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This document describes inclusive education practices in German schools, including the definition of inclusion and examples of how it applies in various learning environments. It also touches on different types of support and challenges.

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Was ist Inklusion? Inklusion bezeichnet für alle Teile der Gesellschaft das gleichberechtigte, chancengleiche und selbstbestimmte Enge und weite Auffassung Zusammenleben sowie das damit verbundene barrierefreie,...

Was ist Inklusion? Inklusion bezeichnet für alle Teile der Gesellschaft das gleichberechtigte, chancengleiche und selbstbestimmte Enge und weite Auffassung Zusammenleben sowie das damit verbundene barrierefreie, unabhängige und diskriminierungsfreie Zusammenhandeln der Menschen auf Augenhöhe, unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Alter, sozialer wie ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Bildung, Behinderungen oder anderen individuellen Merkmalen (Kiel, 2022, S. 32). Inklusion heißt, dass Menschen mit und ohne Behinderung an allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben. Inklusion in der Schule bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam lernen (StMUK Bayern, 2024). 3 Was ist Inklusion? Integration Inklusion 4 Integration vs. Inklusion Integration Inklusion Eingliederung beeinträchtigter Kinder und Lernen aller Kinder in der allgemeinen Jugendlicher in die allgemeine Schule Schule Differenziertes System je nach Umfassendes System für alle Beeinträchtigung Zwei-Gruppen-Theorie Theorie einer heterogenen Gruppe Anpassung beeinträchtigter Kinder Anpassung des Schulystem an die und Jugendlicher an das reguläre individuellen Bedürfnisse der/des Schulystem Einzelnen 6 Was ist Inklusion? UN-Behindertenrechtskonvention: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (13.12.2006) seit März 2009 geltendes Recht in Deutschland 7 Was ist Inklusion? UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24, Absatz 2 („Bildung“): „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass… a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden … b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; …“ 8 Was ist Inklusion? Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG): Art. 30a (1) Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen. Art. 30b Inklusive Schule (1) Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen. (2) 1Einzelne Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die allgemeine Schule, insbesondere die Sprengelschule, besuchen, werden unter Beachtung ihres Förderbedarfs unterrichtet. 2Sie werden nach Maßgabe der Art. 19 und 21 durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unterstützt. 9 Insgesamt gab es im Schuljahr 2021/22 in Bayern 78.497 SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese verteilen sich auf folgende Förderschwerpunkte: Emotionale und Lernen Geistige Entwicklung soziale Entwicklung (47,25 %) (16,46 %) (14,09 %) Körperliche und Sprache Motorische Hören (7,08 %) Entwicklung (4,38 %) (5,26 %) Ohne Sehen Förderschwerpunkt (1,58 %) (3,90 %) Fallbeispiel: Peter, 8 Jahre Peter kann sich im Unterricht nur schwer auf die Inhalte der Stunde konzentrieren. Zudem hat er Schwierigkeiten neuen Lernstoff zu erfassen und im Gedächtnis zu behalten. Auch die Einhaltung von Regeln gestaltet sich für Ihnen schwierig. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen stellen die größte Gruppe an Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf dar. Im Schuljahr 2021/22 wurden insgesamt 37.093 bayerische Schülerinnen und Schüler diesem Förderschwerpunkt zugeordnet. Charakteristisch für diese SuS ist, dass das Lern- und Leistungsvermögen deutlich von der Bezugsnorm abweicht und es zu einer erheblichen und langandauernden Beeinträchtigung ihres Lern- und Leistungsverhaltens kommt. SuS mit einer Beeinträchtigung im Lernen können beispielsweise eine verminderte Gedächtnisleistung, Probleme beim Erkennen und Verstehen von Zusammenhängen, verlangsamte Denkprozesse, geringe Flexibilität im Denken oder Schwierigkeiten im Rechnen, Lesen oder Verstehen haben. Fallbeispiel: Miriam, 12 Jahre Miriam ist 12 Jahre alt und besucht die Gemeinschaftsschule. Marie hat das Down-Syndrom. Im sonderpädagogischen Gutachten wurde eine mittelgradige Intelligenzminderung diagnostiziert. Dem Unterricht zu folgen fällt ihr schwer, daher erhält sie Arbeitsanweisungen in leichter Sprache (einfache Wörter, kurze Sätze). SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung weisen eine verzögerte oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten auf. Der Intelligenzquotient liegt in Abgrenzung zur Lernbeeinträchtigung bei unter 70. Der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Insgesamt 12.917 bayerische SuS wurden im Schuljahr 2021/22 diesem Förderschwerpunkt zugeordnet. Generelle Aussagen über die zu erwartenden Beeinträchtigungen zu treffen, ist schwer, da die Lernprobleme von Kindern mit geistiger Behinderung extrem divers sind. So kann beispielsweise das Tempo der Informationsaufnahme reduziert, das Denktempo langsam und schwerfällig sein. Häufig zeigen sich auch Auffälligkeiten in der Sprache (Erwerb, Wortschatz, Sprachverständnis) oder Defizite in der Motorik, wie z.B. verlangsamte, schwerfällige, ungeschickte Bewegungen. Fallbeispiel: Michael, 7 Jahre Michael ist 7 Jahre als. Schon im Kindergarten kam es immer wieder zu Konflikten mit anderen Kindern. Er kann sich nicht an die vereinbarten Regeln halten und verweigert sich, wenn auf die Einhaltung dieser gepocht wird. Funktioniert etwas nicht, so wie er sich das vorstellt, gibt er anderen die Schuld. Sein Verhalten gegenüber Erwachsenen ist oft auffällig und unangepasst. Kinder mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung haben aufgrund psychischer, sozialer, familiärer oder organischer Ursachen erhebliche und längerfristige Schwierigkeiten, ihre Umwelt angemessen wahrzunehmen sowie entsprechend auf diese zu reagieren. Im Schuljahr 2021/22 wurden insgesamt 11.058 SuS diesem Förderschwerpunkt zugeordnet. Kinder in diesem Förderschwerpunkt werden – verglichen mit den anderen Förderschwerpunkten – relativ häufig inklusiv beschult. Sie haben vielfach Probleme bei der Akzeptanz von Regeln, zeigen häufig Aggressionen oder haben eine geringe Frustrationstoleranz. Das auffällige Verhalten kann jedoch auch nach innen gerichtet sein und beispielsweise in Kontaktvermeidungen oder Überängstlichkeit resultieren. Fallbeispiel: Sonja, 7 Jahre Sonja ist 7 Jahre alt und besucht seit diesem Schuljahr die Grundschule. Die Grundschullehrerin berichtet, dass Sonja alle Laute korrekt aussprechen kann, dies aber im Alltag nicht immer tue. So erzählt Sonja beispielsweise: „Am Wochenende war ich auf Debutstag. Da waren viel Tinder und Tuchen. Wir haben verstetten despielt und alle Tinder sind wet delaufen.“ Im Förderschwerpunkt Sprache weisen SuS Sprach- und Sprechstörungen auf. Der Sprachentwicklungsprozess vollzieht sich in der Regel bis zum 4. Lebensjahr. Von einer verzögerten Sprachentwicklung spricht man, wenn der Prozess über das 4. Lebensjahr hinaus geht, von einer Störung der Sprachentwicklung hingegen, wenn die Verzögerung bis ins Schulalter bestehen bleibt. Im Schuljahr 2021/22 gab es insgesamt 5.558 bayerische SuS im Förderschwerpunkt Sprache. Möglich ist bei diesen Kindern eine Störung der Sprachentwicklung, wie beispielsweise ein eingeschränktes Sprachverständnis, ein eingeschränkter Wortschatz sowie eine fehlerhaft Aussprache oder Grammatik. Die Sprach- und Sprechschwierigkeiten können sich jedoch auch in Störungen des Redeflusses, wie z.B. Stottern oder Poltern, oder Störungen infolge von Veränderungen an den am Sprechen beteiligten Organen, wie Näseln oder eine Lippen-Kiefer- Gaumenspalte, äußern. Fallbeispiel: Stefan, 15 Jahre Seit einem Autounfall vor 6 Jahren ist Stefan querschnittsgelähmt und auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen. Insbesondere im Sportunterricht benötigt Stefan daher eine besondere Unterrichtsplanung, die seine körperlich- motorischen Bedürfnisse berücksichtigt. Kinder mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung haben Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparats. Hierzu gehören zerebrale Bewegungsstörungen, jedoch auch körperliche Schädigungen durch Krankheiten. Im Schuljahr 2021/22 gab es insgesamt 4.126 bayerische SuS im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Beispiele für eine Einordnung in den Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung sind beispielsweise Querschnittslähmungen, die Glasknochenkrankheit, Skoliose, Amputationen, Rheumatismus, Multiple Sklerose jedoch auch Krankheiten, wie Asthma, Diabetes oder eine Tumorerkrankung. Fallbeispiel: Renate, 7 Jahre Renate hat eine sehr seltsame Aussprache. Ähnliche Wortsilben spricht sie gleich aus, was es sehr schwer macht, zu verstehen, was sie sagt. Auch reagiert sie kaum auf ein direktes Ansprechen. Durch eine Mumpserkrankung der Mutter während der Schwangerschaft kam es zu einer Schädigung ihres Gehörs. Bei Kindern mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören äußert sich die Hörbeeinträchtigung in einer Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit. Kinder und Jugendliche zeigen meist in bestimmten Unterrichtssituationen, wie z.B. einem Diktat Schwierigkeiten im Hörsprachverstehen. Insgesamt wurden im Schuljahr 2021/22 3.436 bayerische SuS diesem Förderschwerpunkt zugeordnet. Anzeichen für eine mögliche Hörschädigung stellen dabei das Ausbleiben einer Erwarteten Antwort, Schwierigkeiten beim Leselernprozess, ein unpassend lautes und unmelodisches Sprechen sowie eine undeutliche, verwaschene Sprache dar. Vergessen darf man jedoch nicht, dass auch die sozialen Interaktionen aufgrund der Hörschädigung oder Gehörlosigkeit eingeschränkt sein können. Fallbeispiel: Klaus, 10 Jahre Klaus stößt sich sehr oft. Immer wieder rempelt er Gegenstände an. Wenn man mit ihm spricht, hat man nicht das Gefühl, als würde er einem Aufmerksamkeit schenken, denn er schaut oft an einem vorbei. Eine Person gilt als sehbehindert, wenn trotz Korrekturgläser die Sehschäfte unter einem Drittel der Sehschärfe eines Normalsichtigen liegt oder trotz besseren Sehvermögens das Gesichtsfeld massiv eingeschränkt ist. Bei SuS im Förderschwerpunkt kann sich die umfassende Sehbeeinträchtigung in einem reduzierten Sehvermögen bis bin zur Blindheit äußern. Dieser Förderschwerpunkt stellt den kleinsten Anteil dar: im Schuljahr 2021/22 gab es insgesamt 1.236 bayerische SuS. Jedoch muss angemerkt werden, dass diese Beeinträchtigung häufig in Folge anderer körperlicher Beeinträchtigungen auftritt und daher oft zum Punkt körperlicher und motorischer Förderbedarf gezählt wird. Anzeichen für eine Sehbeeinträchtigung können ein häufiges Augenreiben oder häufige tränende Augen, ein zu geringer Leseabstand, Schwierigkeiten beim Abschreiben von der Tafel, schielen sowie fehlender Blickkontakt sein. Fallbeispiel: Emma, 10 Jahre Wenn sich etwas in Emmas Tagesablauf unerwartet ändert endet das in einem Schreikrampf. Interesse an Interaktionen mit anderen Kindern hat Emma kaum In der Schule kann Emma den ersten Sätzen der Lehrkraft meist problemlos folgen. Doch dann wandern ihre Gedanken rasch ab und sie versinkt in ihrer eigenen Welt. Ähnlich ist das bei einer Klassenarbeit. Bei der Autismus-Spektrums-Störung handelt es sich nicht um einen Förderschwerpunkt „im traditionellen Sinne“. Da sich Autismus in sehr vielfältiger Weise äußern kann, werden Kinder auf dem Autismus-Spektrum je nach Ausprägung der Beeinträchtigung meist einem der vorher genannten Förderschwerpunkte zugeordnet.

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