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Questions and Answers
Welches Prinzip gehört nicht zu den Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung?
Die Erlassung von Gesetzen auf Bundesebene erfolgt nur durch den Nationalrat.
False
Nennen Sie eines der Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung.
Demokratisches Prinzip
Die ______________ werden durch Verwaltungsbehörden erlassen und konkretisieren Gesetze.
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Ordnen Sie die folgenden Akte den richtigen Erlassinstanzen zu:
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Welches Organ hat das Initiativmonopol im Gesetzgebungsverfahren der Union?
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Das primäre Unionsrecht besteht nur aus den EU-Verordnungen.
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Was bedeutet es, wenn Unionsrecht direkt anwendbar ist?
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EU-Verordnungen gelten __________ und unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
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Ordnen Sie die Arten des sekundären Unionsrechts den entsprechenden Beschreibungen zu:
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Study Notes
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Landesverfassungsrecht
- Länder können eigenständige Verfassungen erlassen, solange die Bundesverfassung keine Grenzen setzt.
- Erlass erfolgt durch die Landtage im Rahmen eines Landesverfassungsgesetzes.
- Veröffentlichung als Verfassungsgesetz im Landesgesetzblatt (LGBl).
Gesetzgebung
- Bundesgesetze werden vom Nationalrat und Bundesrat in einem bestimmten Verfahren erlassen.
- Präsenzquorum: Mindestens ein Drittel der Mitglieder muss anwesend sein.
- Konsensquorum: Einfache Mehrheit der Stimmen erforderlich.
- Nationalrat kann einen Beharrungsbeschluss fassen und muss dabei die Hälfte der Mitglieder anwesend haben.
- Gesetze werden im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht, auf Landesebene im LGBl.
Verordnungen und Bescheide
- Verordnungen werden von Verwaltungsbehörden erlassen und konkretisieren bereits bestehende Gesetze.
- Bescheid: Individuell-konkrete Rechtsakte, die durch Verwaltungsbehörden oder Gerichte erlassen werden.
Stufenbau der Rechtsordnung
- Besondere und einfache Verfassungsrechte, landesverfassungsrechtliche Regelungen, sowie Bundes- und Landesgesetze.
- Verordnungen und individuelle Bescheide stehen unterhalb dieser Normen.
Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung
- Sechs Grundprinzipien: Demokratisches Prinzip, Republikanisches Prinzip, Gewaltenteilung, Bundesstaatliches Prinzip, Rechtsstaatliches Prinzip, Liberales Prinzip.
Gesetzgebungsverfahren der EU
- Initiativmonopol liegt bei der Europäischen Kommission; andere Organe können nicht ohne Initiative der Kommission handeln.
- Rat und Europäisches Parlament (EP) arbeiten gleichberechtigt und beschließen gemeinsam.
- Inkrafttreten der Gesetze erfolgt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Unionsrecht
- Unionsrecht hat autonome Geltung in den Mitgliedstaaten und steht neben nationalem Recht.
- Bestimmte Aspekte des Unionsrechts sind unmittelbar anwendbar und begründen Rechte und Pflichten für Mitgliedstaaten und Bürger.
Primäres und sekundäres Unionsrecht
- Primäres Unionsrecht umfasst EUV, AEUV, Grundrechtscharta und Beitrittsverträge.
- Sekundäres Unionsrecht umfasst Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse sowie Empfehlungen und Stellungnahmen.
EU-Verordnungen
- Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten und begründen ohne Umsetzung Rechte und Pflichten.
EU-Wettbewerbsrecht
- Ziel: Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs in der EU.
- Regelt sowohl EU-weite als auch nationale Wettbewerbsfragen.
- Anwendbarkeit hängt von spezifischen Grenzen und Sachverhalten ab.
Durchsetzung des Wettbewerbsrechts
- Durchsetzungsmaßnahmen erfolgen durch die Europäische Kommission und nationale Wettbewerbsbehörden.
- Verstöße gegen Wettbewerbsrecht können zu hohen Geldbußen führen, bis zu 10% des Umsatzes.
Regelungsbereiche des EU-Wettbewerbsrechts
- Gilt für private und öffentliche Unternehmen.
- Umfasst Kartellverbot, Missbrauch von Marktmacht, Fusionskontrolle und Beihilfenverbot.
Ausnahmen vom Kartellverbot
- Konzernprivileg.
- Bedingungen nach Art. 101 Abs. 3 AEUV zur Verbesserung von Marktbedingungen sind zulässig, solange kein Wettbewerbsverstoß vorliegt.
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
- Verboten sind Funktionen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
- Missbrauch kann z.B. in unangemessenen Preisen oder ungleicher Behandlung gegenüber Partnern bestehen.
Staatliche Beihilfen
- Gewinne dürfen nicht den Wettbewerb verzerren.
- Bestimmte Beihilfen, die die wirtschaftliche Entwicklung fördern oder kulturelle Aspekte unterstützen, können genehmigt werden.
Beihilfenverfahren
- Verpflichtung zur Meldung und Genehmigung von Beihilfen an die Europäische Kommission.
- Möglichkeit für Unternehmen, gegen Entscheidungen der Kommission rechtlich vorzugehen.
Grundrechte in der Wirtschaft
- Verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte umfassen Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, Gleichheit und das Recht auf ein faires Verfahren.
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