Summary

This document presents a summary of Austrian civil law subjects about rent contracts and consumer protection. Details of rent law and consumer protection rules are included in the text.

Full Transcript

Letzter Recht Test in meinem Leben MIETRECHT [Definition Mietvertrag]: ist ein Vertrag, in dem sich der Vermieter verpflichtet einem Mieter gegen Entgelt auf gewisse Dauer eine Wohnung/Geschäftsräumlichkeit zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich gilt das ABGB & das Mietsrechtgesetz ergänzt. Unte...

Letzter Recht Test in meinem Leben MIETRECHT [Definition Mietvertrag]: ist ein Vertrag, in dem sich der Vermieter verpflichtet einem Mieter gegen Entgelt auf gewisse Dauer eine Wohnung/Geschäftsräumlichkeit zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich gilt das ABGB & das Mietsrechtgesetz ergänzt. Untermietwohnung/Zimmer: Jemand mietet innerhalb der Mietwohnung einen Teil der Wohnung/Zimmer vom Hauptmieter. Wenn der Hauptmieter gekündigt wird, endet das Untermietverhältnis. Gemeindewohnung: Von Gemeinden zur Verfügung gestellt, zu Bedingungen des Mietrechtsgesetzes, Mietzins ist niedriger, gewisses Familieneinkommen darf nicht überschritten werden. Wohngemeinschaft (WG): Mehrere Menschen gemeinsam in einer Mietwohnung, 1 Hauptmieter (anderen Untermieter) oder alle Hauptmieter. Genossenschaftswohnung: schließt mit dem Nutzer Mietvertrag ab, wobei mehr Kapital hinterlegt werden muss. Dieses wird bei Beendigung zurückbezahlt oder nach längerer Mietdauer hat man die Möglichkeit die Wohnung zu kaufen. Ferienappartement: vom Hotelier/Pension vermietet, dient nicht zum ständigen Wohnzweck. [Definition Mietrechtsgesetz]: Gesetz gilt für einzelne Wohnungsteile, Geschäftsräumlichkeiten aller Art, sowie mitgemietete Haus und Grundflächen. Abschluss des Mietvertrages: keine gesetzlichen Formvorschriften, schriftlicher Vertrag, Kaution bis zu einer Höhe von 6 Monatsmieten zur Sicherstellung aller mit dem Mietgegenstand verbundenen Kosten. Die Kaution ist nach dem Mietverhältnis dem Mieter abzurechnen und ganz oder teilweise zurückzugeben. Hauptmiete oder Untermiete? Ist man selbst Hauptmieter in der Wohnung und vermietet diese weiter, liegt ein Untermietvertrag vor. Einhaltung des Hauses und der Mietgegenstände: Es ist Pflicht des Vermieters Haus und Mietgegenstände im ortsüblichen Zustand zu erhalten und Gefahren für die Gesundheit der Bewohner zu beseitigen, vor allem die Heiz und Wasserversorgung sind essenziell, sowohl auch nützliche Verbesserungen durchzuführen. Mietzinsobergrenzen: - Freier Mietzins - Angemessener Mietzins - Richtwetmietzins - Kategoriezins Wird ein Mietzins vereinbart, der über dem zulässigen liegt, kann der Mieter innerhalb von 3 Jahren ab Mietbeginn den Mietzins vom Gericht herabsetzen lassen und das zu viel Bezahlte zurückfordern. Die Bestandteile des Mietzinses: Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Design enthält. Automatisch generierte Beschreibung Dauer und Beendigung des Mietvertrages: Befristete Mietverträge: (Zeitmietverträge) müssen schriftlich vereinbart werden und enden ohne Kündigung mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. Unbefristete Mietverträge: unter Einhaltung bestimmter Fristen zu bestimmten Terminen von beiden Seiten gekündigt werden. Der Mietvertrag kann vom Vermieter nur aus dem im Gesetz aufgezählten Gründen gekündigt werden. Kündigung durch den Mieter: Der Mieter selbst kann formlos kündigen. Er kann zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. KONSUMENTENSCHUTZRECHT Allgemeines & Rechtsgrundlagen: Nur für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbraucher (B2C) sogenannte Verbrauchergeschäfte gültig. Es handelt sich um zwingende Bestimmungen, die den Verbraucher nicht nachteilig abgeändert werden dürfen, andernfalls ist es unwirksam. Allgemeine Informationspflichten gemäß KSCHG Vor Vertragsabschluss sollte man vollständig informiert sein, wozu Unternehmen verpflichtet sind verschiedene Informationen klar und verständlich zur Verfügung zu stellen. - Wesentliche Eigenschaften - Gesamtpreis - Zahlungs, Lieferungs, Leistungsbedingungen - Hinweise auf Gewährleistung - Vertragslaufzeit Wichtige Rücktrittsrechte: Grundsätzlich gilt, dass einmal abgeschlossene Verträge nicht nicht wieder einseitig aufgelöst werden können. In bestimmten Fällen gibt es allerdings Ausnahmen. ![Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Zahl enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image2.png) Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften: Haustürgeschäft: außerhalb der Geschäftsräume in Anwesenheit von Vertretern bei direktem Ansprechen zu Hause oder auf der Straße. Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften: Nicht genügend Zeit, um die Kaufentscheidung zu überlegen, Vertreter suchen unaufgefordert die Wohnung auf um Überforderung oder Druck zu unüberlegten Entscheidungen verleiten. Ein Rücktritt kann formlos und ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen erklärt werden. Wird diese nicht ausgehändigt verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate. (Rücktrittsurkunde). Rücktrittsurkunde: Rücktrittsformular, es muss Name & Anschrift des Unternehmens, sowie die notwendigen Angaben zum Vertrag sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht und die Ausübung. Rücktrittsrecht bei Immobiliengeschäften: Verbraucher besichtigen Immobilie zum 1. Mal und müssen sofort am selben Tag eine Vertragserklärung abgeben. Weil hier keine ausreichende Bedenkzeit bleibt, besteht Schutz durch ein besonderes Rücktrittsrecht. Der Rücktritt kann innerhalb einer Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erfolgen. Diese Regelung ist nur anzuwenden, wenn die Immobilie für den Verbraucher selbst oder nahe Angehörigen zu Wohnzwecken gedacht ist. Folgen des Rücktritts: Kostenvoranschläge: ![](media/image4.png) Unzulässige Vertragsbestandteile: sind ungültig, der übrige Vertrag bleibt voll wirksam. AGBs sind immer in kleiner Schriftgröße gedruckt, diese müssen klar und verständlich geschrieben sein, die nicht dem Unternehmen zu Gute kommen dürfen. Weitere ausgewählte Bestimmungen des KSCHG: Verträge über Warenlieferungen: Unternehmen haben Ware unverzüglich, längstens aber innerhalb von 30 Tagen zu liefern. RECHT IM INTERNET - E-Commerce-Gesetz (ECG) E-Commerce: sind Geschäfte über Waren und Dienstleistungen, die über elektronische Medien abgeschlossen werden. Es wird unter dem Begriff E-Business zusammengefasst, zum Schutz der Konsumenten Allgemeine Informationspflichten: müssen im Impressum bekanntgegeben werden und müssen ständig, leicht und unmittelbar zur Verfügung stellen: - Name (Firma) - Anschrift (Geschäftsanschrift) - Telefon, Fax, E-Mail Sind auf der Website Preise angeführt, so muss für Konsumenten klar erkennbar sein ob es sich um Brutto oder Netto und ob Versandkosten enthalten sind. Informationspflicht für Werbung: es muss klar und deutlich erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt, wer der Auftraggeber ist, dass es sich um Zugaben, Geschenke oder Gewinnspiele handelt, wie die Teilnahmebedingungen sind. Fernabsatzbestimmungen: Auswärtsgeschäfte (FAGG) ergänzt das KSCHG mit erweitertem Informationspflichten für Unternehmen und einem Rücktrittsrecht für Verbraucher. Diese Geschäfte finden nicht vor Ort statt, Unternehmer und Verbraucher treffen sich nie persönlich, sondern über E-Mail, Telefon abgewickelt. Rücktrittsrecht: Die 14-tägige Frist beginnt mit der letzten Warenlieferung oder dem Vertragsabschluss bei Dienstleistungen Die elektronische Signatur: besteht aus elektronischen Daten, die andere elektronische Daten beifügt und mit diesem logisch verknüpft wird und zur Authentifizierung dient. Gefahren im Internet: 1. Cybermobbing: das Versenden via Handy, Internet von boshaften Nachrichten, Texte, Bilder, um ein Opfer bloßzustellen 2. Sexting: erotische Selbstaufnahmen, die aus Rache an einen unerwünschten Personenkreis gesendet werden. 3. Internet und Computerspielsucht: Flucht aus der Realität, kaum mehr Bindung zum realen Leben 4. Gewalt: Gewaltkonsum, Mediengewalt, kann zur Steigerung von Aggressionen führen. 5. Datenmissbrauch: persönliche Daten werden an Dritte weiterverbreitet und für z.B für Werbezwecke verwendet wird. Beliebte Betrugsformen: - Anrufe von Microsoft - Hacking - Phishing - Bestellbetrug - Gewinnverständigungen Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): ist eine vom Bundeskanzler betriebene elektronische Datenbank, die der Information über das Recht der Republik Österreich dient. DATENSCHUTZRECHT: Grundrecht auf Datenschutz: Weitergabe von Daten immer einfacher, das geschieht oft, ohne die Betroffenen davor zu informieren bzw. die Privatsphäre verletzt wird. Dieses Recht besteht für alle personenbezogenen Daten. ![Ein Bild, das Text, Schrift, Screenshot, Algebra enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image6.png) Begriffe und Regelungsbereiche: Personenbezogene Daten sind alle Informationen, durch die Betroffene identifiziert werden oder identifizierbar sind. ![](media/image8.png) Datenverarbeitung: Unter Verarbeitung versteht man jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Ein Bild, das Text, Schrift, Screenshot, Algebra enthält. Automatisch generierte Beschreibung Bildverarbeitung: ![Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image10.png) Ein Bild, das Text, Licht enthält. Automatisch generierte Beschreibung Datenschutzrat und Datenschutzbehörde: Datenschutzrat: beratendes Organ, das im Bundeskanzleramt eingerichtet ist. Aufgaben sind: Stellungnahme, Förderung, Beratung Datenschutzbehörde: unabhängiges und weisungsfreies Kontrollorgan, das für eine Dauer von 5 Jahre bestellt wird. ![Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Design enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image12.png) UMGANG MIT SOCIAL MEDIA Vorteile: - Leichter Kommunikationsaustausch - Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten - Einfache Handhabung - Große Reichweite - Keine Kosten - Virtuelle Community Nachteile: - Cybermobbing - Internetbetrug - Stalking - Suchtgefahr - Bewusstseinseinbildung

Use Quizgecko on...
Browser
Browser