Regupol VP 16.01.2025 - Regupol Company Profile and Financial Information PDF

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This document provides a profile for Regupol, describing the company's focus on recycled and refined high-quality plastics for various applications, including sports flooring, protective surfaces, and building materials. It also details financial aspects like salaries, and global presence.

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Regupol - Schwerpunkt in der Verarbeitung von wiedergewonnenen und aufbereiteten, hochwertigen Kunststoffen. - Sportböden, Fallschutzböden, Antirutschmatten zur Ladungssicherung, Produkte zur Trittschalldämmung und Schwingungsisolierung sowie Schutzla...

Regupol - Schwerpunkt in der Verarbeitung von wiedergewonnenen und aufbereiteten, hochwertigen Kunststoffen. - Sportböden, Fallschutzböden, Antirutschmatten zur Ladungssicherung, Produkte zur Trittschalldämmung und Schwingungsisolierung sowie Schutzlagen für Flachdächer und Solar- und Photovoltaikanlagen. Gehalt TVÖD EG 10 Stufe 4 plus TVÖD EG 11 Stufe 4 plus Fachkräftezulage Fachkräftezulage 50% 50 % Brutto: 2446,72 Brutto: 2575,51 Zulage: 122,50 Zulage: 122,50 Gesamt: 2569,22 Gesamt: 2698,01 Sonderzahlung: 1805,65 Sonderzahlung: 1810,06 Jahr: 32636,29 plus LOB (ca. 600) Jahr: 34186,18 plus LOB (ca. 600) 100% 100% Brutto: 4893,44 Brutto: 5151,01 Zulage: 220 Zulage: 220 Gesamt: 5113,44 Gesamt: 5371,01 Sonderzahlung: 3611,3 Sonderzahlung: 3620,13 Jahr: 64972,58 plus LOB (ca. 1200) Jahr: 68072,25 plus LOB (ca. 1200) Das Unternehmen Weltweit führendes Unternehmen in der Verarbeitung von wiedergewonnenen Elastomeren, Kunststoffindustrieunternehmen Sportböden Fallschutzböden, Antirutschmatten zur Ladungssicherung, Trittschaldämmung, Schwingungsisolierung, Schutz- und Trennlagen für Bauanwendungen Preisträger Umweltwirtschaftspreis NRW, Energieeffizienzpreis NRW, für Produkte aus Sport, Akustik, Construction und Ladungssicherung Cradle to Cradle Certified Bronze-Zertifikat → Durchgängige und konsequente Kreislaufwirtschaft Mitglied beim wdk (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.) Zahlen und Fakten Gründung 1954 (70 Jahre), Familienunternehmen 4. Generation Berleburger Schaumstoffwerk GmbH, dann Regupol BSW Gmbh, seit 2023 Regupol Germany GmbH & Co. KG 750 Mitarbeiter weltweit 140 Mio. Umsatz pro Jahr 90.000 Tonnen recycelte Elastomere im Jahr Über 90 % Recyclingquote 60 % Umsatz im Ausland, in über 100 Ländern 11 Standorte weltweit in 7 Ländern 1. Deutschland: Hauptsitz in Bad Berleburg, Nordrhein-Westfalen3 2. USA: Tochtergesellschaft Regupol America LLC3 3. Australien: Tochtergesellschaft Regupol Australia Pty. Ltd.3 4. Vereinigte Arabische Emirate: Tochtergesellschaft Regupol Acoustics Middle East FZE3 5. Schweiz: Tochtergesellschaft Regupol Schweiz AG3 6. China: Tochtergesellschaft BSW Shanghai CO. LTD.3 Zusätzlich gibt es eine Tochtergesellschaft namens Regupol Zebra Athletics LLC, deren genauer Standort nicht spezifiziert ist3. Projekte Trittschalldämmung Burj Khalifa Laufbahnen und Sportböden in den beiden Olympiastadien Berlin und Münschen Nationalstadion Jamaika Elbphilharmonie Hotels Fitnessstudios Pferdeböden in Ställen Nachhaltigkeit Setzt auf Circular Economy (Kreislaufwirtschaft) Gebrauchtes REGUPOL-Material wird wieder zurückgenommen Befasst sich mit der stofflichen Verwertung elastischer Rohstoffe wie Gummi, EVA /Etylenvinylacetat-Schaum) und PU (Polyurethan= -Schaum → einer der größten Wiederverwerter dieser Stoffe weltweit Nachhaltiges Bauen Bausektor für 50 Prozent der Rohstoffgewinnung und 35 Prozent des Abfallaufkommens in der EU verantwortlich Regupol-Produkte enthalten bis zu 95 Prozent Recyclinganteile, Produkte sind besonders langlebig und können an Regupol nach Gebrauch zur Wiederverwendung zurückgegeben werden Zudem sind viele Produkte, beispielsweise Tartanbahnen, reparaturfähig und können eine Facelift erhalten Kreislaufwirtschaft 11.03.2020 Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft von der EU- Kommission, steht im Mittelpunkt des Europäischen Green Deals → gegen die Wegwerfgesellschaft Ziel: Produkte länger nutzen, leichter wiederverwendbar, reparierbar, recycelbar, Vermeidung von Abfall Regupol ist fester Bestandteil der Circular Economy durch den Einsatz von recycelter Elastomere Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Ende 2020 zielt vor allem auf verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft ab → Vermeiden und Recycling von Abfällen Regupol erfüllt alle Anforderungen des neuen § 45 Absatz 2 KrWG Bei Leistungsbeschaffung muss folgenden Erzeugnissen der Vorzug gegeben werden: die 1.in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind, 2. durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind, 3.sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen oder im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder 4.schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen Compliance Regupol hat eine Compliance-Richtlinie, die das Verhalten des Unternehmens regelt Dazu gehört das Verhalten gegen Korruption, Achtung der Menschenrechte aber auch der nachhalte Umgang mit der Umwelt und mit der Energie Standards, Gesetze und Vorschriften des Umweltschutzes werden in den Unternehmensbereichen eingehalten → Ressourcen schonen und verantwortungsvoll damit umzugehen Nachhaltiges Wirtschaften bei bestmöglichem Schutz der Umwelt Zertifikate im Bereich Nachhaltigkeit Achtsamer Umgang mit Ressourcen wird durch folgende Zertifikate gewährleistet: Qualitätsmanagementsysteme Zertifiziert nach ISO 9001 Umweltmanagementsysteme zertifiziert nach ISO 14001 Arbeitsschutzmanagementsysteme Zertifiziert nach ISO 45001 Energiemanagementsysteme zertifiziert nach ISO 50001 Cradle to Cradle Certified Bronze Mitglied in der „ Initiative New Life“ – setzte sich für optimale Kreislaufwirtschaft ein, Vorteile von Recycling-Produkten aus End-of-Life Tires (ELT) aufzeigen und zum nachhaltigen Handeln motivieren Allianz Zukunft Reifen (AZuR) setzt sich für klimafreundliche Reifen- Kreislaufwirtschaft in Europa ein, Neureifen nachhaltg herstellen, Altreifen Runderneuern, Reparieren oder Recycling→ im Werkstoff-Kreislauf halten Initiativen AZuR Innovationsforum Altreifen-Recycling seit 2020, Regupol ist Teil davon um Lösungen und Wege für einen ökologisch und ökonomisch sinnvollen Reifenkreislauf zu finden Masse an bereits genutzten Reifen durch neue Märkte und Absatzwege kontinuierlich zu verringern und Bestandteile der Reifen als wertvollen Rohstoff zu etablieren Initiative New Life – von der Wegwerfwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft, vom Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wkd) 2019 gegründet Unternehmensnetzwerk Klimaschutz der IHK – Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmen zum Thema Klimaschutz IED-Richtlinie (Industrial Emission Directive) EU-Rechtsvorschrift zur Minimierung von Umweltauswirkungen durch Industrieanlagen aus 2010 Umfasst Emissionen in Luft, Wasser und Boden und den Umgang mit Abfällen Anforderungen basieren auf den BVT-Merkblättern (beste Verfügbare Techniken) Anlagen durchlaufen ein Genehmigungsverfahren nach IED Emissionsgrenzwerte werden festgesetzt, Abfallmanagement und Behandlung von Abwasser wird festgelegt Regelmäßige Kontrollen und Berichte sind vorgeschrieben Die Umsetzung der IED Richtlinie in Deutsches Recht erfolgt durch Anpassung des BImSchG und des WHG IED Richtlinie wurde im Früjahr 2024 novelliert und muss bis 1. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt wedren Novellierung IED Richtlinie: Strengere Umweltauflagen Einführung von "Umweltleistungswerten" mit verbindlichen Bandbreiten2. Verbindliche Grenzwerte für Wasseremissionen2. Verpflichtende Einführung eines zertifizierten Umweltmanagementsystems für IE-Anlagen innerhalb von 34 Monaten2. Implementierung eines Chemikalienmanagementsystems (CMS)2. Förderung von Innovation und Transformation Verlängerung der Erprobungszeit für Zukunftstechnologien von 9 auf 30 Monate2. Möglichkeit zur Aussetzung der BVT-Schlussfolgerungen für bis zu 8 Jahre bei Verpflichtung zur tiefgreifenden industriellen Transformation2. Einführung eines indikativen Transformationsplans zur Förderung der Dekarbonisierung2. Überarbeitete Prozesse Verkürzter BREF-Prozess mit neuen Betriebsvorschriften bis Mitte 20262. Neue Überarbeitungszyklen: 8-jähriger Überprüfungszyklus und 4-jährige Erarbeitungszeit für BREFs2. Verbesserte Transparenz Stärkung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen4. Anlagen von Regupol 1. Anlage zur Herstellung von PU-Formteilen Nr. 5.11 Anhang 1 der 4. BImSchV (Anlagen zur Herstellung von Polyurethanformteilen, Bauteilen unter Verwendung von Polyurethan, Polyurethanblöcken in Kastenformen oder zum Ausschäumen von Hohlräumen mit Polyurethan, soweit die Menge der Polyurethan-Ausgangsstoffe 200 Kilogramm oder mehr je Stunde beträgt, ausgenommen Anlagen zum Einsatz von thermoplastischem Polyurethangranulat) (V ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) Emissionserklärungspflichtig nach 11. BimSchV 2. Anlage zur Herstellung von Kunststoffen Nr. 4.1.8 Anhang 1 der 4. BImSchV und Tätigkeit nach 4.1 des Anhang 1 der IE-Richtlinie Keine Mengenschwelle (Chemische Erzeugnisse) PRTP-Pflicht - Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und - verbringungsregister (European Pollutant Release and Transfer Register) ( G + E, mit Öffentlichkeitsbeteiligung) Emissionserklärungspflichtig nach 11. BImSchV 4. 1 Anhang 1 IED 1. Die Nr. 4.1 des Anhangs 1 der Industrieemissionsrichtlinie (IED) bezieht sich auf die chemische Industrie und umfasst die Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung im industriellen Umfang. Konkret beinhaltet diese Kategorie:Anlagen zur Herstellung von organischen Chemikalien 2. Anlagen zur Herstellung von anorganischen Chemikalien 3. Anlagen zur Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln 4. Anlagen zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden 5. Anlagen zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 6. Anlagen zur Herstellung von Explosivstoffen Diese Anlagen fallen unter die strengen Regelungen der IED und müssen die besten verfügbaren Techniken (BVT) anwenden, um Emissionen und Umweltauswirkungen zu minimieren1 4.In Deutschland wird diese Kategorie in der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) unter Nr. 4.1 aufgeführt und umfasst Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang3. Diese Anlagen sind in der Regel genehmigungsbedürftig und mit einem "G" (für genehmigungsbedürftig) sowie einem "E" (für IED-Anlage) gekennzeichnet4.Die Einordnung einer Anlage in diese Kategorie hat weitreichende Folgen für den Betreiber, da sie mit strengeren Umweltauflagen, regelmäßigen Kontrollen und Berichterstattungspflichten verbunden ist. E-PRTR Berichterstattung über Emissionen und Abfallmengen die Jahresmengen für Schadstoffemissionen in Wasser, Luft und Boden, welche die Schwellenwerte nach Anhang II der E- PRTR-Verordnung überschreiten, sowie die Verbringung von Abwasser nach außerhalb der Betriebseinrichtung (Indirekteinleitung), wenn die Jahresmengen der im Abwasser enthaltenen Schadstoffe die Schwellenwerte nach Anhang II der E-PRTR-Verordnung überschreiten, sowie die Verbringung von Abfällen nach außerhalb der Betriebseinrichtung, sofern in Summe 2 Tonnen für gefährliche Abfälle oder 2.000 Tonnen für nicht gefährliche Abfälle in einem Jahr überschritten werden. Unterschied PRTR und Emissionserklärung Die Emissionserklärung und das PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) sind zwei unterschiedliche Berichterstattungssysteme für Umweltdaten, die sich in mehreren Aspekten unterscheiden: Umfang und Inhalt Emissionserklärung: Fokussiert hauptsächlich auf Luftverunreinigungen2 Enthält Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen25 Umfasst auch Betriebsdaten und Arten des Betriebs2 PRTR: Breiter gefächert, umfasst Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden13 Beinhaltet zusätzlich Daten über Abfallverbringung und Schadstoffe im Abwasser34 Berichtspflicht und Häufigkeit Emissionserklärung: Gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz2 Wird alle vier Jahre abgegeben25 PRTR: Betrifft größere Industriebetriebe, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten13 Erfordert jährliche Berichterstattung1 Rechtliche Grundlagen Emissionserklärung: Basiert auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 11. BImSchV in Deutschland25 PRTR: Gründet auf der EG-Verordnung Nr. 166/2006 und dem UN-ECE PRTR-Protokoll134 Öffentliche Zugänglichkeit Emissionserklärung: Primär für behördliche Zwecke bestimmt2 PRTR: Explizit als öffentlich zugängliche Datenbank konzipiert137 Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das PRTR ein umfassenderes und öffentlich zugängliches Register für Schadstofffreisetzungen und -verbringungen ist, während die Emissionserklärung ein spezifischeres Instrument zur Überwachung von Luftemissionen darstellt. Was mache ich? Diplom Geographin 6 Jahre Umweltamt Düsseldorf, Betrieblicher Umweltschutz (Baustoffindustrie, Chemische Industrie, Produzierende Gewerbe, BHKWs) Genehmigung und Überwachung von Anlagen in den Rechtsbereichen Wasserrecht, Immissionsschutzrechts und Abfallrecht 6 Jahre Untere Wasserbehörde Kreis Soest Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, bald auch Genehmigungen aus dem gesamten Wasserrecht Außendienst, Überwachung, Beratung, Ordnungsrechtliche Maßnahmen, selbstständige Fragen an Regupol Werden auch Produkte für private Endverbraucher hergestellt oder nur B2B für andere Unternehmen? Gibt es ein Ganzes Team, welches sich mit den Gefahrstoffen beschäftigt? Wie ist das Gefahrstoffmanagement im Unternehmen eingebettet? Ist es Teil von Arbeitsschutz und Umweltschutz? Wie erfolgt die Einarbeitung? Gibt es eine bestimmte Person, die mich einarbeiten würde? Wird im Team gearbeitet? Gibt es schon ein laufendes Gefahrstoffmanagement? Gibt es hier Nachholbedarf? Was sind die größten Herausforderungen bei diesem Aufgabenbereich? Wo gibt es die größten Probleme? Welches Stundenmodell könnte sich die Firma vorstellen? Ist flexibles Arbeiten möglich? (Gleitzeit, Homeoffice, Stundenkonto) Gibt es auf lange Sicht Entwicklungsmöglichkeiten? Z.B. in Richtung ISO-Zertifizierung, Genehmigungsmanagement, Behördenkontakte, Gefahrstoff und/oder Gewässeruschutzbeauftragte?? Wie erfolgen Fortbildungen und Schulungen? Intern? Extern? BEW? Würde auch die Unterweisung der Beschäftigten durch mich erfolgen? Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Was wird geboten? Ist verstärktes Homeoffice bei kranken Kindern und in den Feríen möglich? Können Überstunden angesammelt und in den Ferien abgefeiert werden? Warum ich? Ich habe keine Scheu vor Gesetzestexten, Paragraphen, Verordnungen oder Technischen Regelwerken Ich kann helfen, wenn sich Behörden zu Prüfungen ankündigen (wasserrechtlich und immissionsschutzrechtlich, also auch über den Gefahrstoffbereich hinaus). Ich arbeite mich sehr gerne intensiv in komplexe Themen ein und möchte dann darin richtig gut und ein Experte werden (vgl. JGS-Anlagen, Landesarbeitsgruppe) Meine Führungskräfte sagen immer über mich, dass man mich einfach laufen lassen kann. Ich arbeite immer motiviert und absolut selbstständig. Ich sehe die Arbeit, decke Mängel auf und finde Lösungen. (unaufgeforderte Überlieferung der Überwachungszahlen) Dazu bin ich im Paragraphendschungel dazu in der Lage pragmatische Lösungswege zu finden. (vgl. Übergangslösungen, setze mich auch auf Landesebene in Arbeitsgruppen für die pragmatische Umsetzung der Gesetze und Verordnungen ein). Ich bleibe in stressigen Situationen ruhig und fokussiert und kann mein Fachwissen adressatengerecht, als auch Laien gegenüber verständlich vermitteln. Das befähigt mich für die Unterweisungen. Ich arbeite sehr strukturiert und behalten auch bei einer Vielzahl von Informationen, Daten und Terminen den Überblick (vgl. Alleinige Überwachung aller Betriebe im Kreis Soest) Ich finde Lösungen um komplexe Prozesse zukünftig strukturierter abarbeiten zu können. (vgl. Matrix zur Bewertung des Risikopotentials der Betriebe im Kreis Soest für das Gewässer) Ich arbeite nicht einfach nur um Geld zu verdienen, sondern weil ich etwas für den Betrieb erreichen will. (vgl. Ich konnte im Kreis Soest die Akzeptanz der Überwachungen enorm steigern und habe bewirkt, dass die Gesamtzahl der festgestellten Mängel in den letzten Jahren stark gesunken ist. Ich ziehe definitiv nach Bad Berleburg und werde hier auch langfristig bleiben. Ich wohne ganz in der Nähe und werde den öffentlichen Dienst daher allen aufgrund der Lage meiner neuen Heimat sowieso verlassen müssen. Ich habe es immer sehr gut hinbekommen trotz meiner Kinder zu arbeiten. Mit zwei Kindern habe ich immer Vollzeit gearbeitet. Mit drei Kindern Teilzeit. Meine Kinder kennen es, dass ich im Homeoffice arbeite. Das klappt sehr gut. So gut, dass ich trotz drei Kinder noch nie einen Kinderkranktag eingelegt habe. Ich arbeite einfach total gerne und brauche das auch und bin dafür bekannt kollegial zu sein und gute Laune zu verbreiten. Ich helfe wo ich kann und schrecke nicht vor neuen Aufgaben zurück. Ich arbeite gerne mit dem Computer, schreibe gerne, Nutze gerne Datenbanken, Excel und Fachanwendungen. Arbeite mich da gerne ein und bin immer daran interessiert neue Fachanwendungen zu lernen und zu nutzen. Warum Wechsel von Behörde in die Industrie? Ich bin sehr motiviert und möchte mit meiner Arbeit auch etwas bewirken, also einen Mehrwert schaffen Ich befürchte nach 12 Jahren ÖD, dass auch lange Sicht durch die festen Strukturen im ÖD, den starren Aufgabenzuschnitt und die extrem langsamen Entscheidungsprozesse ich mich einfach nur noch ausgebremst fühle Mein Aufgabenbereich (wgS) ist mir mitlwerweile zu starr. Das Thema Gefahrstoffe und Arbeitsschutz gekoppelt mit Umweltschutz sehe ich als eine sinnvolle Erweiterung meines Wissens an, mit dem ich auch viel universeller einzusetzen bin. Ich erhoffe mir über den Tellerrand schauen zu können und diese Rechtsbereiche miteinander verknüpfen zu können, während ich im ÖD starr an einen Rechtsbereich gebunden bin. Ich möchte nicht mehr Teil des rechtlichen Gängelungssystems sein. Ich stehe in der Überwachung immer wieder vor den Scherben der Existenzen der Betreiber und weiß in vielen Situationen, dass das, was ich fordern muss, den Betrieb finanziell massiv belastet, aber gleichzeitig nur einen geriaaangen Mehrwert für das Gewässer hat Ich möchte Teil einer Firma sein, mich zugehörig fühlen, in Bad Berleburg ankommen und trotz der Tatsache, dass ich die Seiten wechsle, immer noch etwas Gutes für die Umwelt tun. EHS Umwelt (Environment), Gesundheit (Health), Sicherheit (Safety) Umweltschutz, Gesundheitsmanagement und Arbeitssicherheit EHS Compliance bezieht sich auf alle Gesetzte, Regeln, Richtlinien, Vorgaben, Prozesse, Aktivitäten und Strategien um Betrieb, Mitarbeiter und Umwelt zu schützen Gesundheits- Umwelt- und Arbeitsschutz ab der Rohstoffbeschaffung bis hin zur Übergabe des Produktes an den Kunden Z.B. Gefahrenanalyse am Arbeitsplatz, Unterweisung der Beschäftigten zur Unfallprävention, Lärm und Brandschutz, Umweltschutzmaßnahmen Auszug deutsche Arbeits- und Gesundheitsregelungen Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG Chemikaliengesetz – ChemG Produktsicherheitsgesetz – ProdSG Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV Gefahrstoffverordnung – GefStoffV PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln & Informationen – DGUV-V, DGUV-R, DGUV-I Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA diverse Umweltschutz-Gesetze, z.B. Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG, Wasserhaushaltsgesetz – WHG oder Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV ISO Norm 14001 Fokus des EHS-Sektors Umwelt: Umweltmanagement, weltweiter Standard, gewährleistet, das Unternehmen ihre Umweltleistungen optimieren, gesetzliche Vorgaben erfüllen und Nachhaltigkeitsziele umsetzen. Maßnahmen: Energiemanagement und -verbrauch Kontrolle und Verringerung von Luftemissionen Anschaffung und Lebensdauer von Produkten Sparsamkeit bei der Wassernutzung Abfallmanagement, Reduzierung des Abfallaufkommens sowie Entsorgungswege Verwendung von Chemikalien ISO Norm 45001 Sicherheit Sicherheit aller Angestellten, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien gewährleisten Arbeitsschutzbelehrungen Gefährdungsbeurteilungen, mit der Analyse von physikalischen Einwirkungen sowie psychischen Faktoren, Gefahrstoffkataster etc. Betriebsanweisungen Anlagensicherheit Persönliche Schutzausrüstung Beratung durch Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ineinandergreifen von EHS-Gebieten Verwendung eines Gefahrstoffkatasters zu schädlichen Chemikalien im Rahmen der Arbeitssicherheit wirkt sich auch auf die Gesundheit der Beschäftigten und zugleich auf die Umwelt aus. Elastomere Elastomere (Singular das Elastomer, auch Elaste) sind formfeste, aber elastisch verformbare Kunststoffe, hohe Flexibilität Die Kunststoffe können sich bei Zug- und Druckbelastung elastisch verformen, finden aber danach in ihre ursprüngliche, unverformte Gestalt zurück. Elastomere finden unter anderem Verwendung als Material für Reifen, Gummibänder, Dichtungsringe usw. Die bekanntesten Elastomere sind die Vulkanisate von Natur- und Synthesekautschuk sowie Silikonkautschuk. Herstellung durch Polymerisation und Vulkanisation (Schwefelbrücken zwischen den Polymerketten) Naturkautschuk Nach dem Sammeln des Kautschuks wird er mit Ammoniak stabilisiert und konzentriert, um seinen Wassergehalt zu senken oder auf mehr oder weniger kontrollierte Weise zum Gerinnen gebracht (koaguliert). Anschließend wird er getrocknet und zu Ballen geformt. Synthetischer Kautschuk Die Herstellung von Elastomeren erfolgt in vier aufeinanderfolgenden Schritten Die Formulierung von Hunderten von Inhaltsstoffen,die den gewünschten Leistungen der Endprodukte entspricht. Die Mischung baut verschiedene Stoffe in das Elastomer ein wie Ruß, Kreide und Öle. Die Formung des Elastomers durch Gießen oder Extrudieren (Profilextrusion). Die Vulkanisierung, bei der dem Elastomer Schwefel zugefügt wird und es gekocht wird, um ihm seine Elastizität zu geben. Die wichtigsten industriell hergestellten Kautschukarten sind Buna (Styrol + Butadien) Ethylen + Propylen Butylkautschuk (Isobut + Butadien oder Isopren) synthetisches Polyisopren Neopren (Chloropren) Nitrilkautschuk: Butadien + Acrylnitril Kautschuk – ob Naturkautschuk oder synthetischer Kautschuk – wird fast ausschließlich in Mischungen mit anderen Stoffen verwendet verstärkende Füllstoffe: der wichtigste ist Industrieruß (Carbon Black – dadurch entsteht die Färbung der Kautschukprodukte). Sie verbessern die mechanische Widerstandsfähigkeit und die Abriebfestigkeit. Weichmacher (z.B. Öle) Schutzstoffe, z. B. gegen UV-Strahlen oder Licht Stoffe zur Vulkanisation (Schwefel, Zinkoxid, Vulkanisationsbeschleuniger, Peroxide usw.) Verschiedene andere Stoffe wie Farbstoffe, Quellstoffe, Flammschutzmittel usw. Was ist ein Gefahrstoff Ein Gefahrstoff ist eine Substanz oder ein Gemisch, das aufgrund seiner physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften eine potenzielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt17. Gefahrstoffe können verschiedene Risiken aufweisen: Physikalische Gefahren: Stoffe, die explosionsfähig, entzündlich oder brandfördernd sind36. Gesundheitsgefahren: Substanzen, die giftig, ätzend, reizend oder gesundheitsschädlich sein können15. Umweltgefahren: Stoffe, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben5. Gefahrstoffe werden nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP- Verordnung) klassifiziert und gekennzeichnet7. Sie können in verschiedenen Formen vorkommen, wie: Chemische Gefahrstoffe: z.B. Säuren, Laugen, Lösungsmittel4 Biologische Gefahrstoffe: z.B. Bakterien, Viren, Pilze4 Radioaktive Stoffe: Materialien, die ionisierende Strahlung aussenden4 Im Alltag und in der Industrie finden sich zahlreiche Beispiele für Gefahrstoffe, wie Benzin, Alkohol, Propangas, Wasserstoff oder bestimmte Pflanzenschutzmittel6. Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen erfordert spezielle Schutzmaßnahmen und eine entsprechende Kennzeichnung, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten5. Was ist ein Gefahrstoff Ein Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ein Stoff oder Zubereitung, der aufgrund seiner chemischen, physikalischen oder gesundheitsgefährdenden Eigenschaften potenziell Schaden verursachen kann. Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen in Deutschland und stellt sicher, dass Arbeiter und die Umwelt vor Gefährdungen durch diese Stoffe geschützt werden. Nach § 3 der Gefahrstoffverordnung sind Gefahrstoffe insbesondere: 1. Stoffe und Gemische, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen: 1. Entzündlich 2. Explosiv 3. Ätzend 4. Gesundheitsschädlich 5. Krebserzeugend 6. Erbgutverändernd 7. Fortpflanzungsgefährdend 8. Sensibilisierend (allergieauslösend) 9. Umweltschädlich 2. Stoffe, die gemäß der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) oder der Gefahrstoffkennzeichnung als gefährlich eingestuft sind. Diese Einstufung basiert auf den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften des Stoffes. Gefahrstoffe können in vielen Bereichen vorkommen, z.B. in der Chemie-, Pharma- oder Bauindustrie, und müssen in der Regel mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen behandelt werden. Die Verordnung stellt Anforderungen an die Kennzeichnung, Lagerung, den Transport und die Handhabung von Gefahrstoffen, um die Gefährdung für Mensch und Umwelt zu minimieren. Was ist ein Gefahrstoff nach CLP Fortpflanzungsgefährdend: Stoffe, die die Fortpflanzungsfähigkeit Nach der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), die die Einstufung, beeinträchtigen oder das ungeborene Kind gefährden können (z.B. Blei, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen regelt, werden gefährliche Thalidomid). Stoffe nach verschiedenen Gefährlichkeitskategorien eingestuft. Diese Verordnung folgt einem systematischen Verfahren, das auf Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern und Einatembare Dämpfe/Aerosole: Stoffe, die beim Einatmen Gefahrenhinweisen basiert. gesundheitsschädlich sind (z.B. Asbeststaub, feine Metallpartikel). Gefährliche Stoffe werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, je nach ihrer Schädlich für die Organe: Stoffe, die Organschäden verursachen können, physikalischen, gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährdenden Eigenschaft. Die wie z.B. Leber- oder Nierenschäden (z.B. Lösungsmittel wie Trichlorethan). wichtigsten Kategorien sind: 3. Umweltgefahren 1. Physikalische Gefährdung Gefährlich für die Wasserorganismen: Stoffe, die Gewässer oder die darin Explosiv: Stoffe, die eine Explosion verursachen können (z.B. Sprengstoffe). lebenden Organismen schädigen können (z.B. Pestizide, bestimmte Chemikalien). Entzündlich: Stoffe, die leicht entzündbar sind (z.B. Benzin, Alkohol). Langfristig gefährlich für die Umwelt: Stoffe, die über längere Zeiträume die Oxidierend: Stoffe, die die Entzündung anderer Materialien fördern können (z.B. Umwelt belasten und schädigen (z.B. persistent, bioakkumulativ und toxisch – Wasserstoffperoxid, Kaliumchlorat). PBT-Stoffe). Gas unter Druck: Gase, die unter Druck stehen und in bestimmten Situationen gefährlich Gefahrenpiktogramme und Signalwörter: werden können (z.B. Propan, Sauerstoff in Druckbehältern). Gefährliche Stoffe werden mit Piktogrammen gekennzeichnet, die Korrosiv: Stoffe, die Metall oder Haut stark ätzen oder zerstören können (z.B. Salzsäure, verschiedene Gefahren symbolisieren, wie z.B.: Natronlauge). Flamme (für entzündliche Stoffe) Erhitzend: Stoffe, die bei der Lagerung oder Verwendung gefährliche Reaktionen erzeugen Totenkopf mit gekreuzten Knochen (für toxische Stoffe) können. Gesundheitsgefahr (für krebserzeugende, erbgutverändernde oder 2. Gesundheitsgefahren fortpflanzungsgefährdende Stoffe) Akute Toxizität: Stoffe, die beim Kontakt mit dem Körper akut toxische Effekte verursachen Umwelt (für umweltschädliche Stoffe) (z.B. Zyanid, Nikotin). Signalwörter wie „Gefahr“ oder „Achtung“ kennzeichnen das Risiko, das von Hautätzend/Hautreizend: Stoffe, die Hautverletzungen wie Verbrennungen oder einem Stoff ausgeht. Hautreizungen verursachen können (z.B. Säuren, Laugen). Die CLP-Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Augenreizung/Augenverätzend: Stoffe, die Augen schädigen oder reizen können (z.B. Stoffen zu erhöhen und sicherzustellen, dass sowohl Verbraucher als auch Ammoniak, Schwefelsäure). Arbeitnehmer durch klare Kennzeichnung und Information geschützt sind. Sensibilisierend: Stoffe, die Allergien auslösen können (z.B. Isocyanate, bestimmte Duftstoffe). Krebserzeugend: Stoffe, die Krebs verursachen können (z.B. Asbest, Benzol). Erbgutverändernd: Stoffe, die genetische Veränderungen hervorrufen können (z.B. bestimmte Lösungsmittel, Blei). Was bedeutet Gefahrstoffmanagement Ist der Prozess der Auswahl und Beschaffung eines Gefahrstoffs bis zu seiner Verwendung Das Mangagementsystem gewährleistet eine systematische Vorgehensweise: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Gefahrstoffverzeichnis Gefahrstoffmanagement ist in Arbeitsschutz- und/oder Umweltschutzmanagement eingebunden Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung Bezogen auf die Gefahrstoffverordnung beinhaltet das Gefahrstoffmanagement i.W. folgende Pflichten: Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz, § 6 GefStoffV, TRGS 400) Ableitung von Schutzmaßnahmen (Abschnitt 4 GefStoffV, TRGS 500) und Überprüfung ihrer Wirksamkeit (§ 7 GefStoffV) Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, u.a. der getroffenen Maßnahmen (§§ 6 und 7 GefStoffV) Information und Unterweisung der Beschäftigten (§ 14 GefStoffV) Arbeitgeber müssen diese Anforderungen erfüllen. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt können den Unternehmer bei der Umsetzung beraten. Gefahrstoffmanagement als Prozess Auswahl und Beschaffen: Vor Auswahl Sicherheitsdatenblatt prüfen, Gefahrenpiktogramme, H- Sätze (Gefährdungen) und P-Sätze (Sicherheitshinweise), Prüfen ob Gefahrstoffe entstehen können, bevor neue Verfahren eingeführt werden Gefährdungsbeurteilung: Vor Aufnahme der Tätigkeit muss diese durchgeführt und dokumentiert werden, auch für Stoffe, die durch das Arbeitsverfahren entstehen. Dabei erfolgt auch die Substitutionsprüfung: Prüfung ob ein weniger gefährdender Stoff/ ein Verfahren eingesetzt werden kann. Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden EMKG und Schutzmaßnahmen Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist ein Hilfsmittel zur schnellen Beurteilung von Gefährdungen durch Einatmen (inhalativ), Hautkontakt (dermal) sowie durch physikalisch-chemische Wirkungen von Gefahrstoffen (Brand, Explosion). Anwender können in wenigen Schritten geeignete Schutzmaßnahmen finden. Das EMKG steht u.a. als kostenlose Software und App zur Verfügung. Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt, umgesetzt und die Wirksamkeit überprüft werden Es muss ein Gefahrstoffverzeichnis für alle verwendeten Gefahrstoffe erstellt und aktualisiert werden Betriebsanweisungen und Unterweisungen Mitarbeiter müssen regelmäßig mündlich über die bestimmungsgemäße Verwendung der Gefahrstoffe sowie mögliche Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen unterwiesen werden Unterweisungen müssen anhand von schriftlichen Betriebsanweisungen durchgeführt werden Die Infos für die Betriebsanweisungen liefert das Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisungen müssen stetig aktualisiert werden Dort sind auch Anweisungen zum sicheren Lagern und sachgerechten Entsorgen Lagern, Transportieren, Entsorgen Es sind beispielsweise die Vorgaben der AwSV und des WHG bei Lagerung und Transport zu beachten Ordnungsgemäße Entsorgung, auch von Leergebinden Dazu Abschnitt 13 Sicherheitsdatenblatt, v.a. mit dem Abfallschlüssel Beauftragte Gewässerschutz Immissionsschutz Abfall Gefahrstoff Betriebsanweisungen Für Gefahrstoffe enthalten arbeitsplatz-, tätigkeits-, und Stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln für den Umgang mit Gefahrstoffen Sie sind standardisiert und Mitarbeiter müssen mündlich unterwiesen werden Sie müssen für die Angestellten zugänglich sein Basis für die Betriebsanweisung ist das Sicherheitsdatenblatt, Datenbank „Internationale Chemical Safety Cards“ und die GESTIS-Stoffdatenbank Es gibt Vorlagen und Softwarelösungen zur Erstellung Aufbau Betriebsanweisungen Nicht festgelegt, aber nach DGUV-I 221-010 „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ sollen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe in Orange gestaltet werden, Bedienung von Maschinen und Arbeitsverfahren in Blau und zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstung in Grün. Kann aber selbst festgelegt werden Die Inhalte der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe legt dagegen die TRGS 555 fest (Kap. 3.2.1): 1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit 2. Gefahrstoffe (Bezeichnung) 3. Gefahren für Mensch und Umwelt 4. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln 5. Verhalten im Gefahrenfall 6. Erste Hilfe 7. Sachgerechte Entsorgung Der Anhang zur TRGS 555 zeigt, welche Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt für welchen Abschnitt der Betriebsanweisung genutzt werden sollen. Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie Betriebsstörungen müssen berücksichtigt werden DIN A4 Gefahrenpiktogramme , Symbole, Gebots-, Verbots- und Warnzeichen nutzen Kennzeichnung gem. der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Haufe Gefährdungsbeurteilung Systematisches Ermitteln, Beurteilen und Bewerten möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie das Festlegen erforderlicher Maßnahmen (vgl. Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) Gefährdungsbeurteilung kann sich auf Arbeitsplatz/Bereich, Tätigkeit, Arbeitsorganisation oder bestimmte Themen beziehen Gesetzliche Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung: §§ 5,6 ArbSchG Konkrete Pflichten für den Umgang mit Gefahrstoffen, das Betreiben von Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten sind die Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung bzw. Arbeitsstättenverordnung Dazu gehören technische Regeln (TRGS, TRBS, ASR) Gefährdungsbeurteilung vor Beschaffung neuer Stoffe Gemäß § 7 Abs. 1 GefStoffV muss vor Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden Vorab muss das Sicherheitsdatenblatt angefordert werden SDB müssen von Fachkundigen auf Vollständigkeit, Plausibilität geprüft werden, von der Person werden auch Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenfestsetzung durchgeführt Es erfolgt dann die Substitutionsprüfung und sodann die Freigabe für die Beschaffung CLP-Verordnung regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen in Europa „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wird die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen weltweit angeglichen In Europa werden diese Vorgaben durch die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) in EU-Recht umgesetzt, das sind die Regelungen vor dem Inverkehrbringen Es können zusätzliche Gefahren gekennzeichnet werden, die in GHS noch nicht berücksichtigt wurden Es gibt 9 Gefahrenpiktogramme Kennzeichnung erfolgt auf Etikett und Sicherheitsdatenblatt Es braucht ein Gefahrenpiktogramm, ein Signalwort, Gefahrenhinweis H- Sätze, Sicherheitshinweis P-Sätze, bzw. Gefahr, Prävention, Gegenmaßnahmen, Lagerung und Entsorgung CLP Hauptelemente der CLP-Verordnung Einstufung: Gefährliche Chemikalien werden anhand ihrer intrinsischen Eigenschaften identifiziert und in Gefahrenklassen und -kategorien eingeordnet24. Kennzeichnung: Standardisierte Symbole, Gefahren- und Sicherheitshinweise informieren Anwender über potenzielle Risiken auf Etiketten und in Sicherheitsdatenblättern2. Verpackung: Spezielle Anforderungen an die Verpackung bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische werden festgelegt2. Wichtige Aspekte Die CLP-Verordnung basiert auf dem Global Harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen24. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Stoffe und Gemische gemäß der Verordnung einzustufen und zu kennzeichnen1. Einstufungen müssen innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen an das Einstufungs- und Kennzeichnungsregister der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemeldet werden1. Für bestimmte Stoffe gibt es harmonisierte Einstufungen, die rechtsverbindlich sind und von allen Lieferanten berücksichtigt werden müssen4. Die CLP-Verordnung ist ein zentrales Element der EU-Chemikalienpolitik und steht in engem Zusammenhang mit anderen Regelungen wie der REACH-Verordnung Gefahrenpiktogramme Sie sind rautenförmig, rotumrandet, mit schwarzem Symbol auf weißen Grund Explodierende Bombe (GHS01) Flamme (GHS02) Flamme über einem Kreis (GHS03) Gasflasche (GHS04) Ätzwirkung (GHS05) Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) Ausrufezeichen (GHS07) Gesundheitsgefahr (GHS08) Umwelt (GHS09) Gefahrenklassen nach CLP-Verordnung Die Gefahrenklasse (§ 3 GefStoffV) beschreibt die Art der Gefahr 28 Gefahrenklassen 16 für physikalische Gefahren 10 für menschliche Gesundheit 2 für Umwelt –und weitere Gefahren Gefahrenkategorie unterteilt die Gefahrenklassen je nach Schwere der Gefahr, je höher die Kategorie, desto schwächer die Gefahr Gefahrgutklassen nach ADR Es gibt nach ADR 9 Gefahrgutklassen Der jeweiligen Klasse entsprechend erfolgt die Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke, Container oder Fahrzeuge für den Transport Bei Gefahrstoffen, die auf öffentlichen Transportwegen transportiert werden sollen ist zu prüfen, ob sie nach ADR als Gefahrgut einzustufen sind Nicht jedes Gefahrgut ist auch ein Gefahrstoff Ablauf Gefahrstoffmanagement Neuer Stoff → SDB beschaffen und prüfen, ob plausibel und vollständig → evtl. weitere Infos einholen→ Verfügbarkeit Stoff prüfen und Lagerort finden→ Einsatzmöglichkeit prüfen → Substitutionsprüfung (TRGS 600) durchführen → keine Substitution möglich? → Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen →Stoff freigeben → in Gebindegrößen beschaffen, die handhabbar und lagerbar sind → Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen → Stoff im Gefahrstoffverzeichnis inkl. Substitutionsprüfung erfassen → evtl. persönliche Schutzausrüstung (PSA) bestellen und falls keine ausreichenden Infos im SDB, Eignungsprüfung durchführen→ jährliche Unterweisung in PSA →Einsatz des Stoffes beginnt → regelmäßig SDB auf Aktualität prüfen → regelmäßig prüfen ob Stoffe oder Verfahren genutzt werde können, die weniger gefährlich sind Sicherheitsdatenblätter SDB liefert Infos darüber, um welchen Gefahrstoff es sich handelt, welche Gefährdung besteht und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, zum Festlegen von Schutzmaßnahmen und für Betriebsanweisungen Liefert Kontaktdaten Lieferant, Handelsname des Stoffes und Gebindegrößen Gewerbliche (nachgeschaltete Anwender) müssen SDB und sonstige Infos für Gefährdungsbeurteilung vom Lieferanten beschaffen (mind. Alle 2 Jahre aktuelle Version) SDB sind häufig fehlerhaft und müssen geprüft werden. Auf Korrektur durch Lieferanten muss bestanden werden Plausibilitätsprüfung des SDB mit Gefahrstoffportalen und –datenbanken Lieferant (nach REACH Hersteller, Inverkehrbringer (Händler) oder Importeur) von Stoffen du Gemischen muss SDB kostenlos in jeweiliger Landessprache zur Verfügung stellen. SDB muss von Fachkundiger Person erstellt und regelmäßig aktualisiert werden Nach REACH-Verordnung Art. 31 i.V. mit Anhang II 1907/2006/EG Aufbau Sicherheitsdatenblatt nach TRGS 220 Gemäß TRGS 220 muss ein Sicherheitsdatenblatt folgende 16 Rubriken in der angegebenen Reihenfolge enthalten1: 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3. Mögliche Gefahren 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 7. Handhabung und Lagerung 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 10. Stabilität und Reaktivität 11. Toxikologische Angaben 12. Umweltbezogene Angaben 13. Hinweise zur Entsorgung 14. Angaben zum Transport 15. Rechtsvorschriften 16. Sonstige Angaben Das Sicherheitsdatenblatt soll dem berufsmäßigen Verwender die notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen für Tätigkeiten mit Stoffen und Zubereitungen vermitteln1. Die Angaben müssen konsistent, exakt und kurz gefasst sein1. Zusätzlich müssen physikalisch- chemische, sicherheitstechnische, toxikologische und ökotoxikologische Daten sowie Umgangsempfehlungen enthalten sein Gefahrstoffverzeichnis Muss nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung mind. Folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Gefahrstoffes, Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen, Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Lagerort und Verarbeitungsort Im besten Fall noch Angabe der WKG Verweis auf aktuelle SDB Dokumentation der Substitutionsprüfung Lageplan sinnvoll Gefahrstoffverzeichnis Aus der Zusammenschau aller Gefahrstoffe und Anwendungen kann beurteilt werden ob für gleiche Tätigkeiten unterschiedliche Stoffe eingesetzt werden oder verschiedene Stoffe mit gleichen Eigenschaften durch einen Stoff ersetzt werden können oder gleiche Stoffe an verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Im letzten Fall können ggf. mehrere Personen in Gruppen zum gleichen Thema nach § 12 ArbSchG bzw. § 14 GefStoffV unterwiesen werden. Zudem kann die Beschaffung ermitteln, für welche Stoffe bei Bestellungen Mengenrabatte ausgehandelt werden können. TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Gefahrstoffe so lagern, dass sie die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht gefährden Geeignete Behälter und Lagerorte sind entscheidend, sowie die Menge TRGS regelt welche Maßnahmen grundsätzlich bzw. ab welcher Menge zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen Abschn. 4 regelt Maßnahmen für die Lagerung innerhalb als auch außerhalb von Lagern Kleinmengen sind dabei die max. erlaubte Menge an Gefahrstoffen, für die die Einhaltung dieser allgemeinen Maßnahmen ausreicht Wird Mengenschwelle nach Tab. 1 Abschn. 1 TRGS 510 überschritten sind zusätzliche Maßnahmen, z.B. Lagerung in Gefahrstofflagern notwendig (mind. die überschreitende Menge) Insgesamt darf die Kleinmenge, die außerhalb von Lagern gelagert wird 1500 kg nicht überschreiten Nach Anhang 2 werden Gefahrstoffe sog. Lagerklassen (LGK) zugeordnet → gibt Auskunft darüber was zusammen, getrennt und separat gelagert werden darf (Separatlagerung ist Lagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mind. 90 min.) Einstufung der Lagerklasse basiert auf Einstufung nach CLP-Verordnung sowie Gefahrgutrecht, Infos dazu im SDB und Kennzeichnung gem. Gefahrgutstoff- bzw. Gefahrgutrecht Die Lagerklasse entspricht bei Gefahrgütern i. d. R. der Gefahrgutklasse Gefahrstofflager Anforderungen an Gefahrstofflager hängt von Art, Einstufung und Menge der zu lagernden Stoffe und Gemische ab Zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gehören: Ein- und Auslagern, Transportieren innerhalb des Lagern, Beseitigung (unbeabsichtigt) freigesetzter Gefahrstoffe Die Maßnahmen der TRGS sind abhängig von Art, Einstufung nach CLP-Verordnung und Menge des Gefahrstoffes Sie regelt welche Stoffe zusammen, getrennt bzw. separat gelagert werden dürfen Lager können Gebäude, Bereiche in Gebäuden, im Freien, Container, Schränke Verboten ist das Lagern in: Verkehrswegen (Treppen, Flucht/Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten, enge Höfe), Pausen, Bereitschaftsräume, Sanitärräume, Tagungsräume In Arbeitsräumen immer in besonderen Einrichtungen, wie Sicherheitsschränken lagern Lagerung erfolgt nach TRGS 510 in Fässern, Kanistern, Flachen, Sacken, Containern, Druckgasbehältern etc., nach TRGS 509 in Tanks, Silos, Bunkern Möglichst in Originalbehältern lagern oder in ebenfalls nach CLP-Verordnung gekennzeichneten geeigneten und beständigen Behältern, die eine Reaktion mit Licht, Wärme, Feuchtigkeit verhindern Beleuchtet, belüftet, beständiger, dichter Boden, Löschmittel bereit, standsichere, beständige Regale, sichere Stapelung und Aufstellung der Behälter, Inspektionsgänge sodass alle Gebinde/Paletten eingesehen werden können, alles identifizierbar kennzeichnen, Gefährdungen du Schutzmaßnahmen müssen direkt ersichtlich sein. Regelmäßige Kontrollen aller Behälter und Lagereinrichtungen Abschließbar oder Zugangsbeschränkung Rückhaltung der Stoffe nach TRGS 510 und AwSV Löschwasserrückhaltung nach AwSV und Löschwasserrückhalterichtlinie REACH REACH steht für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Es handelt sich um eine Verordnung der Europäischen Union, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist15. Die Hauptziele von REACH sind: Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien Förderung alternativer Methoden zur Bewertung von Stoffgefahren Förderung der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Chemieindustrie REACH legt die Beweislast auf die Unternehmen. Diese müssen: Die Risiken der von ihnen hergestellten oder in der EU vermarkteten Stoffe identifizieren und kontrollieren Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nachweisen, wie der Stoff sicher verwendet werden kann Risikomanagementmaßnahmen an die Anwender kommunizieren1 Die Verordnung gilt für die meisten chemischen Stoffe, einschließlich solcher in Alltagsprodukten wie Reinigungsmitteln, Farben und Elektrogeräten. Sie betrifft Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien12. REACH REACH umfasst verschiedene Prozesse: Registrierung: Unternehmen müssen Informationen zu ihren Chemikalien sammeln und an die ECHA übermitteln Bewertung: ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen die Sicherheit der registrierten Stoffe Zulassung: Für besonders besorgniserregende Stoffe Beschränkung: Zum Schutz vor unannehmbaren Risiken GefahrstoffV Lagern: Aufbewahren zur späteren Verwendung oder zur Abgabe an andere Bereithalten: Aufbewahren zur sofortigen Verwendung z.B. am Arbeitsplatz Menge der Gefahrstoffe am Arbeitsplatz muss auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist, begrenzt werden (Tagesbedarf, oder Schichtdauer) TRGS 220 TRGS 220 ist eine Technische Regel für Gefahrstoffe, die sich mit Sicherheitsdatenblättern befasst123. Sie gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder12. Hauptaspekte der TRGS 220 Zweck: Das Sicherheitsdatenblatt soll dem berufsmäßigen Verwender die notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen für Tätigkeiten mit Stoffen und Zubereitungen vermitteln1. Inhalt: Die TRGS 220 erläutert die in der EG-Richtlinie vorgegebenen physikalisch- chemischen, sicherheitstechnischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten und Umgangsempfehlungen1. Aktualisierung: Neue Fassungen des Sicherheitsdatenblatts müssen mit dem Vermerk "überarbeitet am...(Datum)" versehen und kostenlos an Abnehmer der letzten zwölf Monate übermittelt werden1. Ausnahmen: Für gefährliche Stoffe und Zubereitungen im Einzelhandel, die mit ausreichenden Informationen versehen sind, muss kein Sicherheitsdatenblatt geliefert werden1. Nationale Aspekte: Die aktuelle Version der TRGS 220 (Stand Februar 2022) befasst sich mit nationalen Aspekten beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern34. Die TRGS 220 ist Teil des deutschen Regelwerks für den Umgang mit Gefahrstoffen und wird vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erstellt und angepasst12. TRGS 510 Die TRGS 510 ist eine Technische Regel für Gefahrstoffe, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern regelt14. Sie wurde im Dezember 2020 überarbeitet und im Februar 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht13. Hauptaspekte der TRGS 510 Anwendungsbereich: Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, einschließlich Ein- und Auslagern, Transportieren innerhalb des Lagers und Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe3. Gefährdungsbeurteilung: Die Regel bietet ausführliche Informationen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für die Lagerung von Gefahrstoffen4. Brandschutzmaßnahmen: Es werden spezifische Anforderungen an den Brandschutz bei der Lagerung von Gefahrstoffen festgelegt4. Lagerklassen: Die TRGS 510 definiert Lagerklassen (LGK) zur Klassifizierung von Gefahrstoffen und zur Steuerung der Zusammenlagerung3. Mengenschwellen: Für bestimmte Gefahrstoffe, wie Gase und entzündbare Feststoffe, wurden neue Mengenschwellen definiert4. TRGS 600 - Substitutionsprinzip Wenn eine Substitution von Gefahrstoffen oder Verfahren möglich ist, muss diese vorrangig durchgeführt werden (§ 6 Abs, 1 GefStoffV) Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt Es wird versucht Ersatzstoffe oder Ersatzverfahren zu finden Ersatzstoff oder Ersatzverfahren darf andere Gefährdungen nicht erhöhen und Schutzgüter nicht beeinträchtigen Es müssen Gefährdungen bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich Wartungsarbeiten sowie Bedien- und Überwachungstätigkeiten betrachtet werden STOP-Prinzip → Rangfolge von Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 1. S Substitition 2. T Technische Schutzmaßnahmen 3. O Organisatorische Schutzmaßnahmen 4. P Persöhnliche Schutzmaßnahmen Substitutionsprüfung mit dem GHS-Spaltenmodell und Anhang 2 TRGS 600 dafür nutzen TRGS 555 - Betriebsanweisungen Die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" regelt die Information von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)13. Sie konkretisiert die Anforderungen für Betriebsanweisungen und die Information der Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen2. Hauptinhalte der TRGS 555 sind: Betriebsanweisungen: Erstellung, Inhalt und Struktur von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen13. Zugang zu Sicherheitsdatenblättern: Sicherstellung, dass Beschäftigte Zugang zu relevanten Sicherheitsdatenblättern haben3. Unterweisung: Vorgaben zur Unterweisung der Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen3. Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung: Informationen zur allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung1. Zusätzliche Informationspflichten: Besondere Anforderungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen13. Die TRGS 555 gilt nicht für Tätigkeiten, bei denen nach der Gefährdungsbeurteilung nur eine geringe Gefährdung der Beschäftigten besteht und die ergriffenen Schutzmaßnahmen ausreichen23. Liste gefährlicher Stoffe Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVCH) nach REACH Liste der krebserzeugenden, keimzellenmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe (KMR-Liste) nach IFA (enthält KMR- Stoffe aus CLP-Verordnung, TRGS 905 /TRGS 906) Werden Stoffe neu in diese Listen aufgenommen, muss geprüft werden, ob es veränderte Pflichten gibt. Produkte, die Stoffe aus der Kandidatenliste enthalten, müssen in der SCIP-Datenbank gemeldet werden usw. Ablauf Substitutionsprüfung 1. Ermitteln von Substitutionsmöglichkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: Informationsquellen nutzen, u. a. TRGS 600 ff., Sicherheitsdatenblatt, DGUV-Informationen, branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen, WINGIS oder Unternehmernetzwerke (s. Abschn. 3 Abs. 2 und Literaturhinweise TRGS 600): Welche Ersatzstoffe bzw. -verfahren gibt es? 2. Ggf. Leitkriterien für die Vorauswahl festlegen, wenn mehrere Substitutionsmöglichkeiten ermittelt wurden (s. Abschn. 4 Abs. 3-7 TRGS 600), z. B. Gefahrenklassen und -kategorien, physikalisch-chemische Eigenschaften, Freisetzungspotenzial, Hautbelastung. 3. Entscheidung treffen: Welche Ersatzstoffe bzw. -verfahren sind geeignet? Werden durch eine Substitution die Gefährdungen insgesamt vermieden bzw. verringert? Soll eine Substitution durchgeführt werden? (s. Abschn. 5 und Anhang 3 TRGS 600) 4. Ergebnis der Prüfung und Entscheidung dokumentieren (§ 6 Abs. 8 GefStoffV): z. B. "Substitutionsprüfung durchgeführt ja/nein", mit Verweis auf weitere Checklisten. Die Ergebnisse der Substitutionsprüfung können mit Standardsätzen beschrieben werden, z. B.: Möglichkeiten einer Substitution sind … Keine Möglichkeiten einer Substitution. Lösung ist bereits Substitutionslösung. Chemische Register Hersteller und Importeure müssen detaillierte Infos über chemische Stoffe an Regulierungsbehörde übermitteln Nach REACH müssen Unternehmen Daten über Stoffe, die sie in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder importieren → Daten werden in Registrierungsdossier an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermittelt Internationale Bezeichnung für Chemsiche Szoffe sind die CAS- Nummern (Chemical Abstract Service) → Eindeutige Nummer je Stoff aus drei durch Bindestriche getrennte Zahlengruppen Der Registrierungsprozess umfasst: Sammlung von Daten über Stoffeigenschaften und -verwendungen Beurteilung von Gefahren und möglichen Risiken Einreichung eines Registrierungsdossiers bei der zuständigen Behörde Zahlung einer Registrierungsgebühr

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