Familienrecht - Eherecht PDF
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This document discusses German family law, focusing on marriage law, outlining principles, conditions, and consequences.
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Familienrecht - Eherecht 1 Eheschließung x Grundsatz der obligatorischen Zivilehe x Ehe ist ein Vertrag x Staatliche (Standesamt) Trauung hat rechtliche Wirkung, kirchliche nicht x Trauzeugen nicht mehr erforderlich x Lichtbildausweis! x Eintragung in Familienbuch - Heiratsurkunde x...
Familienrecht - Eherecht 1 Eheschließung x Grundsatz der obligatorischen Zivilehe x Ehe ist ein Vertrag x Staatliche (Standesamt) Trauung hat rechtliche Wirkung, kirchliche nicht x Trauzeugen nicht mehr erforderlich x Lichtbildausweis! x Eintragung in Familienbuch - Heiratsurkunde x Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft Voraussetzungen: x Geschlossen vor Standesbeamten x Anwesenheitspflicht beider Verlobter x Vollendung 18. LJ (ab Nov. 2024) x Keine Eheverbote Blutsverwandschaft Doppelehe Staatsbürgerschaftsehe x seit 2019: Ehe für alle 2 2 Nichtigerklärung x nichtig = unwirksam, es wird so getan, als hätte die Ehe nie bestanden x Ehe kann vor Gericht für nichtig erklärt werden, wenn bei der Eheschließung schwere Fehler passiert sind (Nichtigkeitsgründe = Eheverbote) Blutsverwandschaft Doppelehe Heirat durch Stellvertreter Staatsbürgerschaftsehe 3 3 Aufhebung x keine Scheidung! x Klage wird bei BG eingereicht Aufhebungsgründe: x Heirat Minderjährige, wenn Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nicht vorliegt x Täuschung, Drohung, Zwang (Strafbarkeit!) x Irrtum über: Abgabe einer Erklärung zur Eherschließung (Trunkenheit) Identität des Ehepartners Umstände, die bereits bei der Eheschlißung vorhanden waren und die bei Kenntnis von einer Heirat abgehalten hätten (schwere Vorstrafen, ekelerregende Krankheit,...) Innerhalb eines Jahres ist eine Klage einzubringen! 4 4 Ehewirkungen x Partnerschaftsprinzip = Beide haben gleiche Rechte und Pflichten x Häusliche Gemeinschaft, Verpflichtung zu gegenseitiger Treue und Respekt, Beistand bei Krankheit und Lebenskrisen x Familienname: Gemeinsamer, Doppelname oder eigener Name beibehalten x Gemeinsame Haushaltsführung: Betrifft Job und Hausarbeit; jeder hat seinen Beitrag zu leisten Unterhalt während aufrechter Ehe: x verpflichtet zu Erwerbstätigkeit und Deckung Kosten der ehelichen Gemeinschaft x Wenn eine Person weniger verdient, hat dieser ein Ergänzungsanspruch: 40% vom Haushalteinkommen abüglich dem eigenen Einkommen x Haushaltsführung und Kindererziehung ohne Einkommen: 33% vom Nettoeinkommens des Anderen x Bei weiteren Sorgepflichten vermindert sich der Unterhaltsanspruch des Partners um 2-4% je Kind / um 3% für einen geschiedenen Ehepartner mit Unterhaltsanspruch 5 5 Vermögen der Ehepartner - Ehegüterrecht x Regelt, was mit Vermögen der Ehegatten im Zuge der Heirat geschieht und wie dieses bei Eheauflösung aufgeteilt wird Prinzip der Gütertrennung: x Jeder Ehegatte bleibt Alleineigentümer des Vermögens, dass er schon vor der Eheschließung (beweisen!!) erworben hat und während aufrechter Ehe erwirbt x Im Zweifel stammt alles, was während aufrechter Ehe erworben wurde, von beiden Ehegatten, unabhängig davon, wer erwerbstätig war x Jeder verwaltet sein Eigentum selbst und haftet allein für eingegangene Schulden x Ab Eheschließung erworbenes Vermögen und Ersparnisse ( = Zugewinn) gehören im Zweifel (beweisen!!) beiden Ehepartnern gemeinsam 6 5 Vermögen der Ehepartner - Ehegüterrecht Dieser Zugewinn wird im Falle einer Scheidung aufgeteilt: x Eheliches Gebrauchsvermögen: Alle Dinge, die während der Ehe angeschafft wurden und dem Gebrauch beide Eheleute dienten (Geschirr, Ehewohnung, Wohnungseinrichtung, gemeinsames Auto, Zweitwohnung, Luxusgüter) x Eheliche Ersparnisse: Alle Wertanlagen, die während Ehe angesammelt wurden (Sparbücher, Aktien, Kunstsammlung) Ausnahmen der Aufteilung: x Vermögen der Leute vor der Eheschließung x Vermögen, welches ein Ehepartner vor oder während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat x Sachen, die der Berufsausübung (Laptop, Werkzeug) dienen oder dem persönlichen Gebrauch dienen (Schmuck) x Unternehmensanteile (außer bloße Wertanlagen) 7 5 Vermögen der Ehepartner - Ehegüterrecht x Ehewohnung, welche in die Ehe miteingebracht wurde: Sonderstellung! Besteht existenzieller Bedarf (Obdachlosigkeit)? Gemeinsame Kinder? Eventuell Ausgleichszahlung x Mit Ehevertrag können die Ehepartner eine Gütergemeinschaft eingehen: Bedarf eines Notratsaktes! x Ehegatten werden Miteigentümer an im Vertrag aufgezählten Gesamtgut. Was nicht genannt ist, bleibt weiterhin Eigentum des einen oder anderen Ehegatten. Über das Gesamtgut dürfen die Ehegatten nur gemeinsam verfügen (Verkauf des zum Gesamtgut gehörigen Autos) x Bei einer späteren Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden/ angespart wurden oder vor der Eheschließung. Um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann ein Ehevertrag zweckmäßig sein 8 1 Abstammung der Kinder Kinder haben Anspruch auf: x Unterhalt x Erbrecht x Bei Tod eines Elternteils: Waisenpension Vater Mutter x Ehemann der Mutter x Frau, die das Kind geboren hat x Mann, der die Vaterschaft x Leihmutterschaft verboten! freiwillig öffentlich anerkannt hat (Standesamt, Gericht, Notar) x Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist automatische Vaterschaftsvermutung = Kind wird innerhalb der Ehe geboren gerichtlich: Antrag auf Festellung der Vaterschaft 9 2 Namensrecht Kinder verheirateter Eltern: x gemeinsamer Familienname der Eltern oder x Namen eines Elternteils/Doppelname Kind unverheirateter Eltern: x Name der Mutter oder x Name des Vaters oder x Doppelname 10 3 Sorgerecht, Pflege und Erziehung Sorgerecht = Um Wohl des Kindes kümmern Dazu gehört: x körperliche Wohl, Gesundheit, Aufsicht x Förderung der Fähigkeiten, Interessen, Entwicklungsmöglichkeiten x Ausbildung in Schule und Beruf Taufe: bestimmen die Eltern freie Religionswahl mit 14 Ausübung des Sorgerechts Kind verheirateter Eltern Kind unverheirateter Eltern x gemeinsames Sorgerecht der x alleiniges Sorgerecht der Mutter Eltern x Eltern können einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen x Vater kann einen Antrag auf das Sorgerecht stellen 11 3 Sorgerecht, Pflege und Erziehung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern über wichtige Fragen der Erziehung kann eine Gerichtsentscheidung beantragt werden Können beide Elternteile die Obsorge nicht ausüben, wird es an den Großeltern oder einer anderen Person aus dem Familienkreis weitergegeben Rechte des Elternteils ohne Sorgerecht x Kind treffen, über sein Leben bescheid wissen x Recht auf Information und Äußerung x regelmäßigen Kontakt x Kontaktrecht: kann unter Aufsicht passieren, aber auch entnommen werden Entzug des Sorgerechts x kann gerichtlich eingeschränkt/entnommen werden wenn Kindeswohl gefährdet ist (Misshandlungen, Gewalt, Verwahrlosung) x Kindeswohl auch gefährdet bei Ablehnung lebensnotwendiger medizinischer Behandlungen (Bluttransfusion) 12 4 Unterhaltsanspruch Eltern und subsidiär auch Großeltern müssen für Kinder sorgen. Kinder haben Unterhaltsanspruch, dieser richtet sich nach: x Lebensverhältnisse der Eltern x Berücksichtigung Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes x Beide Elternteile müssen zum Unterhalt beitragen Arten von Unterhaltleistungen Naturalunterhalt Geldunterhalt x für Kinder im gemeinsamen x für Kinder mit getrenntem Haushalt Wohnsitz x mit einem oder beiden Eltern x 16-22% des Nettoeinkommens = x Wohnung, Essen, Kleidung, Durchschnittbedarfswert Freizeitgestaltung, Taschengeld x wird an gesetzlichen Vertreter gezahlt x ab Volljährigkeit: Kind kann direkte Überweisung verlangen 13 4 Unterhaltsanspruch Unterhaltsanspruch (wenn man rausgeschmissen wird) x vermindert sich, wenn Kind eigene Einkünfte hat (Lehrlingsentschädigung) x erlischt bei Selbsterhaltungsfähigkeit Selbsterhaltungsfähigkeit = Selbstständige Deckung der Lebensbedürfnisse (Wohnung, Mobilität, Nahrung, Kleidung, Hygiene; Richtwert: 1.200€) Anspruch auf Ausstattung x Wenn Kind bei der Hochzeit nicht genügend Mittel zur Gründung eines eigenen Hausstandes verfügt (Möbel, Schränke, Besteck), die Eltern jedoch vermögend sind, hat das Kind anspruch auf Ausstattung an seine Eltern x angemessene Ausstattung: 20% - 30% Jahreseinkommen der Eltern Unterhaltsvorschuss durch Staat Wenn minderjähriges Kind keinen Unterhalt von Eltern bekommt, kann mit Unterstützung des Jugendamtes bei Gericht einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden (endet mit Volljährigkeit) 14 4 Unterhaltsanspruch Recht auf Bildung Eltern müssen ein Besuch der höheren Schule / Studium ermöglichen wenn: x finanzielle Mittel vorliegen x Kinder begabt sind (Matura) x Kinder lernwillig sind (Regelstudienzeit) 15 5 Familien ohne leibliche Abstammung Stiefkinder Adoptivkinder Pflegekinder Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: x Ein Elternteil ist nicht x Ein Elternteil/beide x Beide Elternteile nicht leiblich (neue Ehe/ nicht leiblich leiblich Lebensgemeinschaft) x Eltern müssen mind. x Leibliche Eltern Rechte: 25 Jahre alt sein können/dürfen x Recht auf „Obsorge- x müssen älter als das Obsorge nicht angelegenheiten des Adoptivkind sein ausüben täglichen Lebens“ x Eignung behördlich Rechte: (Schlafenszeit, überprüft x Erziehung und Pflege Abholung, Rechte: x Vertretung- und Unterschreiben von x Rechtliche Vermögens- Entschuldigungen) Beziehungen wie bei verwaltung bleibt bei x sonst keine Rechte leiblichen Kindern leiblichen Eltern und Pflichten wie bei x sind erbberechtigt x Behördliche leiblichen Kindern Bewilligung notwendig 16 1 Übungen Ü 3.21 Vaterschaft Eine unverheiratete Frau bekommt ein Kind. Beschreibe, wie die Vaterschaft festgestellt wird. x Antrag auf Feststellung der Vaterschaft / frewilliges Anerkennen Ü 3.22 Abstammung der Kinder Nenne die Rechte eines Kindes gegenüber seinen Eltern. x Unterhalt x Sorgerecht (Bildung, Unterstützung) x Namensrecht x Gesundheitliche Fürsorge Ü 3.24 Elternteil ohne Sorgerecht Welche Rechte hat der Elternteil ohne Sorgerecht jedenfalls? x Besuchsrecht x Informationsrecht (keine Entscheidungen!) 17 1 Übungen Ü 3.25 Sorgerecht a) Welcher Unterschied besteht bei der Ausübung des Srogerechts zwischen Kindern verheirateter Eltern und Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind? x verheiratet: Sorgerecht beide x unverheiratet: Mutter hat das Sorgerecht alleine b) Unter welchen Voraussetzungen kann den Eltern die Obsorge gerichtlich entzogen werden? x Gewalt x Suchtverhalten x Missbrauch x Verwahrlosung Ü3.26 Unterhalt beschreibe, wie lange Eltern für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind x bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, ca. 1.200€ 18 1 Übungen Ü 3.25 Sorgerecht a) Welcher Unterschied besteht bei der Ausübung des Srogerechts zwischen Kindern verheirateter Eltern und Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind? x verheiratet: Sorgerecht beide x unverheiratet: Mutter hat das Sorgerecht alleine b) Unter welchen Voraussetzungen kann den Eltern die Obsorge gerichtlich entzogen werden? x Gewalt x Suchtverhalten x Missbrauch x Verwahrlosung Ü3.26 Unterhalt beschreibe, wie lange Eltern für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind x bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, ca. 1.200€ 19 1 Übungen Ü 3.27 Unterhalt für Studierende Erkläre, unter welchen Umständen Studierende ein Recht auf finanzielle Unterstützung haben x Begabung x Lernwilligkeit x Finanzielle Leistung der Eltern / subsidiär Großeltern Ü 3.35 Zuständige Behörden Nenne die Behörden, die für die Angelegenheiten von Familien, Kinder und Jugendlichen zuständig sind x Jugendamt / BG Ü 3.36 Unterhalt Der 16-jährige Paul bekommt eine Lehrlingsentschädigung von 500€ monatlich. Hat er noch Anspruch auf Unterhalt von seinen Altern? x Ja, aber diese 500€ werden ihm Abgezogen 20 1 Übungen Ü 3.37 Ausbleibende Unterhaltszahlungen Marcos Eltern sind seit ein paar Monaten geschieden. Marcos Vater muss für seinen 14-jährigen Sohn monatlich Kindesunterhalt zahlen. Die Zahlungen gehen aber nicht auf dem Konto ein. Beschreibe, was Marco bzw. seine Mutter in diesem Fall machen kann. x Gericht: Unterhaltsklage x Hilfe von Jugendamt x Unterhaltsvorschuss durch Staat K 3.6 Fehlendes Einkommen Mario wurde wergen Wirtschaftskriminalität verurteilt und sitzt eine einjährige Freiheitsstrafe ab. In dieser Zeit hat er also kein Einkommen. Welche Ansprüche hat sein Kind in dieser Situation? x Unterhaltsvorschuss vom Staat, Mario muss es aber wieder zurückzahlen 21 1 Übungen K 3.5 Beziehungen zwischen Eltern und Kind Die unverheiratete Lisa bekommt ein Kind namens Stefanie. Der Vater ist Mario Bauer, mit dem sie schon 4 Jahre zusammenlebt. Lisa kümmert sich um Haushalt und Kind, er ist erwerbstätig. a) Lisa gibt nach der Geburt Mario als Vater an. Reicht diese Angabe aus? x öffentlich/freiwillige Anerkennung b) Welchen Familiennamen kann Stefanie führen? x Mutter/Vater /Doppelname c) Wer hat das Sorgerecht für Stefanie? x Mutter/Antrag auf gemeinsames Sorgerecht d) Beschreibe, welche Ansprüche Stefanie hat x Unterhaltsanspruch (Natural; gemeinsames wohnen) x Sorgerecht x Erbrecht 22