Bundesorgane: Alle Details (Aktualisiert) PDF

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This document provides a detailed overview of the German federal government institutions. It describes the roles and functions of the Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, and the Bundesverfassungsgericht. Key aspects such as election procedures, responsibilities, and composition are outlined.

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Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung =================================================================================== Bundestag --------- \- Art: Parlament -- Volksvertretung\ - Bildung:\ - Direktwahl alle 4 Jahre durch die Bürger.\ - Wahl erfolgt...

Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung =================================================================================== Bundestag --------- \- Art: Parlament -- Volksvertretung\ - Bildung:\ - Direktwahl alle 4 Jahre durch die Bürger.\ - Wahl erfolgt nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht (Erst- und Zweitstimme).\ - Zusammensetzung:\ - 598 Sitze (Basisgröße) + Überhang- und Ausgleichsmandate.\ - Präsidium: Bundestagspräsident/in und bis zu fünf Vizepräsident/innen.\ - Fraktionen: Parteien bilden eigene Fraktionen (mind. 5 % der Stimmen oder drei Direktmandate erforderlich).\ - Aufgaben:\ - Gesetzgebung: Beratung, Änderung und Verabschiedung von Gesetzen.\ - Kontrolle der Regierung: Durch Anfragen, Debatten und Untersuchungsausschüsse.\ - Wahl des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin.\ - Genehmigung des Haushaltsplans.\ - Außen- und Sicherheitspolitik mitbestimmen.\ - Internationale Verträge ratifizieren.\ - Schutz der Abgeordneten: Immunität und Indemnität (Schutz vor Verfolgung wegen politischer Äußerungen). Bundesrat --------- \- Art: Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene\ - Bildung:\ - Mitglieder werden von den Landesregierungen entsandt (z. B. Ministerpräsident und Fachminister).\ - Zusammensetzung:\ - Insgesamt 69 Stimmen.\ - Je nach Größe der Bundesländer: 3--6 Stimmen pro Land (z. B. Bayern 6, Bremen 3).\ - Stimmen eines Landes müssen einheitlich abgegeben werden.\ - Aufgaben:\ - Mitwirkung an der Gesetzgebung: Zustimmungsgesetze und Einspruchsgesetze.\ - Kontrolle von Rechtsverordnungen der Bundesregierung.\ - Beteiligung an der Änderung des Grundgesetzes (Zweidrittelmehrheit nötig).\ - Vertretung der Länderinteressen in der EU.\ - Vermittlungsausschuss einberufen bei Streit zwischen Bundestag und Bundesrat. Bundespräsident --------------- \- Art: Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland\ - Bildung:\ - Wahl alle 5 Jahre durch die Bundesversammlung.\ - Eine Wiederwahl ist nur einmal möglich.\ - Bundesversammlung: Mitglieder des Bundestags und eine gleiche Anzahl von Delegierten der Länderparlamente.\ - Aufgaben:\ - Repräsentation Deutschlands im In- und Ausland.\ - Unterzeichnung von Gesetzen nach verfassungsrechtlicher Prüfung.\ - Vorschlag des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin.\ - Ernennung und Entlassung von Kanzler/in, Ministern, Richtern und Beamten.\ - Politische Neutralität und Vermittlungsrolle bei politischen Krisen. Bundesverfassungsgericht ------------------------ \- Art: Höchstes Gericht Deutschlands, Hüter der Verfassung.\ - Bildung:\ - Besteht aus 16 Richtern, aufgeteilt in zwei Senate (je 8 Richter).\ - Wahl zur Hälfte durch Bundestag und Bundesrat (mit Zweidrittelmehrheit).\ - Amtszeit: 12 Jahre, keine Wiederwahl möglich.\ - Aufgaben:\ - Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit.\ - Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von Bürgern.\ - Schutz der Grundrechte und des Grundgesetzes.\ - Klärung von Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen.\ - Kontrolle politischer Parteien und ihrer Verfassungsmäßigkeit.\ - Überprüfung von Wahlen und Normenkontrollverfahren.\ - Sicherung der demokratischen Grundordnung. Bundesregierung --------------- \- Art: Exekutive auf Bundesebene (Regierung Deutschlands)\ - Bildung:\ - Besteht aus dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin und den Bundesministern.\ - Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin wird vom Bundestag gewählt.\ - Die Minister werden vom Kanzler/der Kanzlerin vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt.\ - Zusammensetzung:\ - Bundeskanzler/in: Chef/in der Bundesregierung, bestimmt die Richtlinien der Politik (Richtlinienkompetenz).\ - Bundesminister: Leitung einzelner Ressorts (z. B. Finanzen, Inneres, Verteidigung).\ - Kabinett: Gemeinsames Treffen des Kanzlers/der Kanzlerin und der Minister.\ - Aufgaben:\ - Umsetzung der vom Bundestag beschlossenen Gesetze.\ - Führung der Außen- und Innenpolitik.\ - Vertretung Deutschlands in der EU und bei internationalen Organisationen.\ - Vorbereitung des Haushaltsplans.\ - Krisenmanagement und politische Steuerung.

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