Kommunalrecht: Gemeinderecht und kommunale Zusammenschlüsse

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6 Questions

Welches Rechtsgebiet umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich mit Rechtsstellung, Organisation, Aufgaben und Handlungsformen von Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Zusammenschlüssen befassen?

Das Kommunalrecht

Welchen Bereich des Kommunalrechts bildet traditionell das Gemeinderecht?

Den wichtigsten Bereich

Warum haben einzelne Bundesländer Kommunalverfassungsgesetze verabschiedet?

Um kommunale Angelegenheiten einheitlich zu regeln

Seit wann sind die grundlegenden Bestimmungen zu kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) geregelt?

Seit dem 1. Juli 2014

Wer sind die Träger kommunaler Selbstverwaltung nach § 1 KVG LSA?

Alle Kommunen, also Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise

Was sind die Gemeinden nach § 2 KVG LSA?

Grundlage und Glied des demokratischen Staates

Study Notes

Kommunalrecht

  • Das Kommunalrecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich mit Rechtsstellung, Organisation, Aufgaben und Handlungsformen von Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Zusammenschlüssen befassen.
  • Traditionell bildet das Gemeinderecht den wichtigsten Bereich des Kommunalrechts.

Kommunalverfassungsgesetze

  • Einzelne Bundesländer haben Kommunalverfassungsgesetze verabschiedet, um kommunale Angelegenheiten einheitlich zu regeln.
  • In Sachsen-Anhalt sind die grundlegenden Bestimmungen zu kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) geregelt.

Träger kommunaler Selbstverwaltung

  • Als Träger kommunaler Selbstverwaltung sind alle Kommunen angesprochen, also Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise (§ 1 KVG LSA).
  • Die Gemeinden sind Grundlage und Glied des demokratischen Staates und haben in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen (§ 2 KVG LSA).
  • Verbandsgemeinden haben einen eingeschränkten Aufgabenbestand im Bereich der Selbstverwaltung und erfüllen die ihnen im Teil 6 Abschnitt 1 der Kommunalverfassung zugewiesenen Aufgaben (§ 2 Abs. 3 KVG LSA).
  • Landkreise haben einen eingeschränkten Aufgabenbestand und sind in ihrem Gebiet Träger der öffentlichen Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- oder Finanzkraft der ihnen angehörenden Gemeinden und Verbandsgemeinden übersteigt (§ 3 KVG LSA).
  • Die Landkreise erfüllen auch eine Ausgleichsfunktion, indem sie ihre Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung unterstützen und einen Ausgleich der gemeindlichen Lasten sorgen (§ 3 Abs. 2 KVG LSA).

Erfahren Sie mehr über das Kommunalrecht, das sich mit der Rechtsstellung, Organisation und Aufgaben von Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Zusammenschlüssen beschäftigt.

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