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Questions and Answers
Welches Rechtsgebiet umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich mit Rechtsstellung, Organisation, Aufgaben und Handlungsformen von Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Zusammenschlüssen befassen?
Welches Rechtsgebiet umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich mit Rechtsstellung, Organisation, Aufgaben und Handlungsformen von Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Zusammenschlüssen befassen?
Das Kommunalrecht
Welchen Bereich des Kommunalrechts bildet traditionell das Gemeinderecht?
Welchen Bereich des Kommunalrechts bildet traditionell das Gemeinderecht?
Den wichtigsten Bereich
Warum haben einzelne Bundesländer Kommunalverfassungsgesetze verabschiedet?
Warum haben einzelne Bundesländer Kommunalverfassungsgesetze verabschiedet?
Um kommunale Angelegenheiten einheitlich zu regeln
Seit wann sind die grundlegenden Bestimmungen zu kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) geregelt?
Seit wann sind die grundlegenden Bestimmungen zu kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) geregelt?
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Wer sind die Träger kommunaler Selbstverwaltung nach § 1 KVG LSA?
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Was sind die Gemeinden nach § 2 KVG LSA?
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Study Notes
Kommunalrecht
- Das Kommunalrecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich mit Rechtsstellung, Organisation, Aufgaben und Handlungsformen von Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Zusammenschlüssen befassen.
- Traditionell bildet das Gemeinderecht den wichtigsten Bereich des Kommunalrechts.
Kommunalverfassungsgesetze
- Einzelne Bundesländer haben Kommunalverfassungsgesetze verabschiedet, um kommunale Angelegenheiten einheitlich zu regeln.
- In Sachsen-Anhalt sind die grundlegenden Bestimmungen zu kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) geregelt.
Träger kommunaler Selbstverwaltung
- Als Träger kommunaler Selbstverwaltung sind alle Kommunen angesprochen, also Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise (§ 1 KVG LSA).
- Die Gemeinden sind Grundlage und Glied des demokratischen Staates und haben in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen (§ 2 KVG LSA).
- Verbandsgemeinden haben einen eingeschränkten Aufgabenbestand im Bereich der Selbstverwaltung und erfüllen die ihnen im Teil 6 Abschnitt 1 der Kommunalverfassung zugewiesenen Aufgaben (§ 2 Abs. 3 KVG LSA).
- Landkreise haben einen eingeschränkten Aufgabenbestand und sind in ihrem Gebiet Träger der öffentlichen Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- oder Finanzkraft der ihnen angehörenden Gemeinden und Verbandsgemeinden übersteigt (§ 3 KVG LSA).
- Die Landkreise erfüllen auch eine Ausgleichsfunktion, indem sie ihre Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung unterstützen und einen Ausgleich der gemeindlichen Lasten sorgen (§ 3 Abs. 2 KVG LSA).
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Description
Erfahren Sie mehr über das Kommunalrecht, das sich mit der Rechtsstellung, Organisation und Aufgaben von Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Zusammenschlüssen beschäftigt.