Wie gut kennst du die Versicherungsbedingungen "Mundo"?
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Questions and Answers

Wer kann die Versicherung 'Mundo' abschließen?

  • Nur Personen mit einer bestimmten Einkommensgrenze
  • Jede Person mit Wohnsitz im Ausland
  • Nur Schweizer Staatsbürger
  • Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz (correct)
  • Wo gilt die Versicherung 'Mundo' nicht für Impfungen?

  • In Europa
  • Im Ausland
  • In der Schweiz (correct)
  • In Asien
  • Wie lange gilt die Versicherung 'Mundo' mindestens?

  • Für eine Versicherungsperiode (correct)
  • Für zwei Jahre
  • Für ein Kalenderjahr
  • Für fünf Jahre
  • Wann tritt der Vertrag der Versicherung 'Mundo' in Kraft?

    <p>Am Datum der Versicherungspolice</p> Signup and view all the answers

    Wie hoch ist die maximale versicherte Summe bei der Versicherung 'Mundo'?

    <p>Fr. 100'000.- pro Kalenderjahr</p> Signup and view all the answers

    Welche Leistungen sind bei der Versicherung 'Mundo' versichert?

    <p>Ambulante Behandlungen, Hospitalisierung, Impfungen, Transporte, Suche und Rettung sowie Besuche von Familienmitgliedern bei Hospitalisierung</p> Signup and view all the answers

    Wer ist anspruchsberechtigt bei der Versicherung 'Mundo'?

    <p>Ehegatte, Kinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister und gesetzliche Erben</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen "Mundo"

    1. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz kann die Versicherung abschließen.
    2. Die Versicherung gilt weltweit, außer in der Schweiz für Impfungen.
    3. Die Versicherung gilt für mindestens eine Versicherungsperiode und verlängert sich automatisch.
    4. Der Vertrag tritt am Datum der Versicherungspolice in Kraft.
    5. Die maximale versicherte Summe beträgt Fr. 100'000.- pro Kalenderjahr.
    6. Versicherte Leistungen umfassen ambulante Behandlungen, Hospitalisierung, Impfungen, Transporte, Suche und Rettung sowie Besuche von Familienmitgliedern bei Hospitalisierung.
    7. Bei Tod durch Krankheit oder Unfall im Ausland wird ein Kapital von Fr. 5000.- ausgezahlt.
    8. Anspruchsberechtigt sind Ehegatte, Kinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister und gesetzliche Erben.
    9. Der Versicherungsnehmer kann Begünstigte durch schriftliche Mitteilung bestimmen oder ausschließen.
    10. Die versicherte Summe kann nicht beansprucht werden für freiwillige Behandlungen im Ausland, instabile Krankheiten bei Abreise und persönliche Auslagen.
    11. Der Anspruch auf Todesfall-Entschädigung erlischt nach zwei Jahren ohne Vorlage des Todesscheins.
    12. Der Versicherer hat das Recht, Beträge vom Verstorbenen geschuldete Beträge von der Todesfall-Entschädigung abzuziehen.

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