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Teil 1: Grundlagen **Wozu dient das betriebliche Rechnungswesen?** -\> Datenerfassung, Datenstrukturierung, Datenaufbereitung als Grundlage wirtschaftlicher Entscheidungen. **Kapitel 1: Wozu Rechnungslegung?** - Man braucht die Rechnungslegung, um den Informationsbedarf zu decken, dadurch...

Teil 1: Grundlagen **Wozu dient das betriebliche Rechnungswesen?** -\> Datenerfassung, Datenstrukturierung, Datenaufbereitung als Grundlage wirtschaftlicher Entscheidungen. **Kapitel 1: Wozu Rechnungslegung?** - Man braucht die Rechnungslegung, um den Informationsbedarf zu decken, dadurch soll die Planung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von betrieblichen Entscheidungen erleichtert werden. - Mit zunehmender Komplexität des Geschäftsmodells (steigende Anzahl an Produkten, Mitarbeitern etc.) steigt auch der Informationsbedarf - Für interne Adressaten sind Informationen zur Planung, Kontrolle und Dokumentation von Interesse. - Für externe Adressaten sind Informationen zur Kontrolle und Dokumentation von Interesse. **Informationsbedarfe und Kontrollen für Kapitalgeber** - Es finden Kontrollrechnungen an (Zwischen-) Zeitpunkten statt, um das Unternehmensvermögen, Finazierungsquellen und Erfolge zu erfassen - Dabei sollen dadurch die Liquidität und neue Finazierungsrunden ermittelt werden. Diese Informationen werden auch zur Zahlungsbemessung herangezogen, da daran die Gewinnausschüttung und / oder der Bonus gemessen wird **Kapitel 2: Rechnungswesen als zentrale Datenbasis des Unternehmens** - Wirtschaftliches Handeln: rationaler Umgang mit knappen Ressourcen, da diese Knappheit es erfordert, Entscheidungen über die alternative Verwendung zu treffen - Das Wirtschaftliche Handeln unterliegt dem allgemeinen Vernunftsprinzip, auch Rationalprinzip genannt, welches in zwei weitere Prinzipien unterteilt wird: - Maximalprinzip: mit gegebenem Aufwand an Produktionsfaktoren (Input) den größtmöglichen Güterertrag (Output) erzielen -\> Ertrag soll maximiert werden - Minimalprinzip: einen gegebenen Güterertrag mit geringstmöglichem Einsatz von Produktionsfaktoren erwirtschaften, d.h. der Mitteleinsatz soll minimiert werden. -\> Dabei wird hier immer die Gewinnmaximierung unterstellt **Unternehmen** - Definition: Planvoll organisierte Wirtschaftseinheiten - Prozess der Leistungserstellung und Leistungsverwaltung von Gütern und Dienstleistungen zur Gewinnerzielung - Optimierung dieser Prozesse bedarf vielfältiger Informationen als Entscheidungsgrundlage - Einzelunternehmen -\> natürliche Personen - Personengesellschaften -\> OHG, KG, GmbH & Co. KG - Kapitalgesellschaften -\> GmbH, UG, AG **Rechnungswesen als Entscheidungsgrundlage** - Ein Messinstrument ist erforderlich, um die wirtschaftlichen Konsequenzen von Entscheidungen zu erfassen -\> diese Aufgabe erfüllt das Rechnungswesen!! - Im betrieblichen Rechnungswesen wird das Unternehmensgeschehen zahlenmäßig erfasst. - Das betriebliche Rechnungswesen kann definiert werden als Gesamtheit aller Verfahren zur systematischen mengen- und wertmäßigen Erfassung, Aufbereitung und Kommunikation aller Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme. **Kapitel 3: Teilbereiche des Rechnungswesens** **Die unterschiedlichen Teilbereiche des Rechnungswesens:** - Unterschiedliche Informationsbedarfe für: - Innerbetriebliche Entscheidungen (z.B. Produktionsmenge) - Entscheidungen von externen Akteuren (z.B. Kreditgeber) - Externes Rechnungswesen: - Dokumentation, Information, Besteuerung, Reinvermögen- und Gewinnermittlung etc. - Externe (und auch interne) Adressaten - Internes Rechnungswesen: - Lieferung von Datenmaterial als Entscheidungshilfe und Grundlage für die Unternehmensplanung - Nur interne Adressaten **Warum will man planen, kontrollieren und dokumentieren?** 1. Um zu überleben -\> Liquidität (kurzfristig) 2. Um erfolgreich zu überleben -\> Erfolg z.B. Gewinn (mittelfristig) 3. Um nachhaltig erfolgreich zu überleben -\> Erfolgspotenzial (strategisch bzw. langfristig) **Liquidität** - Ziel: permanente Zahlungsfähigkeit des Unternehmens - Liquiditätsrechnungen: in welcher Höhe stehen Zahlungsmittel kurz- bis mittelfristig bereit? - Kurzfristige Finanzierungsrechnungen: - Operative Liquidität - Zahlungsmittelbestand - Mittelfristige Finanzierungsrechnung: - Geldmittelbestand - Geld- und Kreditbestand **Zahlungsmittelebene:** - Stromgrößen: Einzahlungen und Auszahlungen - Einzahlung / Auszahlung = Zunahme / Abnahme des Zahlungsmittelbestands -\> z.B. Barverkauf von Produkten (Einzahlung), Bartilgung eines alten Kredits (Auszahlung) **Geldvermögensebene:** - Stromgrößen: Einnahmen und Ausgaben - Einnahme / Ausgabe = Zunahme / Abnahme des Geldvermögens **Größen für die Erfolgsbestimmung** - Eine Berücksichtigung von Zahlen ist nicht ausreichend, da Bilanz- und Erfolgsrechnung für einen bestimmten Zeitraum / Zeitpunkt erfolgt - Deswegen muss sonstiges Vermögen bzw. Sachvermögen aus ermittelt werden **Vermögenslage** - In was wurde investiert? - Welches Sach- und Finanzvermögen ist dem Unternehmen zuzurechnen? - Welchen Wert hat das Sach- und Finanzvermögen? - Wie fungibel oder liquide ist das Vermögen? **Finanzlage:** - Wie wurde das Unternehmen finanziert? - Woher stammen die Finanzierungsmittel? - Wie hoch sind die Rückzahlungspflichten? - Wie lange stehen Finanzierungsmittel zur Verfügung **Bestandserfassung durch Inventur** - Inventur: Erfassung von Bestandsgrößen (zur Überprüfung / Korrektur der Buchführung) zur Ermittlung des Inventars - Inventar (§240 HGB) - Unabhängig von der Buchführung zu erstellendes, detailliertes, art- und wertmäßiges Verzeichnis - Aller Vermögensgegenstände und Schulden - Zu Beginn des Handelsgewerbes - Und am Ende eines jeden Geschäftsjahres - Zweck eines Inventars: - Vermögensfeststellung zum Schutz der Gläubiger - Prüfung, ob die tatsächlichen Bestände an Vermögensgegenständen (Ist-Bestände) mit den buchmäßigen Beständen (Soll-Bestände) nach Art, Menge und Wert übereinstimmen - Voraussetzung für eine ordentliche Buchführung - Grundlage für die Gründungsbilanz und die darauffolgenden Jahresbilanzen **Inventurverfahren** - Körperliche Bestandsaufnahme - Vollinventur - Stichprobeninventur (erlaubt, wenn man z.B. Schrauben etc. herstellt) - Buchmäßige Bestandsaufnahme - Immaterielle Vermögenswerte - Forderungen - Verbindlichkeiten **Bestandteile des Jahresabschlusses** - Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung, EK-Spiegel + Lagebericht - wobei die Bilanz und GuV-Rechnung die Kernbestandteile darstellen, alle anderen Dokumente muss man nur bei bestimmten Gesellschaftsformen mitsenden. **Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses (§ 242 HGB)** 1. Der Kaufmann hat zu Beginn eines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. **Bilanz** - Der Gesetzgeber schreibt im HGB die Aufstellung einer Bilanz vor ![](media/image2.png) **Abgrenzung der Bilanz vom Inventar**[:] - Zusammenfassung von einzelnen Positionen von Vermögensgegenständen und Schulden zu größeren Posten - Wegfall von Mengenangaben - Darstellung in Kontenform, nicht in Staffelform - Eigenkapital als Differenz zwischen Vermögen und Schulden (Fremdkapital) wird explizit in die Darstellung aufgenommen **Erfolgsermittlung** - Ermittlung der Veränderung des Reinvermögens (EK) - Ertrag / Aufwand = Zunahme / Abnahme des Reinvermögens - Gewinn- und Verlustrechnung - Aufwands- und Ertragsvergleich - Stromgrößenvergleich - Die GuV zeigt -- anders als die Bilanz -- auch die Entstehungsquellen des Erfolges; sie gibt jedoch keine Auskunft über Vermögensänderungen **Strom- und Bestandsgrößen** - Bestandsgröße: - Messung des vorhandenen Bestandes eines Gutes (z.B. Kassenbestand) in einem bestimmten Zeitpunkt - Zeit**punkt**bezogene Aussage - Stromgröße (Strömungs- oder Bewegungsgrößen): - Wiedergabe von Veränderungen eines Bestands in einem bestimmten Zeitraum - Positive Veränderungen = Zugänge (Zunahmen) - Negative Veränderungen = Abgänge (Abnahmen) - Zeit**raum**bezogene Aussage **Aufbau der GuV** **Buchführung zur laufenden Datenerfassung** - Die Erfassung aller Bestands- und Stromgrößen ist ein laufender Prozess, der wie folgt erfolgt - Alle angefallenen Geschäftsvorfälle werden auf Konten gebucht - Für jede Bilanzposition wird mindestens ein Konto gebildet - Prinzip der doppelten Buchführung: - Keine Buchung ohne Gegenbuchung in gleicher Höhe - Doppelte Buchführung stellt die Grundlage für Bilanz und GuV dar, d.h. für die beiden Kernbestandteile des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - Zusammenfassung der Konten unter Berücksichtigung und evtl. Korrektur durch die Inventurergebnisse zu einer Bilanz am Ende der Geschäftsperiode **Datenerfassung und Buchführungspflicht** Finanzbuchführung: - Bezieht sich auf die gesamte Unternehmenstätigkeit - Erfordert Dokumentation von - Allen Zahlungen und mit Zahlungen verbundener Vorgänge - Des Abgangs und Zugangs von Leistungswerten (Aufwand und Ertrag) - Des Bestandes von Vermögen und Schulden - Ermittlung von Erfolg (Gewinn oder Verlust) in der GuV und Vermögen und Schulden in der Bilanz -\> Jahresabschluss - Buchführungspflicht (§238 Abs.1 HGB) **Buchführung gemäß §§ 238, 239 HGB** ![Ein Bild, das Text, Screenshot, Reihe, Schrift enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image4.png) **Kontenrahmen und Kontenplan** [Kontenrahmen] - Organisationsplan zur Gliederung der Konten für bestimmte Wirtschaftszweige - gesetzlich nicht vorgeschrieben, von Wirtschaftsverbänden aber empfohlen - Arten: Kontenrahmen des Großhandels, des Einzelhandels und der Industrie (GKR, IKR) DATEV, SKR 03 und SKR 04 - Ziele: Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Buchführung innerhalb eines Wirtschaftszweiges - Gliederung nach dem dekadischen Prinzip (je 10 Kontenklassen, Kontengruppen, Kontenarten, Konten, Unterkonten) - Detailliertes Verzeichnis der im Unternehmen geführten Konten - Orientierung am Kontenrahmen **Eigenständige Kosten- und Leistungsrechnung** - bei kleinen Unternehmen werden die Informationen aus der Finanzbuchhaltung entnommen - Bei zunehmender Größe und Komplexität eigenständig - Wird je nach zusätzlichem Informations- und Steuerungsbedarf gemacht - Ausgestaltung je nach Bedarf und Zielsetzung als 2. Rechnungskreis, da nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden **Für was wird eine eigenständige KLR gemacht?** - Kostenkontrolle - Kostentransparenz bei den Gemeinkosten - Aufdeckung der Leistungsschwerpunkte **Kosten und Leistungen** - Kosten: (ordentlicher), bewerteter, sachzielbezogener Güterverzehr einer Periode - Leistungen: (ordentliche), bewertete, sachzielbezogene Gütererstellung einer Periode - Bewertung: monetäre Bewertung - Sachzielbezogenheit: Produktion und Absatz der eigentlichen betrieblichen Leistungen - Güterverzehr: Verbrauch oder Inanspruchnahme materieller oder immaterieller Güter - Periodenbezogenheit: Kosten müssen in der gerade betrachteten Periode entstanden sein - Ordentlichkeit: Im normalen Betriebsablauf zu erwarten **Datenerfassung für internes und externes Rechnungswesen** **ERP-Systeme** Enterprise-Resource-Planning (ERP) System: - Unternehmens -- Informationssystem - Zentrale Datenbasis des Unternehmens - Ermöglicht alle geschäftsrelevanten Bereiche eines Unternehmens im Zusammenhang zu betrachten ![](media/image6.png)**Beispiel: Accounting mittels Software von SAP** Teil 2: Kosten- und Leistungsrechnung **Was sind Kosten?** - Ressourcenverbrauch/- Inanspruchnahme sind Kosten - Ressourcen können dabei Personal, Maschinen, Werkstoffe, Lagerhallen, Kapital etc. sein **Leistungen** - Ergebnis des Ressourcenverbrauchs, das Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen Leistungen und Kosten **Kapitel 1: Gliederung von Kosten** **Beschäftigung** = Produktionsmenge, Maschinenlaufzeit, etc. **Kalkulationsobjekte** = Produkte die wir verkaufen **Stückkosten** - Definition = Wie hoch sind die Gesamtkosten pro Stück bei der Ausbringungsmenge X oder Was kostet ein Produkt durchschnittlich - Stückkosten = Durchschnittskosten - Langfristige Beurteilungsgröße, da Kf enthalten **Fixe und Variable Stückkosten** - Fixe Stückkosten = Wie hoch sind die fixen Kosten eines Produktes bei einer bestimmten Produktionsmenge - Variable Stückkosten = Wie hoch sind die variablen Kosten einer Mengeneinheit eines Produktes? - Variable Stückkosten stellen eine kurzfristige Beurteilungsgröße dar, da sie keine fixen Kosten enthalten **Grenzkosten** - Welche Kosten entstehen durch die Produktion einer zusätzlichen Produktionseinheit? - Kurzfristige Beurteilungsgröße - Erste Ableitung der Kostenfunktion, denn die erste Ableitung zeigt immer die Steigung **Progressive Kosten** - Eine Verdoppelung der Produktionsmenge führt zu mehr als die doppelten variablen Kosten - Wenn ein überproportionaler Anstieg der variablen Kosten vorliegt, handelt es sich um Progressive Kosten - Gründe hierfür sind z.B.: Überstundenzuschläge, Erhöhter Ausschuss (Fehler) bei höherer Beschäftigung, erhöhte Reparaturkosten bei höherer Beschäftigung - Die Stückkosten sinken hier zunächst aufgrund der Fixkostendegression, langfristig steigen sie jedoch aufgrund progressiver Kosten! (steigende variable Kosten ) **Degressive Kosten** - Eine Verdoppelung der Produktionsmenge führt zu weniger als die doppelten variablen Kosten - Wenn ein unterproportionaler Anstieg der variablen Kosten vorliegt, handelt sich um Degressive Kosten - Gründe hierfür sind z.B.: Erfahrungsgewinn / Lerneffekte und damit kürzere Bearbeitungszeit der Produkte; Mengenrabatt beim Bezug größerer Einkaufsmengen - Man erkennt degressive Kosten oft daran, dass unter der Wurzel in der Kostenfunktion ein x steht - Wenn ein Stück. z.B. 10€ kostet, 2 aber nur noch 7€, dann sind die Stückkosten gesunken, die Gesamtkosten sind aber gestiegen! (von 10 auf 14€) **S-förmiger Kostenverlauf** - Kombination von degressiven und progressiven Kosten, wobei die Kostenfunktion vom 0 Punkt bis zu einem bestimmten Punkt degressiv verläuft (Steigung nimmt ab, K(x) sinkt) und ab da einen progressiven Verlauf hat (Steigung nimmt zu, K(x) steigt) -\> verbreitet in der Praxis - Hoch 3 beim ersten Term ist ein Indikator für einen S-Verlauf **Verursachungsprinzip** - Beste Rechtfertigung für die Zurechnung / Zuordnung von Kosten auf Kalkulationsobjekten, denn diese kosten wären nicht angefallen, wenn dieses Produkt nicht produziert worden wäre - Die kosten werden durch die Herstellung der Zurechnungsobjekte ursächlich hervorgerufen - z.B.: Kosten für Materialverbrauch, Akkordlöhne - Es gibt jedoch Kosten, die zwar der Erstellung sachbezogener Güter dienen, jedoch auch dann anfallen, wenn auf die Produktion dieser Güter verzichtet wird. Diese Kosten können nicht nach dem Verursachungsprinzip zugerechnet werden **Durchschnittsprinzip** - Lässt sich in das Beanspruchungs- und Kostentragfähigkeitsprinzip unterteilen - Beanspruchungsprinzip: Verwendung von Schlüsselgrößen, die die Beanspruchung der Ressourcen widerspiegeln - Kostentragfähigkeitsprinzip: Verwendung von Schlüsselgrößen, die sich an den Absatzpreisen orientieren - Diese zwei Prinzipien werden für Gemeinkosten herangezogen !!! **Einzel- und Gemeinkosten** - Zurechenbarkeit gemäß dem Verursachungsprinzip entscheidet darüber, ob strenge Einzelkosten oder strenge Gemeinkosten vorliegen - (strenge) Einzelkosten: nach dem Verursachungsprinzip eindeutig diesem Kalkulationsobjekt zurechenbar - (strenge) Gemeinkosten: nach dem Verursachungsprinzip sind die Kosten nicht eindeutig diesem Kalkulationsobjekt zurechenbar - Unechte Gemeinkosten: Verursachungsgerechte Zurechnung möglich aber zu aufwendig, daher approximative Schlüsselung -\> eig. Einzelkosten werden aber wie Gemeinkosten bewertet z.B.: Klebstoff - Einzelkosten und Gemeinkosten sind relative Begriffe und können je nach Interpretation verändert werden **Weite Definition der traditionellen Istkostenrechnung** - Auch die Kosten, die einem Kalkulationsobjekt (Produkt oder Kostenstelle) direkt zugerechnet werden können, weil sie ausschließlich von diesem beansprucht werden, werden als Einzelkosten klassifiziert - z.B.: Nach der weiten Definition ist z.B. der Zeitlohn eines Mitarbeiters, der ausschließlich an einem Produkt arbeitet, als (Kostenträger-) Einzelkosten interpretierbar **Einzel- und Gemeinkosten in Bezug auf Kostenträger** [Kostenträgereinzelkosten] Absatzbestimmten Kostenträgern direkt zurechenbare und direkt zugerechnete Kosten z.B. Akkordlöhne [Unechte Kostenträgergemeinkosten] Absatzbestimmten KT direkt zurechenbare aber nicht direkt zugerechnete Kosten z.B. geringwertige Teile wie Schrauben [Echte Kostenträgergemeinkosten] Absatzbestimmten KT nicht direkt zurechenbare Kosten z.B. Abschreibungen auf Fertigungsanlagen **Einzel- und Gemeinkosten in Bezug auf Kostenstellen** [Kostenstelleneinzelkosten] Den Kostenstellen direkt zurechenbare und direkt zugerechnete Kosten z.B.: Gehalt eines nur in der Kostenstelle tätigen Meisters [Unechte Kostenstellengemeinkosten ] Den Kostenstellen direkt zurechenbar aber nicht direkt zugerechnete Kosten z.B.: Stromkosten [Echte Kostenstellengemeinkosten] Den Kostenstellen nicht direkt zurechenbare Kosten z.B: Mietkosten für ein Gebäude, das mehrere Kostenstellen beherbergt **Einzel- und Gemeinkosten in Bezug auf Perioden** [Periodeneinzelkosten] Den Perioden direkt zurechenbare und auch direkt zugerechnete Kosten z.B. Löhne, Gehälter, Rohstoffverbräuche [Unechte Periodengemeinkosten] Den Perioden direkt zurechenbare, aber nicht zugerechnete Kosten z.B. einmal pro Jahr abgerechnete Stromkosten (wird aus Vereinfachungsgründen nach dem Durchschnittsprinzip auf die einzelnen unterjährigen Perioden verteilt) [Echte Periodengemeinkosten] Den Perioden nicht direkt zurechenbare Kosten z.B. Einmalige Aufnahmegebühren für Kammern und Verbände **Primäre und Sekundäre Kosten** - Primäre Kosten = Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen, die von außerhalb des Unternehmens bezogen werden (Verbrauch von Materialien, Maschinen, Inanspruchnahme von Personal etc.) - Sekundäre Kosten = Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen, die im Unternehmen selbst erstellt werden - Sekundäre Kosten erfassen den bewerteten Verbrauch von Gütern, die im Unternehmen selbst erstellt werden - Sekundäre Kosten stellen lediglich eine Bündelung primärere Kosten dar - Die gesamten Kosten eines Unternehmens entstehen aus primären Kosten! (auch für die Reparatur im Unternehmen brauche ich ja Leute und das kommt alles irgendwie von draußen) **Systeme der KLAR** [Unterteilung nach Zeitbezug] ![](media/image8.png) - Auch Istkostenrechnung immer nur approximativ möglich: - Planwerte bzgl. Nutzungsdauer und Restwert zur Ermittlung von Abschreibungen Unterteilung nach Verrechnungsumfang - Anzuwendendes System vom Rechnungszweck abhängig - Tendenziell gilt: - Kurzfristige, operative Entscheidungen -\> Teilkostenrechnung - Langfristige, strategische Entscheidungen -\> Vollkostenrechnung **Kapitel 2: Kostenartenrechnung** **Kostenarten** - Die Erfassung der angefallenen Kosten erfolgt nach Kostenarten, die sich wiederrum an verbrauchten Produktionsfaktoren orientieren - Kostenarten: - Arbeitskosten, Werkstoffkosten, Betriebsmittelkosten, Miet- und Pachtkosten, Kapitalkosten, Steuern, Gebühren, Beiträge und Wagniskosten **Unternehmerlohn** - Bei Kapitalgesellschaften (eigene Rechtspersönlichkeit): Geschäftsführer ist angestellt und hat einen Arbeitsvertrag sowie Gehalt wie jeder andere Mitarbeiter auch, hier wird der Unternehmerlohn ausgezahlt - Bei Personengesellschaften (keine eigene Rechtspersönlichkeit): Unternehmenseigner ist der agierende, es gibt keinen Arbeitsvertrag. Unternehmerlohn kann hier nur in Form von einer Eigenkapitalentnahme erfolgen. **Werkstoffkosten** - Für den Verbrauch von Materialien zur Herstellung von Produkten sind Werkstoffkosten in der Kostenrechnung zu berücksichtigen. Diese umfassen Kosten für: - Rohstoffe (z.B. Bleche) - Bauteile (z.B. Reifen) - Hilfsstoffe (z.B. geringwertige Bestandteile wie z.B. Schrauben, Nieten) - Betriebsstoffe (z.B. Strom, Schmierstoffe -\> befinden sich nicht direkt im Produkt) - In der Kostenrechnung werden die Werkstoffkosten in zwei Schritten ermittelt: 1. Ermittlung der verbrauchten Menge 2. Ermittlung der für den Verbrauch anzusetzenden Wertkomponente (alles braucht einen Preis) - Werkstoffkostenermittlung: - Ohne Lager -\> 1. Und 2. Schritt unproblematisch - Mit Lager -\> 1. Und 2. Schritt problematisch -\> Mit Lager problematisch, weil es dadurch zu einer Mischung kommt, weil im Lager jetzt Sachen sind die zu unterschiedlichen Preisen gekauft wurden **Verfahren zur Verbrauchsermittlung** In der Literatur existieren vier verschiedene Verfahren zur Verbrauchsermittlung 1. Fortschreibungsmethode (Skontrationsrechnung) 2. Befundrechnung (Inventurmethode) 3. Rückrechnung (retrograde Erfassungsrechnung) 4. Schätzverfahren 1. **Fortschreibungsmethode** - Erfassung aller Lagerzugänge und Lagerabgänge - Ermittlung der verbrauchten Mengen - Probleme: - Formel gibt nur tatsächlichen Lagerendbestand bei Vernachlässigung von Schwund, Qualitätsminderung, etc - Zur Berücksichtigung von Schwund, Qualitätsminderung etc. Inventur erforderlich 2. **Befundrechnung** - Setzt Periodische Inventur voraus - Erfassung aller Zugänge - Keine Erfassung der Abgänge - Probleme: - Keine gesonderte Erfassung über Schwund, Qualitätsminderung etc. - Keine Kenntnis darüber, welche Materialien in welcher Menge für die verschiedenen Produkte verwendet wurden 3. **Rückrechnung** - Auch retrograde Erfassungsrechnung genannt - Retrograde Ermittlung der Werkstoffverbrauchs über Stücklisten - Auch hier gilt, es werden nur Mengen erfasst jedoch keine Beträge 4. **Schätzverfahren** - z.B. Befundrechnung mit geschätzten Lagerbeständen - wird wenn überhaupt, dann nur bei minderwertigen Materialien - Wenn Lagerbestand als konstant angenommen werden kann, dann gilt: - Geschätzter Verbrauch = Zugänge **Bewertung des Materialverbrauchs** - Nach der Erfassung des Materialverbrauchs ist nun eine Bewertung des Materialverbrauchs erforderlich. Die Anschaffungskosten müssen ermittelt werden. - Bei Vorräten bereitet der Grundsatz der Einzelbewertung bei schwankenden Anschaffungskosten zum Teil erhebliche Schwierigkeiten - Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden daher Bewertungsvereinfachungen vorgenommen - [Mögliche Methoden:] - Gewogene Durchschnittmethode (Gruppenbewertung, zulässig nach HGB und Steuerbilanz) - Perioden LIFO (Last In First Out) -\> (Verbrauchsfolgeverfahren, zulässig nach HGB und Steuerbilanz) - Permanente LIFO (Last In First Out) -\> (Verbrauchsfolgeverfahren, zulässig nach HGB und Steuerbilanz) - FIFO (First In First Out) -\> (Verbrauchsfolgeverfahren, zulässig nach HGB, steuerrechtlich jedoch nicht zulässig) Es geht hier nicht darum, dass man physisch die letzte oder erste nimmt, sondern bei der Bewertung jeweils den letzten oder ersten gezahlten Preis annimmt **Perioden LIFO** [Fiktion]: diejenigen Werkstoffe, die als letztes dem Unternehmen bzw. dem Lager zugegangen sind werden als erstes verbraucht. Eine Bewertung der Werkstoffkosten erfolgt am Ende der Periode **Permanente LIFO** [Fiktion:] diejenigen Werkstoffe, die als letztes dem Unternehmen bzw. dem Lager zugegangen sind, werden als erstes verbraucht. Eine Bewertung der Werkstoffkosten erfolgt permanent, d.h. unmittelbar nach jeder Entnahme **FIFO** [Fiktion:] diejenigen Werkstoffe, die als erstes dem Unternehmen bzw. Lager zugegangen sind, werden als erstes verbraucht. Eine Unterscheidung in Perioden- bzw. permanente FIFO-Methode ist nicht notwendig, denn beide Vorgehensweisen führen bei der Bewertung der Werkstoffkosten zu identischen Ergebnissen. **Kapitel 3: Kostenstellenrechnung** **Kapitel 4: Kostenträgerstückrechnung** **Kapitel 5: Leistungsrechnung** **Kapitel 6: Alternativen zur Vollkostenrechnung**

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