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Questions and Answers
Welchen Zweck hat die Kostenkalkulation eines Sachverständigen bei der Gutachtenerstellung?
Welchen Zweck hat die Kostenkalkulation eines Sachverständigen bei der Gutachtenerstellung?
- Die Kostenkalkulation dient ausschließlich der internen Buchführung des Sachverständigen.
- Die Kostenkalkulation dient als Nachweis für die Einhaltung ethischer Richtlinien.
- Die Kostenkalkulation dient als Vorlage für zukünftige Gutachten.
- Die Kostenkalkulation dient als Grundlage für die Rechnungsstellung des Gutachtens als Kostennote. (correct)
Worauf konzentriert sich die Lerneinheit im Hinblick auf die Sachverständigenentschädigung?
Worauf konzentriert sich die Lerneinheit im Hinblick auf die Sachverständigenentschädigung?
- Auf die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Sachverständigentätigkeit.
- Auf die Erstattung von Reisekosten und Spesen.
- Auf die Haftpflichtversicherung von Sachverständigen.
- Auf die Leistungsvergütung des Sachverständigen. (correct)
Was deckt die Entschädigung eines Sachverständigen ab?
Was deckt die Entschädigung eines Sachverständigen ab?
- Ausschließlich die Materialkosten, die im Rahmen der Begutachtung entstanden sind.
- Nur den notwendigen Aufwand, der dem Sachverständigen entstanden ist.
- Die Leistung und den notwendigen Aufwand, der zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. (correct)
- Lediglich die Arbeitszeit, die für die Gutachtenerstellung aufgewendet wurde.
Was gilt grundsätzlich als Leistung im Rahmen der Sachverständigentätigkeit?
Was gilt grundsätzlich als Leistung im Rahmen der Sachverständigentätigkeit?
Worauf beziehen sich Vergütungssätze, wenn keine anderen Bezugsquellen genannt sind?
Worauf beziehen sich Vergütungssätze, wenn keine anderen Bezugsquellen genannt sind?
Was beinhaltet der entschädigungsfähige Zeitaufwand eines Sachverständigen?
Was beinhaltet der entschädigungsfähige Zeitaufwand eines Sachverständigen?
Was geschieht, wenn eine Weiterarbeit an einem Gutachten aus Gründen unterbleibt, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat?
Was geschieht, wenn eine Weiterarbeit an einem Gutachten aus Gründen unterbleibt, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat?
Was wird beim Aktenstudium entschädigt?
Was wird beim Aktenstudium entschädigt?
Welche Tätigkeiten fallen unter die Vorbereitung eines Ortstermins?
Welche Tätigkeiten fallen unter die Vorbereitung eines Ortstermins?
Was ist beim Ortstermin zu berücksichtigen?
Was ist beim Ortstermin zu berücksichtigen?
Was wird bei der Erstellung des Gutachtens entschädigt?
Was wird bei der Erstellung des Gutachtens entschädigt?
Was ist nicht Teil der vom JVEG geregelten Vergütung?
Was ist nicht Teil der vom JVEG geregelten Vergütung?
Wie wird die letzte angefangene Stunde bei der Honorarermittlung behandelt?
Wie wird die letzte angefangene Stunde bei der Honorarermittlung behandelt?
Was gilt, wenn vergütungspflichtige Leistungen auf die gleichzeitige Erledigung mehrerer Angelegenheiten entfallen?
Was gilt, wenn vergütungspflichtige Leistungen auf die gleichzeitige Erledigung mehrerer Angelegenheiten entfallen?
Wie bemisst sich das Honorar für Leistungen, die nicht in Anlage 1 des JVEG aufgeführt sind?
Wie bemisst sich das Honorar für Leistungen, die nicht in Anlage 1 des JVEG aufgeführt sind?
Welche Kosten sind nicht durch das Honorar abgedeckt und werden gesondert ersetzt?
Welche Kosten sind nicht durch das Honorar abgedeckt und werden gesondert ersetzt?
Wie hoch ist die Vergütung für jedes zur Gutachtenerstellung notwendige Foto, wenn dieses nicht Teil des schriftlichen Gutachtens ist?
Wie hoch ist die Vergütung für jedes zur Gutachtenerstellung notwendige Foto, wenn dieses nicht Teil des schriftlichen Gutachtens ist?
Wie hoch ist die Pauschale für Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen?
Wie hoch ist die Pauschale für Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen?
Welcher Zeitaufwand wird nicht berücksichtigt?
Welcher Zeitaufwand wird nicht berücksichtigt?
Welche Aussage zur Erhöhung des Stundensatzes ist korrekt?
Welche Aussage zur Erhöhung des Stundensatzes ist korrekt?
Auszugleichen ist nicht nur die Zeit der Anwesenheit beim Ortstermin, sondern auch die Zeit der An- und Abreise zu dieser Ortsbegehung. Was ist weiterhin zu entschädigen?
Auszugleichen ist nicht nur die Zeit der Anwesenheit beim Ortstermin, sondern auch die Zeit der An- und Abreise zu dieser Ortsbegehung. Was ist weiterhin zu entschädigen?
Welche Tätigkeit des Sachverständigen ist nicht entschädigungsfähig?
Welche Tätigkeit des Sachverständigen ist nicht entschädigungsfähig?
Ein Sachverständiger hat einen Ortstermin, zu dem er nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde. Wer trägt die Aufwendungen für diesen Ortstermin?
Ein Sachverständiger hat einen Ortstermin, zu dem er nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde. Wer trägt die Aufwendungen für diesen Ortstermin?
In welchem Fall kann eine höhere Vergütung als die in Absatz 1 des § 9 JVEG bestimmte gewährt werden?
In welchem Fall kann eine höhere Vergütung als die in Absatz 1 des § 9 JVEG bestimmte gewährt werden?
Was ist zu tun, wenn sich ein privater Auftraggeber und ein Sachverständiger über zu entschädigende Tätigkeiten nicht einigen können?
Was ist zu tun, wenn sich ein privater Auftraggeber und ein Sachverständiger über zu entschädigende Tätigkeiten nicht einigen können?
Ein Sachverständiger fertigt im Rahmen eines Gutachtens Fotos an, die jedoch nicht Teil des schriftlichen Gutachtens werden. Wie werden diese Fotos vergütet?
Ein Sachverständiger fertigt im Rahmen eines Gutachtens Fotos an, die jedoch nicht Teil des schriftlichen Gutachtens werden. Wie werden diese Fotos vergütet?
Ein Sachverständiger muss für eine Untersuchung Stoffe und Werkzeuge verbrauchen. Wie werden diese Kosten berücksichtigt?
Ein Sachverständiger muss für eine Untersuchung Stoffe und Werkzeuge verbrauchen. Wie werden diese Kosten berücksichtigt?
Welche Aussage über die Berücksichtigung von Hilfskräften bei der Kostenermittlung ist richtig?
Welche Aussage über die Berücksichtigung von Hilfskräften bei der Kostenermittlung ist richtig?
Wann ist eine Erhöhung des Stundensatzes für einen Sachverständigen möglich?
Wann ist eine Erhöhung des Stundensatzes für einen Sachverständigen möglich?
Welcher Stundensatz gilt für Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere zu problematischen Verletzungsfolgen?
Welcher Stundensatz gilt für Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere zu problematischen Verletzungsfolgen?
Welche der folgenden Tätigkeiten eines Sachverständigen ist stets zu berücksichtigen?
Welche der folgenden Tätigkeiten eines Sachverständigen ist stets zu berücksichtigen?
Wird die Anfertigung von Abschriften des Gutachtens gesondert vergütet?
Wird die Anfertigung von Abschriften des Gutachtens gesondert vergütet?
Ist es generell möglich, den Honoraranspruch zu beschränken?
Ist es generell möglich, den Honoraranspruch zu beschränken?
Welche Aussage stimmt in Bezug auf die Honorargruppen und Sachgebiete?
Welche Aussage stimmt in Bezug auf die Honorargruppen und Sachgebiete?
Wenn ein Sachverständiger die Weiterarbeit ablehnt, wann wird dann eine Entschädigung vorgenommen?
Wenn ein Sachverständiger die Weiterarbeit ablehnt, wann wird dann eine Entschädigung vorgenommen?
Flashcards
Sachverständigenentschädigung
Sachverständigenentschädigung
Ein Überblick über die Kostenkalkulation zur Erstellung eines Gutachtens.
Vergütung von Sachverständigen
Vergütung von Sachverständigen
Entschädigung für Leistung und Ersatz notwendigen Aufwands.
Definition von Leistung
Definition von Leistung
Jedes Tätigwerden im Auftrag des Auftraggebers.
Vergütungssätze
Vergütungssätze
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Zeitaufwand
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Entschädigung bei Abbruch
Entschädigung bei Abbruch
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Aktenstudium
Aktenstudium
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Vorbereitung
Vorbereitung
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Ortstermin
Ortstermin
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Erstellung des Gutachtens
Erstellung des Gutachtens
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Das Diktat
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JVEG
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Vergütung
Vergütung
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Honorar nach Stundensätzen
Honorar nach Stundensätzen
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Gleichzeitige Erledigung
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Honorar des Sachverständigen
Honorar des Sachverständigen
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Umfassende Vergütung
Umfassende Vergütung
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Besondere Kosten
Besondere Kosten
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Honorar pro Stunde
Honorar pro Stunde
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Erhöhung des Stundensatzes
Erhöhung des Stundensatzes
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Study Notes
Berechnung der Sachverständigenentschädigung
- Diese Lerneinheit bietet einen Überblick über die Kostenkalkulation für Sachverständigengutachten.
- Die Erläuterung der einzelnen Bestandteile erfolgt anhand einer Musterrechnung mit aktuellen Zahlen aus dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
- Der Schwerpunkt liegt auf der Leistungsvergütung.
Einführung
- Sachverständige erhalten eine Entschädigung für ihre Leistung sowie Ersatz für notwendige Aufwendungen.
- Als Leistung gilt jede Tätigkeit des Sachverständigen im Auftrag des Auftraggebers, sowohl gerichtlich als auch privat.
Muster der Kostenrechnung zur Leistungsvergütung
- Eine Musterkostenrechnung dient als Beispiel.
- Einzelpositionen werden erläutert und kommentiert.
- Vergütungssätze beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf die Arbeitsstunde.
Ermittlung des Zeitaufwands
- Der Zeitaufwand umfasst den gesamten erforderlichen Zeitaufwand.
- Hierzu gehört die Zeitspanne, die ein mit der Materie vertrauter Experte mit durchschnittlichen Fähigkeiten für die Auftragsabwicklung benötigt.
- Es wird von einer durchschnittlichen Arbeitsintensität ausgegangen.
- Dieser Aufwand wird auch dann entschädigt, wenn eine Weiterarbeit aus Gründen, die der Sachverständige nicht zu verantworten hat, nicht zustande kommt.
- Eine Entschädigung kann erfolgen, wenn der Sachverständige die Weiterarbeit ablehnt, aber bereits erheblicher Aufwand entstanden ist.
Das Aktenstudium
- Der Zeitaufwand für das Aktenstudium wird entschädigt, um sich Grund- und Detailkenntnisse anzueignen.
- Es gilt ein Richtwert von 80 Seiten pro Stunde.
Die Vorbereitung
- Hierunter fallen Aufwendungen für Untersuchungen, Vermessungen, Berechnungen und das Beschaffen von Unterlagen.
Der Ortstermin
- Nicht nur die Anwesenheit beim Ortstermin wird ausgeglichen, sondern auch die An- und Abreise.
- Stauzeiten sind ebenfalls zu entschädigen.
- Zeiten für Pausen und Mahlzeiten werden in der Regel abgezogen.
Die Erstellung des Gutachtens
- Erfasst wird die direkte Zeit der Ausarbeitung.
- Entschädigt wird die gedankliche Erfassung der Aufgabenstellung und die Bewertung der Details.
Das Diktat
- Die Zeit für das Diktat und die Durchsicht des Gutachtens ist entschädigungsfähig.
- Die Zeit für die technische Reinschrift, einschließlich eines schriftlichen Vorentwurfs, wird zusätzlich vergütet (§ 12 Abs. 1 S. 3).
Gegenüberstellung des zu berücksichtigenden und nicht zu berücksichtigenden Zeitaufwandes
- Das JVEG regelt, welche Tätigkeiten entschädigt werden.
- Bei privaten Auftraggebern ist eine Einigung empfehlenswert, um Missverständnisse zu vermeiden.
Vergütung nach JVEG (Abschnitt 3)
- §8 Grundsatz der Vergütung
- §8a Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs
- §9 Honorar für Sachverständige und Dolmetscher
- §10 Honorar für besondere Leistungen
- §12 Ersatz für besondere Aufwendungen
- §13 Besondere Vergütung
- §14 Vereinbarung der Vergütung
Grundsatz der Vergütung (§ 8 JVEG)
- Sachverständige erhalten ein Honorar für ihre Leistungen (§§ 9 bis 11), Fahrtkostenersatz (§ 5), Entschädigung für Aufwand (§ 6) und Ersatz für sonstige Aufwendungen (§§ 7 und 12).
- Das Honorar wird nach Stundensätzen bemessen, einschließlich Reise- und Wartezeiten.
- Die letzte begonnene Stunde wird voll gerechnet, wenn sie mehr als 30 Minuten dauert, sonst zur Hälfte.
- Leistungen, die gleichzeitig mehrere Angelegenheiten betreffen, werden anteilig vergütet.
- Für Sachverständige mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland kann eine höhere Vergütung gewährt werden.
- Das Honorar bemisst sich nach Anlage 1.
- Die Zuordnung zu einem Sachgebiet erfolgt durch die Entscheidung über die Heranziehung des Sachverständigen.
- Leistungen, die nicht in Anlage 1 aufgeführt sind, werden nach billigem Ermessen vergütet, dürfen aber den höchsten Stundensatz nach Anlage 1 nicht übersteigen.
- Bei Leistungen in mehreren Sachgebieten richtet sich das Honorar nach dem höchsten Stundensatz.
- Zusätzlich werden notwendige besondere Kosten, Aufwendungen für Hilfskräfte, verbrauchte Stoffe und Werkzeuge sowie Kosten für Lichtbilder ersetzt (§ 12).
§ 12 JVEG - Ersatz für besondere Aufwendungen
- Die für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens notwendigen besonderen Kosten werden gesondert ersetzt.
- Für jedes zur Vorbereitung und Erstattung erforderliche Foto gibt es 2 Euro, bzw. 0,50 Euro für jeden weiteren Abzug, wenn es nicht Teil des Gutachtens ist.
- Für die Erstellung des Gutachtens werden 0,90 Euro je angefangene 1.000 Anschläge vergütet.
- Die Umsatzsteuer wird zusätzlich ersetzt, sofern sie nicht unerhoben bleibt.
Weitere Regelungen des § 12 JVEG
- Ein Teil der Gemeinkosten für Hilfskräfte wird durch einen Zuschlag von 15 Prozent abgegolten, es sei denn, es entstehen keine zusätzlichen Gemeinkosten.
- Aktenstudium wird gemäß Sachbereich/Stunden vergütet.
- Eigene Untersuchungen werden gemäß Sachbereich/Stunden vergütet.
- Der Einsatz von Helfern wird gemäß §12 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 vergütet.
- Das Abtippen des Gutachtens wird gemäß §12 Abs. 1 Satz 3 vergütet.
- Ausarbeitung des Gutachtens gemäß Sachbereich/Stunden.
- Diktat und Zusammenstellung des Gutachtens gemäß Sachbereich/Stunden.
- Anfertigen von Fotos gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2.
- Telefonate und Abklärungen zum Sachverhalt gemäß Sachbereich/Stunden.
- Wahrnehmung eines Ortstermins gemäß Sachbereich/Stunden.
- Wahrnehmung eines Gerichtstermins gemäß Sachbereich/Stunden.
- Recherchearbeiten gemäß Sachbereich/Stunden.
- Studium von Fachliteratur gemäß Sachbereich/Stunden.
- Korrespondenz (z.B. Ladung Ortstermin) gemäß Sachbereich/Stunden.
- Korrespondenz mit dem Gericht gemäß Sachbereich/Stunden.
- Telefon- und Portokosten gemäß §12 Abs. 1 Satz 1.
- Materialien für Untersuchungen gemäß §12 Abs. 1 Satz 1.
- Fahrtkosten zum Ortstermin gemäß §5.
- Fahrtkosten zum Gerichtstermin gemäß §5.
Nicht zu berücksichtigender Zeitaufwand
- Erneute Wahrnehmung eines Ortstermins aufgrund fehlerhafter Protokollierung.
- Aufwendungen für einen Ortstermin, zu dem nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde.
- Aufwand des Sachverständigen zur gütlichen Beilegung des Streits.
- Beantwortung von Fragen, die nicht durch den Beweisbeschluss gedeckt sind.
- Persönliche Anliegen des Sachverständigen (z. B. Rechnungslegung).
- Abschriften des Gutachtens.
Berechnung des Stundensatzes
- Anstelle von Honorargruppen gibt es nun eine Einteilung in Sachgebiete.
- Das Honorar beträgt zwischen 70 und 155 Euro pro Stunde.
- Die Sachgebiete sind in Anlage 1 zu § 9 JVEG aufgeführt.
- Für Sachverständige, die keinem Sachgebiet zuzuordnen sind, erfolgt die Vergütung nach billigem Ermessen, darf aber den höchsten Stundensatz nach Anlage 1 nicht überschreiten.
Erhöhung des Stundensatzes
- Eine Erhöhung ist nur mit Zustimmung von Gericht und Parteien gemäß § 13 möglich.
- Dies gilt z.B. für besonders qualifizierte Gutachter.
- Eine Partei muss einen ausreichenden Betrag an die Staatskasse zahlen.
- Die andere Partei muss vor der Zustimmung gehört werden.
- Das Gericht darf das Doppelte des zulässigen Honorars nach § 9 nicht überschreiten.
- Die Zustimmung kann nicht angefochten werden.
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