Lernfeld 6: Beschaffung (IGP) - Offene Fragen

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Sachziele der Beschaffung?

Die Versorgung der Produktion mit Sachgütern und Dienstleistungen zum benötigten Zeitpunkt in der erforderlichen Art, Qualität und Menge.

Formalziele der Beschaffung?

Minimierung von Kosten in den Bereichen Beschaffung, Lagerung, Fehlmengen und Verwaltung.

Öffentliches Recht?

Regelt Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, Prinzip der Unterordnung.

Privatrecht?

Regelt Beziehungen zwischen gleichgestellten Personen, Prinzip der Gleichordnung und Vertragsfreiheit.

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Rechtsfähigkeit?

Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

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Geschäftsfähigkeit?

Die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen.

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Geschäftsunfähigkeit?

Bis zum 7. Lebensjahr und dauernd Geisteskranke.

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beschränkte Geschäftsfähigkeit?

Zwischen 7 und 18 Jahren.

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Volle Geschäftsfähigkeit?

Ab 18 Jahren.

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Rechtsobjekte?

Keine Träger von Rechten und Pflichten, dazu zählen Tiere, Rechte und Sachen.

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Anfechtbare Rechtsgeschäfte?

Innerhalb von 10 Jahren nach Erklärung anfechtbar.

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Nichtige Rechtsgeschäfte?

Von Anfang an ungültig.

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Einseitige Rechtsgeschäfte?

Willenserklärung einer Person genügt.

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Mehrseitige Rechtsgeschäfte?

Willenserklärungen zweier oder mehrerer Personen notwendig.

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Vertragsfreiheit?

Inhalt frei bestimmbar, aber nicht gegen Gesetze verstoßen.

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Veräußerungsverträge?

Dauerhafte Rechtsänderung durch Eigentumsübertragung.

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Gebrauchsüberlassungsverträge?

Befristetes Vertragsverhältnis, Rückgabe der Sache.

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Darlehensvertrag?

Ãœberlassung von Geld oder vertretbaren Sachen.

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Dienstvertrag?

Entgeltliche Leistung von Diensten (ohne Erfolgsgarantie).

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Werkvertrag?

Erstellen eines Werkes aus Material des Kunden gegen Entgelt.

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Bestellpunktverfahren?

Bestellung immer der gleichen Menge bei Erreichen des Meldebestandes.

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Bestellrhythmusverfahren?

Bestellung unterschiedlicher Mengen zu festgelegten Zeitpunkten.

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Meldebestand?

Menge, die bestellt werden muss, bevor der Sicherheitsbestand erreicht wird.

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Sicherheitsbestand?

Vorrat, der immer auf Lager sein muss, um Produktionsbereitschaft zu sichern.

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Primärbedarf?

Geplante Produktionsmenge an verkaufsfähigen Erzeugnissen.

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Bruttosekundärbedarf?

Erforderliche Menge an Komponenten zur Fertigung des Primärbedarfs.

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Nettosekundärbedarf?

Menge, die letztendlich bestellt werden muss.

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Vorratshaltung?

Größere Sicherheit bei Beschaffungsproblemen, Spekulationsfunktion bei Preisen.

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Just-in-time?

Fertigungssynchrone Lieferung, Anlieferung „gerade zur rechten Zeit“.

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Lagerhaltungskosten?

Personal- und Sachkosten, die durch Lagerung entstehen.

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Lieferdatei?

Lieferantendatenbank.

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Quantitative Analyse?

Zahlenmäßiger Angebotsvergleich.

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Qualitative Analyse?

Nicht in Zahlen fassbare Kriterien.

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Kaufvertrag?

Ãœbergang des Eigentums an einer Sache gegen Zahlung eines Kaufpreises.

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Zustandekommen von Kaufverträgen?

Antrag vom Käufer und Annahme durch Verkäufer.

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Konditionendatei?

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Lieferanten.

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Ab Werk?

Käufer trägt komplette Kosten.

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Frei Haus?

Verkäufer trägt komplette Kosten.

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Incoterms?

Freiwillige Regeln über Transportkosten & - Risiko im internationalen Warenhandel.

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Study Notes

Lernfeld 6: Beschaffung

  • Sachziele: Die Produktion zum benötigten Zeitpunkt mit der erforderlichen Art, Qualität und Menge von Sachgütern und Dienstleistungen zu versorgen.
  • Ausrichtung an der Produktionsplanung.
  • Materialien sachgerecht lagern und zeitgerecht zum Verbrauchsort befördern.
  • Rückstände, Abfälle und Ausschussprodukte verwerten oder entsorgen.
  • Formalziele: Minimierung der Beschaffungs-, Lager-, Fehlmengen- und Verwaltungskosten.
  • Minimierung der Kapitalbindung durch Kostenminimierung bei der Materialbereitstellung.
  • Erhalt einer hohen Beschaffungsflexibilität.
  • Verminderung von Abfallbelastungen durch umweltschonende Materialien.

Rechtliches Umfeld

  • Öffentliches Recht: Regelt Beziehungen zwischen Staat und Bürgern (Unterordnungsprinzip).
  • Beispiele: Staats-, Verfassungs-, Polizei-, Steuer-, Bau-, Strafrecht.
  • Privatrecht: Regelt Beziehungen zwischen gleichgestellten Personen (Gleichordnungsprinzip und Vertragsfreiheit).
  • Beispiele: Bürgerliches Recht (Schuld-, Sachen-, Familien-, Erbrecht), Handelsrecht.
  • Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
  • Natürliche Personen: Beginn mit der Geburt, Ende mit dem Tod.
  • Juristische Personen: Künstlich geschaffene Gebilde.
  • Privatrecht: Beginn mit Eintrag ins Register, Ende mit Löschung.
  • Öffentliches Recht: Verleihung per Gesetz, Entzug per Gesetz.
  • Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen.
  • Geschäftsunfähigkeit: Minderjährige bis zum 7. Lebensjahr und dauernd Geisteskranke; Rechtsgeschäfte sind nichtig.
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren.
  • Mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sind Rechtsgeschäfte gültig.
  • Rechtsgeschäfte ohne vorherige Einwilligung sind schwebend unwirksam.
  • Nachträgliche Zustimmung macht das Rechtsgeschäft gültig, Verweigerung macht es unwirksam.
  • Ausnahmen: Rechtsgeschäfte mit Taschengeld oder solche, die lediglich rechtliche Vorteile bringen, sind voll gültig.
  • Volle Geschäftsfähigkeit: Volljährige (ab 18 Jahre).
  • Minderjährige können im Rahmen eines Erwerbsgeschäfts oder Dienst- und Arbeitsverhältnisses Rechtsgeschäfte abschließen.
  • Rechtsobjekte: Keine Träger von Rechten und Pflichten.
  • Dazu zählen: Tiere, Rechte (z.B. Patente) und bewegliche/unbewegliche Sachen.

Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

  • Anfechtbare Rechtsgeschäfte: Anfechtung innerhalb von 10 Jahren nach Willenserklärung.
  • Arglistige Täuschung: Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Entdeckung.
  • Irrtum: Unverzügliche Anfechtung nach Entdeckung.
  • Widerrechtliche Drohung: Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Zwangslage.
  • Rechtsgeschäfte sind nach Anfechtung rückwirkend ungültig.
  • Motivirrtum ist nicht anfechtbar.
  • Nichtige Rechtsgeschäfte: Scherzgeschäft, Scheingeschäft, Gesetzesverstoß, Schocksituationen, Trunkenheit, Formmangel, Sittenverstoß, Ausnutzung einer Zwangslage.
  • Rechtsgeschäfte sind von Anfang an ungültig.

Arten von Rechtsgeschäften

  • Einseitige Rechtsgeschäfte: Willenserklärung einer Person genügt (z.B. Mahnung, Kündigung).
  • Mehrseitige Rechtsgeschäfte: Willenserklärungen zweier oder mehrerer Personen sind notwendig.
  • Einseitig verpflichtend: Nur ein Vertragspartner verpflichtet sich zur Leistung (z. B. Bürgschaft).
  • Mehrseitig verpflichtend: Alle Vertragspartner verpflichten sich zur Leistung (z. B. Kaufvertrag).
  • Vertragsfreiheit: Inhalte frei bestimmbar, aber nicht gesetzeswidrig. Freie Entscheidung über Vertragsabschluss ohne Zwang.
  • Verträge dürfen die Rechte und Würde der Vertragspartner nicht einschränken.

Vertragsarten

Es gibt Veräußerungsverträge, Gebrauchsüberlassungsverträge und Tätigkeitsverträge.

  • Veräußerungsverträge: Dauerhafte Rechtsänderung durch Eigentumsübertragung.
  • Kaufvertrag: Entgeltliche Veräußerung von Sachen oder Rechten.
  • Schenkungsvertrag: Unentgeltliche Veräußerung.
  • Gebrauchsüberlassungsverträge: Befristetes Vertragsverhältnis, Rückgabe der Sache.
  • Leihvertrag: Unentgeltliche Ãœberlassung von Sachen zum Gebrauch.
  • Mietvertrag: Entgeltliche Ãœberlassung von Sachen zum Gebrauch.
  • Pachtvertrag: Entgeltliche Ãœberlassung von Sachen oder Rechten zum Gebrauch und Ãœberlassung der Erträge.
  • Darlehensvertrag: Ãœberlassung von Geld oder vertretbaren Sachen.
  • Tätigkeitsverträge:
  • Dienstvertrag: Entgeltliche Leistung von Diensten (ohne Erfolgsgarantie!).
  • Werkvertrag: Erstellen eines Werkes aus Material des Kunden gegen Entgelt.
  • Werklieferungsvertrag: Erstellen eines Werkes aus Material des Unternehmers gegen Entgelt.
  • Reisevertrag: Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Reiseleistung.

Sonderformen des Kaufvertrags

• Kauf zur Probe: kleine Menge zu Testzwecken. • Kauf auf Probe: Rückgaberecht innerhalb einer Frist. • Kauf nach Probe: Qualität eines Musters ist verbindlich. • Spezifikationskauf: Ware und Menge festgelegt, Details (Farbe) werden später bestimmt. • Ramschkauf: Kauf einer Menge ohne Qualitätszusicherung. • FAQ-Kauf: Kauf mit Durchschnittsqualität. • Ratenkauf: Bezahlung in Teilbeträgen. • Fixkauf: Feste Liefertermine. • Kauf auf Abruf: Gekaufte Ware wird später geliefert. • Kommissionskauf: Käufer kann Ware zurückgeben, wenn er sie nicht verkaufen kann. • Termin- oder Zeitkauf: Lieferung zu einem späteren Termin.

Kauf nach Parteien und Handelsgeschäft

• Bürgerlicher Kauf: Keine Kaufleute oder kein Handelsgeschäft für beide Seiten → BGB. • Einseitiger Handelskauf: Nur ein Partner ist Kaufmann und es ist ein Handelsgeschäft → BGB wird durch HGB ergänzt. • Zweiseitiger Handelskauf: Beide Parteien sind Kaufleute und es ist ein Handelsgeschäft für beide → BGB und HGB gelten.

Eigentum und Besitz

  • Eigentum: Rechtliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte.
  • Ãœbergabe durch Einigung und Ãœbergabe, bei Immobilien durch Eintragung im Grundbuch und Auflassung beim Notar.
  • Besitz: Tatsächliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte.
  • Kommissionslager: Lager des Lieferanten beim Käufer, Eigentumswechsel erst bei Entnahme
  • Konsignationslager: i.d.R. direkt für Verkauf.

Beschaffungsplanung

  • Bedarfsplanung: Was wird benötigt?
  • Mengenplanung: Wie viel wird benötigt?
  • Verbrauchsorientierte Ermittlung anhand von Vergangenheitswerten.
  • Auftragsorientierte Ermittlung anhand von Stücklisten und Auftragszahlen.
  • Zeitplanung: Bestellpunkt- oder Bestellrhythmusverfahren.
  • Bestellpunktverfahren: Bestellung bei Erreichen des Meldebestandes.
  • Meldebestand = Tagesverbrauch * Lieferzeit + Sicherheitsbestand.
  • Bestellrhythmusverfahren: Bestellung unterschiedlicher Mengen zu festgelegten Zeitpunkten.
  • Bestellmenge = Höchstbestand – aktueller Bestand.
  • Meldebestand: Menge, die bestellt werden muss bevor der Sicherheitsbestand erreicht wird.
  • Höchstbestand: Maximaler Lagerbestand nach Bestellung.
  • Sicherheitsbestand / Eiserner Bestand: Vorrat, um Produktionsbereitschaft zu sichern.

Bedarfsermittlung

  • Primärbedarf: Geplante Produktionsmenge verkaufsfähiger Produkte.
  • Bruttosekundärbedarf: Menge an Komponenten zur Fertigung des Primärbedarfs aus Stücklisten.
  • Nettosekundärbedarf: Tatsächlich zu bestellende Menge: Bruttosekundärbedarf + Zusatzbedarf (z.B. Ausschuss) - Lagerbestand - Bestellbestand - Reservierter Lagerbestand - Sicherheitsbestand.

Materialbereitstellungsverfahren

  • Vorratshaltung:
  • Vorteile: Sicherheit, Spekulation bei Preisen, geringere Kosten bei großen Mengen.
  • Nachteile: Hohe Lagerhaltungskosten, Lagerrisiko, Kapitalbindung.
  • Ohne Vorratshaltung: Einzelbeschaffung im Bedarfsfall oder Just-in-Time-Lieferung.
  • Just-in-Time: Fertigungssynchrone Anlieferung.
  • Vorteile: Keine oder geringe Lagerhaltung.
  • Voraussetzungen: Infrastruktur, reibungslose Abwicklung, ständige Kommunikation.
  • Probleme: Störungen, Warenkontrolle, Zuverlässigkeit, Abhängigkeit.

Lagerhaltungskosten

• Personalkosten (Gehälter, Löhne, Sozialabgaben). • Sachkosten(Abschreibungen, Zinskosten, Reparaturen, Energie, Miete, Versicherungen, Lagerzinsen).

Bestandscontrolling anhand von Lager-Kennzahlen

  • Ø Lagerbestand = (Bestellmenge / 2) + Sicherheitsbestand oder (Anfangsbestand + Endbestand) / 2 bzw. (Anfangsbestand der 12 Monatsbestände)/13 lagerumschlagshaeufigkeit = Jahresverbrauchs/Ø-Lagerbestand
  • Lagerzinssatz: (Marktzinssatz x Ø Lagerdauer) / 360
  • Lagerzinsen: (Wert des Ø-Lagerbestands x Lagerzinssatz) / 100

Bezugsquellenermittlung

  • Interne Informationsquellen:
  • Materialdatei, Lieferdatei, Konditionendatei, Bezugsquellendatei.
  • Externe Informationsquellen:
  • Primäre (direkte) Quellen: Schriftliche Infos, Telefonische Anfragen, Gespräche, Messe-/ Reiseberichte, Handelsvertreter, Betriebsbesichtigungen, Test-/ Vertreterbesuche
  • Sekundäre (indirekte) Quellen: Umsatz-/ Preisstatistiken, Adressbücher, Branchenbücher, Kataloge, Markt-, Geschäftsberichte, Einkaufsführer, Internet
  • Lieferantenauswahl:
  • Bezugsquellen ermitteln, potentielle Lieferanten auswählen, Anfrage formulieren, Angebote vergleichen, besten Lieferanten auswählen und Ware bestellen.
  • QuantitativeAnalyse: Angebotsvergleich anhand von Zahlen, monetäre Kriterien.
  • Qualitative Analyse: Nicht-monetäre Kriterien wie Qualität, Termintreue, Flexibilität, Umweltschutz.

Kaufvertrag

  • Ein Kaufvertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung zweier geschäftsfähiger Partner über den Ãœbergang des Eigentums an einer Sache gegen Zahlung eines vereinbarten Preises.
  • Pflichten des Verkäufers: Die Ware muss ordnungsgemäß geliefert und ohne Mängel übergeben werden.
  • Pflichten des Käufers: Der Käufer nimmt die Ware an und zahlt den vereinbarten Kaufpreis.
  • Der Vertragsabschluss ist ein Verpflichtungsgeschäfte, die Ãœbergabe von Waren und Geld ist das Erfüllungsgeschäft.

Zustandekommen von Kaufverträgen

  • durch Antrag und Annahme.
  • entweder zuerst Antrag vom Käufer (Bestellung) und dann Annahme durch den Verkäufer (Auftragsbestätigung).
  • oder zuerst Antrag vom Verkäufer (Angebot) und dann Annahme durch den Käufer (Bestellung).
  • Die Anfrage ist formfrei & unverbindlich und verpflichtet den Käufer nicht zum Kauf.
  • Allgemeine Anfrage: Man fordert Preislisten, Kataloge, Muster oder Vertreterbesuche an (ohne feste Kaufabsicht).
  • Bestimmte Anfrage: Man bezieht sich auf die Lieferung von bestimmten Erzeugnissen/Dienstleistungen.
  • DIN 5008 regelt den Aufbau und Inhalt einer bestimmten Anfrage (Hinweis zur Aufmerksamkeit, Vorstellung des Unternehmens, Grund der Anfrage, Beschreibung der Güter, Menge, Preise, Bedingungen, Liefertermin, Schlussformel).

Das Angebot

  • Das Angebot ist grundsätzlich eine verbindliche Willenserklärung.
  • Der Adressat ist eine ganz bestimmte Person oder Personengruppe.
  • Der Inhalt des Angebotes muss genau bestimmt sein.
  • Wenn der Antrag gegenüber Abwesenden(z.B. Brief) erfolgt, muss die Annahme innerhalb von 5 Tagen,(ab Schreibdatum) erfolgen
  • .Wenn der Antrag gegenüber Anwesenden ( z.B. Telefonat) erfolgt, ,uss die Annahme sofort,(während des Gespräches) erfolgen.
  • Bei einem Antrag mit Fristsetzung,ist eine Annahme nur innerhalb der gesetzten Frist möglich.
  • Bei einen Antrag mit Freizeichnung einzelner Angebotsbedingungen,besteht keine Bindung in diesen Punkten.
  • Bei einen Antrag mit Freizeichnungsklausel, besteht in keinen Punkt eine Bindung des Anbieters
  • Wenn der Antrag vom Käufer inhaltlich abgeändert wird, erischt die Bindung des Anbieters,der Kunde macht seinerseits einen neuen Antrag, dieser kann wieder vom Verkäufer angenommen werden.
  • Nicht als Angebot sondern als unverbindliche Äußerunngen gelten Schaufensteraushänge,Kataloge,Prospekte Zeitungsanzeigen

Bezugskalkulation

  • Der Bezugspreis kann mit dieser Formel berechnet werden

  • Listeneinkaufspreis, Rabatt= Zieleinkaufspreis-Skonto=Bareinkaufspreis+Bezugskosten=Bezugs-/Einstandspreis

  • Single Sourcing

  • Single Sourcing bedeutet Werkstoffe nur von einem Lieferanten zu beziehen,das Gegenteil ist Multiple Sourcing

  • Reaktion bzw. Möglichkeiten bei drohender Preiserhöhung: • Verhandlungen führen (z. B. größere Abnahmemenge oder längere Vertragslaufzeit anbieten) • Lieferanten wechseln, neue Angebote von anderen Lieferanten einholen • Werkstoff substituieren • Möglichkeit der Eigenfertigung prüfen • Einsparmöglichkeiten in der Produktion überprüfen • Verkaufspreis erhöhen, falls es der Markt hergibt • größere Menge vor Erhöhung beziehen und einlagern → Lagerhaltungskosten beachten

Lieferbedingungen

  • ab Werk: vollständige Kosten trägt der Käufer,unfrei/ ab hier/ ab Bahnhof alles weitere der Käufer,
  • frei Waggon: Verkäufer trägt die Kosten bis zum Waggon, frachtfrei/ frei dort alles weitere der Käufer
  • frei Haus: vollständige Kosten trägt der Verkäufer
  • Rollgeld: Transportkosten zum Ãœbergabeort
  • Incoterms: internationale Regeln über Transportkosten&Risiken

Zahlungsbedingungen

• Vorkasse/Vorauszahlung: Zahung vor der Lieferung. • gegen Nachnahme/gegen bar: Zahlung bei der Lieferung • auf Rechnung/auf Ziel Zahlung nach Lieferung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):* vorformulierte Vertragsbedingungen, die von einer Seite einseitig formuliert werden für vereinfachten Vertragsabschluss, Zeitersparnis und Kostenersparnis

  • Voraussetzungen: Verwender weist ausdrücklich auf sie hin, andere Vertragspartei kann von ihnen Kenntnis nehmen und ist damit einverstanden individuelle Vertragsvereinbarungen haben Vorrang vor AGB

  • gibt es Abweichungen zwischen den allgemeinen Verkaufsbedingungen und Einkaufsbedingungen der beiden Vertragsparteien z.B. bei Lieferbedingungen so tritt gesetzliche Regelung in Kraft

  • Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit: kurzfristige Preiserhöhungen, Vertragsstrafen, Haftungsausschluss, Verweigerung der Nacherfüllung – Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit: unangemessen lange Annahme-, Leistungs- und Nachfristen, Rücktritts- & Änderungsvorbehalte.

  • überraschende AGB-Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil sind unwirksam

  • AGB, entgegen den Geboten von Treu & Glauben sind unwirksam

  • werden die AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil, behält der Vertrag trotzdem seine Wirkung die in den entsprechenden Punkten dann die Gesetzliche Regelung

  • Gebot von Treu und Glauben: Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen anderer; redliches & anständiges Verhalten im Rechtsverkehr: Schuldner hat sich so zu verhalten, dass Leben, Gesundheit & Eigentum des anderen Teils nicht geschädigt werden

  • -gesetzlicher Leistungsort: sowohl für Käufer Verkäufer ihre gewerbliche Niederlassung, regelt den Gefahrenübergang, den Gerichtsstand und die Ãœbernahme der Transportkosten Befreiung von Leistungspflicht des Warenschuldners durch Ãœbergabe am Leistungsort

  • vertraglicher Erfüllungsort: individuelle vertragliche Regelung über Leistungsort zwischen K und V -natürlicher Erfüllungsort: durch Umstand des Kaufvertrages bestimmt

  • Warenschulden sind Holschulden (K muss die Ware abholen wenn keine Vereinbarung getroffen wurde zahlt der Käufer die Transportkosten)

  • Geldschulden sind Bringschulden:( K muss V ohne Aufforderung rechtzeitig bezahlen)

  • Eigentumsvorbehalt: Käufer wird zunächst nur Besitzer*

  • sichert V die Zahlung des Preises durch K einfacher Eigentumsvorbehalt bis Käufer die Rechnung voll bezahlt haterweiterter Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf noch andere offene Rechnungen, der Käufer wird also erst bei Saldoausgleich Eigentümer sämtlicher Kaufsachen

  • Eigentumsvorbehalt erlischt (bei vollständiger Bezahlung Veräußerung an gutgläubigen Dritten,Verarbeitung, Verbrauch oder Zerstörung der Ware)

  • (außer es besteht eine Verlängerungsklausel)

Bestellung

  • Optimale Bestellmenge minimale Summe aus Bestellkosten und Lagerkosten = 200 feste Bestellung * Jahresbedarf/ Einstandspreis pro Stück * Lagerkostensatz

  • ABC-Analyse: besondere Konzentration und Aufmerksamkeit gilt im Materialeinkauf den Gütern, die den Hauptteil des gesamten Einkaufswertes ausmachen

  • A-Güter: hoher Beschaffungsaufwand,dass eine Einsparung erzielbar ist

  • B-Güter: sorgfältige, aber keine aufwendige Planung, mittlerer Anteil

  • C-Güter minimaler Beschaffungsaufwand, es ist nur geringfügig Einkaufsvolumen beteiligt ist

  • äußere Organisation des Einkaufs: zentrale/dezentrale Beschaffung der Materialien

  • innere Organisation funktionsorientiert die Beschaffung richtet sich nach einer festen Reihenfolge

Verjährungsfristen für Mängel

• einseitiger Handelskauf: offene und versteckte Mängel → innerhalb von 2 Jahren • zweiseitiger Handelskauf: sofortige Rügepflicht. Versteckte Mängel sind direkt nach der Entdeckung innerhalb von 2 Jahren zu melden.

  • verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Artikeln auf 1 Jahr
  • Verjährungsfristen sind wichtig einzuhalten.

Sachmängel

Offene Mängel, Versteckte Mängel, arglistig verschwiegene Mängel.

  • Die Ware muss frei von Sachmängeln sein
  • Rechte des Käufers: Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung), Schadensersatz, Minderung, Rücktritt

Die Rechte des Käufers bei Schlechtleistung sind:

  • Nacherfüllung

  • Miderung

  • vom Vertrag zurücktreten

  • Schadensersatz statt Leistung ersatz für vergebliche Aufwendungen

  • die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt jedes Jahres erneut.

  • Neubeginn der Verjährung: Anerkenntnis des Schuldners

  • Zahlungsverzug: mit Mahnung in Verzug geraten, mit Verzug auch Verzugszinsen zahlen und Schadensersatz ist der Käufer im Zahlungsverzug, kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten

Lieferungsverzug

  • bezeichnet,wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt

  • Rechte des Käufers(Lieferung bestehen, plus Schadensersatz,sonst auch Rücktritt vom Kauf möglich oder sogar nur Schadensersatz)

  • Annahmeverzug: auch wenn der Käufer die Leistung nicht rechtzeitig annimmt

  • *Rechte Verkäufer:**A auf Erfülung des Vertrages verzichten(Preise sind inzwischen gestiegen.

  • Außergerichtliches Mahnverfahren*: Zeitliche Voranschreiten

  • Gerichtliches Mahnverfahren*:Gläubiger beantragt Erlass eines Mahnbescheids beim Amtsgericht

  • die Durchsetzung einer Geldforderung wird dann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt

Ablauf eines Zivilprozesses

  • Pfändung, Klageverfahren, Beweisverfahren, Urteil
    • umstrittene Forderung wird durch Zwangsvollstreckung durchsetzt
    • Klageverfahren als Ablauf eines Zivilprozesses
      • Kläger reicht beim Gericht eine Klage ein,das Gericht lädt dann die Klage zur Verhandlung ein

Lagerarten

  • Lagerarten: Lagerart nach der gelagerten Stoffez.B. Rohstoff, Ersatzteil-, Abfalllager...)
  • Lagerarten nach Funktion in betrieblichen Prozess:
  • Lagerrarten nach Bedeutung für den Produktionsprozess(z.B.Haupt-,Neben-,Hilfslager)
  • Lagerarten nach Eigentümer des Lagers (also Eigenf,Fremd-,Kommissionslager)

Die verschiedenen Lagerorganisationen

  • Zentrales Lager / dezentrales Lager,
  • "rollendes" Lager als just-in- Time-Lieferung
  • Festplatzsystem (jedes Lagergut festen Lagerplatz, chaotische Lagerhaltung .

Folgende Lageraufgaben gibt es

  • Sicherung und Zeitüberbrückung (der betrieb Produktions- Lieferfähigkeit) Sicherung,Preisausgleich/Kosteneinsparung Lagerhaltung Kosteneinsparung (z.B.Mengenrabatt, geringere Bestell Kosten) Umformung

Supply Chain Management

  • Bildung von global tätiger Logistik- Produktionsnetzwerken
  • Abhängigkeit vom Lieferanten führt zu Entwicklung strategischer Partnerschaften
  • Zele integrrierte,simultane Planung im Netzerk
  • E-Procurement elektronische Abwicklung von beschaffungspprozeesen über das Internet
  • verkürzte Durchlaufreit von Beeaarfsermittlung
  • senken der Prozesskosten und Einsparungng geringerem Einstandspeise

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