Kreditsicherung
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Questions and Answers

Unsere Rechtsordnung lässt den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen vom Nichtberechtigten

  • Stets zu
  • Auch bei Bösgläubigkeit des Erwerbers zu
  • Überhaupt nicht zu
  • Nur bei Gutgläubigkeit des Erwerbers, dies grundsätzlich auch bei gestohlenen oder abhandengekommen Gegenständen
  • Nur bei Gutgläubigkeit des Erwerbers unter der weiteren grundsätzlichen Voraussetzung, dass die Gegenstände nicht ohne oder gegen den Willen des Eigentümers in den Besitz des Verfügenden gelangten (correct)
  • E leiht dem A für zwei Wochen ein ihm gehörendes Buch, in das er auf die erste Seite groß und deutlich seinen Namen geschrieben hat. Nach Ablauf der Leihzeit gibt A das Buch nicht zurück, sondern veräußert es für 10 € an seinen Freund B. Ist B Eigentümer des Buches geworden?

  • Nein, weil A nicht gutgläubig war
  • Nein, weil B nicht gutgläubig war (correct)
  • Nein, weil das Buch dem E abhanden gekommen ist
  • Nur, wenn B bei der Übergabe des Buches die Namenseintragung des E übersehen hat (correct)
  • Ja
  • Dieb D verkauft die dem E gestohlene Sache an den gutgläubigen K. K ist nach vollzogener dinglicher Einigung und Übergabe seitens des D

  • Eigentümer und Besitzer
  • Nur Besitzer
  • Nur Eigentümer
  • Weder Eigentümer noch Besitzer (correct)
  • Halter
  • Welche(s) der folgenden Sicherungsmittel hängt/hängen vom Bestand eines Anspruchs ab?

    <p>Pfandrecht</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Aussagen trifft/treffen zu? Eine Realsicherheit ist …

    <p>Der Eigentumsvorbehalt</p> Signup and view all the answers

    Katja Katzinger benötigt aus privaten Gründen ein Auto. Beim Vertragshändler Valentin Volvo entdeckt sie ein Modell zu 20.000 €, welches ihr gefällt. Sie verfügt jedoch im Augenblick lediglich über ein Barvermögen von 10.000 €, erwartet aber, dass sie in einem Jahr den Rest der Summe zusammengespart haben wird. Anfang 2021 schließen Katja und Valentin einen Vertrag, der vorsieht, dass Katja die eine Hälfte des Kaufpreises sofort, die andere erst in einem Jahr zahlen muss. Valentin behält sich das Eigentum an dem Auto bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Welche der folgenden Aussagen trifft / treffen zu?

    <p>Valentin ist Eigentümer des Fahrzeugs.</p> Signup and view all the answers

    Das Straßenbauunternehmen S GmbH möchte eine neue Planierraupe erwerben. Die A-Bank verlangt Sicherheiten, bevor sie sich zur Gewährung des Darlehens bereit erklärt. Wie kann B, der Inhaber von S, unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten der A Sicherheiten verschaffen.

    <p>B bürgt für die Darlehensrückzahlung</p> Signup and view all the answers

    Verkäufer V und Käufer K haben einen Kaufvertrag über ein Smartphone unter Eigentumsvorbehalt geschlossen. Den Kaufpreis von 240 € kann K in 12 Raten á 20 € bezahlen. Das Smartphone darf er direkt mitnehmen.

    <p>Nur die Einigung über die Übereignung des Smartphones wird durch den Eigentumsvorbehalt bedingt.</p> Signup and view all the answers

    In der Abrede über eine Sicherungsübereignung ist/sind eine übliche und zweckmäßige Klausel(n):

    <p>Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, die Sache pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussagen treffen zum Sicherungseigentum zu?

    <p>Der Sicherungsgeber behält den Besitz der Sache</p> Signup and view all the answers

    Was ist Gegenstand eines Pfandrechts nach $§ 1273 I BGB?

    <p>ein Anspruch auf Schmerzensgeld</p> Signup and view all the answers

    Welcher Gläubiger hat ein gesetzliches Pfandrecht, sofern die Sachen nicht unpfändbar sind?

    <p>Der Gastwirt an der Tasche des Gastes im Gastzimmer</p> Signup and view all the answers

    Zur Pfandrechtsbestellung ist immer zwingend erforderlich:

    <p>Die Einigung über die Pfandrechtsbestellung</p> Signup and view all the answers

    Wie kann das rechtsgeschäftliche Pfand nicht verwertet werden?

    <p>Durch Verkauf zur freien Hand durch den nicht zur öffentlichen Versteigerung befugten Eigentümer des Pfands</p> Signup and view all the answers

    Ist bei einer Bürgschaft nichts Besonderes vereinbart,

    <p>steht dem Bürgen die Einrede der Vorausklage zu.</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

    <p>Wegen der Akzessorietät der Bürgschaft kann der Bürger dem Gläubiger die Einrede des nichterfüllten Vertrages entgegenhalten, wenn der Gläubiger den Vertrag mit dem Hauptschuldner noch nicht erfüllt hat.</p> Signup and view all the answers

    Was ist/sind kein/e Grundpfandrecht/e?

    <p>Das Vorkaufsrecht</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussage/n zur „Akzessorietät“ ist/sind zutreffend?

    <p>Wird der Gläubiger befriedigt, erlischt die Bürgschaft.</p> Signup and view all the answers

    Was gilt für die Hypothek?

    <p>Sie kann auch an einem Grundstücksbruchteil bestehen</p> Signup and view all the answers

    Kann eine Hypothek auch gutgläubig einredefrei erworben werden?

    <p>Liegt der Mangel in der Forderung, ist gutgläubiger Erwerb möglich, wenn der Erwerber nicht wusste, dass der Abtretende nicht Forderungsinhaber war.</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussage/n trifft/treffen auf die Briefhypothek zu?

    <p>Ist jemand im Besitz des Hypothekenbriefs, so gilt die Übergabe des Hypothekenbriefs als an ihn erfolgt.</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Aussagen zur Buchgrundschuld ist/sind zutreffend?

    <p>Aus einer im Grundbuch eingetragenen Buchgrundschuld kann der eingetragene Gläubiger nach wirksamer Kündigung im Wege der Zwangsversteigerung des Grundstücks vorgehen.</p> Signup and view all the answers

    Eine Sicherungsgrundschuld?

    <p>erlaubt es dem Eigentümer, selbst einem Erwerber der Grundschuld Einreden aus dem Sicherungsvertrag entgegenzuhalten.</p> Signup and view all the answers

    L entleiht bei E ein diesem gehörendes Fahrrad und verkauft, übergibt und übereignet es an den gutgläubigen K. E kann das Fahrrad von K

    <p>überhaupt nicht Herausverlangen</p> Signup and view all the answers

    A hat bei der B-Bank einen Kredit in Höhe von 10.000,- € aufgenommen. Zur Sicherheit übereignet er der B-Bank eine Schneidemaschine, die er weiterhin für seinen Betrieb nutzt. Mit vollständiger Rückzahlung des Darlehens soll das Eigentum daran wieder an A zurückfallen. 5 Raten á 1.000,- € hat A bereits an die B-Bank bezahlt. Welche Aussage/n ist/sind zutreffend?

    <p>B kann als Eigentümer die Maschine nach ihrem Belieben weiterveräußern</p> Signup and view all the answers

    Wie kann das rechtsgeschäftliche Pfand nicht verwertet werden?

    <p>Durch Verkauf zur freien Hand durch den nicht zur öffentlichen Versteigerung befugten Gläubiger</p> Signup and view all the answers

    Um eine Darlehensforderung des G zu sichern, verpfändet S seine antike Münzsammlung. G tritt die Forderung an D ab. Was trifft zu?

    <p>D kann von G die Herausgabe der Münzsammlung verlangen.</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

    • Eigentumserwerb durch Nichtberechtigte ist nur bei Gutgläubigkeit des Erwerbers möglich, wenn die Sachen nicht gegen den Willen des Eigentümers in den Besitz gelangt sind (§ 932 II BGB).
    • Gutgläubigkeit ist entscheidend, selbst bei gestohlenen Gegenständen.
    • Der Käufer, der ein gestohlenes Buch von einem anderen kauft, wird nicht Eigentümer, wenn er nicht gutgläubig ist.

    Sicherungsmittel und ihre Abhängigkeiten

    • Pfandrechte und Bürgschaften hängen vom Bestehen eines Anspruchs ab, während Vorbehaltseigentum und Sicherungseigentum dies nicht tun.
    • Realsicherheiten umfassen Eigentumsvorbehalte, Pfandrechte, Hypotheken und Sicherungseigentum, während Bürgschaften als Personalsicherheiten gelten.

    Verträge und Sicherheiten

    • Bei einer Kreditaufnahme kann der Eigentümer eines Sicherungsguts (z.B. einer Planierraupe) durch eine Bürgschaft zusätzliche Sicherheiten schaffen.
    • Im Fall einer Selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet der Bürge unmittelbar, ohne dass der Gläubiger zuerst den Hauptschuldner in Anspruch nehmen muss.

    Eigentumsvorbehalt

    • Bei Verkäufen unter Eigentumsvorbehalt bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung Eigentümer des Verkaufsobjekts.
    • Eigentumsübertragungen sind meist bedingt, und der Verkäufer kann Rückgabe verlangen, wenn der Käufer nicht zahlt.

    Hypotheken und Grundpfandrechte

    • Hypotheken sind akzessorisch, das heißt, sie sind von der Forderung abhängig; wenn die Forderung erlischt, erlischt auch die Hypothek.
    • Im Gegensatz dazu wird die Grundschuld durch Abtretung ohne Bedingung auf die Forderung übertragen.
    • Briefhypotheken können durch Übergabe und schriftliche Abtretung übertragen werden.

    Verwertung von Pfandrechten

    • Pfandrechte sind so zu verwerten, dass der Pfandgläubiger die wahren Eigentumsverhältnisse berücksichtigt und nicht eigenmächtig veräußern darf.
    • Pfandgläubiger müssen bestimmte Bedingungen beachten, um rechtlich konform zu handeln, vor allem bei der Verwertung durch Zwangsvollstreckung.

    Akzessorietät in der Bürgschaft

    • Bürgschaften sind akzessorisch; die Haftung des Bürgen hängt vom Bestehen der Hauptforderung ab.
    • Bei Insolvenz des Hauptschuldners erlischt die Bürgschaft nicht automatisch, es sei denn, es wurden besondere Vereinbarungen getroffen.

    Buchgrundschuld

    • Eine im Grundbuch eingetragene Buchgrundschuld ermöglicht dem Gläubiger, durch Zwangsversteigerung auf das Grundstück zuzugreifen.
    • Der neue Gläubiger erwirbt nicht automatisch die Buchgrundschuld mit der Abtretung der Forderung; eine Eintragung ist notwendig.

    Wichtige rechtliche Bedingungen

    • Die Übergabe des Pfandes ist erforderlich für die Entstehung des Pfandrechts, sowie die Einigung über die Bestellung.
    • Eine Sicherungsübereignung umfasst spezifische vertragliche Klauseln, die die Rechte und Pflichten von Sicherungsgeber und -nehmer regeln, wie die Pflicht zur Anzeige von Pfändungen.

    Fragestellungen zu Sicherheiten

    • Bei Bürgschaften müssen unterschiedliche Sicherheiten wie Pfandrechte oder Sicherungsabtretungen als Teil des Sicherungsrahmens betrachtet werden.
    • Es ist wichtig, die Unterscheidung zwischen Personalsicherheiten (wie Bürgschaften) und Realsicherheiten (wie Hypotheken und Pfandrechten) zu verstehen.

    Eigentumserwerb und Gutgläubigkeit

    • Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Nichtberechtigte ist nur bei Gutgläubigkeit unter der Voraussetzung erlaubt, dass die Gegenstände nicht gegen den Willen des Eigentümers in den Besitz gelangten (§ 932 II BGB).
    • Bei einem Leihvertrag verliert der Entleiher nicht das Eigentum, somit kann er nicht veräußern, wenn der Erwerber (B) nicht gutgläubig ist.

    Pfandrechte und Sicherheiten

    • Pfandrecht ist abhängig von einem bestehenden Anspruch; Sicherheiten können durch Verpfändung, Bürgschaft oder Sicherungsübereignung beschafft werden.
    • Für die Bestellung eines Pfandrechts ist eine Einigung über die Pfandrechtsbestellung sowie ein zu sichernder Anspruch notwendig (§§ 1204 I BGB, 1205 I BGB).

    Hypotheken und Grundschulden

    • Hypotheken sind akzessorisch und vom Bestand der gesicherten Forderung abhängig, können jedoch als Briefhypothek übertragen werden.
    • Grundschuld ist untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden, kann durch Abtretung übertragen werden, ohne Notwendigkeit der Grundbuchänderung (§ 398, 413 BGB).

    Eigenständige Vertragselemente

    • Eigentumsvorbehalt ermöglicht einem Verkäufer, das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung zu behalten, auch beim vorzeitigen Besitzübergang.
    • Bei einer Bürgschaft haftet der Bürge für die Zinsen der Hauptschuld und die Einrede der Vorausklage kann geltend gemacht werden (§ 768 BGB).

    Besonderheiten der Sicherungsgeschäfte

    • Eine selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet, dass der Bürge wie der Hauptschuldner behandelt wird; Eine Akzessorietät ausschließlich für Personalsicherheiten existiert nicht immer.
    • Eine Sicherungsgrundschuld erlaubt dem Eigentümer, Einreden aus dem Sicherungsverhältnis gegenüber dem Erwerber der Grundschuld entgegenzuhalten.

    Wichtige gesetzliche Grundlagen

    • Die Vorschriften des BGB regeln Eigentumserwerb, Inhaltssicherung durch Bürgschaften, Hypotheken und Sicherheiten im rechtlichen Rahmen.
    • Wiederholte Themen sind die gutgläubige Inbesitznahme und die Übertragung von Rechten, die stets im Hinblick auf Pflichtverletzungen und rechtliche Ansprüche betrachtet werden müssen.

    Eigentumserwerb und Gutgläubigkeit

    • Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Nichtberechtigte ist nur bei Gutgläubigkeit unter der Voraussetzung erlaubt, dass die Gegenstände nicht gegen den Willen des Eigentümers in den Besitz gelangten (§ 932 II BGB).
    • Bei einem Leihvertrag verliert der Entleiher nicht das Eigentum, somit kann er nicht veräußern, wenn der Erwerber (B) nicht gutgläubig ist.

    Pfandrechte und Sicherheiten

    • Pfandrecht ist abhängig von einem bestehenden Anspruch; Sicherheiten können durch Verpfändung, Bürgschaft oder Sicherungsübereignung beschafft werden.
    • Für die Bestellung eines Pfandrechts ist eine Einigung über die Pfandrechtsbestellung sowie ein zu sichernder Anspruch notwendig (§§ 1204 I BGB, 1205 I BGB).

    Hypotheken und Grundschulden

    • Hypotheken sind akzessorisch und vom Bestand der gesicherten Forderung abhängig, können jedoch als Briefhypothek übertragen werden.
    • Grundschuld ist untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden, kann durch Abtretung übertragen werden, ohne Notwendigkeit der Grundbuchänderung (§ 398, 413 BGB).

    Eigenständige Vertragselemente

    • Eigentumsvorbehalt ermöglicht einem Verkäufer, das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung zu behalten, auch beim vorzeitigen Besitzübergang.
    • Bei einer Bürgschaft haftet der Bürge für die Zinsen der Hauptschuld und die Einrede der Vorausklage kann geltend gemacht werden (§ 768 BGB).

    Besonderheiten der Sicherungsgeschäfte

    • Eine selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet, dass der Bürge wie der Hauptschuldner behandelt wird; Eine Akzessorietät ausschließlich für Personalsicherheiten existiert nicht immer.
    • Eine Sicherungsgrundschuld erlaubt dem Eigentümer, Einreden aus dem Sicherungsverhältnis gegenüber dem Erwerber der Grundschuld entgegenzuhalten.

    Wichtige gesetzliche Grundlagen

    • Die Vorschriften des BGB regeln Eigentumserwerb, Inhaltssicherung durch Bürgschaften, Hypotheken und Sicherheiten im rechtlichen Rahmen.
    • Wiederholte Themen sind die gutgläubige Inbesitznahme und die Übertragung von Rechten, die stets im Hinblick auf Pflichtverletzungen und rechtliche Ansprüche betrachtet werden müssen.

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