Summary

This document provides a summary of different business structures, including sole proprietorships, partnerships, and companies (like limited liability companies or corporations). It explains the characteristics, advantages, disadvantages, and legal aspects associated with each form of organization. The summary is a great resource for those learning about the different ways business can be legally structured in German.

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# Rechtsformen ## Einzelunternehmen - von einem einzigen Unternehmer geleitet - Beispiele: Rechtsanwalt, Arzt etc. - hat alleine alle Vor- und Nachteile zu tragen - eingetragener Kaufmann (Handelsregister A) - Steuerpflichten: - Umsatzsteuerpflicht - Einkommensteuer - Einkommenserklärun...

# Rechtsformen ## Einzelunternehmen - von einem einzigen Unternehmer geleitet - Beispiele: Rechtsanwalt, Arzt etc. - hat alleine alle Vor- und Nachteile zu tragen - eingetragener Kaufmann (Handelsregister A) - Steuerpflichten: - Umsatzsteuerpflicht - Einkommensteuer - Einkommenserklärung - Einnahmen + Überschuss -Rechnung - Gewerbesteuer - Haftet vollkommen selbständig ### Vorteile: - Entscheidung können allein (-> haftet allein) und schnell (-> kein Vertrag nötig) getroffen werden - Alleinigen Gewinnanspruch - Wenige Formvorschriften (kein Protokoll etc.) ### Nachteile: - Haftung bezieht sich auf Geschäftsvermögen UND Privatvermögen - Kapitalaufbringung (Geld das in das Unternehmen investiert wird) begrenzt -> z.B: von der Bank - Darf kein Geschäftsführer einstellen -> nur einer ## Personengesellschaften ### GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) (BGB-Gesellschaft = Rechte von Bürger zu Bürger) #### Gründung: - Zwei oder mehrere Personen - Schließen vorübergehend ODER für längere Dauer - Formlos (Vertrag ist rechtlich nicht vorgesehen) - Ein bestimmtes Geschäft GEMEINSAM (=Einnahmen und Kosten geteilt) abwickeln - eGbR = eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts #### Beispiele: - Erbengemeinschaft (Gemeinsamkeit = bestimmtes Geschäft gemeinsam abschließen) - Arbeitsgemeinschaft (Handwerker erfüllen gemeinsam Bauvorhaben -> gründen GbR) --> kann vorübergehend sein - Mehrere Personen spielen gemeinsam Lotto #### Rechte: - Geschäftsführung braucht Zustimmung aller Gesellschafter -> außer sie ist auf einzelnen Gesellschafter übertragen - Vertretung gegenüber Dritten bei Einzelgeschäftsführung auch allein möglich -> sonst nur mit Vollmacht aller Gesellschafter - Jeder Gesellschafter kann jederzeit über Angelegenheiten informieren (Einsicht Handelsbücher, Papiere, Bilanz anfertigen) - Gewinn & Verlust für alle Gesellschafter gleich (außer Vertrag bestimmt was anderes) #### Pflichten: - Haftung unbeschränkt => Jeder Gesellschafter haftet mit eingebrachten Vermögen + Privatvermögen - Haftung unmittelbar => Jeder Gläubiger kann sich an jeden Gesellschafter mit Forderung wenden - Haftung solidarisch => Jeder Gesellschafter haftet für gesamte Schulden der Gesellschaft - Üblicherweise keine Veröffentlichung (außer an Finanzamt, Bank...) -> Jahresabschluss muss nicht erstellt werden #### Auflösungsgründe: - Zweckerreichung (z.B: Event Veranstaltung) - Beschluss der Gesellschafter - Eröffnung Insolvenzverfahren (über Gesellschaft oder eines Gesellschafters) ## OHG (offene Handelsgesellschaft) #### Gründung: - mind. 2 Gesellschafter - Gesellschaftsvertrag keine Form -> Schriftform üblich #### Rechte: - Jeder Gesellschafter berechtigt zur Geschäftsführung --> alle Handlungen die gewöhnlich für Betrieb sind (Einkaufen, Verkauf, Entlassungen etc.) - Außergewöhnliche Rechtsgeschäfte = Zustimmung aller Gesellschafter (z.B: Kauf/Verkauf Grundstücke) - Prokuristen nur mit Zustimmung geschäftsführenden Gesellschafter - Widerruf Prokura von jedem geschäftsführenden Gesellschafter (jeder einzelne darf entscheiden) - Jeder Gesellschafter kann jederzeit über Angelegenheiten informieren (Einsicht Handelsbücher, Papiere, Bilanz anfertigen) ---> weil jeder haftet - Aufwendungen aus Privatmitteln = Anspruch auf Ersatz (bezahlt man etwas wird es erstattet) - Jeder Gesellschafter max. 4% des Kapitalanteils (wenn vertraglich keine andere Regelung) --> Mehrgewinn verteilt nach Köpfen #### Pflichten: - geleistete Beiträge = Gesellschaftsvermögen (Gesamthandvermögen) --> Beiträge können Bar-, Sach- oder Rechtswerte sein - Grundstücke als Beitrag = notarielle Beurkundung - Alle Gesellschafter sind Gesamtschuldner (haften auch mit Privatvermögen) => Verlust nach Köpfen aufgeteilt - Handelsgewerbe = Bücher müssen geführt werden (Jahresabschluss muss nicht publiziert) #### Auflösungsgründe: - Zeitablauf (z.B: Gesellschaft für 5 Jahre = nach 5J. Ablauf) - Beschluss der Gesellschafter - Gerichtliche Entscheidung - Eröffnung Insolvenzverfahren - Tod oder Kündigung eines Gesellschafters ## Kapitalgesellschaften ### Kommanditgesellschaft: #### Gründung: - Mind. 2 Gesellschafter - Vollhafter = Komplementär / juristische Person - Teilhafter = Kommanditist / natürliche Person - Gesellschaftsvertrag keine Form --> Schriftform üblich - Grundstücke als Beitrag = notarielle Beurkundung #### Rechte der Vollhafter einer KG: - Jeder Gesellschafter max. 4% des Kapitalanteils (wenn vertraglich keine andere Regelung) --> Mehrgewinn verteilt nach Köpfen #### Rechte der Teilhafter einer KG: - Kommanditisten (Teilhafter) von Geschäftsführung ausgeschlossen - Handlungen (über gewöhnlich hinaus) Recht auf Widerspruch - Kommanditist (Teilhafter) Recht auf jährliche Bilanz --> Jahresabschluss kann vom TH durch Einsicht Bücher/Papiere überprüfen - Gewinnanteil auf Eigenkapitalkonto bis Kapitalanteil im Handelsregister Einlage erreicht - Weitere Gewinne außerhalb Kapitalkontos gutgeschrieben/ausgezahlt --> Verbindlichkeiten KG gegenüber Teilhafter #### Pflichten der Vollhafter: - Haften mit gesamten Vermögen (ähnlich wie oHG + GbR) #### Pflichten der Teilhafter: - Verlust wird im angemessenen Verhältnis (üblich nach Köpfen) verteilt --> Je nach dem wie der Gesellschafter haftet muss angepasst sein #### Auflösungsgründe: - Eröffnung Insolvenzverfahren - Beschluss Gesellschafter - gerichtliche Entscheidung - Zeitablauf - Tod eines Kommanditisten = wird mit Erben fortgesetzt (wenn Vertrag nicht anderes bestimmt) ### Besonderheit der GmbH & Co KG: - Personengesellschaft mit GmbH als Vollhafter - Gesellschafter der GmbH haften nur beschränkt ### Unterschied Merkmale Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft: - Rechtspersönlichkeit - Unbeschränkte Haftung Gesellschaft - Beschränkte Haftung Gesellschafter - Handlungsfähigkeit Organe - Unabhängigkeit Mitgliedern - Mitbestimmung - GmbH haftet mit allem => Beschränkung der Gesellschafter #### Kapitalgesellschaft: - Hauptversammlung - Aufsichtsrat - Vorstand --> keinen eigenen Willen = Leute machen das im Auftrag --> auch externe zugelassen #### Personengesellschaft: - Geschäftsführer --> einer der Gesellschafter ODER alle Gesellschafter --> kein externer zugelassen ## Aktiengesellschaft (AG) #### Gründung: - mindestens 1 Person = zur Gründung (durch Aufsichtsrat und Vorstand müssen es schon 4 sein) - Gründer erstellen Gesellschaftsvertrag (Satzung) mit notariellen Beurkundung! - Erst errichtet wenn ein oder mehrere Gründer alle Aktien übernommen haben --> nicht alle Aktien an der Börse - Wahl des Aufsichtsrat - Aufsichtsrat bestellt Vorstand - Erstellung Gründungsbericht - Anmeldung Handelsregister #### Beginn der Gesellschaft: - Eintragung Handelsregister Abteilung "B" (juristische Person) #### Rechte der Aktionäre: - Teilnahme Hauptversammlung - Auskunft über Angelegenheiten (auf Hauptversammlung) - Stimmrecht in HV nach Aktiennennbeträgen --> Stimmrecht persönlich oder durch Bevollmächtigte - Anfechtung von Beschlüssen, wenn gegen Gesetz oder Satzung verstoßen - Anspruch auf Anteil am Bilanzgewinn = Dividende (Höhe wird auf HV abgestimmt) #### Pflichten: - Jahresabschluss und Publizität sehr streng + richten sich nach Größe der AG - Pflicht zur Prüfung durch Wirtschaftsprüfer - Aktionäre können nicht jederzeit Papiere etc. einsehen (Gegenteil von oHG) ## Organe Aktiengesellschaft ### Vorstand: - leitet Unternehmung => geschäftsführende Organ - Eine oder mehrere Personen (muss geschäftsfähig sein + keine wirtschaftlichen Delikte) - Für 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt - Im Handelsregister - Mit Festem Gehalt + Beteiligung vom Jahresgewinn bezahlt ### Aufsichtsrat: - Kontrollorgan => für Bestellung, Abberufung + Überwachung des Vorstandes zuständig - mindestens 3 Mitglieder - Für 4 Jahre von der Hauptversammlung bestellt - Vergütung erfolgt laut Satzung oder Beschluss der Hauptversammlung - Vorstandsmitglied abhängiger Gesellschaft kann nicht Aufsichtsrat. des herrschenden Unternehmens angehören - Überkreuzverflechtung verboten zwei AG's dürfen nicht gegenseitig Vorstände in Aufsichtsräte der anderen Gesellschaft senden ### Hauptversammlung: - beschlussfassendes Organ (Aktionäre üben Stimmrecht aus) - Aus Aktionären - In der Regel 1 mal im Jahr - Hat AG Mitbestimmung => HV nimmt Mitglieder des Aufsichtsrat der Kapitalseite vor - Entlastung Aufsichtsrat + Vorstand - Entscheidung über Bilanzgewinn (= Dividende) - Wahl Abschlussprüfer - Beschluss von Satzungsänderungen ## Finanzierung der AG ### Eigenfinanzierung: - Kauf von Aktien unproblematisch --> Aktionäre können maximal eingesetztes Kapital verlieren (Haftung bei Kapitalgesellschaft beschränkt) --> erhöhen Aktien, um Eigenkapital zu erhöhen (muss nicht zurückgezahlt werden wie Fremdkapital) ### Fremdfinanzierung: - AG kann auch durch Fremdkapital finanzieren (Darlehen) ## GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) #### Gründung: - 1 Person (gleichzeitig Geschäftsführer) - Gesellschaftsvertrag mit notariellen Beurkundung - Eintragung im Handelsregister Abteilung "B" (juristische Person) #### Rechte der GmbH-Gesellschafter: - Gewinnbeteiligung im Verhältnis der Geschäftsanteile (Prozentual) (ggf. Reserve-Bindung) - Mitverwaltungsrecht - Auskunfts- und Einsichtsrecht #### Pflichten GmbH-Gesellschafter: - Zahlung Stammeinlage --> jeder Gesellschafter mind. 25% (insgesamt mind. 12.500€) --> bei Sachanlagen 100% #### Stammkapital GmbH: - mindestens 25.000€ (in der Bilanz = "gezeichnetes Kapital") IMMER!!! ## Organe GmbH ### Geschäftsführer: - einer oder mehrere - Befugnis zur Geschäftsführung + Vertretungsmacht - Amtszeit zeitlich nicht begrenzt - Kann auch ein externer sein ### Aufsichtsrat: Wie bei der AG ### Fakultativ: ab 501 vorgesehen = bei 500 kein Mitbestimmungsgesetz und kein Aufsichtsrat - Kontrollorgan - mindestens 3 Mitglieder - Für 4 Jahre von Gesellschafterversammlung bestellt - Vergütung erfolgt laut Satzung oder Beschluss der Gesellschafterversammlung - Geschäftsführer abhängiger Gesellschaft kann nicht in Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens angehören - Überkreuzverflechtung verboten zwei GmbH's dürfen nicht gegenseitig Geschäftsführer in Aufsichtsräte der anderen Gesellschaft senden ### Gesellschafterversammlung: - beschlussfassendes Organ --> Gesellschafter beschließen wesentliche Punkte - Wird durch Geschäftsführer einberufen - mindestens 1 mal im Jahr ## Unternehmergesellschaft (UG) - Unterform der GmbH = in fast allen Punkten gleich - Zentraler Unterschied: kann mit Stammkapital von 1€ gegründet werden (1€ pro Person) --> 1/4 des Überschusses muss in Stammkapital fließen bis 25.000€ erreicht sind (Sobald 25.000 erreicht sind kann man zur GmbH wechseln MUSS aber NICHT) --> Vorteil: Name "GmbH" wirkt solidarer ## Dispositives Recht Rechtsvorschriften, die durch Vereinbarungen der Parteien im Rahmen von der diesen zustehenden Privatautonomie abgeändert werden können. Nachgiebiges Recht sind die meisten Vorschriften des Rechts der Schuldverhältnisse und des HGB über Handelsgeschäfte. Gegensatz: zwingendes Recht. ## Beglaubigung Mit Beglaubigung der Unterschrift (öffentliche Beglaubigung) auf einer Privaturkunde bestätigen die Notarin/der Notar bzw. das Bezirksgericht, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die vor einer Notarin/einem Notar bzw. ## Beurkundung Eine Beurkundung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Formerfordernis. Beurkundungen sind bei Verträgen bzw. Vereinbarungen, welche weitreichende finanzielle oder gesetzliche Folgen haben, z.B. bei Immobilienkaufverträgen, Grundschuldbestellungen oder Erbverträgen gesetzlich vorgeschrieben. Dürfen nur Notare. ## Unterschied Die Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung von Original und Kopie sowie deine Unterschrift. Die Beurkundung geht deutlich weiter und ist zum Beispiel bei Grundstückskaufverträgen vorgeschrieben. Haus- und Grundbesitzer müssen zwingend beim Notar vorstellig werden. Andere können darauf verzichten. ## Gesamthandvermögen Beschreibt das Vermögen einer Personengesellschaft, das nicht den einzelnen Gesellschaftern persönlich gehört, sondern der Gesamtheit der Gesellschafter zur gesamten Hand gehört.

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