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Questions and Answers

Was sind die Elemente, die in einem Bescheid enthalten sein müssen?

  • Unterschrift des Antragstellers
  • Kopien aller eingereichten Dokumente
  • Eine Zusammenfassung des Verfahrens
  • Bezeichnung Bescheid, Behörde, Adressat (correct)
  • Welche der folgenden Aussagen beschreibt eine Bescheidwirkung nach der Beschwerdefrist?

  • Der Bescheid kann ohne Zustimmung des Antragstellers geändert werden.
  • Der Bescheid wird in einen neuen Verwaltungsakt umgewandelt.
  • Der Bescheid tritt in seine Unwiderrufbarkeit ein. (correct)
  • Der Bescheid muss erneut bewilligt werden.
  • Was ist erforderlich für einen erfolgreichen Beschwerdeinhalt?

  • Bezeichnung des angefochtenen Bescheids (correct)
  • Auflistung aller vorherigen Entscheidungen
  • Bestätigung eines Zeugen
  • Ein kurzes Motivationsschreiben
  • Was passiert, wenn ein Verfahren ohne äußeren Verwaltungsakt eingestellt wird?

    <p>Es erfolgt ein Aktenvermerk. (A)</p> Signup and view all the answers

    Wo kann eine Beschwerde gegen eine Beschwerdevorentscheidung eingelegt werden?

    <p>An die Verwaltungsgerichte. (D)</p> Signup and view all the answers

    Was bedeutet es, wenn jemand mutwillig handelt?

    <p>Er ist sich bewusst, dass sein Anliegen Aussichtslos ist. (C)</p> Signup and view all the answers

    Welcher Verfahrensgrundsatz betrifft die Erhebung von Beweismitteln?

    <p>Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel (B)</p> Signup and view all the answers

    Was ist die Offizialmaxime im Ermittlungsverfahren?

    <p>Die Behörde hat von sich aus den wahren Sachverhalt festzustellen. (C)</p> Signup and view all the answers

    In welchem Fall ist eine mündliche Verhandlung nicht nötig?

    <p>Wenn die Behörde es nicht für erforderlich hält. (C)</p> Signup and view all the answers

    Was ist ein wesentlicher Bestandteil eines Gutachtens von Sachverständigen?

    <p>Befund und Schlussfolgerungen. (A)</p> Signup and view all the answers

    Welcher Grundsatz sichert das Recht der Parteien, ihren Rechtsstandpunkt zu vertreten?

    <p>Grundsatz des Parteiengehörs (A)</p> Signup and view all the answers

    Welche Art von Urkunden gehört nicht zu den Beweismitteln?

    <p>Mündliche Vereinbarungen (C)</p> Signup and view all the answers

    Welche Verpflichtung haben die Parteien im Ermittlungsverfahren?

    <p>Sie haben eine Mitwirkungspflicht. (B)</p> Signup and view all the answers

    Was bedeutet die Substitution im Verwaltungsrecht?

    <p>Vertretung ist selbst nicht erreichbar und eine andere Person darf Entscheidungen treffen. (B)</p> Signup and view all the answers

    Was passiert, wenn sich Vertreter und Partei widersprechen?

    <p>Die Partei hat Vorrang. (B)</p> Signup and view all the answers

    Wann muss die Behörde einer Vertrauensperson Akteneinsicht gewähren?

    <p>Bei Asylanträgen nach dem AsylG. (D)</p> Signup and view all the answers

    Welche Form ist für die Einreichung eines Antrags im Verwaltungsverfahren grundsätzlich zulässig?

    <p>E-Mail, Fax, Post und mündliche Anträge. (C)</p> Signup and view all the answers

    Was umfasst die Manuduktionspflicht der Behörde?

    <p>Belehrung über Rechtsfolgen von Handlungen ohne Unterstützung. (C)</p> Signup and view all the answers

    Was geschieht, wenn die Behörde einen Verbesserungsauftrag unterlässt?

    <p>Der Antrag wird zurückgewiesen. (A)</p> Signup and view all the answers

    Was sind die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Zustellung eines behördlichen Dokuments?

    <p>Zustellung erfolgt, selbst wenn die Annahme verweigert wird. (D)</p> Signup and view all the answers

    Was sind die Folgen des Unterlassens von Mitteilungen durch die Behörde?

    <p>Sanktionen gegen die Behörde. (C)</p> Signup and view all the answers

    Wie wird die Frist für die Durchführung von Verfahrensakten berechnet?

    <p>Nach dem Tag des fristauslösenden Ereignisses bis zum letzten Tag. (C)</p> Signup and view all the answers

    Was beschreibt den Inhalt einer Niederschrift gemäß § 14 AVG?

    <p>Die wesentlichen Details der Amtshandlung, einschließlich Zeit und Ort. (C)</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussage zu den Rechten des Vertreters ist korrekt?

    <p>Die Behörde muss den Vertreter über alle Verfahrenshandlungen informieren. (B)</p> Signup and view all the answers

    Was beschreibt einen Eventualantrag?

    <p>Ein Antrag, der unter bestimmten Bedingungen gestellt wird. (C)</p> Signup and view all the answers

    Welche Sanktion kann bei der Inanspruchnahme von Mutwillensstrafe gemäß § 35 AVG verhängt werden?

    <p>Geldstrafe bis zu 726 Euro. (D)</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Personen ist grundsätzlich keine Partei im Sinne von § 8 AVG?

    <p>Eine Person mit lediglich wirtschaftlichem Interesse (C)</p> Signup and view all the answers

    Was muss in der Regel für eine gewillkürte Vertretung schriftlich vorliegen?

    <p>Eine Generalvollmacht (A)</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Rechte gehört nicht zu den Parteienrechten gemäß AVG?

    <p>Externe Gutachten anfordern (A)</p> Signup and view all the answers

    Was ist keine Voraussetzung für die Gültigkeit einer Vollmacht?

    <p>Einheitsdatum aller Parteien (C)</p> Signup and view all the answers

    Was sind die möglichen Formen der Vertretung, die im AVG genannt werden?

    <p>Gesetzliche und gewillkürte Vertretung (D)</p> Signup and view all the answers

    Welche Behörde wird im Asylverfahren seit 2014 nicht mehr angerufen?

    <p>Verwaltungsgerichtshof (C)</p> Signup and view all the answers

    Was beschreibt das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) bezüglich des Zugangs für Bürger?

    <p>Es sollte so einfach gestaltet sein, dass Bürger ihre Rechte selbst wahrnehmen können. (C)</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussage trifft auf das BFA-VG im Vergleich zum AVG zu?

    <p>Es geht als spezielleres Gesetz dem AVG vor. (A)</p> Signup and view all the answers

    Was ist eine Voraussetzung für die Befangenheit eines Verwaltungsorgans?

    <p>Wenn das Organ als Bevollmächtigter einer Partei handelt. (C)</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Institutionen gehört nicht zur Verwaltung seit 2014?

    <p>Bundesverfassungsgericht (C)</p> Signup and view all the answers

    Welches Ziel verfolgt das AVG bezüglich der Formalitäten im Verwaltungsverfahren?

    <p>Vereinfachung der Verfahren für die Bürger. (D)</p> Signup and view all the answers

    Was geschieht laut § 33 (3) AVG mit der Frist zur Weiterleitung durch die unrichtige Behörde?

    <p>Die Frist gilt erst ab der zuständigen Behörde als gewahrt. (A)</p> Signup and view all the answers

    Welche Möglichkeit wird den Bürgern durch das AVG nicht eingeräumt?

    <p>Rechtsbeistand zur Unterstützung der Verfahren. (C)</p> Signup and view all the answers

    Welche Wirkung hat der Bescheid nach Verstreichen der Beschwerdefrist?

    <p>Er wird rechtskräftig und damit unwiderruflich. (D)</p> Signup and view all the answers

    Was muss bei einer Beschwerde an die Verwaltungsgerichte beachtet werden?

    <p>Die Behörde kann eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb von zwei Monaten erlassen. (B)</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussage über den notwendigen Beschwerdeinhalt ist korrekt?

    <p>Eine Berufungserklärung muss den vollen Umfang der Spruchpunkte enthalten. (B)</p> Signup and view all the answers

    Was bedeutet es, dass die Inanspruchnahme der Behörde mutwillig erfolgt?

    <p>Die Aussichtslosigkeit des Anliegens ist für jeden erkennbar. (A)</p> Signup and view all the answers

    Wann ist eine mündliche Verhandlung nach den Verfahrensgrundsätzen nicht erforderlich?

    <p>Wenn die Verwaltungsvorschriften keine Regelungen vorsehen. (D)</p> Signup and view all the answers

    Warum sind neue Tatsachen und Beweismittel im Verwaltungsverfahren grundsätzlich zulässig?

    <p>Weil das Neuerungsverbot in Verfahren ohne Asyl nicht gilt. (A)</p> Signup and view all the answers

    Welcher Grundsatz besagt, dass alle geeigneten Beweismittel verwendet werden können?

    <p>Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel (B)</p> Signup and view all the answers

    Was gehört zu den Aufgaben eines Sachverständigen?

    <p>Gutachten auf der Basis von Sachkenntnis erstellen (C)</p> Signup and view all the answers

    Was kennzeichnet die Offizialmaxime im Ermittlungsverfahren?

    <p>Die Behörde ist gelangt, von sich aus tätig zu werden. (C)</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussage beschreibt den Grundsatz der freien Beweiswürdigung?

    <p>Die Beweiswürdigung erfolgt nach freier Überzeugung. (C)</p> Signup and view all the answers

    Was regelt der Grundsatz der Amtswegigkeit?

    <p>Die Behörde soll den wahren Sachverhalt von sich aus feststellen. (A)</p> Signup and view all the answers

    Welche Bedingung ist erforderlich, um einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen?

    <p>Die Partei muss glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert war. (A)</p> Signup and view all the answers

    Was geschieht, wenn die Frist für die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages versäumt wird?

    <p>Es findet keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statt. (D)</p> Signup and view all the answers

    Wer ist befugt, über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu entscheiden?

    <p>Die Behörde, die die versäumte Handlung anordnete. (A)</p> Signup and view all the answers

    Was muss eine Partei tun, wenn sie die Frist zur Einreichung eines Rechtsmittels versäumt hat?

    <p>Die versäumte Handlung bei Antragstellung nachholen. (C)</p> Signup and view all the answers

    Unter welchen Umständen ist eine Wiedereinsetzung aufgrund einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung möglich?

    <p>Wenn der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung enthält oder falsche Angaben macht. (C)</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussage über die Fristen für den Wiedereinsetzungsantrag ist richtig?

    <p>Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses eingereicht werden. (B)</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Umstände kann nicht als Grundlage für einen Wiedereinsetzungsantrag verwendet werden?

    <p>Ein erstes Versäumnis in einem früheren Verfahren (B)</p> Signup and view all the answers

    Was erwartet die Behörde im Falle einer versäumten Frist zur Einreichung von Rechtsmitteln?

    <p>Die Partei muss ein glaubhaftes Argument für das Versäumnis vorbringen. (C)</p> Signup and view all the answers

    Unter welchen Bedingungen kann ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht mehr gestellt werden?

    <p>Nach Ablauf von drei Jahren nach Erlassung des Bescheides. (D)</p> Signup and view all the answers

    Was ist ein Grund für die Wiederaufnahme eines Verfahrens nach der Vorschrift § 69 AVG?

    <p>Eine der Parteien hat falsches Zeugnis abgelegt. (D)</p> Signup and view all the answers

    Wie lange hat ein Antragsteller Zeit, um den Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen, nachdem er von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat?

    <p>Zwei Wochen (B)</p> Signup and view all the answers

    In welcher Situation kann die Wiederaufnahme des Verfahrens auch von Amts wegen erfolgen?

    <p>Wenn neue Beweismittel ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. (A)</p> Signup and view all the answers

    Was muss der Antragsteller glaubhaft machen, um die Einhaltung der gesetzlichen Frist zu beweisen?

    <p>Die Umstände der Fristeneinhaltung. (D)</p> Signup and view all the answers

    Welche Behörde ist zuständig für die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens?

    <p>Die letzte Instanz, die den Bescheid erlassen hat. (C)</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Bedingungen würde nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen?

    <p>Ein Bescheid wird nicht innerhalb der Frist zugestellt. (A)</p> Signup and view all the answers

    Was passiert, wenn bei der Behörde ein Bescheid vorgelegt wird, der einer Aufhebung nicht unterliegt?

    <p>Die Wiederaufnahme kann trotzdem beantragt werden. (D)</p> Signup and view all the answers

    Flashcards

    Rechtskraft eines Bescheids

    Ein Bescheid erlangt Rechtskraft nach Ablauf der Beschwerdefrist. Dies bedeutet, dass er unwiderruflich, unabänderlich und unwiederholbar ist (res iudicata).

    Mutwilligkeit (Verwaltungsrecht)

    Eine Handlung, die im Bewusstsein ihrer Aussichtslosigkeit und Zwecklosigkeit oder aus Freude an der Behelligung der Behörde geschieht und offenbar ist.

    Ende des Verfahrens ohne Bescheid

    Das Verfahren wird eingestellt, ohne dass ein Bescheid erlassen wird. Dies geschieht, wenn der Antragsteller den Antrag zurückzieht oder wenn kein weiterer behördlicher Handlungsbedarf besteht.

    Verfahrensökonomie

    Der Grundsatz der Einfachheit, Schnelligkeit und Günstigkeit eines Verfahrens.

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    Beschwerde an Verwaltungsgerichte

    Ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid. Die Behörde kann eine Beschwerdevorentscheidung treffen, gegen die man einen Vorlageantrag stellen kann.

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    Offizialmaxime (Ermittlungsverfahren)

    Die Behörde ist verpflichtet, die materielle Wahrheit zu ermitteln.

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    Notwendiger Beschwerdeinhalt

    Zur erfolgreichen Beschwerde gehört die korrekte Bezeichnung des Bescheids, Rechtzeitigkeit der Beschwerde, Begründung (neue Fakten und Beweismittel sind möglich, außer Asylverfahren), und die Formulierung der gewünschten Entscheidung (Aufhebung, Abänderung des Bescheids).

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    Parteiengehör

    Das Recht der Beteiligten, ihre Rechtsstandpunkte darzulegen und zu verteidigen, mit dem Verbot von Überraschungen im Verfahren.

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    Unbeschränktheit der Beweismittel

    Die Behörde kann alle geeigneten und zweckdienlichen Beweismittel verwenden.

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    Beschwerdefrist

    Die Frist für die Einlegung einer Beschwerde beträgt 4 Wochen.

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    Mündliche Verhandlung

    Eine Verhandlung, die von der Behörde auf Antrag oder von Amts wegen durchgeführt werden kann, es besteht kein automatisches Recht darauf.

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    Sachverständige (Verwaltungsrecht)

    Personen mit Fachwissen, die Gutachten zu Fragen der Behörde erstellen.

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    Gutachten (Verwaltungsrecht)

    Dokument, das einen Befund und dessen Schlussfolgerungen eines Sachverständigen enthält.

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    Substitution der Vertretung

    Wenn die Vertretung selbst verhindert ist und eine Substitution von der Vollmacht gedeckt ist, kann die Vertretung eine dritte Person zur Vornahme gewisser Verfahrenshandlungen bevollmächtigen.

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    Kündbarkeit der Vollmacht

    Eine Vollmacht kann jederzeit gekündigt werden.

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    Vorrang der Partei

    Widersprechen sich Vertreter und Partei, so geht die Partei vor.

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    Vertrauensperson im Verwaltungsrecht

    Grundsätzlich gibt es im Verwaltungsrecht keine Vertrauensperson. Eine Ausnahme ist das Asylgesetz (§ 19 Abs 5 AsylG).

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    Akteneinsicht für Vertreter

    Die Behörde muss dem Vertreter Akteneinsicht und Parteiengehör gewähren

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    Parteiengehör für Vertreter

    Die Behörde muss sich wegen jeder an die Partei gerichtete Verfahrenshandlung an den Vertreter wenden.

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    Zustellung von Schriftstücken

    Die Behörde muss Schriftstücke dem Vertreter zusteilen, wenn die Zustellung an den Vertreter nicht widerruflich ist.

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    Anträge im Verfahren

    Anträge starten ein Verfahren und enden oft mit einem Bescheid. Die Behörde ist an den Antrag gebunden.

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    Mitteilungen im Verfahren

    Mitteilungen werden behördlich vermerkt.

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    Formfreiheit von Anbringen

    Anbringen sind weitgehend formfrei (schriftlich, mündlich, telefonisch).

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    Verbesserungsauftrag (AVG)

    Bei formellen oder materiellen Mängeln im Anbringen muss die Behörde von Amts wegen die Behebung veranlassen.

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    Manuduktionspflicht

    Wenn eine Partei nicht durch einen Vertreter vertreten ist, hat die Behörde die Manuduktionspflicht – Anleitung, Belehrung über Rechtsfolgen.

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    Behördliche Niederschrift (§ 14 AVG)

    Bei mündlichen Verhandlungen und Verkündung von mündlichen Bescheiden ist eine Niederschrift zwingend erforderlich.

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    Aktenvermerk (§ 16 AVG)

    Aktenvermerke dokumentieren amtliche Wahrnehmungen, mündliche oder telefonische Anbringen, sowie andere Umstände.

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    Verwaltungsgericht

    Ein Gericht, das über Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat entscheidet. In Österreich gibt es 9 Landesverwaltungsgerichte und 2 Bundesverwaltungsgerichte.

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    Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG)

    Ein Gesetz, das die allgemeinen Regeln für Verfahren vor Verwaltungsbehörden in Österreich regelt. Es soll Behördenverfahren einfacher und bürgerfreundlicher gestalten.

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    BFA-VG

    Das Bundes Fremdenpolizeigesetz - ein Spezialgesetz, das Regeln für Verfahren im Bereich der Fremdenpolizei festlegt. Es enthält zusätzliche Regeln, die dem AVG manchmal entgegenstehen.

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    Sachliche und örtliche Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit einer Behörde hängt vom Inhalt des Falls (sachlich) und vom Ort des Falls (örtlich) ab.

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    Befangenheit

    Wenn ein Verwaltungsorgan aufgrund von persönlichen Beziehungen oder Interessen nicht objektiv handeln kann, spricht man von Befangenheit. Das Organ muss sich dann von der Entscheidung zurückziehen.

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    Weiterleitung an zuständige Behörde

    Wenn eine Behörde nicht zuständig ist, muss sie den Fall an die richtige Behörde weiterleiten. Die Frist für die Einreichung eines Antrags beginnt erst mit der Weiterleitung.

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    Vorrang des speziellen Gesetzes

    Wenn ein spezialgesetz (z.B. BFA-VG) Regeln für einen Sachverhalt festlegt, haben diese Regeln Vorrang vor den allgemeinen Regeln des AVG.

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    Effektiver Rechtsschutz

    Ein Bürger hat das Recht, sich gegen Entscheidungen der Behörden vor Gericht zu wehren. Das AVG soll es Bürgern ermöglichen, ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

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    Was sind Parteien im Verwaltungsrecht?

    Parteien sind natürliche oder juristische Personen, die aufgrund eines Rechtsanspruchs oder rechtlichen Interesses an einem Verfahren beteiligt sind.

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    Was bedeutet „Parteiengehör“?

    Das Recht der Beteiligten, ihre Rechtsstandpunkte darzulegen und zu verteidigen. Die Behörde darf sie im Verfahren nicht überraschen.

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    Welche Vollmachten gibt es im Verwaltungsrecht?

    Es gibt gesetzliche Vertretung (z.B. Eltern), gewillkürte Vertretung (schriftliche oder mündliche Vollmacht) sowie Abwesenheits- und Prozesskuratel (Vertretung bei Krankheit oder Unfähigkeit).

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    Akteneinsicht

    Parteien haben das Recht, Einsicht in die Akten des Verfahrens zu nehmen (§ 17 AVG).

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    Vertreterrolle im Verfahren

    Die Behörde muss sich bei jeder Verfahrenshandlung an den Vertreter der Partei wenden, sofern diese nicht widerruflich ist.

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    Beschwerde gegen einen Bescheid

    Ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid, das bei einem Verwaltungsgericht eingelegt werden kann. Die Behörde hat die Möglichkeit, eine Beschwerdevorentscheidung zu treffen.

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    Notwendiger Inhalt einer Beschwerde

    Eine Beschwerde muss den angefochtenen Bescheid benennen, die Rechtzeitigkeit belegen, eine Berufungserklärung beinhalten und begründet werden (neue Fakten und Beweismittel sind möglich, außer im Asylverfahren).

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    Asylverfahren: Neuerungsverbot

    Im Asylverfahren dürfen keine neuen Tatsachen oder Beweismittel während der Beschwerde vorgebracht werden.

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    Was bedeutet "mutwillig" im Verwaltungsrecht?

    Eine Handlung ist "mutwillig", wenn sie im Bewusstsein der Aussichtslosigkeit und Zwecklosigkeit oder aus Freude an der Behelligung der Behörde geschieht und offenbar ist.

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    Was ist der Grundsatz der Verfahrensökonomie?

    Dieser Grundsatz besagt, dass Verwaltungsverfahren einfach, rasch und günstig sein sollen.

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    Was ist die Offizialmaxime?

    Die Behörde ist verpflichtet, die materielle Wahrheit zu ermitteln.

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    Welche Arten von Beweismitteln gibt es im Verwaltungsrecht?

    Urkunden (privat und öffentlich), Zeugen und Sachverständige.

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    Was ist ein Sachverständiger im Verwaltungsrecht?

    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkenntnis, die der Behörde Gutachten erstellt.

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    Was ist ein Gutachten?

    Ein Gutachten ist ein Dokument, das einen Befund (notwendige Fakten) und eine Schlussfolgerung (Gutachten) eines Sachverständigen enthält.

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    Wann ist eine mündliche Verhandlung im Verwaltungsrecht möglich?

    Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung liegt im Ermessen der Behörde. Sie kann von Amts wegen oder auf Antrag erfolgen.

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    Welche Grundsätze gibt es im Verwaltungsverfahren?

    Einige wichtige Grundsätze sind die Verfahrensökonomie, die Amtswegigkeit, das Parteiengehör und die Unbeschränktheit der Beweismittel.

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    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht es einer Partei, eine versäumte Frist oder eine verpasste mündliche Verhandlung nachzuholen, wenn sie glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war.

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    Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis

    Ein Ereignis, das die Partei nicht vorhersehen konnte oder das sie nicht verhindern konnte.

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    Mindere Grad des Versehens

    Die Partei trägt eine gewisse Schuld an der Versäumung, aber es liegt kein grobes Verschulden vor.

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    Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Bescheid wurde versäumt.

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    Falsche Rechtsmittelbelehrung

    Die Behörde gibt im Bescheid an, dass kein Rechtsmittel zulässig ist, obwohl eines möglich wäre.

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    Antrag auf Wiedereinsetzung

    Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses oder nach dem Zeitpunkt, in dem die Partei von der Zulässigkeit der Berufung Kenntnis erlangt hat, gestellt werden.

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    Versäumte Handlung nachholen

    Die Partei muss gleichzeitig mit dem Antrag die versäumte Handlung nachholen, z. B. die Beschwerde einreichen, um Wiedereinsetzung zu erhalten.

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    Aufschiebende Wirkung

    Die Behörde kann dem Antrag auf Wiedereinsetzung aufschiebende Wirkung zuerkennen. Das bedeutet, dass die Entscheidung, gegen die Widerspruch erhoben wird, bis zum Ende des Wiedereinsetzungsverfahren nicht in Kraft tritt.

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    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Ein Verfahren kann wieder aufgenommen werden, wenn ein Bescheid auf unzulässigen Dingen basiert, neue Fakten zur Verfügung stehen oder sich die rechtliche Grundlage geändert hat.

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    Gründe für die Wiederaufnahme

    Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist möglich, wenn ein Bescheid durch Fälschung oder Täuschung zustande kam, neue Tatsachen oder Beweismittel existieren, sich ein Vorfrageurteil ändert oder ein neuer Bescheid Einfluss hat.

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    Frist für die Wiederaufnahme

    Der Antrag auf Wiederaufnahme muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes bei der Behörde eingereicht werden. Die Frist beträgt maximal drei Jahre nach Erlassung des Bescheides.

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    Amtswegliche Wiederaufnahme

    Das Verfahren kann auch von Amts wegen wieder aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind. Nach drei Jahren ist dies nur noch aufgrund von Fälschung oder Täuschung möglich.

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    Entscheidung über die Wiederaufnahme

    Die Entscheidung über die Wiederaufnahme trifft die Behörde, die den Bescheid in letzter Instanz erlassen hat.

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    § 69 AVG

    Dieser Paragraph des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes regelt die Wiederaufnahme eines Verfahrens.

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    Bescheid § 69 AVG

    Ein Bescheid kann durch einen Antrag auf Wiederaufnahme wieder aufgenommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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    Antrag auf Wiederaufnahme

    Dieser Antrag muss innerhalb der Frist bei der Behörde eingereicht werden, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat.

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    Study Notes

    Rechtsgrundlagen zur Migration

    • Themenbereich: Verwaltungsverfahren, Anträge, Bescheide und Beschwerden im Zusammenhang mit Migration.
    • Referent: RA MMag Dr. Thomas Lechner
    • Institution: MCI – Die Unternehmerische Hochschule

    Einführung

    • Zivilrecht: Beziehung zwischen Bürgern.
    • Öffentliches Recht: Beziehung zwischen Staat und Bürgern.

    Öffentliches Recht (Migration)

    • Genehmigung der Einwanderung
    • Gewährung von Asyl
    • Erteilung einer Arbeitsbewilligung
    • Verleihung der Staatsbürgerschaft (und weitere verwandte Themen)

    Entwicklung (Migrationsrecht)

    • Bis 2014: Prüfung durch Behörde der Entscheidungen einer untergeordneten Behörde.
    • Seit 2008: Berufungsinstanz (unabhängiger Bundesasylsenat) durch den Asylgerichtshof ersetzt.
    • Zugang zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH): seit Errichtung des Asylgerichtshofs verwehrt (im Kontext des Asylwesens).

    Verwaltung seit 2014

    • I. Ebene: Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
    • II. Ebene: Verwaltungsgericht (9 Landesverwaltungsgerichte, 2 Bundesverwaltungsgerichte)
    • III. Ebene: Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof

    Instanzen

    • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG): Allgemeine Regeln; spezielle Gesetze haben Vorrang (z.B. BFA-VG)
    • AVG Gestaltung: Bürger können mitunter selbst ihre Rechte wahrnehmen, ohne Rechtsbeistand (weniger Formalismus, kein Anwaltszwang, effektiver Rechtsschutz, Anleitungspflichten der Behörde).
    • BFA-VG: Spezielles Gesetz zum AVG (vorrangig); enthält Einschränkungen gegenüber dem AVG (z.B. nicht so effektiver Rechtsschutz, weniger Anleitung).

    Zuständigkeit

    • Sachliche und örtliche Zuständigkeit: ergibt sich aus dem Gesetz
    • § 6 AVG: Weiterleitung an richtige Behörde; Frist gilt erst ab Weiterleitung unrichtiger Behörde als gewahrt (§ 33 (3) AVG).

    Befangenheit (§ 7 AVG)

    • Enthaltung vom Amt: Verwaltungsorgane dürfen sich in bestimmten Fällen vom Verfahren enthalten.
    • Fälle: Beteiligung an der Sache selbst, an Angehörigen oder Pflegebefohlenen, bereits bestehende Bevollmächtigung in der Sache, sonstige wichtige Gründe (Gefahr für die Unparteilichkeit) oder Beteiligung an der Entscheidung selbst.

    Partei (§ 8 AVG)

    • Definition: Natürliche oder juristische Personen, die an der Sache mit Rechtsanspruch oder rechtlichem Interesse beteiligt sind.
    • Beziehung zur Behörde: Behörde bezieht sich nur auf Person als Beteiligter; keine Vermittlung wirtschaftlicher Interessen.

    Parteienrechte

    • Akteneinsicht (§ 17 AVG)
    • Parteiengehör (§§ 37, 43, 45 AVG)
    • Ablehnung von Sachverständigen/Dolmetschern (§ 53 AVG)
    • Ladung zur mündlichen Verhandlung (§§ 41, 42 AVG)
    • Verkündung/Zustellung des Bescheids (§ 62 AVG)
    • Erhebung von Rechtsmitteln (§§ 57, 63 AVG)
    • Erhebung von Rechtsbehelfen (§§ 69, 71 AVG)

    Vertretung

    • gesetzliche Vertretung
    • gewillkürte Vertretung (grundsätzlich schriftliche Vollmacht; auch mündlich vor Behörde)
    • Abwesenheitskuratel
    • Prozesskuratel

    Vollmacht

    • Form: "Ich, geb. am …, bevollmächtige …, geb. am …, mit der Vertretung in meinem … Verfahren"
    • Zusatzangaben: Gültigkeitsdauer, Eingrenzung auf bestimmte Bereiche/Verfahren, keine Zustellvollmacht.

    Substitution

    • Vertretung verhindert: Eine dritte Person kann zur Durchführung von Verfahrenshandlungen bevollmächtigt werden, wenn die Vertretung verhindert ist.

    Vollmacht (Allgemein)

    • Kündbarkeit: Vollmacht jederzeit kündbar durch die Partei
    • Widerspruch: Partei übertrumpft den Vertreter, wenn es einen Widerspruch gibt

    Vertrauensperson

    • Grundsatz: Keine Vertrauensperson im Verwaltungsrecht.
    • Ausnahme (AsylG): AsylG erlaubt Vertrauensperson (§ 19 Abs. 5 AsylG).

    Rechte des Vertreters

    • Akteneinsicht: die Behörde muss dem Vertreter Zugang zu Akten geben
    • Parteiengehör: die Behörde muss sich an den Vertreter wenden
    • Schriftstücke / mündliche Bescheide: die Behörde muss dem Vertreter Schriftstücke bzw. mündliche Bescheide zustellen
    • Widerspruch: Wenn die Partei dem Vertreter widerspricht, ist der Partei Vorrang zuzugestehen.

    Verkehr zwischen Partei und Behörde

    • Anbringen § 13 AVG: Anträge werden gestellt und oft mit einem Bescheid abgeschlossen.
    • Anträge: Behörde ist an Antrag gebunden; bedingte Anträge nicht zulässig, aber eventuell Anträge
    • Rücknahme: Partei kann Antrag jederzeit zurückziehen
    • Mitteilungen: Behördenvermerke für Mitteilungen an Partei.

    Formerfordernisse von Anbringen

    • Formfreiheit: Anbringen meist formfrei, kann aber schriftlich (E-Mail, Fax, Brief), mündlich oder telefonisch sein.
    • Formpflicht: Behörden können auf Schriftlichkeit bestehen, wenn dies durch Datenschutz- oder andere Regelungen begründet ist
    • Fristgebundenheit: Rechtsmittel sind oft fristgebunden und ausdrücklich angeordnet.
    • Zeit: Mündlich während Parteienverkehrszeiten; schriftlich während der Amtsstunden.

    Verbesserungsauftrag

    • Mängel: Behörde ist verpflichtet, formale und materielle Mängel des Anbringens/Antrags zu beheben
    • Frist: Behörde muss das innerhalb einer angemessenen Frist tun; Fristverletzung als Verfahrensverletzung des § 13 Abs 3 AVG)
    • Antrag zurückgewiesen: wenn Behörde Verbesserung nicht rechtzeitig vornimmt kann der Antrag zurückgewiesen werden.

    Mitteilungen

    • Behördenhandlungen: Mitteilungen können amtswegige Handlungen auslösen
    • Gesetzliche Pflichten: Gesetzliche Pflicht zB bei Mindestsicherung, wenn Einkommen erlangt wird
    • Sanktionen: Unterlassen von Mitteilungen kann zu Sanktionen führen.

    Manuduktionspflicht

    • Nicht vertreten: Behörde ist verpflichtet, die Partei bei nicht berufsständiger Vertretung anzuleiten.
    • Anleitung: Anleitung bei verschiedenen Handlungen bzgl. Vornahme verschiedenster Handlungen
    • Belehrung: Belehrung über Rechtsfolgen.
    • mündliche Auskünfte: Behörde ist bei Bescheide-Erlassung nicht an mündliche Auskünfte gebunden.

    Behördliche Beurkundungen (§ 14 AVG)

    • Zwingende Niederschrift: Bei mündlichen Verhandlungen und Verkündung mündlicher Bescheide.
    • Beurteilung der Urkunde: Urkunde erfüllt Beweisfunktion
    • Inhalte der Niederschrift: Notwendiger Inhalt (Bezeichnung der Behörde, Amtshandlungsleiter, anwesende Personen, Ort/Zeit der Amtshandlung, Gegenstand der Amtshandlung, Hinweis, ob Bescheid mündlich verkündet wurde)

    Aktenvermerk (§ 16 AVG)

    • Form: Formlos, ohne Mitwirkung der anwesenden Personen.
    • Inhalt: Amtliche Wahrnehmungen aus mündlichen/telefonischen Anbringen, mündlichen/telefonischen Belehrungen und sonstigen Umständen.
    • Beweiskraft: öffentliche Urkunde mit voller Beweiskraft.

    Akteneinsicht

    • Rechtlich beschränkt: Einsicht nur für Parteien, auf Verlangen.
    • Art: Einsichtnahme vor Ort, Kopien (auch elektronisch)
    • Beschränkung: Schutz der Interessen einer Partei/Dritter, Einhaltung der Aufgaben der Behörde, Vermeidung Beeinträchtigung des Verfahrensablaufes.
    • Verweigerung: Verweigerung möglich, wenn Gefahr für Verfahren besteht.

    Ladung

    • Einfache Ladung: Nicht durchsetzbar, nicht bekämpfbar
    • Ladungsbescheid:
    • Mit Bescheid ohne Begründung; mit Zwangsstrafen/Zwangsvorführung; bekämpfbar

    Zustellung

    • Verweigerung Annahme: Annahmeverweigerung eines Dokuments verhindert nicht die Zustellung
    • Fristen: Zustellung im Zeitpunk der Übernahme, 2 Wochen danach, Bekanntmachung (z.B. unbekannter Aufenthalts).

    Fristen

    • Formelle Frist: Prozessuale Rechtswirkungen (Beginn, Ende eines Verfahrens).
    • Materielle Frist: Verknüpft mit materiellem Recht (z.B. Verleihung der Staatsbürgerschaft).
    • Gesetzliche Frist: Gesetzlich festgelegt und nicht erstreckbar (außer in Ausnahmefällen).
    • Behördliche Frist: Behörde kann Frist verlängern.

    Fristberechnung

    • Tage: Am nächsten Tag nach dem fristauslösenden Ereignis, bis Mitternacht des letzten Tages.
    • Wochen/Monate/Jahre: bis zum Tag, der dem Auslösedatum entspricht
    • Ausnahmen: Samstag, Sonntag oder Feiertag: nächster Werktag

    Mutwillensstrafe

    • § 35 AVG: für Personen, die offensichtlich mutwillig Behörden tätigkeiten stören
    • Mutwilligkeit: bewusste/offensichtliche Absicht der Nutzlosigkeit/Zwecklosigkeit des Antrags, Angaben aus Freude an Behinderung Behörde,
    • Höhe bis 726 Euro Strafe.

    Verfahrensgrundsätze

    • Verfahrensökonomie: Einfach, schnell, günstig.
    • Arbiträre Ordnung: Verfahrensleitend
    • Amtswegigkeit und Wahrheitssuche: Ermittlung des Sachverhalts.
    • Parteiengehör: möglichkeit Rechtsstandpunkt zu vertreten; keine Überraschung
    • Unbeschränktheit der Beweismittel: Verwendung aller zweckdienlichen Beweismittel.
    • Freie Beweiswürdigung: Entscheidungen anhand freier Überzeugung

    Ermittlungsverfahren

    • Offizialmaxime: Behörde übernimmt die Verantwortung die Wahrheit herauszufinden (so weit möglich).
    • Materielle Wahrheit: Ermittlung der Wahrheit
    • Mitwirkungspflicht der Parteien: Beteiligte müssen mitwirken.
    • Freie Beweiswürdigung: Gericht entscheidet frei über Wert der Beweismittel.
    • Unbeschränktheit der Beweismittel: Gericht kann alle relevanten Beweismittel zulassen.
    • Zulässigkeit der mittelbaren Beweisaufnahme: Beschaffung von Beweisen durch Dritte erlaubt
    • Parteiengehör

    Beweismittel

    • Urkunden: Private und öffentliche
    • Zeugen
    • Sachverständige: Bei Bedarf Sachverständige zu Rate ziehen.

    Sachverständige

    • Aufgabe: Sachverständige erstellen Gutachten auf Grundlage ihrer Erfahrung.
    • Struktur: 1. Teil: Befund (Tatsachen); 2. Teil: Schlussfolgerung.

    Mündliche Verhandlung

    • Ermessen der Behörde: Die Anberaumung von mündlichen Verhandlungen liegt im Ermessen der Behörde, sofern keine anderen Regelungen bestehen
    • Amts wegen oder Antrag: Möglichkeit einer Anberaumung durch die Behörde selbst (Amts wegen) oder auf Antrag der Partei
    • Ausnahme (AsylG): Eine Ausnahme besteht in Asylverfahren ($ 19 AsylG)

    Ende des Verfahrens

    • Entscheidungen: In der Regel durch Bescheid abgeschlossen
    • Bescheidaufbau: Bezeichnung, Behörde, Empfänger, Ausführung, Begründung, rechtliche Beurteilung.
    • Rechtsmittelbelehrung: Hinweis auf Rechtsmittel
    • Datum/Name Erlassender

    Bescheidwirkungen

    • Rechtskraft: Bescheid erlangt Rechtskraft nach Ablauf der Beschwerdefrist
    • Unwiderruflichkeit: Nichts kann mehr rückgängig gemacht werden
    • Unabänderlichkeit: Der Bescheid ist im Allgemeinen nicht mehr änderbar.
    • Unwiederholbarkeit (res iudicata): Gleicher Sachverhalt wird nicht erneut behandelt.

    Ende ohne Bescheid

    • Einstellung des Verfahrens: Bei Zurücknahme des Antrags oder wenn keine weiteren Notwendigkeit für Behördenhandlungen mehr besteht
    • Aktenvermerk: Verfahrensabschluss vermerkt in den Akten

    Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

    • Beschwerden an Verwaltungsgerichte: Möglichkeit der Beschwerde bei Verwaltungsgericht
    • Beschwerdefrist: Frist zur Einlegung von Widerspruchs/Beschwerde (zwei Monate, ab Einlangen Beschwerde)
    • Vorlageantrag: Verfahren zur Klärung/Ermittlung eines Widerspruchs/Beschwerde.
    • Wiedereinsetzung/Wiederaufnahme Möglichkeit für Rechtsmittel nach Verjährungstermine.

    Notwendiger Beschwerdeinhalt

    • Bezeichnung Bescheid: Anfänglicher Bescheid wird deutlich benannt
    • Berufungserklärung: Vollständige Erklärung zur Berufung
    • Begründung: Klare Begründung, warum Bescheid beanstandet wird (kein Neuerungsverbot im Verwaltungsverfahren)
    • Fristen beachten: Bezüglich Fristen einhalten
    • Asyl-Ausnahmen: Abgrenzung zu Asylgesetz, keine Neuerungsverbote
    • Zusätzlich: Angabe bei Aufschiebender Wirkung (wenn vorhanden)

    Prüfungs- und Beschwerdefristen

    • Fristen/Prüfungen: Fristen für Beschwerde/Prüfungen der Verwaltung/Gerichte
    • Bescheide: Bescheid prüft Einsprüche auf Basis der Beschwerde

    Wiederaufnahme

    • § 69 AVG Wiederaufnahme: Möglichkeit zur Rücknahme eines Bescheids, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Fehltritt begangen wurde
    • Voraussetzungen: Es müssen neue Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden, die im ursprünglichen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten
    • Fristen: Begründung Frist (Binnen 2 Wochen) bei der Behörde einzureichen
    • Ausnahmefälle: Gründe für Zurücknahme (z.B. Fälschungen, neue Tatsachen, Verfahrensfehler)
    • Zuständigkeit: Behörde, die den Bescheid letztinstanzlich erlassen hat, ist zuständig.

    Abänderung und Behebung eines Bescheids von Amts wegen

    • Niemand berührt: Bescheide wo niemand Anspruch hat, können behördlich geändert oder aufgehoben werden
    • Öffentliches Interesse: Änderungen aufgrund öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung schädlicher Folgen
    • Nichtigkeit eines Entscheids: Behörde kann ein unrichtig erstellter Bescheid für nichtig erklären (unzuständige Behörde, Fehler in der Zustellung)

    Abweisung eines Antrags wegen entschiedener Sache

    • Wiederholung vermeiden: Wenn über Antrag entschieden wurde, sollte dieser Fall nicht mehr behandelt werden (es sei denn, komplett neuer Sachverhalt)
    • Ausnahmen: Neue Sachverhalte/Identische Sachverhalte

    Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts

    • Gerichte: Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof
    • Fristen: Beschwerdefristen im öffentlichen Recht
    • Aufschiebende Wirkung: Gerichtshöfe können die aufschiebende Wirkung eines Bescheids für die Zeit der Überprüfung zulassen)
    • BVwG Urteil: Vollstreckbar

    Exkurs: Beschwerde an die Volksanwaltschaft

    • Voraussetzungen: Jeder kann Beschwerde einreichen wenn von Missständen betroffen ist, und kein anderes Rechtsmittel verfügbar ist.
    • Gerichtszuständigkeit: Die Volksanwaltschaft ist für alle Bundesverwaltungsangelegenheiten zuständig.
    • Empfehlungen: Die Volksanwaltschaft gibt Empfehlungen ab, die jedoch nicht bindend sind.

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