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Questions and Answers
Wer benötigt eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz vor der erstmaligen Ausübung bestimmter Lebensmittelverarbeitungstätigkeiten?
Wer benötigt eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz vor der erstmaligen Ausübung bestimmter Lebensmittelverarbeitungstätigkeiten?
- Mitarbeiter in der Lebensmittelgeschäftsführung
- Jeder, der mit Lebensmitteln in Berührung kommt
- Nur freiwillige Helfer in der Gastronomie
- Personen, die in der Lebensmittelproduktion tätig sind (correct)
Wie häufig müssen Folgebelehrungen für die betroffenen Personen durchgeführt werden?
Wie häufig müssen Folgebelehrungen für die betroffenen Personen durchgeführt werden?
- Alle 2 Jahre (correct)
- Einmal jährlich
- Alle 5 Jahre
- Wöchentlich
Welches der folgenden Szenarien benötigt keine Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 IfSG?
Welches der folgenden Szenarien benötigt keine Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 IfSG?
- Ein Koch in einem Restaurant
- Ein Lebensmittelverkäufer auf einem Wochenmarkt
- Eine Person, die gelegentlich im eigenen Garten Lebensmittel anbaut (correct)
- Ein Angestellter in einer Kantine
Was ist ein Beispiel für Bedarfsgegenstände, mit denen Personen in Berührung kommen können?
Was ist ein Beispiel für Bedarfsgegenstände, mit denen Personen in Berührung kommen können?
Welche Personen sind von der Bescheinigungspflicht gemäß IfSG betroffen?
Welche Personen sind von der Bescheinigungspflicht gemäß IfSG betroffen?
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Study Notes
Lebensmittelherstellung und -verarbeitung
- Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, sind betroffen.
- Direkter Kontakt mit Lebensmitteln erfolgt entweder manuell oder indirekt über Bedarfsgegenstände wie Geschirr und Besteck.
- Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung unterliegen ebenfalls den Regelungen.
Gesundheitsamt Bescheinigung
- Vor der erstmaligen Ausübung dieser Tätigkeiten ist eine Bescheinigung erforderlich.
- Diese Bescheinigung basiert auf § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
- Verantwortlich für die Ausstellung der Bescheinigung ist das zuständige Gesundheitsamt.
Fortlaufende Schulungen
- Folgebelehrungen müssen alle zwei Jahre durchgeführt werden.
- Diese Schulungen finden innerbetrieblich statt und sind notwendig zur Einhaltung gesundheitlicher Vorschriften.
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