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This document contains questions and answers about Austrian law. It covers various topics, including legal norms, regulations, sources of law, the role of the VfGH, legal concepts, and more. The provided text provides a good overview of Austrian legal studies.

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Fragen Einheit 2 Was kennzeichnet Rechtsnormen, was unterscheidet sie von sonstigen Normen (zB Normen der Sitte, Moral, …)? Was bedeutet „positives Recht“? Rechtsnormen sind von Autorität/ Staat festgelegte rechtlich bindende Normen. Kennzeichnung: Verbindlichkeit (mithilfe staatlich Zwangsmaßnahme...

Fragen Einheit 2 Was kennzeichnet Rechtsnormen, was unterscheidet sie von sonstigen Normen (zB Normen der Sitte, Moral, …)? Was bedeutet „positives Recht“? Rechtsnormen sind von Autorität/ Staat festgelegte rechtlich bindende Normen. Kennzeichnung: Verbindlichkeit (mithilfe staatlich Zwangsmaßnahmen durchgesetzt, niedergeschrieben (Rechtsquelle), von staatlicher Autorität eingeführt. Sonstige Normen sind oft ungeschrieben, nicht formell und nicht verbindlich. Basieren auf gesellschaftlichen Erwartungen und Werten (variieren je nach Kultur oder sozialer Gruppe) -> keine rechtlichen Sanktionen bei Nichteinhaltung. Positives Recht ist das vom Menschen geschaffene Recht. Gegenteil ist das Naturrecht, welches vom Menschen nur entdeckt wurde (überpositive Recht -> Ordnungsprinzip). Was ist unter Geltung einer Rechtsnorm zu verstehen, was unter Effektivität? Geltung: Norm ist offiziell anerkannt und Bestandteil der Rechtsordnung. Geltung bezieht sich auf rechtliche Existenz und Autorität der Norm, unabhängig davon, ob sie umgesetzt wird. Effektivität: Norm wird umgesetzt und eingehalten. Welche Arten von Rechtsquellen gibt es? Wodurch unterscheiden sie sich voneinander? Generelle Rechtsquellen:  Geschriebenes Recht o Gesetze: sind für alle verpflichtend egal ob man davon Kenntnis hat oder nicht  Staatsverträge o Öffentlich-rechtliche Vereinbarung des Staates mit anderen Völkerrechtssubjekten  Verordnungen (Generelle Rechtsquellen) o Hoheitsakte von Verwaltungsbehörden o Dürfen nur auf Basis von Gesetzen erlassen werden o Richten sich an einen generellen Adressatenkreis  Gewohnheitsrecht o Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf einer dauerhaften Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren. o In AUT untergeordnete Bedeutung  Verfassungsgesetz o Regelt das Tätigwerden der Staatsorgane, der Verwaltung und der Gerichte, und legt wesentliche Grundsätze fest. Individuelle Rechtsquellen:  Richten sich an einzelne Personen (Urteil, Bescheid) Privatautonomes Recht: Vertrag Was sind Rechtserkenntnisquellen? Rechtsnormen müssen veröffentlicht werden, damit sie zur Kenntnis genommen werden können. Bundesgesetzblätter (Bundesgesetze), Landesgesetzblätter (Landesgesetze), Amtsblatt der EU (Verordnungen und Richtlinien der EU), RIS, Amtstafel (rechtsverbindliche Kundmachungen der Behörden) Was ist eine (technische) „Norm“ im Sinne des Normengesetzes 2016? Inwiefern kommt technischen Normen in der österreichischen Rechtsordnung rechtliche Geltung zu? Eine von einer anerkannten Normorganisation angenommene technische Spezifikation zur wiederholten oder ständigen Anwendung, deren Einhaltung nicht zwingend ist. Rechtliche Geltung: ÖNORM bzw. ASI (Austrian Standards International) Welche (gesellschaftspolitische) Bedeutung hat die Umweltnormung? Gibt es inhaltliche Grenzen für die Normung oder kann jede Angelegenheit durch die Arbeit von Normungsorganisationen geregelt werden? Die gesellschaftliche Bedeutung liegt in ihrer Rolle als Abbild privater Normgebung -> breites Feld gesellschaftlicher Selbstregulierung (Chancen/ Risiken) Ist ein Schritt zum kooperativen Staat. Private Umweltnormung mobilisiert den Sachverstand (steigert die Bereitschaft der Normbefolgung = Normloyalität & fördert die Flexibilität der rechtlichen Regelungen + Praktikabilität) Ist eine schnellere und einfachere Anpassung an wissenschaftlichen Fortschritt Welche Anforderungen stellt die österreichische Rechtsordnung an die Arbeit von Normungsorganisationen? Welche Vorschriften sind in diesem Zusammenhang besonders bedeutend? Welche verfassungsrechtlichen Probleme könnten sich aus der Normungsarbeit ergeben? Es gibt eine staatliche Aufsicht über den Normungsprozess  Öffentliches und offenes Auflageverfahren und gesetzlich gewährleistete interessensplurale Zusammensetzung der Normungsgremien sind unverzichtbar Müssen Grundsätze der AUT-Normungsstrategie berücksichtigen. Grundsätze der Normungsarbeit: Konsens, Effizienz, Gesetzeskonformität, Transparenz und Unabhängigkeit von Einzelinteressen Problem: Normungsorganisationen unterliegen nicht den verfassungsrechtlichen Geboten Fragen Einheit 3 Wer ist der VfGH? Wie setzt sich der VfGH zusammen? Was sind die Aufgaben des VfGH? Der VfGH ist das höchste Gericht in Österreich. Er setzt sich aus 14 Mitgliedern (Präsident, Vizepräsidentin und 12 weitere Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder) zusammen, die vom Bundespräsidenten ernannt werden. Für das Amt des Präsidenten und Vizepräsidentin hat die Bundesregierung das Vorschlagsrecht und nominiert 6 Richter und 3 Ersatzmitglieder. Die weiteren 6 Richter und 3 Ersatzmitglieder werden von Nationalrat und Bundesrat vorgeschlagen. Ihr Amt endet mit dem Jahr, indem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Zur Unterstützung gibt es einen rund 100 Personen umfassenden Mitarbeiterstab. Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts (Bundeskanzler + Nationalrat vorlegen; für die Öffentlichkeit als Download verfügbar). Er entscheidet jährlich zwischen 3000 und 5000 Fällen. VfGH entscheidet über … o Verfassungswidrigkeit von Gesetzen o Beschwerden gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte o Gesetzwidrigkeit von Verordnungen und Wiederverlautbarungskundmachungen o Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen o Wahlanfechtungen o Anfechtungen von Volksbegehren, Volksbefragungen, Volksabstimmung und Europäischen Bürgerinitiativen o Verlust von Mandaten o Klagen gegen Gebietskörperschaften wegen bestimmter vermögensrechtlicher Ansprüche o Kompetenzkonflikte o Kompetenzfeststellungen o Streitigkeiten betreffend parlamentarische Untersuchungsausschüsse o Anklagen gegen Staatsorgane Welcher Sachverhalt liegt dem Erkenntnis zugrunde? Wer hat sich an den VfGH mit welchem Ansuchen gewandt? "Sollen die im Ludescher Neugut liegenden Grundstücke GST-NRN 1645, 2320, 2321, 2322, 2323, 2313, 2312, 2311/2, 2311/1 und 2310, GB Ludesch, Freihalteflächen- Landwirtschaft (FL) bleiben?" -> Erweiterung der Produktion von Getränkeherstellern Mit ihrer auf Art. 141 Abs. 1 lit. h B-VG gestützten Anfechtung dieses Ergebnisses begehren 15 Stimmberechtigte, die Volksabstimmung aufzuheben und das Volksabstimmungsverfahren sowie das Ergebnis der Volksabstimmung für nichtig zu erklären. Wieso ist das Verfahren von Amts wegen eingeleitet worden, wenn es ursprünglich eine Anfechtung gegen die Volksabstimmung gab? Anfechtung: passt die rechtliche Grundlage der Volksabstimmung? Wie ist das Modell der Gemeindevolksabstimmung in Vorarlberg ausgestaltet. In welchen Gesetzen finden sich die wesentlichen Festlegungen dazu? o Nach § 22 Abs. 1 zweiter Satz dritter Fall GG kann auf Initiative einer bestimmten Zahl an Stimmberechtigten der Gemeinde durch eine Volksabstimmung in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches "entschieden oder verfügt werden". o Nach § 69 Abs. 3 LVAG tritt die Entscheidung des Volkes an die Stelle der Entscheidung des sonst zuständigen Gemeindeorgans. o Diese Möglichkeit besteht in sämtlichen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde sowohl im Bereich der Landesvollziehung als auch in dem der Bundesvollziehung. o Ausgenommen sind nach § 22 Abs. 3 GG lediglich Verwaltungsakte, die sich an bestimmte Personen richten. o Die in § 69 Abs. 3 LVAG vorgesehene Bindungswirkung hat zur Folge, dass die Willensbildung des sonst zuständigen Gemeindeorgans in der betroffenen Angelegenheit durch die Entscheidung des Gemeindevolkes ersetzt wird Was ist unter einer repräsentativ-demokratischen Verfassung zu verstehen und welche sonstigen direkt-demokratischen Elemente kennt die österreichische Bundesverfassung? Um welches Grundprinzip der Verfassung handelt es sich hierbei? Welche übrigen Grundprinzipien kennt die österreichische Verfassung und wie kann man ein solches Grundprinzip abändern? Eine repräsentativ-demokratische Verfassung bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre politischen Vertreter wählen, die dann in ihrem Namen Entscheidungen treffen. In Österreich wird diese Form der Demokratie durch eine gewählte Legislative, das Parlament, verkörpert. Neben den repräsentativen Elementen enthält die österreichische Bundesverfassung auch direkt-demokratische Elemente, wie: o Volksabstimmung: Das gesamte Volk wird darüber befragt, ob ein vom Parlament beschlossenes Gesetz in Kraft treten soll. Das Ergebnis ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend. o Volksbefragung: Im Gegensatz zur Volksabstimmung wird sie vor der Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat durchgeführt. Die Meinung der österreichischen Bevölkerung wird erfragt. o Volksbegehren: Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürger/innen. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten. Das Grundprinzip, das hier angesprochen wird, ist das der Volksvertretung, das eng mit der repräsentativen Demokratie verknüpft ist, aber auch die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Die österreichische Verfassung kennt außerdem weitere Grundprinzipien: o Demokratie: Souveränität des Volkes und die Möglichkeit der Mitbestimmung. o Rechtsstaatlichkeit: Rechtsbindung des Staates, Schutz der Grundrechte. o Bundesstaatlichkeit: Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. o Gewaltenteilung: Trennung der Exekutive, Legislative und Judikative. Ein Grundprinzip kann grundsätzlich durch eine Verfassungsänderung abgeändert werden, die in Österreich eine qualifizierte Mehrheit im Parlament erfordert. Bei besonders grundlegenden Prinzipien kann auch eine Volksabstimmung notwendig sein, um die Zustimmung der Bevölkerung einzuholen. Welcher Staatsgewalt ist die Gemeindeselbstverwaltung zuzuordnen, dh. welche Aufgaben (Legislative / Exekutive / Judikative) nehmen die Gemeinden wahr. Inwieweit ist es verwirrend im Kontext der Gemeindeverwaltung von einem 'demokratisch-parlamentarischen System' zu sprechen? Worin liegen die Besonderheiten der Gemeindeselbstverwaltung iU zu sonstiger Verwaltung und wo sind diese in der Verfassung verankert? Gemeindeselbstverwaltung = Exekutive (Verwaltung) Legislative (Gesetzgebung) -> Vollziehung -> Verordnung -> Exekutive (Verwaltung) Exekutive (Verwaltung) -> Verordnung -> gesetzliche Grundlage -> Gesetz (Legislative) Art 118 B-VG Abs: Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener. Art 118 B-VG Abs 2: aus den Bereichen der Bundes- und Landesverwaltung sind von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich Angelegenheiten zu besorgen: o die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der Gemeinde gelegen und o geeignet von diesen besorgt zu werden Art 118 B-VG Abs 3: Nennt konkrete Bereiche: o zB. Örtliche Raumordnung => zB Erlassung des Flächenwidmungsplans o z.B. Örtliche Baupolizei => zB Entscheidung über Baubewilligung Art 118 = demokratisch-parlamentarisches System der Gemeindeverwaltung Art 117 (In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde kann die Landesgesetzgebung die unmittelbare Teilnahme und Mitwirkung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten vorsehen) = Element der direkten Demokratie Im Kontext der Gemeindeverwaltung kann es verwirrend sein, von einem „demokratisch-parlamentarischen System“ zu sprechen, da die Gemeindeverwaltung zwar demokratische Elemente aufweist (z.B. durch gewählte Gemeinderäte), jedoch nicht in demselben Sinne wie das nationale Parlament funktioniert. Die Entscheidungsträger in den Gemeinden sind oft weniger stark an parteipolitische Strukturen gebunden, und es gibt häufig eine direktere Beziehung zwischen Bürgerinnen/Bürgern und der Verwaltung. Besonderheiten der Gemeindeselbstverwaltung im Vergleich zur übrigen Verwaltung sind: o Autonomie: Gemeinden haben das Recht, innerhalb ihrer Kompetenzen selbständig zu agieren und eigene Entscheidungen zu treffen. o Demokratische Legitimation: Die Mitglieder des Gemeinderates werden direkt gewählt, was die lokale Demokratie stärkt. o Eigenverantwortung: Gemeinden können ihre Angelegenheiten ohne unmittelbare Weisungen von höheren staatlichen Ebenen regeln. Was ist die zentrale Rechtsfrage, die der VfGH im vorliegenden Judikat zu beantworten hat (dh zu der die Vbg LReg, Rz 8 ff eine andere Auffassung, als der VfGH in seinem Prüfungsbeschluss vertritt). Art 117 Abs 8 Auslegung: ISd repräsentativ demokratischen Systems: o Gilt auch für Gemeindeselbstverwaltung o Erlaubt nicht alle Modelle direkt-demokratischer Einrichtungen o Kann nicht Entscheidung des Gemeinderats ersetzen Systemwechsel: o Gemeindeselbstverwaltung ist zu unterscheiden von Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene o Erlaubt alle Modelle direkt-demokratischer Einrichtungen Wie hat der VfGH die Rechtsfrage in der vorliegenden Erkenntnis und mit welcher Begründung letztlich entschieden. Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Erkenntnis? Ergebnis: Aufhebung durch den VfgH (Landesverfassungen: § 76 Vbg L-VG) Wofür sind Plebiszite potenziell anfällig? Wie unterscheiden sich Plebiszite von Regierungsvorlagen und Initiativanträgen? Was sind die Stellschrauben von welchen der Artikel spricht? Was sind die Erkenntnisse dieses Artikels? Plebiszite sind potenziell anfällig für verschiedene Herausforderungen: o Populismus: Sie können durch populistische Bewegungen beeinflusst werden, die emotionale Themen betonen und komplexe Sachverhalte vereinfachen. o Desinformation: Falsche oder irreführende Informationen können die öffentliche Meinung manipulieren und die Entscheidungsfindung der Wähler beeinflussen. o Mobilisierung: Die Beteiligung an Plebisziten hängt oft von der Mobilisierung bestimmter Gruppen ab, was zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen kann. Unterschiede zwischen Plebisziten, Regierungsvorlagen und Initiativanträgen: o Plebiszite: Direkte Abstimmungen über spezifische Themen, oft auf Antrag der Bevölkerung oder aufgrund gesetzlicher Regelungen. o Regierungsvorlagen: Vorschläge, die von der Regierung erarbeitet und dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Sie durchlaufen in der Regel ein formales Gesetzgebungsverfahren. o Initiativanträge: Bürgerinitiativen, die darauf abzielen, bestimmte Themen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, oft durch das Sammeln von Unterschriften. Stellschrauben, auf die sich bestimmte Artikel beziehen, können Aspekte wie die Regelungen zur Durchführung von Plebisziten, die Anforderungen an Initiativanträge oder die Rechte der Bürger in der Mitbestimmung umfassen. Diese Stellschrauben bestimmen, wie und unter welchen Bedingungen Bürger direkt in den politischen Prozess eingreifen können. Erkenntnisse eines Artikels zu diesem Thema könnten darauf hinweisen, wie Plebiszite die Demokratie stärken können, aber auch die Risiken und Herausforderungen, die mit direkter Bürgerbeteiligung verbunden sind. Es könnte darauf eingegangen werden, dass klare Regelungen und Transparenz notwendig sind, um die Integrität des Prozesses zu gewährleisten und das Vertrauen der Bevölkerung zu erhalten. Fragen Einheit 4 Exkurs: Wahlrecht, Nationalrat, Regierungsbildung In Österreich kam es 2024 zu Nationalratswahlen. Nach welchen Grundsätzen wurde gewählt und gelten jene nur für die Wahlen zum Nationalrat? Welche Problematiken können im Zusammenhang mit Briefwahlen und E-Votings auftreten? Grundsätze des Wahlrechts sind im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt und gelten für alle Wahlen in Österreich. Das allgemeine WahlrechtAlle österreichischen Staatsbürger haben das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) o Alle österreichischen Staatsbürger haben das Recht gewählt zu werden (passives Wahlrecht) o Wahlalter muss erreicht werden (16 Jahre) o Einziger Ausschlussgrund: gerichtliche Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren (Gericht muss aber eine ausdrückliche Entscheidung fällen o Auf Gemeindeebene bzw. bei den Bezirksvertretungswahlen in Wien dürfen auch Unionsbürger wählen Das gleiche Wahlrecht o Alle Wähler haben den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis Das unmittelbare Wahlrecht o Alle Wahlberechtigte können Mitglieder des Nationalrats etc. direkt ohne Umweg wählen o USA Wahlmännersystem Das persönliche Wahlrecht o Wähler geben ihre Stimme persönlich vor einer Wahlbehörde ab o Bei Briefwahl ist eine eidesstattliche Erklärung notwendig Das geheime Wahlrecht o Wähler geben ihre Stimmen unbeobachtet ab Das freie Wahlrecht o Wähler dürfen frei entscheiden & dürfen nicht durch Zwang oder Druck beeinflusst werden Das Verhältniswahlrecht o Garantiert, das wahlwerbende Parteien entsprechend ihrem bei der letzten Wahl erzielten Stimmenanteil vertreten sind. o Damit sich Stimmenanteil in Mandatsverteilung widerspiegelt gilt ein kompliziertes und auf drei Ebenen aufgeteiltes Verfahren zur Zählung und Aufteilung der abgegebenen Stimmen (Ermittlungsverfahren) Problematiken bei Briefwahlen und E-Votings o Sicherheit: Hacking und Manipulation bei E-Votings o Identitätsprüfung o Briefwahl: Umschläge gehen verloren o Wahlgeheimnis kann nicht sichergestellt werden o Fristen bei der Rücksendung (Verzögerung am Postweg -> Stimme nicht gezählt) o Viele ungültige Stimmen (eidesstattliche Erklärung nicht unterzeichnet) Wer wird nach der Nationalratswahl mit der Regierungsbildung beauftragt? Wer entscheidet dies (Recherchieren Sie Genaueres über dieses Amt) und auf welcher rechtlichen Grundlage? Es ist eine Entscheidung des Bundespräsidenten. In der Regel gibt er den Auftrag dem Vorsitzenden der stimmenstärksten Partei oder der Partei, die die besten Aussichten hat, eine stabile Koalition zu bilden. Verfassungsmäßig frei ist er bei seiner Entscheidung des Regierungsbildungsauftrags (könnte jede Person die zum Nationalrat wählbar ist) Rechtliche Grundlage: Bundes-Verfassungsgesetz (Ernennung/Entlassung des Bundeskanzlers; Angelobung des Kanzlers und der Bundesregierung sowie Landeshauptleute; Entlassung der Bundesregierung) Erklären Sie das 2-Kammern System in Österreich. Wie setzt sich der Bundesrat zusammen? Wann kann/muss dieser in der Gesetzgebung mitwirken? Das Parlament hat zwei voneinander unabhängige Kammern: den Nationalrat und den Bundesrat. Gemeinsam sind sie für die Gesetzgebung auf Bundesebene verantwortlich. Nationalrat: o 183 Abgeordnete o Wird direkt vom Volk gewählt (alle 5 Jahre) Bundesrat: o 60 Mitglieder die von den Landtagen entsendet werden o Zusammensetzung abhängig vom Stärkeverhältnis der Parteien in den Landtagen o Zusammensetzung ändert sich nach jeder Landtagswahl o Anzahl der vom Landtag entsendeten Mitglieder abh. von der Anzahl an österreichischen Staatsbürgern im jeweiligen Bundesland o Größtes Bundesland stellt max. 12 Bundesräte, das kleinste mind. 3 Aufgaben Bundesrat: o Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats werden übermittelt -> Beurteilung, ob es im Mitwirkungsrecht liegt o Bundesfinanzen liegen nicht im Mitwirkungsrecht o Er kann Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen (1/3 Mehrheit reicht) o Hat ein Einspruchsrecht gegen Beschlüsse des Nationalrats (Wiederholung des Beschlusses durch den NR überwindet den Einspruch -> Beharrungsbeschluss) Bundesrat muss mitwirken: o Vetorecht bei Verfassungsgesetzen oder -bestimmungen durch die Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden o Vetorecht bei gesetzlichen Bestimmungen, die die Rechte des Bundesrats selbst betreffen o Vetorecht bei Staatsverträgen, die die Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereichs der Länder regeln o Vetorecht bei Staatsverträgen, durch die die vertraglichen Grundlagen der EU geändert werden Bundesgesetzgebung War die Regierungsvorlage EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) der erste Schritt in dem Gesetzgebungsprozess? Wie bzw. von wem können Gesetzgebungsprozesse noch gestartet werden? Wer kann Stellung beziehen? Wo werden die Stellungnahmen veröffentlicht? Nein… o Einlangen in den Nationalrat o Ende der Begutachtungsfrist o Übermittlung an das zuständige Bundesministerium o Dann erst erfolgte die Regierungsvorlage Gesetzgebungsprozesse können gestartet werden durch… o Vorschlag der Bundesregierung o Volksbegehren o Gesetzesantrag des Bundesrates o Antrag von Abgeordneten o Antrag eines Ausschusses Stellung beziehen kann … o Vertreter einer Organisation o Vertreter einer juristischen Person o Jede Person über 14 Jahre (Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfen) o Staatsbürger über 16 Jahre (Bürgerinitiativen und Petitionen) o Bundesministerien/ Landesregierungen & Interessensvertretungen Stellungnahmen werden nach Prüfung durch die Parlamentsdirektion auf Einbringungsvoraussetzungen auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Freigegebene Stellungnahmen werden den parlamentarischen Klubs und dem zuständigen Bundesministerium zur Verfügung gestellt. Wo schauen Sie nach, wenn sie wissen wollen, was die Ziele des Erneuerbaren- Ausbau-Gesetzes sind und mit welchen Instrumenten diese erreicht werden sollen? Gehen die Inhalte des Gesetzesvorschlages ausschließlich auf die Ideen der österreichischen Regierung zurück? Nachschauen auf der Website des Parlaments, auf der Website des zuständigen Ministeriums oder im RIS. Nein, Meinung von Experten, Interessensvertretern, europäische Richtlinien und Vorgaben sowie wissenschaftliche Studien spielen ebenfalls eine Rolle. Suchen Sie auf der Website des Parlaments [LINK] nach der Dokumentation des „Vorparlamentarischen Verfahrens“! Suchen Sie sich eine Stellungnahme heraus (zB Fridays4Future, IG Windkraft, OMV, VIRUS, Industriellen Vereinigung) und lesen Sie diese in Grundzügen. Vorparlamentarisches Verfahren: o Ministerialentwurf / Gesetzesentwurf der in einem Bundesministerium ausgearbeitet wird o Es wird zur Stellungnahme aufgerufen (man kann Stellungnahmen auch unterstützen) o Ministerialentwürfe & Stellungnahmen auf der Parlamentswebsite veröffentlicht o Nach Begutachtungsfrist: Ministerialentwurf wird vom Ministerium überarbeitet o Ministerrat behandelt den Gesetzentwurf o Zustimmung aller Regierungsmitglieder: als Regierungsvorlage dem Parlament übermittelt o Danach folgt das parlamentarische Verfahren Stellungnahme der OMV zum EAG (zuerst allgemein der Standpunkt und dann zu den einzelnen Punkten und § des EAG) Landesgesetzgebung Versuchen Sie mittels Internet-Recherche [Bgld Landtag, eGovernment Bgld, BKA] den Gesetzgebungsprozess betreffend die Änderung des Burgenländischen Raumplanungsgesetz 2019 zu rekonstruieren. Ist dem landesparlamentarischen Verfahren ein Begutachtungsverfahren voraus gegangen? Was war der erste Schritt des Verfahrens und was ist der aktuelle Stand? Novelle wurde im Dezember 2020 im Landtag beschlossen Februar 2021: Bundesregierung erhebt in der Ministerratssitzung Einspruch gegen Novelle wegen Einführung von Abgaben (8-Wochen Frist) Landtag wiederholt den Gesetzesbeschluss -> Einführung eines Maximalbetrags -> Bundesregierung zufrieden November 2022 novellierte der Landtag das Gesetz -> neue beschlossene Maximalbeträge sind deutlich höher -> Jänner 2023 hat die Bundesregierung zum 2ten mal nach Beschluss des Gesetzes Einspruch dagegen erhoben Aktueller Stand: Wiederholung Gesetzesbeschluss -> Begutachtungsfrist abgelaufen am 11.10.2024 Gesetzgebungsprozess: o Regierungsvorlage eingebracht vom Landeshauptmann o Einbringung o Zuweisung an Ausschuss: Rechtsausschuss o Behandlung im Ausschuss: Rechtsausschuss o Zuweisung an Landtag o Behandlung im Landtag o Beschluss Wo wird die Erzeugung von Landesgesetzen geregelt? In den einzelnen Landesverfassungsgesetzen (entspricht im Wesentlichem der Entstehung eines Bundesgesetzes) Warum kam der Bundesregierung die Möglichkeit zu, einen Einspruch zu erheben? Kann die Bundesregierung immer einen Einspruch gegen Landesgesetze erheben? Auf welche Kritikpunkte stützt die Bundesregierung ihren Einspruch? Grund: Erhöhung der Abgaben von Windkraft- und Photovoltaikanlagen Im Zuge der Verfassungsreform wurde das Recht der Bundesregierung Landesgesetze in bestimmten Fällen beeinspruchen zu können (galt bis 2012) abgeschafft. Sie kann seither nur bei Gesetzesbeschlüssen der Landtage, die Abgaben betreffen, Einspruch erheben. Gesetzesbeschlüsse, die die Organisation von Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung (BH) betreffen, muss die Bundesregierung zustimmen. Kritikpunkt: Klimaziele werden durch die Abgaben gefährdet; steht nicht im Interesse des Bundes (Gefährdung von Bundesinteressen) Fragen Einheit 5 Auf welcher Ebene des Rechts sind Grundrechte geregelt? In welchen Rechtsquellen sind sie festgeschrieben? Finden Sie die Bestimmungen, in denen das Eigentumsgrundrecht und der Gleichheitssatz geregelt sind! Grundrechts sind in der Verfassung geregelt. Festgelegt im Bundesverfassungsgesetz (Artikel 7 bis 15) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Österreich ist an die EMRK völkerrechtlich Gebunden. GRC (Unionsrecht -> EuGH) -> 2009 (letzte Vertragsänderung (Vertrag von Lissabon)); EMRK ist Teil des Verfassungsrechts (bei Völkerrecht nicht immer der Fall) Eigentumsgrundrecht: Artikel 5 Staatsgrundgesetz/ Bundesverfassungsgesetz (1867 -> Monarchie); Artikel 1 des Zusatzprotokolls Nr. 1 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; 1958); Artikel 17 GRC (EU-Grundrechtecharta) Gleichheitssatz: Artikel 7 Bundesverfassungsgesetz (1920); Artikel 14 EMRK; Artikel 20 GRC (Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich); Artikel 21 GRC (Nichtdiskriminierung) Was fordert die Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen? Wie sind diese Forderungen vor dem Hintergrund des Eigentumsgrundrechts zu beurteilen? Inwiefern unterscheidet sich die deutsche Rechtslage zu dieser Frage von der österreichischen Rechtslage? Die Initiative fordert die Enteignung großer Wohnungskonzerne, die in Berlin Immobilien besitzen, um den Wohnungsbau zu fördern und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Vor allem Wohnungen, welche im Besetz von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen sind, sollen in kommunalen Besitz überführt werden. (Vergesellschaftung -> Unternehmen arbeitet gemeinwohlorientiert nicht gewinnorientiert) Bürgerinitiative: 349 000 Unterschriften und Volksentscheid: 57,6% dafür In Deutschland ist Eigentum geschützt (Art. 15 deutsches Grundgesetz), erlaubt aber Enteignungen unter bestimmten Bedingungen (öffentliches Interesse und Entschädigung). Initiative argumentiert, dass bezahlbarer Wohnraum im öffentlichen Interesse liegt. Kritiker -> Eigentumsrechte werden untergraben & langfristige negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt In Österreich ist die Rechtslage ähnlich (Eigentum durch Verfassung geschützt). Aber der soziale Wohnbau ist besser organisiert als in Deutschland -> weniger Einfluss von großen privaten Wohnungsanbietern (Verstaatlichung -> Gemeindewohnungen); Genossenschaften Was ist der Richtwertmietzins? Wo ist dieser verankert und wie geregelt? Ist die österreichische Regelung des Richtwertmietzinses mit dem Gleichheitssatz vereinbar? Richtwertmietzins legt den Betrag fest, der maximal für einen Quadratmeter Wohnung verlangt werden darf. Ist durch das Richtwertgesetz geregelt. Gilt für … o Wohnung unterliegt voll dem Mietrechtsgesetz o Mietvertrag wurde nach dem 01. März 1994 geschlossen o Das Gebäude wurde vor dem 01. Juni 1953 erbaut (Altbauwohnungen) o Die Wohnung ist eine „mietrechtliche Normwohnung“ o Unterschiedliche Beträge in den Bundesländern o Verschiedene Zuschläge/ Abschläge möglich o Wird regelmäßig angepasst o Orientiert sich an der Inflation o Orientiert sich an den durchschnittlichen Mietpreisen in der jeweiligen Region Gleichheitssatz besagt, dass Gleiches gleich und ungleiches ungleich zu behandeln ist. Richtwertmietzins ist vereinbar mit dem Gleichheitssatz, da dadurch soziale Ungleichheiten im Wohnbereich verringert werden und sichergestellt wird, dass auch Menschen mit geringen Einkommen Zugang zu Wohnraum haben. Bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern/ Immobilientypen verletzen nicht den Gleichheitsgrundsatz. Kritiker -> nicht alle Mietergruppen werden gleichbehandelt (Unterschiede zwischen neuen und alten Mietverträgen) Bei VfGH eingeklagt von den Eigentümern Wie sind staatliche Maßnahmen aus Sicht des Eigentumsgrundrechts zu bewerten, welche aus Klimaschutzerwägungen die Möglichkeiten der Nutzung des eigenen PKW einschränken (zB PKW-Fahrverbote)? Ist der Schutzbereich eröffnet? Handelt es sich um Eingriffe in das Eigentumsgrundrecht? Können diese gerechtfertigt sein? In welchen Fällen liegt eine Verletzung des Grundrechts vor? Schutzbereich ist eröffnet, da PKWs als Eigentum betrachtet werden. Maßnahmen wie Fahrverbote etc. fallen daher grundsätzlich unter den Schutz dieses Grundrechts. Ja, stellt einen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht dar. Grundrechtsverletzung liegt nicht bereits vor, wenn das Grundrecht berührt wird. Rechtfertigungen sind … o Gesetzliche Grundlage die die Maßnahme legitimiert o Öffentliches Interesse (z.B. Klimaschutz, Verbesserung der Lebensqualität) o Verhältnismäßigkeit (Maßnahmen sind angemessen -> geeignet und notwendig) Verletzung des Grundrechts, wenn … o Maßnahme ist übermäßig oder unverhältnismäßig o Keine angemessene Entschädigung für die Nutzungseinschränkungen o Eingriff nicht durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt Prüfung im Zuge der Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Gerichte (überwiegen staatliche Interessen das Eigentumsrecht und sind die Maßnahmen im Einklang mit den Grundrechten) Was sind Staatszielbestimmungen? Was ist der normative Gehalt des BVG-Umweltschutz laut Gutknecht/Holobek/Schwarzer & Marko? Staatszielbestimmungen sind Teil des Verfassungsrechts. Sie stellen Grundsätze für das gesamte staatliche Handeln auf & sind für alle Staatsfunktionen maßgebend. Hauptgewicht liegt in ihrer politischen Wirkung. Bestimmungen sollen sicherstellen, dass bestimmte gesellschaftliche Ziele in politischen Entscheidungsfindungen berücksichtigt werden. BVG-Umweltschutz o Kein Grundrecht auf Umweltschutz o Keine konkreten Anweisungen für Erlassung von Umweltschutzgesetzen o Kein unmittelbar anwendbares Recht o Verpflichtung zur Berücksichtigung des Umweltschutzes o Gestaltungsauftrag (Rahmenbedingungen schaffen für Umweltschutz) o Richtlinien für Rechtsprechung (dient Gerichten als Orientierung) o Integration in andere Bereiche (Umweltschutz nicht isoliert, sondern integrativ betrachten) Fragen Einheit 6 Was ist unter der EU zu verstehen? Die EU ist ein Staatenverbund mit 27 Mitgliedern (26 aus Europa + Zypern) die gemeinsamen politischen und wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Was waren die anfänglichen Intentionen der Gemeinschaft, welche Entwicklung hat die EU durchgemacht? Entwicklung: Auf Basis multiliteraler Verträge, von 6 Gründungsmitgliedern, gegründet worden. o 1951 EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) -> in Paris gegründet (BEL, DE, FR, ITA, LUX, NL) o 1957 EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) -> Vertrag von Rom o 1957 EAG (Europäische Atomgemeinschaft) -> Vertrag von Rom (DE, FR, ITA, LUX, NL) o 1993 EU -> Vertrag von Maastricht (1. Säule Gründung auf Grundlage der europäischen Gemeinschaften; 2. Säule GASP -> gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik; 3. Säule JI -> Justiz und Inneres); 12 Mitgliedsstaaten o 2009 -> Vertrag von Lissabon (der EU wird die uneingeschränkte Rechtspersönlichkeit verliehen) AUT 1994 Volksabstimmung über den Beitritt zur EU; 01.01.1995 offizieller Beitritt Was sind die jüngsten Herausforderungen der Union? o Krieg in der Ukraine o Brexit und seine Folgen o Klimakrise o Wirtschaftliche Unsicherheiten o Migration und Asylpolitik o Europäische Integration und politische Spannungen o Digitalisierung o Außenpolitik und geopolitische Spannungen Welche Organe umfasst die EU? 1. Europäisches Parlament (von Unionsbürgern alle 5 Jahre gewählt; stimmt Gesetzen zu) 2. Europäische Kommission (Exekutive der EU; schlägt Gesetze vor; Vertritt die EU nach außen; ein Kommissar pro Mitgliedsstaat pro Politikbereich) 3. Rat der Europäischen Union/ Ministerrat (Hauptentscheidungsorgan; stimmt Gesetzen zu; Fachminister/innen) 4. Europäische Rat (Staatschefs der Mitgliedsstaaten; legen Ziele und langfristige politische Richtung der EU fest; höchstes Gremium) 5. Europäische Gerichtshof EuGH (sorgt dafür, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet wird) 6. Europäische Zentralbank EZB (verwaltet die Währungspolitik für die Eurozone; Preisstabilität und koordiniert Geldpolitik) 7. Rechnungshof (prüft Finanzen; ordnungsgemäße Verwendung; Transparenz) Besitzt die EU eine Verfassung, die mit der österreichischen Verfassung vergleichbar ist? Besitzt keine Verfassung im gleichen Sinne wie nationale Staaten aber einige Verträge die verfassungsrechtlichen Funktionen übernehmen. Diese Verträge legen die Struktur und Ziele der EU fest, unterscheiden sich jedoch in ihrem Umfang und ihrer Rechtsnatur von nationalen Verfassungen da die EU ein supranationaler Zusammenschluss von Staaten ist. EUV -> Vertrag über die EU; AEUV -> Vertrag über die Arbeitsweise der EU; GRC -> Grundrechtecharta; alles im Vertrag von Lissabon beschlossen Wer kann innerhalb der EU-Recht setzen? Ministerrat; Europäisches Parlament (Mitgesetzgebungsrecht); Europäische Kommission (Initiativrecht) Welche Rechtsquellen gibt es und welche Rechtswirkungen entfalten die unterschiedlichen Rechtsakte der EU? Primärrecht (Einstimmigkeit der MS): ⎯ Gründungsverträge EUV, AEUV und Vertrag über die europäische Atomgemeinschaft Euratom ⎯ Verträge zur Änderung der EU ⎯ Zusatzprotokolle zu den Gründungsverträgen und Änderungsverträgen ⎯ Verträge über den Beitritt neuer Mitgliedsstaaten ⎯ Grundrechtecharta ⎯ Allgemeine Rechtsgrundsätze Sekundärrecht (qualifizierte Mehrheit der MS): ⎯ Rechtsakte nach Art. 288 AEUV: Verordnungen (sind direkt umzusetzen), Richtlinien (Umsetzung in nationales Recht; man hat national noch Spielraum; gibt einen Rahmen vor; wenn nicht umgesetzt -> Pflicht), Beschlüsse, Stellungsnamen und Empfehlungen ⎯ Atypische Rechtsakte wie die Geschäftsordnungen der Organe und interinstitutionelle Übereinkünfte Wo findet man die Grundlage des Prozesses in welchem die Taxonomie-VO erlassen wurde? Vergleichen Sie den innerstaatlichen Gesetzgebungsprozess mit jenem der EU, was fällt Ihnen auf? Wer ist beteiligt und weshalb? Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 EU-Prozess ist komplexer, weil mehrere Institutionen (Kommission, Rat, Parlament) zusammenarbeiten und unterschiedliche Interessen vertreten. Kommission: schlägt Gesetze vor; Parlament: vertritt die Bürger; Rat: vertritt die Mitgliedsstaaten Was sind die Intentionen hinter der Taxonomie-VO? Was legt die Taxonomie-VO fest und wie soll diese zur CO2 Reduktion beitragen? Ziele: o Nachhaltige Finanzierung o Markttransparenz o Unterstützt European Green Deal o Klimaschutz o Anpassung an den Klimawandel o Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meer Ressourcen o Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft o Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung o Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Definiert Kriterien für Aktivitäten (Betrag zu mind. einem der Ziele leisten; Keinen erheblichen Schaden zu den anderen Zielen; Mindestschutz von Menschenrechten und Arbeitnehmenden gewährleisten), die mit einer Null-Emissions-Zukunft vereinbar sind. Legt fest: o Wie nur Wirtschaftsaktivitäten erfolgen sollen, die einen wesentlichen Beitrag zum EU-Green-Deal leisten o Greenwashing verhindern durch Transparenz seitens Finanzmarktes o Kommission hat konkrete Tätigkeiten durch eine „Delegierte VO“ festzulegen Im Kontext der Taxonomie-VO kam es zu einer Debatte im Hinblick auf Atomkraft und Erdgas, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden sollten. Um welche Entscheidung auf EU-Ebene geht es, wer hat diese in welcher Form getroffen und wie lief dieser Prozess ab? Wie werden solche Entscheidungen im Allgemeinen auf EU- Ebene getroffen und welche Mitsprachemöglichkeiten hat Österreich dabei? Was ist im gegebenen Kontext der Unterschied zwischen der Taxonomie-VO und der delegierten Verordnung? Ein von der EK angenommene ergänzende delegierter Rechtsakt zur Taxonomie. Festlegung durch die Kommission auf Basis von Expertenempfehlungen. Allgemein: Delegierte Rechtsakte können auf Grundlage einer Befugnis Übertragung erlassen werden. Bedingungen: Kommission arbeitet einen Entwurf des delegierten Rechtsakt aus wobei Bedingungen der Befugnis Übertragung eingehalten werden oder sie mit Experten zusammenarbeiten 1. Kommission arbeitet mit Experten zusammen und nimmt Rechtsakt an 2. Gleichzeitig prüfen Parlament und Rat den Vorschlag 3. Keine Einwände nach 2 Monaten -> tritt in Kraft 4. Erhebung von Einwänden durch Mehrheit EP oder Rat -> tritt nicht in Kraft 5. Widerrufung der Befugnis Übertragung AUT kann im Rat dagegen stimmen (Taxonomie keine Mehrheit), AUT macht eine Nichtigkeitsklage. Taxonomie VO legt den Rahmen und die Prinzipien für nachhaltige Aktivitäten fest wohingegen die delegierte Verordnung diesen Rahmen konkretisiert mit detaillierten Kriterien für die einzelnen Aktivitäten. Österreich hat gegen diese Entscheidung der EU bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Welche Art von Klage wurde dabei erhoben, wo ist deren rechtliche Grundlage zu verorten und welche Institution hat nun darüber zu entscheiden? Was sind die Wirkungen der Entscheidung? Was ist der Unterschied dieser Klage zu einer Klage nach Art 258 f. AEUV, Art 265 AEUV und einer solchen gem. Art 267 AEUV? Wie kann man sich die Gerichtsbarkeit der EU vorstellen? Welches Verhältnis haben innerstaatliche Gerichte und die EU-Gerichtsbarkeit zueinander? AUT hat eine Nichtigkeitsklage beim EuGH eingereicht. Rechtliche Grundlage ist Art. 263 der AEUV (Klage gegen Rechtsvorschriften der EU (Verstoß gegen übergeordnetes EU- oder internationales Recht)). AUT betrachtet die delegierte Verordnung als rechtswidrig. Sieht der EuGH die Klage als zulässig und begründet wird die delegierte Verordnung aufgehoben und ist rechtlich nicht mehr bindend für die Mitgliedsstaaten. Vorabentscheidungsersuchen Art 267 AEUV (Nationale Gerichte bitten den Gerichtshof zur Auslegung einer EU-Rechtsvorschrift) Vertragsverletzungsklage Art 258-260 AEUV (Klage der Kommission (oder anderer MS) gegen EU-Mitgliedstaat, wenn dieser das EU-Recht nicht oder falsch anwendet) Untätigkeitsklagen Art 265 AEUV (gegen EU-Organe, wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden) Gerichtsbarkeit: Gerichtshof der EU umfasst den Gerichtshof EuGH (Sitz in Luxemburg), das Gericht EuG und Fachgerichte; sorgt dafür, dass das EU-Recht bei dessen Auslegung und Anwendung gewahrt wird Innerstaatliche Gerichte sind verpflichtet das EU-Recht anzuwenden. Bei Unsicherheiten ist der EuGH hinzuzuziehen. Recherchieren Sie eigenständig: Was versteht man unter der Rechtssache Costa/ENEL? Was unter Solange I und Solange II? Welche Gerichte haben hier entschieden und weshalb sind diese Entscheidungen dermaßen wichtig? Was bedeutet „integrationsfester Kern“ in diesem Zusammenhang? Costa/ENEL: EuGH entschied, dass EU-Recht jeglicher Art über dem nationalen Recht jeglicher Art steht -> Supranationalität Solange I und II sind Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts (deutsches Höchstgericht bzgl. Verfassung) indem das nicht anerkannt wird. Wichtig, weil sie den Vorrang des EU-Rechts klären und festlegen unter welchen Umständen nationale Verfassungsrechte mit dem EU-Recht kollidieren können. Integrationsfester Kern: Teil der nationalen Verfassungsordnung der als unantastbar gilt (Grundprinzipien der Verfassung), auch wenn das EU-Recht in Konflikt damit kommt. Eingegriffen darf nur werden nach einer Volksabstimmung (z.B. EU-Beitritt AUT) In welchem Verhältnis stehen EMRK und GRC zueinander? Handelt es sich hierbei um deckungsgleiche Grundrechtskataloge? Vor welchen Gerichten sind diese durchsetzbar und auf welche Grundrechte kann man sich als österreichische:r Staatsbürger:in berufen? EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und die GRC (Grundrechtecharta der EU) sind nicht deckungsgleich, aber ergänzen sich. Beide garantieren Grundrechte aber EMRK ist ein internationaler Vertrag des Europarats und GRC ist Teil des primären EU- Rechts und nur innerhalb der EU gültig. Durchsetzbarkeit: ⎯ EMRK: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ⎯ GRC: Europäischer Gerichtshof (EuGH) aber nur wenn EU-Recht betroffen ist Grundrechte in der österreichischen Verfassung: o Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/aller Staatsbürger vor dem Gesetz o Recht auf Leben (EMRK & GRC) o Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden (EMRK & GRC) o Recht auf persönliche Freiheit (EMRK & GRC) o Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit o Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens o Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums (EMRK & GRC) o Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit (EMRK & GRC) o Recht auf Datenschutz (GRC) o Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (EMRK & GRC) o Recht der Eheschließung und auf Familiengründung o Recht auf Vereins- und auf Versammlungsfreiheit (EMRK & GRC) o Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit einschließlich der Freiheit der Religionsausübung o Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter o Recht auf eine gerichtliche Entscheidung in Zivil- und Strafsachen und auf ein faires Verfahren sowie auf einen rechtsstaatlichen Mindeststandard im Strafprozess (EMRK & GRC) Fragen Einheit 7 Grundfreiheiten/ Binnenmarkt Was sind die Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes? Welche Sachverhalte sind jeweils von ihrem Anwendungsbereich erfasst? Dienstleistungsfreiheit: ermöglicht eine freie und grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt ohne Beeinträchtigung aufgrund von Staatsangehörigkeit Kapitalverkehrsfreiheit: durch Liberalisierung des Kapitaltransfers ist der Transfer von Geldern und Wertpapieren beliebiger Höhe zwischen Mitgliedstaaten sowie MGS und Drittstaaten möglich Personenverkehrsfreiheit (= Niederlassungsfreiheit; Arbeitnehmerfreizügigkeit): ermöglicht allen Unionsbürgern in allen Mitgliedsstaaten zu wohnen und zu arbeiten Freier Warenverkehr: ermöglicht Waren im gesamten Binnenmarkt frei zu zirkulieren Grenzüberschreitende Sachverhalte Bsp. 1: Das neue schwedische Gesundheitsschutzgesetz sieht einen Mindestverkaufspreis pro Alkoholeinheit für alle alkoholischen Getränke vor, die in Schweden im Einzelhandel verkauft werden. Es werden Bedenken geäußert, dass diese Regelung gegen das EU-Binnenmarktrecht verstößt. Welche Grundfreiheit ist hier betroffen? Unter welchen Voraussetzungen ist der Anwendungsbereich dieser Grundfreiheit gegeben? Ist dies hier der Fall? Worin könnte der Eingriff in diese Grundfreiheit liegen? Könnte der Eingriff gerechtfertigt sein? Warenverkehrsfreiheit ist betroffen (freier Verkehr von Waren grenzüberschreitend) Mindestverkaufspreis kann den grenzüberschreitenden Handel erschweren und zu einer Wettbewerbsverzerrung führen (= Handelshemmnis). Es muss geprüft werden, ob ein solches Hemmnis vorliegt in Form von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen sowie Abgaben zollgleicher Wirkung. Verstößt gegen das Unionsrecht. Könnte gerechtfertigt sein, wenn das Nutzen für die öffentliche Gesundheit die Auswirkungen auf den Binnenmarkt überwiegt (-> Rückgang Alkoholkonsum) Bsp. 2: Die österreichische Architektin Anna möchte nach Portugal übersiedeln, und dort in einem kleinen Ort am Meer ihr eigenes Architekturbüro eröffnen. Von der portugiesischen Architektenkammer wird ihr jedoch mitgeteilt, dass nur portugiesische Staatsangehörige als Architekten tätig sein dürfen. Inwiefern könnte das gegen Unionsrecht verstoßen? Welche Grundfreiheit ist hier betroffen? Unter welchen Voraussetzungen ist der Anwendungsbereich dieser Grundfreiheit gegeben? Ist dies hier der Fall? Worin könnte der Eingriff in diese Grundfreiheit liegen? Könnte der Eingriff gerechtfertigt sein? Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit Jeder Unionsbürger hat das Recht in jedem EU-Mitgliedsstaat eine Dienstleistung anzubieten. Auf Dauer: Niederlassungsfreiheit betroffen; Vorübergegend: Dienstleistungsfreiheit Vertragsverletzungsverfahren Wer kann ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH gegen einen Mitgliedstaat einleiten und aus welchen Gründen? In der Regel von der Europäischen Kommission eingeleitet. Kann auch von einem Mitgliedsstaat vor den EuGH gebracht werden. Kommission gibt den MS Gelegenheit zur Stellungnahme -> passiert das nicht innerhalb der Frist -> EuGH MS kann sich direkt an EuGH wenden; oder: setzt die Kommission in Kenntnis -> Stellungnahme -> keine Stellungnahme binnen 3 Monaten -> EuGH Gründe: EU-Recht wird nicht oder falsch angewendet; MS verstoßen gegen Verpflichtungen aus den Verträgen/ Unionsrecht Bei Verstoß kann es zu Sanktionen etc. kommen. Wie läuft das Verfahren ab? Welche Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitgliedstaaten gibt es? Vorverfahren: informelle Kommunikation; Mahnschreiben (MS hat 2 Monate Zeit, um zu reagieren); reagiert der Staat nicht bzw. erfüllt er seine Pflichten nicht macht die Kommission eine weitere Stellungnahme die Gründe enthält; MS hat wieder 2 Monate Zeit, um die Kommission zu informieren welche Maßnahmen gegen den Verstoß gesetzt wurden; passiert das nicht -> Klage beim EuGH Hauptverfahren: entweder es gibt eine Zurückweisung oder eine Feststellung der Vertragsverletzung; Urteil -> unionskonformer Zustand muss im MS hergestellt werden Vertragsverletzungs- Folgeverfahren: passiert das nicht -> wieder Mahnschreiben; erneute Klage beim EuGH (Feststellungsantrag und Sanktionsantrag); Sanktionsurteil Sanktionsmöglichkeiten: Zwangsgeld (tägliche Strafe, die so lange bezahlt werden muss bis der Verstoß behoben ist; ab den 2ten Urteil) oder ein Pauschalbetrag (einmalige Zahlung; rückwirkend ab 1sten Urteil) Bsp. 3: PKW-Maut Deutschland. Worum geht es im Fall zur deutschen PKW-Maut? Was war die Rolle Österreichs in diesem Verfahren? Wie endete der Fall? Deutschland hat eine Infrastrukturabgabe eingeführt für die Benutzung von Bundesfernstraßen, einschließlich der Autobahnen durch PKW. Für in Deutschland zugelassene PKW im Zuge der Jahresvignette; für im Ausland zugelassene PKW bei Benutzung von Autobahnen (10-Tages; 2-Monats; Jahresvignette). Parallel: für in Deutschland zugelassene PKW ab Erhebung der Infrastrukturabgabe eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in der Höhe, dass mind. die Infrastrukturabgabe kompensiert wird. Österreich klagt Deutschland vor dem EuGH wegen Verstoß gegen das Unionsrecht (Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit). Man hat sich an die Kommission gewendet, diese hat innerhalb der Frist nicht reagiert. AUT von NL unterstützt; DEU von DNK EuGH entscheidet, dass das Gesetz eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt. Gegen welche unionsrechtlichen Vorschriften/Grundfreiheiten verstößt laut Urteil des EuGH die geplante Maut? EuGH entscheidet, dass das Gesetz eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt. Fragen Einheit 8 Auf welcher Grundlage und von wem wurden diese beiden Rechtsakte erlassen und in welcher Form? Auf welcher Kompetenzgrundlage kann das Land hier planend tätig werden? Gibt es diesbezüglich übergeordnete Grundsätze, die das Land zu berücksichtigen hat? Rechtsakte Windkraftstandorträume-Verordnung: Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 Sektorales Raumordnungsprogramm Windkraftnutzung: NÖ Raumordnungsgesetz 2014 Vom Land in Form einer Verordnung erlassen (Verordnung: außenwirksam, genereller Adressatenkreis, mit oder ohne Verfahren -> Gesetz im materiellen Sinne) Art 18 Abs 2 B-VG: Jede Verwaltungsbehörde kann aufgrund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereichs Verordnungen erlassen -> Durchführungsverordnung; Verordnungen dürfen gesetzliche Regelungen nur präzisieren, der Inhalt selbst muss durch das Gesetz vorbestimmt sein (= Legalitätsprinzip) Raumordnungsrecht gilt als Planungsrahmen: Bauordnung -> Konditionalnorm; Raumordnungsgesetz -> Finalnorm (beruht auf Zielen und Grundsätzen; inhaltliche Konflikte sind möglich; Verwaltung ist inhaltlich nur schwach gebunden) EIWOG 2010: Allgemeine Grundsätze; keine planungsrechtlichen Regelungen hinsichtlich Standortfindung (Fachplanung und Standortfindung obliegt den Ländern) In welchem Verhältnis stehen diese beiden Rechtsakte zu den übrigen einschlägigen Raumplanungsakten? Planungsebenen der Raumordnung: Bild einfügen Instrumente der überörtlichen Raumordnung (z.B. Windkraftanlagen): o Landesraumordnungs- oder Entwicklungsprogramme für das ganze Land o Regionale Raumordnungs- oder Entwicklungsprogramme für einzelne Planungsgebiete o Sektorale Raumordnungs- oder Entwicklungsprogramme für bestimmte Fachbereiche (Sachprogramme) Verhältnis genauer: o Überörtliche Raumpläne haben eine unmittelbare Rechts- und Bindungswirkung für Gemeinden o Örtliche Raumpläne sind rechtswidrig, wenn die überörtlichen widersprechen o Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden wird dadurch eingeschränkt (zulässig, wenn es überörtliche Interessen gibt) Was regeln diese beiden Rechtsakte? Welche Schwerpunkte setzen diese Regelungskonzepte? Welches ist förderlicher für den Ausbau von Windkraft? Im Allgemeinen regeln die beiden Rechtsakte die regionale Verteilung der Windkraft. Schwerpunkte: Niederösterreich -> Bundeland mit Zonierung; spezielle Widmungskategorie (Grünland- Windkraft) und Abstandsregelungen Kärnten -> Bundesland ohne Zonierung aber mit spezifischen Regelungen; allgemeine Widmungskategorie; Verordnung mit Sichtbarkeitskriterien Gemeinsamkeiten -> Umsetzung durch die örtliche Raumplanung der Gemeinden durch den Flächenwidmungsplan Förderlicher: Steuerungskraft ist durch die Zonierung und spezielle Widmungskategorien höher. Wie ist das Verfahren zur Erlassung dieser Rechtsakte ausgestaltet? Verfahren NÖ: ROG; SUP; Auflage Entwurf (6 Wochen); Allgemeines Stellungnahmerecht Verfahren Knt: Überörtliche Entwicklungsprogramme; SUP; K-UPG (= Kärntner Umweltplanungsgesetz); Auflage Entwurf (4 Wochen); Allgemeines Stellungnahmerecht Allgemeines Verordnungsverfahren: o Von zuständigen Behörden erlassen o Kein Antragsrecht o AVG ist nicht anwendbar, wenn: ⎯ VO ohne spezielles Verfahren erlassen ⎯ Keine Begründungspflicht der Behörde o Grundlagenforschung ist notwendig o Kundmachungspflicht Verfahren zur Erlassung eines Flächenwidmungsplans: 1. Bekanntmachung der Absicht 2. Entwurf 3. Beschluss durch den Gemeinderat 4. Genehmigung durch die Landesregierung 5. Kundmachung Strategische Umweltprüfung (SUP) erforderlich, wenn … o Eine Planungsmaßnahme Grundlage ist für ein UVP-pflichtiges Projekt o Europaschutzgebiete erheblich beeinträchtigt werden o Eine Planungsmaßnahme voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben wird Welche weiteren Schritte braucht es, um eine Windkraftanlage errichten zu können? ⎯ Überörtliche Planung (Überörtliche Entwicklungsprogramme + SUP) ⎯ Örtliche Planung (Gemeindeebene -> Flächenwidmungspläne) ⎯ Baugenehmigung (Gemeindeebene) ⎯ Genehmigung nach den EIWOG der Länder (Behörde in der Regel Landesregierung) ⎯ UVP/ EAG -> Förderungen Welche verfassungs- und grundrechtlichen Belange könnten mit der Ausweisung WKA-Zonen verbunden sein? Sind diese berechtigt? Verfassungsrechtliche Belange: o Konflikt zwischen örtlicher und überörtlicher Raumplanung o Torpedierungsverbot ▪ Ziele des Paragraph 4 EIWOG 2010 sind einzuhalten ▪ Planungen, die die Errichtung von EE unmöglich machen wären daher verfassungswidrig o Sichtbarkeitskriterium und Sachlichkeitsgebot o Gemeinde will WKA, darf aber nicht -> evt. Konflikt mit Selbstverwaltung oder demokratisches Grundprinzip? Grundrechtliche Belange: o Eingriff in Erwerbsfreiheit? o Eingriff in Eigentumsrecht? Bestehen Rechtsschutzmöglichkeiten und wer kann diese auf welche Weise geltend machen? Baurechtliches Verfahren mit Bescheid -> Bescheidbeschwerde Planungsverfahren -> Verordnung -> VO-Prüfverfahren (Wer ist Betroffen?) Verordnungsprüfverfahren: entweder inzidente Normenkontrolle oder Individualantrag (Wer ist in seinen Rechten verletzt? Oder wenn die Verordnung ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheides für diese Person wirksam geworden ist) Voraussetzungen eines Individualantrags: o Muss sich auf eine Verordnung beziehen o Unmittelbare Betroffenheit in einer Rechtsposition (VO muss in Rechtsphäre eingreifen und diese verletzen) o Kein zumutbarer Umweg ▪ Individualantrag = subsidiär ▪ Umweg muss möglich und zumutbar sein ▪ Erfolgsaussichten sind irrelevant Fragen Einheit 9 Was sind die spezifischen Charakteristika eines Bescheids im Unterschied zu den anderen Verwaltungsakten? Welche Mindestinhalte muss ein Bescheid aufweisen? Bescheid ist Teil der Hoheitsverwaltung (neben Verordnung, AuvBZ (Maßnahme) und Weisung) Charakteristika: außenwirksam (intern ist Gegenteil -> Weisung), hat ein Verfahren als Ursprung, individueller Adressat, keine Kundmachung notwendig Mindestinhalte (bei fehlen Nichtigkeit): Bezeichnung der Behörde/ Behördenqualität, Bezeichnung Adressat, Spruch, Unterschrift des Bearbeiters Fehlen führt zu keiner Nichtigkeit: Datum und Bezeichnung als Bescheid Anfechtbarkeit des Bescheids: Begründung und Rechtsmittelbelehrung Welche Behörde hat den Bescheid, der vom Landesverwaltungsgericht überprüft wird, erlassen? Welchen Inhalt hat der Bescheid und welcher Sachverhalt liegt ihm zugrunde? Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft/Magistrat (z.B. Genehmigung gewerblicher Anlagen) oder Land Örtliche Bauordnung (Selbstverwaltung der Gemeinde) -> Bürgermeister Bau Ordnung des Landes (Auflagen und Bedingungen sowie eingereichte Planunterlagen für ein Wohngebäude auf einem Grundstück) Baugenehmigung beinhaltet bautechnische Anforderungen wie Brandschutz, Barrierefreiheit, Ortsbild, Wärmeschutz etc. Wer hatte im Verfahren zur Erlassung des vorliegenden Bescheids Mitsprachemöglichkeiten (=Parteienrechte)? Wo ist geregelt, wem Parteienrechte zukommen? Welche Rechte können geltend gemacht werden? Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz AGV §8: Personen, die eine Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen oder auf die sich die Tätigkeit der Behörde bezieht, sind Beteiligte und, insoweit sie an der Sache vermöge eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses beteiligt sind, Parteien. (Keine Auskunft wer die welche Rechtsansprüche und rechtliche Interessen kann) Genaue Regelung durch materielle Rechtslage im Baubewilligungsverfahren betreffend den Sachverhalt (BauO: Bauwerber, Grundeigentümer und Nachbarn) Begriff Nachbar in den 9 BauO unterschiedlich (Gemeinsame Grundstücksgrenze oder bestimmte Entfernung, bestimmte Entfernung vom Bauvorhaben oder betroffene Eigentümer) Subjektiv-öffentliche Rechte von Nachbarn: Gebäudehöhe (Lichteinfall), Immissionsschutz (FWP, Lärm, Geruch etc.), Abstandsvorschriften und Bestimmungen des Bebauungsplans (Bauweise, Bauhöhe, Baufluchtlinien, Baugrenzlinien), Brandschutz (Tiroler BO) Öffentliches Interesse: Orts- und Landschaftsbildschutz, Denkmalschutz und Verkehrsbedingungen Wer hat gegen den Bescheid welches Rechtsmittel an das Landesverwaltungsgericht (LVwG) vorgebracht? Wieso ist im gegenständlichen Fall das LVwG zuständig? Rechtsmittel: Bescheidbeschwerde an LWwG Bescheid = Mittel der Verwaltungsbehörden, bei Bescheidbeschwerde sind deswegen die Verwaltungsgerichte (9+2) zuständig. +2 = Bundesfinanzgericht und Bundesverwaltungsgericht (Unmittelbare Bundesverwaltung durch Bundesbehörden (Finanz-, Zollamt etc.) und LReg im Rahmen der UVP (BVwG) In unserem Fall: Bescheid einer Landesbehörde (Landesverwaltung) -> LVwG (auch bei mittelbarer Bundesverwaltung zuständig) Wer ist aus welchen Gründen berechtigt, dieses Rechtsmittel gegen einen Bescheid vorzubringen? Welche Mindestinhalte hat der Rechtsmittelantrag zu enthalten? Berechtigte: Parteien im Verwaltungsverfahren (in unserem Fall Bauwerber und Nachbarn) bei Verletzung ihrer subjektiven Rechte Beschwerde muss schriftlich und innerhalb 4 Wochen ab Zustellung eingebracht werden. Mindestinhalte: o Bezeichnung des angefochtenen Bescheids o Angaben zur Rechtzeitigkeit o Bezeichnung der belangten Behörde o Beschwerdegründe o Begehren (Aufhebung oder Änderung etc.) Was wäre bezüglich möglicher Rechtsmittel gegen den Bescheid anders, wenn Bauprojekt und Verfahren in Niederösterreich sind? Der Unterschied liegt in der Regelung der Gemeindeverwaltung. Niederösterreich: Zweistufiger Instanzenentzug durch Berufung (kann gesetzlich ausgeschlossen werden (Gemeindeordnung oder Materiengesetze); nach innergemeindlichen Instanzenentzug Bescheidbeschwerde bei LVwG möglich Baubehörde 1. Instanz (Bürgermeister, Magistrat (in Statutarstädten)) -> Berufung -> Baubehörde 2. Instanz (Gemeindevorstand (Stadtrat) oder Stadtsenat (in Statutarstädten)) -> Bescheidbeschwerde -> LVwG NÖ In Tirol erfolgt der Instanzenentzug durch eine höher gestellte Behörde. Einer der Beschwerdeführer macht Nichtigkeit des Bescheids geltend. Wann liegt Nichtigkeit eines Bescheids vor? Mindestinhalte (bei fehlen absolute Nichtigkeit): Bezeichnung der Behörde/ Behördenqualität, Bezeichnung Adressat, Spruch, Unterschrift des Bearbeiters Fehlen führt zu keiner Nichtigkeit: Datum und Bezeichnung als Bescheid Anfechtbarkeit des Bescheids: Begründung und Rechtsmittelbelehrung Wie hat das LVwG entschieden? Beschluss: 1. Die Beschwerde des Bauwerbers AA wird als verspätet zurückgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. zu Recht: 1. Aus Anlass der Beschwerde des Nachbarn CC wird der angefochtene Bescheid behoben. 2. Der Antrag des Beschwerdeführers CC vom 02.11.2017, dem Beschwerdegegner den Kostenersatz aufzuerlegen, wird abgewiesen. 3. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Allgemein wie kann entschieden werden? Ist das Erkenntnis des LVwG die letztgültige Entscheidung oder kann dagegen ein weiteres Rechtsmittel erhoben werden? Wenn ja, an welche Einrichtung/en und was kann in dem Rechtsmittel vorgebracht werden? Was versteht man in diesem Zusammenhang unter ordentlicher Revision, die das LVwG im vorliegenden Fall als nicht zulässig erklärt? Nein, weitere Rechtsmittel: o Entscheidungsbeschwerde (6 Wochen) bei Verfassungsgerichtshof -> Erkenntnis o Revision (6 Wochen) bei Verwaltungsgerichtshof -> Erkenntnis VfGH z.B. bei einer Verletzung der Grundrechte durch das LVwG Im Fall der ordentlichen Revision wird das Revisionsvorverfahren vom Bundesverwaltungsgericht für den Verwaltungsgerichtshof geführt, im Fall der außerordentlichen Revision hingegen vom Verwaltungsgerichtshof selbst. Fragen Einheit 10 Welche Behörde hat in der Sache „Dritte Piste“ in erster Instanz entschieden und in welcher Rechtsform? Was und wie hat die Behörde inhaltlich entschieden? Verfahren vor der Verwaltungsbehörde 1. Instanz: UVP-Pflicht nach Anhang 1 Spalte 1 Z 14 laut b UVP-Gesetz Behördenzuständigkeit laut UVP-Gesetz: Landesregierung NÖ (sachlich und örtlich) UVP-Verfahren: konzentriertes Genehmigungsverfahren Rechtsform: Bescheid (Genehmigung erteilt) Wer hat gegen diese Entscheidung welches Rechtsmittel an welche Instanz erhoben? Was sind die Voraussetzung zur Erhebung eines solchen Rechtsmittels? Beschwerdelegitimation; Frist: vier Wochen; Beschwerde ist bei der belangten Behörde einzubringen, an das Verwaltungsgericht zu richten; Schriftlich; Kein Anwaltszwang; Aufschiebende Wirkung (außer es wird ausgeschlossen); Notwendige Inhalte: − Bezeichnung des angefochtenen Bescheids und der belangten Behörde − Beschwerdegründe − Begehren (zB Abänderung, Aufhebung) − Angaben zur Rechtzeitigkeit Legitim wenn die Partei ein subjektives Recht im Verwaltungsverfahren hat und wenn die Rechtsstellung der Partei durch den Bescheid nachteilig berührt wird. Beschwerderecht UVP: Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und Standortanwalt Erstbeschwerde war Umweltorganisation; Beschwerden 2, 5, 6, 8-11 sind Bürgerinitiativen Wie hat diese Instanz entschieden und in welcher Rechtsform? § 71 Abs 1 LFG: Bewilligung Flugplatz ist zu erteilen, wenn sonstige öffentliche Interessen nicht entgegenstehen Was unter diesen "sonstigen öffentlichen Interessen" zu verstehen ist, wird im LFG nicht näher definiert; auch findet sich im LFG keine Zielbestimmung, die zur Interpretation herangezogen werden könnte. Unter öffentlichen Interessen sind jedenfalls solche zu verstehen, die die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen stellen NÖ LReg ist Fehler unterlaufen! − „Andere gegenläufige öffentliche Interessen, […] wie beispielsweise die Vermeidung von Lärm, Bodenverbrauch, oder Ausstoß von Treibhausgasen durch die den Flughafen zusätzlich frequentierenden Luftfahrzeuge, wurden hingegen nicht in die Interessenabwägung eingebracht.“ Das BVwG ermittelte ergänzend in seinem Verfahren weitere öffentliche Interessen, die im behördlichen Verfahren nicht oder nicht ausreichend geklärt, jedoch in den Beschwerden vorgebracht worden sind. Klimaschutz ist höher zu gewichten als öffentliches Interesse Wirtschaftsstandort Ergibt sich ua aus: Klimaschutzabkommen (Paris/Kyoto), Europarechtliche Vorgaben zum Klimaschutz, BVG-Nachhaltigkeit, Beschluss der BReg BVwG weist den Antrag der Projektwerber mit Erkenntnis ab Wie sind die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts aufgebaut? Worin unterscheidet sich der Aufgabenbereich des VfGH von jenem des VwGH? Wie heißen die Rechtsmittel an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts? Innerhalb welcher Frist können diese eingebracht werden?

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