Wohnen und Zusammenleben PDF (Kapitel 9)

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Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli

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living arrangements cohabitation legal aspects social studies

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"Wohnen und Zusammenleben" (Living and Cohabitation), a chapter-specific document that delves into various facets of housing and living arrangements, encompassing topics like cohabitation types and their associated legal implications. The key topics include the importance of legal documents, rights and responsibilities associated with renters and landlords, common living scenarios, and legal considerations.

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Kapitel 9 Wohnen und ­Z usammenleben Wie sehen Ihre Zukunftspläne aus? Wie möchten Sie Sie lernen in diesem Kapitel, wohnen? In einer eigenen Wohnung? Oder lieber in ei- – welche Wohnf...

Kapitel 9 Wohnen und ­Z usammenleben Wie sehen Ihre Zukunftspläne aus? Wie möchten Sie Sie lernen in diesem Kapitel, wohnen? In einer eigenen Wohnung? Oder lieber in ei- – welche Wohnformen und welche Formen ner WG? Mit wem möchten Sie zusammenleben? Und des Zusammenlebens es gibt, wie sieht es mit Ihrer Familienplanung aus? – Mit sol- – was es alles zu beachten gilt, wenn man chen Fragen sind wir mitten im Thema dieses Kapitels. Mieterin oder Mieter ist, Sie erhalten viele Informationen über das Wohnen und – was die rechtlichen Folgen einer Ehe sind, das Zusammenleben, Informationen, die für Sie viel- leicht schon bald wichtig sein können – Lernen für das – welche Rechte und Pflichten Eltern und deren Kinder haben, Leben also. – welche Auswirkungen eine Scheidung hat, – wie das schweizerische Erbrecht aus- gestaltet ist. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 249 «Sobald wir mit einem anderen Menschen ­zusammenleben, sollten wir diesen mit Achtung und Liebe ­behandeln.» Dalai Lama Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 250 © Agnes Marian Bei der Entscheidung für eine Wohnform muss man vieles bedenken. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 251 zu gestalten. Tipps für den Umzug – Frühzeitig an der Arbeitsstelle die rechtlich zustehenden freie Tage anmelden – Bei verschiedenen Zügelfirmen Offerten einholen – Falls man auf professionelle Hilfe verzichtet: Helfende und Fahrzeug organi­sieren – Stabiles Verpackungsmaterial in genügender Menge organisieren – Material vor dem Umzugstag gut verpacken – Kisten und Säcke anschreiben («Küche», «Bad», «Zimmer links» usw.) – Parkplätze bei der alten und neuen Wohnung für den Tag des Umzugs reser­vieren – Über Adressänderungen informieren: Ämter, Arbeitsplatz, Versicherungen, ­Verwandte, Bekannte usw. – Zählerstand von Strom, Gas, Wasser und Heizung in der alten und neuen W ­ ohnung notieren oder abfotografieren Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 252 Am besten schliesst man Mietverträge schriftlich ab. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 253 Für kleinere Arbeiten wie das Auswechseln von Glühbirnen sind die Mieterinnen und Mieter selbst zuständig. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 254 Rechte des Mieters bei Nichtbeseitigung von Mängeln – Der Mieter hat, solange der Mangel nicht behoben ist, Anspruch auf eine verhältnis- mässige Herabsetzung des Mietzinses (Mietzinsreduktion). – Hat der Mangel Schäden zur Folge, kann der Mieter Schadenersatzforderungen an die Vermieterin stellen. – Der Mieter kann den Mietzins bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegen (Voraussetzungen OR 259 g). – Der Mieter kann mittelschwere Mängel durch eine Fachperson beheben lassen, die anfallenden Reparaturkosten bezahlen und mit dem nächsten Mietzins verrechnen. Er muss gegebenenfalls belegen, dass die Reparatur nicht zu teuer war. Bei diesem Vorgehen ist Vorsicht geboten! – Bei schwerwiegenden Mängeln kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos ­kündigen. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 255 Am Ende der Mietzeit haftet der Mieter nur für Schäden, die er fahrlässig oder absichtlich verursacht hat. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 257 Mieterschutzregelungen Schutz vor Anfechtung Erstreckung missbräuchlichen missbräuchlicher des Mietzinsen Kündigungen Mietverhältnisses Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 257 Missbräuchliche – Der Vermieter kündigt, weil die Mieterin gerechtfertig- ­Kündigung te Ansprüche stellt. Beispiel: Die Mieterin reklamiert wegen zu hoher Heizkosten. Daraufhin wird ihr aus Rache ­gekündigt. – Der Mieterin wird während eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit dem Mietver- hältnis gekündigt. – Dem Mieter wird vor Ablauf der dreijährigen Sperrfrist nach Abschluss eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfah- rens gekündigt. Nicht missbräuchliche – Bei dringendem Eigenbedarf der Vermieterin Kündigung – Bei Zahlungsrückstand des Mieters – Bei schwerer Verletzung der Pflicht des Mieters zur Sorg- falt und Rücksichtnahme Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 258 Schlange stehen für eine Wohnung in der Stadt Zürich. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 258 9.1 Wie hoch sollten die Mietkosten maximal 9.6 Was ist bei einer Untervermietung nötig? Das weiss ich jetzt! sein? Nennen Sie die Faustregel. 9.7 Was ist die Folge, wenn eine Wohnungs- 9.2 Was ist der Vorteil eines schriftlichen kündigung zu spät eintrifft? Mietvertrags im Gegensatz zu einer 9.8 Welche Formvorschrift muss der Vermie- mündlichen Vereinbarung? ter bei einer Kündigung beachten? 9.3 Weshalb sollte man eine Mängelliste 9.9 An wen müssen Anfechtungen von erstellen? Mietzinserhöhungen und Kündigungen 9.4 Warum sollten Mieter und Mieterinnen adressiert sein? Mängel immer melden? 9.10 Wie lange kann ein Mietverhältnis 9.5 Welche Möglichkeiten haben Mieter und bei Wohnungen höchstens erstreckt Mieterinnen, wenn ein mittelgrosser oder werden? grösserer Mangel nicht behoben wird, obwohl dieser gemeldet wurde? Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 259 Mit den Wahlen vom Herbst 2019 stieg der Frauenanteil im Nationalrat auf über 40 Prozent. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 260 – Mann und Frau sind gleichberechtigt. – Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. – Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 260 Formen des Zusammenlebens Konkubinat Ehe Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 261 Vor- und Nachteile des Konkubinats Vorteile: – Die Gründung und Auflösung des Konkubinats erfolgt ohne Formali- täten. – Im Konkubinat sind meistens beide Partner erwerbstätig. Da sie nicht verheiratet sind, werden die Einkommen getrennt besteuert, was zu Einsparungen bei den Steuern führen kann. – Rentnerinnen und Rentner erhalten zwei ganze Altersrenten (200 Prozent) statt eine auf 150 Prozent gekürzte Altersrente (wie dies bei einem Ehepaar der Fall ist). – Im Konkubinat lässt sich ausprobieren, ob das Zusammenleben klappt. Sollte es nicht klappen, ist die Auflösung eines Konkubinats einfach. Nachteile: – Während der Dauer und vor allem bei der Auflösung des Konkubinats sind beide Partner rechtlich nicht geschützt. Das Gesetz enthält keine Bestimmungen zum Konkubinat. – Beim Tod eines Konkubinatspartners hat der Lebensgefährte kei- nen Erbanspruch und kann keine Ansprüche auf eine AHV geltend machen. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 261 Wichtige Elemente des Konkubinatsvertrags – Wohnen (Unterzeichnung des Mietvertrages, Aufteilung der Miete) – Eigentumsverhältnisse (Gegenstände, Mobiliar, Neuanschaffungen) – Aufteilung der Haushaltskosten, Lebensunterhaltskosten, Schulden – Gegenseitige Absicherung, Unterstützung und Begünstigung (z. B. Testament, Lebensversicherung) – Regelung zur Auflösung des Konkubinats Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 262 Voraussetzungen für die Ehe Ehehindernisse Heiraten ist möglich, Heiraten ist nicht möglich, – wenn beide mindestens 18-jährig und – wenn beide Personen in gerader Linie urteilsfähig sind; verwandt sind oder eine Adoptivver- – wenn beide urteilsfähig sind. wandtschaft besteht (ZGB 95); – wenn eine Person bereits verheira- Wenn eine der Personen das Schweizer tet ist (Doppelehe, Bigamie) oder in Bürgerrecht nicht besitzt, muss sie nach- einer eingetragenen Partnerschaft lebt weisen, dass sie sich bis zur Trauung in (ZGB 96); der Schweiz aufhalten darf. – wenn eine Person nicht urteils­fähig ist; – wenn man mit der Heirat die Zulas- sungsbestimmungen für Auslände- rinnen und Ausländer umgehen will (Scheinehe); – wenn eine Person oder beide zur Heirat gezwungen werden (Zwangsheiraten). Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 262 Durch die Heirat verpflichten sich die Ehepartner, das Wohl der Gemeinschaft zu wahren und ­allenfalls eige- ne Interessen zurückzustellen. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 263 Das weiss ich jetzt! 9.11 Was sind Grundlagen einer guten Part- 9.13 Was sind die beiden rechtlichen Voraus- nerschaft? setzungen für eine Ehe? 9.12 Welche zwei Rechtsformen des 9.14 Wer ist zuständig für den Unterhalt der Zusammen­lebens werden heute Familie? ­u nterschieden? 9.15 Worauf müssen verheiratete Paare bei der Erwerbstätigkeit Rücksicht nehmen? Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 264 Entstehung des Kindesverhältnisses zwischen Mutter und Kind: zwischen Vater und Kind: – durch Geburt – bei einem ehelichen Kind: durch Ehe – durch Adoption mit der Mutter des Kindes – bei einem ausserehelichen Kind: durch freiwillige Anerkennung oder durch ein Vaterschaftsurteil – durch Adoption, wenn beide gemein- sam ein fremdes Kind annehmen Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 265 Die Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 265 Das weiss ich jetzt! 9.16 Wodurch entsteht das Kindesverhältnis 9.20 Was müssen die Eltern bei der Berufs- zwischen Mutter und Kind? wahl ihrer Kinder berücksichtigen? 9.17 Wie lange müssen die Eltern für den 9.21 Wer entscheidet über die Verwendung Unterhalt der Kinder mindestens auf- von Vermögen der Kinder? kommen? 9.22 Wer verfügt über den Lohn von Kindern, 9.18 Wer hat in einer Ehe das elterliche die eine Lehre absolvieren? Sorgerecht? 9.23 Unter welchen Umständen können Bei- 9.19 Welcher Grundsatz gilt bei erzieheri- träge an die Haushaltskosten verlangt schen Entscheidungen? werden? Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 266 Folgende Punkte müssen geklärt werden: – Nachehelicher Unterhalt – Güterrecht – Elterliche Sorge (Errungenschaftsbeteiligung) – Unterhaltsbeiträge an Kinder – Erbrecht Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 267 In der Schweiz wird heute fast jede zweite Ehe geschieden. Durch die güterrechtliche Auseinandersetzung wird dabei geregelt, wer welchen Anteil des Vermögens erhält. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 267 Rechtliche Auswirkungen einer Trennung – Getrennt lebende Ehepaare gelten rechtlich weiterhin als verheiratet. – Für gemeinsame Kinder haben getrennt lebende Eltern weiterhin gemeinsam das Sorgerecht, die Trennungsvereinbarung regelt die elterliche Obhut. – Eine Trennung hat keine Änderung des Güterstandes zur Folge. – Getrennt lebende Ehepaare werden in der Regel separat besteuert. – Eine Trennung ist in der Regel unbefristet und kann jederzeit aufgehoben werden. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 268 Durch die Errungenschaftsbeteiligung geregelte Fragen – Wem gehört was? – Wer verfügt über welches Vermögen? – Wer haftet für welche Schulden? – Wer verwaltet das Vermögen? – Wer nutzt bzw. behält die Erträge? – Wie sieht die Aufteilung bei der Auflösung der Ehe aus? Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 268 Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Errungenschaftsbeteiligung Eigengut Mann Vor der Ehe Frau Eigengut Zusätzliches Zusätzliches Während der Ehe Eigengut Eigengut Errungenschaft Errungenschaft 1 /2 1 /2 1 /2 1 /2 Güterrechtliche Eigengut Auseinander- Eigengut setzung Zusätzliches Zusätzliches Eigengut Eigengut /2 Errungen- 1 /2 Errungen- 1 schaft schaft /2 Errungen- 1 /2 Errungen- 1 schaft schaft – Jeder Ehegatte behält sein Eigengut (= Eigengut vor der Ehe plus zusätz­liches Eigengut während der Ehe). – Von der Errungenschaft werden allfällige Schulden abgezogen. Was übrig bleibt, bildet den Errungenschaftsvorschlag. – Jeder Ehegatte behält die Hälfte seines Vorschlages und hat Anspruch auf die Hälfte des Vorschlages des anderen Ehegatten. (ZGB 215) – Sind die Schulden grösser als das Vermögen, ist die Rede von einem Rückschlag. Diesen hat jeder Ehegatte alleine zu tragen. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 269 9.24 Wie wird eine Ehe aufgelöst? 9.27 Was regelt die Errungenschaftsbeteili- Das weiss ich jetzt! 9.25 Welche möglichen Scheidungs­formen gung? gibt es? 9.28 Was ist der Unterschied zwischen 9.26 Was sind die Vorteile einer Trennung im Eigengut und Errungenschaft? Vergleich zur Scheidung? 9.29 Was passiert mit allfälligen Schulden der Eheleute? Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 269 Formen des Testaments Handgeschriebenes Von Anfang bis Schluss von Hand geschrieben inklusive ­Testament Ort, Datum und Unterschrift Öffentlich beurkundetes Unter Mitwirkung von zwei Zeugen vor einem Notar Testament oder einer Urkundsperson unterschrieben Nottestament Wird in einer Notlage in Anwesenheit von zwei Zeugen mit­geteilt und später zu Protokoll gegeben Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 270 Gesetzliche Erben Grosseltern Grosseltern Onkel Vater Mutter Tante Cousine Schwester Ehefrau Erblasser Schwester Cousin Nichte Nichte Sohn Tochter Tochter Neffe 1. Stamm Enkelin Enkel Enkel 2. Stamm 1. Stamm des Erblassers: Nachkommen und alle Personen, die von diesen abstammen 3. Stamm 2. Stamm der Eltern: Eltern des Erblassers und alle Personen, die von diesen abstammen 3. Stamm der Grosseltern: Grosseltern des Erblassers und alle Personen, die von diesen abstammen Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 270 Gesetzliche Erbfolge – Zuerst sind die Kinder erbberechtigt. Ist ein Kind bereits verstorben, treten an seine Stelle seine Nachkommen (z. B. Enkel). Sobald mindestens ein Erbe im ersten Stamm vorhanden ist, gehen alle anderen Stämme leer aus. – Sind keine Erben im ersten Stamm vorhanden, so fällt die Erbschaft je zur Hälfte an die Mutter- und die Vaterseite. Falls ein Elternteil bereits verstor­ben ist, geht die Erbschaft zu gleichen Teilen an die Nachkommen der Eltern (­Geschwister des Erblassers). – Sind keine Nachkommen und keine Erben im elterlichen Stamm vorhanden, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Grosseltern und deren Nachkommen. Mit diesem Stamm hört die Erbberechtigung der Verwandten auf. – Der überlebende Ehegatte erbt immer. ɂ Er hat Anspruch auf die Hälfte der Erbschaft, wenn Nachkommen vorhanden sind. ɂ Wenn er mit dem elterlichen Stamm zu teilen hat, hat der überlebende Ehegatte Anrecht auf drei Viertel der Erbschaft. ɂ Sind nur Erben im grosselterlichen Stamm vorhanden, erbt der überlebende Ehe- gatte alles. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 271 Ehepaar Alleinstehend Gesetzliche Pflichtteile und Gesetzliche Pflichtteile und ­Erbfolge freie Quote ­Erbfolge freie Quote 1 1 8 4 Nach- 1 /2 /2 1 Ehe- kommen 1 /1 1 2 Ehe- Nach- gatte Nach- Nachkommen gatte kommen kommen 3 16 /4 1 Ehegatte 3 /4 Eltern /1 1 Ehe- Eltern gatte Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 271 9.30 Was schreibt das Gesetz bei einem 9.32 Wie kann der Erblasser gesetzliche Das weiss ich jetzt! selbst verfassten Testament vor? Erben auf den Pflichtteil setzen? 9.31 Wer zählt zum ersten Stamm eines ver- 9.33 Wann kann man eine Erbschaft aus- storbenen Familienvaters? schlagen? Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 271 Kompetenzen: Sie können … – erkennen, was es bei einem Umzug alles zu tun gibt, – eine detaillierte, praxistaugliche Checkliste für den Umzug erstellen. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 272 Nr. Situation 1 Regina und Beat haben endlich eine Wohnung gefunden. Der Mietzins beträgt CHF 1500 pro Monat. Beim Unterzeichnen des Mietvertrags verlangt die Ver- mieterin eine Kaution in der Höhe von CHF 6000. Wie beurteilen Sie diese Forderung? 2 Die 22-jährige Sabrina wohnt in einem Mehrfamilienhaus und hört oft laut- stark Musik. Schon mehrmals haben sich die Nachbarn bei ihr beschwert, ohne Erfolg. Nun wenden sich die Nachbarn an die Hausverwaltung. Was kann die Hausverwaltung tun? 3 Es ist Winter. In der Wohnung von Adrian funktioniert die Heizung seit zwei Tagen nicht mehr. Er hat den Schaden gleich am ersten Tag gemeldet. Doch auch am dritten Tag geschieht nichts. Daher wohnt er vorübergehend bei einem Kollegen. Wie sieht die Rechtslage aus? Was kann Adrian tun? 4 Familie Gruber wohnt seit zehn Jahren in der gleichen Wohnung. Sie entschie- den sich damals für diese Wohnung, weil ihre Kinder nicht weit zur Schule haben und die Arbeitsplätze der Eltern sehr nahe liegen. Nun erhalten Sie die Kündigung. Die Familie möchte nicht ausziehen. Was kann Sie tun? Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 272 Nr. Situation 5 Anna und Ben haben sich getrennt und kündigen daher die gemeinsame Woh- nung. Dabei können sie den vereinbarten Kündigungstermin nicht einhalten. Trotzdem möchten beide die Wohnung so rasch wie möglich verlassen. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Was können die beiden tun? 6 Herr Neumann hat in seiner Wohnung auf eigene Rechnung und ohne Rück- sprache mit der Vermieterin Wandschränke einbauen lassen. Beim Auszug verlangt diese nun, dass die Wandschränke wieder entfernt werden. Kann die Vermieterin das Entfernen der Schränke verlangen? Wie sieht die Rechtslage aus? 7 Marc Meier hat in seiner Altbauwohnung ein paar Reparaturen vorgenommen: Dichtung beim Duschschlauch und zwei Glühbirnen ersetzt, Abflussrohr in der Küche gereinigt und ein Türschloss repariert. Er schickt der Hausverwaltung eine Rechnung für die Arbeit und das Material in der Höhe von CHF 67.50. Wie kann die Hausverwaltung regieren? 8 Jonas möchte zu seiner Freundin ziehen. Daher kündigt er seine 2-Zim- mer-Wohnung. Als Kündigungstermin gilt der 30. September. Er schickt seine Kündigung am 29. Juni mit B-Post weg. Das Schreiben trifft am 3. Juli bei der Hausverwaltung ein. Muss die Hausverwaltung die Kündigung akzeptieren? Wie sieht die Rechtslage aus? Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 273 Kompetenzen: Sie können … – Fallbeispiele zum Thema Wohnen analysieren und Fragen korrekt beant- worten, – Ihre Antworten mit dem Recht begründen. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 273 Kompetenzen: Sie können … – das Thema «Gleichstellung von Mann und Frau» anhand verschiedener Quellen untersuchen, – Ihre Erkenntnisse anschaulich visualisieren und konkrete Massnahmen ab- leiten. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 273 Nr. Situation 1 Pierre hat Claudia zur Verlobung ein Motorrad im Wert von CHF 9000 ge- schenkt. Nun kommt es zur Trennung, weil Claudia einen anderen Mann ken- nengelernt hat. Pierre verlangt von Claudia die Rückgabe des Motorrads. Kann Pierre das Geschenk zurückverlangen? Wie sieht die Rechtslage aus? 2 Yasmina und ihr Freund Kaya möchten heiraten. Beide sind 22-jährig, in der Schweiz aufgewachsen und leben hier. Die Eltern von Yasmina sind gegen diese Heirat. Sie haben für ihre Tochter nämlich einen anderen Mann ausgewählt. Können die Eltern die Heirat verbieten? Wie sieht die Rechtslage aus? 3 Nadja und Markus sind verheiratet. Nadja hat am Wohnort ihren Traumjob gefunden. Nun eröffnet Markus ihr, dass er im 100 km entfernten Basel eine Stelle antreten könnte, bei welcher er fast das Doppelte des bisherigen Lohns verdienen würde. Er möchte, dass beide nach Basel umziehen. Kann Markus auf dem Umzug beharren und von Nadja verlangen, ihren Job aufzugeben? Wie sieht die Rechtslage aus? 4 Saskia und Vera sind seit drei Jahren ein Paar. Saskia hat eine 5-jährige Tochter. Sie haben kürzlich ihre Partnerschaft eintragen lassen und möchten nun ein Kind adoptieren. Wie sieht die Rechtslage aus? 5 Die 18-jährige Jasmina hat ein halbes Jahr vor Abschluss ihrer gymnasialen Ausbildung die Schule abgebrochen. Sie sucht nun eine Lehrstelle als Informa- tikerin. Ihre Eltern sind davon gar nicht begeistert und weigern sich, weiterhin Unterhalt zu bezahlen. Können die Eltern den Unterhalt verweigern? Wie sieht die Rechtslage aus? 6 Julian absolviert eine Lehre als Automobil-Fachmann. Er ist im dritten Lehr- jahr und wohnt seit einem Monat in einer WG. Seine Eltern verlangen von ihm weiterhin Unterhaltskosten von CHF 200. Muss Julian weiterhin Unterhalt bezahlen? Wie sieht die Rechtlage aus? 7 Die beiden 16-jährigen Zwillingsschwestern Emma und Lea haben oft Streit mit den Eltern. Nun wollen sie ausziehen und bei ihrer Tante wohnen. Die Eltern sind dagegen. Dürfen die beiden ausziehen? Wie sieht die Rechtslage aus? 8 Sebastian und Graziella sind seit acht Jahren verheiratet. Sie haben sich nach und nach auseinandergelebt und beantragen daher im gegenseitigen Ein- vernehmen die Scheidung. Sebastian hat Bargeld im Wert von CHF 400 000 und Graziella Schmuck im Wert von CHF 80 000 in die Ehe eingebracht. Von seinen Eltern hat Sebastian CHF 300 000 geerbt. Während der Ehe hat er CHF 60 000 angespart; seine Frau CHF 150 000. Wie sieht die güterrechtliche Auseinandersetzung aus? Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 274 Nr. Situation 9 Bei der Heirat verfügt Niklaus über persönliche Gegenstände im Wert von CHF 60 000; seine Frau Elisabeth über solche von CHF 70 000. Das Vermögen von Niklaus beträgt CHF 80 000, dasjenige von Elisabeth CHF 90 000. Nach vier Jahren wird die Ehe geschieden. Während der Ehe hat aufgrund von Kapitalerträgen das Vermögen von Elisabeth um CHF 30 000 und dasjenige von Niklaus um CHF 25 000 zugenommen. Wie sieht die güterrechtliche Auseinandersetzung aus? 10 Das Eigengut von Thomas betrug bei der Eheschliessung CHF 15 000. Sei- ne Frau Edith hatte zum gleichen Zeitpunkt Eigengut in der Höhe von CHF 12 000. Die Errungenschaft von Thomas beläuft sich auf CHF 35 000, die von Edith auf CHF 40 000. Thomas stirbt durch einen Arbeitsunfall. Wie viel erbt ihre Tochter Isabel? Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 275 Kompetenzen: Sie können … – Fallbeispiele zum Thema Zusammenleben analysieren und Fragen korrekt beantworten, – Ihre Antworten mit dem Recht begründen. Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Scheidegger, Bernhard Roten, Alex Bieli Gesellschaft Ausgabe A Lehrmittel für den Lernbereich «Gesellschaft» im ABU 978-3-0355-2046-0 © 2022 hep Verlag AG zu Kapitel 9 Seite 275

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