PuG EX - Ausbildungsinformationen PDF
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Dieses Dokument enthält Informationen über die Ausbildung zum Industriekaufmann, einschließlich der Abschlussprüfung, dem dualen Ausbildungssystem und den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Es behandelt auch Themen wie die Arbeitszeit, Kündigungsfristen und die Rechte während der Ausbildung.
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**[PuG EX]** **[Industriekaufmann:]** Bestellungen annehmen, Schulungen organisieren, Personalakten verwalten, Bewerbungsprozess betreuen, Post bearbeiten **§14BBiG:** Industriekaufleute können in der Produktion eingesetzt werden, da sie Kenntnisse über verscheidene Unternehmensbereiche erwerben...
**[PuG EX]** **[Industriekaufmann:]** Bestellungen annehmen, Schulungen organisieren, Personalakten verwalten, Bewerbungsprozess betreuen, Post bearbeiten **§14BBiG:** Industriekaufleute können in der Produktion eingesetzt werden, da sie Kenntnisse über verscheidene Unternehmensbereiche erwerben sollen **Wert der Arbeit:** **Für den Einzelnen:** Geld für Lebensunterhalt, Inspiration für Andere, soziale Verantwortung, Steigerung des Selbstwertgefühls **Für den Staat und die Gesellschaft:** Beiträge für das Sozialsystem, Steuereinnahmen, Facharbeiterbedarf decken **Abschlussprüfung:** **Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1:** Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung, Buchhaltung (25%, 90min) **Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2:** WiSo = Inhalte aus PuG, LF1, LF11 (10%, 60min); Marketing, Vertrieb, Personal, Rechnungswesen (als Gesamtprüfung 35%, 105 min) **Mündliche Prüfung** (30%, 30min) **Warum verdient der eine mehr als der andere?** Unterschiedliche Tarifverträge, Höhe der Verantwortung, Härte der Berufs (körperliche Anforderungen und Gefahren), Länge der Ausbildung/Qualifikationen, Angebot/Nachfrage auf Arbeitsmarkt **[Duales Ausbildungssystem:]** Ein Bild, das Text, Diagramm, Screenshot, Reihe enthält. **Was versteht man unter dem Dualen System im Zusammenhang mit der Ausbildung?** Theoretischer Unterricht in der Schule und praktische Ausbildung in einem Betrieb **Welche Ziele hat die schulische Ausbildung?** **Handungskompetenz**, **Fachkompetenz**, **Selbstkompetenz** (Selbstständigkeit, das eigene Lernen planen, Anwendung von Arbeitsmethoden), **Sozialkompetenz** (Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit,Empathie), **Methodenkompetenz** (Präsentationstechniken, Zeitmanagement, Kreativitätstechniken) **Welche Ziele hat die betriebliche Ausbildung?** Fähigkeiten, die praktische Tätigkeiten des Berufes auszuführen **Ausbildender:** Ausbildungsbetrieb **Ausbilder:** derjenige, der mit der Durchführung der Ausbildung beauftragt wird **Auszubildender**: derjenige, der die Ausbildung erhält **Ausbildungsrahmenplan:** Inhalte der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf **Ausbildungsplan**: erhält zeitlichen Ablauf der Lerninhalte in einem bestimmten Betrieb **Abschlussprüfung Teil 1 im 4 Ausbildungsquartal, Abschlussprüfung Teil 2 nach 3 Jahren** **Ende der Ausbildung: bestehen der Abschlussprüfung** (meist Tag der mündlichen Prüfung), **Bekanntgabe des** Prüfungsergebnisses durch Prüfungsausschuss **Zeugnisse:** 1. **Berufsschulzeugnis** (Abschlusszeugnis), 2. **IHK-Abschlusszeugnis** **[Berufsausbildungsvertrag]** **[Mindestinhalte:]** 1. Name und Anschrift des Azubis + evtl. Vertreter 2. Art, sachliche & zeitliche Gliederung + Ziele der Berufsausbildung, Berufstätigkeit 3. Beginn & Dauer der Berufsausbildung 4. Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte 5. Dauer Arbeitszeit 6. Probezeitdauer 7. Vergütung & Zusammensetzung 8. Vergütung & Ausgleich von Überstunden 9. Urlaubsdauer 10. Kündigungsbedingungen 11. Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarung 12. Form des Ausbildungsnachweises nach §13 **Reguläre Ausbildungsdauer**: 3 Jahre **Wer darf die Ausbildung verkürzen**? **Wie lange dauert die Probezeit?** 3 Monate (1 Monat bis max. 4 Monate) **Wann endet die Ausbildung?** - schriftliche + mündliche Abschlussprüfung erfolgreich absolviert / am Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Abschlussprüfung - spätestens mit Ablauf der Ausbildungszeit - Wenn Abschlussprüfung nicht bestanden wird **-**\> Dauer verlängert sich zur nächsten Wiederholungsmöglichkeit (höchstens 1 Jahr) - Arbeitet Azubi ohne ausdrückliche Vereinbarung danach weiter -\> Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit **[Kündigung Ausbildungsverhältnis]** - **Kündigung während Probezeit:** Kündigung von beiden Seiten möglich ohne Grundangabe; ohne Kündigungsfrist (fristlos) jederzeit möglich aber schriftlich - **Kündigung nach der Probezeit:** -nur schriftlich möglich -vom Azubi mit Frist von 4 Wochen bei Aufgabe oder Wechsel (Hinweis: will Azubi Betrieb wechseln, so muss Aufhebungsvertrag anstatt Kündigung vereinbart werden) -von beiden Seiten fristlos bei wichtigem Grund (z.B. Diebstahl, sexuelle Belästigung) aber nur nach innerhalb 2 Wochen nach Tat (Hinweis: in der Regel muss vor einer Kündigung aus wichtigem Grund vorher schriftlich abgemahnt worden sein, z.B. wiederholtes Zuspätkommen) **[Aufhebungsvertrag]** - Kann Azubi mit Arbeitgeber nur abschließen, wenn Arbeitgeber mit Weggang de Azubis einverstanden ist; es muss keine Frist eingehalten werden - Bei Minderjährigen: Aufhebungsvertrag muss von gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden **[Wie kann ich alternativ meinen Ausbildungsplatz wechseln?]** - Woanders bewerben, solange du noch Ausbildungsplatz hast - Erst wenn du neuen Ausbildungsplatz hast altes Ausbildungsverhältnis beenden - Falls Ausbildungsplatz verloren ohne neue Stelle: umgehend arbeitslos melden und in Berufsschule informieren wie lange Schule besuchen ohne Ausbildungsplatz - Ausbildungszeit wird im selben Beruf angerechnet, Probezeit beginnt neu **[Welche Ansprüche habe ich nach einer Kündigung/einem Aufhebungsvertag?]** - Arbeitszeugnis - Arbeitspapiere (z.B. Nachweis der Urlaubstage, Altersvorsorge) - Gehalt bis zum Zeitpunkt der Kündigung - Evtl Auszahlung von Überstunden - Schadensersatz bei Pflichtverletzung des Betriebes (z.B. wenn sich durch Ausbildungsplatzwechsel die Ausbildungszeit verlängert -\> Schadensersatz = Differenz zum Facharbeitergehalt) **[Jugendarbeitsschutzgesetz]** - Gilt für Arbeitnehmer und Azubis zwischen 15-17 Jahren, Kinder bis 14 dürfen nicht arbeiten (nur Hilfstätigkeiten) - **Zweck**: Schutz der Gesundheit und körperlichen Entwicklung von Jugendlichen und Kindern - **Urlaub:** 15-30, 16-27, 17-25 - **Ruhepausen:** Dauer mindestens 15 Minuten, spätestens nach 4,5h, mindestens 1h nach oder vor ende der AZ, insg. Bei Arbeitszeit von 4,5-6h -\> 30 Minuten ; über 6h \> 60 Minuten - **Ärztliche Untersuchung:** vor Beginn der Ausbildung Erstuntersuchung, spätestens 1 Jahr nach Beginn Nachuntersuchung - **Arbeitszeit:** täglich max. 8h (8,5h bei Ausgleich), max 40h pro Woche, Beginn frühestens um 6:00 Uhr -- Ende spätestens um 20:00 Uhr, keine Beschäftigung an Wochenende (ausnahmen möglich), 12h Ruhepause zwischen 2 Arbeitszeiten - **Verbotene Arbeiten:** gefährliche Arbeiten, zu anstrengende Arbeiten, Akkordarbeit - **Berufsschule:** Freistellung von der Arbeit --\> Unterricht beginnt vor 9:00 Uhr, mehr als 5 Unterrichtsstunden am 1. Berufsschultag, am 2. Berufsschultag kann AG verlangen bis 8h aufzufüllen, Tag vor Abschlussprüfung frei - **Kontrolle**: Überwachung und ggf. Zwangsmaßnahmen durch das GewerbeaufsichtsamtEx