Lernfeld 6: Beschaffung (IGP) - Multiple Choice

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Flashcards

Sachziele der Beschaffung

Produktion zur richtigen Zeit, in der nötigen Art, Qualität und Menge versorgen.

Öffentliches Recht

Beziehungen zwischen Staat und Bürger, Staat ist übergeordnet.

Privatrecht

Beziehungen gleichgestellter Personen, Prinzip der Gleichordnung und Vertragsfreiheit.

Rechtsfähigkeit

Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

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Geschäftsfähigkeit

Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen.

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Geschäftsunfähigkeit

Minderjährige unter 7 Jahren und dauernd Geisteskranke.

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beschränkte Geschäftsfähigkeit

Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren.

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Rechtsobjekte

Sachen, Tiere, Rechte, die keine Rechte & Pflichten tragen.

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anfechtbare Rechtsgeschäfte

Anfechtung wegen Täuschung, Irrtum oder Drohung.

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nichtige Rechtsgeschäfte

Scherz-, Schein-, Verbotsgeschäft, Formfehler, Sittenverstoß.

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einseitige Rechtsgeschäfte

Rechtswirksamkeit durch Willenserklärung einer Person.

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mehrseitige Rechtsgeschäfte

Zwei oder mehr Willenserklärungen sind notwendig.

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Vertragsfreiheit

Inhalt frei bestimmbar, darf aber nicht gegen Gesetze verstoßen.

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Veräußerungsverträge

Dauerhafte Rechtsänderung durch Eigentumsübertragung.

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Gebrauchsüberlassungsverträge

Befristete Überlassung von Sachen, Rückgabe der Sache.

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Dienstvertrag

Vertrag über entgeltliche Dienste (ohne Erfolgsgarantie).

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Werkvertrag

Erstellung eines Werkes gegen Entgelt.

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Kauf zur Probe

Kleine Menge zum Testen.

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Kauf auf Probe

Rückgaberecht der Ware innerhalb Frist.

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Kauf nach Probe

Qualität eines Musters ist verbindlich.

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Spezifikationskauf

Ware nach Art und Menge festgelegt, Rest bestimmbar.

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Ramschkauf

Kauf einer Menge ohne Qualitätszusicherung.

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Ratenkauf

Bezahlung in Raten.

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Kauf auf Abruf

Gekaufte Ware wird später geliefert.

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Termin- oder Zeitkauf

Lieferung zu einem späteren Termin.

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einseitiger Handelskauf

Vertragspartner ist Kaufmann.

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Eigentum

Rechtliche Herrschaft über Sachen und Rechte.

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Werklieferungsvertrag

Herstellung aus Material des Unternehmers gegen Entgelt.

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Bedarfsplanung

Was brauche ich überhaupt?

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Bestellpunktverfahren

Bestellung bei Erreichen des Meldebestandes.

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Bestellrhythmusverfahren

Bestellung zu festgelegten Zeitpunkten.

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Meldebestand

Menge, die bestellt werden muss, bevor Sicherheitsbestand erreicht wird.

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Sicherheitsbestand

Vorrat, der immer auf Lager sein muss.

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Primärbedarf

Geplante Produktionsmenge verkaufsfähiger Erzeugnisse.

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Bruttosekundärbedarf

Erforderliche Menge an Komponenten zur Fertigung.

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Nettosekundärbedarf

Letztendlich zu bestellende Menge.

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Study Notes

Lernfeld 6: Beschaffung

  • Die Beschaffung dient dazu, die Produktion mit Sachgütern und Dienstleistungen in der benötigten Art, Qualität und Menge zum erforderlichen Zeitpunkt zu versorgen.
  • Die Beschaffung richtet sich nach der Produktionsplanung.
  • Bezogenes Material muss sachgerecht gelagert und termingerecht zum Verbrauchsort transportiert werden.
  • Rückstände, Abfälle und Ausschussprodukte sollen verwertet oder entsorgt werden.
  • Formalziele der Beschaffung sind die Minimierung von Beschaffungs-, Lager-, Fehlmengen- und Verwaltungskosten.
  • Die Kapitalbindung wird durch Kostenminimierung bei der Materialbereitstellung reduziert.
  • Die Beschaffungsflexibilität sollte erhalten bleiben.
  • Die Abfallbelastung soll durch den Bezug umweltschonender, abfallarmer Materialien verringert werden.

Öffentliches Recht

  • Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und anderen Trägern öffentlicher Gewalt als Hoheitsträger zum Bürger.
  • Das Prinzip des öffentlichen Rechts ist die Unterordnung, wobei der Staat dem Bürger übergeordnet ist.
  • Beispiele für Bereiche des öffentlichen Rechts sind Staats- und Verfassungsrecht, Polizeirecht, Steuerrecht, Baurecht und Strafrecht.

Privatrecht

  • Das Privatrecht regelt Beziehungen zwischen einzelnen, gleichgestellten Personen, basierend auf dem Prinzip der Gleichordnung und Vertragsfreiheit.
  • Beispiele für Bereiche des Privatrechts sind das Bürgerliche Recht (Schuldenrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht) und das Handelsrecht.

Rechtsfähigkeit

  • Rechtsfähigkeit ist das Vermögen von Personen/Rechtssubjekten, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
  • Natürliche Personen erlangen Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt und verlieren sie mit dem Tod.

Juristische Personen

  • Juristische Personen sind künstlich geschaffene Gebilde.
  • Juristische Personen des Privatrechts erlangen Rechtsfähigkeit mit Eintrag ins Register und verlieren sie mit Löschung aus dem Register.
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts erlangen Rechtsfähigkeit durch Verleihung per Gesetz und verlieren sie durch Entzug per Gesetz.

Geschäftsfähigkeit

  • Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen.
  • Geschäftsunfähig sind Minderjährige bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und dauernd Geisteskranke, wobei ihre Rechtsgeschäfte nichtig bzw. ungültig sind.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

  • Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen dem vollendeten 7. und 18. Lebensjahr.
  • Rechtsgeschäfte Minderjähriger mit vorheriger Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sind gültig.
  • Rechtsgeschäfte ohne vorherige Einwilligung sind schwebend unwirksam; eine nachträgliche Zustimmung macht sie voll gültig, eine Verweigerung unwirksam.
  • Ausnahmen von der beschränkten Geschäftsfähigkeit sind Rechtsgeschäfte, die mit nicht aufgespartem Taschengeld finanziert werden oder lediglich rechtliche Vorteile bringen.

Volle Geschäftsfähigkeit

  • Voll geschäftsfähig sind volljährige Personen (ab 18 Jahre).
  • Auch Minderjährige können in Bezug auf Rechtsgeschäfte, die mit dem Betrieb eines Erwerbsgeschäfts oder im Rahmen eines Dienst- und Arbeitsverhältnisses stehen, voll geschäftsfähig sein.
  • Rechtsobjekte sind im Gegensatz zu den Rechtssubjekten keine Träger von Rechten und Pflichten.
  • Rechtsobjekte umfassen Tiere, Rechte (wie Ansprüche, Patente, Lizenzen, Forderungen) sowie bewegliche und unbewegliche Sachen (vertretbare oder einmalige Speziesware).

Anfechtbare Rechtsgeschäfte

  • Anfechtbare Rechtsgeschäfte können innerhalb von 10 Jahren nach der Willenserklärung angefochten werden.
  • Eine Anfechtung ist möglich bei arglistiger Täuschung (innerhalb eines Jahres nach Entdeckung), Irrtum (unverzüglich nach Entdeckung) und widerrechtlicher Drohung (innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Zwangslage).
  • Rechtsgeschäfte sind nach Anfechtung rückwirkend nichtig.
  • Ein Motivirrtum (Ausgehen von einem falschen Umstand) ist kein Anfechtungsgrund.

Nichtige Rechtsgeschäfte

  • Nichtige Rechtsgeschäfte sind von Anfang an ungültig das betrifft Scherzgeschäfte, Scheingeschäfte, Verstöße gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, sowie Geschäfte unter Schock, Trunkenheit, Formmangelsituationen, oder Ausnutzung einer Zwangslage

Einseitige Rechtsgeschäfte

  • Für einseitige Rechtsgeschäfte genügt die Willenserklärung einer Person, wie bei einer Mahnung oder er Kündigung

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

  • Mehrseitige Rechtsgeschäfte brauchen die Willenserklärungen zweier oder mehrer Personen
  • Einseitige Verpflichtung: nur ein Vertragspartner verpflichtet sich zur Leistung
  • Mehrseitige Verpflichtung: alle Vertragspartner verpflichten sich zur Leistung

Vertragsfreiheit

  • Die Vertragspartner können den Inhalt der Verträge selber bestimmen
  • Jedermann entscheidet frei, ob einen Vertrag abgeschlossen werden soll
  • Kein Vertrag darf die Rechte und Würde eines Vertragspartners beschränken

Veräußerungsverträge, (dauerhafte Rechtsänderung durch Eigentumsübertragung)

  • Kaufvertrag: Entgeltliche Veräußerung von Sachen oder Rechten
  • Schenkungsvertrag: Unentgeltliche Veräußerung von Sachen oder Rechten

Gebrauchsüberlassungsverträge (befristetes Vertragsverhältnis, Rückgabe der Sache)

  • Leihvertrag: Unentgeltliche Ãœberlassung von Sachen zum Gebrauch
  • Mietvertrag: Entgeltliche Ãœberlassung von Sachen zum Gebrauch
  • Pachtvertrag: Entgeltliche Ãœberlassung von Sachen oder Rechten zum Gebrauch und Ãœberlassung der Erträge = Fruchtgenuss
  • Darlehensvertrag: Entgeltliche oder unentgeltliche Ãœberlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen → Rückgabe gleichartiger, aber anderer Sachen

Tätigkeitsverträge

  • Dienstvertrag: Entgeltliche Leistung von Diensten (ohne Erfolgsgarantie!)
  • Werkvertrag: Erstellen eines Werkes aus Material des Kunden gegen Entgelt
  • Werklieferungsvertrag: Erstellen eines Werkes aus Material des Unternehmers gegen Entgelt
  • Reisevertrag: Entgeltliche Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Reiseleistung

Sonderformen Kaufverträge

  • Kauf zur Probe: Kleine Testmengen werden gekauft
  • Kauf auf Probe: Ware kann innerhalb einer Frist zurückgegeben werden
  • Kauf nach Probe: Qualität des Musters ist maßgebend
  • Spezifikationskauf: Ware nach Art und Menge festgelegt, Rest kann bestimmt werden
  • Ramschkauf: Kauf einer Menge ohne Qualitätszusicherung
  • FAQ-Kauf: Kauf einer Ware mit Durchschnittsqualität
  • Ratenkauf: Kaufpreis in Teilbeträgen bezahlt
  • Fixkauf: Feste Termine für Lieferung
  • Kauf auf Abruf: Gekaufte Ware wird später geliefert
  • Kommissionskauf: Ware kann an den Verkäufer zurückgegeben werden, wenn der Käufer selbst nicht verkaufen will
  • Termin- oder Zeitkauf: Lieferung zu einem vereinbarten späteren Termin

Kaufarten

  • Bürgerlicher Kauf: Keine der Vertragsparteien ist Kaufmann oder der Kauf kein Handelsgeschäft für beide Parteien sind → das BGB gilt
  • Einseitiger Handelskauf: Nur eine Vertragspartei ist Kaufmann und für ihn ist der Kauf ein Handelsgeschäft → BGB wird durch das HGB ergänzt
  • Zweiseitiger Handelskauf: Beide Parteien sind Kaufleute und der Kauf ist für beide ein Handelsgeschäft → BGB und HGB gelten

Eigentum

  • Rechtliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte
  • Eigentumsübergabe durch Einigung und Ãœbergabe
  • Bei Immobilien: Einigung und Eintragung ins Grundbuch, Auflassung beim Notar, Formerfordernis
  • Besitz: Tatsächliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte

Lager

  • Kommissionslager: Lager des Lieferanten beim Käufer; Ãœbereignung erst bie der Herausnahme
  • Konsignationslager: Kommissionslager im Aussenhandel

Beschaffungsplanung

  • Bedarfsplanung: (was benötige ich?)
  • Mengenplanung: (wie viel wird benötigt?)
  • Verbrauchsorientiert: Bedarfsermittlung
  • Auftragsorientiert: Plangesteuerte Bedarfsermittlung
  • Zeitplanung (Bestellpunktverfahren oder Bestellrythmusverfaren)

Bestellpunktverfahren

  • Bestellung immer der gleichen Menge bei Erreichen des Meldebestandes.
  • Meldebestand = Tagesverbrauch ∙ Lieferzeit + Sicherheitsbestand

Bestellrhythmusverfahren

  • Bestellung unterschiedlicher Mengen zu festgelegten Zeitpunkten.
  • Bestellmenge = Höchstbestand – aktueller Bestand

Meldebestand

  • Die Menge, die bestellt werden muss, damit die Ware unter Berücksichtigung der Bestell- und Lieferzeit eintrifft, bevor der Sicherheitsbestand erreicht wird

Höchstbestand

  • Der Lagerbestand, der maximal erreicht werden kann, wenn die Bestellung eintrifft

Sicherheitsbestand / Eiserner Bestand

  • Der Vorrat, der immer auf Lager sein muss, und auch in unvorhergesehenen Situationen die Produktionsbereitschaft zu sichern

Primärbedarf

  • Geplante Produktionsmenge zum Verkauf, fertiggestellt und für den Verkauf bereit

Bruttosekundärbedarf

  • Für die Herstellung des Primärbedarfs benötigte Materialien oder Komponente die aus der Stückliste hervorgehen

Nettosekundärbedarf

Die Menge, die letztendlich bestelllt wird, nach folgender Berechnung:

  • Bruttosekundärbedarf + Zusatzbedarf = erweiterter Bruttosekundärbedarf. Davon subtrahiert werden Lagerbestand,Bestellbestand. Dazuaddiert wird reservierter Lagerbestand und Sicherheitsbedarf

Materialbereitstellungsverfahren

  • Vorratshaltung: Sicherheit bei Beschaffungsproblemen, Spekulationsfunktion bei Preisen, geringere Versand- & Bestellkosten bei grossen Mengen. Hohe Lagerhaltungskosten
  • Ohne Vorratshaltung: Einzelbeschaffung im Bedarfsfall oder Just-in-time Lieferung

Just-in-time

  • Fertigungssynchrone Lieferung, Anlieferung "Gerade zur rechten Zeit"
  • Keine oder nur geringe Lagerhaltung, also Einsparung von Lagerhaltungskosten
  • Erfordert reibungslose Infrastruktur, ständige Kommunikation
  • Probleme durch Störungen, Warenkontrolle, Abhängigkeit

Lagerhaltungskosten

  • Personalkosten (Gehälter, Löhne, Sozialabgaben)
  • Sachkosten (Lagereinrichtung & Lagerraum: Abschreibungen, Zinskosten, Miete, ...)

Bestandscontrolling (Lager-Kennzahlen)

  • Ø Langerbestand = (Bestellmenge/2) (+ Sicherheitsbestand)
  • Ø Lagerbestand: (Anfangsbestand + 12 Monatsbestände)/13 ODER (Anfangsbestand + Endbestand)/2
  • Lagerumschlags Häufigkeit = Jahresverbrauch/ Ø Lagerbestand
  • Ø Lagerdauer = 360/Lagerumschlags Häufigkeit
  • Langerzinssatz = (Marktzinssatz * Ø Lagerdauer)/360
  • Lagerzinsen = (Wert des Ø Lagerbestand * Lagerzinssatz)/100

Bezugsquellenermittlung

  • Interne: Materialdatei, Lieferdatei, Konditionendatei, Bezugsquellendatei
  • Externe: Primare (direkte, unmittelbare) schriftl. Infos, Telefon Anfragen, Gesprache
  • Sekundare (indirekte, mittelbare): Umsatz/Preisstatitk, Verzeichnisse, Fachzeitschriften

Lieferantenauswahl

  • Bezugsquellen ermitten, Potentielle Lieferanten auswählen, Angebote vergleichen, Besten Lieferanten auswählen + Ware bestellen
  • Quantitative Analyse: Zahlenmassiger Vergleich, monetare Kriterien
  • Qualitative Analyse: Nicht in Zahlen fassbar z.B. Qualitat, Termintreue, Service, Gewinnte Kriterien

Kaufvertrag

  • Zweiseitige Willenserklärung von geschaftsfahigen Partnern über den Ãœbergang des Eigentums an einer Sache, gegen Zahlung eines vereinbaren Kaufpreises
  • Pflichten des Verkaufer: Ordnungsmässige Lieferung, Ãœbergabe ohne Mangel
  • Pflichten des Käufers: Ware annehmen, Geld zahlen
  • Vertragsabschluss ist Verpflichtungsgeschaft, Ubergabe von Ware und Geld das Erfullungsgeschaft

Zustandekommen von Kaufverträgen

  • Antrag Käufer + Annahme Verkäufer. Bei Ubereinstimmung: Kaufvertrag
  • Antrag Verkaufer + Annahme Käufer -> Bei Ubereinstimmung: Kaufvertrag
  • Formfrei und Unverbindlich -> Keine Verpflichtung
  • Bei der allgemeinenAnfrage werden ohne feste Kaufabsicht, Preislisten, Kataloge Muster oder
  • Vertreterbesuche angefordert.
  • Bei der bestimmtenAnfrage bezieht man sich anf die Lieferung von bestimmten, Erzeugnissen zur Vermeidung von Rückfragen:

Inhalt einer Anfrage nach DIN5008

  • HInweis wie Kunde auf Lieferant aufmerksam gewoden ist
  • Kurze Vorstellung der eigenen Unternehmens
  • Grund der Anfrage und Beschreibung der Gewünschten Guter
  • Angabe der benötigten Menge
  • erfragen der Preise Liefer/Zahlungsbedingungen
  • Hinweis auf Gewunschten Liefertermin
  • Sonstige Vorstellungen z.B. Just-in-Time
  • Schlussformel und Anlagen

Angebot

  • Willenserklärung ist grundsatzlich verbindlich
  • Adressat ist bestimmte Person/Personengruppe
  • Inhalt muss bestimmt sein und Ziel Ubereinkunft

Antragsarten

  • Gegenüber Abwesenden -> Annahme innerhalb 5 Tagen nach Schreibdatum
  • Gegenüber Anwesenden -> Annahme sofort im Gespräch
  • Mit Fristsetzung -> innerhalb der Frist Annahme
  • Freitbezeichnung einzelner Angebotsbedingungen
  • Freizeichnungsklausel -Keine Bindung des Anbieters in allen Punkten
  • Abänderung durch Kaufer -> Bindung des Anbieters erlischt
  • Nichtig/Unverbindlich -> Schaufensterauslagen, Kataloge, Zeitung

Bezugskalkulation

  • Listen Einlaufspreis
  • Rabatt
  • ZlEinkaufspreis
  • Skonto
  • Bareinkaufspreis
  • Bezugkosten
  • Bezugs/Einstandspreis

Single Sourcing

  • Bezug von Werkstoffen von nur einem Liefertant, Gegenteil: Multiple Sourcing
  • Reaktion bzw Moglichkeiten bei drohender Preiserhöhung
  • Verhandlungen fuhren, Grossere Menge/Längere Laufzeit
  • Lieferanten wechseln, neue Angebote von anderen Lieferanten einholden
  • Werkstoff substituieren/Eigensfertigung prifen/Verkaufspreis erhöschen/Grössere Menge vor Erhohung

Lieferbedingungen

  • Ab Werk -> Kauf trägt alle Kosten
  • Unfrei/Ab Her-> Kaufer ab Verlander Tragt Alles
  • Frei Waggon Kaufer ab Fracht Kosten alles Weitere
  • Frei Haus: -> Verkäufer trägt komplette Kosten Z.B Bahnhof

Rollgeld

  • Transportkosten zum Ubergabe Ort

Incoterms

  • Freiwillige regeln über Transportkosten # Risiko
  • Vorkasse/Vorauszahlung: zahlung Vor Lieferung
  • gegen Nachnahme/gegen bar: zahlung bei Lieferung
  • auf Rechnung/ auf Ziel zahlung nach Lieferung

AGBs

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB) von einer seite formulierte betugsbedingung
  • Verein Fachtenvertragsabschluss, Zeit/Kostenersparnis
  • Vertrag verweisen-> Kenntnisnahme zumutbar sein
  • Individualvereinbarungen Vorrang für AGB
  • Keine Einigung der Betugsparteien-> Regelug Kraft
  • Klauselverbote-> Klausel Unwirksam
  • Treu und Glauben Schutz der Interessen/pflichtgemasses Verhalten
  • Gesetzlicher Leistungsort: Für Kaufer und Verkäufer-> Handels-Niederlassung
  • Regeld Gerät Stand/Ubernahme Transport

Warenschulden

  • Holschulden, Käufer tragt Tr.kosten
  • Geldschrecken: Verkaufer tragt kosten, Kunde Muss rechtzeitig Veranlassen

Eigentum Vorbehalt

  • Kaufer wird Besitzer -> sichert Verkäufer Zahlung durch Kaufer
  • Erlischt bei vollständiger Bezahlung
  • Optimale Bestellmenge: -> Fixe Bestellkosten*Jahresbedarf geteilt duch Einstandspreis
  • besondere konzentation durch Materialeinkauf
  • Für A Guter

ABC analyse

  • A: -Guter -> Hoher besorgungeaufwand, grosse Einsparung,75% verbrauchtswert
  • B Gueter Sorgfaltig mittlere Anteil,Gesanttwert
  • C Guetar-> Minimal geringfügig geringer Einkauf

Organisation des Einkaufs

  • Auessere Orga: zentral oder decentral
  • innere Organisation: Funktionsorienterte beschaffung objektb bezogene

Verjährungsfristen Mangel

einseitiger Handelskauf-> offene/versteckte Mängel -> 2 Jahren weiseitiger Handelskauf- > unverzugliche Rügepflicht ohne Zogern , verstecke Mangel direkt Nach Entdeckung innerhalb 2 Jahren Verkürzung der Frist auf 1 Jahr gebrauchten Sachern möglich Wirkung auch Schuldner -> erwirt Leistung verweigernrecht Wirkung des Gläubigers -> Kann nach Verjährung nicht mehr Rechtsamt einreiben Kaufer verpflichtet -> Mängelfreiheit zu Überprüfen

Sachmangel

  • Offene Mangel -> sind Erkennbar
  • Versteckte Mangel -> Nicht erkennbar
  • Arglistig verschwiegene mangel

Vorranginge Rechte (Schlechtleistung)

  • Nachfulung in Angenemessener Nachfrist
  • Nachbesserung oder Nachlferung/ Schaden neben Leistung
  • Nachanginge Rechte auf Kaufers Bei Schlechtleistung -> Nachfrist

Voraussetzung

  • erfolgloser Ablauf/Nacherfullugg Bei Unverhältnismässig hohen Kosten,Verweigert
  • Minderung zuzüglich Schadensersatz/Vertrag Zurücktreten
  • Verjährungsfristen-> 3jahre regelm Beginn-> Ende dess jahres Entstand/ Glausiger,10 Jahre -> Recht an Grundstuck Zahlug Verlangerter/Hohere Gewalt--> beeinflusst des nicht

UnterberechungderVerjährung->

Neubeginn des Verjährungsfrist

  • Unterberchen = Neubeginn der Verjahrung Schulder-> Schulderkenntnis Teilzahlung Glousigen Antrag Vertragshandlung

zahlungsverzug

  • Spezielle Forme-> Zahlung muss sofort fallig sein, mahnung muss mit Nachfrist eingehen/verschulden muss Kaufer vorhenanden sein Rechte des Verkaufer

zahlungsverzug

  • Ohne Nachfristsetzung, - Anspruch von Entfallung,Vertrags-Schadens,und von vertragszinsen; Rücktritt von kaudevertrag Schadenserstaz, Rechte des aufers bei Lieferverzug
  • Mit /ohne Nachfrist, -> Lieferung und Schatz Ersatz -> nur konkrete Schaden einfordern

Anerhemu gsvezug

Vollstreckung- -> Leistung feier/Angekuendigt, ware abgebracht

  • Wenn V. Nicht Annahme-> Rechtes Verkaufer Kloge auf Abeanhmr, Verstagert, Kosten derVersteigerung-
  • Auch Kaufers der Haderung bei grober Fahrlassigkeit

Mahnverfahern

  • Ausergerichtlich, Zeitlicher Ablauf + Strikter
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Gläubiger Bantrage Mahnbescheid ,zahlt das Verfahren ist Beendet Einspruchs - Zwangsvoll Streichung
  • Pfändung. -Entwendung, Wertsteigerung Klagevafahen> Ziuilbrozessed. Klage -Verhandlung-> Vergaleich/Verzaischnigsurtail--> Parteien der Zivilprozesse Beendet

Lager Arren

  • Nach Art der gelagerten Stoffe, -> RoehStoff,Ersatzeil etc
  • Mach Funktion Betriebsprozesses
  • Mach der Bedeutung Produktions Brozess -> Haupt Hilfslager
  • Nacheigentum Lager (Eigen/Fremd)

Lager Organisation

  • Nach räumlicher stellung -> Zentral/Dezentral
  • Rollende Langer-> Time / Anordnung
  • Festplatystem-> Fester Langerplatzt / Freiplatz-> wird Gerade Abgelegt
  • Lageranfgaben=>

Sicherung und Broduktions

  • Sicherungs und brodutions fahigkeit-> preiauglaich
  • Kosteneinsparung-> Ummfortming Veredelung
  • Supply and Change Managment->
  • Kettenglobale + prodktion und Netzerkenng -AB
  • Hangigkeit vom Lieber

Strateischen Partnerschaften Enwicklung

  • Ziele Integration Prozess-> bessere Gasamtausleistung
  • Beschaffungsprozesses E-Procume -> Durchlauf zeit Verkürzug / Sinkende Prozesskosten/Ersparniss

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