Sozial- und Migrationspolitik II Past Paper_ 25.11 PDF
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MCI - Die Unternehmerische Hochschule
2024
Katharina Flunger-Lang, MA
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Summary
This document is a past paper for a Social and Migration Policy class in 2024. It details the schedule of the courses and learning objectives for the course, and also includes instructions on the format of the exam. The course content covers topics on Care, Families, and Policy.
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Sozial- und Migrationspolitik II Fokus Sozialpolitik Mag.a (FH) Katharina Flunger-Lang, MA Agenda Alice Salomon Termin Lehrperson Inhalt 24.09.2024 Paul Schuierer-Aigner 09:00 – 12:15 01.10.2024 Paul Schuierer-Aigner 09:00 – 12:15 07.10.2024 Paul Schuiere...
Sozial- und Migrationspolitik II Fokus Sozialpolitik Mag.a (FH) Katharina Flunger-Lang, MA Agenda Alice Salomon Termin Lehrperson Inhalt 24.09.2024 Paul Schuierer-Aigner 09:00 – 12:15 01.10.2024 Paul Schuierer-Aigner 09:00 – 12:15 07.10.2024 Paul Schuierer-Aigner 09:00 – 12:15 22.10.2024 Paul Schuierer-Aigner Klausur: Teil Schuierer-Aigner 09:45 – 12:15 25.11.2024 Katharina Flunger-Lang Care als umfassende Perspektive, Familienpolitik 13:30 – 16:45 02.12.2024 Katharina Flunger-Lang Familienpolitik 09:00 – 12:15 9:00 Besuch SPAK Vertreter_innen 09.12.2024 Katharina Flunger-Lang Pflegesystem, Gerechte soziale Sicherung, Grundeinkommen, 09:00 – 12:15 BMS 11.12.2024 Katharina Flunger-Lang Steuerpolitik, Pensionssystem 13:30 – 16:00 Klausur: Teil Flunger-Lang 2 Agenda Ilse Arlt Termin Lehrperson Inhalt 06.09.2024 Paul Schuierer-Aigner 09:00 -12:15 03.10.2024 Paul Schuierer-Aigner 09:00 – 12:15 11.10.2024 Paul Schuierer-Aigner 09:00 – 12:15 21.10.2024 Paul Schuierer-Aigner Klausur: Teil Schuierer-Aigner 09:45 – 12:15 27.11.2024 Katharina Flunger-Lang Care als umfassende Perspektive, Familienpolitik 09:00 – 12:15 02.12.2024 Katharina Flunger-Lang Familienpolitik, Pflegegeld, Gerechte soziale Sicherung 13:30 – 16:45 09.12.2024 Katharina Flunger-Lang Gerechte soziale Sicherung, Grundeinkommen, BMS 13:30 – 16:45 11.12.2024 Katharina Flunger-Lang Steuerpolitik, Pensionssystem 09:45 – 12:15 10:00 Besuch SPAK-Vertreter_innen 3 Lernziele Teil Flunger-Lang Student_innen erhalten einen Einblick in die österreichische Familienpolitik (Staatliche Leistungen, Familienpolitische Modelle, etc.) erhalten einen Einblick in den österreichischen Pflegediskurs und die damit verbundenen Grundlagen erhalten einen Einblick in den Diskurs über Maßnahmen zur sozialen Gerechtigkeit (Stichwort Sozialhilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Grundeinkommen) erhalten einen Einblick in das österreichische Pensions- und Steuersystem 4 Erwartungen und Wünsche Prüfungsmodus 1. Mitarbeit (30%) 1. Insgesamt 4 Gruppenarbeiten 1. 2 Gruppenarbeiten Teil Schuierer-Aigner 2. 2 Gruppenarbeiten Teil Flunger-Lang 2. Mitarbeit wird getrennt bewertet 1. Kompensationsmöglichkeiten: Schriftliche Abgabe, Termin n. Vereinbarung, max. 4 Wochen nach der letzten Lehrveranstaltung von Schuierer-Aigner bzw. Flunger-Lang 2. Schriftliche Prüfung(70%) 2 Schriftliche Prüfungen zu je 30 Minuten Teil Schuierer Aigner: Während der letzten Lehrveranstaltung Teil Flunger-Lang: Während der letzten Lehrveranstaltung Offene Fragen Teil Paul Schuierer-Aigner Brainstorming – Welche Inhalte wurden besprochen/ diskutiert? Sozialpolitik – Wiederholung Zentrale Aufgabe eines Sozial- und Wohlfahrtsstaates: für soziale Gerechtigkeit zu sorgen und eine größtmögliche Absicherung für alle Bürger_innen zu bieten Soziale Sicherung unterstützt Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen (Krankheit, Unfall, im Alter, während der Schwangerschaft, bei Arbeitslosigkeit, etc.) Österreichische Sozialsystem orientiert sich am Sozialversicherungsprinzip Menschen sind gegen Risiken versichert Sozialpolitik – Wiederholung Meilensteine in der Entwicklung des österreichischen Sozialsystems Unfall- und Krankenversicherung Pensionsversicherung für Armenfürsorge/ Kinderarbeitsverbot ab 1859 für Arbeitende & Beamte 1888/ Angestellte beschlossen, 1906 Sozialversicherung 1863 (unter 10 Jahren) 89 (Pflichtversicherung) Arbeitslosenversicherung 1920 Acht-Stunden-Tag ab 1919 Arbeiterkammer – Wirtschaftskammer – 1949 Interessensvertretung von Interessensvertretung 40 Stundenwoche seit 1975 Arbeitslosenversicherungsgesetz Arbeitsnehmer_innen 1920 Wirtschaftstreibende 1849 (Rechtsanspruch) Gewerkschaften 1870 Vgl. Zentrum Polis 2017 Sozialpolitik – Wiederholung Ausgewählte Sozialstaatliche Maßnahmen in der 2. Republik 1951 Wohnungslosenbeihilfe bei 1957 1949 Kinderbeihilfe 1956 ASVG 1957 Mutterschutzgesetz Bedürftikgeit Kriegsopferversorgungsgesetz 1970 – 1972 Abschaffung der 1968/ 1969 aktive 1968 1970er Länder-Sozialhilfegesetz Studiengebühren, Einführung 1972 Verabschiedung des Arbeitsmarktpolitik und Familienlastenausgleichsfonds (Neuordnung der Fürsorgepolitik) kostenloser Schulbücher und Arbeitnehmer_innenschutzgesetz Arbeitsmarktförderungsgesetz Schulfreifahrten 1979 Bundesgesetz: 1989 Möglichkeit des 1992 Schrittweise Angleichung 1975 Familienrechtsreform (u.a. Gleichbehandlung von Frau und Karenzurlaubs für Väter durch des Pensionsantrittsalters ab 1993 Pflegegeldes Gleichberechtigung in der Ehe) Mann bei der Festsetzung des das Elternkarenzurlaubsgesetz 2024 Entgelts Vgl. Zentrum Polis 2017 Sozialpolitik – Wiederholung Ausgewählte Sozialstaatliche Maßnahmen in der 2. Republik 2002: Beschluss 1996 Erweiterung der 1998: Inkrafttreten der Abfertigungsreform, 2002 Krankenversicherung durch freiwilligen Versicherung Abfertigungsanspruch bei Kinderbetreuungsgeld freie DN für geringfügig Beschäftigte Selbstkündigung bleibt erhalten 2008 Einbeziehung freier 1970er 2008/ 2009 2007 DN in die gesetzliche Arbeitsmarktpakete I, II, III 2003/ 2004 Hausbetreuungsgesetz Arbeitslosenversicherung zur Abmilderung der Pensionsreform (Regelung privater 24- und Kranken- und Krisenauswirkungen Stunden-Betreuung) Wochengeldleistungen (Wirtschaftskrise) 2010 Einführung Bedarfsorientierte Mindestsicherung Vgl. Zentrum Polis 2017, Sozialleistungen.at Sozialpolitik – Wiederholung Ausgewählte Sozialstaatliche Maßnahmen in der 2. Republik 2016: Beschluss der 2015 Beschluss 2012 Beschluss von ELGA 2014 Einführung der Pflegekarenz Ausbildungspflicht bis 18 und Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (Elektronische Gesundheitsakte) bzw. Pflegeteilzeit Ausbildungsgarantie bis 25 für (Sozialbetrug und Scheinfirmen) arbeitslose junge Erwachsene 2019: Familienbonus Plus 2017: Familienzeitbonus 2019: Sozialhilfe (Bedarfsorientierte (Steuerabsetzbetrag= (Papamonat) Mindestischerung) Vgl. Zentrum Polis 2017, Sozialleistungen.at Care als umfassende Perspektive Care Der Begriff „Care“ gilt als Dachbegriff für Begriffe wie Pflege, Unterstützung, Fürsorge, Sorgearbeit, Erziehung, Betreuung, Haushaltsarbeit und Sorgetätigkeiten Care als „Kombination von Wissen, Handeln und Gefühlen“ Care ist „die Fähigkeit zur Empathie, die sich in der Art und Weise der Begegnung von fürsorgender und betreuter Person niederschlägt und den Charakter sowie die Qualität der zugrunde liegenden zwischenmenschlichen Interaktionen bestimmt;“ (Brückner 2001, 127 – 128) Care Care ist „die auf einen anderen Menschen gerichtete, unterstützende Tätigkeit in einem informellen oder professionellen Kontext, bezogen auf den Lebenszyklus (Kindheit – Alter, Gesundheit – Krankheit) oder bezogen auf besondere Lebenslagen, die Hilfeprozesse erfordern (von Arbeitslosigkeit bis Zwangsräumung); Care ist „die gesellschaftliche Organisationen dieser Leistungen und Tätigkeiten“ (ebd.) Care Fleischer 2023 Care Unbezahlte Sorgearbeit Momentum 12/23 Care Grafik BMFSJ 2020 Care Momentum 12/23 Care Zeitverwendung für unbezahlte Arbeit Statistik Austria Care Care findet in asymmetrischen sozialen Abhängigkeitsverhältnissen statt Reziprozität (Wechsel/ Umkehr) ist nicht immer möglich, bzw. nur in großen zeitlichen Abständen Z.B. Eltern pflegen ihre Kinder, später pflegen Kinder ihre Eltern Emotional aufgeladene Gratwanderung zwischen Care als Machtverhältnis und Gratwanderung zwischen Hingabe und Abgrenzung, Verantwortung und Bevormundung, Desinteresse und Selbstausbeutung Historisch hergestellte Verknüpfung zu „weiblichen“ Beziehungsqualitäten Care Soziale Rechte von Care Gebenden und Care Empfangenden Soziale Rechte dieser Gruppen können im Widerspruch zueinander stehen. Fleischer, 2023 Care Care kann als gesamtgesellschaftliche Herausforderung gesehen werden Care muss als Tätigkeit betrachtet werden Wer soll Care leisten? Wie und an welchen Orten sollen Care-Tätigkeiten erbracht werden? Wie sollen die Zugangswege zu diesen Leistungen gestaltet sein? Sollen die Tätigkeiten entlohnt werden, braucht es berufliche Professionalität um diese durchzuführen? Je nach Wohlfahrtsstaatmodell und Geschlechterarrangements gibt es unterschiedliche Kombinationen im Care-Mix (vgl. Fleischer 2023) Care Initiative Equal Care https://equalcareday.org/ Manifest: https://equalcareday.org/manifest/ Care Care Modelle im Welfare Mix Informal care – care giving work z.B. informelle Pflege zu Hause, Kinderbetreuung Voluntary and charity work, volunteering, z. B. Besuchsdienste im Krankenhaus Welfare organisations, NGOs, z.B. Caritas, DOWAS Commercial service producers, z. B. Seniorenresidenz Public authorities, z.B. Sozialamt, Jugendwohlfahrt (Anttonnen, Spililä 2005) Care Fleischer 2023 Care Die Rolle des Wohlfahrtstaates Staatliche Anreizsysteme und die Ausstattung mit Infrastruktur steuern die Art, wo und durch wen Care-Arbeit geleistet wird Bsp.: Ambulante Pflege: Kostendeckelung mit 3h täglich führt zu unnötigen Heimaufenthalten bzw. starke Beanspruchung von Angehörigen – Teilzeitarbeit und Berufsausstiege Bsp.: Infrastrukturen für Kinderbetreuung: nicht vorhandenes Angebot bzw. qualitativ unzureichendes Angebot führt zur Teilzeitarbeit bzw. Berufsausstieg Vernachlässigung der Prävention und Rehabilitation führt zu erhöhter Pflegebedürftigkeit (auch bei pflegenden Angehörigen) Ungebundene Geldleistungen statt Sachleistungen haben den Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt zu Folge Bsp.: Pflegegeld: ein nicht kostendeckendes Pflegeangebot (zwischen 2,30 und 5 Euro die Stunde) führt zur Übernahme von Pflege und Betreuung an Angehörige bzw. zu Auslagerung der Arbeit an unterbezahlte Migrant_innen Bsp.: Kinderbetreuungsgeld: Je geringer das Einkommen, desto länger wird Kinderbetreuungsgeld bezogen, damit sinkt die Chance auf den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt Kostenerwägungen führen zu doppelten Standards bei Arbeitsverhältnissen (24h Betreuung) (Fleischer 2024) Care https://www.youtube.com/watch?v=uBYMmPXSNDU Familienpolitik Familienpolitik Zentrale Fragen – Austausch mit Sitznachbar_in (10 Minuten) Inwieweit ist der Staat für die Unterstützung von Familien zuständig? Wie werden unterschiedlichen Familienpolitiken in unterschiedlichen Sozialstaatskonzepten begründet? Wie hängen diese mit Werten zusammen? Wie gerecht sich familienpolitische Leistungen? Welche Effekte haben familienpolitische Leistungen? Welche gesellschaftlichen Werte und Normen sind dominierend für die Ausgestaltung von Familienpolitik? Familienpolitik Familienpolitik hat die Schaffung von adäquaten rechtlichen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen, Instrumenten und Maßnahmen zum Ziel, welche Familienentwicklung nachhaltig fördern und ein annehmliches Familienleben ermöglichen Familienpolitik als Querschnittsmaterie mit Schnittstellen zu Sozialpolitik, Gesundheitspolitik, Bildungs- und Steuerpolitik, Bevölkerungspolitik, Gender-, Frauen-, Männer- und Kinderrechtepolitik und insbesondere die Arbeitsmarktpolitik Die Unterstützung von Familien wird heute sowohl durch finanzielle Leistungen (Geldleistungen) als auch die Bereitstellung materieller Infrastruktur (Sachleistungen) umgesetzt. Familienpolitik Zusätzlich geht es um die Schaffung relevanter rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sowie steuerlichen Förderungen von Familien Maßnahmen werden auf Basis von evidenzbasierter Forschung (Familienforschung) entschieden Österreichisches Institut für Familienforschung Familienpolitik Ziele österreichischer Familienpolitik „die Erhöhung der Geburtenrate die Institution Familie als Wert schützen eugenische Ziele (also die Einflussnahme auf Erbanlagen) wirtschaftliche Ziele (Humankapital ausbilden, Arbeitskräfte bereitstellen) gesellschaftliche Ziele (Sicherung von Familie als Träger der Gesellschaft) sozialpolitische Ziele (Armutsreduzierung, Lastenausgleich) frauenpolitische Ziele (Gleichstellung, Absicherung, Teilhabe) kindliches Wohlbefinden.“ (Bundeskanzleramt 2021, S. 19) Familienpolitik … das beutetet konkret… Materielle Absicherung Vereinbarkeit von Familie und Beruf Höhere weibliche Erwerbsbeteiligung Gleichstellung der Geschlechter Partnerschaftliche Ansätze in der Familienarbeit Gute Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten Schutz vor Gewalt und adäquate soziale Teilhabe und familiäres Wohlbefinden Schutz des Kindeswohls Familienpolitik Familienpolitik im Wandel stetige Anpassung an die wandelnden Lebensentwürfe und – konzepte von Menschen Durch die stetige Veränderung entstehen neue Bedarfe und unterschiedliche Erwartungen an den Staat Ein weiteres Ziel ist somit die Instrumente und Maßnahmen der Unterstützung flexibel zu gestalten Lebenslaufansatz – als Folge von Destandardisierung von Lebensläufen Familienpolitik Life Course Approach (Lebenslaufansatz) Soll eine abwechselnde Kombination von Phasen der Erwerbstätigkeit und reiner Familienarbeit ermöglichen. Der Ansatz richtet sich an beide Elternteile Statt auf Gleichzeitigkeit wird vermehrt auf eine sequenzielle Abfolge von familienrelevanten Tätigkeiten gesetzt Politische Ausrichtung soll Flexibilität und Familienzeit ermöglichen Familienpolitik Familienleistungen Werden in Österreich von Bund, Ländern und Gemeinden erbracht Dadurch soll ermöglicht werden, zielgerichtet Unterstützung anbieten zu können Familienlastenausgleichsfond (FLAF) Zentraler Finanzierungstopf Setzt bundesstaatlichen Geld- und Leistungsflüsse an Familien um (vgl. Bundeskanzleramt 2021) Familienpolitik Entwicklung in Österreich Historische Entwicklung in Österreich: Familie als primäre Sicherung bei Krankheit und Alter – Benachteiligung von Menschen ohne Familie (Leibeigene, Taglöhner_innen) Situation heute: Kinder als Kostenfaktor – Solidarität der Gesellschaft für Familien Laut Judikatur des VfGH muss die Hälfte des Lebensbedarfs bis zum Ende der Unterhaltspflicht durch soziale Transferleistungen und Steuerbegünstigungen ausgeglichen werden. Familienpolitik Entwicklung in Österreich Verschiebung der Ausrichtung in der österreichischen Familienpolitik vom ursprünglich zentralen Lastenausgleich über einen Leistungsausgleich zu Wahlfreiheit, Vereinbarkeit und schließlich stärker flexibilisierter Unterstützung für Zeiten familiärer Herausforderungen, aber auch der Umsetzung individueller Lebenskonzepte Familienpolitik Entwicklung in Österreich Bundeskanzleramt 2021 Familienpolitik Relevante EU Maßnahmen zur Gestaltung von Familienpolitik Vereinbarkeit Familienleben & Erwerbsarbeit Rechtliche Grundlage: Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen Arbeitsrechtliche Grundlagen (Arbeitszeitenregelung, Pausenregelung, Arbeitslosengeld,…) Europäische Strategie für Pflege und Betreuung „Garantie für Kinder“ EU Länder erhalten Mittel um den Zugang für bedürfte Kinder zu kostenloser und sinnvoller frühkindlicher Bildung und Betreuung gewährleisten zu können Gesundheitsvorsorge (Art. 35 EU-Grundrechtecharta) u.a. EU Krankenversicherungskarte (vgl. Europäische Union. o.J.) Familienpolitik Familienpolitik im EU Vergleich – Typologien von Familienpolitik nach Kaufmann: Historische Entwicklung „Familial-institutionalistisches Hauptmotiv“ Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Portugal, Spanien, Luxemburg „Sozialpolitisches Motiv“ Deutschsprachige Länder Deutschland, Österreich „Gleichstellungs- und Bildungspolitische Motive“ Skandinavische Länder Schweden, Dänemark „Armutsbekämpfung als Motiv“ Angelsächsischen Länder (Vereintes Königreich) (vgl. Bundeskanzleramt 2021) Familienpolitik Familienpolitik im EU Vergleich – „Idealtypen des Familialismus“ nach Leitner „Optionaler Familialismus“ Belgien, Frankreich und skandinavischen Länder Kombiniert eine ausgebaute öffentliche Kinderbetreuung und relativ großzügige staatliche Transferleistungen Wahlfreiheit f. Frauen „Expliziter Familialismus“ Deutschland, Österreich, Luxemburg, Niederlanden, Italien Unterstützt primär durch Geldleistungen zur Kompensation von Einkommensverlusten betreuender Mütter die Familie bei der Kinderbetreuung Familienpolitik Familienpolitik im EU Vergleich – „Idealtypen des Familialismus“ nach Leitner „Impliziter Familialismus“ Griechenland, Portugal, Spanien Eher inaktive Politik in Hinblick auf Betreuungseinrichtungen und Geldleistungen für Familienleistungen „De-Familialismus“ Vereinigten Königreich und Irland Unterstützt öffentliche oder private Kinderbetreuung, hält sich ansonsten aber aus den Familienverhältnissen raus Familienpolitik Familienpolitik im EU Vergleich – Kritik an Modellen Modelle decken jüngere Veränderungen in familienpolitischen Zielsetzungen nicht auf Gender-Aspekte werden mangelhaft berücksichtigt Es wird nicht beachtet, wo Maßnahmen zur Auflösung separater Geschlechterrollen beitragen oder diese mit ihrer Politik verfestigen 845 Familienpolitik Familienpolitik im EU Vergleich – Neuere Modelle Familienpolitik Familienpolitik im EU Vergleich – zukünftige Herausforderungen Demografische Wandel Sinkende Geburtenrate Alterung der Gesellschaft Hohe Armutsrisiko von (Haushalten mit) Kindern V.a. von Alleinerzieher_innen Ausdifferenzierung von Familienformen und Lebensstilen Steigende Zahl von Alleinerziehendenhaushalten, Stief- bzw. Patchworkfamilien oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Veränderungen zeigen auf, dass ein einheitliches familienpolitisches Paket den tatsächlichen Problem- und Bedürfnislagen nicht gerecht wird Familienpolitik Familienpolitik im EU – zukünftige Herausforderungen Veränderte Rollenbilder Politische Maßnahmen müssen weg von der primären Konzentration auf die Herstellung von Vereinbarkeit für Mütter hin zu Ermöglichung der Vereinbarkeit für beide Elternteile Unternehmensebene „universal caregiver“ Modell muss vorangetrieben werden, welches eine gleichmäßig aufgeteilte Zuständigkeit beider Elternteile für die Kinderbetreuung über den Lebenslauf vorsieht Kinderinteressen stärker berücksichtigen Binnen-Migration und Migration aus Drittstaaten Trennung von Familien, Saisonarbeit/ Pflegearbeit und Auswirkung auf Familie Familienpolitik Bundeskanzleramt 2021 Familienpolitik Bundeskanzleramt 2021 Familienpolitische Leistungen im engeren Sinne Familienpolitik Direkte monetäre Steuerliche Familienunterstützende Dienstleistungen Transfers Vergünstigungen (Realtransfer) Öffentliche Familienbeihilfe Familienbonus Plus Kinderbetreuung Alleinverdiener/- Kinderbetreuungsgeld Familienberatungsstellen Erzieher*absetzbetrag Wochengeld Unterhaltsabsetzbetrag Familienzeitbonus (Papamonat) Kinderabsetzbetrag mit Familienbeihilfe ausbezahlt https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie.html Familienpolitik Optionen finanzieller Familienförderung Gleichmäßige Förderung Einkommensabhängige Förderung Staffelung nach der Anzahl der Kinder Staffelung nach dem Alter der Kinder Förderung von Sachleistungen statt Geldleistungen Schichtenspezifische Förderung Geldleistungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen (vgl. Reithofer 1995) Familienpolitik Kinderkosten Wie viel kostet ein Kind? Familienpolitik Kinderkosten Ein Kind in Deutschland kostet den Eltern bis zu 500.000€, dies ergibt sich aus der Sommer der Versorgungs- und Betreuungskosten (bis 225.000 Euro) – direkte Kinderkosten und Opportunitätskosten aufgrund des Erwerbsarbeitsverzichts der Betreuenden (bis zu 270.000€ bei Hochschulabsolvent_innen) – indirekte Kinderkosten Dazu kommen die Kosten, die von Seiten des Staates aufgewendet werden (Kindertagesstätten, Schulen, etc.) Von diesen Gesamtkosten tragen die Eltern 75%, der Staat 75% (vgl. Opielka 2004, Guger et al 2003) Familienpolitik Kinderkosten – Neue Studie (Bauer et al 2021) Kinderkostenanalyse als Ziel des Regierungsprogramms Ergebnis: Kosten von Kindern deutlich höher als gedacht Kinderkostenanalyse deckt nur die direkten Kinderkosten (d.h. die unmittelbaren Ausgaben) ab Familienpolitik Kinderkosten – Neue Studie (Bauer et al 2021) Familienpolitik Kinderkosten – Neue Studie (Bauer et al 2021) Familienpolitik Familienbonus Plus Absetzbetrag ersetzt die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag seit 2019 Auf Antrag, entweder monatlich oder über die Lohnverrechnung Höhe ab 2024 Bis zum 18 LJ.: 2000€ pro Jahr oder 166,68€ monatlich Ab dem 18 LJ.: bis zu 700€ pro Jahr bzw. 58,34€ Voraussetzungen Für das Kind wird Familienbeihilfe bezogen Das Kind hat den ständigen Aufenthalt in EU; EWR oder Schweiz Familienpolitik Direkte Geldleistungen Kinderkosten – Neue Studie (Bauer et al 2021) sind relativ unabhängig vom Einkommen Steuerliche Begünstigungen (Familienbonus+) erheblich vom Einkommen abhängig 20% der Familien mit dem geringsten Einkommen erhalten insgesamt 50€ weniger monetäre Leistung pro Kind pro Monat Einkommensverluste durch Kinder für Frauen v.a. durch Teilzeit nach Wiedereinstieg Familienpolitik https://video4u.uni-graz.at/avmedien/diversitaet/Uni-Di- Versity_Video_3_Leistungstraeger_H264_1.mp4 Was können wir daraus für die Soziale Arbeit lernen? Was bedeutet dies auf Makroebene? Was bedeutet dies aber auch auf der Mesoebene für die Soziale Arbeit? Familienpolitik Kinderbetreuungsgeld KGB ist eine Geldleistung der Gesundheitskassa Voraussetzungen Lebensmittelpunkt in Österreich Familienbeihilfe kann für das Kind bezogen werden Gemeinsamer Hauptwohnsitz Zuverdienstgrenzen werden beachtet Eltern-Kind-Pass Untersuchen werden durchgeführt KGB muss bei der ÖGK beantragt werden https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Al les_zum_Kinderbetreuungsgeld.html Familienpolitik Kinderbetreuungsgeld Variante: Kinderbetreuungsgeldkonto (AK 2024) Zuverdienstgrenze ~ 18.000€, Einzelfallprüfung Familienpolitik Kinderbetreuungsgeld Variante: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld 80% des Wochengeldes, maximal aber 76,60€ täglich (= 2.300€ monatlich) Dauer: 365 Tage ab der Geburt des Kindes, wird das KBG geteilt, erstreckt sich die Dauer bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes Zuverdienst: ~ 8100 Einzelfallprüfung erforderlich Familienpolitik Familienpolitik * *Ausnahmen, die nicht durch eine Regel bestätigt werden Fleischer 2023 Familienpolitik Statistik Austria 2024a Familienpolitik Statistik Austria 2024a Familienpolitik Familienpolitik Standard (06/2024) Familienpolitik Familienpolitik In Schweden nehmen 88% der Väter Elternzeit, in Österreich 16%, Tendenz sinkend Im Zeitraum 2013 gaben noch 61% Frauen häufiger als Männer an, regelmäßig zu kochen und Hausarbeit zu machen. 2022 lag die Differenz bei 55% In Schweden sankt die Differenz von 2013 bis 2022 von 30% auf 17% (vgl. Standard 05/2024) Familienpolitik Neue Karenzregelung in Österreich (EU-Recht) Nur wenn beide Elternteile in Karenz gehen, kann insgesamt 2 Jahre Karenz in Anspruch genommen werden Der andere Elternteil muss dabei mindestens 2 Monate in Karenz sein Was haltet ihr von solchen Bestimmungen? Ist es sinnvoll Karenzzeiten an solche Bestimmungen zu knüpfen? Braucht Veränderung einen (rechtlichen) Anstoß? Familienpolitik Kinderbetreuung Statistik Austria 2024b Familienpolitik Familienpolitik Vereinbarkeitsindikator Familie und Beruf Höchstmögliche Qualitätsstandards Wöchentliche Mindestöffnungszeit von 45 Stunden An 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5h Öffnungszeiten Angebot von Mittagessen in der Betreuungseinrichtung Maximal 5 Wochen pro Jahr geschlossen Starke regionale Unterschiede in Österreich (vgl. ÖGB o.J.) Familienpolitik Kinderbetreuungsquote in Österreich nach Altersgruppe und Bundesländern im Jahr 2022 (Statista 2024) Familienpolitik Familienpolitik Land Tirol, 2024, S. 14 Familienpolitik Pflegesystem Pflegesystem in Österreich Pflegesystem ist Teil des Sozialsystems und unterscheidet sich vom Gesundheitssystem dadurch, dass es keine persönlich konsumierbaren Sachleistungen anbietet Gekennzeichnet durch eine starke Abhängigkeit von familiärer und anderer informeller Pflege Geldleistungsprinzip: Die Organisation der Pflege von Patient_innen obliegt den pflegenden Angehörigen Idee ist nicht die Pflegeleistungen auszufinanzieren, sondern lediglich einen Kostenzuschuss zu bezahlen (Bertelsmann Stiftung 2018) Pflegeregress wurde 2018 abgeschafft Bis zu diesem Zeitpunkt konnte auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen Personen, deren Angehörigen, deren Erb_innen oder Geschenehmer_innen zurückgegriffen werden Pflegesystem Österreich Der Anteil der Pflegebetten pro 1.000 Einwohner_innen ab 65 Jahren liegt deutlich unter anderen westeuropäischen Ländern (z.B. Niederlande, Deutschland) Mehr als 40% der Empfänger_innen von Pflegegeld werden ausschließlich von Angehörigen gepflegt Mobile Pflegedienste stark ausgeweitet seit 90er Jahren Ende 2022 erhielten knapp 100.000 Menschen (20,9% der Pflegegeldbezieher_innen) mobile Pflegedienste Pflegesystem Österreich Beschäftigte in Pflege und Betreuung 87% der formellen Pflegekräfte sind Frauen 73% der informellen Pflegekräfte sind Frauen 33% im Ausland geborene Arbeitnehmer_innen (andere Wirtschaftsbereiche 22%) Auf 1.000 Menschen im Alter von 65 Jahren und älter kommen in Österreich 41 formelle Pflegekräfte 67% aller formellen Pflegekräfte arbeiten in stationären Pflegeeinrichtungen Erheblicher Arbeitskräftemangel Hohe Belastung Jüngste Reformen: bezahlte Stipendien für die Krankenpflegeausbildung, zusätzlicher Urlaub und finanzielle Prämien Pflegesystem Österreich Projekt „Community Nursing“ Start 2021 Beginn 2024: 116 Pilotprogramme Community Nurses werden zur zentralen lokalen Anlaufstelle für Gesundheits- und Pflegefragen, die Informationen bereitstellen und Dienste koordinieren Ziel: Niederschwelligen Zugang zu ermöglichen und die Reichweite zu verbessern, frühzeitiger Kontakt mit älteren Menschen zu knüpfen, Unterstützung für pflegende Angehörige, präventive und rehabilitative Ansätze (GOLTC 2023) Pflegesystem Österreich Leistungen Pflegegeld 12x jährlich nach Bewilligung Zuschüsse für definierte Leistungen Sachleistungen kommen indirekt zur Anwendung, z.B. Pflegeheime werden aus Steuermitteln errichtet (Bertelsmann Stiftung 2018) Beim Pflegegeld steht der Bund in der Verantwortung, Pflegeleistungen obliegen den Bundesländer Die meisten Dienstleistungen werden von gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen bereitgestellt Zusätzliche Unterstützung gibt es durch das Bundesministerium in Hinblick auf die Beschäftigung von im Haushalt lebenden Pflegekräften (z.B. 24h Pflege) je nach Bedürftigkeit, max. jedoch 800€/ Monat Pflegesystem Österreich Leistungen Leistungen für pflegende Angehörige Pflegekarenz und Sozialversicherungsschutz Freiwillige Hausbesuche für Pflegegeldempfänger_innen mit dem Ziel Pflegebedürftige und ihre informellen Betreuer_innen zu informieren und beraten Pflegesystem Österreich Mobile Pflege Stationäre 24 Stunden Betreuung Unterstützung für informelle Pflegeeinrichtungen Pflege Je Bundesland organisiert Alten- und Pflgeheime Nimmt seit Anfang 2000er Jahre Pensions- und zu Krankenversicherungsschutz für Angehörige Hauskrankenpflege und Ende 2022: 67.576 Versuch Lücken zw. informeller Freistellungsoptionen Heimhilfe Bewohner_innen (14,4% der Pflege, mobilen Diensten und (Familienhospiz, Pflegekarenz, Pflegegeldbezieher_innen) stationärer Pflege zu schließen Pflegekarenzgeld, Entlastungspflege,...) Essen auf Rädern, Begleit- und Ab Pflegestufe 4 Seit 2007 gesetzliche Grundlage Seit 2023: direkter Geldtransfer Besuchsdienste, Selbstständige (Angehörigenbonus) in der Höhe Palliativpflegedienste Betreuungskräfte (Schaffung von 125€ / Monat ab Pflegestufe Arbeitskräfte 2. Klasse, keine 4 Geltung des Arbeitsrechts) Ende 2022: ~ 100.000 Personen Alternative Wohnformen: Wechsel alle 2- 4 Wochen Add Pflegekarenz: max. 3 (20,9% der betreute WGs Monate, ab Pflegestufe 3 Pflegegeldbezieher_innen) Ende 2022: ~ 59.000 selbstständige Betreuungskräfte gemeldet = Betreuung für ~ 29.000 Pflegebedürftige (GOLT 2023) Pflegesystem Österreich Care Migration Pflegesystem Österreich Pflegegeld Begutachtung durch Ärzt_innen Es werden keine Lohnsteuer oder Krankenversicherungsbeiträge abgezogen Seit 01.01.2020 wird das Pflegegeld jährlich angepasst Anspruch ohne Einkommens- und Vermögensprüfung Pflegegeld soll Wahlmöglichkeit schaffen, durch die nicht marktkonformen Stundensätze besteht jedoch real keine Wahlfreiheit Familiäre Pflege wird dadurch implizit vorausgesetzt Pflegesystem Österreich Höhe des Pflegegeldes Österreich.gv.at Pflegesystem Österreich Demografische Prognosen Tirol – Bevölkerungsentwicklung gesamt Pflegesystem Österreich Pflegesystem Österreich Demografischer Wandel als besondere Herausforderung für ländliche Regionen Pflegesystem Österreich Verfügbarkeit von Frauen für Pflege („Pflegepotential“) sinkt Pflegesystem Österreich Beispiel Burgenland: Anstellung von pflegenden Angehörigen Ziel: Arbeit soll als Arbeit anerkannt werden Hacken des Modells: Die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen wird nicht gestärkt, die Formalisierung durch einen Einkommensersatz muss nicht mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Pflegenden einhergehen. Der informelle Charakter bleibt bestehen Schweden, Dänemark, Norwegen – Good Practice Langzeitpflege wird als öffentliche Aufgabe betrachtet Professionelle Pflegedienste sind ausreichend verfügbar Dort wo mehr Geld für professionelle Pflege investiert wird, ist der Gender Care Gap geringer (Standard 10/2024) Pflegesystem Österreich Steigender Pflegebedarf bis 2050 Im Jahr 2050 werden doppelt so viele Menschen auf stationäre oder mobile Pflege angewiesen sein wie 2021 Schon in den nächsten fünf Jahren wird die Nachfrage für Pflegedienste im Schnitt um 20 bis 25 Prozent steigen Aktuell beziehen rund 480.000 Menschen Pflegegeld in Österreich, die meisten davon befinden sich in der untersten Stufe, mit 190€ Förderung pro Monat Kritik: Unterschiedliche Standards pro Bundesland Wien: 4,1 Pflegekräfte auf 100 Personen Steiermark 1,7 Pflegekräfte auf 100 Personen (Standard 10/2024a) Pflegesystem Österreich Die Daten zeigen auf, dass Menschen generell eine höhere Lebenserwartung haben Folglich nimmt die Zahl älterer Menschen zu Risiko der Pflege- und Hilfsbedürftigkeit steigt mit dem Altern an Durch höhere Zahl an Single-Haushalten stärkerer Bedarf an externer Hilfe Informelle Pflege durch demografische Entwicklung und steigende Frauenerwerbstätigkeit nicht länger in dem Ausmaß möglich Pflegesystem Österreich Wer soll für die Pflege/ Betreuung zuständig sein? Umfrage 2008 in der EU: Sollen in Zukunft erwerbstätige Kinder verstärkt um ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern? Pflegesystem Österreich Pflegesystem Österreich Pflegesystem Österreich Pflege durch Angehörige – Motive Pflegesystem Österreich Pflege durch Angehörige – Motive Pflegesystem Österreich Pflegesystem Österreich Soziale Absicherung Soziale Absicherung Menschenrecht auf Soziale Sicherheit Umfasst den diskriminierungsfreien Zugang von Unterstützung, egal ob Geld- oder Sachleistung bei folgenden Lebensrisiken: Gesundheitsversorgung Krankheit Alter Arbeitslosigkeit Arbeitsunfall Familien- und Kinderunterstützung Mutterschaft Behinderung Waisen Soziale Absicherung Menschenrecht auf Soziale Sicherheit Das Recht auf soziale Sicherheit ist in zahlreichen internationalen Verträgen und Konventionen verankert Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Art. 9) Europäischer Sozialcharta (Art. 12, Art. 13, Art. 30) UN-Kinderrechtskonvention UN-Behindertenrechtskonvention UN-Frauenrechtskonvention Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (nur tlw. in Österreich ratifiziert) (vgl. Amnesty 2024) Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung 2010: Mindestsicherung eingeführt mit dem Ziel der das System der sozialen Sicherheit in größerem Ausmaß armutsfest zu gestalten 2016: lief die Vereinbarung ohne Verlängerung, als Folge von gescheiterten Verhandlungen aus Folge: Jedes Bundesland hat eigene Mindestsicherungsregelungen festgelegt 2019: Sozialhilfe-Grundsatzgesetz Namensänderung & umfangreiche Umgestaltung des Systems der Existenzsicherung 2024: Wien & Tirol nach wie vor Mindestsicherungsgesetz in Kraft Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung Sozialleistungen.at Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung Sozialhilfe stellt das Auffangnetz für Personen dar, die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Erwerbseinkommen, ihren Ersparnissen, durch Leistungen der Sozialversicherung (bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, im Alter, usw.) oder durch die Versorgung seitens unterhaltspflichtiger Angehöriger sichern können Sozialhilfe soll ermöglichen die Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie fürs Wohnen abzudecken Sozialhilfe gehört zum Sozialrecht, genauso wie Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung Sozialhilfe hat einen Anteil von 0,7% (974 Millionen Euro) der Gesamtausgaben des Sozialsystems (136 Milliarden Euro) Vergleich es wurden 15 Milliarden Corona-Hilfe ausbezahlt, 1,4 Milliarden Euro gelten als Überförderung Prinzip der Subsidiarität (= Nachrangigkeit) Nur wenn keine anderen Möglichkeiten der Lebenssicherung bestehen Jedes erworbene Einkommen reduziert die Unterstützungsleistung Ziel: (Wieder-)Eingliederung von erwerbsfähigen Bezieher_innen in den Arbeitsmarkt Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung Aufgehoben vom VfGH (2019): Reduktion der Leistungshöhe um zumindest 35% für Personen ohne Pflichtschulabschluss mit Deutsch als primärer Unterrichtssprache bzw. Sprachniveau B1 (Deutsch) oder C1 (Englisch) Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ermöglicht es den Bundesländern geringere Leistungshöhen festzusetzen Die Kosten werden von den Ländern, den Gemeinden und bis 2025 vom Bund (Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung) getragen Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung Sozialhilfe umfasst die Bereiche Allgemeiner Lebensunterhalt (Nahrung, Kleidung, Körperpflege, soziale und kulturelle Teilhabe) Befriedigung des Wohnbedarfs (Miete, Hausrat, Heizung, Strom) Bezieher_innen sind automatisch gesetzlich krankenversichert Studie von Basis von 2015 zeigt, dass bis zu 30% potenzieller Empfänger_innen aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung keinen Antrag stellen Voraussetzung: Man muss jede zumutbare Arbeit annehmen (vgl. Sozialhilfe.at) Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung Höhe der Sozialhilfe Alleinlebende 1.156€ Paare 1.618€ Die Beträge können von den Länder um bis zu 30% erhöht werden, um Wohnungskosten zu decken Zusätzliche Unterstützung gibt es pro Kind, die mit der Anzahl der Kinder sinkt 3 von 10 Bezieher_innen kriegen den vollen Betrag Vergleich: Armutsgefährdungsschwelle für 1-Personen-Haushalt liegt aktuell bei 1.572€ Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung Armuts- und Ausgrenzungsgefährdet sind Personen die, weniger als 60% des Medianeinkommens monatlich zur Verfügung haben. Das sind pro Jahr in Österreich um die 15.000 Euro. Aktuell sind das in Österreich 17,5% der Bevölkerung ~ 1,5 Millionen Menschen Medianeinkommen (mittleres Einkommen) = Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung EU Bürger_innen erhalten die Leistungen nachdem sie bereits 5 Jahre in Österreich sind oder hier arbeiten Drittstaatsangehörige bekommen sie ausnahmslos erst nach 5 Jahren Asylberechtigte erhalten sie ab dem Zeitpunkt, in dem ihnen ein Schutzstatus zuerkannt wird Subsidiär Schutzberechtige: Je nach Bundesland BMS Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung 2022 haben lt. Statistik Austria 189.957 Personen Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezogen 2017 haben noch 239.481 Personen Mindestsicherung bezogen Aufstocker_innen 7 von 10 Personen sind Aufstocker_innen Sie haben Einkommen aus Arbeit, Arbeitslosengeld oder Unterhalt das unter der Grenze der Beihilfe liegt Sie können die Differenz aufstocken Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung Soziale Absicherung Sozialhilfe vs. Bedarfsorientierte Mindestsicherung Im Schnitt beziehen Personen neun Monate lang Sozialhilfe oder Mindestsicherung Asylberechtigte und Mindestsicherung/ Sozialhilfe Asylberechtigte machen knapp 40% der Bezieher_innen aus (~75.400 Personen) Der Großteil ist nicht arbeitsfähig oder Aufstocker_in (vgl. Moment 2024) Soziale Absicherung Gruppenarbeit Artikel aussuchen: Flip Chart gestalten & Hauptaussagen des Artikels präsentieren Gruppe 1: Sozialleistungen für Großfamilien: Was im Sozialstaat wirklich falsch läuft (https://www.moment.at/story/sozialhilfe-grossfamilie- debatte/) Gruppe 2: Die leidige Mindestsicherungsdebatte und ein paar unangenehme Wahrheiten (https://www.moment.at/story/debatte- mindestsicherung-unangenehme-wahrheiten/) Gruppe 3: Großbritannien zeigt: Die Kürzungen von Sozialleistungen führt zu mehr Armut (https://www.moment.at/story/kuerzung- sozialleistungen/) Soziale Absicherung Bedarfsorientiertes Grundeinkommen Gruppe 4: Herausarbeiten: Was ist das Bedarfsorientierte Grundeinkommen? Welche Modelle gibt es hier? Gruppe 5: Pro-Argumente für ein Bedarfsorientiertes Grundeinkommen Gruppe 6: Contra-Argumente für ein Bedarfsorientiertes Grundeinkommen Soziale Absicherung Was bedeutet das Bedingungslose Grundeinkommen? Welche Modelle gibt es? Soziale Absicherung Bedarfsorientiertes Grundeinkommen Pro Argumente Contra Argumente Soziale Absicherung Bedarfsorientiertes Grundeinkommen Pensionssystem Pensionssystem Pensionssystem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung Regelung grundsätzlich nach dem Allgemeinen Pensionsversicherungsgesetz Je nach Versicherungsgruppe kommen weitere gesetzliche Grundlagen zum tragen (Pensionshöhe) Das Allgemeine Pensionsversicherungsgesetz gilt für alle die ab 1955 geboren wurden, vorher gilt jeweils das zuständige Versicherungsgesetz Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz Freiberuflich Selbstständigen-Sozialversicherungsgesetz Bäuerliches Sozialversicherungsgesetz Ziel: erreichten Lebensstandard nach Wegfall des Erwerbseinkommens aufrechtzuerhalten Pensionssystem Pensionsversicherte – Jahresdurchschnitt 2022 Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 2023, S. 7 Pensionssystem Pensionsansprüche Eigenpension Die Alterspension (ab 65/60 Anstieg bis 2033 auf 65 Jahre) Langzeitversichertenpension („Hacklerregelung“) Die Korridorpension: Pension ab 62 (bis 2023 nur für Männer) Die Schwerarbeiter_innenpension (ab 60 Jahren) bei 10 Schwerarbeitsjahren innerhalb der letzten 20 Jahre (bis 2013 nur für Männer) Krankheitsbedingte Pension Die Invaliditätspension (Arbeiter_innen) Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) Erwerbsunfähigkeitspension (Gewerbetreibende und Bäuer_innen) Hinterbliebenenpensionen Witwenpension/ Witwerpension sowie Pension für Hinterbliebene eingetragener Partnerschaften Waisenpension Pensionssystem Prinzipien der staatlichen Pensionssicherung Zugang über Erwerbsarbeit Versicherungsprinzip Lebensstandardsicherung Sozialprinzip Ehezentrierung Pensionssystem Pensionssystem Berechnung der Pension Die Höhe der Pension hängt ab von der Höhe der beitragspflichten Einkommen von der Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate vom Alter bei Pensionsbeginn Antritt nach Regelpensionsalter: erhöht Pensionsleistung um 4,2% pro Jahr für maximal 3 Jahre Pensionsantritt vor Regelpensionsalter: Abschläge (je nach Pensionsart und Alter des Antritts) Bemessungsgrundlage Durchschnitt der Beitragsgrundlagen der jeweils aktuellen besten Jahre (derzeit 28 Jahre, 2028 40 Jahre) Pensionssystem Anspruch auf Pension Mindestens 15 Jahre Beitragszeit Davon müssen mindestens 7 Jahre auf Erwerbstätigkeit zurückzuführen sein Beitragszeiten Zeiten einer Erwerbstätigkeit (Pflichtversicherung) Zeiten einer Teilpflichtversicherung (Kindererziehung, Pflegekarenz, Arbeitslosengeldbezug, Notstandshilfe, Umschulungen, Krankenzeiten, Militär & Zivildienst) Zeiten einer freiwilligen Versicherung (Selbstversicherung, Nachkauf von Ausbildungszeiten, etc.) Pensionssystem Anspruch auf Pension Beitragszeiten für Kindererziehung 48 Kalendermonate nach der Geburt des Kindes, bei Mehrlingsgeburten bis zu 60 Kalendermonate Sofern in diesem Zeitraum keine Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit besteht Pensionssystem Herausforderungen der Pensionssicherung Finanzierung Höhere Lebenserwartung – längerer Bezug Niedriges Pensionsalter - längerer Bezug Weniger Beitragszahler_innen durch demografische Entwicklung und Veränderung der Arbeitswelt Soziale Ungleichheit Weiße männliche Normalbiografie ideal Ständische Unterschiede Ehe/ Partnerschaft bevorzugt Pensionssystem Ungleichheiten im Pensionssystem Zwischen Schichten, sozialen Lagen/ Migration Zwischen den Geschlechtern Zwischen Menschen mit Care-Verantwortung und ohne Betrifft Pensionshöhe und Dauer des Bezugs Pensionssystem Ungleichheiten im Pensionssystem Transparente Pensionszukunft: https://www.trapez-frauen- pensionen.at/trapez-analyse.html Pensionssystem Pensionssplitting Ermöglicht, dass derjenige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten sieben Jahre bis zu 50 Prozent der Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lässt, der die Kindererziehung übernimmt (Kindererziehungsjahre ab 2005) Übertragungshöhe kann jedes Jahr einzeln entschieden werden Diese Maßnahme kann auch Ergänzung zur (Teil)Erwerbstätigkeit der betreuenden Person ergänzen Pensionssystem Pensionssplitting Übertragung kann bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes beantragt werden Es sind Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre möglich Dieses Modell beachtet nicht die Situation von Alleinerzieher_innen, Niedrigverdiener_innen sowie fördert die Abhängigkeit vom Besserverdienenden Eine Übertragung ist nicht ehr möglich, wenn einer der Elternteile bereits Anspruch auf eine Eigenpension hat (Alterspension, Pension aufgrund von Krankheit,…) Vergleich: Schweiz: seit 20 Jahren automatisches Pensionssplitting, Ehepartner_innen müssen für nicht-erwerbstätige Ehepartner_innen Beiträge zahlen Literatur Bundeskanzleramt/ Frauen, Familie, Jugend und Integration (2021): 6. Österreichischer Familienbericht. 2009 – 2019. Sozialhilfe (o.J.): Sozialhilfe. https://www.sozialleistungen.at/b/Sozialhilfe Moment (08/2024): Debatte über Sozialhilfe: Das sind die Fakten. https://www.moment.at/story/sozialhilfe-fakten/ Zentrum Polis (2017): Sozialstaat Österreich. https://www.politik- lernen.at/pa_sozialstaatoesterreich Amnesty (2024): Recht auf Soziale Sicherheit: Warum die Sozialhilfe in Österreich dringend neu geregelt werden muss. https://www.amnesty.at/themen/wirtschaftliche- soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-soziale-sicherheit-warum-die-sozialhilfe-in- oesterreich-dringend-neu-geregelt-werden-muss/ Europäische Union (o.J.): Familie. https://social-rights.campaign.europa.eu/family_de Arbeiterkammer (2024): Kinderbetreuungsgeld. https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Alles _zum_Kinderbetreuungsgeld.html Statistik Austria (2024a): Vereinbarkeit von Beruf und Familie. https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender- statistiken/vereinbarkeit-von-beruf-und-familie Standard (06/24): Immer weniger Männer bleiben zu Hause beim Kind. https://www.derstandard.at/story/3000000223073/immer- weniger-maenner-bleiben-zu-hause-beim-kind Standard (05/2024): Anteil der männlichen Bezieher von Kinderbetreuungsgeld auf Tiefstand. https://www.derstandard.at/story/3000000219141/anteil-der-maennlichen-bezieher-von-kinderbetreuungsgeld-auf-tiefststand Statistik Austria (2024b): Kindertagesheime, Kinderbetreuung. https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und- soziales/bildung/kindertagesheime-kinderbetreuung Österreichischer Gewerkschaftsbund (o.J.): Der VIF-Indikator in Österreich: Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Fokus. https://www.oegb.at/themen/gleichstellung/kinderbetreuung/der-vif-indikator-in-oesterreich--vereinbarkeit-von-beruf-und-fa Amt der Tiroler Landesregierung. Landesstatistik Tirol (2024): Statistik der Kinderbetreuungseinrichtungen in Tirol 2023/ 2024. https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/statistik-budget/statistik/downloads/Kindergaerten/KGTEXT_2023_2024.pdf Momentum (12/23): Seit 40 Jahren unbezahlte Sorgearbeit unverändert Frauensache. https://www.momentum-institut.at/news/seit-40- jahren-unbezahlte-sorgearbeit-unveraendert-frauensache/ Standard (10/2024): Lasst die pflegenden Angehörigen nicht im Stich! https://www.derstandard.at/story/3000000242555/lasst-die-pflegenden-angehoerigen-nicht-im-stich Standard (10/2024a): Bis 2050 wird sich die Nachfrage nach Pflegediensten verdoppeln. https://www.derstandard.at/story/3000000241120/bis-2050-wird-sich-die-nachfrage-nach-pflegediensten-verdoppeln Bertelsmann Stiftung (2018): Das österreichische Pflegesystem: Ein europäischer Sonderfall. Social inclusion monitor EU. Österreich.gv (01/2024): Höhe des Pflegegeldes. https://www.oesterreich.gv.at/themen/pflege/4/Seite.360516.html Global Observatory of Long-Term Care (2023): Profil des Langzeitpflegesystems: Österreich. https://goltc.org/system-profile/osterreich/ Trapez: Transparente Pensionszukunft: https://www.trapez-frauen-pensionen.at/trapez- analyse.html Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege: Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Pensionssplitting: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Pensionsversicherung/Anre chnung-von-Kindererziehungszeiten-und-Pensionssplitting.html Armutskonferenz: https://www.armutskonferenz.at/