Summary

This document appears to be a collection of questions and answers related to the German Highway Code (StVO), focusing on topics like road usage, responsibilities of various parties, and regulations surrounding accidents. It covers aspects of vehicle operation, identification of traffic participants, and the handling of traffic accidents.

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VerkR - Frageprogramm StVO Auf welchen Straßen sind die Organe der Straßenaufsicht und die Behörden gemäß §1 StVO zuständig? Zuständigkeit: auf allen Straßen mit öffentlichem Verkehr Das sind Straßen, welche von jedermann unter gleichen B...

VerkR - Frageprogramm StVO Auf welchen Straßen sind die Organe der Straßenaufsicht und die Behörden gemäß §1 StVO zuständig? Zuständigkeit: auf allen Straßen mit öffentlichem Verkehr Das sind Straßen, welche von jedermann unter gleichen Bedingungen benutzt werden können nach dem äußeren Anschein zur allgemeinen Benützung freisteht weder abgeschrankt, noch als Privatstraße gekennzeichnet Eigentumsverhältnisse am Straßengrund sind nicht relevant Beispiele: Vorplatz von einem Gasthaus, Privatparkplatz eines Hotels „Nur für Gäste“ Mautstraße, die von jedermann gegen Entrichtung der Maut befahrbar ist Tiefgarage oder Parkhaus trotz Schranke mit Gebührenpflicht Privatweg mit Zusatz „Bis auf Widerruf gestattet“ Forststraße, Güterweg Feldweg, Almweg, Waldweg, Wanderweg, Wege innerhalb von Parkanlagen Tankstellengelände, Kundenparkplatz eines Kaufhauses Wiesengrundstück mit der Beschilderung „Parkplatz für Festgäste“ Weg für den Fußgängerverkehr Keine Zuständigkeit: auf allen Straßen ohne öffentlichen Verkehr Das sind Straßen mit allgemein sichtbarem Benützungsverbot (z.B. Hinweistafeln, Schranken) und einer faktischen Verhinderung an der Benützung (z.B. bauliche Hindernisse, Schranken, Bewachung) Begriffsbestimmung § 2 StVO – Straße Ein für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmt Landfläche, samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden Anlagen. Begriffsbestimmung § 2 StVO – Anhalten Das durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges Begriffsbestimmung § 2 StVO – Halten Eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu 10 Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit. 1 Begriffsbestimmung § 2 StVO – Parken Das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als bei „Halten“ angeführte Zeitdauer (länger als 10 min) Begriffsbestimmung § 2 StVO – Fahrzeug Ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes und auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine, ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und ähnliche, vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimme Kleinfahrzeuge (etwa Mini- und Kleinroller ohne Sitzvorrichtung, mit Lenkstange, Trittbrett und mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm) sowie fahrzeugähnliches Spielzeug (etwas Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h) und Wintersportgeräte VwGH-Entscheidung (Ra 2022/02/0043 vom 23. November 2022): E-Scooter sind nun doch Fahrzeuge nach der Bestimmung des § 2 StVO. Welche Personen sind vom Vertrauensgrundsatz gemäß §3 StVO ausgenommen? Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen, die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen Ausnahmen vom Vertrauensgrundsatz: Kinder (wenn ersichtlich durch Größe, Kleidung) Sehbehinderte (weißer Stock, gelbe Armbinde) Offensichtlich körperlich beeinträchtigte Personen Personen, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten. Was ist nach herrschender Ansicht ein Verkehrsunfall? Jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr im ursächlichen Zusammenhang stehende Ereignis, dass sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat Straßenverkehr = räumliche Fortbewegung von Personen oder Sachen, mit oder ohne technische Hilfsmittel 2 Wie haben sich Beteiligte bei einem Verkehrsunfall gemäß §4 StVO zu verhalten? Anhaltepflicht Fahrzeuglenker haben unverzüglich anzuhalten Fußgänger haben stehen zu bleiben (unmittelbar am Unfallsort, nicht erst in einiger Entfernung davon) Absicherungspflicht Notwendige Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden (Personen und Sachen) treffen Unfallstelle sofort absichern -> mittels Warndreieck, Alarmblinkanlage, Warnweste Mitwirkungspflicht An der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken Tätigwerden an der Unfallstelle (Datenaustausch unter Beteiligten) & bei der Sachverhaltserhebung der Polizei Bei VU mit Personenschaden zusätzlich: Hilfeleistungspflicht Hilfe leisten, falls die Beteiligten nicht fähig sind, haben sie für fremde Hilfe zu sorgen (Hilfeleistungspflicht endet mit Übernahme durch die Rettung) Verständigungspflicht Die nächste Polizeidienststelle sofort verständigen Welche Personenrollen können bei einem Verkehrsunfall gemäß §4 StVO in Erscheinung treten? Beteiligte Deren Verhalten am Unfallort steht mit dem VU in ursächlichem Zusammenhang. Zeugen Haben Unfallhergang tatsächlich selbst gesehen Anwesende Nehmen nur mehr die Folgen des Unfalles wahr Jedermann Hat nichts mit dem Unfall zu tun bzw. hat nichts vom Unfall wahrgenommen Wann ist eine Gebühr gem. § 4 Abs 5b StVO einzuheben? Welche Ausnahmen von der Gebührenpflicht (Blaulichtsteuer) bei einem Verkehrsunfall kennen Sie? Wenn bei VUmSS der Identitätsaustausch zwischen den Beteiligten möglich wäre, die Verkehrsunfallsaufnahme durch Polizeiorgane jedoch von einem Beteiligten gewünscht wird => Organe haben Aufnahme des Verkehrsunfalls mit Einhebung der Gebühr von 36 Euro durchzuführen Auf Wunsch erhält jeder Beteiligte, der eine gebührenpflichtige Verständigung / Meldung vorgenommen / die Gebühr entrichtet hat, eine Ausfertigung des von der Polizeidienststelle erstatteten Unfallberichtes Ausnahmen von der Gebührenpflicht: VU mit Personenschaden Datenaustausch zwischen Beteiligten nicht möglich Lenker eines Rettungs-/Feuerwehrfahrzeuges Lenker von Fahrzeugen der Gebietskörperschaften (z.B. Land, Bund, Gemeinde) 3 Nennen Sie einige wichtige Punkte, welche bei einem Verkehrsunfall gemäß §4 StVO aufzunehmen sind? Unfallort, Unfallzeit Personendaten aller Unfallbeteiligten und Zeugen (Nationale) Führerscheindaten (Foto vom Führerschein, FSR Anfrage) Fahrzeug-Daten (Versicherung, Kennzeichen, Marke, Type, Leistung, hzlGG – Foto des Zulassungsscheines, § 57a KFG Begutachtungsplakette) Verursachte Schäden (Fahrzeug, Flurschaden,...) Eingelegter Gang (Foto) Wichtigsten nennen können Gurt (benützt/nicht benützt, eventuell Gurtstraffer beachten) Airbag (vorhanden / nicht vorhanden, ausgelöst Reifen (Winter-/Sommerreifen, Profiltiefe, …) Beladung Witterung (Regen, Wind, Temperatur) Lichtverhältnisse (Sonnenstand, Dämmerung, …) Fahrbahnverhältnisse (Streugut, Nässe, Eis, Schnee, …) Straßenzustand (Fahrbahnbelag, Asphalt, Schotter, …) Fotos (Unfallendlage, Fotogrammmetrie, Skizze) Nähere Unfallumstände (Sichtbehinderungen, …) Sachverhalt bzw. Unfallhergang Sonstige Unfallumstände Streubericht (Fahrbahnverhältnisse) Was müssen Personen, die gemäß § 5 StVO durch Alkohol oder durch Suchtgift beeinträchtigt sind, beachten und wann gilt der Zustand einer Person jedenfalls durch Alkohol beeinträchtigt? Wer sich in einem durch ALKOHOL oder SUCHTGIFT beeinträchtigen Zustand befindet -> darf ein Fahrzeug weder Lenken noch in Betrieb nehmen - Bei einem Alkoholgehalt - des Blutes von 0,8 g/l (‰ Promille - BAK) oder darüber, oder - der Atemluft von 0,4 mg/l (AAK) oder darüber -> Gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt - MINDERALKOHOLISIERUNG (unter 0,4 mg/l AAK) - Beeinträchtigung auch unter den gesetzlichen Grenzwerten möglich - Feststellung durch Arzt mittels klinischer Untersuchung Inbetriebnahme: jene Tätigkeit, die der Lenkung eines Fahrzeuges vorausgeht alle jene Handlungen die notwendig sind, um das Fahrzeug durch Einwirkung der Motorkraft fortbewegen zu können Lenken: ist eine Richtungsänderung während eines Bewegungsvorganges & bezieht sich auf alle Fahrzeuge, auch ohne Maschinenkraft 4 Wie erfolgt die Aufforderung und Belehrung beim Alkomattest und wann ist dieser verwertbar? Aufforderung zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt muss, klar, deutlich & unmissverständlich erfolgen mit entsprechender Deutlichkeit formuliert werden & soll keine unverbindliche Einladung / bloße freiwillige Möglichkeit zur Vornahme eines Alkomattests sein + (Zeitpunkt der Aufforderung dokumentieren) Belehrung des Probanden über die Durchführung des Alkomattests & Einhaltung der Vorbedingungen vor dem Alkomattest: mind. 15 Minuten vorher keine Flüssigkeiten, Nahrungsmittel, Genussmittel, Medikamente oder dergleichen (z. B. Mundsprays) zu sich nehmen, kein Rauchen, usw. nach dem Aufstoßen von Flüssigkeiten oder Erbrechen ist eine Wartezeit von 15 Minuten einzuhalten vor der Messung ruhig & normal atmen, nach tiefem Einatmen soll Proband ohne Anstrengung gleichmäßig und ohne Unterbrechung möglichst lange durch das Mundstück in das Gerät blasen in der Umgebung des Gerätes dürfen keine alkoholischen Dämpfe oder dichter Tabakrauch sein (Analyse der Umgebungsluft durch Alkomat) abgeschlossene Atemalkoholuntersuchung besteht aus 2 verwertbaren Messungen -> Protokollausdruck: „Messung verwertbar“ Als Ergebnis gilt der relevante Messwert (= der niedrigere Wert) Nennen Sie mindestens 4 Alkoholisierungssymptome. Alkoholgeruch der Atemluft Schwankender Gang Wankendes Stehen Lallendes Sprechen Gerötete Augenbindehäute Unsichere Fahrweise Sehr langsames Reaktionsvermögen Aufbrausendes unbeherrschtes Verhalten Die Aussage, kurz vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert zu haben Nennen Sie mindestens 4 Symptome für eine Suchtgiftbeeinträchtigung. situationsunangepasstes Verhalten hastige Erregtheit ungewöhnliche Benommenheit Schläfrigkeit Angstzustände gerötete Augenbindehäute Nichtgehorchen der Sinne Außergewöhnliche Schweißneigung enge, weite oder lichtstarre Pupillen Unruhe und Zittern 5 Wann kann ein Alkovortest gemäß § 5 StVO durchgeführt werden, und was ist dabei zu beachten? JEDERZEIT an ORT UND STELLE, wenn ein Alkovortestgerät vorhanden (verdachtslos) dient zur Überprüfung der Atemluft, ob ein Verdacht der Alkoholisierung vorliegt & ist zulässig bei Personen, die ein Fahrzeug lenken versuchen zu Lenken in Betrieb nehmen versuchen in Betrieb zu nehmen Folgen Verweigerung der Überprüfung mit Alkovortest = nicht strafbar, jedoch Alkomattest verpflichtend ab 0,22 mg/l AAK am Alkovortest (= Verdacht) ist der Alkomattest verpflichtend durchzuführen (Verbringung auf die nächste Polizeidienststelle ist zulässig) Welche Organe sind gemäß § 5 StVO zu einer Untersuchung zur Feststellung des Alkoholgehaltes der Atemluft berechtigt und wann darf diese durchgeführt werden? Besonders geschulte Organe, Organe des amtsärztlichen Dienstes, Organe der Bundespolizei von der BH ermächtigte Organe der Straßenaufsicht (Stadtwache, Gemeindewache, …) -> sind dazu ermächtigt, JEDERZEIT an ORT und STELLE eine Untersuchung der Atemluft vorzunehmen Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt bei Personen, die ein Fahrzeug 1. lenken 2. versuchen zu Lenken 3. in Betrieb nehmen 4. versuchen in Betrieb zu nehmen 5. bei Personen, die verdächtig sind, in einem VERMUTLICH durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben (z.B. Zeugenaussagen) 6. bei Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass ihr Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichen Zusammenhang steht (= alle Beteiligten eines VU, egal ob Sachschaden oder Personenschaden) Fall 1.-4. und 6. = JEDERZEIT VERDACHTSLOS möglich (egal ob mit oder ohne Symptome) Alkomat muss sich vor Ort befinden verdachtsloser Alkomattest ist nur zulässig, wenn der Alkomat an Ort und Stelle zur Verfügung steht Verbringung zur nächstgelegenen Dienststelle nur möglich, wenn mind. ein Symptom vorhanden ist (Vermutung auf Alkoholisierung bzw. Wert am Vortestgerät 0,22mg/l oder mehr) 6 Wann ist eine Verbringung auf die Dienststelle zur Durchführung eines Alkomattests gemäß § 5 StVO zulässig? VERMUTUNG auf Beeinträchtigung durch Alkohol muss vorliegen (Alkomat befindet sich NICHT vor Ort) Person befindet sich in einem alkoholbeeinträchtigten Zustand Person hat sich zum Zeitpunkt des Lenkens in einem alkoholbeeinträchtigten Zustand befunden Vermutung = mind. 1 Symptom auf Alkoholisierung oder Ergebnis am Vortest >= 0,22 mg/l (=Verdacht) bei Personen, die ein Fahrzeug 1. lenken 2. versuchen zu Lenken 3. in Betrieb nehmen 4. versuchen in Betrieb zu nehmen 5. bei Personen, die verdächtig sind, in einem VERMUTLICH durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben (z.B. Zeugenaussagen) 6. bei Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass ihr Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichen Zusammenhang steht (= alle Beteiligten eines VU, egal ob Sachschaden oder Personenschaden) Wann ist eine klinische Untersuchung gemäß § 5 StVO zulässig und wer führt diese durch? nur bei VERMUTUNG (mind. 1 Symptom) auf ALKOHOLISIERUNG bzw. SUCHTGIFT-BEEINTRÄCHTIGUNG Alkomattest keinen gesetzlichen Grenzwert erreicht (unter 0,4 mg/l AAK) = MINDERALKOHOLISIERUNG und aus seinem Verhalten schließen lässt, dass er nicht fahrtauglich und somit beeinträchtigt ist Alkomattest aus Gründen in der Person des Probanden nicht möglich (man hat gar keinen Messwert, da der Alkomattest nicht durchgeführt werden konnte, z.B. Verletzung, Erkrankung) Alle Personen (Abs. 2) zum Nachweis der Suchtgift – Beeinträchtigung Ärzte: Im öffentlichen Sanitätsdienst stehender Arzt (Gemeindearzt, Kreisarzt, Sprengelarzt, Distriktsarzt) bei einer LPD tätiger Arzt (Polizeiarzt) in öffentlicher Krankenanstalt diensthabenden Arzt (im Krankenhaus mit jus practicandi) des § 5a Abs. 4 StVO ausgebildeten & von Landesregierung ermächtigten Arzt (Ärztepool) Welche Voraussetzungen müssen gemäß § 5 StVO gegeben sein, um eine Blutabnahme bei einem Probanden zu rechtfertigen? Wer führt die Blutabnahme durch? nur bei Vorliegen eines VERDACHTS (mind. 2 Alkoholisierungssymptome) & Person befindet sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand und bei denen eine Untersuchung der Atemluft aus Gründen, die in der Person des Probanden liegen nicht möglich war (man hat gar keinen Messwert, da der Alkomattest nicht durchgeführt werden konnte, z.B. Verletzung, Erkrankung) Ärzte: Im öffentlichen Sanitätsdienst stehender Arzt (Gemeindearzt, Kreisarzt, Sprengelarzt, Distriktsarzt) bei einer LPD tätiger Arzt (Polizeiarzt) in öffentlicher Krankenanstalt diensthabenden Arzt (im Krankenhaus mit jus practicandi) des § 5a Abs. 4 StVO ausgebildeten & von Landesregierung ermächtigten Arzt (Ärztepool) 7 Welches Verhalten des Probanden gilt als Verweigerung? Welche Folgen hat die Verweigerung? Verweigerung = gilt jegliches Verhalten, das darauf abzielt, die Untersuchung zu verhindern Beispiele aus der Rechtsprechung für eine Verweigerung Vornahme nur einer einzigen gültigen Atemprobe Mehrfaches kurzes Hineinblasen Absichtlich kurzes schwaches Blasen Drei Fehlversuche Verhalten, das zu einer Verfälschung der Messergebnisse führt (rauchen, essen, …) Hyperventilation Absichtliches Fehlbedienen des Alkomaten Unterlassen einer zweiten Atemprobe, wenn die erste Probe wegen zu stark differierenden Messergebnissen fehlgeschlagen ist Folgen der Verweigerung: Anzeige - §99/1 lit b StVO iVm 5/2 StVO 39 FSG – vorläufige FS-Abnahme 38 FSG – Zwangsmaßnahmen Untersagung der Weiterfahrt Wann müssen Zwangsmaßnahmen nach §5b StVO angewendet werden? Nennen Sie Zwangsmaßnahmen ab 0,50 g/l Alkoholgehalt im Blut ab 0,25 mg/l Alkoholgehalt in der Atemluft Durch Suchtmittel beeinträchtigter Zustand (Fahruntauglich - diagnostiziert durch Arzt) Nach Verweigerung Personen, die sich OFFENBAR in einem durch ALKOHOL oder SUCHTGIFT beeinträchtigten Zustand befinden (§ 5 / 1 StVO) somit auch bei Minderalkoholiserung (unter gesetzlichem Grenzwert) Zweck Personen, die sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden, werden so an der Lenkung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeuges hindern Zwangsmaßnahmen sind: Abnahme des Fahrzeugschlüssels Absperren oder Einstellen des Fahrzeuges Anlegen von technischen Sperren (Lenkradsperre, Radklammer) Wann sind Zwangsmaßnahmen gemäß §5b StVO aufzuheben? Unverzüglich, Wenn bei Personen, gegen die sie angewendet wurden, der durch Alkohol / Suchtgift beeinträchtigte Zustand nicht mehr gegeben ist & Führerschein nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften nicht abgenommen worden ist Wenn eine andere Person, bei der keine Hintergründe gegeben sind, beabsichtigt, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen & zu lenken 8 Was können Sie zur Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art sowie die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen gem. § 8 As. 4 StVO sagen? Benützung von Gehsteigen, Gehwegen, Schutzinseln & Radfahranlagen mit Fahrzeugen aller Art ist verboten Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, ist verboten Überqueren nur auf den vorgesehenen Stellen erlaubt Befahren des Mehrzweckstreifens mit Fahrzeugen erlaubt, wenn links angrenzendem Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile oder zum Einordnen angeordnet wird Für Arbeitsfahrten mit Fahrzeugen / Arbeitsmaschinen, die nicht mehr als 1500 kg Gesamtgewicht haben zur Reinigung und Pflege, Schneeräumung Wie muss sich ein Fahrzeuglenker gemäß § 9 StVO bei einem Schutzweg verhalten, wenn es den Anschein macht, dass dieser überquert wird/werden soll? Fußgänger / Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, muss das unbehinderte & ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden gilt auch für Radfahrüberfahrten für Radfahrer & Rollschuhfahrer Wo ist das Umkehren gemäß §14 StVO verboten? Vorschriftszeichen „Einbiegen nach links verboten“, „Umkehren verboten“ und „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ Auf engen oder unübersichtlichen Straßenstellen Bei starkem Verkehr Auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet, ausgenommen auf geregelten Kreuzungen Einbahnstraßen Richtungsfahrbahnen Was muss gemäß §15 StVO beim Überholen beachtet werden? Grundsätzlich ist LINKS zu überholen Ausnahme: - Schienenfahrzeuge, - Fahrzeuges des Straßendienstes bei Arbeitsfahrten, - Fahrzeuge die links abbiegen wollen / eingeordnet sind / zufahren Lenker des überholenden Fahrzeuges hat den bevorstehenden Überholvorgang rechtzeitig anzuzeigen Fahrzeuglenker der überholt wird, darf die Geschwindigkeit NICHT erhöhen, sobald der Überholvorgang anzeigt wird Sicherheitsabstand beim Überholen - Verkehrssicherheit & Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand (abhängig von Fahrzeugart) - Mindestabstand beim Überholen mit KFZ von Fahrrädern / E-Rollern - OG – mind. 1,5 m - FL – mind. 2 m 9 Nennen Sie absolute Überholverbote gemäß §16 StVO. andere Straßenbenutzer (insbesondere Entgegenkommende) - behindert oder - gefährdet werden könnten oder - wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden ist Geschwindigkeitsunterschied zum überholenden Fahrzeug unter Bedachtnahme einer Geschwindigkeitsbeschränkung für einen kurzen Überholvorgang zu gering ist nicht einwandfrei erkennen kann, dass er sein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr einordnen kann, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern Auf & unmittelbar vor Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten, sofern Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird Nennen Sie relative Überholverbote gemäß §16 StVO. Mehrspurige Kfz bei Vorschriftszeichen „Überholen verboten“ - Ausnahme: wenn rechts zu überholen ist ungenügender Sicht & unübersichtlichen Straßenstellen wie Fahrbahnkuppen oder,Kurven - Ausnahme: Fahrbahn durch eine Sperrlinie getrennt ist & diese nicht überrat wird Mehrspurige Fahrzeuge auf ungeregelten Kreuzungen - Ausnahmen: wenn Kreuzung auf Vorrangstraße liegt oder rechts zu überholen ist Überholende mehrspurige Fahrzeuge - Ausnahme: auf Richtungsfahrbahnen & Straßen mit mind. 3 Fahrstreifen, wenn die Fahrbahn durch Sperrlinie getrennt ist Welchen Abstand haben Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen gem. § 18 STVO auf Freilandstraßen einzuhalten? Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen (Lastfahrzeuge, Kraftwagenzüge, Omnibusse u dgl) hat auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m eizuhalten. 10 Nennen und erklären Sie 3 Vorrangbestimmungen gemäß §19 StVO. (1) Rechtsregel & Schienenfahrzeugregel Fahrzeuge, die von rechts kommen haben Vorrang Schienenfahrzeuge auch dann, wenn sie von links kommen (= links + rechts) (2) Einsatzfahrzeugregel Einsatzfahrzeuge (§2 Abs.1 Z 25 StVO) haben immer Vorrang (3) Vorrangstraßenregel Fahrzeuge auf einer Vorrangstraße, haben Vorrang gegenüber Fahrzeugen auf kreuzenden oder einmündenden Straßen (4) Wartepflichtregel Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen „Halt“ oder „Vorrang geben“, so haben Fahrzeuge, die von links & rechts kommen, Vorrang (5) Gegenverkehrsregel Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen haben Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen (kürzerer Weg) Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten haben Vorrang auch gegenüber Fahrzeugen, die aus dem Parallelverkehr nach rechts abbiegen (6) Fließverkehrsregel Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben Vorrang gegenüber Fahrzeugen aus Nebenfahrbahnen, Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Haus- und Grundstückseinfahrten, Garagen, Parkplätzen, Tankstellen oder Feldwegen (6a) Radfahranlagen-Regel Radfahrer, die einen - nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzten - Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben (6b) Nebenfahrbahn-Regel Fahrzeuge, die auf Nebenfahrbahnen fahren, haben Vorrang gegenüber Fahrzeugen aus Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Haus- und Grundstückseinfahrten, Garagen, Parkplätzen, Tankstellen oder Feldwegen (7) Wartepflichtiger - Nötigungsregel Wartepflichtige darf durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Vorrangberechtigten weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen (8) Vorrang-Verzichtsregel Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges gilt als Vorrangverzicht (ausgenommen Schienenfahrzeuge in Haltestellen) 11 Wonach ist gemäß §20 StVO die Fahrgeschwindigkeit anzupassen? Welche Höchstgeschwindigkeiten gibt es? Fahrzeuglenker hat die Fahrgeschwindigkeit anzupassen: den gegebenen / durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen den Straßen-, Verkehrs-, und Sichtverhältnissen den Eigenschaften von Fahrzeug & Ladung darf keine Personen und Sachen beschmutzen Vieh nicht verletzten Darf nicht ohne Grund so langsam fahren, dass der übrige Verkehr durch die Geschwindigkeit behindert wird Ortsgebiet: 50 km/h Freilandstraße: 100 km/h Autobahn: 130 km/h Nennen Sie einige Halte- und Parkverbote gemäß §24 StVO. Im Bereich des Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ bei nicht unterbrochenen am Fahrbahnrand angebrachten gelben Linie Auf Schutzwegen & Radfahrerüberfahrten, sowie 5m davor Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels während der Betriebszeiten vor Rampen zur barrierefreien Erschließung & Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung auf Radfahrsteifen, Radwegen, Rad- Gehwegen Auf engen Stellen der Fahrbahn, vor Fahrbahnkuppen, auf Brücken, in Unterführungen & Straßentunnels Auf Sperrflächen Auf Straßen für Omnibusse Anmerkung Uhrzeit (Gültigkeit wenn nichts dabei steht = 24h) - mit Zusatztafel = mehrere Übertretungen wenn Mo-Fr stehengelassen - ohne Zusatztafel = eine Übertretung wenn Mo-Fr stehengelassen Nennen Sie einige Parkverbote gemäß §24 StVO. Im Bereich des Vorschriftszeichen „Parken verboten“, „Wechselseitiges Parkverbot“ Zickzacklinie, bei unterbrochenen am Fahrbahnrand angebrachten gelben Linie Vor Haus- und Grundstückseinfahrten Auf Gleisen von Schienenfahrzeugen Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mind. 2 Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben auf der linken Seite von Einbahnstraßen, wenn nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleibt auf Vorrangstraßen außerhalb des Ortsgebietes während der Dunkelheit vor Tankstellen, sofern diese nicht durch bauliche Einrichtungen von der Fahrbahn getrennt sind 12 Wann dürfen Einsatzfahrzeuge gemäß §26 StVO mit blauem Licht und Folgetonhorn fahren und wann darf nur blaues Licht verwendet werden? Nur bei Gefahr im Verzug zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes zur Abwicklung von Staatsbesuchen oder sonstigen Staatsakten in Erfüllung völkerrechtlichen Verpflichtungen Blaues Licht alleine - aus Gründen der Verkehrssicherheit: Am Ort der Hilfeleistung (Unfall) Bei Transportbegleitungen Woran sind die Lenker von Einsatzfahrzeugen bei ihrer Fahrt gemäß § 26 StVO nicht gebunden und wie müssen sie sich bei geregelten Kreuzungen verhalten? sind nicht an Verkehrsverbote & Verkehrsbeschränkungen gebunden => wenn dadurch andere Personen nicht gefährdet oder Sachen beschädigt werden Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren wenn sie vorher angehalten und und sich überzeugt haben, dass sie hiebei NICHT Menschen gefährden oder Sachen beschädigen Wann dürfen sie mit einem Einsatzfahrzeug Einbahnstraßen und Richtungsfahrbahnen gem. § 26 StVO in der Gegenrichtung befahren? Wenn der Einsatzort nicht oder nicht in der gebotenen Zeit erreichbar ist Wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke bestehen Wie haben sich Straßenbenützern bei herannahenden Einsatzfahrzeugen gem. § 26 StVO zu verhalten? Sie haben diesem Platz zu machen Dürfen nicht unmittelbar dahinter nachfahren In Kreuzung nur einfahren, um Platz zu machen Welche Lenker von Fahrzeugen fallen unter den Begriff „Fahrzeuge im öffentlichen Dienst“? Lenker von Fahrzeugen Des öffentlichen Sicherheitsdienstes Des Entminungsdienstes Der Militärpolizei Des militärischen Nachrichtendienstes Der Strafvollzugsverwaltung Der Feuerwehr Der Finanzverwaltung 13 An welche Verbote und Beschränkungen sind Fahrzeuge im öffentlichen Dienst gem. § 26 a StVO nicht gebunden? An Fahrverbote An Halte- und Parkverbote Geschwindigkeitsbeschränkungen an das Verbot des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand Fahrverbote gem. § 52 lit. a: Z1, Z6a, Z6b, Z6c, Z6d, Z7a, Z 7b Z8a, Z8b, Z8c Z1: Fahrverbot (in beiden Richtungen) Z6a: Fahrverbot für alle KFZ außer einspurige Motorrädern Z6b: Fahrverbot für Motorräder Z6c: Fahrverbot für alle KFZ Z6d: Fahrverbot für KFZ mit Anhänger Z7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge Z7b: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger Z8a: Fahrverbot für Fahrrädern & Motorfahrrädern Z8b: Fahrverbot für Motorfahrräder Z8c: Fahrverbot für Fahrräder Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse befahren Sie dürfen dabei keine Personen gefährden oder behindern & Sachen beschädigen Was muss ein Lenker eines Fahrzeuges gemäß §29 a StVO beachten, wenn ein Kind die Straße überquert oder überqueren möchte, und was wissen Sie bezüglich Aufsichtspersonen auf der Straße? Egal ob Kinder einzeln oder in Gruppen, beaufsichtigt oder nicht –> Kindern muss jederzeit das Ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden Lenker hat das unbehinderte Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen Lenker hat gegebenenfalls anzuhalten Aufsichtspersonen: Aufsichtsperson ist, wer Kinder beim Überqueren der Fahrbahn beaufsichtigt, anleitet oder begleitet Aufsichtsperson darf sich auf der Fahrbahn aufhalten/verweilen, solange Kinder auf der Fahrbahn sind – jedoch nicht unnötig Wo darf ein Lenker, der Inhaber eines Behindertenausweises sind, bzw. ein Lenker, der einen solchen mitnimmt, gemäß § 29 b StVO halten? Inhaber eines solchen Ausweises dürfen HALTEN (wenn sie das Fahrzeug selbst lenken, oder als Mitfahrer benützen): bei kundgemachten Halte- und Park - Verboten (durch Verkehrszeichen/Bodenmarkierungen) entgegen der Vorschrift zum Abstellen des Fahrzeuges am Fahrbahnrand (also in 2.Spur) -> zum Zweck des Aus- / Einsteigens sowie zum Aus- / Einladen von nötigen Behelfen (z.B. Rollstuhl) Wo darf ein Lenker, der Inhaber eines Behindertenausweises sind, bzw. ein Lenker, der einen solchen mitnimmt, gemäß §29b StVO parken? Inhaber eines solchen Ausweises dürfen PARKEN (wenn sie das Fahrzeug selbst lenken, oder als Mitfahrer benützen): bei kundgemachten Park – Verboten (durch Verkehrszeichen/Bodenmarkierungen) in einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung auf Straßen wo gem. § 44 Abs.4 StVO ein Park - Verbot für das gesamte Ortsgebiet erlassen wurde in einer Fußgängerzone während der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf Behindertenparkplätzen (nach § 43 Abs. 1 lit. d StVO freigehaltene Straßenstelle durch Halte- und Parkverbot mit Zusatztafel) 14 Wann und für wen gilt das sogenannte Wochenendfahrverbot gemäß § 42 StVO? Zeitraum Samstagen von 15 bis 24 Uhr Sonn- & gesetzlichen Feiertagen von 00 bis 22 Uhr Fahrzeugarten mit mehr als 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht - LKW mit Anhänger (entweder LKW oder der Anhänger) mit mehr als 7,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht - Lastkraftwagen - Sattelkraftfahrzeuge - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B.: Dumper, Bagger, Straßenwalze, …) Wer ist von den Fahrverboten gemäß § 42 StVO ausgenommen? Nennen Sie einige Beispiele. Beförderungen von Gütern ausschließlich von oder zu Flughäfen Beförderung von Gütern ausschließlich im Rahmen des kombinierten Verkehres (Wasser-Schiene-Straße) Innerhalb eines Umkreises mit Radius von 65 km von festgelegten Bahnhöfen bzw. Häfen zur Be-/ Entladung Fahrten zur Beförderung von: - Gütern von und zu Flughäfen - Schlacht- und Stechvieh - Postsendungen - Periodische Druckwerke - Müllabfuhr - Abschleppdienste - Pannenhilfe - öffentlicher Sicherheitsdienst - Fahrzeuge nach Schaustellerart - Fahrzeuge der Beleuchter und Beschaller - selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen - Lastkraftwagen des Bundesheeres - Zur Beförderung von frischen Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Fleisch, Milch,...) Welche Möglichkeit gibt es gemäß §42 StVO, eine Übertretung bzw. einen Verstoß gegen die vorgeschriebenen Fahrzeiten zu unterbinden? Abnahme: nötige Dokument, insbesondere Zulassungsschein oder Frachtpapiere Zwangsmaßnahmen § 5b StVO sinngemäß anzuwenden Keine Schlüsselabnahme iSd Verhältnismäßigkeit, da Lenker im FZG verweilen kann 15 Was dürfen Organe der Straßenaufsicht bei einem Elementarereignis gemäß §44b StVO durchführen? (z.B. Hochwasser, Murenabgänge, Großbrände, …) eine besondere Verkehrsregelung veranlassen durch Anweisungen an die Straßenbenützer oder durch Anbringung von Verkehrsampeln / Signalscheiben veranlassen -> dauernde / vorübergehende Verkehrsbeschränkungen bzw. -verbote veranlassen (z.B. Einbahnregelungen, Geschwindigkeit, Gewichtsbeschränkungen, Halte/Parkverbot, …) durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen/Bodenmarkierungen Straßenbenützern ein bestimmtes Verhalten vorschreiben (bestimmte Verkehrsteilnehmer ausschließen, auf andere Straßenteile verweisen,…) Organe der Straßenaufsicht haben die zuständige Behörde über die Veranlassung der Maßnahme zu informieren & die Behörde hat mittels Aktenvermerk die Verständigung festzuhalten Mit welchen Kraftfahrzeugen darf die Autobahn gem. § 46 StVO nur benützt werden? Nur mit Kraftfahrzeugen, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf Ausgenommen: Fahrzeuge des Straßendienstes Verboten: Jeder andere Verkehr, insbesondere Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr, Motorfahrrädern und Fuhrwerken Was ist gem. § 46 Abs. 4 StVO auf der Autobahn verboten? Richtungsfahrbahn entgegen die vorgesehene Fahrtrichtung zu befahren umzukehren Betriebsumkehren zu befahren Pannenstreifen zu befahren Außerhalb der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen zu Halten oder Parken Rückwärts zu fahren Wer darf gemäß §46 StVO die Rettungsgasse benützen? Einsatzfahrzeuge Fahrzeuge des Straßendienstes Fahrzeuge des Pannendienstes Leichenwägen 16 Wie unterteilen sich die Vorschriftszeichen gemäß §52 StVO? Was sind Hinweiszeichen und Zusatztafeln gemäß §53 StVO? A - Verbots- Beschränkungszeichen (Beispiele) Fahrverbot (in beide Richtungen) Einfahrt Verboten Geschwindigkeitsbeschränkung Kurzparkzone B - Gebotszeichen (Beispiele) Vorgeschriebene Fahrtrichtung Radweg Gehweg Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit Schneeketten vorgeschrieben C - Vorrangzeichen (Beispiele) Vorrang Geben Halt Vorrangstraße Ende der Vorrangstraße Hinweiszeichen weisen auf verkehrswichtige Umstände hin. Zusatztafeln können weitere, erläuternde oder wichtige Angaben gemacht werden Wie ist die Ladung am Fahrzeug gemäß §61 StVO zu verwahren bzw. zu kennzeichnen? So, dass sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt, niemand gefährdet, behindert oder belästigt und Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird Verboten: einen Teil der Ladung nachzuschleifen; Ausnahme: vom Straßenerhalter erlaubte Beförderung von Baumstämmen auf Holzbringungswegen Das hintere Ende der Ladung ist, wenn sie das Fahrzeug mehr als 1 m überragt, deutlich zu kennzeichnen – bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand (Langgutfuhrtafel) aus rückstrahlendem Material. Anmerkung Fahrzeuge - roter Fetzen reicht KFZ - immer Tafel 17 Wann darf ein Lenker gemäß §58 StVO ein Fahrzeug lenken. Welche Zwangsmaßnahmen haben Sie bei einer „Nichteignung“? Ein FAHRZEUG darf nur LENKEN wer sich in einer Körperlichen und Geistigen Verfassung befindet (unbeschadet des § 5 Abs.1 StVO - Alkohol) in der er ein Fahrzeug zu beherrschen & die zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag Beispiele für Nichteignung Zustand heftiger Gemütserregung (zB.: Streit mit der Ehefrau, fristlose Entlassung, Geburt, Todesfall, …) Krankheit Verletzung Zum Einschlafen führende Müdigkeit Einnahme von Beruhigungsmittel Einnahme von Medikamenten Maßnahmen Meldung an die Behörde Sinngemäße Anwendung der Zwangsmaßnahmen nach § 5b StVO - Abnahme Fahrzeugschlüssel - Anlegen technischer Sperren - Abstellen oder Einsperren des Fahrzeuges Vorläufige Führerscheinabnahme nach § 39 FSG - FS bleibt max. 2 Tage bei PI, dann wird dieser unverzüglich an die Behörde geschickt - FS wird ausgefolgt, falls der Grund für die Abnahme weggefallen ist (Lenker ist wieder fit) -> Zwangsmaßnahmen werden aufgehoben, wenn der Grund für diese weggefallen ist oder eine Person das Fzg. Lenken will, sofern keine Hinderungsgründe vorhanden sind. Was wird gemäß §62 StVO unter einer Ladetätigkeit verstanden und was ist dabei auf der Straße zu beachten? Ladetätigkeit Das Be- und Entladen von Fahrzeugen das Abschlauchen von Flüssigkeiten aus oder in Fahrzeuge -> Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf dabei NICHT wesentlich beeinträchtigt werden Zu beachten ist Ladetätigkeit muss unverzüglich begonnen und durchgeführt werden auf Straßenstellen, wo Halten verboten ist, ist eine Bewilligung erforderlich für das Aufstellen auf Gehsteigen für diese Zwecke ist ebenfalls eine Bewilligung erforderlich (es sei denn es darf an diesen Stellen gehalten werden) 18 Wie muss ein Fahrrad gemäß §66 StVO mindestens ausgestattet sein? 2 unabhängig voneinander wirkende Bremsen Einrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen (Klingel), Reflektoren – vorn weiß, hinten rot, seitlich gelb an den Pedalen, gelb an den Seiten der Reifen (Katzenaugen) Bei Dunkelheit, Dämmerung, schlechter Sicht = Licht nach vorne weiß und nach hinten rot Dürfen Fahrradfahrer gemäß §68 StVO nebeneinander fahren? Grundsätzlich nicht – ausgenommen auf Radwegen Fahrradstraßen Wohnstraßen Begegnungszonen Fußgängerzonen (sofern Befahren mit Fahrrad erlaubt ist) bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern mit 1-spurigen Fahrrädern neben einem Radfahrer, sofern es das Verkehrsaufkommen zulässt - auf allen sonstigen Radfahranlagen (§ 2 Abs Z. 11b StVO) und - auf sonstigen Fahrbahnen mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h Begleitperson (mind. 16 Jahre) darf neben einem Kind unter 12 Jahren fahren - außer in Schienenstraßen In welchen Fällen hat die Behörde gemäß §89a StVO Gegenstände von der Straße entfernen zu veranlassen? Gegenstände, dem sich der Inhaber offensichtlich entledigen wollte KFZ oder Anhänger ohne Kennzeichen Gegenstände (z.B. Fahrzeug od. Container), die im Bereich HPV abgestellt wurden und mit und mit der Zusatztafel „Abschleppzone“ gekennzeichnet ist Insbesondere stehende FZ (betriebsfähig oder nicht), Schutt, Baumaterial usw., wenn: - Schienenfahrzeuge nicht ungehindert fahren können - Omnibusse des Kraftfahrlinienverkehrs behindert werden - sonstige FZ am Vorbei- od. Wegfahren, zufahren zu Ladezonen oder Garagen- od. Grundstücken gehindert werden - Fußgänger (insbesondere mit Kinderwagen, Rollstuhl) am Benützen des Gehsteiges, Gehweges oder eines Geh- und Radweges gehindert wird - Radfahrer an der Benützung einer Radfahranlage gehindert wird - Fahrzeuge auf einem Schutzweg, Radfahrerüberfahrt od. vor einer Auffahrt abgestellt ist - Fahrzeug welches auf einer „Buszone“ abgestellt und kein Omnibus ist - Taxilenker an der Zufahrt zum Standplatz gehindert wird 19 Wie haben die Organe der Straßenaufsicht – insbesondere die Bundespolizei – gemäß §97 Abs.1 StVO an der Vollziehung dieses Bundesgesetzes mitzuwirken? Durch Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen Maßnahmen zur Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren Durch Anwendung von körperlichem Zwang sofern gesetzlich vorgesehen Zu welchem Zweck sind die Organe der Straßenaufsicht gemäß §97 Abs.5 StVO berechtigt, Fahrzeuglenker zum Anhalten aufzufordern und wie hat dies zu erfolgen? + Abs. 6 Durch deutlich hörbare oder sichtbare Zeichen (Armzeichen, Rufe, etc.) zwecks Lenker und Fahrzeugkontrollen oder anderer den Fahrzeuglenker oder einer beförderten Person betreffenden Amtshandlung Durchführung von Verkehrserhebungen Abs. 6 (Alle Personen die sich mit unmittelbaren Regelung des Verkehrs befassen, müssen während der Tätigkeit so ausgerüstet sein & sich so aufstellen, dass allen Straßenbenützern bei gehöriger Aufmerksamkeit leicht gesehen werden können) gelbe Weste weißes Kapperl 20 KFG Was besagt der Anwendungsbereich des §1 KFG und welche Fahrzeuge sind davon ausgenommen? Anwendungsbereich des KFG: Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind (sofern im Abs. 2 nichts anderes festgesetzt ist) auf Kraftfahrzeuge & Anhänger, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden und auf den Verkehr mit diesen Fahrzeugen auf solchen Straßen anzuwenden Ausgenommen: KFZ mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h und mit solchen KFZ gezogene Anhänger Transportkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger-Arbeitsmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge & mit deren gezogene Anhänger - erlaubt ist das Überqueren von Straßen, ganz kurze Strecken befahren oder im gekennzeichneten Baustellenbereich zu fahren KFZ bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung und ihren Trainingsfahrten, wenn für die Dauer der Veranstaltung die Straße für den übrigen Verkehr gesperrt ist - z.B. Bergrennen Motorradrennen, Oldtimerrennen… Heeresfahrzeuge für Kampfeinsätze Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit - einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und - einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h Wo ist die rechtliche Mitwirkung und Vollziehung der Bundespolizei nach diesem Bundesgesetz (KFG) geregelt? Die Mitwirkung und Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist im § 123 KFG geregelt Bundespolizei hat Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Vorschriften auf den Straßen mit öffentlichem Verkehr zu überwachen Maßnahmen, die für die Einleitung / Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, zu treffen In den in diesem Bundesgesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen einzuschreiten 21 Erklären Sie folgende Begriffsbestimmungen gemäß §2 KFG: Kraftfahrzeug, Anhänger! Kraftfahrzeug: Ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes und auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch frei gemachte Energie (Verbrennungsmotor/Elektromotor/…) angetrieben wird Anhänger: Ein Anhänger wird von einem Kraftfahrzeug auf Straßen gezogen. Leichter Anhänger haben ein hzgG. von bis zu 750 kg und schwerer Anhänger hzgG. mehr als 750 kg Kraftwagenzug: Ein Kraftwagen mit einem Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg oder mit mehr als einem Anhänger (Sattelkraftfahrzeuge u Gelenkkraftfahrzeuge gelten nicht als Kraftwagenzüge) Langgutfuhr: mit Kraftfahrzeugen: - die Länge des Kraftfahrzeuges samt der Ladung 14 m übersteigt - die Ladung um mehr als ¼ der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt mit Kraftfahrzeugen mit Anhänger: - die Länge des letzten Anhängers samt der Ladung 14 m übersteigt - die Ladung des letzten Anhängers um mehr als ein ¼ der Länge des Anhängers über dessen hintersten Punkt hinausragt - der letzte Anhänger ein Nachläufer ist und die Ladung um mehr als 1/5 ihrer Länge über den hintersten Punkt des Nachläufers hinausragt Sattelzugfahrzeug: Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, einen Sattelanhänger (Z. 12) so zu ziehen, dass ihn dieser mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines Gesamtgewichtes belastet Sattelanhänger: ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug (Z. 11) gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines Gesamtgewichtes belastet Sattelkraftfahrzeug: ein Sattelzugfahrzeug (Z. 11) mit einem so auf diesem aufliegenden Sattelanhänger (Z 12), dass ein wesentlicher Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines Gesamtgewichtes vom Sattelzugfahrzeug getragen wird; Eigengewicht: das Gewicht eines vollständig ausgestatteten, betriebsbereiten, auf waagrechter, ebener Fahrbahn stehenden Fahrzeuges ohne Ladung, bei KFZ einschließlich des vollgefüllten Kraftstoffbehälters oder der als Kraftquelle bestimmten Akkumulatorenbatterie Gesamtgewicht: das Gewicht des fahrbereiten Fahrzeuges samt der Ladung, dem Lenker und allen gleichzeitig beförderten Personen Höchstes zulässiges Gesamtgewicht: das höchste Gesamtgewicht, das ein bestimmtes Fahrzeug erreichen darf 22 Kraftfahrzeuge und Anhänger werden in nachstehende Ober- und Untergruppen gem. § 3 KFG eingeteilt. Erklären Sie die folgenden Bezeichnungen! M1 Personenkraftwagen Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern für nicht mehr als 8 Sitzplätze ohne Lenker und einem hzGG von nicht mehr als 3,5 t M2 Omnibusse sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 5 000 kg M3 Omnibusse sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 000 kg (Klasse M3) N1 Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t N2 Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 12 000 kg N3 Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 000 kg O1 Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, O2 Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg Welche Abmessungen gem. § 4 KFG dürfen von Kraftfahrzeugen und Anhängern nicht überschritten werden? Größte Höhe von 4m Größte Breite bei klimatisierten Fahrzeugen 2,6 m Größte Breite bei allen anderen Kraftfahrzeugen und Anhängern 2,55 m Größte Länge bei Kraftwagen und Anhängern (Ausnahme: Sattelanhänger, Omnibusse, Gelenkkraftfahrzeuge) 12 m Größte Länge von Kraftwagen mit Anhängern (Kraftwagenzug) 18,75 m Größte Länge von Sattelkraftfahrzeugen 16,50 m Welche Mindestprofiltiefe müssen Reifen lt. §4 KDV im mittleren Bereich – ¾ der Lauffläche aufweisen? KFZ u. Anhänger über 25km/h 1,6 mm KFZ u. Anhänger über 25km/h und hzGG über 3,5t 2 mm Motorfahrrad 1 mm M&S Reifen radial KFZ bis 3,5t 4 mm - (M&S Reifen diagonal bis 3,5t - 5mm) M&S Reifen radial über 3,5t 5 mm - (M&S Reifen diagonal über 3,5t - 6mm) 23 Welche Beschränkungen bezüglich Spikesreifen gibt es lt. §4 KDV iVm. §7 KFG? nur bei Kraftwagen bis 3,5 t hzlGG und Anhänger bis 1,8 t je Achslast nur auf allen Rädern (und auf gezogenem Anhänger) Spikes dürfen max. 2 mm über die Lauffläche herausragen Spikestafel (Aufkleber) hinten angebracht Geschwindigkeitsbeschränkung gem. § 58 KDV (50 / 80 / 100 km/h) Verwendung im Juni, Juli, August, September ist verboten Wann dürfen Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden? Diese dürfen nur verwendet werden, wenn: sie zum Verkehr zugelassen sind (§§ 37 bis 39) / bei behördlich bewilligten Probe- oder Überstellungsfahrten (§§ 45 und 46) sie das behördliche Kennzeichen (§ 48) führen bei der Zulassung oder Bewilligung einer Probe- oder Überstellungsfahrt vorgeschriebene Auflagen erfüllt werden für sie die vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (§ 59) oder Haftung (§ 62) besteht bei den der wiederkehrenden Begutachtung (§ 57a) unterliegenden zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen, eine den Vorschriften entsprechende Begutachtungsplakette (§ 57a Abs. 5 und 6) am Fahrzeug angebracht ist Wie haben Sie beim Verlust einer Kennzeichentafel gem. § 51 KFG vorzugehen – was machen Sie? Lenker hat den Verlust von Kennzeichentafeln eines von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges oder damit gezogenen Anhängers UNVERZÜGLICH der Behörde / nächsten Dienststelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes anzuzeigen Anzeigeerstattung ist dem Lenker zu bestätigen - Bestätigung hat der Lenker mitzuführen & es darf am Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel für die Dauer von 1 Woche angebracht werden Was ist auf der Begutachtungsplakette alles ersichtlich? Wie stellen Sie die Gültigkeit der Begutachtungsplakette §57a KFG fest und wann kann/muss diese erneuert werden? Auf der Begutachtungsplakette sind das Kennzeichen, die Prüfplakettennummer und die Fälligkeit der nächsten §57a- Begutachtung (Jahr und Monat Lochung) ersichtlich Gültigkeit der Begutachtungsplakette kann anhand der Lochung (Monat/Jahr) festgestellt werden -> Fälligkeitstermin ist der auf der Begutachtungsplakette gestanzte Monat (Monat der Erstzulassung) Welche Fristen hat ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 – PKW, der kein Taxi und Rettungsfahrzeug ist – zu beachten? Bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 (PKW außer Taxis und Rettungsfahrzeuge) kann die Begutachtung - bereits 1 Monat vor dem Ablaufdatum durchgeführt werden - muss spätestens mit Ablauf des 4. darauffolgenden Monats erfolgen Zeitraum der Überprüfung = 6 Monate (-1 Monat / Monat der Lochung / +4 Monate) Welche Fristen hat ein Kraftfahrzeug der Klasse N1 gem. § 57a KFG? Bei Kraftfahrzeugen der Klasse N1 kann die Begutachtung - bereits 3 Monate vor dem Ablaufdatum durchgeführt werden und - muss spätestens mit Ablauf des Monats der Lochung erfolgen Zeitraum der Überprüfung = 4 Monate (-3 Monate / Monat der Lochung / 0 Monate) 24 Wann bzw warum können Sie vor Ort die Kennzeichentafeln und den Zulassungsschein gem. § 57 Abs. 8 KFG vorläufig abnehmen? Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind bei Gefahr im Verzug (Mangel lt Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung – Anhang 6), unbeschadet der Bestimmungen des § 44 Abs. 1 lit a KFG (Behörde hat die Zulassung aufzuheben) der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abzunehmen. Was beinhaltet die Prüfung an Ort und Stelle gem. § 58 KFG und welche möglichen Folgen hat diese Überprüfung für den Fahrzeuglenker? Prüfung an Ort und Stelle den technischen Zustand & die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges / seiner Teile & Ausrüstungsgegenstände ob mit dem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigung verursacht werden, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist Folgen der Prüfung -> Unverzügliche Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit oder bei Gefahr in Verzug Insbesondere auch bei eigener Wahrnehmung - gesteuerte Fehlzündungen, Geräusche durch schlagartiges Abblasen von Überdruck, Flammen aus dem Endschalldämpfer Was müssen Sie beim Ziehen eines ausländischen Anhängers mit einem inländischen Kraftfahrzeug in Österreich gem. § 83 KFG beachten? Anhänger mit ausländischem Kennzeichen dürfen mit KFZ mit inländischem Kennzeichen nur gezogen werden, wenn an ihnen hinten eine Kennzeichentafel gem. § 49 Abs. 3 KFG (rotes Deckkennzeichen) angebracht ist & das ausländische Kennzeichen durch diese Kennzeichentafel verdeckt ist Anmerkung = rotes Folgekennzeichen Was muss bei der Beladung von Kraftfahrzeugen und Anhängern gemäß §101 KFG hinsichtlich der Länge der Beladung beachtet werden? Die Länge des Fahrzeuges darf durch die Beladung nicht mehr als ein ¼ der Länge des Fahrzeuges überschritten werden -> ansonsten ist es eine Langgutfuhr und es gelten eigene Vorschriften - (max. Geschwindigkeit § 58 KDV und Kennzeichnung § 59 KDV) Kennzeichnung bei Ladungsüberstand - Wenn Beladung über vordersten oder hintersten Punkt mehr als 1 Meter hinausragt, muss die äußersten Punkte der Ladung gut gekennzeichnet werden -> weiße Tafel mit rot reflektierendem Rand - gem. § 59 Abs. 1 KDV) Anmerkung Langgutfuhre 25 Welche Verpflichtung hat der Fahrzeuglenker vor der Inbetriebnahme eines KFZ gem. § 102 Abs. 1 KFG? Kraftfahrzeuglenker darf ein KFZ erst in Betrieb nehmen, wenn er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat, dass das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und ein, mit diesem zu ziehender Anhänger sowie deren Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen Wann darf ein Lenker eines Kraftfahrzeuges die Warnblinkanlage gemäß §102 Abs. 2 KFG einschalten? Stillstehende KFZ - zur Warnung bei Pannen - zum Ein- oder Aussteigen lassen von Schülern bei Schülertransporten - zum Schutz auf- und absitzender Mannschaften bei Mannschaftstransporten zum Angeben von Notsignalen zum Schutz der persönlichen Sicherheit des Lenkers eines Platzkraftfahrzeuges (Taxi) ansonsten, wenn der Lenker andere Verkehrsteilnehmer - durch sein Fahrzeug gefährdet - vor Gefahr warnen will (beim Abschleppen, Stau, …) Was können Sie zum Telefonieren während des Fahrens gem. § 102 Abs. 3 KFG sagen? Während des Fahrens ist dem Lenker folgendes verboten: das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung sowie jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons, - ausgenommen als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist Lenker hat gem. § 134 Abs. 3c KFG einen Rechtsanspruch auf eine Organstrafverfügung Was hat der Lenker gem. § 102 Abs. 5 KFG auf Fahrten mitzuführen und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen? Zulassungsschein / Heereszulassungsschein Probefahrtschein / Bescheinigung Ziel & Zweck / Beginn & Ende Überstellungsfahrtschein Bescheide über kraftfahrrechtliche Bewilligungen (SoTra + Anhänger) Fahrtenbuch (gem. Arbeitszeitgesetz) Güterbeförderung / Leerfahrten – Dokumente Vor- & Nachlaufverkehr – Beförderungs- & Begleitpapiere Klasse M2/M3, N2/N2, T5 – letzte Prüfbescheinigung (§ 57a KFG, § 58a KFG) 26 In welchem Zeitraum gilt in Österreich die Winterreifenpflicht? M1&N1 (und 4 rädrige Leichtkraftfahrzeuge) 01. November bis 15. April Winterreifen an allen Rädern - situationsbedingt (winterliche Fahrbahnverhältnisse) Schneeketten auf mind. 2 Antriebsräder bei durchgehender Schnee- oder Eisschicht N2&3 01.November bis 15. April Winterreifen auf mind. 1 Antriebsachse Immer, unabhängig der Witterungslage und Fahrbahnverhältnisse M2&3 01.November bis 15. März Winterreifen auf mind. 1 Antriebsachse Immer, unabhängig der Witterungslage und Fahrbahnverhältnisse Lkw Schneeketten muss in diesem Zeitraum mitführen Anhänger keine Winterreifenpflicht Zugfahrzeug Winterreifen = Anhänger egal Keine Schneeketten 27 Wann darf der Lenker gemäß §102 KFG Schneeketten verwenden? Nur bei durchgehender Schnee- oder Eisschicht (Durchgehend = zusammenhängend, oder nicht nennenswert unterbrochenen) -> sie müssen so befestigt sein, dass die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt werden kann Was muss der Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges gemäß §102 Abs. 10 KFG mitführen? Einspurige und Mehrspurige Kraftfahrzeuge Verbandszeug (zur Wundversorgung geeignet, in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt) Mehrspurige Kraftfahrzeuge Warnkleidung ÖNORM EN Iso 20471 mit weiß retroreflektierenden Streifen Warneinrichtung ÖNORM EN 471 Mindestens 1 Unterlegskeil - bei KFZ über 3,5 t hzlGG (außer M1) - bei schweren Anhängern O2 (ab 750 kg hzlGG) Nennen Sie einige Übertretungen gemäß §102 Abs. 12 KFG, bei denen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dazu berechtigt sind, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern: Fahrzeug ohne Zulassung zum Verkehr Fahren ohne behördliche Kennzeichentafel Verwendung von ausländischen Motorfahrrädern ohne Unterscheidungskennzeichen Verstoß gegen Winterreifen- /Schneekettenpflicht (wenn Verkehrssicherheit gefährdet ist) Gewichtsgrenze überschritten (ab 2% Überladung) Ladungssicherung, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist Vorschriftswidriges Ziehen von Anhängern Missachtung von Ruhezeiten bei offensichtlicher Übermüdung des Lenkers wenn die Schaublätter und Aufzeichnungen nicht mitgeführt/ordnungsgemäß ausgefüllt oder ausgehändigt werden wenn die zulässige Lenkzeit überschritten wurde bzw. die Einhaltung der erforderlichen Ruhezeit nicht beachtet wurde 28 Nennen Sie einige Pflichten des Zulassungsbesitzers gemäß § 103 KFG! Der Zulassungsbesitzer hat bei Kraftfahrzeugen dafür zu sorgen, dass bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen ein Warndreieck, ein Verbandszeug mitgeführt wird Bei einspurigen Kraftfahrzeugen hingegen ist ein Verbandszeug mitzuführen Bei Fahrzeugen über 3,5t ist ein Unterlegkeil mitzuführen und eine reflektierende Warntafel anzubringen Überlassen des KFZ oder seines Anhängers nur an Personen - die eine Lenkberechtigung besitzen - Mindestalter zum Lenken haben - bei Feuerwehrfahrzeugen, den Feuerwehrführerschein besitzen Zulassungsbesitzer hat der BH Auskunft zu erteilen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt das KFZ gelenkt, den Anhänger verwendet oder an einem bestimmten Ort abgestellt hat Wann muss der Sicherheitsgurt gem. § 106 Abs. 2 KFG verwendet werden? Ist ein Sitzplatz eines Kraftfahrzeuges mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet, so sind Lenker und beförderte Personen, die einen solchen Sitzplatz benützen, je für sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurtes verpflichtet. Rechtsanspruch auf ein Organmandat bei Nichtverwendung! Bei der Anhaltung Welche Ausnahmen der Gurtpflicht gibt es gemäß § 106 KFG? Gurtpflicht lt. Abs. 2 gilt nicht bei ganz geringer Gefahr (z.B. Einparken, Rückwärtsfahren) bei Unmöglichkeit des Gebrauches (Körpergröße oder schwerste körperliche Beeinträchtigung -> Gurtbefreiung mittels Bestätigung der Behörde Abs. 9) bei Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Gebrauch mit dem Zweck der Fahrt unvereinbar) bei Transportbegleitungen zur Absicherung von Sondertransporten, wenn ansonsten die Verkehrsregelung erschwert werden würde bei der gewerbsmäßigen Beförderung eines Fahrgastes für den Lenker eines Kfz in Ausübung des Taxigewerbes, außer bei Schülertransporten bei Fahrten im Kraftfahrlinienverkehr (Streckenlänge nicht mehr als 100 km) für Fahrgäste in Omnibussen beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes Wie sind Kinder unter 14 Jahre in einem PKW gemäß § 106 KFG zu transportieren? §106/5 KFG: Lenker ist verantwortlich, dass Kinder bis 14 Jahre: Kinder ≥ 135cm = Gurt Kinder < 135cm = geeignete Rückhalteeinrichtung (muss dem Gewicht & Größe des Kindes angepasst sein) Kinder auf einem durch Frontairbag geschützten Sitz NICHT in Blickrichtung nach hinten -> Außer Frontairbag deaktiviert Fahrzeug ohne Sicherheitssystem (Gurt, Rückhalteeinrichtung) - Kinder < 3 Jahre NICHT befördert werden - Kinder ab 3 Jahre dürfen dann NICHT vorne sitzen (nur auf der Rückbank) 29 Welche gesetzliche Bestimmung kennen Sie für das Mitfahren von Kindern auf einer Zugmaschine (Traktor) gemäß § 106 Abs. 11 KFG? Personenbeförderung auf Zugmaschinen: Kinder < 5 Jahre = verboten Kinder 5 - 12 Jahre = nur auf Sitzen für Mitfahrer (sofern in der geschlossenen Fahrerkabine) Kinder ab 12 Jahren = auf Sitzen für Mitfahrer Ab welchem Alter dürfen weitere Personen gemäß § 106 KFG mit dem Motorfahrrad oder Motorrad befördert werden? §106/12 KFG: Motorräder / dreirädrige KFZ (Trike) / vierrädrige KFZ (Lenkstange, Sitzbank – Quad) - Personenbeförderung ab 12 Jahre - Fußrasten erreichen Motorfahrräder – Kinder < 8 Jahre – nur auf Kindersitz (der Größe angepasst) Motorräder mit Beiwagen dürfen Kinder < 12 Jahre nur wenn: - Geeignete Rückhalteeinrichtung / Sicherheitsgurt vorhanden - Seitliche Wände des Beiwagens auf Brusthöhe des Kindes - Überrollbügel oder kabinenartigen Aufbau Welche höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit gem. § 58 KDV kennen Sie? 30 FSG Was besagt Geltungsbereich des § 1 FSG und welche Fahrzeuge sind davon ausgenommen? Das FSG gilt für das Lenken von Kraftfahrzeugen und das Ziehen von Anhängern entsprechend den Begriffsbestimmungen des KFG auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§1 StVO) Ausnahmen KFZ mit Bauartgeschwindigkeit im Ortsgebiet - mehr als 40 km/h -> auf Freilandstraßen Übertretungen § 102 Abs. 3 fünfter Satz KFG - Mobiltelefon während der Fahrt (OM + PAD Bericht an Behörde) Strafbare Handlungen, die beim Lenken eines Kraftfahrzeuges begangen wurden gem. - § 80 StGB - Fahrlässige Tötung - § 81 StGB - Grob fahrlässige Tötung - § 88 StGB - Fahrlässige Körperverletzung Alkoholgehalt der Blutes mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht als 0,05 mg/l. Er darf auch während der Fahrt und einschließlich bei Fahrtunterbrechungen keinen Alkohol zu sich nehmen Wie oft kann die Lenkberechtigung für Anfänger (Probeführerschein) von der Behörde verlängert werden? Welche Codes kennen Sie dazu? Die Probeführerscheinzeit kann für max. 3 mal verlängert werden – bei neuerlichem Verstoß hat die Behörde die gesundheitliche Eignung mittels amtsärztlichen Gutachten abzuklären Anmerkung Verlängerung der Probezeit ist hinten eingetragen 33 Welche Alkoholgrenze muss ein Bewerber um eine Lenkberechtigung bei Ausbildungsfahrten gem. § 6 FSG beachten? Bewerber um eine Lenkberechtigung dürfen bei Fahrten, die sie im Zuge ihrer Ausbildung durchführen, ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. Diese Bestimmung gilt ebenfalls für Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klass AM und F bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres Anmerkung 0,05 mg/l erlaubt - erst ab 0,06 mg/l ist es was Was muss ein Lenker eines KFZ bei einer Lenker -und Fahrzeugkontrolle den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß §14 FSG aushändigen? Führerschein Vorläufiger Führerschein + Lichtbildausweis bis zum Erhalt des Führerscheins (4 Wochen gültig) Lenken eines Feuerwehrfahrzeuges der Kl. C(C1), D(D1), CE(C1E) oder DE(D1E) - Führerschein und Feuerwehrführerschein Lenken eines Feuerwehrfahrzeuges / Rettungs- und Krankentransportfahrzeuges einer staatlich anerkannten Organisation bis 5.500kg hzlGM - Führerschein und Bestätigung Was muss ein Lenker gemäß §14 FSG in Bezug auf die Auflagen beachten? Lenker muss beim Lenken Auflagen, unter denen ihn die Lenkberechtigung erteilt wurde, erfüllen Code ist im Führerschein eingetragen (z.B 01.01 für Brille) Brille Code 01.01 Kontaktlinsen Code 01.02 Brille oder Kontaktlinsen 01.06 Keinen Alkohol Code 68 Verlängerung der Probezeit Code 110 Beschränkung auf Automatikgetriebe Code 78 Wenn durch das Nichteinhalten von Auflagen die Verkehrssicherheit gefährdet wird, können Zwangsmaßnahmen nach § 38 FSG gesetzt werden 34 Der Alkomattest bei einem Kraftfahrzeuglenker ergibt einen Wert von 0,26mg/l. Was machen Sie gemäß §14 Abs. 8 FSG? Kraftfahrzeuge dürfen nur in Betrieb genommen/gelenkt werden, wenn der Alkoholgehalt vom Lenker Blut 0,2 Sekunden und Führerschein oder Mopedausweis (ggfs. beide) vorläufig abzunehmen (PFLICHT), wenn er ein KRAFTFAHRZEUG lenkt in Betrieb nimmt oder versucht, es in Betrieb zu nehmen Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder mehr oder ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder mehr festgestellt wurde Übertretung gem. § 99 Abs. 1 lit. b oder c StVO – Verweigerung der Atemluftuntersuchung sich zur Untersuchung vorführen zu lassen sich der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen der Blutabnahme -> wenn der Lenker ein KRAFTFAHRZEUG - gelenkt hat, - in Betrieb genommen hat, oder - versucht hat, es in Betrieb zu nehmen, der Lenker kommt seiner Ablieferungsverpflichtung der Dokumente seitens der Behörde nicht nach bei Geschwindigkeitsübertretungen, welche mit Entziehung geahndet werden (muss mit technischen Hilfsmitteln festgestellt werden!) -> KANN der Führerschein vorläufig abgenommen werden (eigenes Ermessen der OdöS - Sicherheitsmaßnahme im Interesse der Verkehrssicherheit) 37 Wie haben Organe mit einem vorläufig abgenommenen Führerschein gemäß §39 FSG zu verfahren? vorläufig abgenommene Führerschein oder Mopedausweis ist unverzüglich der Behörde vorzulegen Behörde muss binnen 3 Tagen ein Entziehungsverfahren einleiten (gerechnet vom Tage der vorläufigen Abnahme) Ausstellung einer Bescheinigung über die vorläufige Abnahme (für die Partei, Behörde, Dienststelle) Wird der Führerschein wegen eines außergewöhnlichen Erregungszustands oder Übermüdung vorläufig abgenommen, kann der Führerschein innerhalb von 2 Tagen wieder ausgefolgt werden, wenn der Grund weggefallen ist (z.B Lenker ist ausgeschlafen, wieder beruhigt vom Streit usw.) Wie ist in der Praxis bei einer Führerscheinabnahme vorzugehen? Der Führerschein wird vorläufig abgenommen und der Partei eine Bescheinigung gem. § 39 Abs. 1 FSG ausgehändigt. (FS Abnahmeblock 3 fach) NEU: der Führerschein kann auch, wenn dieser bei der Verkehrskontrolle nicht vorgewiesen/mitgeführt wird, gem. § 39 Abs. 1 a FSG durch das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder Straßenaufsicht durch einen Eintrag in das Führerscheinregister vorläufig abgenommen werden und der Partei eine Bescheinigung gem. § 39 Abs. 1 FSG (FS Abnahmeblock) auszuhändigen. Durch die ausgefolgte Bescheinigung gilt der Führerschein auch in diesen Fällen als vorläufig abgenommen und es sind dieselben Rechtsfolgen daran geknüpft, wie im Falle einer physischen Abnahme. Wo ist die rechtliche Zuständigkeit und Mitwirkung der Bundespolizei bei der Vollziehung des Führerscheingesetzes geregelt? Für die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Amtshandlungen ist, in erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde bzw in Gemeinden, wo die LPD zugleich Sicherheitsbehörde ersten Instanz ist, die LPD zuständig. An der Vollziehung dieses Bundesgesetzes durch die BH, LPD und den Landeshauptmann haben mitzuwirken: Die Organe der Bundespolizei Die Organe der Gemeindewachen Sonstige Straßenaufsichtsorgane 38 § 52 Die Vorschriftszeichen Vorschriftszeichen sind Verbots- oder Beschränkungszeichen Gebotszeichen Vorrangzeichen 1) FAHRVERBOT (IN BEIDEN RICHTUNGEN) Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt 2) EINFAHRT VERBOTEN Dieses Zeichen zeigt an, dass die Einfahrt verboten ist. 3a) EINBIEGEN NACH LINKS VERBOTEN zeigen je nach der Richtung des Pfeiles an, dass das Einbiegen in die nächste Querstraße nach links verboten ist 3b) EINBIEGEN NACH RECHTS VERBOTEN zeigen je nach der Richtung des Pfeiles an, dass das Einbiegen in die nächste Querstraße nach rechts verboten ist 3c) UMKEHREN VERBOTEN an der betreffenden Straßenstelle oder Kreuzung das Umkehren verboten ist 4a) ÜBERHOLEN VERBOTEN das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist. ist auf beiden Seiten der Fahrbahn anzubringen 4b) ENDE DES ÜBERHOLVERBOTES Dieses Zeichen zeigt das Ende des Überholverbotes (Z 4a) an. 4c) ÜBERHOLEN FÜR LASTKRAFTFAHRZEUGE VERBOTEN Dieses Zeichen zeigt an, dass mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist. Es ist auf beiden Seiten der Fahrbahn anzubringen. 4d) ENDE DES ÜBERHOLVERBOTES FÜR LASTKRAFTFAHRZEUGE Dieses Zeichen zeigt das Ende des Überholverbotes für Lastkraftfahrzeuge (Z 4c) an 5) WARTEPFLICHT BEI GEGENVERKEHR der Lenker eines in der durch den roten Pfeil bezeichneten Fahrtrichtung fahrenden Fahrzeuges bei Gegenverkehr zu warten hat 6a) FAHRVERBOT FÜR ALLE KRAFTFAHRZEUGE AUSSER EINSPURIGEN MOTORRÄDERN das Fahren mit allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist 6b) FAHRVERBOT FÜR MOTORRÄDER das Fahren mit allen einspurigen Kraftfahrzeugen ist verboten 6c) FAHRVERBOT FÜR ALLE KRAFTFAHRZEUGE das Fahren mit allen Kraftfahrzeugen ist verboten 6d) FAHRVERBOT FÜR KRAFTFAHRZEUGE MIT ANHÄNGER das Fahren mit KFZ mit allen Arten von Anhängern ist verboten Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Anhängers die im Zeichen angegebene Länge überschreitet 7a) FAHRVERBOT FÜR LASTKRAFTFAHRZEUGE das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen ist verboten Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur für ein Lastkraftfahrzeug gilt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftfahrzeuges oder das höchste zulässige Gesamtgewicht eines mitgeführten Anhängers das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Lastkraftfahrzeuges oder die Länge eines mitgeführten Anhängers oder die Länge des Lastkraftfahrzeuges samt Anhänger die im Zeichen angegebene Länge überschreitet. 7b) FAHRVERBOT FÜR LASTKRAFTFAHRZEUGE MIT ANHÄNGER das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit Anhänger ist verboten Die Gewichtsangabe bedeutet, dass das Mitführen von Anhängern verboten ist, deren Gesamtgewicht das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet Verkehr von Sattelkraftfahrzeugen & Zugmaschinen mit einem Anhänger ist jedoch gestattet 7c) FAHRVERBOT FÜR FUHRWERKE die Einfahrt für Fuhrwerke (§ 2 Abs. 1 Z 21) ist verboten 7e) FAHRVERBOT FÜR KRAFTFAHRZEUGE MIT GEFÄHRLICHEN GÜTERN das Fahren mit Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter befördert werden & die mit orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen sind, ist verboten Bezieht sich das Verbot auf einen gemäß diesen Vorschriften kategorisierten Tunnel, ist auf einer Zusatztafel mit den Großbuchstaben „B“, „C“, „D“ oder „E“ die diesem Tunnel gemäß den genannten Vorschriften zugeordnete Tunnelkategorie anzugeben in diesem Fall gilt das Verbot nur für Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter befördert werden, die in Tunneln der jeweiligen Tunnelkategorie nicht zugelassen sind 7f) FAHRVERBOT FÜR OMNIBUSSE das Fahren mit Omnibussen ist verboten Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Omnibusses das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Omnibusses die im Zeichen angegebene Länge überschreitet. 8a) FAHRVERBOT FÜR FAHRRÄDER UND MOTORFAHRRÄDER das Fahren mit Fahrrädern & Motorfahrrädern ist verboten Schieben dieser Fahrzeuge ist jedoch gestattet - Für die Lenker von Motorfahrrädern gilt überdies die Z 8b 8b) FAHRVERBOT FÜR MOTORFAHRRÄDER Fahren mit Motorfahrrädern mit laufendem Motor & Laufenlassen der Motore solcher Fahrzeuge am Stand ist verboten Schieben dieser Fahrzeuge ohne laufenden Motor ist jedoch gestattet 8c) FAHRVERBOT FÜR FAHRRÄDER Fahren mit Fahrrädern ist verboten Schieben dieser Fahrzeuge ist jedoch gestattet 9a) FAHRVERBOT FÜR ÜBER m BREITE FAHRZEUGE Fahren mit Fahrzeugen, deren größte Breite die im Zeichen angegebene Breite überschreitet, ist verboten 9b) FAHRVERBOT FÜR ÜBER m HOHE FAHRZEUGE Fahren mit Fahrzeugen, deren größte Höhe die im Zeichen angegebene Höhe überschreitet, ist verboten Es kann oberhalb der Fahrbahn entsprechend der vorhandenen Höhe angebracht werden. 9c) FAHRVERBOT FÜR FAHRZEUGE MIT ÜBER t GESAMTGEWICHT Fahren mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet, ist verboten 9d) FAHRVERBOT FÜR ALLE FAHRZEUGE MIT ÜBER … t ACHSLAST Fahren mit Fahrzeugen, deren Achslast die im Zeichen angegebene Achslast überschreitet, ist verboten 10a) GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG (ERLAUBTE HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT) Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens ist verboten Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften 10b) ENDE DER GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG zeigt Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung an Es ist nach jedem Zeichen gemäß Z 10a anzubringen & kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden kann entfallen, wenn am Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung, sei es auch nicht aufgrund dieses Bundesgesetzes, beginnt 11) ENDE VON ÜBERHOLVERBOTEN UND GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGEN zeigt Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen an, die für den betreffenden Straßenabschnitt durch Straßenverkehrszeichen kundgemacht worden sind 11a) ZONENBESCHRÄNKUNG zeigt den Beginn einer Zone an, innerhalb der die durch das eingefügte Zeichen zum Ausdruck gebrachte Verkehrsbeschränkung gilt, wobei in einem Zeichen auch zwei Beschränkungen dargestellt werden können 11b) ENDE EINER ZONENBESCHRÄNKUNG zeigt das Ende einer Zonenbeschränkung an kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens (Z 11a) angebracht werden 12) HALT ZOLL zeigt eine Zollstelle an, bei der zwecks Zollkontrolle anzuhalten ist Mit entsprechend geänderter Aufschrift zeigt das Zeichen auch andere Stellen an, an denen der Fahrzeuglenker anzuhalten und bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, z. B. „MAUT“ 13a) PARKEN VERBOTEN zeigt mit der Zusatztafel „ANFANG“ den Beginn und mit der Zusatztafel „ENDE“ das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. 13b) HALTEN UND PARKEN VERBOTEN zeigt mit der Zusatztafel „ANFANG“ den Beginn und mit der Zusatztafel „ENDE“ das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Halten und Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Eine Zusatztafel mit der Aufschrift „AUSGENOMMEN ZUSTELLDIENSTE“ zeigt an, dass das rasche Auf- oder Abladen geringer Warenmengen vom Halteverbot ausgenommen ist. Eine Zusatztafel mit der Aufschrift „AUSGENOMMEN LADETÄTIGKEIT“ zeigt eine Ladezone an. 13c) WECHSELSEITIGES PARKVERBOT I: zeigt an, dass auf der Straßenseite, auf der dieses Zeichen angebracht ist, das Parken an ungeraden Tagen verboten ist II: zeigt an, dass auf der Straßenseite, auf der dieses Zeichen angebracht ist, das Parken an geraden Tagen verboten ist Beginnt bei den beiden angeführten Zeichen die wechselseitige Beschränkung für das Parken nicht um 00 Uhr, so ist auf einer Zusatztafel der Zeitpunkt des Beginnes des wechselseitigen Parkverbotes anzugeben, das dann ab diesem Zeitpunkt für 24 Stunden gilt 13d) KURZPARKZONE zeigt den Beginn einer Kurzparkzone an Zeichen auf der linken Straßenseite angebracht, bezieht sich die Kurzparkzonenregelung nur auf diese Straßenseite Im unteren Teil des Zeichens / auf einer Zusatztafel ist die Zeit, während der die Kurzparkzonenregelung gilt, & die zulässige Kurzparkdauer anzugeben Falls für Abstellen eines Fzg in einer Kurzparkzone Gebühr zu entrichten ist -> Umstand durch das Wort „gebührenpflichtig“ (im unteren Teil des Zeichens / Zusatztafel hinzuweisen) 13e) ENDE DER KURZPARKZONE zeigt das Ende einer Kurzparkzone an 14) HUPVERBOT die Betätigung der Vorrichtungen zur Abgabe von Schallzeichen ist verboten, wenn zur Abwendung einer Gefahr von einer Person ein anderes Mittel ausreicht Zusatztafel mit der Angabe bestimmter Stunden zeigt die Geltungsdauer des Verbotes an Ende dieses Verbotes ist durch das gleiche Zeichen mit der Zusatztafel „ENDE“ kenntlich zu machen. 14a) REITVERBOT das Reiten ist verboten Ausgenommen sind Organe der Bundespolizei als Reiter von Dienstpferden 14b) VERBOT FÜR FUSSGÄNGER das Betreten für Fußgänger ist verboten 15) VORGESCHRIEBENE FAHRTRICHTUNG Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen Pfeil kann der jeweiligen örtlichen Verkehrslage entsprechend, z. B. senkrecht, gebogen, geneigt oder mit mehr als einer Spitze ausgeführt sein Ein nach unten geneigter Pfeil zeigt den zu benützenden Fahrstreifen an Durch eine Zusatztafel oder durch weiße Aufschrift im blauen Feld unter dem Pfeil kann angezeigt werden, dass das Gebot nur für eine bestimmte Gruppe von Straßenbenützern gilt. 15a) VORGESCHRIEBENE FAHRTRICHTUNG FÜR KRAFTFAHRZEUGE MIT GEFÄHRLICHEN GÜTERN Lenker von Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter befördert werden und die gemäß diesen Vorschriften mit orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen sind, nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen 16) RADWEG Lenker von einspurigen Fahrrädern dürfen nur den Radweg benützen 17) GEHWEG zeigt einen Gehweg an 17a) GEH- UND RADWEG zeigen einen Geh- und Radweg an, und zwar ein Zeichen nach a) einen für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam zu benützenden Geh- und Radweg und ein Zeichen nach b) einen Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, wobei die Symbole im Zeichen nach b) der tatsächlichen Verkehrsführung entsprechend anzuordnen sind (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt). 17b) REITWEG zeigt einen Reitweg an 19) VORGESCHRIEBENE MINDESTGESCHWINDIGKEIT Lenker von Fahrzeugen unbeschadet der Bestimmungen des § 20 über die Fahrgeschwindigkeit ab dem Standort des Zeichens nicht langsamer fahren dürfen, als mit der im Zeichen angegebenen Anzahl von Kilometern pro Stunde 21) UMKEHRGEBOT Lenker von Fahrzeugen an der betreffenden Straßenstelle umzukehren haben 22) SCHNEEKETTEN VORGESCHRIEBEN Kraftwagen, die auf der Straße fahren, an deren Beginn das Zeichen angebracht ist, auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben müssen 22a) ENDE EINES GEBOTES Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 16, 17, 17a, 19 und 22 zeigt das Ende des durch das Zeichen ausgedrückten Gebotes an Ein solches Zeichen kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden. 23) VORRANG GEBEN gemäß § 19 Abs. 4 ist Vorrang zu geben Es ist vor einer Kreuzung mit einer Vorrangstraße oder mit einer Straße mit starkem Verkehr anzubringen, sofern nicht das Vorschriftszeichen „Halt“ erforderlich ist. 24) HALT vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 ist Vorrang zu geben Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht Das Zeichen ist vor allem vor solchen Kreuzungen anzubringen, die besonders gefährlich sind und an denen die Lenker von Fahrzeugen die Verkehrslage in der Regel nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften 25a) VORRANGSTRASSE zeigt den Beginn und den Verlauf einer Vorrangstraße an Wenn eine Vorrangstraße auf einer Kreuzung die Richtung ihres Verlaufes ändert, so ist der Verlauf der Vorrangstraße auf einer Zusatztafel nach § 54 Abs. 5 lit. e erkennbar zu machen. 25b) ENDE DER VORRANGSTRASSE zeigt das Ende einer Vorrangstraße an § 53 Die Hinweiszeichen 2a) KENNZEICHNUNG EINES SCHUTZWEGES kennzeichnet einen Schutzweg (§ 2 Abs. 1 Z 12), bei dem ständig betriebene Lichtzeichen zur Regelung des Verkehrs oder zur Abgabe blinkenden gelben Lichtes nicht vorhanden sind Es ist beim Schutzweg anzubringen, und zwar auf Einbahnstraßen an beiden Seiten, auf anderen Straßen an der rechten Seite Wenn jedoch die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, ist statt der seitlichen Anbringung die Anbringung des Zeichens über dem Schutzweg zulässig 2b) KENNZEICHNUNG EINER RADFAHRERÜBERFAHRT kennzeichnet eine Radfahrerüberfahrt (§ 2 Abs. 1 Z 12a), bei der ständig betriebene Lichtzeichen zur Regelung des Verkehrs oder zur Abgabe blinkenden gelben Lichtes nicht vorhanden sind Für die Anbringung dieses Zeichens gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der Z 2a sinngemäß 2c) Kennzeichnung eines Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt kennzeichnet die Fortsetzung eines Geh- und Radwegs sowie eines gemeinsam geführten Geh- und Radwegs für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger und Radfahrer Für die Anbringung dieses Zeichens gelten die Bestimmungen der Z 2a sinngemäß 7a) WARTEPFLICHT FÜR GEGENVERKEHR zeigt an, dass der Lenker eines entgegenkommenden Fahrzeuges gemäß § 52 Z 5 zu warten hat 9a) FUSSGÄNGERZONE zeigt den Beginn einer Fußgängerzone an Es bedeutet gleichzeitig, dass hier jeglicher Fahrzeugverkehr verboten ist, sofern sich aus § 76a nichts anderes ergibt Dieses Zeichen darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden. 9b) ENDE EINER FUSSGÄNGERZONE zeigt das Ende einer Fußgängerzone an Es darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden 9c) WOHNSTRASSE zeigt den Beginn einer Wohnstraße an und bedeutet, dass hier die besonderen Bestimmungen des § 76b gelten Dieses Zeichen darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden 9d) ENDE EINER WOHNSTRASSE zeigt das Ende einer Wohnstraße an und bedeutet, dass die besonderen Bestimmungen des § 76b nun nicht mehr gelten und dass dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben ist Dieses Zeichen darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden 9e) BEGEGNUNGSZONE zeigt den Beginn einer Begegnungszone an und bedeutet, dass hier die besonderen Bestimmungen des § 76c gelten Wurde in der Begegnungszone die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gemäß § 76c Abs. 6 auf 30 km/h erhöht, ist auf dem Zeichen die Zahl „20“ durch die Zahl „30“ zu ersetzen 9f) ENDE EINER BEGEGNUNGSZONE zeigt das Ende einer Begegnungszone an und bedeutet, dass die besonderen Bestimmungen des § 76c nun nicht mehr gelten Wurde in der Begegnungszone die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gemäß § 76c Abs. 6 auf 30 km/h erhöht, ist auf dem Zeichen die Zahl „20“ durch die Zahl „30“ zu ersetzen 23) VORANZEIGER FÜR EINORDNEN zeigt an, wie sich der Lenker eines Fahrzeuges vor der nächsten Kreuzung auf Grund der dort angebrachten Bodenmarkierungen einzuordnen haben wird. Orientierungsangaben können beigefügt werde Zeichen ist anzubringen, wenn Bodenmarkierungen ein besonderes Einordnen vorschreiben, es sei denn, diese Bodenmarkierungen können auch ohne Zeichen leicht und rechtzeitig erkannt werden 24) STRASSE FÜR OMNIBUSSE zeigt eine Straße an, die nur von Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs, von Taxi- & Krankentransportfahrzeugen, Arbeitsfahrten von Fahrzeugen des Straßendienstes, Müllabfuhr benützt werden darf Auf einer Zusatztafel kann angegeben werden, dass die betreffende Straße auch mit anderen Fahrzeugarten (zB Omnibusse des Stadtrundfahrten-Gewerbes oder einspurige Fahrzeuge) benützt werden darf; diese Angaben können auch im weißen Feld des Hinweiszeichens angebracht werden, wenn dadurch die Erkennbarkeit des Verkehrszeichens nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für das Zeichen nach Z25 25) FAHRSTREIFEN FÜR OMNIBUSSE zeigt einen den Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs vorbehaltenen Fahrstreifen an, für dessen Benützung die Bestimmungen der Z 24 sinngemäß gelten Falls es Sicherheit, Leichtigkeit, Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, sind auf diesem Zeichen durch Fahrstreifenkennzeichnung & Pfeile die Fahrstreifen anzugeben, die für den übrigen Verkehr zur Verfügung stehen 26) FAHRRADSTRASSE zeigt den Beginn einer Fahrradstraße an und bedeutet, dass hier die besonderen Bestimmungen des § 67 gelten 26a) Schulstraße zeigt den Beginn einer Schulstraße an und bedeutet, dass hier die besonderen Bestimmungen des § 76 d gelten 27) RADWEG OHNE BENÜTZUNGSPFLICHT zeigt einen Radweg an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss 28. „GEH- UND RADWEG OHNE BENÜTZUNGSPFLICHT“ zeigen einen Geh- und Radweg an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss, und zwar ein Zeichen nach a) einen für die gemeinsame Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg und ein Zeichen nach b) einen Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, wobei die Symbole im Zeichen nach b) der tatsächlichen Verkehrsführung entsprechend anzuordnen sind (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt) 29) Ende einer Fahrradstraße, einer Schulstraße, eines Radweges oder eines Geh- und Radweges ohne Benützungspflicht Ein roter Querbalken von links unten nach rechts oben in den Zeichen nach Z 26, 26a, 27, 28 und 29 zeigt das Ende der jeweiligen Fahrradstraße, Schulstraße oder Radfahranlage an

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