Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

Summary

This document covers business-related topics, including business law concepts. It discusses related business terms and concepts. Further information about businesses is included. This involves the processes of businesses.

Full Transcript

BWP 1 1 Unternehmen, Betrieb, Firma Unternehmen » Rechtlich-organisatorische Wirtschaftseinheit » Dient der Produktion und Leistungsbereitschaft » Kann einen oder mehrere Betriebe umfassen Betrieb » Ort zur Herstellung der Güter oder Bereitstelluing Dienstleistungen » Enge Verknüpfung Unternhemen...

BWP 1 1 Unternehmen, Betrieb, Firma Unternehmen » Rechtlich-organisatorische Wirtschaftseinheit » Dient der Produktion und Leistungsbereitschaft » Kann einen oder mehrere Betriebe umfassen Betrieb » Ort zur Herstellung der Güter oder Bereitstelluing Dienstleistungen » Enge Verknüpfung Unternhemen und Betrieb Firma » Rechtlich geschützter Name des Unternehmens » Eintragung ins Firmenbuch erforderlich Herr P betreibt eine Boutique mit dem Namen „Moda Italia“ (Firma). Herr P hat sich in ein Geschäftslokal in Wien eingemitet. Das Geschäftslokal besteht aus: Verkaufsraum, Büro, Aufenthaltsraum für die MA, kleines Nebengebäude, das als Lager dient (Betrieb). Herr P schließt Geschäfte ab, kauft Waren ein, verkauft waren an Kunden und bezahlt Gehälter aus (Unternehmen). 2 3 Stakeholder Stakeholder = interne und externe Personengruppen, die Interesse and Vorgehensweise u/o Ergebnis des Unternehmens haben Ansprüche der Stakeholder an Unternehmen Interne Stakeholder Externe Stakeholder MA/Manager Lieferanten » sicherer Arbeitsplatz » verlässliche Abnahme und Bezahlung » gerechte Entlohnung Bund, Länder, Gemeinden » interessante Tätigkeit » Steuern, Einhalten der Gesetze » Anerkennung Gesellschaft » Status » Umweltschutz Eigentümer Fremdkapitalgeber » Gewinn » sichere Rückzahlung Kunden » gute Produkte » zuverlässige Lieferung 3 Ablauf im Überblick Bedürfnisse Käufer (K) und Verkäufer (V) treffen aufeinander, es kann zu Vertragsabschluss kommen. Rechte und Pflichten entstehen dadurch. 1. Anbahnung K und V finden zueinander 2. Abschluss K und V werden sich einig über Produkteigenschaften, Menge, Preis. Angebot des anderen wird angenommen 3. Erfüllung V liefert Ware, K bezahlt „flotter“ Kaufvertrag Etwas im Supermarkt kaufen, die meisten wissen nicht, dass hier ein Kuafvertrag zustande gekommen ist. Großaufgebot beim Notar Hauskauf, Treffen mit Rechtsanwalt und Notar, Vertrag wird besprochen, Änderungen im Vertrag können noch vorgenommen werden. Vertrag vom Notar beglaubigt. 4 1 Anbahnng des Kaufvertrages Kaufverträge können durch V und K angebahnt werden. Verkäufer: Anpreisung » angebotsähnliche Form » zB Flugblatt, Katalog, Webseiten » wird unaufgefordert zur Verfügung gestellt Angebot » unverlangtes Angebot  werden an Stammkunden gerichtet zur Information über Produktneuheiten » verlangtes Angebot  folgt auf Anfrage des Kunden Käufer Anfrage » allgemeine Anfrage » spezielle Anfrage Angebot » Bestellung (K bietet V an Waren zu kaufen) 5 1.1 Anpreisung Anpreisung = Einladungen an K, um die angepriesene/beworbene Ware zu kaufen » Werbezusendungen » Announcen » Kataloge » Werbebanner » Inserate » Schaufenster V möchte keine Verpflichtungen eingehen (kein Angebot im rechtlichen Sinn), Bindungswille des K fehlt noch. V möchte auf seine Waren aufmerksam machen und einladen, „Kaufvertragsverhandlungen“ aufzunehmen. (Besprechung Art der Ware, Menge, Preis,...) Wunsch des V: Warenkauf von K Unternehmen sich nicht gegenüber jedem, der Werbung sieht, gebunden. Möglichkeit auf mehr K als vorhandene Ware im Lager, daher: „Solange der Vorrat reicht“ Freizeichnungsklausel Irreführende Werbung: Wenn V sich öfter an Preisangabe irrt oder viel zu geringe Anzahl an Waren auf Lager hat K kann sich lt. UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wehren und sich an VKI (Verein für Konsumenteninformation) wenden. 6 1.2 Anfrage Anfrage = gezielte Informationsbeschaffung durch K rechtlich unverbindlich, K geht keine rechtlichen Verpflichtungen mit seiner Anfrage ein Anfrageform: mündlich schriftlich » telefonisch » Brief » persönlich » E-Mail » SMS » online Anfrageart: Allgemeine Anfrage Spezielle Anfrage » kaum Infos vorhanden » gezielte Informationen » wunsch auf Prospekte/Infos » Zusendung eines Angebots » erhalt von Anpreisungen (Prospekte) » erhalt von Vertragsangeboten (1 Stk von Produkt X zum Preis Y) 7 1.3 Angebot Angebot im rechtlichem Sinn Geschäftspartner (K/V) erklärt, dass er ein Geschäft abschließen will. Menge, Preis, Ware müssen festgelegt sein. Arten des Angebots: » Verkäufer Sind Voraussetzungen erfüllt, ist es für  unverlangtes Angebot Angebotssteller bindend  verlangtes Angebot » Käufer  Angbot (= Bestellung) Mit einem unverlangtem Angbot des V wird er über Sonderangebote und Produktneuheiten informiert. Ein verlangtes Angebot des V beantwortet Fragen der Käuferanfragen. Bei Angebot des K (= Bestellung) beitet K an, bestimmte Waren zu kaufen. Dies kann Reaktion auf Anpreisung (Prospekt) des Verkäufers sein. 8 1.3 Angebot Voraussetzungen des verbindlichen Angebots: Inhaltliche Bestimmtheit » Verkäufer » Käufer » Art und Güte der Ware » Preis » Menge Bindungswille Im Angebot muss erkennbar sein, dass der Steller des Angebots (K/V) tatsächlich verkaufen/kaufen will Zugang Angebot muss dem Empfänger persönlich zugehen zB als E-Mail/Brief Erfüllt das Angebot alle Voraussetungen, so ist es bindend=verbindlich. Angebotsteller ist verpflichtet das Angebot zu erfüllen, wenn Empfänger des Angebots dieses unverändert und rechtzeitig annimmt. 9 1.3 Angebot Bindungsdauer von verbindlichen Angeboten Angebotssteller ist nicht unendlich an Angebot gebunden! Er kann Dauer in Angebot angeben bzw gesetzliche Bindungsdauer Im Angebot angeführt Im Angebot nicht angeführt angegebene Bindungsdauer gesetzliche Bindngsdauer genaues Datum mündliches Angebot zB persönlich, telefonisch: Anbieter ist nicht gebuden. Angebot Angebot gültig für dauer des Gesprächs kann jederzeit zurückgenommen/ schriftliches Angebot zB Post, E-Mail: geändert werden. Sobald jmd es doppelter Transportweg (6-8 Tage, animmt, muss er sofort reargieren, wenn fällt bei E-Mail weg) + angemessene er das Zustandekommen des Vertrages Überlegungsfrist verhindern will. Freizeichnungsklausel: Gründe für Freizeichnungsk: » ohne Obligo » beschränkter Warenvorrat » unverbindlich » bevorstehende Preisänderungen » freibleibend » eventuelle Druckfehler » Solgane der Vorrat reicht » Preisänderungen vorbehalten 10 2 Annahme des Angebots = Abschluss des Kaufvertrages Durch Annahme des Angebots kommt ein KV zustande. V erklärt sich dazu bereit, unter bestimmten Bedingungen zu verkaufen, K nimmt diese Bedingungen an -> übereinstimmende Willenserklärung Mit Annahme entstehen Rechte und Pflichten (V und K), es handelt sich um ein zweiseitiges verbindliches Rechtsgeschäft. Abschluss des Kaufvertrages verbindliches Angebot durch V -> unveränderte und rechtzeitige Bestellung durch K oder Bestellung durch K -> Auftragsbestätigung oder Lieferung durch V 11 2.1 Formen des Vertragsabschlusses Formen: » mündlich » schriftlich ausdrücklich » schlüssiges Handeln » elektonisch » stillscheigend Es besteht Formfreiheit! Ausnahmen: Kauf von Liegenschaften (bebaute und unbebaute Grundstücke): schriftlich, Notar/BG Voraussetzung für Grundbucheintragung wird geschaffen Ratengeschäften mit Kosumenten: schriftlicher Vertrag 12 2.1 Formen des Vertragsabschlusses Mündlich Schlüssiges Handeln Kauf Waren täglichen Lebens, Geldwert Erfolgt durch bloßes Handeln. Im eher gerin, B2C alltäglichen Leben B2C  Bestellung in Feinkostabteilung des  Supermarkt: Waren vom Supermarktes ein Wurstsemmel Einkaufswagen auf Kassaband, bezahlen  Telefonische Bestellung bei  Verkaufsautomat Versandhaus Stillschweigen Schriftlich Normalerweise bedeuted dies Ablehnung. Geschäftsleben Privatpersonen müssen gelieferte  hoher Wert Waren, die nicht bestellt wurden, nicht  umfangreiche und komplizierte bezahlen/zurücksenden. Wenn eine Sache Geschäfte (Sonderandfertigung) irrtümlich an einen Empfänger gesendet wurde, muss er diese dem Absender Elektronisch mitteilen/zurücksenden Über Internet (Webseite, E-Mail, Handy).  Verlag schickt ein Buch, ohne Knt Digitale Unterschrift verwendet. B2C, zu diesem Verlag zu haben. Nachricht: B2B „Wenn Ihnen dieses Buch gefällt,  Buch kaufen über Webshop einer bezahlen Sie oder schicken es zurück“ Buchhandlung 13 2.2 Voraussetzungen eines gültigen Kaufvertrages Zweiseitigkeit Beteiligung mind. 2 Personen: K und V Übereinstimmende Willenserklärung Beide Partner müssen sich über die Bedingungen einig sein (Warenart, Qualität, Menge, Preis, Zeit und Ort der Lieferung,...) Freiwilligkeit Niemand darf dazu gezwungen werden (bedroht, erpresst) Erlaubtheit Geschäft darf nicht gegen Gesetz/gute Sitten verstoßen zB Rauschgift Möglichkeit Unsinnige Geschäfte sind Ungültig zB Zeitreise, Grundstück auf Mars Geschäftsfähigkeit K und V müssen ein bestimmtes Mindestalter haben und geistig voll handlungsfähig sein 14 Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit einer Person durch eigenes Handeln gültige Verträge abzuschließen, richtet sich nach Alter und Geisteszustand Stufen der Geschäftsfähigkeit: Mündige Minderjährige 14-18 Kinder 0-7 Jahre erweitert beschränkt geschäftsfähig gänzlich geschäftsunfähig » Geschäfte in Höhe ihres » dürfen keine Geschäfte abschließen, Taschengeldes/Geldgeschenke oder des noch Geschenke annehmen eigenen Verdienstes (Lehrling) » „Taschengeldgeschäfte“ erlaubt » Darf Lebensunterhalt nicht gefährden  Eis, Comis, Jause  Kleidung, Handy, Moped Unmündige Minderjährige 7-14 Jahre Volljährige ab 18 beschränkt geschäftsfähig voll geschäftsfähig, sofern geistig voll » altersübliche geringfügige Geschäfte handlungsfähig » Geschäfte zu ihrem Vorteil » Alle Geschäfte, welche erlaubt und (Geschenkannahme) möglich sind  Kopfhörer, Sonnenbrille, Kinokarte  Auto, Buchung Urlaub schwebend unwirksam = Verträge mit Minderjährige (beschränkte Geschäftsfähigkeit), nur gültig mit Zustimmung Eltern, sie könenn Geld zurückverlangen/Rückgabe Gekauftem 15 3 Erfüllung des Kaufvertrages dritte Phase, Erfüllung ist nicht gleich Abschluss (Phase 2)! Geld wird gegen Produkt getauscht, Rechte und Pflichten entstehen Erfüllung des Kaufvertrages durch Verkäufer durch Kkäufer » Lieferung Produkte » Annahme der Produkte » Rechnungslegung » Zahlung Erfüllung durch den Verkäufer » V muss zum im Vertrag vereinbarten Termin liefern bzw bereitstellen » V muss ordnungsgemäße Rechnung ausstellen  Rechnungen sind für Unternehmen Grundlage für Verbuchen  Für Konsumenten Grundlage für Garantie und Gewährleistung Rechnung genau prüfen auf: » Rechnungsdatum » Preis » Rechnungsempfänger » Sonstige Vereinbarungen » Lieferdatum (Skonto, Garantie) » Produktbeschreibung 16 Erfüllung durch den Käufer K muss nach Abschluss eines KV Produkt annehmen. Es gelten vereinbarter Ort und Zeit, vereinbarte Zahlung (Frist). K ist auch daran gebunden, wenn er das Produkt in Zwischenzeit bei einem anderen Händler billiger gefunden hätte. Wichtig: Zahlungsbeleg aufbewahren, um Beweis für Bezahlung zu haben. Er dient auch dazu, Garantie und Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Tipp: Ordner anlegen mit Kaufverträgen, Zahlungsbelegen und Rechnungen 17 1 Vertragspartner und Geschäftsarten Verträge = Vereinbarungen über bestimmtes Geschäft zw. mind. 2 Geschäftspartner, » Verträge sind mit Rechtsfolgen verbunden » Sind meist irreversibel » Wenn Partner Bedingungen nicht einhält, kann der andere sein Recht bei Gericht durchsetzen » Geschäftsarten: C2C, B2B, B2C (hier: Konsument besonders gut geschützt) 18 2 Geltende Gesetze » grundsätzlich: Inhaltsfreiheit » Allgemeine Gesetze haben beim Abschluss Gültigkeit Beschreibungen: ABGB gilt für alle Verträge, unabhängig von Vertragspartner KSchG schützt Privatpersonen vor unfairen Methoden von Unternehmen UGB Verträge zw Unternehmen ECG alle Verkäufer, die einen Onlineauftritt/Website haben FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) B2C, Verträge die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden 19 2 Geltende Gesetze Geltende Gesetze je nach Vertragspartner C2C B2C B2B » ABGB » ABGB » ABGB » ECG + SigG » ECG + SigG » ECG + SigG » UGB » UGB » KSchG » PHG » PHG » Usancen » FAGG » VKrG Manche Regelungen dürfen geändert werden nachgiebige gesetzliche Regelungen: » einvernämlich veränderbar = dispositiv » ABGB, VGH zwingende gesetzliche Regelungen (nicht änderbar): » KSchG 20 Rücktrittsrechte Möglichkeiten für dern Käufer nach Vertragsabschluss: Grundsätzliche Regelungen » Abänderung  Einvernehmliche Auflösung  Umtausch » Rücktritt  ausdrückliche Vereinbarung  Gesetzeswidrigkeit  arglistige Täuschung » Stornierung  Stornogebür Besondere Rücktrittsrechte für Konsumenten » Rücktrittsrecht beim Außergeschäftsraum (Haustürgeschäft) » bei Fernabsatz 21 1 Grundsätzliche Regelungen Kaufvertrag grundsätzlich irreversibel, es gibt aber Möglichkeiten für Auflösung: Abänderung, Rücktritt, Stornierung Abänderung des Kaufvertrages » Einvernehmliche Auflösung (Rückgabe)  V und K einigen sich darauf, KV rückgängig zu machen » Umtausch  Produkt wird zurück gegeben, stattdessen ein anderes ausgesucht.  Gesetz: kein Umtauschrecht, es muss individuell vereinbart werden. V kann auch nur eine Gutschrift ausstellen Rücktritt vom Kaufvertrag nur möglich wenn: » Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde » Vertrag rechtswidrig zustande kam (zB fehlende Geschäftsfähigkeit) » arglistige Täuschung von Vertragspartner » Verzug der Erfüllung durch V (zB nicht rechtzeitige Lieferung) 22 1 Grundsätzliche Regelungen Kaufvertrag grundsätzlich irreversibel, es gibt aber Möglichkeiten für Auflösung: Abänderung, Rücktritt, Stornierung Abänderung des Kaufvertrages » Einvernehmliche Auflösung (Rückgabe)  V und K einigen sich darauf, KV rückgängig zu machen » Umtausch  Produkt wird zurück gegeben, stattdessen ein anderes ausgesucht.  Gesetz: kein Umtauschrecht, es muss individuell vereinbart werden. V kann auch nur eine Gutschrift ausstellen Rücktritt vom Kaufvertrag nur möglich wenn: » Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde » Vertrag rechtswidrig zustande kam (zB fehlende Geschäftsfähigkeit) » arglistige Täuschung von Vertragspartner » Verzug der Erfüllung durch V (zB nicht rechtzeitige Lieferung) 23 1 Grundsätzliche Regelungen Stornierung des Kaufvertrages Stornogebühren werden vereinbart in AGB/Kaufvertrag K muss bezahlen 24 2 Besondere Rücktrittsrechte für Konsumenten Gelten für: » außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers  Haustürgeschäft  Werbefahrten  Bus  Ansprechen auf Straße  Wohnung K  Achtung: Messestand gilt als Geschäftsraum für die Dauer der Messe » Fernabsatz  Onlineshop K kann von solchen Geschäften ohne Angaben von Gründen und ohne die Bezahlung einer Stornogebühr zurücktreten Rücktrittsfristen Beginn: Tag des Erhalts der Lieferung 14 Tage fehlende Rücktrittsbelehrung (online) 1 Jahr und 14 Tage verspätete Rücktritssinformation 14 Tage nach Zugang der Information 25 2 Besondere Rücktrittsrechte für Konsumenten Ablauf Rücktritt an keine Bestimmte Form gebunden, empfohlen: schriftlich (Widerrufsformular) Folgen » Kosten für Rücksendung trägt K, bei Außergeschäftsraum: V » Wenn K Produkt bereits verwendet hat, kann V Entschädigung verlangen, entfällt bei fehlender Widerrufsbelehrung » Hat V bereits Geld erhalten, muss er es zurückzahlen. Anspruch auf Bargeld Ausnahmen kein Rücktritt möglich bei: » Hauszustellungen von Lebensmittel (zB Pizza) » Sonderanfertigungen (Maßfertigung) » Computersoftware, CD, DVD wenn Siegel bereits aufgebrochen ist » Reparaturen, für die der Unternehmer ausdrücklich einen Besuch aufgefordert hat » Freizeitdienstleistungen (zB Theaterkarten, Kinokarten) 26

Use Quizgecko on...
Browser
Browser