Zivilrecht im Kaufvertrag
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Questions and Answers

Sie gehen in die Mensa und kaufen sich ein Brötchen. Wie viele Willenserklärungen wurden insgesamt abgegeben?

  • Es wurden 3 Rechtsgeschäfte geschlossen mit insgesamt 3 Willenserklärungen.
  • Da nach dem Abstraktionsprinzip zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zu unterscheiden ist, wurden 2 Rechtsgeschäfte geschlossen – mit insgesamt 4 Willenserklärungen. (correct)
  • Insgesamt wurde dabei ein Kaufvertrag geschlossen - mit 2 Willenserklärungen.
  • Es wurden 3 Rechtsgeschäfte geschlossen mit insgesamt 6 Willenserklärungen.
  • Nach § 831 Abs. 1 BGB haftet der Geschäftsherr für vermutetes Verschulden. Wie kann er sich entlasten?

  • Wenn der Schaden auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre. (correct)
  • Wenn der Geschäftsherr einen gültigen Arbeitsvertrag mit seinem Angestellten vorlegen kann.
  • Wenn der Geschäftsherr eine Haftpflichtversicherung für seinen Angestellten abgeschlossen hat.
  • Wenn der Geschäftsherr nachweisen kann, dass der Angestellte stets ordentlich und fehlerfrei gearbeitet hat.
  • Was ist eine „unerlaubte Handlung“ im Sinne der §§ 823 ff.BGB?

  • „Unerlaubte Handlungen“ erfüllen oft auch einen Straftatbestand des Strafgesetzbuchs.
  • Durch eine „unerlaubte Handlung“ entsteht automatischt ein vertragliches Schuldverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem.
  • Eine „unerlaubte Handlung“ ist ein Eingriff in relative Rechte einer Person, durch den diese einen Schaden erleidet. (correct)
  • Eine unerlaubte Handlung setzt grundsätzlich ein Verschulden voraus.
  • Welche Aussagen sind für die Bürgschaft gem.§§ 765 ff.BGB zutreffend?

    <p>Es besteht der Grundsatz der Akzessorietät zwischen Bürgschaft und Hauptschuld.</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussagen sind zum Mietvertrag gem.§§ 535 ff.BGB zutreffend?

    <p>Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an einer fristgemäßen Kündigung haben, der Mieter kann davon unabhängig fristgemäß kündigen.</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussagen sind zu Sachmangelansprüchen im Kaufrecht zutreffend?

    <p>Der Verbraucher trägt im Verbrauchsgüterkauf immer die Beweislast dafür, dass ein Sachmangel zum Übergabezeitpunkt vorlag.</p> Signup and view all the answers

    Welche Rechte hat ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag?

    <p>Er muss den Widerruf ausdrücklich erklären.</p> Signup and view all the answers

    Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit AGB gem. § 305 ff. BGB Bestandteil des jeweiligen Vertrages geworden sind?

    <p>Der Verwender muss bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen.</p> Signup and view all the answers

    Unter welchen Voraussetzungen liegt eine wirksame Stellvertretung gem. § 164 Abs. 1 S. 1 BGB vor?

    <p>Er muss dies immer erkennbar im Namen des Vertretenen tun.</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussagen sind zur Abgrenzung des Privatrechts vom Öffentlichen Recht zutreffend?

    <p>Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten auf der Ebene der Gleichordnung.</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Willenserklärungen

    • Beim Kauf eines Brötchens in der Mensa werden insgesamt 2 Willenserklärungen abgegeben.
    • Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus zwei Willenserklärungen besteht.

    Haftung des Geschäftsherrn

    • Der Geschäftsherr haftet für vermutetes Verschulden nach § 831 Abs. 1 BGB.
    • Er kann sich hiervon entlasten, indem er nachweist, dass der Angestellte stets ordentlich und fehlerfrei gearbeitet hat.

    Unerlaubte Handlung

    • Eine unerlaubte Handlung ist ein Eingriff in relative Rechte einer Person, durch den diese einen Schaden erleidet.
    • Unerlaubte Handlungen erfüllen oft auch einen Straftatbestand des Strafgesetzbuchs.

    Bürgschaft

    • Die Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung kann grundsätzlich schriftlich erfolgen.
    • Es besteht der Grundsatz der Akzessorietät zwischen Bürgschaft und Hauptschuld.
    • Der Bürge kann sich immer auf die Einrede der Vorausklage berufen.

    Mietvertrag

    • Der Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen und gekündigt werden.
    • Der Mieter kann fristgemäß kündigen, wenn der Vermieter kein berechtigtes Interesse an einer fristgemäßen Kündigung hat.

    Sachmangelansprüche

    • Der Verbraucher trägt nicht immer die Beweislast dafür, dass ein Sachmangel zum Übergabezeitpunkt vorlag.
    • Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei neu gekauften, nicht aber bei gebraucht gekauften Sachen.
    • Die Beweislastumkehr des § 477 BGB besteht auch bei Sachmängeln, die auf Verschleiß beruhen.

    Fernabsatzvertrag

    • Der Verbraucher hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.
    • Die Widerrufsfrist beträgt maximal 14 Tage.
    • Der Verbraucher muss den Widerruf ausdrücklich erklären.
    • Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht vor Warenerhalt.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    • Der Verwender muss bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen.
    • Der Verwender darf keine überraschenden Klauseln einfügen.
    • Die AGB müssen "zumutbar" sein, d.h. sie dürfen nicht unleserlich oder zu unübersichtlich gestaltet sein.

    Verzug

    • Der Schuldner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn die Leistung kalendermäßig vereinbart wurde.
    • Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er nach Erhalt einer Rechnung nicht zahlt.

    Stellvertretung

    • Der Vertreter muss eine eigene Willenserklärung abgeben.
    • Er muss die Willenserklärung innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht abgeben.
    • Er muss dies immer erkennbar im Namen des Vertretenen tun.

    Privatrecht und Öffentliches Recht

    • Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten auf der Ebene der Gleichordnung.
    • Das Öffentliche Recht ist durch ein sog. Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürgern gekennzeichnet.

    Anfechtungsrecht

    • Voraussetzung ist stets das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes, wie z.B. ein Inhalts-, Eigenschafts- oder Motivirrtum.
    • Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn man sich z.B. über den Preis einer Sache irrt.
    • Eine Anfechtungsfrist muss eingehalten werden, d.h. es ist immer unverzüglich anzufechten.

    Täuschung

    • Eine Täuschung kann auch durch Unterlassen begangen werden.
    • Eine Täuschung kann nur durch das Vorspiegeln falscher Tatsachen begangen werden.
    • Arglistig handelt z.B. derjenige, dem es darauf ankommt, ein vorteilhafteres Rechtsgeschäft abzuschließen.

    Willenserklärung

    • Eine Willenserklärung muss immer abgegeben werden.
    • Eine Willenserklärung muss immer zugehen.
    • Eine Willenserklärung kann bis zu ihrem Zugang widerrufen werden.

    Handlungsfähigkeit

    • Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben.
    • Ein siebenjähriges Kind ist geschäftsunfähig.
    • Verursacht ein neunjähriges Kind im Straßenverkehr einen Schaden, ist es hierfür grundsätzlich nicht verantwortlich.

    Rechtsfähigkeit

    • Der Mensch erlangt Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt.

    Form von Rechtsgeschäften

    • Die Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften dient der Rechtssicherheit.
    • Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beglaubigt werden.

    Juristische Personen

    • Juristische Personen sind von der Rechtsordnung zugelassene Personenvereinigungen, die eigene Rechtsfähigkeit haben.
    • Der Verein wird durch seine Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig.

    Sachen im Sinne des BGB

    • Tiere sind gemäß § 90 a BGB Sachen.
    • Sachen sind körperliche Gegenstände.
    • Eine Einbauküche ist immer eine unbewegliche Sache.

    Rechte des Verbrauchers

    • Der Verbraucher trägt die Beweislast dafür, dass ein Sachmangel zum Übergabezeitpunkt vorlag.
    • Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei neu gekauften, nicht aber bei gebraucht gekauften Sachen.
    • Die Beweislastumkehr des § 477 BGB besteht auch bei Sachmängeln, die auf Verschleiß beruhen.
    • Ein Sachmangel kann auch bei falschen Werbeaussagen vorliegen.

    Widerrufsrecht

    • Der Verbraucher hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB.
    • Die Widerrufsfrist beträgt maximal 14 Tage.
    • Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden.
    • Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht vor Warenerhalt.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    • Der Verwender muss bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen.
    • Der Verwender darf keine überraschenden Klauseln einfügen.
    • Die AGB müssen "zumutbar" sein, d.h. sie dürfen nicht unleserlich oder zu unübersichtlich gestaltet sein.
    • AGB können auch durch deutlich sichtbaren Aushang am Geschäftsausgang wirksam werden.

    Verzug des Schuldners

    • Ein Schuldner kommt bei Nichtleistung gem. § 286 BGB in Verzug, wenn die Leistung kalendermäßig vereinbart wurde.
    • Der Schuldner kommt auch bei Mahnung des Gläubigers nach Erhalt der Rechnung in Verzug.

    Stellvertretung

    • Eine wirksame Stellvertretung gem. § 164 Abs. 1 S. 1 BGB liegt vor, wenn der Vertreter eine eigene Willenserklärung abgibt.
    • Der Vertreter muss die Willenserklärung innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht abgeben.
    • Der Vertreter muss dies immer erkennbar im Namen des Vertretenen tun.
    • Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann kein Vertreter sein.

    Abgrenzung des Privatrechts vom Öffentlichen Recht

    • Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten auf der Ebene der Gleichordnung.
    • Das Öffentliche Recht ist durch ein sog. Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürgern gekennzeichnet.

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