Klausur Recht SoSe 2021 (AQA)

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Summary

This AQA Law exam paper from Summer semester 2021 covers legal cases. The document contains multiple-choice questions and case studies.

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Prof. Dr. Sibylle Baumann 12.07.2021 Klausur Recht SoSe 2021 (alle Studiengänge, alte und neue PO) Matrikenummer gdkjl sdghlkdf gjjkdgu ahfshrsa...

Prof. Dr. Sibylle Baumann 12.07.2021 Klausur Recht SoSe 2021 (alle Studiengänge, alte und neue PO) Matrikenummer gdkjl sdghlkdf gjjkdgu ahfshrsa asdfg AD-Kennung: jffjlkdclg LUae957 Bearbeitungshinweis: Die Klausur besteht aus zwei Teilen, die jeweils mit max. 20 Punkten bewertet werden können. Im 1. Teil soll einer der beiden Fälle im juristischen Gutachtenstil (und in Sätzen ausformuliert) werden. Bitte wählen Sie also entweder Fall 1 oder Fall 2 und schreiben das Gutachten direkt unter den Fall. Der 2. Teil ist ein Multiple-Choice-Test. Pro Themenbereich/Frage können jeweils mindestens eine bis vier Antworten/Aussagen richtig sein. Bitte kreuzen Sie Ihre Lösungen („Richtig/Falsch“) nur in der Tabelle am Ende der Arbeit an. Lösungen außerhalb der Tabelle werden nicht gewertet. Jede zutreffende Antwort wird separat mit 0,25 Punkten bewertet. Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzestext BGB (folgende Markierungen sind laut Fachbereichsratsbeschluss zulässig: Unterstreichungen, farbliche Markierungen, Nummerierungen einzelner Paragraphenteile und Paragraphenverweisungen). Viel Erfolg! 1 1. Teil: Juristisches Gutachten (max. 20 Punkte) Fall 1: Kaufrecht Fußballfan und Verbraucher K kauft von Händler V acht Monate vor Beginn der Fußball-EM einen Fernseher zum Preis vom 999,- €. K hat Pech: Während des ersten EM-Spiels fällt das Gerät aus. Es kann nicht geklärt werden, worauf der Mangel beruht. Kann K von Händler V Nachbesserung verlangen? (20 Punkte) Bitte schreiben Sie hier das Gutachten: Anspruchsgrundlage? K und V haben gem. § 433 I ein Kaufvertrag geschlossen. Zu prüfen ist, ob der Fernseher gemäß § 434 mangelhaft ist. Gem §434 I Nr 1 eine Kauft Sache ist mangelhaft, wenn sie nicht eine vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Da K und V keine Beschaffenheit gemacht haben, liegt hier gem §434 I Nr 1 kein Sachmangel. Gem § 434 I Nr 1 ist des Weiteren mangelhaft, wenn die Kaufsache sich nicht für die vertragliche vorausgesetzte Verwendung eignet. K und V haben keine bestimmte vertragliche Verwendung des Fernsehers vorausgesetzt, deswegen ist hier Gem § 434 I Nr 1 kein Sachmangel im Betracht. Nach § 434 I Nr 2 ist eine Kaufsache mangelhaft, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet oder nicht die übliche Beschaffenheit aufweist ,die der Käufer erwarte darf. Der Fernseher, der K sich gekauft hat ist ausgefallen und der auch deswegen kann nicht wie erwartet die EM-Spiels sehen. Es liegt hier gem § 434 I Nr 2 ein Sachmangel. Weiterhin muss der Fernseher gem §434 bei Gefahrübergang vorhanden gewesen sein. Die fehlende Aufklärarbeit geht hauptsächlich zu lasten der Beweispflichten. Der Händler V (Unternehmer gem § 14) schließt mit V ( Verbraucher gem 13) ein Kaufvertrag über eine bewegliche Sache. 2 Etwas anderes könnte sich aus §477 ergeben, wonach der Verbrauchgüterkauf (§ 474) innerhalb der 6 ersten Monaten ab Übergabe eine Beweislastumkehr zugunsten 8 Monate! der Käufers gilt. Die Voraussetzung hierfür ist ,dass ein Verbrauchgüterkauf vorliegt. Es liegt in diesem Fall ein Verbrauchgüterkauf und somit eine Beweislastumkehr. Es ist also zu vermuten dass ,der Fernseher schon bei der Übergabe mangelhaft war. Ergebnis Kann K von Händler V gem §439 iVm -------- § 323 eine Nachbesserung verlangen leider falsch! 15/20 oder Fall 2: Deliktsrecht Fußballfan F macht sich lautstark über seinen Nachbarn N lustig, weil dieser rechtzeitig zur Fußballweltmeisterschaft seinen alten Pkw mit der deutschen Flagge lackiert hat. Nachbar N, kein Freund von Worten, schlägt daraufhin die Windschutzscheibe des Sportwagens des F und dessen Nase zu Bruch. Hat F einen Anspruch auf Schadensersatz gegen N? (20 Punkte) Bitte schreiben Sie hier das Gutachten: 2.Teil: Multiple-Choice-Fragen (20 Punkte) 3 1. Sie gehen in die Mensa und kaufen sich ein Brötchen, das Sie bar bezahlen und mitnehmen. Wie viele Willenserklärungen wurden insgesamt abgegeben? a. Insgesamt wurde dabei ein Kaufvertrag geschlossen - mit 2 Willenserklärungen. b. Da nach dem Abstraktionsprinzip zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zu unterscheiden ist, wurden 2 Rechtsgeschäfte geschlossen – mit insgesamt 4 Willenserklärungen. c. Es wurden 3 Rechtsgeschäfte geschlossen mit insgesamt 6 Willenserklärungen. d. Es wurden 3 Rechtsgeschäfte geschlossen mit insgesamt 3 Willenserklärungen. 2. Nach § 831 Abs. 1 BGB haftet der Geschäftsherr für vermutetes Verschulden. Wie kann er sich hiervon exkulpieren (entlasten)? a. Wenn der Schaden auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre. b. Wenn der Geschäftsherr eine Haftpflichtversicherung für seinen Angestellten abgeschlossen hat. c. Wenn der Geschäftsherr einen gültigen Arbeitsvertrag mit seinem Angestellten vorlegen kann. d. Wenn der Geschäftsherr nachweisen kann, dass der Angestellte stets ordentlich und fehlerfrei gearbeitet hat. 3. Was ist eine „unerlaubte Handlung“ im Sinne der §§ 823 ff. BGB? a. Durch eine „unerlaubte Handlung“ entsteht automatisch ein vertragliches Schuldverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem, das den Schädiger zum Schadensersatz verpflichtet. b. Eine „unerlaubte Handlung“ ist ein Eingriff in relative Rechte einer Person, durch den diese einen Schaden erleidet. c. „Unerlaubte Handlungen“ erfüllen oft auch einen Straftatbestand des Strafgesetzbuchs. d. Eine unerlaubte Handlung setzt grundsätzlich ein Verschulden voraus. 4. Welche Aussagen sind für die Bürgschaft gem. §§ 765 ff. BGB zutreffend? a. Für die Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung ist grundsätzlich Schriftform erforderlich. b. Es besteht der Grundsatz der Akzessorietät zwischen Bürgschaft und Hauptschuld. c. Bezieht sich der Hauptschuldner z.B. auf Sachmängel an der gekauften Sache, so kann dies der Bürge ebenfalls tun. d. Der Bürge kann sich immer auf die Einrede der Vorausklage berufen. 5. Welche Aussagen sind zum Mietvertrag gem. §§ 535 ff. BGB zutreffend? a. Ein Mietvertrag muss schriftlich abgeschlossen und gekündigt werden. b. Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an einer fristgemäßen Kündigung haben, der Mieter kann davon unabhängig fristgemäß kündigen. c. Sofern der Mietvertrag keine Angaben zu den Nebenkosten enthält, handelt es sich um einen sog. „Netto“-Mietvertrag, d.h. die Nebenkosten sind zusätzlich zu zahlen. d. Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter genau 3 Monate. 6. Welche Aussagen sind zu Sachmangelansprüchen im Kaufrecht zutreffend? 4 a. Der Verbraucher trägt im Verbrauchsgüterkauf immer die Beweislast dafür, dass ein Sachmangel zum Übergabezeitpunkt vorlag. b. Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei neu gekauften, nicht aber bei gebraucht gekauften Sachen. c. Die Beweislastumkehr des § 477 BGB besteht auch bei Sachmängeln, die auf Verschleiß beruhen. d. Ein Sachmangel kann auch bei falschen Werbeaussagen vorliegen. 7. Welche Rechte hat ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag? a. Er hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB. b. Die Widerrufsfrist beträgt max. 14 Tage. c. Er muss den Widerruf ausdrücklich erklären. d. Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht vor Warenerhalt. 8. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit AGB gem. § 305 ff. BGB Bestandteil des jeweiligen Vertrages geworden sind? a. Der Verwender muss bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen. b. Der Verwender darf keine überraschenden Klauseln einfügen. c. Die AGB müssen „zumutbar“ sein, d.h. sie dürfen nicht unleserlich oder zu unübersichtlich gestaltet sein. d. AGB können auch durch deutlich sichtbaren Aushang am Geschäftsausgang wirksam werden. 9. Wann kommt ein Schuldner bei Nichtleistung gem. § 286 BGB in Verzug? a. Ohne Mahnung, wenn die Leistung kalendermäßig vereinbart wurde. b. Grundsätzlich 10 Tage nach Erhalt einer Rechnung. c. Grundsätzlich durch Mahnung des Gläubigers nach Erhalt der Rechnung. d. Immer automatisch 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung. 10. Unter welchen Voraussetzungen liegt eine wirksame Stellvertretung gem. § 164 Abs. 1 S. 1 BGB vor? a. Der Vertreter muss eine eigene Willenserklärung abgeben. b. Er muss die Willenserklärung innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht abgeben. c. Er muss dies immer erkennbar im Namen des Vertretenen tun. d. Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann kein Vertreter sein. 11. Welche Aussagen sind zur Abgrenzung des Privatrechts vom Öffentlichen Recht zutreffend? a. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten auf der Ebene der Gleichordnung. b. Schließt eine Gemeinde einen Grundstückskaufvertrag ab, handelt es sich um Öffentliches Recht. c. Das Strafrecht gehört zum Gebiet des Privatrechts. d. Das Öffentliche Recht ist durch ein sog. Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürgern gekennzeichnet. 5 12. Themenbereich Anfechtungsrecht, §§ 119 ff. BGB: a. Voraussetzung ist stets das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes, wie z.B. ein Inhalts-, Eigenschafts- oder Motivirrtum. b. Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn man sich z.B. über den Preis einer Sache irrt. c. Eine Anfechtungsfrist muss eingehalten werden, d.h. es ist immer unverzüglich anzufechten. d. Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn man sich z.B. verschreibt. 13. Was ist eine Täuschung im Sinne von § 123 Abs. 1 BGB und wann ist sie arglistig? a. Eine Täuschung kann auch durch Unterlassen begangen werden. b. Eine Täuschung kann nur durch das Vorspiegeln falscher Tatsachen begangen werden. c. Arglistig handelt z.B. derjenige, dem es darauf ankommt, ein vorteilhafteres Rechtsgeschäft abzuschließen d. Das Verschweigen der Unfalleigenschaft eines Pkw stellt beim Gebrauchtwagenverkauf eine arglistige Täuschung dar, auch wenn nach der Unfalleigenschaft nicht gefragt wurde. 14. Themenbereich Willenserklärung: a. Eine Willenserklärung muss immer abgegeben werden. b. Eine Willenserklärung muss immer zugehen. c. Eine Willenserklärung kann bis zu ihrem Zugang widerrufen werden. d. Eine „abhanden gekommene Willenserklärung“ wurde abgegeben, ist aber nicht zugegangen. 15. Welche Bestandteile hat eine Willenserklärung? a. Für das Erklärungsbewusstsein ist erforderlich, dass der Erklärende weiß, dass er eine Willenserklärung abgibt. b. Die Willenserklärung muss grundsätzlich geäußert werden, Schweigen hat normalerweise keine Bedeutung. c. Die Äußerung muss für einen objektiven Beobachter auf einen Rechtsbindungswillen schließen lassen. d. Der Erklärende benötigt Handlungswillen. 16. Themenbereich Handlungsfähigkeit: a. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben. b. Ein siebenjähriges Kind ist geschäftsunfähig. c. Verursacht ein neunjähriges Kind im Straßenverkehr einen Schaden, ist es hierfür grundsätzlich nicht verantwortlich. d. Die Handlungsfähigkeit gliedert sich in Deliktsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit. 17. Wann erlangt der Mensch Rechtsfähigkeit? a. Mit der Vollendung der Geburt. b. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. c. Mit der Vollendung des 6. Lebensjahres. d. Ausnahmsweise im Erbrecht mit der Zeugung. 18. Zur Form von Rechtsgeschäften: Welche Aussagen sind zutreffend? 6 a. Die Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften dient der Rechtssicherheit. b. Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beglaubigt werden. c. Es gibt keine Formfreiheit im BGB, da die Vorschriften der §§ 126-129 BGB immer einzuhalten sind. d. Für ein eigenhändiges Testament genügt die Unterschrift gem. § 126 BGB. 19. Was sind juristische Personen? Welche Aussagen sind zutreffend? a. Juristische Personen sind von der Rechtsordnung zugelassene Personenvereinigungen, die eigene Rechtsfähigkeit haben. b. Der Verein wird durch seine Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig. c. Juristische Personen sind z.B. AG und GmbH. d. Die GbR muss als juristische Person ins Handelsregister eingetragen werden. 20. Was sind „Sachen“ im Sinne des BGB? a. Bewegliche Sachen im Sinne des BGB sind alle Sachen, die Bestandteil eines Grundstücks sind. b. Tiere sind gem. § 90 a BGB Sachen. c. Sachen sind körperliche Gegenstände. d. Eine Einbauküche ist immer eine bewegliche Sache. Multiple Choice: Bitte kreuzen Sie in der jeweiligen Spalte mit „x“ die zutreffende Aussage an, entscheiden Sie sich also immer zwischen richtig und falsch! 7 Frage Richtig Falsch x 1a 1b x 1c x 1d x 2a x 2b x x 2c x x 2d x x 3a x x 3b x x 3c x 3d x x 4a x 4b x 4c x 4d x x 5a x x 5b x x 5c x x 5d x x 6a x x 6b x 6c x 6d x 7a x 7b x x 7c x 7d x x 8a x 8b x x 8c x x 8d x x 9a x 9b x x 9c x 9d x 10 a x 10 b x 10 c x 10 d x 11 a x 11 b x 8 11 c x 11 d x 12 a x 12 b x 12 c x 12 d x x 13 a x 13 b x 13 c x x 13 d x 14 a x 14 b x x 14 c x 14 d x 15 a x x 15 b x 15 c x 15 d x 16 a x 16 b x 16 c x x 16 d x 17 a x 17 b x 17 c x 17 d x 18 a x 18 b x 18 c x 18 d x 19 a x 19 b x 19 c x x 19 d x 20 a x x 20 b x 20 c x x 12,25/20 20 d x Gesamt: 27,25/40 Baumann 9

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