Organschaft und Steuerrecht

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Questions and Answers

Welche Aussage über die Organschaft ist korrekt?

  • Das Einkommen der Organgesellschaft wird nicht dem Organträger zugerechnet.
  • Spenden müssen nur vom Organträger ermittelt werden.
  • Der Organträger und die Organgesellschaft sind keine eigenständigen Besteuerungssubjekte.
  • Die Organgesellschaft ermittelt ihr eigenes Einkommen unabhängig vom Organträger. (correct)

Welche Posten müssen bei der Einkommensermittlung der Organgesellschaft hinzugerechnet werden?

  • Nicht abziehbare Ausgaben. (correct)
  • Eigenkapitalveränderungen.
  • Gewinnabführung an den Organträger. (correct)
  • Steuerfreie Vermögensmehrungen.

Wie wird das Einkommen der Organgesellschaft in der Regel dargestellt?

  • Es kann häufig als 0 € ausgewiesen werden. (correct)
  • Es wird immer auf den Organträger übertragen.
  • Es ist immer positiv.
  • Es ist immer identisch mit dem des Organträgers.

Welche Aussage zu den Ausgleichszahlungen nach § 16 KStG ist korrekt?

<p>Sie können die zuzurechnenden Einkünfte erhöhen. (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist eine Voraussetzung für die Zurechnung des Einkommens an den Organträger?

<p>Es müssen die Voraussetzungen eines Organschaftsverhältnisses erfüllt sein. (D)</p> Signup and view all the answers

Wie behandelt man Spenden in der Organschaft?

<p>Bei der Ermittlung sind die Höchstbeträge zu beachten. (C)</p> Signup and view all the answers

Welche Aussage über die Steuerbilanzverluste des Organträgers ist korrekt?

<p>Sie können die Steuerlast des Organträgers deutlich reduzieren. (B)</p> Signup and view all the answers

Wie hoch ist der Gewinn der B-GmbH, der versteuert werden muss?

<p>50.000 € (D)</p> Signup and view all the answers

Was passiert mit der Minderabführung bei der A-GmbH und welchem Betrag führt dies zu einer Erhöhung des Beteiligungsansatzes?

<p>Erhöhung um 5.000 € (D)</p> Signup and view all the answers

Wie hoch ist die zusätzliche AfA in der Steuerbilanz pro Jahr während der organschaftlichen Zeit?

<p>10.000 € (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist der Unterschied zwischen dem HBil-Gewinn und dem StBil-Gewinn nach den Buchungen im Jahr 02?

<p>10.000 € (D)</p> Signup and view all the answers

Welche Buchung wird nicht vorgenommen, um Steuerrückstellungen zu bilden?

<p>Steuerrückstellung an Cash (C)</p> Signup and view all the answers

Was passiert, wenn der passive steuerliche Ausgleichsposten den Buchwert übersteigt?

<p>Es führt zur sofortigen Gewinnverwirklichung. (D)</p> Signup and view all the answers

Welcher § des KStG ist durch das KöMoG ab 2022 geändert worden?

<p>§ 14 Abs. 4 KStG. (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist eine Folge einer Mehrabführung?

<p>Minderung des Beteiligungsansatzes. (B)</p> Signup and view all the answers

Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, wenn die Organbeteiligung weniger als 100% beträgt?

<p>Der Ausgleichsfaktor muss erhöht werden. (D)</p> Signup and view all the answers

Was ist ausgeschlossen, wenn ein negativer Buchwert infolge einer Mehrabführung vorliegt?

<p>Die Bilanzierung eines negativen Buchwerts. (C)</p> Signup and view all the answers

Wie wird das Einlagekonto bei einer Minderabführung behandelt?

<p>Es wird erhöht. (C)</p> Signup and view all the answers

Welcher Paragraph beschreibt die Einlagelösung für die Organbeteiligung?

<p>§ 14 Abs. 4 KStG. (C)</p> Signup and view all the answers

Was stellt eine Einlagenrückgewähr dar?

<p>Eine Minderung des Beteiligungsansatzes. (C)</p> Signup and view all the answers

Was gilt für Mehrabführungen im Rahmen der Organschaft?

<p>Sie gelten als steuerpflichtige Ausschüttung der Organschaft an die Organgesellschaft. (B)</p> Signup and view all the answers

Wie werden Minderabführungen nach den Bestimmungen des KStG behandelt?

<p>Als Einlage der Organgesellschaft in die Organschaft. (B)</p> Signup and view all the answers

Was passiert mit der Differenz bei vororganschaftlichen Mehr- oder Minderabführungen?

<p>Sie entsteht außerhalb der Organschaft. (D)</p> Signup and view all the answers

Wie sollte der passive Ausgleichsposten für organschaftliche Mehrabführungen gemäß der bisherigen Rechtslage bis 2021 behandelt werden?

<p>Er muss in der Steuerbilanz des Organgesellschaft als Aufwand bilanziert werden. (D)</p> Signup and view all the answers

Welche der folgenden Aussagen beschreibt korrekt die Behandlung von Vororganschaftsverlusten?

<p>Sie werden später durch Mehrabführungen wieder angeglichen. (B)</p> Signup and view all the answers

Was muss beim Eintritt eines Verlustes aus einem schwebenden Geschäft während der Organschaft beachtet werden?

<p>Eine Mehrabführung wird zur Erhöhung der Ausschüttungen an die Organgesellschaft führen. (B)</p> Signup and view all the answers

Welche Auswirkung hat die außerbilanzielle Hinzurechnung auf den abgeführten Gewinn?

<p>Sie hat keinen Einfluss auf Mehr- und Minderabführungen. (D)</p> Signup and view all the answers

Was geschieht mit den Ausgleichsposten im Zeitpunkt der Veräußerung der OG?

<p>Die Ausgleichsposten müssen aufgelöst werden. (B)</p> Signup and view all the answers

Wie wird das Einlagekonto einer OG durch organschaftliche Mehrabführungen beeinflusst?

<p>Es wird vermindert. (D)</p> Signup and view all the answers

Welcher Paragraph regelt die Behandlung der organschaftlichen Minderabführungen?

<p>§ 27 Abs. 6 KStG (A)</p> Signup and view all the answers

Wie werden organschaftliche Minderabführungen künftig behandelt?

<p>Als Einlage der OT in die OG. (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist das Ergebnis der Verknüpfung der Ausgleichsposten mit dem Buchwert der Organbeteiligung?

<p>Es kann ein negativer Buchwert entstehen. (B)</p> Signup and view all the answers

Was wird als Einlagenrückgewähr an die OT behandelt?

<p>Mehrabführungen der OG. (A)</p> Signup and view all the answers

Wie werden die organschaftlichen Mehrabführungen behandelt laut KöMoG?

<p>Als Einlagenrückgewähr aus dem Einlagekonto. (C)</p> Signup and view all the answers

Durch welche Regelung wird die Minderung des Einlagekontos einer OG beeinflusst?

<p>Durch organschaftliche Minderabführungen. (B)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Organträger (OT)

Ein Organträger (OT) ist eine Körperschaft, die die Entscheidungen einer anderen Körperschaft (Organgesellschaft, OG) bestimmt und deren Erträge und Verluste (einschließlich Gewinnabführungen und Verlustausgleichsleistungen) in ihrer eigenen Steuererklärung berücksichtigt.

Organgesellschaft (OG)

Eine Organgesellschaft (OG) ist eine Körperschaft, deren Entscheidungen durch einen Organträger bestimmt werden. Ihr Gewinn oder Verlust wird in der Steuererklärung des Organträgers berücksichtigt.

Organschaft (steuerlich)

Die Organschaft ist ein Steuerkonzept, bei dem eine Körperschaft (Organgesellschaft) rechtlich selbstständig bleibt, aber steuerlich als Teil einer anderen Körperschaft (Organträger) betrachtet wird. Das bedeutet, dass der Gewinn oder Verlust der Organgesellschaft steuerlich zum Gewinn oder Verlust des Organträgers hinzugerechnet wird.

Einkommensermittlung bei der Organschaft

Das Einkommen der Organgesellschaft wird in der Einkommensberechnung des Organträgers berücksichtigt, während die Organgesellschaft selbst ihr eigenes Einkommen ermittelt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist es notwendig, den bisherigen Gewinn oder Verlust aus der Gewinn- oder Verlustabführung wieder in der Einkommensberechnung der Organgesellschaft hinzuzufügen oder abzuziehen.

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Spenden bei der Organschaft

Wenn eine Organgesellschaft eine Spende tätigt, wird dies auch in der Steuererklärung des Organträgers berücksichtigt. Die Spenden müssen jedoch für beide Körperschaften separat ermittelt werden.

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Bruttomethode bei der Organschaft

Die Organschaft erfordert eine Anwendung der Bruttomethode für den Organträger. Mit der Bruttomethode werden alle Betriebsausgaben des Organträgers direkt in der Körperschaftsteuererklärung berücksichtigt. Der Gewinn oder Verlust der Organgesellschaft wird dann zum Gewinn oder Verlust des Organträgers addiert.

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Verlustausgleichszahlungen an die Organgesellschaft

Verlustausgleichsleistungen des Organträgers an die Organgesellschaft müssen im Rahmen des Verlustausgleichsverfahren berücksichtigt werden. Die Organgesellschaft kann einen Teil ihres Verlustes durch eine Zahlung des Organträgers ausgleichen.

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Außerbilanzielle Hinzurechnung

Die Differenz zwischen dem abgeführten Gewinn und dem zuzurechnenden Einkommen aufgrund von außerbilanziellen Hinzurechnungen, z.B. nach § 4 Abs. 5 EStG, führt nicht zu Mehr- oder Minderabführungen. Diese Abweichungen werden nicht in der Steuerbilanz berücksichtigt.

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Vororganschaftliche Mehr- oder Minderabführung

Die Differenz zwischen dem abgeführten Gewinn und dem zuzurechnenden Einkommen in der Organschaft entsteht bereits vor Begründung der Organschaft. Die Differenz ist also nicht bedingt durch die Organschaft.

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Wiederangleichung von Handels- und Steuerbilanz

Die Wiederangleichung passiert während der Organschaft. Handelsbilanz und Steuerbilanz werden angepasst, um die gleiche Höhe des Ergebnisses zu erzielen.

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Beispiel: Mehrabführung

Ein Beispiel für eine Mehrabführung ist, wenn eine Tochtergesellschaft eine Drohverlustrückstellung bildet. Die Tochtergesellschaft führt dann einen höheren Gewinn ab, als ihr tatsächlich zuzurechnen ist.

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Mehrabführung: Behandlung

Mehrabführungen werden als Ausschüttungen der Organgesellschaft an die Organträgergesellschaft behandelt und sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Ausschüttung unterliegt dem Kapitalertragsteuereinbehalt.

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Minderabführung: Behandlung

Minderabführungen werden als Einlagen der Organträgergesellschaft in die Organgesellschaft behandelt. Die Einlage ist nicht steuerpflichtig.

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Mehr- und Minderabführung: Bisherige Rechtslage

Bis einschließlich 2021 sollten die Differenz zwischen abgeführtem Gewinn und zuzurechnendem Einkommen in der Organschaft mit Hilfe von passiven und aktiven Ausgleichsposten ausgeglichen werden.

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Passiver Ausgleichsposten - Mehrabführung

Passiv Ausgleichsposten wurden bei Mehrabführungen in der Steuerbilanz des Organträgers gebildet. Die Differenz zwischen abgeführtem Gewinn und zuzurechnendem Einkommen wurde als Aufwand ausgewiesen.

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Aktiver Ausgleichsposten - Minderabführung

Aktive Ausgleichsposten wurden bei Minderabführungen in der Steuerbilanz des Organträgers gebildet. Die Differenz zwischen abgeführtem Gewinn und zuzurechnendem Einkommen wurde als Ertrag ausgewiesen.

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Minderabführung

Eine Minderabführung ist ein Ausgleichsposten, der im Einlagekonto einer Organgesellschaft (OG) gebildet wird. Dieser Posten entspricht dem Anteil des Organträgers (OT) am Nennkapital der OG. Er dient dazu, die Unterschiede in der Gewinnabführung und Verlustabführung zwischen OT und OG auszugleichen.

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Mehrabführung

Eine Mehrabführung ist eine Rückzahlung aus dem Einlagekonto der OG an den OT. Sie entsteht, wenn der OT mehr Gewinn aus der OG erhält, als ihm aufgrund seines Anteils am Nennkapital zusteht.

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Mehrabführung im KöMoG (ab 2022)

Nach der Änderung im KöMoG (ab 2022) werden organschaftliche Mehrabführungen als Rückzahlungen aus dem Einlagekonto der OG an den OT behandelt. Sie werden als Einlagenrückgewähr bezeichnet.

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Minderabführung im KöMoG (ab 2022)

Nach der Änderung im KöMoG (ab 2022) werden organschaftliche Minderabführungen als Einlage des OT in die OG betrachtet. Sie führen zu einer Minderung des steuerlichen Einlagekontos.

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Auflösung der Ausgleichsposten

Beim Verkauf/Veräußerung der OG müssen die Ausgleichsposten für Mehrabführung und Minderabführung aufgelöst werden. Der entstehende Gewinn oder Verlust wird entsprechend § 8b KStG und § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG berechnet.

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§ 27 Abs. 6 KStG

§ 27 Abs. 6 KStG regelt die korrekte Behandlung des Einlagekontos einer OG. Es wird mit dem Ansatz von Minderabführungen erhöht und mit Mehrabführungen vermindert.

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Negativer Buchwert der Organbeteiligung

Der Ausgleichsposten für Minderabführungen kann dazu führen, dass der Buchwert der Organbeteiligung in der Steuerbilanz negativ wird.

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Organschaft

Die Organschaft ist ein steuerliches Konstrukt, bei dem eine rechtlich selbstständige Körperschaft (Organgesellschaft, OG) steuerlich als Teil einer anderen Körperschaft (Organträger, OT) betrachtet wird.

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Mehr- oder Minderabführungen aus vororganschaftlicher Zeit

Mehr- oder Minderabführungen, die in der Zeit vor der Organschaft entstanden sind, müssen beim Übergang in die Organschaft berücksichtigt werden. Das betrifft insbesondere die steuerliche Gewinnermittlung des Organträgers.

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Nachaktivierung von Maschinen bei der Organgesellschaft

Eine Nachaktivierung von Maschinen in der Organgesellschaft führt zu höheren Abschreibungen in der Steuerbilanz. Dies wirkt sich wiederum auf die Gewinne von Organträger und Organgesellschaft aus.

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Buchung der Nachaktivierung von Maschinen

Die Buchung von Aufwendungen und Erträgen im Zusammenhang mit der Nachaktivierung von Maschinen erfolgt spiegelbildlich bei Organträger und Organgesellschaft.

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Jahresüberschuss des Organträgers

Der Jahresüberschuss des Organträgers vor der Buchung der Nachaktivierung ist relevant, um den Einfluss der Nachaktivierung auf den Gewinn des Organträgers zu ermitteln.

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Einlagelösung im KöMoG

Die 'Einlagelösung' ist eine Anpassung der Steuerbilanz des Organträgers nach dem KöMoG. Sie soll sicherstellen, dass der Organträger die korrekte Steuer auf den Gewinn der Organgesellschaft zahlt.

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Ausgleichsposten

Der Ausgleichsposten ist ein Betrag, der in der Bilanz des Organträgers ausgewiesen wird, um die Differenz zwischen dem Gewinn der Organgesellschaft und dem abgeführten Gewinn auszugleichen.

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Ausgleichsfaktor

Der Ausgleichsfaktor ist ein Multiplikator, der den Ausgleichsposten bei einer Organbeteiligung unter 100% erhöht.

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Passiver steuerlicher Ausgleichsposten

Ein passiver steuerlicher Ausgleichsposten führt zu einer sofortigen Gewinnverwirklichung, wenn er den Buchwert der Organbeteiligung übersteigt.

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Gewinnverwirklichung

Die Gewinnverwirklichung ist der Zeitpunkt, zu dem der Gewinn steuerlich zu versteuern ist.

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Mehrabführungsregelung im KöMoG

Die 'Mehrabführungsregelung' betrifft die steuerliche Behandlung von Mehrabführungen bei der Organschaft.

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Negativer Buchwert bei Mehrabführung

Ein negativer Buchwert infolge einer Mehrabführung ist nicht zulässig.

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BMF-Schreiben zur Mehrabführungsregelung

Das BMF-Schreiben vom 29.09.2022 gibt detaillierte Erläuterungen zur Mehrabführungsregelung im KöMoG.

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Study Notes

Organschaft

  • Organschaftsverhältnisse sind gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG definiert.
  • Einkommen der Organgesellschaft wird dem Organträger zugerechnet.
  • Organträger und Organgesellschaft sind eigenständige Besteuerungssubjekte.
  • Die Organgesellschaft ermittelt ihr eigenes Einkommen.
  • Zivilrechtliche Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme wird in der Handelsbilanz dokumentiert.
  • Um doppelte Erfassung in der Einkommensermittlung zu vermeiden, wird der abgeführte Gewinn bzw. der übernommene Verlust wieder hinzu- bzw. abgezogen (R 14.6 Abs. 1 Satz 2 KStR).
  • Spenden sind individuell für die Organgesellschaft und den Organträger zu ermitteln (R 9 Abs. 5 KStR).

Einkommensermittlung bei der Organgesellschaft (OG)

  • Steuerbilanzgewinn/Steuerbilanzverlust
  • Abziehbare Ausgaben (inkl. Spenden, nach § 10 KStG)
  • Einlagen des Organträgers (OT)
  • Anwendung der Bruttomethode nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG
  • Gewinn/Verlustanpassung durch Ausgleichszahlungen nach § 16 KStG (R 16 KStR 2015)

Einkommensermittlung beim Organträger (OT)

  • Steuerbilanzgewinn/Steuerbilanzverlust
  • Nicht abziehbare Ausgaben (z. B. nach § 10 KStG)
  • Spenden (als Betriebsausgaben)
  • Steuerfreie Vermögensmehrungen
  • Anwendung der Bruttomethode nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG
  • Gewinnabführung/Verlustausgleich der OG
  • Abziehbare Aufwendungen (inkl. Spenden)
  • Zurechnung des positiven/negativen Einkommens der OG
  • Verlustabzug nach § 10d EStG

Maßgebender Zeitraum der Einkommenszurechnung

  • § 14 Satz 1 KStG definiert den maßgebenden Zeitraum
  • Das Einkommen der Organgesellschaft wird für den Veranlagungszeitraum dem Organträger zugeordnet, in dem die OG das Einkommen bezogen hat.
  • Abweichende Wirtschaftsjahre des Organträgers (OT) und der Organgesellschaft (OG): Der maßgebende Zeitraum richtet sich nach dem Wirtschaftsjahr des OT.

Organschaft: Übungsfall 14.7

  • Angaben zu Beteiligung und Jahresüberschüssen des Organträgers (A-GmbH) und der Organgesellschaft (B-GmbH)
  • Nichtabziehbare Betriebsausgaben (BA) gem. § 4 Abs. 5 EStG mit entsprechenden Beträgen.
  • Weitere relevante Informationen zu den Einnahmen und Ausgaben werden nicht aufgeführt.

Organschaft: Übungsfall 14.9

  • Beteiligte Gesellschaften (A-GmbH und B-GmbH) mit vollständiger Beteiligung.
  • Angaben zum Jahresüberschuss vor Gewinnabführung für A-GmbH und zum Jahresfehlbetrag für B-GmbH.
  • Nichtabziehbare Betriebsausgaben (BA) werden nicht einzeln aufgeführt.

Organschaft: Übungsfall 14.10

  • Der Organträger ist eine M-KG mit Gesellschaftern A (30%) und X-GmbH (70%).
  • Der Gewinn der M-KG beträgt 200.000€ und beinhaltet Gewinnabführungen der Organgesellschaft von 50.000€.
  • Die Organgesellschaft (Z-GmbH) hat 20.000€ an Beteiligungserträgen und 6.000€ an Schuldzinsen.

Organschaft:Übungsfall 14.14

  • Die A-GmbH hat eine 100%ige Beteiligung an B-GmbH.
  • Der B-GmbH-Gewinn, der dem Organträger zuzurechnen ist, beträgt 50.000 €.
  • Die B-GmbH bildet eine Gewinnrücklage von 5.000 €.

Organschaft:Übungsfall 14.16

  • Eine steuerlich wirksame Organschaft, bei der die OG einen Gewinn von 100.000€ erzielt.
  • Der Abzug einer Mehrabführung in Höhe von 10.000€ (nachträgliche AfA).

Organschaft:Übungsfall 14.17

  • Organschaftsverhältnis, bei dem die OG einen Verlust von 50.000 € aufweist, nach Aktivierung aufgrund einer Kürzung der Anschaffungskosten..
  • Nachträgliche Minderabführungen im Vergleich zum HBil-Gewinn werden berücksichtigt.

Organschaft: Ausgleichszahlungen

  • Ausgleichszahlungen werden während des Organschaftsverhältnisses an den OT geleistet.
  • Gewinnausschüttungen an den OT sind außerhalb des GAV möglich.
  • Bei Auflösung vorvertraglicher Rücklagen ist eine Ausschüttung zu berücksichtigen.
  • VGA an den OT sind bei der Ermittlung des zvE zu berücksichtigen.

Organschaft: Ausschüttungen anderer Kapitalgesellschaften

  • § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG: Keine Anwendung von § 8b Abs. 1-6 KStG und § 4 Abs. 6 UmwStG bei der Ermittlung des Einkommens der OG.
  • Steuerbefreiungen nur auf Ebene des Organträgers (OT).
  • Der OT muss die entsprechende Steuerbefreiung (z.B. § 8b KStG, TEV gem. § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG) anwenden.

Organschaft: Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter

  • AG oder KGaA müssen den Minderheitsgesellschaftern Ausgleichszahlungen leisten.
  • Andere Kapitalgesellschaften können dies vereinbaren.
  • Die Ausgleichszahlung erfolgt in den meisten Fällen auch in Verlustjahren des Organträgers.
  • Unabhängig davon, ob O T oder OG die Zahlung leistet, muss die OG die geleistete Ausgleichszahlung selbst versteuern (§ 16 KStG).

Organschaft: Ausgleichszahlung durch die Organgesellschaft

  • Der Bilanzgewinn der OG beträgt 0€.
  • 60.000 € werden an den Organträger abgeführt.
  • 5.100 € Ausgleichszahlung an einen Minderheitsgesellschafter.
  • Die OG bildet für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag eine Rückstellung in Höhe von 950 €.

Organschaft: Mehr- und Minderabführungen

  • Mehrabführungen: Handelsbilanzgewinn > steuerlicher Gewinn
  • Minderabführungen: Handelsbilanzgewinn < steuerlicher Gewinn

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