Summary

This document contains a set of questions related to German law and social work. These questions cover a variety of topics related to the structure of the legal system with focus on the details of fundamental concepts of law.

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M2 Klausurrelevante Fragen Kurz zur Bewertung: - Stichwortfragen (1Punkt) - Kurze Fragen (2 Punkte), ca. 1-5 Sätze, auch Extrapunkte möglich, allerdings müssen konkrete Antworten passend zur Frage gebracht werden - Lange Fragen: ausführliche Begründung, Beispiele nennen (wenn G...

M2 Klausurrelevante Fragen Kurz zur Bewertung: - Stichwortfragen (1Punkt) - Kurze Fragen (2 Punkte), ca. 1-5 Sätze, auch Extrapunkte möglich, allerdings müssen konkrete Antworten passend zur Frage gebracht werden - Lange Fragen: ausführliche Begründung, Beispiele nennen (wenn Guha in Präsi Bsp. nennt, diese merken) - 12 Fragen, 10 Fragen müssen beantwortet werden, 2 (lange) Fragen sind austauschbar - 1 Frage zur Subsumption (kann man austauschen) Einführung/A. Vorteile von Rechtskenntnissen für Sozialarbeiter*innen 1. Nennen Sie die 5 Themen, die wir in diesem Semester behandelt haben (siehe Gliederung Folie 3). Erläutern Sie kurz, was der jeweilige Gliederungspunkt bedeutet, also worum es ging. (lang)  Jeweils 1 Aspekt erläutern (nicht alle Antworten) A. Vorteile von Rechtskenntnissen für SozA: - Was bedeutet Subsumption, Argumentation mithilfe Subsumption - Arbeit mit Gesetzeskommentaren (Umgang mit Gesetzen) - Was Rechtskenntnisse für SozA bedeuten: man ist kompetenter, dies hilft im Umgang mit Jurist*Innen (juristische Denkweise verstehen) -> bessere Zusammenarbeit, Überprüfung aufgrund Verständnis - Rechtsbegriffe verstehen lernen heißt, nachzuvollziehen, worum es überhaupt geht B. Grundlagen der Rechtsordnung - Grundgesetz - Gewaltenteilung - Verfassungsprinzipien - Rangordnung von Rechtsvorschriften - Grundrechte etc. C. Wie denken und arbeiten Juristen? - Tatbestandsmerkmale (alle müssen i.d.R. vorhanden sein, bevor Rechtsfolge eintritt) - Rechtsfolge (Anspruchsvorschriften, Muss/Soll/Kann-Vorschriften) D. Rechtlich wirksames Handeln unter Bürgern - Bürgerliches Recht - Verhältnis zwischen Bürger untereinander - Wann kann man rechtlich handeln? E. Rechtlich relevantes Handeln im Verhältnis Staat-Bürger - Über- und Unterordnungsverhältnis, - Was ist ein Verwaltungsakt und was nicht, Welche Konsequenzen hat er 2. Was bringt Ihnen ein Gesetzeskommentar in der Praxis? (kurz)  In den Kommentaren werden Gesetze mithilfe Entscheidung der Rechtsprechung kommentiert / erklärt  Im Gesetzeskommentar werden Gesetze kommentiert i.d.R. mithilfe von Rechtsprechung bzw. durch die von der Rechtsprechung erläuterten Gesetzesbegriffe (in Ausnahmefällen können auch Anwälte, Jurist*innen etwas dazu sagen) 3. Warum ist es wichtig, sich einen Rechtsbegriff erschließen zu können und wie macht man das? (lang) - Etwas was problematisch ist (z.B. Boxerfall -> Frage: hat Boxer seine Arbeitsunfähigkeit selbst zu verschulden?), Rechtsbegriff erschließen und schauen was er eigentlich bedeutet; wenn ich Rechtsbegriff weiß, kann ich ihn in Definition der Subsumption anwenden und zu einer Lösung kommen - Mithilfe von Bibliotheken/Gesetzeskommentaren 4. Erläutern Sie die 4-Schritte der besprochenen Argumentationstechnik (auch Subsumtion genannt). Wozu dient diese Technik? (lang). - 1. Fragestellung (bezieht sich i.d.R. auf problematisches Merkmal, welches im Gesetz auftaucht) - 2. Problematisches Merkmal wird abstrakt definiert - 3. Abstrakte Definition wird mit Sachverhalt abgeglichen (liegt Begriff vor oder nicht?) - 4. Lösung: Begriff liegt/liegt nicht vor.  Diese Technik dient dazu nachvollziehbar zu begründen, ob ein Merkmal in einem juristischen Fall gegeben ist oder nicht, mithilfe eines Belegs (aus der Definition) B. Grundlagen der Rechtsordnung 5. Was gehört zu den Grundlagen der Rechtsordnung? (Stichpunkte). - I. Grundordnung des sozialen Rechtsstaats - II. Gewaltenteilung - III. Verfassungsprinzipien - IV. Rangordnung von Rechtsvorschriften - V. Grundrechte 6. Erläutern Sie kurz den Unterschied zwischen „öffentlichem“ und „privatem“ Recht (kurz). - Öffentliches Recht: beinhaltet eine Über-Unterordnung, wie Verhältnis zwischen Staat & Bürger (wie z.B. Polizeigesetz) - Privatrecht: beinhaltet eine Gleichordnung und Selbstbestimmung, beschreibt wie die Personen im Rahmen von Gleichordnung handeln und wie Staat privatrechtlich handeln kann (Bsp. durch Verträge, Kauf) 7. Nennen Sie die wesentlichen Teile des Grundgesetzes. M.a.W.: Welche Themen behandelt das Grundgesetz? (kurz) Das Grundgesetzt teilt sich ein in: - Staatsorganisation (Bund und Länder, legislative/exekutive/judikative) - Grundrechte (Art. 1-19 GG) 8. Was versteht man unter „horizontaler Gewaltenteilung“ (kurz)? - Darunter versteht man die legislative (Gesetzgebung), exekutive (Ausführende Gewalt) und judikative (Gerichte) 9. Was versteht man unter „vertikaler Gewaltenteilung“ (kurz)? - Darunter versteht man die Gewaltenteilung zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern (Landkreise werden ebenfalls erwähnt) 10. Zu welcher staatlichen Gewalt zählt der Bundestag (Stichwort). - Legislative 11. Zu welcher Gewalt zählt die Bundesregierung. Begründen Sie Ihre Auffassung (kurz). - Exekutive, da sie die Gesetze ausführt, allerdings nicht für die Gesetzgebung zuständig ist - Zuständig für Gesetzgebung ist das gesamte Parlament + Bundesrat - Bundesregierung bestimmt durch Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik und ist ausführende Gewalt 12. Erklären Sie grob, was man unter dem „Bundesrat“ versteht (kurz)! - Bundesrat ist auf Bundesebene (neben Bundestag) Teil der Gesetzgebung (Legislative) 13. Zählen Sie die 5 Gerichtsbarkeiten auf und erklären Sie zusätzlich, welche Rechtsgebiete im Rahmen der sog. „ordentlichen Gerichtsbarkeit“ verhandelt werden (kurz). - Ordentliche Gerichtsbarkeit (beinhaltet Straf- und Zivilrecht) - Verwaltungsgerichtsbarkeit - Sozialgerichtsbarkeit - Arbeitsgerichtsbarkeit - Finanzgerichtsbarkeit 14. Nennen Sie mindestens 4 von 6 Bundesgerichten (Stichpunkte). - Bundessozialgericht - Bundesarbeitsgericht - Bundesfinanzhof - Bundesgerichtshof - (Bundesverfassungsgericht) - Bundesverwaltungsgericht  Siehe Art. 95 Abs. 1 15. Nennen Sie drei Instanzen, die wir besprochen haben (Stichpunkte) - Revisionsinstanz - Berufungsinstanz + 1. Instanz 16. Nennen Sie die 4 Verfassungsprinzipien (Stichpunkte). - Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs.3) - Demokratieprinzip } - Sozialstaatsprinzip Art. 20 Abs.1 - Bundesstaatsprinzip 17. Wo steht im Grundgesetz, dass Deutschland ein demokratischer Staat ist und durch welche zwei Grundrechtsartikel wird angedeutet, dass es sich um eine Form der „repräsentativen Demokratie“ handelt? (kurz). - Dass DE ein demokratischer Staat ist, steht in Art. 20 Abs. 1 GG - In Art. 20 Abs. 2 Satz 1+2 GG steht, dass DE eine repräsentative Demokratie ist 18. Erläutern Sie den Begriff „Rechtsstaatsprinzip“ (lang) Ist unterteilt in: - Bindung an die Gesetze = Vorbehalt: Staat muss sich an die Gesetze halten, kann nur handeln, wenn es ein entsprechendes Gesetz gibt; - Vorrang: Staat muss sich an die eigenen Gesetze halten, das Handeln von Exekutive und Judikative darf nicht gegen geltende Gesetze verstoßen - Verhältnismäßigkeit = jede staatliche Maßnahme muss geeignet/erforderlich/angemessen sein - Effektiver Rechtschutz = Recht muss da sein und wirksam werden -> Rechtschutz ist effektiv, z.B. wenn es nicht zu lange dauert - Gleichheitsgebot/Willkürverbot = Gleiches muss gleichbehandelt werden, es sei denn man hat einen sachlichen Grund 19. Erklären Sie ausführlich, was man unter „Bindung an die Gesetze“ versteht. (lang). - Vorrang des Gesetzes: Bsp. Gruppe feiert auf einer Fußgängerzone, Frau Merkel kommt vorbei und verbietet das laute singen, sie beruft sich auf Art. 65 GG & auf § 1 HSOG (darf sie ihnen das Singen verbieten?) o nach Durchführung der Subsumption: Frau Merkel hat gegen das Prinzip des Vorrangs des Gesetzes verstoßen. Das Verbot des Singens gehört nicht zur Bestimmung der Richtlinien ihrer Politik. Alleine die hessischen Polizeibehörden, sind gem. § 1 HSOG für die Gefahrenabwehr (hier: „Ruhestörung“) zuständig!  Demnach hat eine Missachtung ihres Verbots zunächst keine Auswirkungen - Vorbehalt des Gesetzes: Bsp. Leiter des Jugendamts gewährt der Familie X im Namen der Behörde nach einem Antrag der Frau X gem. § 27 SGB VIII 500 Euro an Stelle der eigentlich erforderlichen „Hilfe zur Erziehung“ gem. § 27ff. SGB VIII. (Warum ist diese Maßnahme rechtswidrig, obwohl sie in diesem Fall evtl. sinnvoll war?) o Der Vorbehalt des Gesetzes ist für das Sozialrecht in § 31 SGB I geregelt. Gem. § 31 SGB I dürfen Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen des SGB nur begründet oder festgestellt werden, soweit ein Gesetz es vorschreibt oder zulässt o § 27 SGB VIII sieht keine Geldleistung vor. Auch sonst gewährt das SGB VIII keine Geldleistung direkt an einen Erziehungsberechtigten, soweit die Voraussetzungen des § 27 SGB VIII erfüllt sind. Damit konnte der Leiter des Jugendamts das Recht auf die 500 Euro nicht begründen, da kein Gesetz ein solches Recht vorschreibt oder zulässt.  Demnach hat der Jugendamtsleiter gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstoßen. 20. Was versteht man unter dem Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“? (lang). - (Es handelt sich um die Freiheitssphäre) - Jede hoheitliche Maßnahme muss geeignet/erforderlich/angemessen sein - Geeignet: geeignet ist eine Maßnahme, wenn der angestrebte legitime Erfolg durch sie zumindest gefördert werden kann. - Erforderlich (+Bsp.): ist eine Maßnahme, wenn kein milderes, weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen kann Beispiel: Nachbarn beschweren sich über die laute Musik im Rahmen einer Veranstaltung des Jugendheims X, wo die schalldichten Fenster geöffnet sind. Die Polizei verlangt den sofortigen Abbruch der Veranstaltung. Die Sozialarbeiterin Y weist die Beamten darauf hin, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig sei. - Subsumption: die Polizei hätte die Schließung der schalldichten Fenster veranlassen können. Durch dieses mildere Mittel wäre der Zweck der Vermeidung von Ruhestörung bei schalldichten Fenstern genauso erreicht worden.  Deshalb war die Maßnahme nicht erforderlich - Angemessen (+Bsp.): kein erkennbares Missverhältnis des entstehenden Nachteils zu dem angestrebten Erfolg -> Güter- und Interessenabwägung, Beispiel: Polizist Hugo hat klare Vorstellung von „Recht und Ordnung“. Durch eine Sportverletzung, ist er im Laufen eingeschränkt; er sieht nun wie 13-jähriger Klaus einen Apfel klaut und danach die Flucht ergreift. Er ruft mehrfach vergeblich, „Halt“, er schießt zur Abschreckung in die Luft. Aber ebenfalls vergeblich. Nichts kann Klaus stoppen. Für Hugo gibt es nun keine andere Möglichkeit, als den Klaus durch den Gebrauch seiner Dienstwaffe zu stoppen. Der Diebstahl ist eindeutig rechtwidrig. Ist der Schusswaffengebrauch ebenfalls unverhältnismäßig? (Interessen der Öffentlichkeit vs. Interessen des 13 jährigen -> Abwägungsergebnis: Maßnahme – hier Schusswaffengebrauch – angemessen/unangemessen 21. Was versteht man unter „effektivem Rechtsschutz“, m.a.W.: Wann ist Rechtsschutz „effektiv“, zählen Sie mindestens 3 Beispiele auf, um den Begriff zu erläutern (kurz). - Effektiver Rechtsschutz: der Rechtschutz ist dann effektiv, wenn ich mein Recht auch bekomme - Grundgedanke: dass der Rechtsweg da ist, jmd., der mir zuhört und mein Recht umsetzt - Beginn des effektiven Rechtschutzes ist die Rechtsweggarantie; wenn es zu einer Rechtsverletzung durch öffentliche Gewalt kommt, muss mir jmd. zuhören, so ist der Rechtsweg eröffnet Beispiele: Überprüfbarkeit behördlicher Entscheidungen = z.B. wenn Polizei einem bei einer Fahrkontrolle Unrecht tut und man sich dagegen nicht wehren kann Eilrechtschutz = Bsp. ein Hartz-IV-Empfänger verklagt den Staat darauf, dass er wichtige Medikamente für das Aufrechterhalten der Gesundheit bekommt; allerdings dauert das Hauptverfahren 1 Jahr, obwohl er die Medikamente dringend benötigt -> dadurch geht das Recht auf Gesundheit/körperliche Unversehrtheit kaputt (Eilrechtschutz soll dies verhindern, es dient als „Schnellstraße“ neben des Hauptverfahrens  Rechtschutz ist nur dann auch effektiv, wenn man in dringenden Fällen einen Eilrechtschutz bekommt Verbot überlanger Verfahrensdauer = z.B. Prozess dauert 9 Jahre, man ist 70 Jahre alt, als man den Prozess beginnt, Tod mit 77 J. und der Prozess läuft immer noch, d.h. Recht konnte aufgrund zu langen Prozesses nicht durchgesetzt werden (es geht um das Hauptverfahren) Aufschiebende Wirkung von Widerspruch & Klage = z.B. Haus soll abgerissen werden, Widerspruch & Klage soll dazu führen, dass die Umsetzung des Abrisses erstmal gestoppt/aufgeschoben wird; Staat muss erstmal warten, bis man geklärt hat, ob die Umsetzung zulässig ist 22. Erläutern Sie, was das Gleichheitsgebot bedeutet, nennen Sie den Grundrechtsartikel inklusive Absatz und begründen Sie, unter welcher Voraussetzung der Staat Unterschiede zwischen „Gleichen“ machen darf (kurz). - Gleichheitsgebot = gleiches ist gleich zu behandeln/ungleiches ist ungleich zu behandeln, es sei denn der Staat hat einen sachlichen Grund - Geregelt in Art. 3 Abs. 1 GG - Gleiches ist nicht gleich zu behandeln, wenn der Staat einen sachlichen Grund hat 23. Erläutern Sie nach welchem § unter welcher Voraussetzung eine unterschiedliche Behandlung z.B. der Geschlechter im Rahmen von Stellenausschreibungen ausnahmsweise erlaubt ist (kurz). - §8 AGG, eine Ausnahme von der Ungleichbehandlung bzw. unterschiedliche Behandlung wegen Rasse, ethnische Herkunft, Alter, Sexualität etc. ist dann möglich, wenn dieses Merkmal eine entscheidende und wesentliche berufliche Anforderung darstellt. 24. Nennen Sie 2 Gesetze, die Ausfluss des Sozialstaatsprinzips sind und erklären Sie kurz weshalb (kurz). - Sozialgesetzbücher 1-12 (z.B. Hartz IV; Arbeitslosengeld 1 & 2) = damit soll das mindeste Existenzminimum gewährleistet werden - Kündigungsschutzgesetz = damit soll gewährleistet werden, dass man nicht einfach so gekündigt werden kann; Kündigungsschutz haben -> man muss mind. 6 Monate gearbeitet haben und ausreichend viele Arbeitnehmer*Innen müssen im Betrieb arbeiten, dann muss Arbeitgeber bestimmte Gründe nennen/beweisen, dass AN gekündigt werden kann. - Kündigungsvorschriften im Mietrecht = man kann Mieter nicht einfach aus Wohnung schmeißen, außer der Eigenbedarf der Wohnung kann belegt werden  Umsetzung des Sozialstaatsprinzips in Deutschland: Sicherung von Grundbedingungen, um anständig leben zu können. 25. Wieviel Euro gibt der Staat grob im Jahr 2015 für Soziales aus (dazu gehört alles, was an Steuern und Sozialversicherungsabgaben etc. eingenommen wird) (Stichwort)? - Fast 900 Milliarden € (fast 1 Billion €) 26. Klären Sie grundsätzlich die Rangordnung der folgenden Rechtsquellen: Verwaltungsvorschrift, Rechtsverordnung, EU-Recht, Grundgesetz, (Parlaments-)gesetz, Satzung. Mit anderen Worten: Welche Rechtsquelle steht in der Rangordnung am höchsten und welche am niedrigsten? (kurz) 1) EU-Recht 2) Grundgesetz 3) (Parlaments-) gesetz 4) Rechtsverordnung 5) Satzung (6) Verwaltungsvorschrift) (keine echte Rechtsnorm) 27. Erläutern Sie, was das „Bundesstaatsprinzip“ bedeutet und aus welchem Gesetz hervorgeht, dass Deutschland ein Bundesstaat ist (kurz). - Art. 20 Abs. 1 GG - Nach dem Bundesstaatprinzip (Förderalismus) verfügen sowohl Bund als auch Länder über Gesetzgebung, Gerichte und Verwaltung (Legislative/Exekutive/Judikative) -> horizontale Gewaltenteilung 28. Was ist der Unterschied zwischen einer Rechtsverordnung und einem (Parlaments)-Gesetz? - Parlamentsgesetz: „formelles Gesetz“, wird von der Legislative gemacht, dient als Grundlage für: - Rechtsverordnung: wird von der exekutive gemacht, weil es in einem Gesetz erlaubt ist (Durchbrechung des Gewaltenteilungsprinzips) 29. Nennen Sie das Grundrecht, das nicht im Grundgesetz geregelt ist (Stichwort). - Allgemeine Persönlichkeitsrecht 30. Wie kann sich der Bürger bei einer Grundrechtsverletzung durch den Staat wehren? (kurz) - Durch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht 31. Nennen und erklären Sie die 3 Schritte der Grundrechtsprüfung bei Freiheitsrechten (lang). - 1. Schutzbereich des Grundrechts = Ist es betroffen? z.B. Ausgangssperre -> Grundrecht ist betroffen, da man nicht raus darf und seine Meinung nicht äußern kann - 2. Eingriff gerechtfertigt durch eine Schranke? z.B. Infektionsschutzgesetz (Schranke) -> durch ein Gesetz kann Eingriff gerechtfertigt werden - 3. War der Eingriff (die Maßnahme) verhältnismäßig? (erforderlich, angemessen, geeignet) 32. Was bedeutet der Begriff „Schranken“ in Bezug auf Grundrechte? (kurz) - Es bedeutet, dass der Eingriff in ein Grundrecht gerechtfertigt sein muss -> aufgrund eines Gesetzes - Außer z.B. bei Eingriff in Wohnungsrecht, da reicht ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss (es muss kein Gesetz sein) oder z.B. wenn Polizisten jemanden retten müssen, weil ein Feuer ausgerochen ist -> Erlaubnis in die Wohnung zu gehen 33. Nennen Sie 3 Grundrechte Ihrer Wahl und begründen Sie, weshalb der Schutzbereich dieser Grundrechte von den Maßnahmen in der Corona-Krise betroffen war und erklären Sie, weshalb aus Sicht des Staates (!) der Grundrechtseingriff dennoch gerechtfertigt war (lang). - Grundrechte, in die Eingegriffen wurde:  Allgemeine Handlungsfreiheit (Ausgangssperre: man durfte nur zu bestimmten Zeiten das Haus verlassen, man konnte nicht machen, was man wollte -> um die Pandemie einzudämmen; Maskenpflicht)  Körperliche Unversehrtheit (Druck zur Impfung ansonsten Nachteile)  Glaubensfreiheit (Menschen konnten keine Gottesdienste in Kirchen besuchen und auch dort nicht singen) 34. Was ist der Unterschied zwischen „Jedermannsrechte“ und „Deutschenrechte“? (kurz)? - „Jedermannsrechte“: Rechte für alle Menschen, die in DE leben - „Deutschen Rechte“: Rechte für Menschen, die in DE leben & die deutsche Staatsbürgerschaft haben 35. Erläutern Sie, für welche 4 Personengruppen die Grundrechte insbesondere auch gelten (Stichpunkte) (Keine Beispiele notwendig, bloße Aufzählung ist ausreichend). - Verstorbene - Ungeborenes Leben - Geschäftsunfähige - Minderjährige 36. Wozu dienen Grundrechte? (kurz). - 2 Zwecke: historisch zu erklären: - Abwehrrechte gegen Staat, z.B. Bürger will abwehren, was Staat sagt, was er glauben soll - Manche GR sind Teilhaberechte, z.B. Mutterschutzgesetz (Art.6 Abs.4) Damit soll gewährleistet werden, dass Menschen nicht ausgeschlossen sind und sie weiterhin an der Gesellschaft teilhaben können z.B. bei unehelichen Kindern -> Erbrecht für sie genauso, wie bei ehelichen Kindern (Art. 6 Abs.5) C. Wie denken und arbeiten Juristen? 37. Erklären Sie, was Tatbestand und Rechtsfolge bedeuten. Nennen Sie ein Beispiel (kurz) - Tatbestand = Voraussetzungsseite - Rechtsfolge = Ergebnis Bsp. 1: §3 Entgeltfortzahlungsgesetz: (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft (Tatbestandsmerkmal) so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. (Rechtsfolge)  Alle Tatbestandsmerkmale müssen i.d.R. erfüllt sein, damit die Rechtsfolge eintritt (Ausnahme: bei dem Wort oder) Bsp. 2: Mutter + Kind: Mutter sagt Kind es muss sein Zimmer aufräumen und die Spülmaschine aufräumen (Tatbestandsmerkmal), bevor es spielen gehen kann. (Rechtsfolge)  Kind muss beide Aufgaben erledigen, damit es spielen kann. 38. Der Arbeitgeber behauptet, Sie hätten Ihre Erkältung und damit Ihre Arbeitsunfähigkeit gem. § 3 Entgeltfortzahlung selbst „verschuldet“. Inwiefern hilft Ihnen in dieser Situation ein juristischer „Kommentar“, um diese Behauptung zu widerlegen? (lang) - Aus dem Kommentar wird deutlich, dass „Verschulden“ nicht das heißt, was man sich normalerweise vorstellt; Kommentar hilft mir, indem er mich aufklärt -> „verschuldet“ bedeutet nicht jeder Fehler, sondern ein besonders leichtfertiger/schwerer Fehler 39. Wie nennt man den Teil eines Gesetzes, in dem die Voraussetzungen erwähnt werden? (Stichwort) - Den nennt man Tatbestand 40. Was tritt ein, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen eines Gesetzes gegeben sind? (Stichwort) - Die Rechtsfolge 41. Wie nennt man die einzelnen Voraussetzungen eines Gesetzes? (Stichwort) - Tatbestandsmerkmale/ Voraussetzungen 42. Was ist ein Anspruch? (kurz) - Gebundene Entscheidung, aber es ist mehr als eine Muss-Entscheidung, da es einklagbar ist. - Ein Anspruch ist einklagbar, d.h. der Staat muss etwas machen 43. Was ist eine Muss-Regelung? (kurz) - Gebundene Entscheidung, allerdings ist eine Muss-Regelung nicht einklagbar, d.h. der Staat muss sich dieser Regelung beugen - Das Tätigwerden des Gerichts ist aber nicht vor Gericht einklagbar 44. Was ist eine Soll-Regelung? (kurz) - Bei der Soll-Regelung muss das Gericht eigentlich immer tätig werden, außer es gibt eine Ausnahme. 45. Was ist eine Kann-Regelung (kurz) - Das Gericht kann tätig werden, muss aber nicht. = Ermessensspielraum! 46. Erkläre die folgenden Begriffe „Anspruch“, Muss-Regelung, Soll-Regelung, Kann- Regelung. Worin unterscheiden sich diese Begriffe voneinander? (lang) - „Anspruch“ und „Muss-Regelung“ -> beides gebundene Entscheidungen, allerdings ist es bei dem Anspruch einklagbar, Bsp. Kindeswohlgefährdung -> bei einem Anspruch, könnte man das Gericht verklagen, tätig zu werden und könnte es durchsetzen - Muss-Regelung: Familiengericht muss tätig werden, aber Bürger können nicht klagen - Soll-Regelung: Gebundene Entscheidung, bei atypischen Fällen könnte es davon abweichen -> muss nicht tätig werden - Kann-Regelung: Gericht hat ermessen D. Rechtlich wirksames Handeln unter Bürgern 47. Wie kommt in Deutschland ein rechtlich bindender Vertrag zustande? (Stichworte) - Durch Angebot & Annahme kommt ein Vertrag zustande -> Willenserklärung = rechtlich bindend 48. Erklären Sie, was eine „stillschweigende“ Willenserklärung ist (kurz). - Bei einer solchen Willenserklärung sage ich nicht, was ich will, sondern mein Verhalten ist genauso eindeutig, wie meine Worte es wären. (es gibt keinen Vertrag)  Eigenes Verhalten hat den gleichen Erklärungswert, wie die ausdrücklichen Worte 49. Erläutern Sie, welche Vorschriften die Willenserklärungen einer „geschäftsunfähigen“ Personen regeln (kurz). - §104/105 BGB = Personen unter 7. Lebensjahr, Geistig eingeschränkte Menschen -> deren Willenserklärung ist nichtig 50. Erläutern Sie, inwiefern beschränkt geschäftsfähige Personen rechtlich wirksam handeln können (lang). - Durch Einwilligung des Gesetzlichen Vertreters (§107) - Nachträgliche Genehmigung - Durch Taschengeldparagraph (§110) -> notwendig, dass Leistung bewirkt wird E. Rechtlich relevantes Handeln im Verhältnis Staat-Bürger 51. Was ist ein Verwaltungsakt? (kurz) - Jede staatliche Maßnahme mit positiven oder negativen Rechtswirkungen für Bürger (typischerweise kann es ein Gebot/Verbot/Genehmigung sein) 52. Weshalb ist es für Sozialarbeiter*innen wichtig zu wissen, was ein Verwaltungsakt ist? (lang) - Er hat Bindungswirkung trotz möglicher Rechtswidrigkeit (§77 SGG) - Welche Möglichkeiten habe ich, gegen Verwaltungsakt vorzugehen (muss wissen, was ein Verwaltungsakt ist) - Welche Fristen, um sich zu wehren, sind notwendig (meistens innerhalb 1 Monat) - Ansonsten droht Gefahr der Zwangsvollstreckung 53. Welches Rechtsmittel kann man gegen einen Verwaltungsakt einlegen? (Stichwort) - Widerspruch & Klage

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