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Flashcards
Sachziele der Beschaffung
Sachziele der Beschaffung
Produktion zur richtigen Zeit, in der nötigen Art, Qualität und Menge versorgen.
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Beziehungen zwischen Staat und Bürger, Staat ist übergeordnet.
Privatrecht
Privatrecht
Beziehungen gleichgestellter Personen, Prinzip der Gleichordnung und Vertragsfreiheit.
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit
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Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit
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Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
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beschränkte Geschäftsfähigkeit
beschränkte Geschäftsfähigkeit
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Rechtsobjekte
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anfechtbare Rechtsgeschäfte
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nichtige Rechtsgeschäfte
nichtige Rechtsgeschäfte
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einseitige Rechtsgeschäfte
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mehrseitige Rechtsgeschäfte
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Vertragsfreiheit
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Veräußerungsverträge
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Gebrauchsüberlassungsverträge
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Dienstvertrag
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Werkvertrag
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Kauf zur Probe
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Kauf auf Probe
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Kauf nach Probe
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Spezifikationskauf
Spezifikationskauf
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Ramschkauf
Ramschkauf
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Ratenkauf
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Kauf auf Abruf
Kauf auf Abruf
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Termin- oder Zeitkauf
Termin- oder Zeitkauf
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einseitiger Handelskauf
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Eigentum
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Werklieferungsvertrag
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Bedarfsplanung
Bedarfsplanung
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Bestellpunktverfahren
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Bestellrhythmusverfahren
Bestellrhythmusverfahren
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Meldebestand
Meldebestand
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Sicherheitsbestand
Sicherheitsbestand
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Primärbedarf
Primärbedarf
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Bruttosekundärbedarf
Bruttosekundärbedarf
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Nettosekundärbedarf
Nettosekundärbedarf
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Study Notes
Lernfeld 6: Beschaffung
- Die Beschaffung dient dazu, die Produktion mit Sachgütern und Dienstleistungen in der benötigten Art, Qualität und Menge zum erforderlichen Zeitpunkt zu versorgen.
- Die Beschaffung richtet sich nach der Produktionsplanung.
- Bezogenes Material muss sachgerecht gelagert und termingerecht zum Verbrauchsort transportiert werden.
- Rückstände, Abfälle und Ausschussprodukte sollen verwertet oder entsorgt werden.
- Formalziele der Beschaffung sind die Minimierung von Beschaffungs-, Lager-, Fehlmengen- und Verwaltungskosten.
- Die Kapitalbindung wird durch Kostenminimierung bei der Materialbereitstellung reduziert.
- Die Beschaffungsflexibilität sollte erhalten bleiben.
- Die Abfallbelastung soll durch den Bezug umweltschonender, abfallarmer Materialien verringert werden.
Öffentliches Recht
- Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und anderen Trägern öffentlicher Gewalt als Hoheitsträger zum Bürger.
- Das Prinzip des öffentlichen Rechts ist die Unterordnung, wobei der Staat dem Bürger übergeordnet ist.
- Beispiele für Bereiche des öffentlichen Rechts sind Staats- und Verfassungsrecht, Polizeirecht, Steuerrecht, Baurecht und Strafrecht.
Privatrecht
- Das Privatrecht regelt Beziehungen zwischen einzelnen, gleichgestellten Personen, basierend auf dem Prinzip der Gleichordnung und Vertragsfreiheit.
- Beispiele für Bereiche des Privatrechts sind das Bürgerliche Recht (Schuldenrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht) und das Handelsrecht.
Rechtsfähigkeit
- Rechtsfähigkeit ist das Vermögen von Personen/Rechtssubjekten, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
- Natürliche Personen erlangen Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt und verlieren sie mit dem Tod.
Juristische Personen
- Juristische Personen sind künstlich geschaffene Gebilde.
- Juristische Personen des Privatrechts erlangen Rechtsfähigkeit mit Eintrag ins Register und verlieren sie mit Löschung aus dem Register.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts erlangen Rechtsfähigkeit durch Verleihung per Gesetz und verlieren sie durch Entzug per Gesetz.
Geschäftsfähigkeit
- Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen.
- Geschäftsunfähig sind Minderjährige bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und dauernd Geisteskranke, wobei ihre Rechtsgeschäfte nichtig bzw. ungültig sind.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen dem vollendeten 7. und 18. Lebensjahr.
- Rechtsgeschäfte Minderjähriger mit vorheriger Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sind gültig.
- Rechtsgeschäfte ohne vorherige Einwilligung sind schwebend unwirksam; eine nachträgliche Zustimmung macht sie voll gültig, eine Verweigerung unwirksam.
- Ausnahmen von der beschränkten Geschäftsfähigkeit sind Rechtsgeschäfte, die mit nicht aufgespartem Taschengeld finanziert werden oder lediglich rechtliche Vorteile bringen.
Volle Geschäftsfähigkeit
- Voll geschäftsfähig sind volljährige Personen (ab 18 Jahre).
- Auch Minderjährige können in Bezug auf Rechtsgeschäfte, die mit dem Betrieb eines Erwerbsgeschäfts oder im Rahmen eines Dienst- und Arbeitsverhältnisses stehen, voll geschäftsfähig sein.
- Rechtsobjekte sind im Gegensatz zu den Rechtssubjekten keine Träger von Rechten und Pflichten.
- Rechtsobjekte umfassen Tiere, Rechte (wie Ansprüche, Patente, Lizenzen, Forderungen) sowie bewegliche und unbewegliche Sachen (vertretbare oder einmalige Speziesware).
Anfechtbare Rechtsgeschäfte
- Anfechtbare Rechtsgeschäfte können innerhalb von 10 Jahren nach der Willenserklärung angefochten werden.
- Eine Anfechtung ist möglich bei arglistiger Täuschung (innerhalb eines Jahres nach Entdeckung), Irrtum (unverzüglich nach Entdeckung) und widerrechtlicher Drohung (innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Zwangslage).
- Rechtsgeschäfte sind nach Anfechtung rückwirkend nichtig.
- Ein Motivirrtum (Ausgehen von einem falschen Umstand) ist kein Anfechtungsgrund.
Nichtige Rechtsgeschäfte
- Nichtige Rechtsgeschäfte sind von Anfang an ungültig das betrifft Scherzgeschäfte, Scheingeschäfte, Verstöße gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, sowie Geschäfte unter Schock, Trunkenheit, Formmangelsituationen, oder Ausnutzung einer Zwangslage
Einseitige Rechtsgeschäfte
- Für einseitige Rechtsgeschäfte genügt die Willenserklärung einer Person, wie bei einer Mahnung oder er Kündigung
Mehrseitige Rechtsgeschäfte
- Mehrseitige Rechtsgeschäfte brauchen die Willenserklärungen zweier oder mehrer Personen
- Einseitige Verpflichtung: nur ein Vertragspartner verpflichtet sich zur Leistung
- Mehrseitige Verpflichtung: alle Vertragspartner verpflichten sich zur Leistung
Vertragsfreiheit
- Die Vertragspartner können den Inhalt der Verträge selber bestimmen
- Jedermann entscheidet frei, ob einen Vertrag abgeschlossen werden soll
- Kein Vertrag darf die Rechte und Würde eines Vertragspartners beschränken
Veräußerungsverträge, (dauerhafte Rechtsänderung durch Eigentumsübertragung)
- Kaufvertrag: Entgeltliche Veräußerung von Sachen oder Rechten
- Schenkungsvertrag: Unentgeltliche Veräußerung von Sachen oder Rechten
Gebrauchsüberlassungsverträge (befristetes Vertragsverhältnis, Rückgabe der Sache)
- Leihvertrag: Unentgeltliche Ãœberlassung von Sachen zum Gebrauch
- Mietvertrag: Entgeltliche Ãœberlassung von Sachen zum Gebrauch
- Pachtvertrag: Entgeltliche Überlassung von Sachen oder Rechten zum Gebrauch und Überlassung der Erträge = Fruchtgenuss
- Darlehensvertrag: Entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen → Rückgabe gleichartiger, aber anderer Sachen
Tätigkeitsverträge
- Dienstvertrag: Entgeltliche Leistung von Diensten (ohne Erfolgsgarantie!)
- Werkvertrag: Erstellen eines Werkes aus Material des Kunden gegen Entgelt
- Werklieferungsvertrag: Erstellen eines Werkes aus Material des Unternehmers gegen Entgelt
- Reisevertrag: Entgeltliche Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Reiseleistung
Sonderformen Kaufverträge
- Kauf zur Probe: Kleine Testmengen werden gekauft
- Kauf auf Probe: Ware kann innerhalb einer Frist zurückgegeben werden
- Kauf nach Probe: Qualität des Musters ist maßgebend
- Spezifikationskauf: Ware nach Art und Menge festgelegt, Rest kann bestimmt werden
- Ramschkauf: Kauf einer Menge ohne Qualitätszusicherung
- FAQ-Kauf: Kauf einer Ware mit Durchschnittsqualität
- Ratenkauf: Kaufpreis in Teilbeträgen bezahlt
- Fixkauf: Feste Termine für Lieferung
- Kauf auf Abruf: Gekaufte Ware wird später geliefert
- Kommissionskauf: Ware kann an den Verkäufer zurückgegeben werden, wenn der Käufer selbst nicht verkaufen will
- Termin- oder Zeitkauf: Lieferung zu einem vereinbarten späteren Termin
Kaufarten
- Bürgerlicher Kauf: Keine der Vertragsparteien ist Kaufmann oder der Kauf kein Handelsgeschäft für beide Parteien sind → das BGB gilt
- Einseitiger Handelskauf: Nur eine Vertragspartei ist Kaufmann und für ihn ist der Kauf ein Handelsgeschäft → BGB wird durch das HGB ergänzt
- Zweiseitiger Handelskauf: Beide Parteien sind Kaufleute und der Kauf ist für beide ein Handelsgeschäft → BGB und HGB gelten
Eigentum
- Rechtliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte
- Eigentumsübergabe durch Einigung und Übergabe
- Bei Immobilien: Einigung und Eintragung ins Grundbuch, Auflassung beim Notar, Formerfordernis
- Besitz: Tatsächliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte
Lager
- Kommissionslager: Lager des Lieferanten beim Käufer; Übereignung erst bie der Herausnahme
- Konsignationslager: Kommissionslager im Aussenhandel
Beschaffungsplanung
- Bedarfsplanung: (was benötige ich?)
- Mengenplanung: (wie viel wird benötigt?)
- Verbrauchsorientiert: Bedarfsermittlung
- Auftragsorientiert: Plangesteuerte Bedarfsermittlung
- Zeitplanung (Bestellpunktverfahren oder Bestellrythmusverfaren)
Bestellpunktverfahren
- Bestellung immer der gleichen Menge bei Erreichen des Meldebestandes.
- Meldebestand = Tagesverbrauch ∙ Lieferzeit + Sicherheitsbestand
Bestellrhythmusverfahren
- Bestellung unterschiedlicher Mengen zu festgelegten Zeitpunkten.
- Bestellmenge = Höchstbestand – aktueller Bestand
Meldebestand
- Die Menge, die bestellt werden muss, damit die Ware unter Berücksichtigung der Bestell- und Lieferzeit eintrifft, bevor der Sicherheitsbestand erreicht wird
Höchstbestand
- Der Lagerbestand, der maximal erreicht werden kann, wenn die Bestellung eintrifft
Sicherheitsbestand / Eiserner Bestand
- Der Vorrat, der immer auf Lager sein muss, und auch in unvorhergesehenen Situationen die Produktionsbereitschaft zu sichern
Primärbedarf
- Geplante Produktionsmenge zum Verkauf, fertiggestellt und für den Verkauf bereit
Bruttosekundärbedarf
- Für die Herstellung des Primärbedarfs benötigte Materialien oder Komponente die aus der Stückliste hervorgehen
Nettosekundärbedarf
Die Menge, die letztendlich bestelllt wird, nach folgender Berechnung:
- Bruttosekundärbedarf + Zusatzbedarf = erweiterter Bruttosekundärbedarf. Davon subtrahiert werden Lagerbestand,Bestellbestand. Dazuaddiert wird reservierter Lagerbestand und Sicherheitsbedarf
Materialbereitstellungsverfahren
- Vorratshaltung: Sicherheit bei Beschaffungsproblemen, Spekulationsfunktion bei Preisen, geringere Versand- & Bestellkosten bei grossen Mengen. Hohe Lagerhaltungskosten
- Ohne Vorratshaltung: Einzelbeschaffung im Bedarfsfall oder Just-in-time Lieferung
Just-in-time
- Fertigungssynchrone Lieferung, Anlieferung "Gerade zur rechten Zeit"
- Keine oder nur geringe Lagerhaltung, also Einsparung von Lagerhaltungskosten
- Erfordert reibungslose Infrastruktur, ständige Kommunikation
- Probleme durch Störungen, Warenkontrolle, Abhängigkeit
Lagerhaltungskosten
- Personalkosten (Gehälter, Löhne, Sozialabgaben)
- Sachkosten (Lagereinrichtung & Lagerraum: Abschreibungen, Zinskosten, Miete, ...)
Bestandscontrolling (Lager-Kennzahlen)
- Ø Langerbestand = (Bestellmenge/2) (+ Sicherheitsbestand)
- Ø Lagerbestand: (Anfangsbestand + 12 Monatsbestände)/13 ODER (Anfangsbestand + Endbestand)/2
- Lagerumschlags Häufigkeit = Jahresverbrauch/ Ø Lagerbestand
- Ø Lagerdauer = 360/Lagerumschlags Häufigkeit
- Langerzinssatz = (Marktzinssatz * Ø Lagerdauer)/360
- Lagerzinsen = (Wert des Ø Lagerbestand * Lagerzinssatz)/100
Bezugsquellenermittlung
- Interne: Materialdatei, Lieferdatei, Konditionendatei, Bezugsquellendatei
- Externe: Primare (direkte, unmittelbare) schriftl. Infos, Telefon Anfragen, Gesprache
- Sekundare (indirekte, mittelbare): Umsatz/Preisstatitk, Verzeichnisse, Fachzeitschriften
Lieferantenauswahl
- Bezugsquellen ermitten, Potentielle Lieferanten auswählen, Angebote vergleichen, Besten Lieferanten auswählen + Ware bestellen
- Quantitative Analyse: Zahlenmassiger Vergleich, monetare Kriterien
- Qualitative Analyse: Nicht in Zahlen fassbar z.B. Qualitat, Termintreue, Service, Gewinnte Kriterien
Kaufvertrag
- Zweiseitige Willenserklärung von geschaftsfahigen Partnern über den Übergang des Eigentums an einer Sache, gegen Zahlung eines vereinbaren Kaufpreises
- Pflichten des Verkaufer: Ordnungsmässige Lieferung, Übergabe ohne Mangel
- Pflichten des Käufers: Ware annehmen, Geld zahlen
- Vertragsabschluss ist Verpflichtungsgeschaft, Ubergabe von Ware und Geld das Erfullungsgeschaft
Zustandekommen von Kaufverträgen
- Antrag Käufer + Annahme Verkäufer. Bei Ubereinstimmung: Kaufvertrag
- Antrag Verkaufer + Annahme Käufer -> Bei Ubereinstimmung: Kaufvertrag
- Formfrei und Unverbindlich -> Keine Verpflichtung
- Bei der allgemeinenAnfrage werden ohne feste Kaufabsicht, Preislisten, Kataloge Muster oder
- Vertreterbesuche angefordert.
- Bei der bestimmtenAnfrage bezieht man sich anf die Lieferung von bestimmten, Erzeugnissen zur Vermeidung von Rückfragen:
Inhalt einer Anfrage nach DIN5008
- HInweis wie Kunde auf Lieferant aufmerksam gewoden ist
- Kurze Vorstellung der eigenen Unternehmens
- Grund der Anfrage und Beschreibung der Gewünschten Guter
- Angabe der benötigten Menge
- erfragen der Preise Liefer/Zahlungsbedingungen
- Hinweis auf Gewunschten Liefertermin
- Sonstige Vorstellungen z.B. Just-in-Time
- Schlussformel und Anlagen
Angebot
- Willenserklärung ist grundsatzlich verbindlich
- Adressat ist bestimmte Person/Personengruppe
- Inhalt muss bestimmt sein und Ziel Ubereinkunft
Antragsarten
- Gegenüber Abwesenden -> Annahme innerhalb 5 Tagen nach Schreibdatum
- Gegenüber Anwesenden -> Annahme sofort im Gespräch
- Mit Fristsetzung -> innerhalb der Frist Annahme
- Freitbezeichnung einzelner Angebotsbedingungen
- Freizeichnungsklausel -Keine Bindung des Anbieters in allen Punkten
- Abänderung durch Kaufer -> Bindung des Anbieters erlischt
- Nichtig/Unverbindlich -> Schaufensterauslagen, Kataloge, Zeitung
Bezugskalkulation
- Listen Einlaufspreis
- Rabatt
- ZlEinkaufspreis
- Skonto
- Bareinkaufspreis
- Bezugkosten
- Bezugs/Einstandspreis
Single Sourcing
- Bezug von Werkstoffen von nur einem Liefertant, Gegenteil: Multiple Sourcing
- Reaktion bzw Moglichkeiten bei drohender Preiserhöhung
- Verhandlungen fuhren, Grossere Menge/Längere Laufzeit
- Lieferanten wechseln, neue Angebote von anderen Lieferanten einholden
- Werkstoff substituieren/Eigensfertigung prifen/Verkaufspreis erhöschen/Grössere Menge vor Erhohung
Lieferbedingungen
- Ab Werk -> Kauf trägt alle Kosten
- Unfrei/Ab Her-> Kaufer ab Verlander Tragt Alles
- Frei Waggon Kaufer ab Fracht Kosten alles Weitere
- Frei Haus: -> Verkäufer trägt komplette Kosten Z.B Bahnhof
Rollgeld
- Transportkosten zum Ubergabe Ort
Incoterms
- Freiwillige regeln über Transportkosten # Risiko
- Vorkasse/Vorauszahlung: zahlung Vor Lieferung
- gegen Nachnahme/gegen bar: zahlung bei Lieferung
- auf Rechnung/ auf Ziel zahlung nach Lieferung
AGBs
- Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB) von einer seite formulierte betugsbedingung
- Verein Fachtenvertragsabschluss, Zeit/Kostenersparnis
- Vertrag verweisen-> Kenntnisnahme zumutbar sein
- Individualvereinbarungen Vorrang für AGB
- Keine Einigung der Betugsparteien-> Regelug Kraft
- Klauselverbote-> Klausel Unwirksam
- Treu und Glauben Schutz der Interessen/pflichtgemasses Verhalten
- Gesetzlicher Leistungsort: Für Kaufer und Verkäufer-> Handels-Niederlassung
- Regeld Gerät Stand/Ubernahme Transport
Warenschulden
- Holschulden, Käufer tragt Tr.kosten
- Geldschrecken: Verkaufer tragt kosten, Kunde Muss rechtzeitig Veranlassen
Eigentum Vorbehalt
- Kaufer wird Besitzer -> sichert Verkäufer Zahlung durch Kaufer
- Erlischt bei vollständiger Bezahlung
- Optimale Bestellmenge: -> Fixe Bestellkosten*Jahresbedarf geteilt duch Einstandspreis
- besondere konzentation durch Materialeinkauf
- Für A Guter
ABC analyse
- A: -Guter -> Hoher besorgungeaufwand, grosse Einsparung,75% verbrauchtswert
- B Gueter Sorgfaltig mittlere Anteil,Gesanttwert
- C Guetar-> Minimal geringfügig geringer Einkauf
Organisation des Einkaufs
- Auessere Orga: zentral oder decentral
- innere Organisation: Funktionsorienterte beschaffung objektb bezogene
Verjährungsfristen Mangel
einseitiger Handelskauf-> offene/versteckte Mängel -> 2 Jahren weiseitiger Handelskauf- > unverzugliche Rügepflicht ohne Zogern , verstecke Mangel direkt Nach Entdeckung innerhalb 2 Jahren Verkürzung der Frist auf 1 Jahr gebrauchten Sachern möglich Wirkung auch Schuldner -> erwirt Leistung verweigernrecht Wirkung des Gläubigers -> Kann nach Verjährung nicht mehr Rechtsamt einreiben Kaufer verpflichtet -> Mängelfreiheit zu Überprüfen
Sachmangel
- Offene Mangel -> sind Erkennbar
- Versteckte Mangel -> Nicht erkennbar
- Arglistig verschwiegene mangel
Vorranginge Rechte (Schlechtleistung)
- Nachfulung in Angenemessener Nachfrist
- Nachbesserung oder Nachlferung/ Schaden neben Leistung
- Nachanginge Rechte auf Kaufers Bei Schlechtleistung -> Nachfrist
Voraussetzung
- erfolgloser Ablauf/Nacherfullugg Bei Unverhältnismässig hohen Kosten,Verweigert
- Minderung zuzüglich Schadensersatz/Vertrag Zurücktreten
- Verjährungsfristen-> 3jahre regelm Beginn-> Ende dess jahres Entstand/ Glausiger,10 Jahre -> Recht an Grundstuck Zahlug Verlangerter/Hohere Gewalt--> beeinflusst des nicht
UnterberechungderVerjährung->
Neubeginn des Verjährungsfrist
- Unterberchen = Neubeginn der Verjahrung Schulder-> Schulderkenntnis Teilzahlung Glousigen Antrag Vertragshandlung
zahlungsverzug
- Spezielle Forme-> Zahlung muss sofort fallig sein, mahnung muss mit Nachfrist eingehen/verschulden muss Kaufer vorhenanden sein Rechte des Verkaufer
zahlungsverzug
- Ohne Nachfristsetzung, - Anspruch von Entfallung,Vertrags-Schadens,und von vertragszinsen; Rücktritt von kaudevertrag Schadenserstaz, Rechte des aufers bei Lieferverzug
- Mit /ohne Nachfrist, -> Lieferung und Schatz Ersatz -> nur konkrete Schaden einfordern
Anerhemu gsvezug
Vollstreckung- -> Leistung feier/Angekuendigt, ware abgebracht
- Wenn V. Nicht Annahme-> Rechtes Verkaufer Kloge auf Abeanhmr, Verstagert, Kosten derVersteigerung-
- Auch Kaufers der Haderung bei grober Fahrlassigkeit
Mahnverfahern
- Ausergerichtlich, Zeitlicher Ablauf + Strikter
- Gerichtliches Mahnverfahren: Gläubiger Bantrage Mahnbescheid ,zahlt das Verfahren ist Beendet Einspruchs - Zwangsvoll Streichung
- Pfändung. -Entwendung, Wertsteigerung Klagevafahen> Ziuilbrozessed. Klage -Verhandlung-> Vergaleich/Verzaischnigsurtail--> Parteien der Zivilprozesse Beendet
Lager Arren
- Nach Art der gelagerten Stoffe, -> RoehStoff,Ersatzeil etc
- Mach Funktion Betriebsprozesses
- Mach der Bedeutung Produktions Brozess -> Haupt Hilfslager
- Nacheigentum Lager (Eigen/Fremd)
Lager Organisation
- Nach räumlicher stellung -> Zentral/Dezentral
- Rollende Langer-> Time / Anordnung
- Festplatystem-> Fester Langerplatzt / Freiplatz-> wird Gerade Abgelegt
- Lageranfgaben=>
Sicherung und Broduktions
- Sicherungs und brodutions fahigkeit-> preiauglaich
- Kosteneinsparung-> Ummfortming Veredelung
- Supply and Change Managment->
- Kettenglobale + prodktion und Netzerkenng -AB
- Hangigkeit vom Lieber
Strateischen Partnerschaften Enwicklung
- Ziele Integration Prozess-> bessere Gasamtausleistung
- Beschaffungsprozesses E-Procume -> Durchlauf zeit Verkürzug / Sinkende Prozesskosten/Ersparniss
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