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KÖST FRAGEN VON VORTRAGENDEN 1. Was versteht man unter dem Durchgriffsprinzip? Wo findet es Anwendung? a. Durchgriffsprinzip (Transparenzprinzip): Dieses Prinzip besagt, dass steuerliche Belastungen nicht auf Gesellschaftsebene, sondern direkt bei den Gesellschaf...
KÖST FRAGEN VON VORTRAGENDEN 1. Was versteht man unter dem Durchgriffsprinzip? Wo findet es Anwendung? a. Durchgriffsprinzip (Transparenzprinzip): Dieses Prinzip besagt, dass steuerliche Belastungen nicht auf Gesellschaftsebene, sondern direkt bei den Gesellschaftern ansetzen. Es wird angewandt, um die wirtschaftliche Identität der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter als Einheit zu behandeln, besonders in der Einkommenssteuer (ESt) bei Personengesellschaften (z.B., KG, OG). b. Anwendung: Vor allem bei Personengesellschaften, die keine eigene Steuersubjektivität besitzen und deren Gewinn direkt bei den Gesellschaftern besteuert wird. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen hingegen dem Trennungsprinzip. 2. Bei welchen Prinzipien unterscheiden sich ESt und KÖSt? a. ESt (Einkommenssteuer) und KÖSt (Körperschaftsteuer) unterscheiden sich insbesondere in: b. Besteuerungsobjekt: ESt bezieht sich auf natürliche Personen, während KÖSt für juristische Personen (z.B., Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs) gilt. c. Prinzip der Gewinnverteilung: ESt folgt teilweise dem Durchgriffsprinzip (bei Personengesellschaften), während die KÖSt das Trennungsprinzip anwendet, bei dem die Gesellschaft selbst als Steuersubjekt gilt, und die Gewinne erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter als Kapitaleinkünfte besteuert werden. 3. Wie heißen die Organe einer GmbH? Die Organe einer GmbH sind: a. Geschäftsführer: Verwalten das operative Geschäft der GmbH. b. Gesellschafterversammlung: Beschlussfassungsorgan, in dem die Gesellschafter zusammenkommen, um wichtige Entscheidungen zu treffen. c. Aufsichtsrat (falls erforderlich): Kontrollorgan zur Überwachung der Geschäftsführung, vorgeschrieben ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl. 4. Wie heißen die Organe einer AG? Die Organe einer AG sind: a. Vorstand: Führt die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft. b. Aufsichtsrat: Überwacht und berät den Vorstand. c. Hauptversammlung: Versammlung der Aktionäre, die wichtige Entscheidungen (z.B., Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat) trifft. 5. Welches Organ vertritt die GmbH nach Außen? Die Geschäftsführer vertreten die GmbH nach außen. Sie sind das operative Organ, das die Geschäfte der GmbH führt und nach außen hin rechtswirksam handelt. 6. Welches Organ vertritt die AG nach Außen? Der Vorstand vertritt die AG nach außen. Er führt die Geschäfte und repräsentiert die Aktiengesellschaft gegenüber Dritten. 7. Ist eine Fremdorganschaft bei einer GmbH möglich? Ja, eine Fremdorganschaft ist bei einer GmbH möglich. Das bedeutet, dass auch externe Personen, die keine Gesellschafter der GmbH sind, als Geschäftsführer bestellt werden können. 8. Welchem Grundsatz müssen Vertragsverhältnisse zwischen Körperschaft und Gesellschafter entsprechen? Erläutern Sie diesen Grundsatz. Vertragsverhältnisse zwischen der Körperschaft und den Gesellschaftern müssen dem „Fremdvergleichsgrundsatz“ entsprechen. Das bedeutet, dass Verträge zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden müssen, wie sie auch mit fremden Dritten abgeschlossen würden. Dieser Grundsatz soll verhindern, dass Gesellschafter durch unangemessene Vorteile die Steuerlast der Gesellschaft mindern. 9. Was ist bei der KÖSt mit erster und zweiter Besteuerungsebene gemeint? a. Die erste Besteuerungsebene betrifft die Besteuerung der Gewinne auf Gesellschaftsebene mit der Körperschaftsteuer (25%). b. Die zweite Besteuerungsebene erfolgt, wenn die nach KÖSt besteuerten Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, was zu einer Kapitalertragsteuer (27,5%) auf die Dividenden führt. 10. Wie werden Ausschüttungen an den Gesellschafter besteuert? Ausschüttungen an Gesellschafter (Dividenden) werden mit einer Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5% besteuert. 11. Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH? Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 35.000 Euro. Bei einer Gründung im vereinfachten Verfahren kann zunächst ein geringeres Kapital von 10.000 Euro eingebracht werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 12. Wie hoch ist das Mindestgrundkapital einer AG? Das Mindestgrundkapital einer AG beträgt 70.000 Euro. 13. Was ist der Unterschied zwischen laufenden Gewinnen und Substanzgewinnen? Laufende Gewinne sind die regelmäßig erzielten Gewinne aus der Geschäftstätigkeit (z.B., Umsätze abzüglich der Kosten). 14. Substanzgewinne entstehen aus dem Verkauf von Vermögenswerten, wie z.B. der Veräußerung von Betriebsvermögen, und stellen einmalige Erträge dar. 15. Was ist das Einkommen? Das Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, den eine natürliche oder juristische Person innerhalb eines Veranlagungszeitraums erzielt, abzüglich der gesetzlich zulässigen Abzüge und Freibeträge. 16. Erklären Sie die unbeschränkte Steuerpflicht. Wer fällt darunter? Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben. Sie unterliegen mit ihrem gesamten Welteinkommen der Steuerpflicht in Österreich. 17. Nennen Sie Beispiele für juristische Personen des privaten Rechts. Beispiele sind GmbHs, AGs, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. 18. Unter welchen Voraussetzungen sind ausländische juristische Personen in Österreich unbeschränkt KÖSt-pflichtig? Ausländische juristische Personen sind in Österreich unbeschränkt KÖSt- pflichtig, wenn sie in Österreich ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung haben. 19. Erklären Sie die beschränkte Steuerpflicht der ersten Art. Wer fällt darunter? Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung in Österreich haben, aber inländische Einkünfte (z.B., aus Vermietung, Verpachtung oder Betriebsstätten) erzielen. 20. Wann beginnt und endet die Steuerpflicht? Die Steuerpflicht beginnt mit der Gründung bzw. dem Eintrag der Körperschaft in das Firmenbuch und endet mit der Löschung aus dem Firmenbuch oder der Beendigung der Liquidation. 21. Hat die Einstellung der Geschäftstätigkeit bzw. die Eröffnung eines Konkursverfahrens Auswirkungen auf die persönliche Steuerpflicht? Nein, die Insolvenz einer Körperschaft hat keine direkte Auswirkung auf die persönliche Steuerpflicht der Gesellschafter oder Geschäftsführer. 22. Nennen Sie ein Beispiel für nach § 5 befreite Körperschaften. Beispiele für nach § 5 KStG befreite Körperschaften sind gemeinnützige Vereine, politische Parteien, Kammern und kirchliche Einrichtungen. 23. Was hat eine Befreiung nach § 5 zur Folge? Eine Befreiung nach § 5 KStG bedeutet, dass diese Körperschaften keiner Körperschaftsteuer unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit oder einen anderen Befreiungstatbestand erfüllen. 24. Gibt es auch KÖSt-Befreiungen außerhalb des KStG? Ja, es gibt auch KÖSt-Befreiungen, die außerhalb des KStG geregelt sind, z.B. in internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder in anderen nationalen Gesetzen wie dem Umgründungssteuergesetz. 25. Wie wird das Einkommen ermittelt? Das Einkommen einer Körperschaft wird ermittelt, indem der Gesamtbetrag der Einkünfte aus allen Einkunftsarten gemäß EStG zusammengefasst und um steuerfreie Einnahmen sowie abzugsfähige Aufwendungen bereinigt wird. 26. Ein Gesellschafter/Geschäftsführer erhält einen Geschäftsführer-Bezug – welche Einkünfte können diese bei ihm darstellen? Der Geschäftsführer-Bezug kann als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG) oder bei einem beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) gelten. 27. Ein Gesellschafter (natürliche Person) erhält eine Gewinnausschüttung – welche Einkünfte stellen diese bei ihm dar? Gewinnausschüttungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG) und unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5%. 28. Was bedeutet „Typenvergleich“? Wo ist dieser anzustellen? Der Typenvergleich dient der Bestimmung, ob eine ausländische Körperschaft mit einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, um die Steuerpflicht nach dem KStG festzustellen. 29. Wie werden Substanzgewinne im Zusammenhang mit § 10 besteuert? Substanzgewinne, wie etwa Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen, sind in bestimmten Fällen gemäß § 10 KStG steuerfrei, wenn die Beteiligung bestimmte Voraussetzungen erfüllt (internationales Schachtelprivileg). 30. Wie werden Substanzverluste im Zusammenhang mit § 10 steuerlich behandelt? Substanzverluste aus Beteiligungen, die unter das internationale Schachtelprivileg fallen, sind steuerlich nicht abzugsfähig. 31. Können Vereine das internationale Schachtelprivileg in Anspruch nehmen? Nein, Vereine können das internationale Schachtelprivileg nicht in Anspruch nehmen, da sie in der Regel keine Kapitalgesellschaften sind. 32. Was ist der Unterschied zwischen horizontalem und vertikalem Verlustausgleich? Der horizontale Verlustausgleich erfolgt innerhalb derselben Einkunftsart (z.B., mehrere betriebliche Einkünfte), während der vertikale Verlustausgleich zwischen unterschiedlichen Einkunftsarten (z.B., betriebliche und außerbetriebliche Einkünfte) erfolgt. 33. Welchen Verlustausgleich können Kapitalgesellschaften nicht haben? (Warum nicht?) Kapitalgesellschaften können keinen vertikalen Verlustausgleich vornehmen, da sie nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen können. 34. Was ist der Unterschied zwischen § 7 Abs 3 und § 7 Abs 2 Körperschaften? Nennen Sie Beispiele für § 7 (2) und § 7 (3) Körperschaften! § 7 Abs 2 Körperschaften sind in der Regel gewerbliche Kapitalgesellschaften, während § 7 Abs 3 Körperschaften besondere Körperschaften wie gemeinnützige Vereine umfassen. 35. Unter welchen Voraussetzungen kann außerbetriebliches Vermögen bei einer Kapitalgesellschaft vorliegen? Außerbetriebliches Vermögen kann vorliegen, wenn die Kapitalgesellschaft nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände besitzt, die nicht direkt für den Geschäftsbetrieb verwendet werden. 36. Was versteht man unter einer (offenen) Einlage? Eine offene Einlage ist die Zuführung von Eigenkapital durch Gesellschafter, die in der Bilanz der Gesellschaft erfasst wird. 37. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich bei der Einlage eines Wirtschaftsgutes in eine Kapitalgesellschaft? (sowohl auf Gesellschafts- als auch auf Gesellschafterebene) Auf Gesellschaftsebene kann die Einlage zu Abschreibungen und höheren Steuerabzügen führen. Auf Gesellschafterebene bleibt die Einlage in der Regel steuerneutral, sofern keine stillen Reserven aufgedeckt werden. 38. Was versteht man unter verdeckten Einlagen? Verdeckte Einlagen sind Vermögensvorteile, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zuführt, ohne dass eine offizielle Einlage oder Gegenleistung erfolgt (z.B., Nutzung privater Güter für die Gesellschaft ohne Berechnung). 39. Was sind Nutzungseinlagen? Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Nutzungseinlagen liegen vor, wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft Gegenstände oder Rechte zur Nutzung überlässt, ohne ein entsprechendes Entgelt zu verlangen. Steuerlich können hier verdeckte Einlagen vorliegen, was zu einer höheren Steuerlast bei der Gesellschaft führt. 40. Bewirken Einlagen eine Gewinnerhöhung bei der GmbH? Nein. Einlagen erhöhen nicht den Gewinn einer GmbH, da es sich um Eigenkapital handelt. Einlagen zählen nicht zu den Erträgen, sondern stellen eine Kapitalzuführung dar. 1. Was ist bei einer Darlehensgewährung eines Gesellschafters an seine Gesellschaft zu beachten? Bei der Darlehensgewährung eines Gesellschafters an die GmbH sind die Zinsen grundsätzlich als Betriebsausgaben der Gesellschaft abziehbar. Wichtig: Es muss ein marktüblicher Zinssatz vereinbart werden, um steuerliche Probleme (insbesondere verdeckte Gewinnausschüttung) zu vermeiden. 2. Was ist bei einer Darlehensgewährung einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter zu beachten? 3. Wenn die Gesellschaft an ihren Gesellschafter ein Darlehen gewährt, muss ebenfalls ein marktüblicher Zinssatz vereinbart werden, um steuerliche Risiken wie eine verdeckte Ausschüttung zu vermeiden. Der Darlehensbetrag darf nicht als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden. 4. Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen? 5. Echte Mitgliedsbeiträge sind Zahlungen, die zur Finanzierung des Vereinszwecks dienen und nicht mit einer Leistung des Vereins in Zusammenhang stehen. Unechte Mitgliedsbeiträge sind Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer Leistung des Vereins oder einer Rückzahlung stehen, etwa wenn der Beitrag als Entgelt für eine bestimmte Dienstleistung gezahlt wird. 6. Was sind Einlagenrückzahlungen? 7. Einlagenrückzahlungen sind Rückflüsse von Eigenkapital an die Gesellschafter. Dies geschieht oft im Zusammenhang mit einer Verkürzung des Eigenkapitals der Gesellschaft und wird in der Regel nicht als steuerpflichtige Ausschüttung behandelt. 8. Welche Steuerauswirkungen können sich durch eine Einlagenrückzahlung ergeben? 9. Eine Einlagenrückzahlung führt auf Gesellschafterebene nicht zu einer Besteuerung, da es sich nicht um eine Gewinnausschüttung handelt. Es kann jedoch zu einer Vermögensminderung auf der Gesellschaftsebene führen und die Höhe der steuerlichen Einlage des Gesellschafters verändert sich. 10. Kann die Körperschaft immer wählen, ob sie eine steuerliche Ausschüttung oder eine Einlagenrückzahlung vornimmt? 11. Nein. Eine Körperschaft kann nicht willkürlich entscheiden, ob sie eine Ausschüttung oder Einlagenrückzahlung vornimmt. Es hängt vom rechtlichen Kontext ab, ob eine Zahlung als Ausschüttung (Gewinnbeteiligung) oder als Einlagenrückzahlung (Kapitalrückfluss) qualifiziert wird. 12. Was sind die Steuerwirkungen einer Einlagenrückzahlung auf Ebene des Gesellschafters? 13. Eine Einlagenrückzahlung ist auf Ebene des Gesellschafters steuerfrei, da es sich um eine Rückzahlung seines Eigenkapitals handelt. Es handelt sich nicht um eine Gewinnausschüttung. 14. Was besagt die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 KStG? 15. Die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 KStG ermöglicht eine Steuerbefreiung für Einkünfte aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. mindestens 10% Beteiligung und der Gewinn aus der Beteiligung muss im Ausland erzielt werden. 16. Was ist eine internationale Schachtelbeteiligung? (Welche Wirkungen hat diese?) Eine internationale Schachtelbeteiligung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft mindestens 10% der Anteile an einer ausländischen Gesellschaft hält und diese Beteiligung im Einklang mit den Vorschriften des internationalen Schachtelprivilegs steht. Die Einkünfte aus dieser Beteiligung können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein. 17. Muss bei einem internationalen Schachtelprivileg zwischen dem ausländischen Staat und Österreich eine umfassende Amtshilfe bestehen? Ja. Das internationale Schachtelprivileg setzt in der Regel voraus, dass zwischen dem ausländischen Staat und Österreich eine umfassende Amtshilfe im Bereich der Steuererhebung und Steuertransparenz besteht, z.B. durch ein Doppelbesteuerungsabkommen. 18. Was bedeutet die Option zur Steuerpflicht gem. § 10 Abs 3 KStG? 19. Die Option zur Steuerpflicht nach § 10 Abs 3 KStG ermöglicht es einer Kapitalgesellschaft, sich freiwillig der Körperschaftsteuer zu unterwerfen, auch wenn sie grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit ist (z.B. bestimmte Non-Profit-Organisationen). 20. Kann die Option immer ausgeübt werden? 21. Nein. Die Option kann nicht immer ausgeübt werden. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. 22. Was ist bei Wertminderungen im Zusammenhang mit internationalen Schachtelbeteiligungen zu beachten? 23. Wertminderungen von internationalen Schachtelbeteiligungen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie auf einer dauerhaften Wertminderung basieren und nach den geltenden steuerlichen Bestimmungen als verlustverursachend anerkannt werden. 24. Nennen Sie ein Beispiel für eine direkte verdeckte Ausschüttung! 25. Eine direkte verdeckte Ausschüttung könnte z.B. ein überhöhter Darlehenszins an die Gesellschafter sein, der im Verhältnis zum Marktzinssatz unüblich hoch ist und der den Gewinn der Gesellschaft nicht mehr realistisch widerspiegelt. 26. Nennen Sie ein Beispiel für eine indirekte verdeckte Ausschüttung! 27. Eine indirekte verdeckte Ausschüttung könnte in der Vermietung von Immobilien an die Gesellschaft zu überhöhten Preisen liegen, wobei der Gesellschafter als Vermieter auftritt und dadurch einen übermäßigen Gewinn erzielt. 28. Können verdeckte Ausschüttungen rückgängig gemacht werden? 29. Ja, verdeckt geleistete Ausschüttungen können unter bestimmten Voraussetzungen korrigiert oder rückgängig gemacht werden, etwa durch eine Nachversteuerung der ausgezahlten Beträge. 30. Aus welcher Kapitalposition erfolgt eine Ausschüttung? 31. Eine Ausschüttung erfolgt grundsätzlich aus dem Gewinn der Gesellschaft (aus dem Bilanzgewinn), der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. 32. Nennen Sie 3 Bestimmungen des EStG, die auch für die KÖSt maßgebend sind! a. § 6 EStG (Betriebsvermögen) b. § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung) c. § 10 EStG (Beteiligungsertragsbefreiung) 33. Ein Gesellschafter (nat. Person) erhält eine Gewinnausschüttung – welche Einkünfte stellen diese bei ihm dar? 34. Eine Gewinnausschüttung stellt für den Gesellschafter (nat. Person) Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, die grundsätzlich der Kapitalertragsteuer unterliegen. 35. Was ist der Unterschied zwischen Einlage im Sinne des EStG und Einlage im Sinne des KStG? 36. Eine Einlage im Sinne des EStG bezieht sich auf eine Steuerminderung bei natürlichen Personen, während eine Einlage im Sinne des KStG eine Kapitalzuführung in eine Körperschaft darstellt, die nicht zu einer Gewinnausschüttung führt. 37. Kann das Beteiligungsausmaß beim internationalen Schachtelprivileg auch mittelbar erreicht werden? 38. Ja. Das Beteiligungsausmaß beim internationalen Schachtelprivileg kann auch mittelbar erreicht werden, z.B. wenn die Kapitalgesellschaft durch eine Tochtergesellschaft an der ausländischen Gesellschaft beteiligt ist. 39. Nennen Sie die Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung! Eine verdeckte Ausschüttung liegt vor, wenn eine Zahlung oder ein Vorteil an den Gesellschafter gewährt wird, die nicht marktkonform ist und die Gesellschaft dadurch versteckte Gewinne an den Gesellschafter ausschüttet. Es müssen also verdeckte Zahlungen vorliegen, die nicht ordnungsgemäß in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet sind. 41. Was sind die Rechtsfolgen einer verdeckten Ausschüttung bei der Körperschaft? Die Rechtsfolgen einer verdeckten Ausschüttung bei der Körperschaft bestehen darin, dass die Zahlungen als Betriebsausgaben abgezogen werden, jedoch aufgrund der verdeckten Ausschüttung die Körperschaftsteuer nachträglich erhöht werden muss. Es erfolgt eine Nachversteuerung der Ausschüttung als fiktive Ausschüttung. Diese Zahlungen können als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden, was zu einer Nachzahlung der Körperschaftsteuer führt. 42. Was sind die Rechtsfolgen einer verdeckten Ausschüttung beim Gesellschafter? Die Rechtsfolgen für den Gesellschafter bestehen darin, dass eine verdeckte Ausschüttung als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt wird und Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Diese Ausschüttungen sind steuerpflichtig und werden mit der KESt von 27,5 % besteuert, wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist. 43. Wenn es aufgrund eines Rechenfehlers zu einer überhöhten Zahlung an den Gesellschafter gekommen ist – liegt hier eine verdeckte Ausschüttung vor? Wenn nein, warum nicht? Ein Rechenfehler führt grundsätzlich nicht zu einer verdeckten Ausschüttung, da es sich um einen unbeabsichtigten Fehler handelt. Eine verdeckte Ausschüttung setzt eine bewusste, nicht marktkonforme Zahlung oder Vorteilnahme voraus. Ein Fehler ohne Absicht stellt keine verdeckte Ausschüttung dar, solange keine Überzahlung als absichtliche und unangemessene Vergütung oder Zahlung zu erkennen ist. 44. Wem werden die verdeckten Ausschüttungen als Einkünfte zugerechnet? Verdeckte Ausschüttungen werden dem Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen zugerechnet, auch wenn sie nicht offiziell als Ausschüttung deklariert wurden. Diese Einkünfte unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt). 45. Wie ist vorzugehen, wenn die Gesellschaft die KESt trägt? (Es wird keine Forderung an den Gesellschafter in die Bilanz eingestellt) Wenn die Gesellschaft die KESt trägt, bedeutet dies, dass die Gesellschaft die Steuerlast übernimmt und die Kapitalertragsteuer (KESt) auf die verdeckte Ausschüttung selbst abführt. Keine Forderung an den Gesellschafter wird in die Bilanz eingestellt, da die Steuer bereits abgeführt wurde. Die Gesellschaft darf die KESt nicht als Betriebsausgabe abziehen, sondern muss die Nachversteuerung als verdeckte Ausschüttung nachträglich korrigieren. 46. Nennen Sie 3 Abzugsverbote a. Fremdübliche Gehälter: Bei überhöhten Gehältern von Gesellschaftern oder Geschäftsführern. b. Bußgelder und Strafzahlungen: Diese sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. c. Abzugsverbot für steuerfreie Einnahmen: Zum Beispiel Einnahmen, die unter eine steuerfreie Befreiung fallen, wie z.B. bestimmte Förderungen. 47. Was sind nicht abzugsfähige Personensteuern in der KÖSt? Nicht abzugsfähig sind alle Personensteuern, die nicht unmittelbar mit der Erzielung der Einkünfte zusammenhängen, z.B. Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer für privat verursachte Ausgaben. 48. Was ist beim Abzugsverbot in Zusammenhang mit Managergehältern zu beachten? Managergehälter sind nur dann abzugsfähig, wenn sie marktüblich sind und einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Überhöhte Gehälter gelten als verdeckte Ausschüttung und sind nicht als Betriebsausgabe abziehbar. 49. Sind ausschüttungsbedingte Fremdfinanzierungskosten abzugsfähig? Nein. Ausschüttungsbedingte Fremdfinanzierungskosten (z.B. Zinsen auf Kredite, die zur Finanzierung von Ausschüttungen verwendet werden) sind gemäß § 20 KStG nicht abzugsfähig. Diese Kosten gelten als steuerlich irrelevant, da sie nicht direkt mit der Betriebserzielung in Zusammenhang stehen. 50. Wie sind Wertminderungen auf Beteiligungen zu behandeln? Wertminderungen auf Beteiligungen sind grundsätzlich abzugsfähig, wenn sie aufgrund einer dauerhaften Wertminderung eingetreten sind und der Wertverlust objektiv nachgewiesen werden kann. Die Wertminderung kann entweder als Betriebsausgabe verbucht oder nach den steuerlichen Vorschriften als Abschreibung geltend gemacht werden. 51. In welchen Fällen besteht ein gänzliches Abzugsverbot für TWA und Veräußerungsverluste? Ein Abzugsverbot für TWA (teilweise wertlose Aktiva) und Veräußerungsverluste besteht, wenn die Beteiligung an einer Gesellschaft durch einen Beteiligten des Unternehmens über 10 % des Gesellschaftskapitals gehalten wird. Veräußungsverluste in diesem Zusammenhang können nicht abgezogen werden, da es sich um verdeckte Ausschüttungen handeln könnte. 52. Was ist die wichtigste Sonderausgabe bei Körperschaften? Die wichtigste Sonderausgabe bei Körperschaften ist die Spende an gemeinnützige Organisationen. Diese Spenden können als steuerliche Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. 53. Nennen Sie die Voraussetzungen für den Verlustvortrag Die Voraussetzungen für den Verlustvortrag sind: a. Der Verlust muss aus einem steuerpflichtigen Betrieb resultieren. b. Der Verlust kann auf künftige Jahre vorgetragen werden, um mit zukünftigen Gewinnen verrechnet zu werden. c. Der Verlustvortrag muss innerhalb der Rechtsvorschriften des KStG geltend gemacht werden. 54. In welcher Form/Höhe ist der Verlustabzug möglich? Der Verlustabzug ist grundsätzlich als Verrechnung mit künftigen Gewinnen möglich. Der Verlust kann unbegrenzt auf die kommenden Jahre vorgetragen werden, es gibt jedoch Restriktionen in Bezug auf den Betrag und die Höhe, die je nach Jahr und Einkommenssituation variieren können. 55. Was ist ein Mantelkauf? Was sind die steuerlichen Folgen? Ein Mantelkauf bezeichnet den Erwerb einer Kapitalgesellschaft, die keine oder nur geringwertige Aktiva enthält, aber eine steuerliche Verlustvortragsposition besitzt. Der Kauf eines „Mantels“ ermöglicht es dem Käufer, diese Verlustvorträge in künftigen Jahren steuerlich zu nutzen. Es gibt jedoch steuerliche Regelungen, die solche Transaktionen überwachen, um Steuervermeidungsstrategien zu verhindern. 56. Voraussetzungen für die Bildung einer Gruppe Die Bildung einer Körperschaftsteuer-Gruppe setzt voraus, dass eine Muttergesellschaft eine beherrschende Stellung über eine oder mehrere Tochtergesellschaften ausübt, was in der Regel durch die finanzielle Eingliederung (mindestens 50% der Anteile) erfolgt. Zudem muss eine einheitliche Leitung bestehen. 57. Wer kommt als Gruppenmitglied in Betracht? Als Gruppenmitglied kommt eine Körperschaft in Betracht, die in Österreich ansässig ist und eine finanzielle Eingliederung in die Muttergesellschaft aufweist. Zudem muss die Körperschaft unter der einheitlichen Leitung der Muttergesellschaft stehen. 58. Muss die finanzielle Eingliederung zwischen beteiligter Körperschaft und Beteiligungskörperschaft unmittelbar bestehen? Ja, die finanzielle Eingliederung muss in der Regel unmittelbar bestehen, d.h., die Muttergesellschaft muss direkt mehr als 50% der Stimmrechte an der Tochtergesellschaft halten. 59. Inhaltserfordernisse eines Gruppenantrags Der Gruppenantrag muss die vollständigen Angaben zur Muttergesellschaft und den zugehörigen Tochtergesellschaften enthalten. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass eine finanzielle Eingliederung und eine einheitliche Leitung vorliegen. Des Weiteren müssen der Besteuerungszeitraum sowie die genaue Gruppenzusammensetzung angegeben werden. 60. Ergebniszurechnung inländischer Gruppenmitglieder Die Gewinne und Verluste von inländischen Gruppenmitgliedern werden vollständig der Muttergesellschaft zugerechnet, d.h., die Muttergesellschaft versteuert die Gesamtergebnisse der Gruppe. 61. Ergebniszurechnung ausländischer Gruppenmitglieder Bei ausländischen Gruppenmitgliedern erfolgt die Ergebniszurechnung grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem Einkünfte in Österreich erzielt werden (z.B. durch Betriebsstätten oder Einkünfte aus inländischen Quellen). 62. Vorgruppen- und Außergruppenverluste a. Vorgruppenverluste entstehen bei einem Gruppenmitglied vor der Aufnahme in die Gruppe und können nicht in die Gruppe eingebracht werden. b. Außergruppenverluste entstehen nach der Bildung der Gruppe und können nur unter bestimmten Bedingungen mit anderen Gruppenmitgliedern verrechnet werden. 63. MiKÖ und Gruppen Die Mindestkörperschaftsteuer (MiKÖ) ist auch für Körperschaften, die Teil einer Gruppe sind, relevant. Wenn eine Körperschaft in der Gruppe keinen Gewinn erzielt, ist sie dennoch verpflichtet, die MiKÖ zu zahlen, da sie auf dieser Grundlage berechnet wird. 64. Zusatzsteuer Die Zusatzsteuer bezieht sich auf Steuerpflichten, die nachträglich fällig werden, wenn die steuerlichen Regelungen für eine Körperschaft oder eine Gruppe nicht korrekt angewendet wurden, wie z.B. durch unrechtmäßige Steuervergünstigungen. 65. Mindeststeuer und ihre Höhe Die Mindeststeuer (MiKÖ) beträgt grundsätzlich 1.750 EUR jährlich, jedoch können Körperschaften unter bestimmten Umständen (z.B. Kleinunternehmer) von der Mindeststeuer befreit sein. 66. MiKÖ-Pflichtigkeit Nicht alle Körperschaften sind MiKÖ-pflichtig. Insbesondere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts können von der MiKÖ befreit sein. 67. Wirkung der MiKÖ für Folgejahre Die MiKÖ wird in jedem Jahr neu berechnet. Verluste aus einem Vorjahr können nicht mit der Mindeststeuer verrechnet werden, wenn in Folgejahren Gewinne erzielt werden, bleibt die Mindeststeuer zu zahlen. 68. Erhebungsformen der KÖSt Die Körperschaftsteuer wird grundsätzlich durch Vorauszahlungen und eine Endabrechnung erhoben. Vorauszahlungen basieren auf den prognostizierten Einkünften des Unternehmens, und am Ende des Jahres erfolgt eine endgültige Festsetzung. 69. Beginn der Steuerpflicht für juristische Personen Die Steuerpflicht für juristische Personen beginnt grundsätzlich mit dem Beginn ihrer gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit. Dies tritt in der Regel mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein. 70. Vorgründungskörperschaft Eine Vorgründungskörperschaft ist eine Körperschaft, die sich in der Phase der Gründung befindet und noch keine vollständige Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Sie kann bereits steuerliche Pflichten und Rechte haben. 71. Vorkörperschaft Die Vorkörperschaft bezeichnet eine Körperschaft, die noch nicht im Handelsregister eingetragen oder nicht vollständig rechtsfähig ist, aber steuerlich bereits als Körperschaft betrachtet werden kann. 72. Nach außen in Erscheinung treten Die Körperschaft tritt nach außen in Erscheinung durch die Eintragung im Firmenbuch, die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und die Offenlegung von Gesellschaftszielen oder Mitgliedern. 73. Fehlende Protokollierung der Vorkörperschaft Wenn die Protokollierung oder Registrierung der Vorkörperschaft nicht erfolgt, wird die Körperschaft nicht als rechtsfähig anerkannt, und es können steuerliche Unsicherheiten entstehen. Die Körperschaft kann dann keine steuerlichen Rechte oder Pflichten geltend machen. 74. Ende der persönlichen Steuerpflicht Die persönliche Steuerpflicht endet grundsätzlich mit der Einstellung der Geschäftstätigkeit, der Auflösung der Körperschaft oder der Löschung im Handelsregister. 75. Ende der Steuerpflicht für Körperschaften des öffentlichen Rechts Für Körperschaften des öffentlichen Rechts beginnt die Steuerpflicht mit der Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeiten und endet mit der Einstellung dieser Tätigkeit. 76. Ende der persönlichen Steuerpflicht bei Körperschaften nicht Die Steuerpflicht endet nicht in Fällen, in denen die Körperschaft weiterhin Einkünfte erzielt, z.B. wenn sie in einer Liquidation verbleibt oder nach einem Konkursverfahren weiterhin steuerlich relevante Vorgänge stattfinden. 77. Betriebe gewerblicher Art (BGA) Betriebe gewerblicher Art können sowohl Körperschaften des öffentlichen Rechts als auch private Körperschaften führen, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. 78. Für einen Betrieb gewerblicher Art (BGA) sind folgende Merkmale nicht erforderlich: a. Gewinnerzielungsabsicht: i. Es ist nicht notwendig, dass der Betrieb eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Auch wenn die Tätigkeit ohne Gewinnabsicht durchgeführt wird, kann ein BGA vorliegen, solange Einnahmen erzielt werden. b. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: i. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nicht erforderlich. Das bedeutet, dass der BGA auch dann bestehen kann, wenn die angebotenen Leistungen nicht im Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehen. c. Feste örtliche Einrichtung: i. Eine feste örtliche Einrichtung ist nicht zwingend erforderlich. Es genügt, dass eine wirtschaftliche selbständige Einrichtung vorhanden ist, die durch eine besondere Geschäftsleitung und eigene Buchführung gekennzeichnet ist. 79. Welche Voraussetzungen müssen für einen BGA gegeben sein? Für die Anerkennung als Betrieb gewerblicher Art (BGA) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a. Der Betrieb muss eine wirtschaftliche Tätigkeit mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausüben. b. Die Tätigkeit muss unabhängig und selbstständig durchgeführt werden, ohne auf eine bloße Verwaltungstätigkeit zurückzugreifen. c. Der Betrieb muss so organisiert sein, dass er eine eigenständige Einnahmequelle darstellt. 80. Was bedeutet der Begriff Einnahmen- und Vorteilserzielungsabsicht? Einnahmen- und Vorteilserzielungsabsicht bedeutet, dass der Betrieb mit der Absicht geführt wird, Gewinne oder andere wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Diese Absicht ist eine Voraussetzung, damit eine Tätigkeit als steuerlich relevant anerkannt wird und nicht unter Liebhaberei fällt. 81. Sind bei einem BGA die Grundsätze der Liebhaberei anzuwenden? Bitte mit Begründung. Die Grundsätze der Liebhaberei sind bei einem BGA nicht anzuwenden, da ein BGA explizit mit der Absicht betrieben wird, Einnahmen zu erzielen. Liebhaberei hingegen wird für Tätigkeiten angenommen, bei denen keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. 82. Geben Sie zwei Beispiele für einen BGA an. a. Ein städtisches Schwimmbad, das Eintrittsgelder erhebt. b. Eine städtische Klinik, die auch private Gesundheitsleistungen gegen Gebühr anbietet. 83. Bei welchen Betrieben ist ein Verlustausgleich möglich? Ein Verlustausgleich ist bei BGAs möglich, wenn der Betrieb Einkünfte erzielt, mit denen die Verluste des BGA innerhalb der Körperschaft verrechnet werden können. Voraussetzung ist, dass der Verlust aus derselben steuerpflichtigen Tätigkeit stammt. 84. Ist ein Verlustausgleich zwischen BGAs möglich? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Ja, ein Verlustausgleich zwischen BGAs ist möglich, wenn mehrere BGAs innerhalb einer Körperschaft existieren und die Verluste aus dem gleichen Steuerjahr stammen. Die Verlustausgleichbarkeit setzt voraus, dass der Verlust aus der gleichen wirtschaftlichen Tätigkeit resultiert. 85. Welche Voraussetzungen müssen für eine verdeckte Ausschüttung vorliegen? Für eine verdeckte Ausschüttung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: a. Eine Leistung oder Zahlung wird an den Gesellschafter gewährt, ohne dass sie eine ordnungsgemäße Ausschüttung darstellt. b. Die Leistung erfolgt zu Konditionen, die nicht den üblichen Marktbedingungen entsprechen. c. Der Vorteil für den Gesellschafter wird in einer Art und Weise gewährt, die einer Ausschüttung gleichkommt, aber nicht formell als solche behandelt wird. 86. Nach welchen Kriterien ist es zu prüfen, ob eine verdeckte Ausschüttung in eine gewöhnliche Geschäftsbeziehung gekleidet ist? Eine verdeckte Ausschüttung muss daraufhin geprüft werden, ob sie zu marktüblichen Bedingungen und im Rahmen einer normalen Geschäftsbeziehung erfolgt. Dazu wird geprüft, ob die Konditionen der Vereinbarung angemessen und für einen externen Dritten nachvollziehbar wären. 87. Welche Erscheinungsformen der verdeckten Ausschüttung kennen Sie? a. Überhöhte oder unangemessene Vergütungen für Dienstleistungen oder Tätigkeiten, die vom Gesellschafter erbracht werden. b. Überhöhte Mieten für Immobilien, die von einer Gesellschaft an einen Gesellschafter vermietet werden. c. Unangemessen hohe Zahlungen für Warenlieferungen an eine Gesellschaft, die vom Gesellschafter kontrolliert wird. 88. Welche Rechtsfolgen ergeben sich im Rahmen einer verdeckten Ausschüttung, wenn der Anteilsinhaber eine natürliche Person ist? Wenn der Anteilsinhaber eine natürliche Person ist, wird die verdeckte Ausschüttung als Einkünfte behandelt und unterliegt der Kapitalertragsteuer (KESt). Sie muss in der Einkommensteuererklärung des Gesellschafters versteuert werden. 89. Welche Rechtsfolgen ergeben sich im Rahmen einer verdeckten Ausschüttung, wenn der Anteilsinhaber eine juristische Person ist? Wenn der Anteilsinhaber eine juristische Person ist, führt die verdeckte Ausschüttung zu einer steuerpflichtigen Einnahme auf der Seite der Körperschaft, die auch der Körperschaftsteuer (KSt) unterliegt. Es muss keine KESt abgeführt werden, aber der Vorgang kann zur Steuerpflicht des Körperschaftsgewinns führen. 90. Bei wem erfolgt die Zurechnung der verdeckten Ausschüttung? Die verdeckte Ausschüttung wird dem Gesellschafter zugerechnet, der die unrechtmäßige Leistung oder Zahlung erhält. Das bedeutet, dass der Gesellschafter sie als Einkünfte versteuern muss. 91. Wie hoch ist die KESt bei einer verdeckten Ausschüttung in Höhe von 30.000 EUR, wenn der Gesellschafter diese trägt? Wenn der Gesellschafter die KESt trägt, beträgt diese 27,5 % von 30.000 EUR, also 8.250 EUR. 92. Wie hoch ist die KESt bei einer verdeckten Ausschüttung in Höhe von 30.000 EUR, wenn die Gesellschaft die KESt trägt? Wenn die Gesellschaft die KESt trägt, beträgt die KESt ebenfalls 27,5 % von 30.000 EUR, also 8.250 EUR. Der Gesellschafter muss in diesem Fall keine KESt zahlen, da sie bereits von der Gesellschaft abgeführt wurde. 93. Was bedeutet körperschaftssteuerlich „gemeinnützig“? Körperschaftssteuerlich bedeutet „gemeinnützig“, dass eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und damit von der Körperschaftsteuer befreit ist. Gemeinnützige Körperschaften dürfen keine Gewinne an ihre Mitglieder oder Gesellschafter ausschütten. 94. Welche Voraussetzungen müssen für die Gemeinnützigkeit erfüllt sein? Für die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: a. Sie muss ausschließlich gemeinnützige, wissenschaftliche, religiöse oder kulturelle Zwecke verfolgen. b. Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden und nicht an Mitglieder oder Gesellschafter ausgeschüttet werden. 95. Wie müssen die Zwecke kirchlich, gemeinnützig und mildtätig verfolgt werden? Diese Zwecke müssen im Einklang mit den steuerrechtlichen Vorgaben verfolgt werden. Sie müssen unmittelbar und ausschließlich der Allgemeinheit zugutekommen und dürfen nicht privaten oder eigennützigen Interessen dienen. 96. Was sind gemeinnützige Zwecke? Gemeinnützige Zwecke sind Aktivitäten, die dem Allgemeinwohl dienen und positive Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Dazu gehören die Förderung der Bildung, der Kultur, der Wissenschaft, der Wohlfahrtspflege oder des Umweltschutzes. 97. Was bedeutet der Begriff „Allgemeinheit“? Der Begriff „Allgemeinheit“ bedeutet, dass die begünstigten Zwecke und Aktivitäten einer Körperschaft der breiten Bevölkerung zugutekommen und nicht nur einer bestimmten Personengruppe oder den Mitgliedern der Körperschaft. 98. Nennen Sie Beispiele für gemeinnützige Zwecke (im engeren Sinn). a. Die Förderung von Kunst und Kultur. b. Die Unterstützung von Bedürftigen, z.B. durch Hilfsorganisationen. c. Der Umweltschutz, z.B. durch Aufforstungsprojekte oder Naturschutz. 99. Was bedeutet mildtätige Zwecke? Mildtätige Zwecke dienen der Linderung von Not und Armut, insbesondere durch Unterstützung von bedürftigen Menschen. Ziel ist es, direkt und unmittelbar zu helfen. 100. Nennen Sie drei Beispiele für kirchliche Zwecke. a. Ausbildung von Geistlichen und Ordenspersonen: b. Erteilung von Religionsunterricht: c. Beerdigung und Pflege des Andenkens der Toten in religiöser Hinsicht 101. Was soll mit dem Restvermögen eines Vereins nach der Auflösung geschehen? Nach der Auflösung eines Vereins muss das Restvermögen gemäß den satzungsgemäßen Vorgaben verwendet werden. Häufig sieht die Satzung vor, dass das Restvermögen an eine andere gemeinnützige Organisation oder einen Zweck übertragen wird, der ebenfalls gemeinnützig ist. Falls keine Regelung existiert, erfolgt die Vermögensverwendung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 102. Unter welchen Voraussetzungen sind Spenden als Betriebsausgaben absetzbar? Spenden sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie freiwillig und unentgeltlich an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen geleistet werden. Die Spende muss nachweisbar und im Einklang mit den steuerrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Zudem müssen die Spenden an steuerlich begünstigte Empfänger, wie gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen, gehen. 103. Welche Unterscheidungen kennen Sie bei der Steuerpflicht? Es wird zwischen der unbeschränkten Steuerpflicht und der beschränkten Steuerpflicht unterschieden. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt eine Körperschaft mit ihrem gesamten Welteinkommen der Körperschaftsteuer. Bei der beschränkten Steuerpflicht bezieht sich die Steuerpflicht nur auf Einkünfte, die in Österreich erzielt werden. 104. Wann ist eine juristische Person des privaten Rechts unbeschränkt steuerpflichtig? Eine juristische Person des privaten Rechts ist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Österreich hat. Sie unterliegt der Körperschaftsteuer auf ihr gesamtes Welteinkommen. 105. Welche drei Gruppen sind unbeschränkt steuerpflichtig? a. Körperschaften des privaten Rechts, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Österreich haben. b. Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Österreich haben. c. Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Österreich. 106. Was sind Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts? Betriebe gewerblicher Art (BGA) von Körperschaften des öffentlichen Rechts sind wirtschaftliche Tätigkeiten, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Dazu gehören beispielsweise städtische oder gemeindliche Einrichtungen, die Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. 107. Fallen gesetzlich anerkannte Kirchen unter die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit? Ja, gesetzlich anerkannte Kirchen fallen unter die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit, sofern sie die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllen und ihre Mittel ausschließlich für gemeinnützige oder kirchliche Zwecke verwenden. 108. Welche zwei Arten von beschränkter Steuerpflicht kennen Sie? a. Beschränkte Steuerpflicht der „ersten Art“: Diese betrifft Einkünfte, die von ausländischen Körperschaften in Österreich erzielt werden, aber keine Betriebsstätte im Land haben. b. Beschränkte Steuerpflicht der „zweiten Art“: Diese betrifft Körperschaften, die ihren Sitz außerhalb von Österreich haben, aber in Österreich Einkünfte aus bestimmten Quellen (z. B. Mieteinnahmen oder Dividenden) erzielen. 109. Was bedeutet die beschränkte Steuerpflicht der „ersten Art“? Die beschränkte Steuerpflicht der ersten Art bedeutet, dass eine Körperschaft mit Sitz im Ausland in Österreich nur auf Einkünfte aus Quellen innerhalb des Landes steuerpflichtig ist, ohne dass sie eine Betriebsstätte in Österreich unterhält. Dies betrifft z.B. Einkünfte aus Vermietung oder aus der Veräußertung von Vermögen in Österreich. 110. Welche Körperschaften fallen unter die beschränkte Steuerpflicht der „zweiten Art“? Unter die beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art fallen Körperschaften, die ihren Sitz außerhalb von Österreich haben, aber Einkünfte aus bestimmten Quellen in Österreich beziehen. Dies können etwa ausländische Gesellschaften sein, die in Österreich Mieteinnahmen oder Gewinne aus der Veräußergung von inländischen Beteiligungen erzielen. 111. Auf welche Einkünfte ist die beschränkte Steuerpflicht beschränkt? Die beschränkte Steuerpflicht bezieht sich nur auf Einkünfte, die in Österreich erzielt werden. Das können z.B. Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien, Kapitalerträgen oder Veräußergeschäften von inländischen Wirtschaftsgütern sein. 112. Unter welchen Voraussetzungen ist z.B. ein Zeltfest der Orts- Feuerwehr von der KÖSt-Pflicht befreit? Ein Zeltfest der Orts-Feuerwehr kann von der Körperschaftsteuer befreit sein, wenn es sich um eine gemeinnützige Veranstaltung handelt, die ausschließlich dem Zweck der Wohlfahrtspflege oder der Förderung von gemeinnützigen Zwecken dient. Dabei dürfen die Einnahmen nicht zur Gewinnerzielung verwendet werden, sondern müssen für den gemeinnützigen Zweck der Feuerwehr eingesetzt werden. 113. Nennen Sie Tätigkeiten, die vom Gesetz als Hoheitsbetriebe bezeichnet werden. Hoheitsbetriebe sind Tätigkeiten, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeübt werden und hoheitlichen Zwecken dienen. Beispiele für Hoheitsbetriebe sind: a. Die Erhebung von Steuern und Abgaben. b. Die Verwaltung öffentlicher Aufgaben wie die Bereitstellung von Bildungseinrichtungen oder öffentlichen Verkehrsmitteln. c. Die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen durch staatliche Stellen. 114. Wie erfolgt die Einkommensermittlung nach § 7 (2) KStG? Nach § 7 (2) KStG erfolgt die Einkommensermittlung auf Basis der handelsrechtlichen Bilanz, wobei steuerliche Anpassungen vorgenommen werden. Diese Anpassungen betreffen insbesondere steuerfreie Einnahmen, steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben sowie steuerliche Besonderheiten wie die Behandlung von Rückstellungen oder Wertminderungen. 115. Wie ist das Einkommen grundsätzlich zu ermitteln? Das Einkommen einer Körperschaft wird grundsätzlich nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung ermittelt. Hierbei ist die handelsrechtliche Bilanz zugrunde zu legen, die steuerrechtlichen Vorschriften entsprechend anzupassen und alle relevanten Einkünfte und Ausgaben zu berücksichtigen. Der Gewinn oder Verlust wird nach den Vorschriften des KStG und unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten der Körperschaftsteuer berechnet. 116. Wann ist das EStG nicht anwendbar? Das Einkommensteuergesetz (EStG) ist nicht anwendbar auf Körperschaften, die der Körperschaftsteuer unterliegen. Das bedeutet, dass juristische Personen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden (z.B. GmbHs, Aktiengesellschaften), nicht dem Einkommensteuergesetz unterliegen, sondern stattdessen der Körperschaftsteuer. 117. Was sind Verluste? Verluste sind negative Ergebnisse aus der Geschäftstätigkeit einer Körperschaft, die entstehen, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Verlustvorträge und Verlustrückträge können genutzt werden, um Verluste steuerlich mit zukünftigen oder vergangenen Gewinnen auszugleichen. 118. Bei welchen Körperschaften ist die Liebhabereiverordnung nicht anzuwenden? Die Liebhabereiverordnung ist nicht auf Körperschaften anwendbar, die eine gewinnorientierte Tätigkeit mit einer realistischen Gewinnerzielungsabsicht ausführen. Das bedeutet, dass z.B. bei gewinnorientierten Körperschaften, wie Kapitalgesellschaften, die klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, und somit keine Liebhaberei anzunehmen ist. 119. Welche Körperschaften fallen unter den § 7 (3) KStG? Unter § 7 (3) KStG fallen Körperschaften, die nicht überwiegend für Zwecke der privaten Vermögensverwaltung tätig sind, sondern eine wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Typische Beispiele sind Kapitalgesellschaften oder gewerblich tätige Vereine. 120. Bei welchen Körperschaften ist die Liebhabereiverordnung nicht anzuwenden? Die Liebhabereiverordnung ist nicht anwendbar bei Körperschaften, die Einkünfte aus gewerblichem Betrieb erzielen, wenn die Tätigkeit nicht ausschließlich als Liebhaberei angesehen wird. Zudem ist sie nicht auf gemeinnützige Körperschaften anwendbar, da diese von der Erzielung eines Gewinns befreit sind und keine steuerlichen Gewinne erzielen dürfen. 121. Welche Körperschaften fallen unter den § 7 (3) KStG? § 7 (3) KStG regelt die Gewinnermittlung von Körperschaften, die ausschließlich oder überwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Hierunter fallen insbesondere Vereine, Stiftungen oder andere Organisationen, die eine solche Tätigkeit ausüben und der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen, jedoch steuerlich begünstigt sind. 122. Nach welchem Gesetz erfolgt die Gewinnermittlung bei sogenannten § 7 (3) Körperschaften? Die Gewinnermittlung bei § 7 (3) Körperschaften erfolgt gemäß den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), speziell § 7 (3). Es werden dabei die allgemeinen Grundsätze des Handelsrechts angewendet, allerdings werden steuerliche Anpassungen vorgenommen, um zu einem steuerpflichtigen Einkommen zu gelangen. 123. Für wen ist zusätzlich die Gewinnermittlung nach § 5 EStG vorgesehen? Die Gewinnermittlung nach § 5 EStG ist für Personen vorgesehen, die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen. Dies betrifft Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, die verpflichtet sind, ihren Gewinn nach den allgemeinen Handelsrechtsvorschriften zu ermitteln. 124. Welche Körperschaften fallen nicht unter die § 7 (3) KStG? Körperschaften, die nicht unter § 7 (3) KStG fallen, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, wirtschaftliche Unternehmen, die keine gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verfolgen, sowie Körperschaften, die Einkünfte aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erzielen, die steuerlich nicht begünstigt sind. 125. Was bedeutet das Leistungsfähigkeitsprinzip bei der ESt und KÖSt? Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass Steuerpflichtige entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Es basiert auf dem Prinzip der Steuergerechtigkeit, wonach Steuern in einem Ausmaß erhoben werden, das die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen widerspiegelt. 126. KÖSt Die Körperschaftsteuer (KÖSt) ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen, wie z.B. Kapitalgesellschaften, Vereinen oder Stiftungen, die ihren Sitz in Österreich haben. Sie wird auf das weltweite Einkommen der Körperschaft erhoben, wobei steuerliche Begünstigungen in bestimmten Fällen zur Anwendung kommen können. 127. Was bedeutet das Durchgriffsprinzip? Das Durchgriffsprinzip besagt, dass steuerliche und rechtliche Konsequenzen eines Unternehmens direkt auf die Gesellschafter übergreifen können. Es bedeutet, dass in bestimmten Fällen Gewinne oder Verluste, die eine Gesellschaft erzielt, auf die Eigentümer oder Gesellschafter durch Verdeckte Ausschüttungen oder ähnliche Mechanismen übergehen können. 128. Was bedeutet das Trennungsprinzip? Das Trennungsprinzip besagt, dass es eine rechtliche Trennung zwischen der Körperschaft und ihren Gesellschaftern gibt. Die Körperschaft ist eigenständig steuerpflichtig und wird auf ihre Einkünfte und Gewinne besteuert, während die Gesellschafter nur für ihre eigenen Einkünfte steuerlich verantwortlich sind. 129. Welche Maßstäbe sind bei der Angehörigen-Judikatur anzusetzen? Bei der Angehörigen-Judikatur sind marktübliche Bedingungen als Maßstab anzusetzen. Zahlungen an nahe Angehörige müssen in einem Fremdvergleich geprüft werden, um sicherzustellen, dass diese zu üblichen Marktbedingungen erfolgen und nicht zu einer steuerlich unangemessenen Steuerersparnis führen. 130. Was bedeutet „Fremdvergleich“ standhalten? 131. Fremdvergleich standhalten“ bedeutet, dass ein Vertrag oder Geschäft (z. B. Zahlungen, Vereinbarungen) zwischen nahen Angehörigen oder Gesellschaftern unter den gleichen Bedingungen wie ein Geschäft mit Dritten abgeschlossen wird. Es wird überprüft, ob die Vertragsbedingungen marktüblich sind. Nur dann wird die Transaktion steuerlich anerkannt. Dies schützt vor Steuervermeidung durch unangemessen hohe oder niedrige Zahlungen innerhalb von Unternehmen. 132. Wann hat der Gesellschafter ein „Angestelltenverhältnis“? Ein Gesellschafter hat ein „Angestelltenverhältnis“, wenn er aufgrund eines Arbeitsvertrags für die Gesellschaft tätig wird und dabei ein gewohntes Arbeitnehmerverhältnis besteht. Dies bedeutet, der Gesellschafter muss eine regelmäßige Arbeit leisten und ein Entgelt für seine Tätigkeit erhalten, das nicht mit einer Gewinnausschüttung oder Dividende gleichzusetzen ist. 133. Was bedeutet Unmittelbarkeit und Mittelbarkeit der Beteiligung? Unmittelbarkeit bedeutet, dass der Gesellschafter direkt in besitz oder Kontrolle der Gesellschaft ist, ohne zwischengeschaltete Instanzen. Zum Beispiel, wenn er direkt an der Gesellschaft beteiligt ist. 134. Mittelbarkeit bedeutet, dass die Beteiligung nicht direkt, sondern über eine andere gesellschaftliche Struktur (z. B. eine andere Gesellschaft oder Holding) erfolgt. Der Gesellschafter hat über diese Mittelsgesellschaft Einfluss auf die beteiligte Gesellschaft. 135. Was ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bezeichnet jede selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, die Einkünfte erzielt und gewerblicher Art ist. Dies umfasst Tätigkeiten, die auf den Erzielung von Erträgen gerichtet sind und auch dann steuerpflichtig sein können, wenn sie von gemeinnützigen Körperschaften oder anderen nicht gewinnorientierten Organisationen ausgeübt werden. 136. Welche Arten von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gibt es? Wie werden diese Geschäftsbetriebe köst-rechtlich behandelt? Es gibt zwei Hauptarten von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben: a. Unentbehrliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: Diese sind wesentlich für die Erfüllung des Zwecks der Körperschaft, und die Einkünfte aus diesen Betrieben sind steuerlich privilegiert und können unter bestimmten Umständen steuerfrei sein. b. Entbehrliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: Diese sind für den Zweck der Körperschaft nicht notwendig, und die Einkünfte unterliegen der Körperschaftsteuer. 137. Wenn ein Theaterverein ein Gebäude ausschließlich für den Theaterbetrieb nutzt und dieses Gebäude veräußert – unterliegt der Verkauf der Immobilienertragsteuer? Ja, der Verkauf des Gebäudes durch den Theaterverein unterliegt der Immobilienertragsteuer, wenn das Gebäude als Betriebsvermögen angesehen wird. Auch wenn das Gebäude ausschließlich für den Theaterbetrieb genutzt wird, kann der Gewinn aus dem Verkauf als steuerpflichtiger Immobilienertrag behandelt werden. 138. Wenn ein Theaterverein ein Gebäude zu 50% für allgemeine Vereinszwecke und zu 50% für den Theaterbetrieb nutzt und dieses Gebäude verkauft – unterliegt der Verkauf der Immobilienertragsteuer? Ja, auch in diesem Fall unterliegt der Verkauf der Immobilienertragsteuer. Die Steuer wird jedoch nur für den Teil des Gebäudes erhoben, der für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb genutzt wurde. Der nicht gewerblich genutzte Teil (50% für Vereinszwecke) ist von der Immobilienertragsteuer befreit, während der wirtschaftlich genutzte Teil der Körperschaftsteuer unterliegt. 139. Nennen Sie ein Beispiel für einen entbehrlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ein Beispiel für einen entbehrlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb könnte die Miete von Büroflächen durch eine gemeinnützige Organisation sein, die ihre eigenen Ressourcen nicht effektiv für diese Art der Tätigkeit nutzt. Wenn diese Mieteinnahmen aus nicht wesentlichen Tätigkeiten resultieren, könnte dieser Geschäftsbetrieb als entbehrlich eingestuft werden und würde der Körperschaftsteuer unterliegen. 140. Wann muss ein Verein um eine Ausnahmegenehmigung beim FA ansuchen? Ein Verein muss dann um eine Ausnahmegenehmigung beim Finanzamt ansuchen, wenn er wirtschaftliche Tätigkeiten ausführt, die über den Zweckbetrieb hinausgehen und steuerpflichtig sind, aber eine steuerliche Befreiung für bestimmte Tätigkeiten beantragen möchte. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten, die nicht als unentbehrliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gelten und dennoch eine Steuerpflicht auslösen könnten. Die Ausnahmegenehmigung kann auch für besondere steuerliche Vorteile in Bezug auf die Körperschaftsteuer beantragt werden. 141. Welche Formen von wirtschaftlichen Aktivitäten können Vereine aufnehmen? Vereine können verschiedene Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten aufnehmen, wie zum Beispiel: a. Zweckbetriebe: Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Vereinszweck verbunden sind und steuerlich begünstigt werden können. b. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: Tätigkeiten, die nicht dem gemeinnützigen Zweck dienen, sondern darauf abzielen, Einnahmen zu erzielen. Diese können unter Umständen steuerpflichtig sein, wenn sie nicht als unentbehrlich oder entbehrlich gelten. c. Veranstaltungen und Vermietung von Immobilien oder Einrichtungen. d. Handelsgeschäfte, wie zum Beispiel der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, die mit den Vereinszielen in Zusammenhang stehen. 142. Welche Voraussetzungen muss ein unentbehrlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfüllen, um keinerlei Steuerpflicht auszulösen? Ein unentbehrlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um steuerfrei zu bleiben: a. Notwendigkeit für den Vereinszweck: Die wirtschaftliche Tätigkeit muss für die Verwirklichung des Vereinszwecks erforderlich sein. Sie muss eine wesentliche Grundlage für den Zweck des Vereins darstellen. b. Keine Gewinnerzielungsabsicht: Der Betrieb darf keine Gewinnabsicht haben. Einnahmen dürfen nur zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden und dürfen nicht zu Überschüssen führen. c. Keine Wettbewerbsverzerrung: Der Betrieb darf nicht in direkter Konkurrenz zu anderen kommerziellen Anbietern stehen und darf keine Marktverzerrung verursachen. 143. Was sind Betätigungen eines entbehrlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes? Ein entbehrlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb umfasst Tätigkeiten, die nicht notwendig für die Verwirklichung des Vereinszwecks sind, jedoch weiterhin Gewinne erzielen. Beispiele könnten sein: a. Vermietung von Immobilien, die nicht für die Vereinszwecke genutzt werden. b. Verkauf von Waren, die keinen direkten Bezug zum Vereinszweck haben. c. Vermarkten von Dienstleistungen, die nicht unbedingt erforderlich sind, um den Verein zu betreiben. Diese Art von Geschäftsbetrieb ist steuerpflichtig, da er als nicht unentbehrlich angesehen wird. 144. Wann liegt ein begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor? a. Ein begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine Steuerbegünstigung (wie eine Gemeinnützigkeitsbefreiung) des Vereins beeinträchtigt. Das passiert, wenn: b. Der Betrieb nicht mit dem Vereinszweck in Einklang steht. c. Der Betrieb eine unzulässige Gewinnerzielung verfolgt und steuerpflichtige Gewinne erzeugt. d. Der Betrieb in direkter Konkurrenz zu anderen Unternehmen steht und somit marktschädigend ist. 145. Wann bleiben allfällige Überschüsse aus der eigentlichen Vereinssphäre steuerfrei? Überschüsse aus der eigentlichen Vereinssphäre bleiben steuerfrei, wenn: a. Sie aus Vereinsaktivitäten resultieren, die ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen. b. Die Einnahmen nicht aus wirtschaftlichen Tätigkeiten stammen, die steuerpflichtig wären. c. Die Überschüsse nicht für private Zwecke der Vereinsmitglieder oder für Gewinnausschüttungen verwendet werden. 146. Wie hoch ist der Freibetrag für begünstigte Zwecke? Der Freibetrag für begünstigte Zwecke beträgt in Österreich grundsätzlich € 100.000 pro Jahr. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag Einnahmen aus begünstigten Zwecken von der Körperschaftsteuer befreit sind. Überschüsse aus der gemeinnützigen Tätigkeit können innerhalb dieses Freibetrags steuerfrei bleiben. 147. Wie lange kann der Freibetrag für begünstigte Zwecke maximal vorgetragen werden? Der Freibetrag für begünstigte Zwecke kann in Österreich grundsätzlich für bis zu 5 Jahre vorgetragen werden, wenn er im betreffenden Jahr nicht vollständig ausgeschöpft wird. Dies bedeutet, dass nicht genutzte Beträge in den folgenden Jahren verwendet werden können. 148. Welche Einkünfte unterliegen der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art? Einkünfte, die der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art unterliegen, sind Einkünfte, die von Körperschaften mit Sitz im Ausland erzielt werden, jedoch aus Quellen in Österreich stammen. Dies umfasst Einkünfte wie: a. Einkünfte aus österreichischen Betriebsstätten. b. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von inländischem Grundbesitz. c. Einkünfte aus österreichischen Wertpapieren oder anderen inländischen Kapitalanlagen. 149. Mit welchem Einkommen unterliegen unbeschränkt steuerpflichtige juristische Personen der österreichischen Körperschaftsteuer? Unbeschränkt steuerpflichtige juristische Personen unterliegen der österreichischen Körperschaftsteuer auf ihr weltweites Einkommen. Das bedeutet, dass alle Einkünfte, die sowohl aus inländischen als auch aus ausländischen Quellen stammen, der Körperschaftsteuer unterliegen. 150. Wann beginnt und endet die österreichische Körperschaftsteuerpflicht? Die Körperschaftsteuerpflicht beginnt in Österreich mit der Gründung einer juristischen Person oder mit dem Beginn der Geschäftstätigkeit und endet mit der Auflösung oder dem Erlöschen der Körperschaft. Die Steuerpflicht kann jedoch auch enden, wenn die Körperschaft ihre Tätigkeit einstellt oder liquidiert wird. 151. Unter welcher Voraussetzung können Geschäftstätigkeiten von Personen, bevor sie einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, der zukünftigen GmbH zugerechnet werden? a. Geschäftstätigkeiten von Personen, die vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages einer GmbH durchgeführt werden, können der zukünftigen GmbH zugerechnet werden, wenn diese im Namen der GmbH und für die GmbH erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft bereits gegründet oder zumindest im Gründungsprozess ist und die intentionale Zurechnung zu der zukünftigen Gesellschaft eindeutig feststeht. Die Tätigkeiten müssen somit wirtschaftlich und rechtlich in der Absicht durchgeführt werden, der GmbH zugerechnet zu werden, und die Gesellschaft muss das wirtschaftliche Risiko übernehmen. 152. Was bewirkt eine Verlegung der Geschäftsleitung aus dem Ausland zu einer inländischen Betriebsstätte? Eine Verlegung der Geschäftsleitung aus dem Ausland zu einer inländischen Betriebsstätte hat zur Folge, dass die Körperschaft nunmehr als inländisch steuerpflichtig gilt. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft nunmehr mit ihrem weltweiten Einkommen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig wird. Die Steuerpflicht erstreckt sich auf alle Einkünfte der Gesellschaft, unabhängig davon, ob diese inländisch oder ausländisch sind. Diese Verlegung der Geschäftsleitung führt zur Verlagerung des steuerlichen Mittelpunktes in Österreich. 153. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Körperschaft wegen Gemeinnützigkeit unbeschränkt steuerbefreit? a. Eine Körperschaft ist unbeschränkt steuerbefreit, wenn sie als gemeinnützig anerkannt wird und die folgenden Voraussetzungen erfüllt: b. Die Körperschaft muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. c. Die Körperschaft darf keine Gewinne an ihre Mitglieder ausschütten oder an private Personen weitergeben. d. Sie muss in der Satzung festgelegt haben, dass ihr Vermögen und ihre Einnahmen ausschließlich den gemeinnützigen Zwecken zugutekommen. e. Die Körperschaft muss regelmäßig über ihre Aktivitäten berichten und transparent darüber Auskunft geben. f. Die Aktivitäten dürfen keine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit umfassen, die außerhalb des gemeinnützigen Zwecks liegt, es sei denn, die Tätigkeiten sind als Zweckbetrieb anerkannt. 154. Wie wird das Einkommen gemäß § 7 Abs 2 KStG ermittelt? Das Einkommen gemäß § 7 Abs 2 KStG wird durch die Gewinnermittlung der Körperschaft ermittelt. Es umfasst alle Einnahmen abzüglich der abzugsfähigen Ausgaben. Hierzu zählen: a. Betriebliche Einnahmen, wie z.B. Umsätze, Mieteinnahmen oder Erträge aus Beteiligungen. b. Betriebliche Aufwendungen, wie z.B. Personalaufwand, Betriebskosten, Abschreibungen, und Werbungskosten. c. Steuerliche Korrekturen, wie z.B. steuerliche Hinzurechnungen und Abschreibungsregelungen nach dem Körperschaftsteuergesetz. 155. Was sind die Voraussetzungen für eine verdeckte Ausschüttung? Eine verdeckte Ausschüttung liegt vor, wenn eine Körperschaft Vorteile an ihre Gesellschafter oder deren nahe Angehörige gewährt, die nicht ordnungsgemäß als Ausschüttungen deklariert werden. Voraussetzungen für eine verdeckte Ausschüttung sind: a. Die Körperschaft gewährt Vorteile, die nicht dem üblichen Geschäftsverkehr entsprechen (z.B. überhöhte Vergütungen oder unangemessene Zuschüsse). b. Diese Vorteile sind nicht als Ausschüttungen oder Gewinnausschüttungen in der Bilanz erkennbar. c. Der Vorteil muss an den Gesellschafter oder nahe Angehörige der Gesellschafter der Körperschaft gewährt worden sein. d. Die vorteilhafte Behandlung muss so gestaltet sein, dass sie die Steuerpflicht der Körperschaft verringert. 156. Was versteht man unter Mindestkörperschaftsteuer, wie hoch ist diese grundsätzlich? Die Mindestkörperschaftsteuer ist eine festgelegte Steuer, die jede Kapitalgesellschaft in Österreich, unabhängig von ihrem tatsächlichen Gewinn, zahlen muss. Sie dient dazu, auch dann Steuerpflichtige zu erfassen, wenn eine Gesellschaft keine oder nur geringe Einkünfte erzielt. 157. Die Höhe der Mindestkörperschaftsteuer beträgt in Österreich grundsätzlich: a. € 1.750 pro Jahr für Gesellschaften mit einem Stammkapital von bis zu € 35.000. b. € 3.500 pro Jahr für Gesellschaften mit einem Stammkapital von mehr als € 35.000. 158. Welches Ausmaß muss die Beteiligung des Gruppenträgers am Nennkapital des Gruppenmitgliedes mindestens erreichen, um eine Gruppe bilden zu können? Die Beteiligung des Gruppenträgers am Nennkapital des Gruppenmitgliedes muss mindestens 75% betragen, damit eine Körperschaftsteuergruppe gebildet werden kann. Diese Beteiligung ermöglicht es dem Gruppenträger, alle Gewinne und Verluste der Gruppe zusammenzuführen und im Rahmen der Körperschaftsteuer eine Konzernbesteuerung anzuwenden. 159. Die Körperschaftsteuer wird ebenso wie die Einkommensteuer laufend erhoben. Die Steuererhebung erfolgt grundsätzlich durch Veranlagung. Welche weiteren zwei Erhebungsformen der Körperschaftsteuer gibt es? Zusätzlich zur Veranlagung gibt es zwei weitere Erhebungsformen der Körperschaftsteuer: a. Vorauszahlung: Hierbei müssen Körperschaften regelmäßig (meist vierteljährlich) Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer leisten. Diese Zahlungen basieren auf dem geschätzten steuerpflichtigen Einkommen des Unternehmens. b. Abzugsbesteuerung: Bei der Abzugsbesteuerung wird die Körperschaftsteuer direkt von Einkünften abgezogen, die an den Gesellschafter oder eine andere natürliche Person gezahlt werden (z.B. durch die Ausschüttung von Dividenden). 160. Wie ist das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft aufgebaut? Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft setzt sich zusammen aus: a. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bzw. Grundkapital): Dies ist das in die Gesellschaft eingebrachte Kapital, das die Gesellschafter als Kapitalanteile halten. b. Kapitalrücklagen: Diese bestehen aus den Geldern, die von den Gesellschaftern zusätzlich zum Gezeichneten Kapital in die Gesellschaft eingebracht werden und als Rücklagen geführt werden. c. Gewinnrücklagen: Diese entstehen aus einbehaltenen Gewinnen, die nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern im Unternehmen belassen werden. d. Bilanzgewinn/Verlust: Dies ist der Gewinn oder Verlust, der im laufenden Geschäftsjahr nach Abzug der Kosten erzielt wurde. Das Eigenkapital stellt eine zentrale Größe für die finanzielle Stabilität und Solvenz einer Kapitalgesellschaft dar. 161. Wie ist das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft aufgebaut? a. Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die die finanzielle Basis des Unternehmens darstellen: b. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital): Dies ist der Betrag, den die Gesellschafter bei der Gründung der Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) als Eigenkapital einbringen. Es bildet den nominellen Anteil des Unternehmens und ist in der Satzung festgelegt. c. Kapitalrücklagen: Diese Rücklagen entstehen durch zusätzliche Einlagen der Gesellschafter oder aus dem Überschuss von Kapitalerhöhungen, der über den Nennwert des gezeichneten Kapitals hinausgeht. d. Gewinnrücklagen: Hierbei handelt es sich um einbehaltene Gewinne aus der laufenden Geschäftstätigkeit, die nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern im Unternehmen behalten und für Investitionen oder als Risikopuffer verwendet werden. e. Bilanzgewinn/Verlust: Der Gewinn oder Verlust des Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr, der nach Abzug aller Kosten und Aufwendungen verbleibt. 162. Welche Kapitalpositionen zählen zur Außenfinanzierung? Zur Außenfinanzierung zählen Kapitalpositionen, bei denen das Unternehmen Kapital von externen Quellen aufnimmt. Diese Quellen sind nicht die Gesellschafter, sondern Dritte: a. Fremdkapital: Dies umfasst alle Verbindlichkeiten gegenüber externen Gläubigern, z.B. Bankdarlehen, Anleihen, Kredite, Lieferantenkredite und alle anderen Formen der Kreditaufnahme. b. Beteiligungskapital von außen: Dies bezieht sich auf Eigenkapital, das von externen Investoren wie etwa Business Angels, Venture Capital oder private equity Gesellschaften in das Unternehmen eingebracht wird. 163. Welche Kapitalpositionen zählen zur Innenfinanzierung? Zur Innenfinanzierung zählen Kapitalpositionen, die aus eigenen Unternehmensressourcen stammen: a. Eigenkapital (z.B. aus einbehaltenen Gewinnen): Gewinne, die nicht ausgeschüttet, sondern im Unternehmen verbleiben und als Rücklagen oder weiteres Eigenkapital verwendet werden. b. Abschreibungen: Abschreibungen auf Vermögenswerte stellen eine interne Finanzierungsquelle dar, da diese Mittel nicht ausgezahlt werden, sondern im Unternehmen verbleiben. c. Bildung von Rückstellungen: Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen oder Verluste, die keine unmittelbaren Auszahlungen erfordern, sondern das Eigenkapital erhöhen. 164. Aus welcher Kapitalposition erfolgt eine Ausschüttung? Ausschüttungen (z.B. Dividenden) erfolgen grundsätzlich aus dem Gewinn der Kapitalgesellschaft. Die Quellen für Ausschüttungen sind: a. Bilanzgewinn: Der Gewinn des Unternehmens, der nach den steuerlichen und rechtlichen Vorschriften in der Jahresbilanz verbleibt. b. Gewinnrücklagen: Sofern der Bilanzgewinn nicht ausreicht, können auch Gewinnrücklagen (die aus vorherigen Jahren stammen) ausgeschüttet werden. Die Ausschüttung muss in Übereinstimmung mit den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen erfolgen und darf nur aus verfügbaren Gewinnen und Rücklagen durchgeführt werden. 165. Erklären Sie die beschränkte Steuerpflicht „der zweiten Art“. Die beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art bezieht sich auf ausländische Körperschaften, die in Österreich Einkünfte erzielen, die jedoch nicht aus einer inländischen Betriebsstätte stammen. Diese Einkünfte unterliegen der Körperschaftsteuer, allerdings nur für bestimmte Einkommensarten wie z.B. Einkünfte aus inländischen Grundstücken oder inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Körperschaft hat in diesem Fall keine unbeschränkte Steuerpflicht, sondern ist nur in Bezug auf Einkünfte aus spezifischen Quellen in Österreich steuerpflichtig. 166. Definieren Sie den Begriff der beschränkten Steuerpflicht erster Art. Die beschränkte Steuerpflicht erster Art betrifft ausländische Körperschaften, die in Österreich über eine Betriebsstätte verfügen. Das bedeutet, dass sie nur für Einkünfte aus der inländischen Betriebsstätte zur Körperschaftsteuer herangezogen werden. Eine Körperschaft mit beschränkter Steuerpflicht erster Art ist in Österreich steuerpflichtig für Einkünfte, die sie durch eine inländische Betriebsstätte erzielt, jedoch nicht für ihr gesamtes Einkommen. Eine Betriebsstätte könnte z.B. eine Niederlassung, eine Filiale oder eine Agentur in Österreich sein. 167. Wie wird ein Sanierungsgewinn besteuert? Ein Sanierungsgewinn ist der Gewinn, der entsteht, wenn eine Körperschaft ihre Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern reduziert oder verzichtet wird, insbesondere im Rahmen einer Sanierung oder Restrukturierung. Dieser Gewinn wird grundsätzlich steuerpflichtig behandelt, es gibt jedoch Sonderregelungen, die im Fall einer Sanierung die Steuerbelastung mindern können. a. Steuerliche Behandlung: Der Sanierungsgewinn wird in der Regel sofort versteuert, jedoch können unter bestimmten Umständen Verlängerungen oder Stundungen gewährt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Sanierungsgewinn über einen Zeitraum zu verteilen (z.B. im Rahmen eines Sanierungsplans). b. Steuerbefreiung: In einigen Fällen kann der Sanierungsgewinn von der Körperschaftsteuer befreit werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. die Durchführung eines Sanierungsverfahrens nach den Vorschriften des Sanierungs- und Insolvenzrechts.