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Questions and Answers

Was bedeutet der Begriff "angeblich" im Kontext des Straftatbestands?

  • Die Person hat in keiner Weise mit der Tat zu tun.
  • Es wird behauptet, dass die Person der Täter ist, aber die Sicherheit ist nicht gegeben. (correct)
  • Es gibt einen starken Verdacht, dass die Person der Täter ist.
  • Die Person ist definitiv der Täter.
  • Welcher Begriff hat eine tendenziell positive Konnotation?

  • vermeintlich
  • angeblich
  • mutmaßlich (correct)
  • Die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens ist immer gegeben, wenn der Tatbestand erfüllt ist.

    False

    Nennen Sie drei Grundelemente der Strafbarkeit.

    <p>Tatbestandsmerkmal, Rechtswidrigkeit, Schuld</p> Signup and view all the answers

    Was versteht man unter einer „objektiven Strafbarkeitsbedingung“?

    <p>Ein Tatbestandselement, das unabhängig vom Vorsatz des Täters erfüllt sein muss.</p> Signup and view all the answers

    Welches der folgenden Delikte ist kein Vermögensdelikt?

    <p>Mord</p> Signup and view all the answers

    Welches Element ist nicht notwendigerweise Teil des subjektiven Tatbestands?

    <p>Fahrlässigkeit</p> Signup and view all the answers

    Nennen Sie zwei Arten von Rechtfertigungsgrunden im Strafrecht.

    <p>Gesetzliche Rechtfertigungsgrunde (z. B. Notwehr, Notstand) und übergesetzliche Rechtfertigungsgründe (z. B. Einwilligung, Wahrung berechtigter Interessen)</p> Signup and view all the answers

    Was bedeutet „actio libera in causa“?

    <p>Der Täter hat sich in den Zustand der Schuldunfähigkeit gebracht, obwohl er diese hätte vermeiden können.</p> Signup and view all the answers

    Erläutern Sie das Grundprinzip des materiellen Strafrechts.

    <p>Das materielle Strafrecht regelt die Voraussetzungen für eine strafbare Handlung, d. h. es legt fest, welche Taten unter welchen Umständen strafbar sind.</p> Signup and view all the answers

    Welches der folgenden Beispiele fällt unter das Prinzip des „erlaubten Risikos“ im Strafrecht?

    <p>Ein Arzt führt eine riskante Operation durch, um das Leben des Patienten zu retten.</p> Signup and view all the answers

    Das Kriterium der „objektiven Zurechenbarkeit“ ist erfüllt, wenn die Täterschaft eine Gefahr geschaffen hat, die im Einzelfall zu einem Schaden führt.

    <p>False</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Aussagen zum „Mutmassungsdelikt“ ist richtig?

    <p>Es gibt einen starken Verdacht auf die Täterschaft, aber Beweise fehlen.</p> Signup and view all the answers

    Warum ist der Vorsatz ein so wichtiges Element im Strafrecht?

    <p>Der Vorsatz ist eine wesentliche Voraussetzung für Strafbarkeit, da er die geistige Einstellung des Täters zum Zeitpunkt der Tat widerspiegelt.</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Einführung Wirtschaftsstrafrecht - Halbtag 2

    • Der Vortrag von Dr. iur. Judith Natterer Gartmann basiert auf Teilen des Repetitoriums Strafrecht Allgemeiner Teil von Lukas Bürge et al. (3. überarbeitete Auflage 2022, Orell Füssli Verlag, Zürich).
    • Der Vortrag befasst sich mit dem Wirtschaftsstrafrecht.
    • Ein Beispiel für einen Fall, der im Vortrag thematisiert wird, ist Walt Disneys "Panzerknacker".
    • Der Vortrag findet am 14. und 21. Oktober 2024 statt.

    Willkommen zurück!

    • Der Vortrag ist die zweite Veranstaltung zum Thema Wirtschaftsstrafrecht.
    • Es wird ein "Sprachquiz" zu Halbtag 1 besprochen (Folie 12).
    • Der Hauptfokus des Vortrags liegt auf dem "Materiellen Wirtschaftsstrafrecht (1)".
    • Es werden Fragen zum Stoff des letzten Mal beantwortet.

    Fahrplan heute

    • Von 13:15 bis 13:45 Uhr findet der Einstieg (1) und (2) statt mit Q&A und Input der Dozentin.
    • Zwischen 16:45 bis 17:00 Uhr findet eine Zusammenfassung und ein Schluss-Input der Dozentin statt.

    Einstieg

    • Es gibt noch keine Fragen vom Vorfeld zum letzten Halbtag.
    • Es ist möglich, dass zur aktuellen Stunde Fragen dazu aufgetaucht sind.

    Sprachquiz

    • Die Folie 12 der Präsentation zum Halbtag 1 wird als "Sprachquiz" besprochen.
    • Die drei Begriffe "angeblich", "mutmasslich" und "vermeintlich" in Bezug auf Formulierungen (z.B. "der angebliche Täter") werden erläutert.
    • Die Bedeutung dieser Begriffe (neutrale, tendenziell positive, korrigierend) und die unterschiedlichen Formulierungen werden erklärt.

    Was sollen Sie aus dieser Übung mitnehmen?

    • Die Übung soll den Umgang mit Formulierungen verbessern.
    • Die richtige Wortwahl ist wichtig, um die eigene Aussage präzise und verständlich auszudrücken.
    • Studenten sollten aufmerksam Medienberichte analysieren und erkennen, wie Begriffe manchmal falsch oder unpräzise verwendet werden.
    • Das Verständnis der Bedeutung von Wörtern wie "angeblich", "mutmasslich", und "vermeintlich" ist entscheidend.

    Materielles Wirtschaftstrafrecht

    • Der Vortrag fokussiert sich explizit auf das "Materielle Wirtschaftstrafrecht (1)".
    • Die Gliederung des Vortragsthemas umfasst folgende Themen: Strafbarkeitsvoraussetzungen, inkl. Deliktsaufbauschema Deliktsklassen, Besonderheiten, und praktische Anwendung. Objektiver Tatbestand, im Zusammenhang mit Strafbarkeitsbedingungen Subjektiver Tatbestand. Rechtswidrigkeit und Rechtfertigung. Schuld, Schuldminderung, Schuldausschluss, und Entschädigung. Irrtumsarten

    Strafbarkeitsvoraussetzungen

    • Die Strafbarkeitsvoraussetzungen und das Deliktsaufbauschema.
    • Der Vortrag behandelt Strafbarkeitsvoraussetzungen in einem Wirtschaftskontext, die auf dem Strafgesetzbuch (StGB) basieren.

    Deliktsklassen

    • Die verschiedenen Deliktsklassen im Strafrecht – Verbrechen, Vergehen und Übertretungen – und deren Besonderheiten.
    • Auszug aus Artikel 10 StGB über die Unterscheidung nach der Strafandrohung.
    • Auszüge aus Artikel 103 StGB über Übertretungen.
    • Beispiele für Übertretungen, Vergehen und Verbrechen basierend auf dem StGB.

    Übersicht

    • Übersicht der wichtigsten Themen des Vortrags.

    Was braucht's, damit Strafbarkeit gegeben ist?

    • Zur Bestimmung der Strafbarkeit werden Tatbestandsmässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft.
    • Mit "positiver" Prüfung prüft man, ob die vom Gesetz vorgegebenen Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben sind.
    • Mit "negativer" Prüfung prüft man, ob die Rechtswidrigkeit oder Schuld im Einzelfall ausnahmsweise nicht gegeben sind.

    Ein Beispiel zur Konkretisierung

    • Die Präsentation zeigt einen vereinfachten Beispielfall mit einem Revolver und dem Tod einer Person.
    • Die Beispiele verdeutlichen die Anwendung von Tatbestandsmässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld im Einzelfall.

    Merken Sie sich für den Moment (zudem):

    • Bei der Prüfung der Tatbestandsmässigkeit ist es je nach Deliktstyp unterschiedlich welche Kriterien geprüft werden müssen.

    Deliktsklassen inkl. Unterschiede/praktische Bedeutung

    • Die Vorlesung beinhaltet eine Gliederung der Deliktsklassen mit Fokus auf praxisnahe Bedeutung.

    Was sollen Sie aus dieser Übung mitnehmen?

    • Studenten sollen sorgfältig formulieren und die Bedeutung von Wörtern (z.B. "angeblich") kennen.
    • Achten Sie auf die Präzision bei der Verwendung von Begriffen in Texten, Berichten oder Nachrichten.

    Objektiver Tatbestand

    • Ein Teil des Themas Wirtschaftsstrafrecht umfasst den Objektiven Tatbestand (inkl. Strafbarkeitsbedingung).
    • Objektive Tatbestandsmerkmale, die das Gesetz festlegt.
    • Elemente des Objektiven Tatbestands (Täterqualifikation, Tatobjekt, Tathandlung, Erfolgsdelikt: Taterfolg, Kausalität, objektive Zurechenbarkeit).

    Kausalität

    • Die natürliche Kausalität («Äquivalenztheorie»).
    • Die adäquate Kausalität («Adäquanztheorie») und deren Bedeutung im Strafrecht.
    • Besonderheiten bei Unterlassungsdelikten.

    Objektive Zurechenbarkeit

    • Die objektive Zurechnung von Ereignissen oder Ergebnissen in Zusammenhang mit Tätern, wobei auch das Zusammenspiel von Gefahrschaffung und Gefahrrealisierung eine Rolle spielt.
    • Der Vortrag klärt die rechtliche Relevanz des Risikos, welches durch das Handeln oder Unterlassen des Täters geschaffen wurde.

    Erlaubtes Risiko/Sozialadäquanz

    • Es wird zwischen erlaubten und nicht erlaubten Risiken im Rahmen von Handlungen unterschieden.

    Herbeiführung der Gefahr

    • Die Herbeiführung einer Gefahr kann unter Umständen als rechtlich relevant angesehen werden und muss von der Rechtswidrigkeit abgegrenzt werden.

    Subjektiver Tatbestand

    • Der subjektive Tatbestand umfasst die Innenwelt des Täters, die zu seiner Strafbarkeit erforderlich ist.
    • Wichtig für den subjektiven Tatbestand ist die innere Haltung des Täters.
    • Die Begriffe „Vorsatz“ und „Fahrlässigkeit“ werden im Zusammenhang mit Verbrechen und Vergehen definiert.
    • Die Begriffe „Vorsatz“ (direkter Vorsatz, Eventualvorsatz) und „Fahrlässigkeit“, sowie deren Bedeutung und Unterschiede.

    Weitere subjektive Tatbestandsmerkmale

    • Die Präsentation enthält weitere wichtige subjektive Tatbestandsmerkmale wie Aneignungswillen und Bereicherungsabsicht aus dem Strafgesetzbuch (StGB).
    • Diese Merkmale sind nicht immer explizit im Rahmen des Objektiven Tatbestands enthalten, aber für die Gesamtsituation relevant.

    Objektive Strafbarkeitsbedingung

    • Die Ausführungen zu objektiver Strafbarkeitsbedingung sind ein zentraler Punkt des Vortrags.
    • Im Sinne der Ausführungen besteht ein Zusammenhang zwischen äusserlichem Verhalten und dem subjektiven Erleben des Täters.
    • Die Ausführungen zu Konkurs- sowie Raufhandelsdelikten dienen als Beispiele für objektive Strafbarkeitsbestimmungen.

    Rechtswidrigkeit/Rechtfertigung

    • Die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens wird im Zusammenhang mit möglichen Rechtfertigungen besprochen.
    • Rechtfertigungsgründe wie Einwilligung, Notwehr und Notstand werden hier als Ausnahmen von der Rechtswidrigkeit kategorisiert.

    Schuld/Schuldminderung

    • Schuld, verschiedene Formen der Schuldminderung und Schuldausschluss, sowie Entschuldigung.
    • Die Präsentation beleuchtet strafrechtliche Grundlagen des Schuldbegriffs, z.B. Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit, sowie die Bedeutung von fehlender Verbotskenntnis oder entschuldbarer Notwehrexzess.

    Irrtumsarten

    • Die Präsentation erwähnt Irrtumsarten als ein Thema im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

    Zusammenfassung, Schluss

    • Zusammenfassend werden die wichtigsten Kernthemen des Vortrags nochmal erwähnt.

    Nach heute

    • Studenten werden aufgefordert, die Präsentation auf Moodle zu studieren.

    Zusätzliche Lektüre

    • Eine empfohlene Lektüre aus der NZZ wird als ergänzendes Material für das Verständnis empfohlen.

    Danke fürs Zuhören

    • Abschliessender Dank und Gruß der Dozentin.

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