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Questions and Answers
Was bedeutet der Begriff "angeblich" im Kontext des Straftatbestands?
Was bedeutet der Begriff "angeblich" im Kontext des Straftatbestands?
Welcher Begriff hat eine tendenziell positive Konnotation?
Welcher Begriff hat eine tendenziell positive Konnotation?
Die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens ist immer gegeben, wenn der Tatbestand erfüllt ist.
Die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens ist immer gegeben, wenn der Tatbestand erfüllt ist.
False
Nennen Sie drei Grundelemente der Strafbarkeit.
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Was versteht man unter einer „objektiven Strafbarkeitsbedingung“?
Was versteht man unter einer „objektiven Strafbarkeitsbedingung“?
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Welches der folgenden Delikte ist kein Vermögensdelikt?
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Welches Element ist nicht notwendigerweise Teil des subjektiven Tatbestands?
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Nennen Sie zwei Arten von Rechtfertigungsgrunden im Strafrecht.
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Was bedeutet „actio libera in causa“?
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Erläutern Sie das Grundprinzip des materiellen Strafrechts.
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Welches der folgenden Beispiele fällt unter das Prinzip des „erlaubten Risikos“ im Strafrecht?
Welches der folgenden Beispiele fällt unter das Prinzip des „erlaubten Risikos“ im Strafrecht?
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Das Kriterium der „objektiven Zurechenbarkeit“ ist erfüllt, wenn die Täterschaft eine Gefahr geschaffen hat, die im Einzelfall zu einem Schaden führt.
Das Kriterium der „objektiven Zurechenbarkeit“ ist erfüllt, wenn die Täterschaft eine Gefahr geschaffen hat, die im Einzelfall zu einem Schaden führt.
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Welche der folgenden Aussagen zum „Mutmassungsdelikt“ ist richtig?
Welche der folgenden Aussagen zum „Mutmassungsdelikt“ ist richtig?
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Warum ist der Vorsatz ein so wichtiges Element im Strafrecht?
Warum ist der Vorsatz ein so wichtiges Element im Strafrecht?
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Study Notes
Einführung Wirtschaftsstrafrecht - Halbtag 2
- Der Vortrag von Dr. iur. Judith Natterer Gartmann basiert auf Teilen des Repetitoriums Strafrecht Allgemeiner Teil von Lukas Bürge et al. (3. überarbeitete Auflage 2022, Orell Füssli Verlag, Zürich).
- Der Vortrag befasst sich mit dem Wirtschaftsstrafrecht.
- Ein Beispiel für einen Fall, der im Vortrag thematisiert wird, ist Walt Disneys "Panzerknacker".
- Der Vortrag findet am 14. und 21. Oktober 2024 statt.
Willkommen zurück!
- Der Vortrag ist die zweite Veranstaltung zum Thema Wirtschaftsstrafrecht.
- Es wird ein "Sprachquiz" zu Halbtag 1 besprochen (Folie 12).
- Der Hauptfokus des Vortrags liegt auf dem "Materiellen Wirtschaftsstrafrecht (1)".
- Es werden Fragen zum Stoff des letzten Mal beantwortet.
Fahrplan heute
- Von 13:15 bis 13:45 Uhr findet der Einstieg (1) und (2) statt mit Q&A und Input der Dozentin.
- Zwischen 16:45 bis 17:00 Uhr findet eine Zusammenfassung und ein Schluss-Input der Dozentin statt.
Einstieg
- Es gibt noch keine Fragen vom Vorfeld zum letzten Halbtag.
- Es ist möglich, dass zur aktuellen Stunde Fragen dazu aufgetaucht sind.
Sprachquiz
- Die Folie 12 der Präsentation zum Halbtag 1 wird als "Sprachquiz" besprochen.
- Die drei Begriffe "angeblich", "mutmasslich" und "vermeintlich" in Bezug auf Formulierungen (z.B. "der angebliche Täter") werden erläutert.
- Die Bedeutung dieser Begriffe (neutrale, tendenziell positive, korrigierend) und die unterschiedlichen Formulierungen werden erklärt.
Was sollen Sie aus dieser Übung mitnehmen?
- Die Übung soll den Umgang mit Formulierungen verbessern.
- Die richtige Wortwahl ist wichtig, um die eigene Aussage präzise und verständlich auszudrücken.
- Studenten sollten aufmerksam Medienberichte analysieren und erkennen, wie Begriffe manchmal falsch oder unpräzise verwendet werden.
- Das Verständnis der Bedeutung von Wörtern wie "angeblich", "mutmasslich", und "vermeintlich" ist entscheidend.
Materielles Wirtschaftstrafrecht
- Der Vortrag fokussiert sich explizit auf das "Materielle Wirtschaftstrafrecht (1)".
- Die Gliederung des Vortragsthemas umfasst folgende Themen: Strafbarkeitsvoraussetzungen, inkl. Deliktsaufbauschema Deliktsklassen, Besonderheiten, und praktische Anwendung. Objektiver Tatbestand, im Zusammenhang mit Strafbarkeitsbedingungen Subjektiver Tatbestand. Rechtswidrigkeit und Rechtfertigung. Schuld, Schuldminderung, Schuldausschluss, und Entschädigung. Irrtumsarten
Strafbarkeitsvoraussetzungen
- Die Strafbarkeitsvoraussetzungen und das Deliktsaufbauschema.
- Der Vortrag behandelt Strafbarkeitsvoraussetzungen in einem Wirtschaftskontext, die auf dem Strafgesetzbuch (StGB) basieren.
Deliktsklassen
- Die verschiedenen Deliktsklassen im Strafrecht – Verbrechen, Vergehen und Übertretungen – und deren Besonderheiten.
- Auszug aus Artikel 10 StGB über die Unterscheidung nach der Strafandrohung.
- Auszüge aus Artikel 103 StGB über Übertretungen.
- Beispiele für Übertretungen, Vergehen und Verbrechen basierend auf dem StGB.
Übersicht
- Übersicht der wichtigsten Themen des Vortrags.
Was braucht's, damit Strafbarkeit gegeben ist?
- Zur Bestimmung der Strafbarkeit werden Tatbestandsmässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft.
- Mit "positiver" Prüfung prüft man, ob die vom Gesetz vorgegebenen Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben sind.
- Mit "negativer" Prüfung prüft man, ob die Rechtswidrigkeit oder Schuld im Einzelfall ausnahmsweise nicht gegeben sind.
Ein Beispiel zur Konkretisierung
- Die Präsentation zeigt einen vereinfachten Beispielfall mit einem Revolver und dem Tod einer Person.
- Die Beispiele verdeutlichen die Anwendung von Tatbestandsmässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld im Einzelfall.
Merken Sie sich für den Moment (zudem):
- Bei der Prüfung der Tatbestandsmässigkeit ist es je nach Deliktstyp unterschiedlich welche Kriterien geprüft werden müssen.
Deliktsklassen inkl. Unterschiede/praktische Bedeutung
- Die Vorlesung beinhaltet eine Gliederung der Deliktsklassen mit Fokus auf praxisnahe Bedeutung.
Was sollen Sie aus dieser Übung mitnehmen?
- Studenten sollen sorgfältig formulieren und die Bedeutung von Wörtern (z.B. "angeblich") kennen.
- Achten Sie auf die Präzision bei der Verwendung von Begriffen in Texten, Berichten oder Nachrichten.
Objektiver Tatbestand
- Ein Teil des Themas Wirtschaftsstrafrecht umfasst den Objektiven Tatbestand (inkl. Strafbarkeitsbedingung).
- Objektive Tatbestandsmerkmale, die das Gesetz festlegt.
- Elemente des Objektiven Tatbestands (Täterqualifikation, Tatobjekt, Tathandlung, Erfolgsdelikt: Taterfolg, Kausalität, objektive Zurechenbarkeit).
Kausalität
- Die natürliche Kausalität («Äquivalenztheorie»).
- Die adäquate Kausalität («Adäquanztheorie») und deren Bedeutung im Strafrecht.
- Besonderheiten bei Unterlassungsdelikten.
Objektive Zurechenbarkeit
- Die objektive Zurechnung von Ereignissen oder Ergebnissen in Zusammenhang mit Tätern, wobei auch das Zusammenspiel von Gefahrschaffung und Gefahrrealisierung eine Rolle spielt.
- Der Vortrag klärt die rechtliche Relevanz des Risikos, welches durch das Handeln oder Unterlassen des Täters geschaffen wurde.
Erlaubtes Risiko/Sozialadäquanz
- Es wird zwischen erlaubten und nicht erlaubten Risiken im Rahmen von Handlungen unterschieden.
Herbeiführung der Gefahr
- Die Herbeiführung einer Gefahr kann unter Umständen als rechtlich relevant angesehen werden und muss von der Rechtswidrigkeit abgegrenzt werden.
Subjektiver Tatbestand
- Der subjektive Tatbestand umfasst die Innenwelt des Täters, die zu seiner Strafbarkeit erforderlich ist.
- Wichtig für den subjektiven Tatbestand ist die innere Haltung des Täters.
- Die Begriffe „Vorsatz“ und „Fahrlässigkeit“ werden im Zusammenhang mit Verbrechen und Vergehen definiert.
- Die Begriffe „Vorsatz“ (direkter Vorsatz, Eventualvorsatz) und „Fahrlässigkeit“, sowie deren Bedeutung und Unterschiede.
Weitere subjektive Tatbestandsmerkmale
- Die Präsentation enthält weitere wichtige subjektive Tatbestandsmerkmale wie Aneignungswillen und Bereicherungsabsicht aus dem Strafgesetzbuch (StGB).
- Diese Merkmale sind nicht immer explizit im Rahmen des Objektiven Tatbestands enthalten, aber für die Gesamtsituation relevant.
Objektive Strafbarkeitsbedingung
- Die Ausführungen zu objektiver Strafbarkeitsbedingung sind ein zentraler Punkt des Vortrags.
- Im Sinne der Ausführungen besteht ein Zusammenhang zwischen äusserlichem Verhalten und dem subjektiven Erleben des Täters.
- Die Ausführungen zu Konkurs- sowie Raufhandelsdelikten dienen als Beispiele für objektive Strafbarkeitsbestimmungen.
Rechtswidrigkeit/Rechtfertigung
- Die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens wird im Zusammenhang mit möglichen Rechtfertigungen besprochen.
- Rechtfertigungsgründe wie Einwilligung, Notwehr und Notstand werden hier als Ausnahmen von der Rechtswidrigkeit kategorisiert.
Schuld/Schuldminderung
- Schuld, verschiedene Formen der Schuldminderung und Schuldausschluss, sowie Entschuldigung.
- Die Präsentation beleuchtet strafrechtliche Grundlagen des Schuldbegriffs, z.B. Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit, sowie die Bedeutung von fehlender Verbotskenntnis oder entschuldbarer Notwehrexzess.
Irrtumsarten
- Die Präsentation erwähnt Irrtumsarten als ein Thema im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Zusammenfassung, Schluss
- Zusammenfassend werden die wichtigsten Kernthemen des Vortrags nochmal erwähnt.
Nach heute
- Studenten werden aufgefordert, die Präsentation auf Moodle zu studieren.
Zusätzliche Lektüre
- Eine empfohlene Lektüre aus der NZZ wird als ergänzendes Material für das Verständnis empfohlen.
Danke fürs Zuhören
- Abschliessender Dank und Gruß der Dozentin.
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