Lebende2 PDF - Rechtsmedizinische Untersuchungen bei Lebenden

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forensic medicine legal medicine medical examiner criminal justice

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This document provides information about legal and forensic examinations in the context of living individuals, particularly focusing on various types of investigations such as sexual offenses, child abuse cases, and traffic-related injuries. These investigations often involve detailed examinations, documentation of injuries, and preservation of evidence, often leading legal decisions.

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Lebende Donnerstag, 2. Januar 2025 12:10 1. Vorlesung 1 - Einleitung Lebende 1- Fragestellung - Untersuchungsablauf-Dokumentation-Spurensicherung Rechtsmedizin generell: Rechtsmedizin am Lebenden 1 Lernziele 1. Wann ist eine rechtsmedizinisch...

Lebende Donnerstag, 2. Januar 2025 12:10 1. Vorlesung 1 - Einleitung Lebende 1- Fragestellung - Untersuchungsablauf-Dokumentation-Spurensicherung Rechtsmedizin generell: Rechtsmedizin am Lebenden 1 Lernziele 1. Wann ist eine rechtsmedizinische Untersuchung bei Lebenden sinnvoll? 2. Wie läuft eine Untersuchung nach aktuellen rechtsmedizinischen Qualitätsstandards ab und was ist zu beachten? Klinische Rechtsmedizin = Rechtsmedizin beim Lebenden Dazu gehören z.b. - Sexualdelikte - Kindesmisshandlung - Verkehrsmedizinische Begutachtungen - Medizinische Behandlungsfehler - Versicherungsbetrug - Altersschätzung (z.b. im Asylverfahren) - Verletzungsbegutachtung z.b. Messerstich;Strangulation,Schlag,Sturz,Schuss etc. Ziel: Unterscheidung: Selbsthandlung/Fremdhandlung/Unfall So wird vorgegangen: Untersuchung;Dokumentation;Asservierung;Spurensicherung(z.b. Blutprobe) Straftatbestände bei Körperverletzung Schwere/einfache/fahrlässige Körperverletzung? Tätlichkeit? Juristisch Lebensgefährdung? Straftatbestände bei Sexualdelikt Sexuelle Handlungen ohne/gegen Willen einer Person Sexuelle Handlungen mit Abhängigen Alle sexuellen Handlungen an/vor/mit/unter Einbezug Minderjähriger (Schutzalter=16J) "harte" Pornographie Vgl. von Straftaten: Straftaten mit lebenden Opfern sind viel häufiger wie Tötungen in BS & BL Vorgehen in einem Fall/ Aufgaben der Rechtsmedizinischen Untersuchung 1. Angaben zum Fall von untersuchter Person (muss die betroffene Person freiwillig machen) 2. Körperliche Untersuchung = forensische Untersuchung -> dokumentation aller Verletzungen - bei Sexualdelikten wird gemeinsam in der Frauenklinik untersucht - bei Kindern in der Kinderklinik 3. Proben und Spurensicherung am Körper(z.b. genital) NUR BEI POLIZEILICHER ANZEIGE 4. Befragung von Beteiligten(Opfer, beschuldigter, zeugen) 5. Spurensicherung am Ereignisort 6. Evtl. körperliche Untersuchung des BESCHUDLIGTEN (vorgehen siehe 2.) Basierend auf den Ergebnissen Aufgaben der Rechtsmedizinischen Untersuchung: 1. Erhebung von Verletzungsbefunden zsmfassung Seite 1 1. Erhebung von Verletzungsbefunden 2. Gerichtsverwertbare Dokumente 3. Sicherstellung von Blut- & Urinproben 4. Spurensicherung 5. Veranlassung weiterer Untersuchungen je nach Bedarf 1. Erhebung des Verletzungsbefunds Strangulation Arterien: In Rot dargestellt, transportieren sauerstoffreiches Blut vom Herzen zum Gehirn. Eine Kompression der Arterien kann den Blutfluss zum Gehirn unterbrechen, was zu Bewusstlosigkeit oder Tod führen kann. Venen: In Blau dargestellt, transportieren sauerstoffarmes Blut vom Gehirn zurück zum Herzen. Eine Kompression der Venen kann zu einem Druckaufbau im Kopf und möglicherweise zu Blutungen führen. Der Vagusnerv: ist für viele unwillkürliche Körperfunktionen verantwortlich, einschließlich Herzfrequenz und Atemreflexe. Eine Schädigung oder Kompression dieses Nervs kann lebensbedrohliche Auswirkungen haben. Wird abgeklemmt bei strangulation -> Kann durch strangulation nicht abgeklemmt werden Blut fließt ins Hirn aber nichtmehr zum Herzen Es entstehen punktförmige Blutspuren an dünnen Hautstellen z.b. um das Auge (siehe bild) = Stauungsblutungen Sexualdelikte Hinzuhiehen des Institut für Rechtsmedizin Bsp. Protokoll für die Dokumentation der Spuren Kindesmisshandlung Besonders problematisch: - Emotionale Überfrachtung - Unsicherheit im Fallmanagement zsmfassung Seite 2 - Unsicherheit im Fallmanagement - Verantwortungsfrage? - Mögl. Interessenkonflikte: Kindesschutz Rechtfertigung der Anschuldigung? Strafverfahren - Melderecht siehe Juristischer Block Daher sind die Prioritäten in diesem Fall 1. Medizinische Abklärung 2. Beurteilung des Befundes 3. Fallmanagement: Interdiszipinäre Kinderschutzgruppe Fallmanagement: - Erklärne wer man ist was man bei der Untersuchung macht und warum - Aussagen des Kindes möglichst wörtlich zitieren - Fragen zur klärung von auffälligen Verletzungen & Spuren - !keine Suggestivfragen,keine Befragung - Der arzt muss objektiv bleiben Untersuchungsablauf: - Ablauf der Untersuchung "spielerisch" - Angaben des Kindes zu Befunden notieren, keine Suggestivfragen - Vollständige Untersuchung (Augenbindehäute, Innenseite Arme, Genitalbereich etc,) - Befund objektiv beschreiben - Ggf. auch negativbefund notieren - Verhalten des Kindes bei der Untersuchung wichtig - (kooperativ, ängstluch,motorische Fähigkeiten.Sprache - Kontaktverhalten etc.) - Untersuchung in Rückenlage, Froschposition,Knie-ellenbogen-Lage -> bei mädchen, Jungfernhäutchen? Zeichen von Vernachlässigung? - Körperliche Entwicklung: Über-/Untergewicht, Zeichen von Mangelernährung; Minderwuchs, Körperliche Fehlentwicklungen, Verzögerte motorische Entwicklung - Pflegezustand: Größere Körperteile gerötet/entzündet?, schmutzig, ungepflegte Finger-Zehennägel oder Haare, Parasiten, mangelhafte Zahnpflege - Erhöhte Krankheitsanfälligkeit? 2. Gerichtsverwertbare Dokumentation Korrekte Dokumentation - Korrekte bezeichnung und beschreibung der Befunde Länge,Größe, Farbe, Form, Gewebsschicht, Wundränder, Umgebung der Wunde - Fotodokumentation Übersicht- Detailbild, Maßstab in der Bildebene, vor der ärztlichen Versorgung, beachten von Verzerrung und licht und schatten - Körperschema dokumentieren Dokumentation per Protokoll 3. Sicherstellung von Blut-& Urinproben In diesem Fall dient es um z.b. Fragen zu beantworten wie: K.O-Tropfen oder zu viel getrunken? ! Es ist wichtig die Blutprobe schnellstmöglich also VOR der Untersuchung sicherzustellen und Urinproben zu nehmen 4. Spurensicherung Dazu gehört: - Abstriche (Haut, Nägel, genital) - Blut & Urin (siehe 3.) - Kleidung (Blut,Sperma; Schäden?) Spurenlagerung trocken 5. Veranlassung weiterer Untersuchungen nach Bedarf & gemäß Auftrag z.b. - Toxoikologische Analysen: Medikamente/Drogen.. - DNA-Analyse: Sperma,Speichel,Haar… - Infrarot-Fotografie/ forensische Radiologie (MRI) - 3D Rekonstruktion aus klinischen CT- Daten Körperliche Untersuchung des Tatverdächtigen Sinnvoll wenn Befunde/Spuren erwartet werden können ZUSAMMENFASSUNG 1. Wann ist eine rechtsmedizinische Untersuchung bei Lebenden sinnvoll? Ziele - Gibt es körperliche/genitale Hinweise auf eine bestimmte Tat? - Gesamtbild der Verletzungen Bei Opfer oder Täter? - Morphologisch genauer Befund - Ist die Tat ursache der verletzung? - Dokumentation - Passen Rekonstruktive Fragestellung zu medizinischen Befunden? - Erfahrung der Beurteilung Alter/Tatinstrument…? Zeitnahe sicherstellung von Blut-& Urin - Bei in frage stehen der Handlungsfähigkeit und mögl. Verabreichung von KO-Mitteln Spurensicherung - Für Nachweis einer Spurenübertragung zwischen - Täter und Opfer Wann ist eine forensische Untersuchung sinnvoll? - Hinweis auf Tötungsabsichten, Einsatz einer Waffe - Strangulation (Würgen,Drosseln) - Sexualdelikte - Kindesmisshandlung/Vernachlässigung - Ärztliche/Stationäre Versorgung im spital notwendig - Auch bei rekonstruktiven Fragestellungen und für Spurensicherung Wie läuft diese Untersuchung nach den Qualitätsstandards ab? - Vollständige Untersuchung vom Scheitel bis zur Sohle - Dokumentation - Sicherstellung Blut & Urin - Spurensicherng Wenn nötig Veranlassung weiterer Untersuchungen zsmfassung Seite 3 Vorlesung 2- Beurteilung von Verletzungen Lebende 2 Lernziele 1. Basis der Verletzungsbegutachtung als eine sorgfältige genaue objektive Befunderhebung beschreiben 2. Kriterien zur Unterscheidung von Selbst- und Fremdhandlung & Unfall beschreiben 3. Forensische Rekonstruktion beschreiben Forensische Begutachtung Befund-> Diagnose-> Beurteilung 1. Befunderhebung- objektive Beschreibung und Benennung der Befunde 2. Diagnose von Einzelverletzungen- Art der Verletzung? (z.b. scharf/stumpf/thermisch) 3. Beurteilung von Verletzungsmustern- Unfall/Selbst-/Fremdhandlung - Rekonstruktion des Ereignisses/Tatablaufs 4. Überprüfung von Einlassungen/Angaben- Vereinbarkeit Verletzungsbefunde mit Aussagen (!Immer in dieser Reihenfolge) 5. Beantwortung weiterer Fragen- schwere Verletzung/Lebensgefahr 1. Befunderhebung Im Gutachten ist es wichtig dass der selbe Begriff für die Verletzung durchgehend verwendet wird Begutachtung der Haut/Verletzungen: Hautrötung -> keine Verletzung im juristischen Sinne Bedingt druch Weitstellung der Gefäße; Verschwindet unter Druck-> Wegdrückbar Hauteinblutung -> 1. Verletzungsbefund Blutung in der Lederhaut/Corium Rote Farbe & scharfe Ränder Punktförmig und kleinfleckig Bsp. Punktförmige Hauteinblutungen bei Strangulation vorallem an dünnen Hautschichten wie z.b. Augenbereich der ! HINWEIS: können form des einwirkenden Gegenstandes abbilden Hautunterblutungen= Blutunterlaufung= Hämatom Zerreissung von Gefäßen und Blutung ins Unterhautfettgewebe, kommt häufiger über Widerlagern vor Rändernschärfe abhängig von der Tiefe -> je dichter an der Hautoberfläche desto schärfer die Ränder ! Generell eher unscharfe Wundrandbegrenzung Färbung abhängiig von Tiefe, Hautdicke, Hautfarbe und Zeit -> HINWEIS auf das Alter der Verletzung -> Abbau der roten Blutkörper von außen nach innen lässt die Wunde blau-> grün->braun->gelb aussehen Ausprägung abhängig von Gesundheit, Alter, Gefäßbrüchigkeit Hautoberfläche beschädigt Hautabschürfung Ist es durch Hautrötung begleitet ist es nicht lange her-> HINWEIS auf Alter der Verletzung Entsteht durch flächige tangentiale Gewalteinwirkung (=seitlich/schräg (nicht senkrecht oder parallel))-> Gewebe wird dann auch tangential abgetragen => Oberhautverlust in form einer Epitelmoräne= Epidermis zeigt Schürfrichtung an !HINWEISE: Kann Stelle der Gewalteinwirkung bezeichnen, die Form der Abschürfung kann Hinweise auf das Abdrucksmuster des Werkzeugs geben Bei einer Leiche sind die Hautabschürfungen braun, lederartig und fest durch Wasserverlust Wunden Scharfe Wunden = Verletzungen durch scheidende Werkzeuge Wundränder glatt und klaffend, keine Gewebsbrücken, meist Gefäßverletzung-> Blutung; kein signifikanter Vertrocknungs-& Schürfsaum Wundwinkel: "V Förmige" Seite- Messer Schneide, "eckiger" Wundwinkel- Messerrücken - Stichverletzungen: Tiefe > Länge Eindringen des scharfen Gegenstands überwiegend senkrecht zur Körperoberfläche Klaffende Wundränder je nach Gewebsspannung Bei Thorax-/Bauchstich: ausgedehnte Diagnostik (CT) Handlungsfähigkeit auch Stich noch lange vorhanden - Schnittverletzung: Länge> Tiefe Eindringen des scharfen Gegenstandes überwiegend längs/parallel zur Körperoberfläche Glatte Wundränder die oft seicht auslaufen - Halbscharfe Gewalt= Hiebverletzungen= Schlagverletzungen mittels scharfem Werkzeug Durchtrennung von Knochen möglich-> glattrandig & Schartenspuren Quetschwunde Unregelmäßig, geschürfte Wundränder; Gewebsbrücken; "Aufzweigungen" !HINWEIS Schürfsaum/Vertrocknung lässt Rückschluss auf Waffe zu-> Größe der Waffe entspricht Größe der Hautabtragung(=Schürfsaum) Risswunde Aufreißen der Haut & Weichteile von außen oder innen; keine Schürfung Meist Durchsetzen aller Hautschichten (Epidermis; Lederhaut..) Form abhängig von Spaltlinien Bsp.: von innen nach außen: Durchstoßen der Haut von Knochen bei einem Bruch Platzwunde: Gewalt von innen z.b. von Fraktur Schuss Analyse der Wunden 1. Größe-> Länge? Breite? 2. Form-> Rund?Oval?Bandförmig? Unregelmäßig? 3. Begrenzung/Randbereich-> ausgedünnt? Verschwommen?klar? 4. Farbe?-> Blau?Rot?violett?-> z.b. aussen bläulich innen aufgehellt 5. Hautniveau-> erhaben über dem Hautniveau-> spürbar beim drüberfahren? -> Rekonstruktive Fragen: Art der Verletzung = scharf/stumpf/thermisch z.b. Bsp:: Hautabschürfung- regulär stumpfe Gewalteinwirkung Selbst-/Fremdhandlung/Unfall (siehe Verletzungsmuster) bsp.: Aktive oder passive Abwehrverletzungen Rekonstruktion des Ereignisses/Tatablaufs Diagnose von Einzelverletzungen - Tatinstrument? Beurteilung von Verletzungsmustern - Verletzungsalter? - Richtung der Einwirkung (v.a. schuss & stich) - Heftigkeit der Einwirkung? 3. Beurteilung von Verletzungsmustern Sturz vs. Schlag zsmfassung Seite 4 Die Hutkrempenregel = Hinweis auf Sturz = Hinweis auf Schlag Fremdhandlung - Atypische Lokalisation- selbst nicht erreichbare Verletzungsstellen- Fremdhandlung - Regelmäßigkeit, geformte Verletzungen- z.b. Stumpfe Verletzungen - Nicht erklärbar durch "normale" Aktivitäten der Person Unfall - Dynamik in den Verletzungen? - Willkürlich=Unfall(vgl. selbsthandlung primär) - Unregelmäßigkeit? - zufällige Verletzungsstellen - Unfall (siehe 1.) - Nachvollziehbare Lokalisation- zur Unfallgeschichte - Adäqunaz der Schwere- zur Unfallgeschichte - Fähigkeiten (bei Kindern) Selbsthandlung - Fehlende Dynamik- Regelmäßigkeit der Verletzung(z.b. bez. Tiefe) - Selbsthandlung - Regelmäßigkeit- gleichförmige Verteilung (z.b. paralell) - Selbsthandlung - Gut selbst erreichbare Lokalisation - Oberflächlichkeit- sind die Verletzungen Oberflächlich- eher keine Fremdhandlung- Selbsthandlung - Wenig schmerzhafte Regionen - Alter- z.b. sind Kinder bis gewisses Alter von willentlicher Verletzung ausgeschlossen Zu stellende Fragen bei der Ermittlung von Unfall/Selbsthandlung/Fremdhandlung - Verteilung der Verletzung? - Anordnung/Dynamik? - Erreichbarkeit? - Tiefe/Schwere der Verletzung? - Form der Verletzung? - Abgrenzung? - Mehrzeitigkeit? (Versch. alte Verletzungen?) - Adäquate, plausible Erklärung? - Umstände? 4. Überprüfung und Einlassungen/Angaben - Vergleich eines Verletzungsmusters (Befund/Diagnose) mit den Angaben zu einem Verletzungsmechanismus/einer Handlung - Unter Umständen mehrere Versionen Für Dritte nachvollziehbar/Freie Beweiswürdigung Zusammenfassung: zur Feststellung der Verletzungsherkunft - Verteilung der Verletzungen? - Anordnung/Dynamik der Verletzungen - Erreichbarkeit der Verletzungen - Tiefe/Schwere der Verletzungen - Form - Abgrenzung - Mehrzeitigkeit? Versch. Alte Verletzungen - Adäquate und plausible Erklärung/Diskrepanzen (plausible Erklärung) - Umstände 1. Beantwortung weiterer Fragen Angaben z.b. Zeugenaussagen Zusammenfassung: Grundlage der Verletzungsbegutachtung ist die sorgfältige, genaue und objektive Befunderhebung - Bestimmung der Art der Verletzung - Beschreibung der Verletzung - Ggf. weitere Medizinische Unterlagen Beurteilung ob Unfall/ Selbstverletzung/Fremdhandlung, muss objektiv begründet werden - Alle Varianten durchdenken: Bewertung nur auf Basis von Befund und Fachwissen Aussagen/Angaben müssen nicht zwingend korrekt sein zsmfassung Seite 5 1. Vorlesung Lebende 3- Verkehrsmedizin Einordnung/Sachliche Zuständigkeit Administrativmaßnahmenrecht= Verwaltungsrecht Erteilung und entzug von ausweisen ;zuständigkeit: Verwaltungsbehörden Administrativmaßnahmenrecht bezieht sich nur auf den Führerausweis Administrativmaßnahmen sind angegliedert am Straßenverkehrsamt ABER: in Basel administrativmaßnahmen als organisationseinheit der Kantonspolizei Führerausweis = eine Polizeibewilligung auf die anspruch hat wer die Voraussetzungen erfüllt Mindestalter; Fahreignung; Fahrkompetenz Fahrkompetenz,Fahreignung, Fahrfähigkeit Fahrkompetenz: -Kenntnis der Verkehrsregeln -Kenntnis über die technische Führung eines Motorfahrzeugs -Basis: Fahrstunden -> Nachweis Fahrprüfung -Fahrkompetenz ist zeitlich unbegrenzt und unterliegt nicht momentanem Einfluss-> liegt relativ stabil vor Fahrkompetenz erhalten nach Fahrprüfung Fahreignung - Basis: generelle geistige und gesundheitliche Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr - Zeitlich unbegrenzt und nicht Ereignisbezogen - Voraussetzungen für Fahreignung müssen stabil vorliegen Generelle zeitlich unbegrenzte Eingung zum fahren Fahrfähigkeit - Momentane psychische und physische Befähigung zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs im Straßenverkehr - Fahrunfähigkeit ist grunsätzlich momentan & vorübergehend; kann aber auch ein Symptom mangelnder fahreignung sein - Fahrunfähigkeit z.b. Fahren in angetrunkenem Zustand mit 0,8%; Übermüdung, Krank; Medikamenteneinfluss etc. Momentane Fahrfähigkeit (z.b. Alkoholeinfluss) Straf & Administrativverfahren Warnungsmaßnahmen Nach(bewusster) Wiederhandlung gegen Straßenverkehrsvorschriften Sicherungsmaßnahmen Gesetzliche Voraussetzungen zur Erteilung von Führerausweis/bewilligung nicht(mehr) erfüllt Warnungs- & Sicherungsverfahren beide Administrativverfahren Besonderheiten Sicherungsverfahren: - keine unschuldsvermutung - Keine relevanz berufl. o. privater angelegenheiten - Verwertbarkeit auch unrechtmäßig erhobener beweismittel - Keine verjährung Zuständigkeit->Wiederhandlungsort Zuständigkeit- Wohnsitz des Betroffenen Zweifel an der Fahreignung Bestehen zweifel an der fahreignung wird eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet z.b.: - Fahren im angetrunkenen Zustand (blut ab 1,6 promille; Atem ab 0,8 promille) - Fahren unter einfluss von BTM oder mitführen von BTM - Verkehrsregelverletzungen - Meldung einer kantonalen IV stelle, über die Invalidenversicherung (physische Beschränkungen) - Meldung eines arztes dass eine person wegen eine körperlichen oder psychischen Krankheit wegen eines Gebrechens oder wegen einer sucht motorfahrzeuge nicht sicher führen kann Leitfaden Fahreignung Mehr als gelegentlicher/häufiger Cannabiskonsum(>2x pro woche) Verkehrsrelevant wenn: Substanzkonsumverhalten aus dem sich ein höheres Risiko für ein fahrer in nicht fahrfähigem zustand herleiten lässt Sozialverträglicher Alkoholkonsum: Moderater,risikoarmer konsum definiert gemäß kommission für alkoholfragen (EKAL) -> gesunder mann max. 2 standardgläser pro tag, gesunde frau max.1 ; mehrere Tage die woche kein Konsum Mangelnde Trennfähigkeit= mangelnde Fähigkeit zur Trennung des Substanzkonsums vor der Teilnahme am Straßenverkehr aufgrund von rückfallbegünstigenden einstellungsmustern, persönlichkeitsmerkmalen oder fehlenden kentnissen über wirkmechanismen von Drogen ! Schweiz= Trennfähigkeit Deutschland = Trennbereitschaft & Trennfähigkeit Motivation den Konsum von Realistische einschätzung v. Wirkungsweise & substanzen und dessen Auswirkungen Dauer der substanz die eine zuverlässige trennung zsmfassung Seite 6 wirkmechanismen von Drogen ! Schweiz= Trennfähigkeit Deutschland = Trennbereitschaft & Trennfähigkeit Motivation den Konsum von Realistische einschätzung v. Wirkungsweise & substanzen und dessen Auswirkungen Dauer der substanz die eine zuverlässige trennung auf die fahrsicherheit v. Konsum & fahren ermöglicht (ch=fahrfähigkeit) & Verkehrstelnahme wirksam zu trennen = Trennbereitschaft= Motivation zu anwendung von Trennfähigkeit Einschlafen am Steuer = Fahreignungsabklärung stufe 4 (siehe stufenmodell) Sofortiges aufwachen bei knall-> Schlafstörungen, tagesschläfrigkeit, Schlafmedikamente Hirnorganische Erkranungen mit oder ohne Unfall = Fahreignungsabklärung stufe 4 Deutlich auffälliges verkehrsverhalten(pedalwechsel; unangepasse geschwindigkeit etc.) Hinweise auf gedächtnis-/denk-störungen, Reaktionsvermögen gering Melderecht & pflicht von Fahreignungsmängeln: Meldepflicht: Polizei-&Strafbehörden; Ärzte & Psychologen Melderecht: Ärzte (Entbindung von der ärztlichen schweigepflicht); Privatpersonen Fahreignungszweifel Alkohol Fahren im angetrunkenen Zustand erstmalig mind. 0,8/1,6 siehe oben =Besonders schwerwiegend(qualifiziertes FiaZ) wenn in den letztehn 5 jahren bereits begutachtet wurde - Auch besonders schwerwiegend wenn in den letzten 10 jahren bereits 2 qualifizierte FiaZ auftraten in einem Intervall von mx. 5 jahren - Fälle ausserhalb des straßenverkehrs mit mehr als 1,25 mg/l bzw. 2,5% 0,2 promille verlangsamte Reaktionen, verminderte Korrdination von Bewegungen, aggressions& Risiko bereitschaft steig,Distanzlosigkeit 0,3 promille erste einschränkungen des sehfelds, einschätzen von entfernung problematisch 0,5 promille - leichter rausch Deutlich verminderte reaktionsfähigkeit - insbesondere rotlichtschwäche Verminderte konzentrationsfähigkeit, schlechteres hörvermögen, erhöhte reizbarkeit 0,8 promille Gleichgewichtsstörungen, eingeengtes Gesichtsfeld (tunnelblick) eingeschränkte reaktionsfähigkeit, enthemmung,euphorie & verwaschene sprache, störung beim gehen 1 promille Deutliche sprachstörungen. Risikobereitschaft& aggressivität steigt 1,5 promille =starker Rausch Realitätsverkennung, lallen, Stimmungsschwankungen, Koordinationsstörungen, Gleichgewichts-Orientierungsstörungen 2,5 promille Bewusstseinsstörungen, Lähmungserscheinungen, doppeltes sehen, Aussetzen erinnerungsvermögen 3 promille Starke sedierung, Bewusstlosigkeit, koma, Lebensgefahr Berechnung Alkohol: Alkoholabbaurate pro h 0,1-0,15 Promille Wichtig: Körpergewicht: Bsp. 70 kg Person trinkt 0.3l mit 4,8Vo.l% Männl.: (3x12g Alkohol)/(70kgx0.68) = 0,75 Promille Weibl.: (3x12g Alk.) /(70kgx0.55) = 0,93 Promille Fahreignungszweifel: Betäubungsmittel Wirkung abhängig von: - Menge & art der substanz - Art des konsums - Individuelle faktoren (alter geschlecht bmi etc.) - Set& setting - Mischkonsum Fahreignung: THC: wirkdauer: 2-4 bid 8 h Cocain: Wirkdauer: 30-60 min Halluzinogene: LSD bis 12 psylocybin bis 6h Opiate/Opioide: Wenige stunden Ketamin: 30min bis 3 h Lachgas 3-5min Somatische Probleme - Leistungsmäßige Defizite (verlagsamung/Geisterfahrt..) - Bewusstseinstörungen - Psychische Krankheiten - Sonstige somatische problemstellungen (herzprobleme augenprobleme …) - Mitteilung durch arzt, IV-Stelle polizei Fahreignung Fragen - Sind die symptome der krankheit fahreignungsrelevant? - Sind die wirkungen/nebenwirkungen der verordneten medikamente/therapien fahreignungsrelevant - Können allfällige fahreignungsrelevante defizite kompensiert werden? - Besteht eine krankheitseinsicht & krankheitsverständnis? Stufenmodell Das Modell regelt, welche Ärztinnen und Ärzte (je nach Qualifikation und Ausbildungsstufe) für die medizinische Begutachtung in verschiedenen Schwierigkeitsgraden und Risikogruppen zuständig sind. Dies sorgt für eine standardisierte und fachgerechte Einschätzung der Fahreignung und trägt so zur Verkehrssicherheit bei. Besonderheit: Fachärztinnen und Fachärzte, die speziell beigezogen werden, benötigen keine gesonderte Anerkennung für die jeweiligen Stufen, da sie als externe Experten eingesetzt werden. Vorgehen bei fahreignungs/fahrkompetenzzweifel: Normale oder ernsthafte Zweifel? Fahreignungsabklärung vorsorglicher sicherungsentzug Definitiver Mangel/Defizit -> definitiver Sicherungsentzug Ablauf sicherungsentzug: Ereignis -> entscheid innerhalb 10 Tagen -> Vorsorglicher Sicherungsentzug-> 6 monate-> verkehrsmedizinisches/psychologisches Gutachten-> Entscheid: definitiver Sicherungsentzug?; Wiedererteilung unter Auflagen oder ohne auflagen Verkehrsmedizinische Untersuchung/Gutachten Inhalt VERKEHRSMEDIZINISCHE Untersuchung - Vorgeschichte & Untersuchungsgrund - Angaben der/des Untersuchten-> Untersuchungsgespräch - Untersuchungsbefunde (körperlich/psychisch) - Laboruntersuchungen (Urin/blut/haare)(toxikologische befunde) - Medizinische Fremdauskünfte (hausarzt,psychiater etc.) zsmfassung Seite 7 - Medizinische Fremdauskünfte (hausarzt,psychiater etc.) - Zusatzuntersuchung (Verkehrspsychologie/ Fahrprüfung..) Gesamtbeurteilung & Empfehlung an StVA ALLGEMEINER Gutachtensaufbau: 1. Einleitungsteil - Adressat & Briefkopf des Verfassers/der begutachtenden Institution - Betreff mit Angabe des Aktenzeichens, der Fallnummer, Geburtsdatum & Name des Probanden - Einleitender Satz mit Angabe, Wer hat den Auftrag erteilt und Wann und Was soll begutachtet werden - Angabe, auf welchen Grundlagen das →Begutachtungsgrundlage 2. Aktenauszug zu Umständen/Sachverhalt und eigene Befunde - Fallumstände/Sachverhalt/Vorgeschichte aus Verfahrensakte; Administrative Informationen, Zeugnisse, Arztbriefe, Einlassungen des Probanden etc. - Ergebnisse EIGENER Untersuchungen → Interview; Haaranalyse, Urinscreening, Blutentnahme… - Auszüge aus Arztbriefen, Zeugnissen, Suchtberatung etc, (sofern selbst eingeholt und kein Akteninhalt) 3. Gutachtensteil - Gutachterliche Schlussfolgerung - Vtl. Zusammenfassung/zusammenfassende Beantwortung der Frage - Unterschriften und Funktion = Kompetenz - Wichtige Hinweise 4. Anhang - Mögl. Untersuchungsbefunde - Toxikologisches Gutachten Beurteilung - Interpretativ, bewertend, schlussfolgernd auf Basis des Expertenwissens begründet - Interpretation und Argumentation bei Vorgeschichte und Befunde - Bei vergangenen Gutachen- bezug auf diese Informationen - Nachvollziehbar & schlüssig - Sprache für laien verständlich - Kurze zsmfassung des vorfalls & der zur diskussion stehenden punkte - Neue aspekte aus dem Untersuchungsteil einführen - Kurze zsmfassung wesentlicher befunde& Bewertungen - Abschl.zsmfassung Schlussfolgerung-> fahreignung gegeben/nicht gegeben/auflagen.. Anforderungen an ein Gutachten - Vollständig = Identitätsprüfung; Anamnese (sozial/verkehrstechnisch/medizinisch), Vorakten, Kenntnis des veranlassenden Ereignisses, Gutachten als ergebnis einer umfassenden begutachtung - Nachvollziehbar= Erklärung medizinischer Zusammenhänge, Verständlich machen, Einheitliche nomenklatur (bsp. Immer der selbe name für eine fachliche bezeichnung, zielpublikum im auge behalten -> Empirie vs. normativismus - Schlüssig= wiederspruchsfrei, stringenz in der argumentation, schlussfolgerung/beantwortung der behördlichen fragestellungen Wiedererteilung und Auflagen (als mögl. folge des Gutachtens) - Auflage als Nebenbestimmung zu einer Verfügung - Verhältnismäßigkeit wichtig - Unterliegen derselben Prüfung wie die gutachterlihe Beurteilung der fahreignung Verkehrsmedizinische Relevanz von Auflagen - Unterstützung & Kontrolle eriner anhaltenden Verhaltensänderung in bezug auf substanzen - Kontrolle von erkranungen im langzeitverlauf - Kontrolle der therapiecompliance - Kompensation von defiziten Charakterliche fahreignungsmängel - Rücksichtsloses Verhalten= Zweifel an Fahreignung - Wiederholte straßendelikte= gesetzich vermutetes fehlen der fahreignung Bsps: Bei schweren Einschränkungen wie hier wird eine zusätzliche Beurteilung durch spezialisierte Verkehrsmediziner (Stufe 4) notwendig, um die Fahreignung abschließend zu bewerten. 10. Vorlesung- Lebensaltersschätzung; Lebende 4 Inhalt: 1. Rechtlche Fragestellungen 1.1 Strafrecht 1.2 Sexualstrafrecht 1.3 Asylrecht 1.4 Sozialversicherungsrecht 1. Rechtliche Fragestellungen- Altersgrenzen Wann werden forensische Altersschätzungen durchgeführt? - Personen die im Ausland gebohren sind - Personen deren Geburstdatum nichts zweifelsfrei dokumentiert ist - Personen deren Alter in einem juristischen Verfahren relevant wird ≤≥ 1.1 im Strafverfahren - Strafmündigkeit ≥ 10 J - Strafmaß ≥ 15J-1J ≥ 16J bis 4J - Jugendstrafrecht/ Erw. Strafrecht ≥18J - StGB, Art 61: Maßnahmen für junge Erwachsene < 25J 1.2. Sexualstrafrecht 1.3. Asylrecht zsmfassung Seite 8 Die Altersschätzung wurde in der Schweiz harmonisiert Wird hauptsächlich im Asyl aber auch im JStG eingesetzt Hauptsächlich im Asylbereich JStG geringer Einsatz 2. Methoden Inhalt 1. Körperliche Entwicklung 1.1 Wachstum 1.2. sexuelle Reife 1.3 Relevante Erkrankungen 1.4 Zahnentwicklung 2. Röntgenverfahren 1.1. linke Hand 1.2. Schlüsselbein 3. Biochemische Methoden 3.1 Rezemisierungsgrad der Asaparaginsäure 4. Biomarker 4.1 DNA 1.Körperliche Entwicklung Gewisse körperliche Entwicklungen laufen sehr einheitlich ab -> können gut zur Altersschätzung genutzt werden ABER: es gibt Unterschiede in Geschlecht & Ethnie und sozioökonomische Einflüsse spielen eine Rolle (z.b. Hungerphasen) ! Generell kann nur eine Altersschätzung keine Altersbestimmung vorgenommen werden Vorgehen/Methodik - Körperliche Untersuchung - Zahnärzliche Untersuchung - Röntgenuntersuchung LINKE Hand - Radiologische Untersuchung der Schlüsselbein-Brustbeingelenke (CT) 1.1 Veränderungen im Wachstum -> nur bis zum Abschluss des Wachstums beurteilbar Weitere Körperliche Untersuchungen - Anamnese (Erkreanung/Trauma/Medikamente/Schwangerschaft) - Anthropometrische Maße (Größe/Gewicht/Körperbau) 1.2.- sexuelle Reifezeichen - Äußerlich erkennbare sexuelle Reifezeichen !Große Schwankungsbreite -> ungenau dazu noch persönliche Integrität/Schmerzgrenze => obsolet & entbehrlich 1.4 Relevante Erkrankungen - Schilddrüsen-Überfunktion Beschleunigte Knochenreifung -> Überschätzung des Alters - Wachstumsstörung Minderwuchs (< 1.50 bei Männern/1.40 bei Frauen) Riesenwuchs Störung der sexuellen Reifung - Pubertas praecox - Pubertas tarda 1.4 Zahnärztliche Untersuchung Bis Abschluss des Zahnwechsels (Michzähne-richtige Zähne) hohe Diagnostische Sicherheit Nach Abschluss wird das Alter Anhand der Mineralisation der Wurzeln der (Weisheits -) zähne ermittelt 2.1 Röntgenuntersuchung der linken Hand 2.2 Schlüsselbein zsmfassung Seite 9 2.2 Schlüsselbein Die Versch. Methoden der Altersschätzung Das Mindestalter ergibt sich aus dem größten minimalen Alter aller Untersuchungen Mindestalter kleiner 18-> minderjährigkeit möglich; Höchstalter kleiner 18 relativ sivher minderjährig, Mindestalter höher 18 relativ sicher volljährig Analyse Graphik Körperliche Entwicklung: mit ca. 16 im letzten Entwicklungsstadium angekommen verläuft relativ stetig ab 12 bis 16 Bsp Weisheitszähne: dienen ab ca. 13 als Altersmerkmal (Kronenbildung abgeschlossen oder Weisheitszähne noch in der Bildung); bis ü 23 noch aussagekräftig in ihrer entwicklung ABER z.b. mit 17 können sich Weisheitszähne in sehr unterschiedlichen Stadien befinden sodass kein guter Rückschluss gezogen werden kann Hand-Röntgen: schon bei Kindern erkennbar; ab ca. 12 Entwicklungsveränderung Entwicklung ca. mit 18 abgeschlossen (danach alterschätzung schwierig) Schlüsselbein-CT: Entwicklungsstart zwischen 14 1/2 und 16 dann Altersschätzung bis nach 22 mögl. Höchstes akutelles Mindestalter Selbst angabe 3.1 Razemisierungsgrad von Asparaginsäure im Dentin Alterssschätzung im Rentenverfahren Bsp: 4. Biomarker Alters-Biomarker: Molekulare und Zelluläre Biomarker - Telomerlänge - Omics-Biomarker (molekularbiologische Methoden: genomics, transcriptomics, proteomics, metabolomics…) - Biophysikalische Marker - Blutbasierte Marker Bildbasierte Altersmarker - z.b face age; retinal age.. 4.1 DNA Telomerlänge Telomere= am Ende jedes Chromosomenarms, mit Rückläufigen Schlaufen am Ende Mit jeder Zellteilung werden die Telomere kürzer (um ca. 50 -150 Basenpaare) -> Unterschreitet die Länge ein (kritisches) Minimum kann sich die Zelle nichtmehr teilen-> Zelltod => Telomerlänge= Altersmaß DNA- Methylierung - DNA-Methylierung: aktuell der effizienteste Biomarker für die molekulargenetische Altersschätzung - Auch verwendbar für die Unterscheidung von Gewebetypen Kombination verschiedener Marker notwendig Mittlere Vorhersagefehler +/- 3,07 Jahre (steigt mit Lebensalter d.h umso jünger umso genauer) Rechtlich- Altersschätzung mittels DNA Phänotypisierung= Analyse spezieller DNA-Marker um aus einer Spur Erkenntnisse über äußerlich sichtbare Merkmale des Spurenlegers zu gewinnen zsmfassung Seite 10 ZSMFASSUNG - !Altersschätzung nicht Feststellung Berücksichtigung: - Äußere Einflüsse: sozioökonomisch; Ethnie - Unsicherheitsbereiche: verlässliche Angabe bezüglich Mindesalter(das höchste der Prüfbaren entwicklungsstände); relevante Altersgrenzen - Aktuelles Verfahren basiert auf der Untersuchung von 3 Systemen: - Körperliche Entwicklung - Skelettale Entwicklung (Handröntgen ggf. schlüsselbein CT) - Zahnentwicklung (OPG) Zu beachten: Strahlenbelastung; diskontinuierliche Entwicklung (Entwicklungsstufen) zsmfassung Seite 11

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