ERASMUS-Aufenthalt 2022/23 Information (PDF)

Summary

This document provides information on the Erasmus program for the 2022/23 academic year. It details the process and necessary documents for participating students. Information is provided by the International Office of Trier University of Applied Sciences.

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ERASMUS-Aufenthalt 2022/23 Ablauf und Formalitäten Nina Mutsch, International Office Stand: 22.6.2022 ERASMUS+ Mobilitätsprogramm der EU  zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa (2021-2027)  z.B. Studium an Partnerhochschule im europäischen Ausland ...

ERASMUS-Aufenthalt 2022/23 Ablauf und Formalitäten Nina Mutsch, International Office Stand: 22.6.2022 ERASMUS+ Mobilitätsprogramm der EU  zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa (2021-2027)  z.B. Studium an Partnerhochschule im europäischen Ausland  ab dem 3. Semester, bis zu 12 Monate pro Studienphase  verwaltet vom International Office  https://www.hochschule- trier.de/international/outgoings/studierende/erasmus-studium- oder-praktikum/  https://www.erasmusplus.de/ 2 ERASMUS+ 3 ERASMUS+ Vorteile des Programms:  Wegfall von Studiengebühren im Ausland  Dokumentation und Anerkennung von Leistungen  Ansprechpartner in der Heimat- und Gasthochschule  Mobilitätszuschuss https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer- studierende-und-graduierte/de/ 4 Finanzielle Förderung  Mit dem Erasmus-Stipendium wird Ihnen lediglich ein Zuschuss für durch den Auslandsaufenthalt zusätzlich anfallende Kosten gezahlt  Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Ländergruppen, der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel und der Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes 5 ERASMUS+ Förderraten Ländergruppen (festgelegt von der EU anhand der Lebenshaltungskosten, voraussichtliche Auszahlung)  Ländergruppe 1: 450 (600) Euro/Monat Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden  Ländergruppe 2: 390 (540) Euro/Monat Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern  Ländergruppe 3: 330 (490) Euro/Monat Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (EJRM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 6 ERASMUS+ Förderraten Voraussichtliche „Top ups“  für Praktika-Aufenthalte: 150 EUR / Monat  für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen (Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20; die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen; aus einem nicht-akademischen Elternhaus; erwerbstätige Studierende): 250 EUR / Monat  für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig 7 Voraussetzungen Benötigte Dokumente:  Grant Agreement (Annahmeerklärung) im Original  Zahlungsanweisung  Confirmation of Study Period (Einschreibebestätigung der Hochschule)  Learning Agreement (Lernvereinbarung) 8 Voraussetzungen Obligatorisch:  Abgabe eines Online-Berichtes  Transcript of Records (als Kopie) 9 Grant Agreement Vertrag mit der EU im Original mit Original-Unterschrift im IO einreichen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes 10 Zahlungsanweisung  Zur Überweisung des Stipendiums  Kontaktdaten, Adresse, Kontoverbindung, Steuer-ID etc. eingeben 11 Learning Agreement = Lernverein- barung, die vor Antritt des Aufenthaltes erstellt werden soll 12 Learning Agreement  Ziel: Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungen  Muss mit Fachbereich abgesprochen sein  Muss vom Studierenden, der Heimathochschule und der Gasthochschule unterzeichnet werden  Original bei Studierendem, Kopie/Scan an IO senden 13 Learning Agreement  Änderungen während des Aufenthaltes müssen vermerkt werden und wieder von allen Parteien (Studierender, Heimat- und Gasthochschule) unterschrieben werden  Ggf. reicht eine E-Mail mit den Änderungen  Kopie/Scan wieder an IO senden 14 Confirmation of study Einschreibebestätigung Nach Ankunft an der Gasthochschule unterschreiben lassen Unbedingt erforderlich zur Auszahlung der Förderung Beginn und Ende wichtig für Höhe der Förderung (tagegenaue Abrechnung) 15 Online-Abschlussbericht  Verpflichtende Teilnahme zur Evaluierung des Programms  Zugangslink wird automatisch ein paar Tage nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes per Mail von der EU zugesendet  Bitte Erreichbarkeit per (Hochschul-)Mail sicherstellen!  Ggf. im Spam-Ordner nachschauen… 16 Transcript of Records  Zeugnis / Leistungsnachweis der Gasthochschule  Bitte eine Scan/Kopie an das IO senden! 17 VOR dem WÄHREND des NACH dem Auslandsaufenthalt Auslandsaufenthalts Auslandsaufenthalt Grant Agreement Learning Agreement Online- Sprachtest Einschreibe- bescheinigung Online-Bericht Transcript of Records 18 Auszahlung Stipendium  Nach Vorliegen der benötigen Dokumente zu Beginn des Aufenthaltes: Auszahlung der ersten Rate (i.d.R. drei Monate)  Nach Vorliegen der benötigten Dokumente nach Abschluss des Aufenthaltes: Auszahlung des restlichen Stipendiums 19 Versicherungsschutz  Mit dem ERASMUS-Stipendium wird keinerlei Versicherungsschutz übernommen.  Die ERASMUS-Stipendiaten erklären in der Annahmeerklärung, dass sie persönlich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. 20 Versicherungsschutz  Ein Abschluss folgender Versicherungen ist zu empfehlen:  Krankenversicherung und Auslandskrankenzusatzversicherung mit Rücktransport  Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz  Unfallversicherung mit Auslandsschutz  Bitte informieren Sie sich hierfür bei den Ihnen bekannten Versicherungen! 21 Krankenversicherung  Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie mit der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen, je nach dem geltenden Sozialversicherungsrecht im entsprechenden Land. Vor Ihrer Abfahrt informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit dieses Abkommen für Ihr Gastland gilt, und beantragen die notwendigen Formulare bzw. die Karte. 22 Krankenversicherung  Private Krankenkassen haben i.d.R. keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen, ggf. ist hier ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihren Aufenthalt im Ausland notwendig! 23 Erasmus und Corona Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die aktuelle Situation im Gastland sowie die Vorschriften an der Gasthochschule! https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76109- coronavirus-und-erasmus-haeufig-gestellte-fragen- von-gefoerderten-studierenden/ 24 Erasmus+ App  Die Erasmus+ App begleitet Sie vor, währen und nach Ihrem Auslandsaufenthalt mit nützlichen Informationen und Funktionen  Hier finden Sie weitere Informationen und können die App herunterladen: https://erasmusapp.eu 25 Noch Fragen? International Office Schneidershof Raum G 107/8 (neben Aula) [email protected] www.hochschule-trier.de/go/aaa Frau Nina Mutsch: [email protected] 0651-8103-378 26

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