosten immer unter den Durchschnittskosten liegen, führt eine Preisbildung nach Grenzkosten zu Defiziten. − Damit besteht die Gefahr, dass große Anbieter ihre Marktmacht nutzen, um kleine Anbieter zu verdrängen und als natürliches Monopol zu agieren. Grundlagen der Verkehrswirtschaft Gestaltungsobjekte Betriebswirtschaftliche vs. volkswirtschaftliche Betrachtung Ebenenmodell und Verantwortungsbereiche Marktbeziehungen und staatliche Regulierung Betrieb Suprastruktur Netz Infrastruktur Ebenenbetrachtung in der Verkehrspolitik – Netzbetrachtung Infra- und Suprastrukturmanagement Durch den ständigen Wandel im Bereich der Infrastruktur muss der Begriff durch das Eingrenzen in Themenbereiche definiert werden. Die entscheidende Differenzierung erfolgt in soziale und die technische Infrastruktur. Die soziale Infrastruktur befasst sich in erster Linie mit Dienstleistungseinrichtungen für die Bevölkerung. Diese beinhalten z.B. Bildungszentren (Schulen, Universitäten), Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser) und Freizeitmöglichkeiten (Museen, Zoos) – für die Logistik indirekt relevant Im Gegensatz dazu wird der Begriff technische Infrastruktur durch die Wörter Kommunikation, Verkehr und Ver- und Entsorgung definiert. Definition technischer Infrastruktur Infrastruktur – Beinhaltet alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich gelten. – wird meist unterteilt in o Einrichtungen der Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung, o der Energie- und Wasserversorgung, o der Entsorgung. – ist Teil der wirtschaftlichen Erschließung Infrastrukturrecht Infrastrukturrecht ist das Recht, das sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge beschäftigt (Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Post). Dabei handelt es sich um ein Querschnittsrecht. Das heißt, es gibt keinen Gesetzestext, in dem Infrastrukturrecht zentral geregelt wäre. Bestimmungen des Infrastrukturrechts finden sich daher in: – Verfassungen, etwa das deutsche Grundgesetz (GG), – EG-Vertrag (EGV), – EU-Verordnungen, EU-Richtlinien und EU-Entscheidungen, – EG-Beihilfenrecht, – EU-Wettbewerbsrecht, EU-Kartellrecht, – Rechtsprechung des EuGH (europäischer Gerichtshof), – Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB), – Wettbewerbsrecht (GWB, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG), – Sektorspezifischen Fachgesetzen: Energiewirtschaftsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Telekommunikationsgesetz, Postgesetz – Freistellungsverordnungen, – Vergaberecht (GWB, Vergabeverordnungen – VgV), – Rechtsprechung der Vergabesenate und Kartellsenate des BGH und der Oberlandesgerichte, – Entscheidungen der Kartellbehörden und der EU-Kommission, – Beschlüssen der Vergabenachprüfungsinstanzen. 57 Infrastrukturrecht regelt folgende Aspekte: Offener und diskriminierungsfreier Netzzugang, Ausschreibungspflicht, Missbrauch marktbeherrschender Stellung, Durchleitungsentgelte, Gemeinsame Nutzung (ggf. Finanzierung) von Infrastruktureinrichtungen, Berechtigung zum Erhebungen von Maut und Gebühr (Beleihung), Gebührenhöhe, Mauthöhe, Erhebung von Erschließungsbeträgen/Erschließungsgebühren, Vermeidung von Doppelbelastungen für Nutzer/Bürger, Privatfinanzierung staatlicher und kommunaler Infrastruktur. Die herausragende Bedeutung des Infrastrukturrechts beruht auf der großen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastruktur. Infrastruktur und Erschließung Die öffentliche Hand [Bund, Land, Kommune, (beauftragtes) Versorgungsunternehmen] ist für alle Angelegenheiten zuständig, die an das Grundstück des Betreibers heranreichen. Es handelt sich dabei um Bestandteile des öffentlichen Verkehrswegesystems (natürliche und künstliche Wasserwege, Straßen und Bahnanlagen sowie alle sonstigen Verkehrswege) und die damit zusammenhängenden Sicherungs- und Unterhaltungsmaßnahmen (einschließlich Baggerung sowie Behandlung und Unterbringung von Baggergut). Zur generellen Infrastruktur zählt auch die Heranführung der Verkehrswege und der Ver- und Entsorgungsleitungen bis zur Grenze des gewerblich genutzten Geländes. Diese Investitionen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge analog zur Verfügbarkeit von Verkehrswegen in der übrigen Verkehrswirtschaft. Ihre Kosten obliegen der zuständigen Gebietskörperschaft oder der von ihr hiermit beauftragten Institution. Suprastrukturen Suprastruktur beinhalten alle betriebsrelevanten technischen Strukturen Flächenbefestigung (und deren Entwässerung) Hochbauten: – Betriebsgebäude – Lagerhallen Umschlaggeräte: – Lo/Lo-Verkehr (Lift on/Lift off) Stückgüter ausschließlich mit Kränen umgeschlagen. – Ro/Ro-Verkehr (Roll on/Roll off) z.B. Zugmaschinen, Reach Stacker, Torhubstabler, Rolltrailer, Kassetten und Ro/Ro-Rampen Ver- und Entsorgungsleitungen: – Zu den Versorgungsleitungen zählen Elektrizität, Wasser, Gas bzw. Heizöl und Telefonleitungen u.s.w. Zu den Entsorgungsleitungen zählen Abwasser- und Regenwasserleitungen. Regulierung des Marktes (5) Preisregulierung zur Marktstabilisierung Staatliche festgesetzte Preise können als Höchst- oder Mindestpreise wirken. Höchstpreise (Abb. oben) können einen dauerhaften Nachfrageüberhang induzieren, Mindestpreise (Abb. unten) können zu einem Angebotsüberhang führen. Häufig führt die Preisregulierung daher zu weiteren Maßnahmen, die Angebots- und Nachfrageüberhänge verhindern sollen, z.B. staatliche An- oder Verkäufe (Interventionen) oder Mengenregulierungen (Rationierungen, Quotierungen) Europäische Verkehrspolitik Europäische Verkehrspolitik Europäische Verkehrspolitik Europäische Verkehrspolitik Europäische Verkehrspolitik Europäische Deregulierung nach 1985 Europäische Verkehrspolitik nach 1985 Quelle: Europäische Kommission (Hrsg.): Europäische Union erklärt: Verkehr Europäische Verkehrspolitik nach 1985 Europäische Verkehrspolitik nach 1985 21 Europäische Verkehrspolitik Europäische Verkehrspolitik Ein Grünbuch der Europäischen Kommission ist ein Farbbuch, das als Diskussionspapier zu einem bestimmten Thema, insbesondere Vorlagen für Verordnungen und Richtlinien, mit dem Zweck, auf diesem Gebiet eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion herbeizuführen und grundlegende politische Ziele in Gang zu setzen,dient. Häufig wird eine Reihe von Ideen oder Fragen aufgeworfen und Einzelne sowie Organisationen zu Beiträgen aufgefordert. Nächster Schritt ist oft ein Weißbuch, welches offizielle Vorschläge zusammenfasst. Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Weißbücher enthalten Vorschläge für ein gemeinschaftliches Vorgehen in einem bestimmten Bereich. Sie knüpfen zum Teil an Grünbücher an, die einen Konsultationsprozess auf europäischer Ebene in Gang setzen. Beispiele: Die Weißbücher zur Vollendung des Binnenmarktes, zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie zur Angleichung der binnenmarktrelevanten Rechtsvorschriften der assoziierten Staaten Mittel- und Ost-Europas. Wird ein Weißbuch vom Rat positiv aufgenommen, kann aus ihm einAktionsprogramm der Union für den betreffenden Bereich entstehen. Europäische Verkehrspolitik Transeuropäische Netze Kernnetz bis 2030 Transeuropäische Netze Mit der Förderung der Transeuropäschen Netze verfolgt die EU-Kommission drei Ziele: » Entwicklung von effizienten, integrierten und aufeinander abgestimmten Transportsystemen im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU und Drittstaaten » Förderung von Partnerschaften der öffentlichen Hand und des privaten Sektors beim Aufbau und Betrieb dieser Transportsysteme » Förderung der technischen Harmonisierung insbesondere im Eisenbahn und Luftfahrtbereich Europäische Verkehrspolitik Europäische Verkehrspolitik Europäische Verkehrspolitik Verkehrsplanung Europa – (Rechts-)grundlagen Vertrag von Maastricht 1993, Art. 154 –156 Auf- und AusbauTEN Offene, wettbewerbsorientierte Märkte, Förderung des Verbunds und der Interoperabilität Randgebiete anschließen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes Entscheidung Nr. 1692/96/EG, 23. Juli 1996 Leitbild: auf Dauer tragbaren Personen- und Güterverkehr unter möglichst sozial- und umweltverträglichen sowie sicherheitsorientierten Bedingungen zu gewährleisten und alle Verkehrsträger unter Berücksichtigung ihrer komparativen Vorteile integrieren. Netzmerkmale Vorhaben von gemeinsamem Interesse Umsetzung der Leitlinien: Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaft 2001 Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellung für die Zukunft („Denkanstöße und Vorschläge“) Verkehrsplanung Europa TEN, TINA, Paneuropäische Korridore, Leitlinien, Weißbuch, http://www.ioer.de/ptc/PDF/zwiber.pdf Http://www.bbr.bund.de/raumordnung/europa/download/cemat_leitlinien.pdf http://europa.eu.int/comm/dgs/energy_transport/international/doc/challenges/transport_memo_slovakia_de.pdf Bund Bundesverkehrswegeplanung (Straße, Schiene, Wasser), Bundesverkehrswege Land Landesverkehrsplan, -programm, Landesstraßen, VEP, integriertes Verkehrskonzept, Nahverkehrsplan, SPNV Region/Kreis regionale Verkehrskonzeption, VEP, Kreisstraßen, Nahverkehrsplan, üÖPNV Kreisfr. Stadt Gemeinde Verkehrsentwicklungsplan, Gemeindestraßen, Straßenverkehr, Parkraumbewirtschaftung Verkehrsplanung Europa – Transeuropäische Netze 2020: Straße: 89.500 km (+4.800 km) Schiene: 94.000 km (davon 20.000 km HGV >=200 km/h; +12.000 km) Wasserstraße: 11.250 km Häfen: 366 Flughäfen, 294 Seehäfen, 210 Binnenhäfen Finanzielle Hilfen: max. 10% der Gesamtkosten, ausnahmsweise 20%, sofern sie grenzüberschreitend sind oder natürliche Hindernisse queren) 2030: Umsetzung des Kernnetzes bis 31. Dezember 2030 Infrastrukturinvestitionsbedarf 700 Milliarden Kernnetz: 94 wichtige europäische Häfen an das Eisenbahn- und Straßenverkehrsnetz anbinden 38 Großflughäfen im Schienenverkehr mit Ballungsgebieten einbinden 15.000 km für den Hochgeschwindigkeitsverkehr ausgelegte Bahnstrecken verbinden 35 grenzüberschreitende Vorhaben verwirklichen, mit denen Engpässe abgebaut werden sollen. Gestaltung eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes Inhalte und Umfang Straßennetz 89.511 km Schienennetz 93.741 km Flughäfen 330 Stück Internationale Seehäfen 270 Stück Binnenhäfen 210 Stück Mehr als die Hälfte aller Verkehrsleistungen werden im Personen- und Güterverkehr erbracht Zuständigkeit für die Verkehrsinfrastruktur Europäische Verkehrspolitik im Bereich der Marktordnungspolitik TEN – Gesamtkosten betragen bis 2030 ca. 700 Mrd. EUR Wo liegen die Schwerpunkte bei den Transeuropäischen Netzen? Die Verkehrsnetze bilden den Kern der TEN-Leitlinien. Die EU-Kommission 2001 legte zuletztvier Schwerpunkte für die Planung der TEN-V fest: die Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Verkehrsträgern – durch eine Stärkung des Schienenverkehrs und eine verbesserte Vernetzung zwischen Binnenschifffahrt und See- bzw. Schienenverkehr; die Beseitigung von Verkehrsengpässen durch den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsverbindungen und den Bau von Tunneln in den Alpen und den Pyrenäen; eine stärkere Ausrichtung von Verkehrsprojekten auf die Interessen von Reisenden durchdie Verbesserung von Sicherheit und Barrierefreiheit; die Berücksichtigung der Globalisierung, etwa durch Verbesserung der Sicherheit auf See und die Entwicklung des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo. Transeuropäische Netze in Deutschland Wie profitiert Deutschland von den Transeuropäischen Netzen? Zu den in Deutschland wichtigen TEN-Projekten im Verkehrsbereich zählen besonders: die Eisenbahnachse Berlin-Palermo; die Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse PBKAL, die die Städte Paris, Brüssel, Köln, Amsterdam und London verbindet; die „Magistrale für Europa“ zwischen Paris, Strasbourg, Stuttgart, München, Wien und Bratislava/ Budapest; die Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt; die Eisenbahnachse Athen−Sofia−Budapest−Wien−Prag−Nürnberg/ Dresden. Ferner profitiert Deutschland durch die TEN-E vom Auf- und Ausbau eines transeuropäischen Energienetzes. Hierzu gehören der Bau von Gasleitungen aus Norwegen und Russland nach Deutschland und die bessere Verbindung der grenzüberschreitenden Hochspannungsleitungen.