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Questions and Answers
In einem komplexen Fall von Versicherungsbetrug, bei dem sowohl Elemente einer Schadenversicherung (VVG 72) als auch einer Summenversicherung (VVG 96) vorliegen, unter welchen hochspezialisierten Umständen könnte ein Versicherer teilweise Regress auf den Verursacher nehmen, selbst wenn der Schaden teilweise durch eine Summenversicherung gedeckt ist?
In einem komplexen Fall von Versicherungsbetrug, bei dem sowohl Elemente einer Schadenversicherung (VVG 72) als auch einer Summenversicherung (VVG 96) vorliegen, unter welchen hochspezialisierten Umständen könnte ein Versicherer teilweise Regress auf den Verursacher nehmen, selbst wenn der Schaden teilweise durch eine Summenversicherung gedeckt ist?
- Wenn ein Gericht eine innovative Auslegung des VVG vornimmt, die auf dem Prinzip der *Condictio indebiti* basiert und argumentiert, dass der Verursacher ungerechtfertigt bereichert wäre, wenn kein Regress erfolgt.
- Wenn der Versicherte nachweisen kann, dass ohne die Summenversicherung der Schaden vollständig durch die Schadenversicherung gedeckt gewesen wäre und der Verursacher grob fahrlässig gehandelt hat.
- Wenn der Schadenverursacher vorsätzlich gehandelt hat und die Summenversicherung eine Klausel enthält, die den Regress bei Vorsatz erlaubt, jedoch nur auf den Teil des Schadens, der nicht von der Summenversicherung gedeckt ist. (correct)
- Unter keinen Umständen, da das Gesetz (VVG) in seiner jetzigen Form keinen teilweisen Regress bei einer Kombination aus Schaden- und Summenversicherung vorsieht; dies würde eine Gesetzesänderung erfordern.
Ein multinationales Unternehmen implementiert ein Compliance-Programm. Welche der folgenden extrem fortgeschrittenen Metriken würde am ehesten die Effektivität des Programms bei der Verhinderung von Verstößen gegen ethische Richtlinien und Gesetze über Landesgrenzen hinweg belegen?
Ein multinationales Unternehmen implementiert ein Compliance-Programm. Welche der folgenden extrem fortgeschrittenen Metriken würde am ehesten die Effektivität des Programms bei der Verhinderung von Verstößen gegen ethische Richtlinien und Gesetze über Landesgrenzen hinweg belegen?
- Die bloße Existenz eines Compliance-Handbuchs in allen relevanten Sprachen und die formelle Zustimmung der Mitarbeiter zu den Richtlinien.
- Eine Korrelation zwischen Mitarbeiterbefragungen zum ethischen Klima und der tatsächlichen Anzahl der Rechtsstreitigkeiten und Bußgelder, gewichtet nach dem Schweregrad der Verstöße und angepasst an länderspezifische Compliance-Anforderungen. (correct)
- Die Anzahl der durchgeführten internen Audits und die daraus resultierenden Empfehlungen zur Verbesserung der Compliance-Prozesse.
- Die Anzahl der Schulungsstunden, die Mitarbeiter jährlich absolvieren, kombiniert mit der Anzahl der gemeldeten Compliance-Verstöße.
In welcher hochkomplexen Situation würde die Bearbeitung von Personendaten nicht unter das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) fallen, selbst wenn die Daten in der Schweiz gespeichert und verarbeitet werden?
In welcher hochkomplexen Situation würde die Bearbeitung von Personendaten nicht unter das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) fallen, selbst wenn die Daten in der Schweiz gespeichert und verarbeitet werden?
- Wenn die Daten vollständig anonymisiert sind und selbst mit unverhältnismäßigem Aufwand keine Rückschlüsse auf eine identifizierbare Person möglich sind, *obwohl* die ursprünglichen Daten vor der Anonymisierung dem DSG unterlagen.
- Wenn die Daten im Rahmen einer journalistischen Recherche bearbeitet werden und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht, das die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwiegt (unter Berücksichtigung der journalistischen Sorgfaltspflichten).
- Wenn die Daten ausschließlich von einer ausländischen Behörde im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeersuchens bearbeitet werden und das ausländische Recht einen gleichwertigen oder höheren Schutzstandard vorsieht. (correct)
- Wenn die Daten von einer Privatperson ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bearbeitet werden und keinerlei kommerzielle oder öffentliche Interessen berührt werden.
Ein Finanzintermediär entdeckt den Verdacht der Geldwäscherei bei einer komplexen Transaktion, die über mehrere Jurisdiktionen läuft. Welche äußerst präzise Abfolge von Maßnahmen muss er ergreifen, um sowohl den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes (GwG) nachzukommen als auch potenzielle rechtliche Konsequenzen in den beteiligten Jurisdiktionen zu minimieren?
Ein Finanzintermediär entdeckt den Verdacht der Geldwäscherei bei einer komplexen Transaktion, die über mehrere Jurisdiktionen läuft. Welche äußerst präzise Abfolge von Maßnahmen muss er ergreifen, um sowohl den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes (GwG) nachzukommen als auch potenzielle rechtliche Konsequenzen in den beteiligten Jurisdiktionen zu minimieren?
Angenommen, ein Unternehmen führt eine neue biometrische Technologie zur Mitarbeiterüberwachung ein, die sowohl die Effizienz steigern als auch das Sicherheitsniveau erhöhen soll. Welche kreative Kombination von Maßnahmen muss das Unternehmen ergreifen, um die Prinzipien des Datenschutzes (DSG) zu wahren und gleichzeitig die Akzeptanz der Mitarbeiter zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung?
Angenommen, ein Unternehmen führt eine neue biometrische Technologie zur Mitarbeiterüberwachung ein, die sowohl die Effizienz steigern als auch das Sicherheitsniveau erhöhen soll. Welche kreative Kombination von Maßnahmen muss das Unternehmen ergreifen, um die Prinzipien des Datenschutzes (DSG) zu wahren und gleichzeitig die Akzeptanz der Mitarbeiter zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung?
Unter welchen strengen Voraussetzungen kann ein Gläubiger im Rahmen eines Verfalltagsgeschäfts Schadensersatz wegen Dahinfallens anstelle der ursprünglichen Erfüllung fordern, und welche spezifische Konstellation verschärft die Notwendigkeit einer sofortigen Mitteilung an den Schuldner?
Unter welchen strengen Voraussetzungen kann ein Gläubiger im Rahmen eines Verfalltagsgeschäfts Schadensersatz wegen Dahinfallens anstelle der ursprünglichen Erfüllung fordern, und welche spezifische Konstellation verschärft die Notwendigkeit einer sofortigen Mitteilung an den Schuldner?
Inwiefern unterscheidet sich die Haftung des Schuldners für den zufälligen Untergang der Leistung im Kontext des Schuldnerverzugs fundamental von der Behandlung nachträglicher objektiver Unmöglichkeit außerhalb des Verzugs, insbesondere im Hinblick auf die Gültigkeit des zugrundeliegenden Vertrags?
Inwiefern unterscheidet sich die Haftung des Schuldners für den zufälligen Untergang der Leistung im Kontext des Schuldnerverzugs fundamental von der Behandlung nachträglicher objektiver Unmöglichkeit außerhalb des Verzugs, insbesondere im Hinblick auf die Gültigkeit des zugrundeliegenden Vertrags?
Welche hochspezifische Auswirkung hat die Geltendmachung von Verzugszinsen bei Geldschulden im Kontext der umfassenderen Schadensersatzpflichten des Schuldners, und unter welchen außergewöhnlichen Umständen könnte diese spezifische Verpflichtung entfallen?
Welche hochspezifische Auswirkung hat die Geltendmachung von Verzugszinsen bei Geldschulden im Kontext der umfassenderen Schadensersatzpflichten des Schuldners, und unter welchen außergewöhnlichen Umständen könnte diese spezifische Verpflichtung entfallen?
Inwieweit modifiziert das Vorliegen eines Fixgeschäfts die dem Gläubiger zustehenden Rechte im Falle des Schuldnerverzugs im Vergleich zu einem gewöhnlichen Verfalltagsgeschäft, besonders im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Nachfristsetzung und die potenziellen Rechtsfolgen?
Inwieweit modifiziert das Vorliegen eines Fixgeschäfts die dem Gläubiger zustehenden Rechte im Falle des Schuldnerverzugs im Vergleich zu einem gewöhnlichen Verfalltagsgeschäft, besonders im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Nachfristsetzung und die potenziellen Rechtsfolgen?
Unter welcher spezifischen Konstellation ist der Schuldner nicht verpflichtet, dem Gläubiger im Falle eines Zahlungsverzugs Verzugszinsen zu entrichten, und welche außergewöhnlichen Beweisanforderungen sind hierbei zu erfüllen?
Unter welcher spezifischen Konstellation ist der Schuldner nicht verpflichtet, dem Gläubiger im Falle eines Zahlungsverzugs Verzugszinsen zu entrichten, und welche außergewöhnlichen Beweisanforderungen sind hierbei zu erfüllen?
Welche differenzierten Rechtsfolgen treten ein, wenn bei einem Kaufvertrag die Kaufsache vor Übergabe an den Käufer durch einen Blitzschlag zerstört wird, im Gegensatz zu einem Mietvertrag, bei dem ein gemietetes Flugzeug unter gleichen Umständen zerstört wird?
Welche differenzierten Rechtsfolgen treten ein, wenn bei einem Kaufvertrag die Kaufsache vor Übergabe an den Käufer durch einen Blitzschlag zerstört wird, im Gegensatz zu einem Mietvertrag, bei dem ein gemietetes Flugzeug unter gleichen Umständen zerstört wird?
Ein hochspezialisiertes Unternehmen erleidet durch den Zahlungsverzug eines Zulieferers einen immensen Produktionsausfall. Welche spezifischen Schadenspositionen kann das Unternehmen im Rahmen des Schadenersatzes wegen Verspätung geltend machen, und welche außergewöhnlichen Nachweispflichten bestehen?
Ein hochspezialisiertes Unternehmen erleidet durch den Zahlungsverzug eines Zulieferers einen immensen Produktionsausfall. Welche spezifischen Schadenspositionen kann das Unternehmen im Rahmen des Schadenersatzes wegen Verspätung geltend machen, und welche außergewöhnlichen Nachweispflichten bestehen?
Ein Atomkraftwerkbetreiber ist mit einer Schadensersatzforderung aufgrund eines unvorhergesehenen Reaktorunfalls konfrontiert, der erhebliche Mengen radioaktiven Materials freisetzt. Welche spezifischen Aspekte der Kausalhaftung sind bei der Beurteilung der Haftung des Betreibers von grösster Bedeutung?
Ein Atomkraftwerkbetreiber ist mit einer Schadensersatzforderung aufgrund eines unvorhergesehenen Reaktorunfalls konfrontiert, der erhebliche Mengen radioaktiven Materials freisetzt. Welche spezifischen Aspekte der Kausalhaftung sind bei der Beurteilung der Haftung des Betreibers von grösster Bedeutung?
Ein Pharmaunternehmen bringt ein neues Medikament auf den Markt, das bei einem kleinen Prozentsatz der Patienten unerwartete, schwere Nebenwirkungen verursacht. Die Zulassungsstudien hatten diese Risiken nicht aufgezeigt. Auf welcher Rechtsgrundlage könnte ein betroffener Patient Schadensersatzansprüche geltend machen, und welche spezifischen Herausforderungen ergeben sich dabei?
Ein Pharmaunternehmen bringt ein neues Medikament auf den Markt, das bei einem kleinen Prozentsatz der Patienten unerwartete, schwere Nebenwirkungen verursacht. Die Zulassungsstudien hatten diese Risiken nicht aufgezeigt. Auf welcher Rechtsgrundlage könnte ein betroffener Patient Schadensersatzansprüche geltend machen, und welche spezifischen Herausforderungen ergeben sich dabei?
Ein Hauseigentümer unterlässt es, eine offensichtlich gefährliche Eisschicht auf seinem Gehweg zu entfernen, woraufhin ein Passant stürzt und sich schwer verletzt. Welche spezifische Form der Haftung kommt hier primär in Betracht, und welche Faktoren sind für die Beurteilung der Haftung des Hauseigentümers entscheidend?
Ein Hauseigentümer unterlässt es, eine offensichtlich gefährliche Eisschicht auf seinem Gehweg zu entfernen, woraufhin ein Passant stürzt und sich schwer verletzt. Welche spezifische Form der Haftung kommt hier primär in Betracht, und welche Faktoren sind für die Beurteilung der Haftung des Hauseigentümers entscheidend?
Ein Urteilsunfähiger verursacht einen Schaden. Unter welchen spezifischen Voraussetzungen kann er dennoch haftbar gemacht werden, und welche Faktoren sind bei der Beurteilung seiner Haftung relevant?
Ein Urteilsunfähiger verursacht einen Schaden. Unter welchen spezifischen Voraussetzungen kann er dennoch haftbar gemacht werden, und welche Faktoren sind bei der Beurteilung seiner Haftung relevant?
Ein Softwareentwickler programmiert eine App, die unbefugt auf persönliche Daten der Nutzer zugreift und diese an Dritte weiterleitet. Welche spezifischen Haftungsformen könnten hier zur Anwendung kommen, und welche Beweisanforderungen sind jeweils zu erfüllen?
Ein Softwareentwickler programmiert eine App, die unbefugt auf persönliche Daten der Nutzer zugreift und diese an Dritte weiterleitet. Welche spezifischen Haftungsformen könnten hier zur Anwendung kommen, und welche Beweisanforderungen sind jeweils zu erfüllen?
Ein Tierhalter hält einen exotischen, potenziell gefährlichen Vogel in einer städtischen Umgebung. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen entkommt der Vogel und verursacht erhebliche Sachschäden und Verletzungen. Welche spezifischen Aspekte der Tierhalterhaftpflicht sind hier von grösster Bedeutung?
Ein Tierhalter hält einen exotischen, potenziell gefährlichen Vogel in einer städtischen Umgebung. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen entkommt der Vogel und verursacht erhebliche Sachschäden und Verletzungen. Welche spezifischen Aspekte der Tierhalterhaftpflicht sind hier von grösster Bedeutung?
Ein Unternehmen stellt gentechnisch veränderte Organismen (GVO) her. Welche besonderen Haftungsrisiken sind mit dieser Tätigkeit verbunden, und welche rechtlichen Strategien können zur Risikominimierung eingesetzt werden?
Ein Unternehmen stellt gentechnisch veränderte Organismen (GVO) her. Welche besonderen Haftungsrisiken sind mit dieser Tätigkeit verbunden, und welche rechtlichen Strategien können zur Risikominimierung eingesetzt werden?
Ein Bauunternehmen führt Sprengarbeiten in einem dicht besiedelten Gebiet durch. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kommt es zu unbeabsichtigten Schäden an umliegenden Gebäuden. Welche spezifischen Haftungsprinzipien kommen hier zur Anwendung, und wie kann sich das Unternehmen gegen Haftungsansprüche absichern?
Ein Bauunternehmen führt Sprengarbeiten in einem dicht besiedelten Gebiet durch. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kommt es zu unbeabsichtigten Schäden an umliegenden Gebäuden. Welche spezifischen Haftungsprinzipien kommen hier zur Anwendung, und wie kann sich das Unternehmen gegen Haftungsansprüche absichern?
Eine Fluggesellschaft erleidet einen Absturz aufgrund eines Konstruktionsfehlers des Flugzeugs. Welche spezifischen Haftungsfragen ergeben sich in Bezug auf die Haftung der Fluggesellschaft, des Flugzeugherstellers und allfälliger weiterer beteiligter Parteien?
Eine Fluggesellschaft erleidet einen Absturz aufgrund eines Konstruktionsfehlers des Flugzeugs. Welche spezifischen Haftungsfragen ergeben sich in Bezug auf die Haftung der Fluggesellschaft, des Flugzeugherstellers und allfälliger weiterer beteiligter Parteien?
Eine Genossenschaft sieht sich mit einer komplexen strategischen Neuausrichtung konfrontiert. Welche der folgenden Massnahmen, die potenziell in den Statuten verankert sein könnten, würde die grösste Flexibilität bei der Anpassung an veränderte Marktbedingungen gewährleisten, ohne dabei die Rechte der einzelnen Genossenschafter übermässig zu beeinträchtigen?
Eine Genossenschaft sieht sich mit einer komplexen strategischen Neuausrichtung konfrontiert. Welche der folgenden Massnahmen, die potenziell in den Statuten verankert sein könnten, würde die grösste Flexibilität bei der Anpassung an veränderte Marktbedingungen gewährleisten, ohne dabei die Rechte der einzelnen Genossenschafter übermässig zu beeinträchtigen?
Inwiefern unterscheidet sich die betreibungsrechtliche Stellung eines im Handelsregister eingetragenen Vereins grundlegend von derjenigen eines nicht eingetragenen Vereins, und welche Implikationen ergeben sich daraus für die Gläubiger des Vereins?
Inwiefern unterscheidet sich die betreibungsrechtliche Stellung eines im Handelsregister eingetragenen Vereins grundlegend von derjenigen eines nicht eingetragenen Vereins, und welche Implikationen ergeben sich daraus für die Gläubiger des Vereins?
Welche spezifischen Anforderungen und potenziellen Herausforderungen entstehen bei der Gründung einer Genossenschaft im Hinblick auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates und die Vertretung unterschiedlicher Interessengruppen innerhalb der Genossenschaft?
Welche spezifischen Anforderungen und potenziellen Herausforderungen entstehen bei der Gründung einer Genossenschaft im Hinblick auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates und die Vertretung unterschiedlicher Interessengruppen innerhalb der Genossenschaft?
Analysieren Sie die potenziellen Konflikte, die sich aus dem Prinzip der offenen Tür in einer Genossenschaft ergeben können, insbesondere im Hinblick auf die Heterogenität der Mitgliederinteressen und die langfristige strategische Ausrichtung der Genossenschaft.
Analysieren Sie die potenziellen Konflikte, die sich aus dem Prinzip der offenen Tür in einer Genossenschaft ergeben können, insbesondere im Hinblick auf die Heterogenität der Mitgliederinteressen und die langfristige strategische Ausrichtung der Genossenschaft.
Wie beeinflussen die Bestimmungen des Handelsregisters die Publizität und Transparenz von Unternehmen in der Schweiz, und welche spezifischen Informationen sind für die Öffentlichkeit besonders relevant?
Wie beeinflussen die Bestimmungen des Handelsregisters die Publizität und Transparenz von Unternehmen in der Schweiz, und welche spezifischen Informationen sind für die Öffentlichkeit besonders relevant?
Unter welchen spezifischen Bedingungen und Voraussetzungen kann eine Nachschusspflicht für Genossenschafter in den Statuten einer Genossenschaft festgelegt werden, und welche potenziellen Risiken und Vorteile sind damit verbunden?
Unter welchen spezifischen Bedingungen und Voraussetzungen kann eine Nachschusspflicht für Genossenschafter in den Statuten einer Genossenschaft festgelegt werden, und welche potenziellen Risiken und Vorteile sind damit verbunden?
Welche spezifischen versicherungsrechtlichen Überlegungen sind bei der Ausgestaltung von D&O-Versicherungen für Vorstandsmitglieder von Vereinen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die ehrenamtliche Tätigkeit und die potenziellen Haftungsrisiken?
Welche spezifischen versicherungsrechtlichen Überlegungen sind bei der Ausgestaltung von D&O-Versicherungen für Vorstandsmitglieder von Vereinen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die ehrenamtliche Tätigkeit und die potenziellen Haftungsrisiken?
Inwieweit beeinflusst die Organisationsstruktur eines Vereins, insbesondere die Existenz einer Revisionsstelle, die Rechenschaftspflicht des Vorstands und die Transparenz der finanziellen Gebarung des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern?
Inwieweit beeinflusst die Organisationsstruktur eines Vereins, insbesondere die Existenz einer Revisionsstelle, die Rechenschaftspflicht des Vorstands und die Transparenz der finanziellen Gebarung des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern?
Analysieren Sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen, die sich aus der Betreibung auf Konkurs gegen eine Genossenschaft ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Haftung der Genossenschafter und die Fortführung der Genossenschaftstätigkeit.
Analysieren Sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen, die sich aus der Betreibung auf Konkurs gegen eine Genossenschaft ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Haftung der Genossenschafter und die Fortführung der Genossenschaftstätigkeit.
Welche Massnahmen kann ein Verein ergreifen, um das Risiko von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen seine Vorstandsmitglieder zu minimieren, und welche Rolle spielen dabei die interne Kontrolle, die Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der Statuten?
Welche Massnahmen kann ein Verein ergreifen, um das Risiko von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen seine Vorstandsmitglieder zu minimieren, und welche Rolle spielen dabei die interne Kontrolle, die Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der Statuten?
Ein Versicherungsnehmer beantragt eine Erhöhung seiner bestehenden Versicherungssumme. Nach welcher Zeitspanne ist der Versicherungsnehmer nicht länger an seinen Antrag gebunden, falls der Versicherer innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung gibt, unter der Annahme, dass kein medizinisches Gutachten erforderlich ist?
Ein Versicherungsnehmer beantragt eine Erhöhung seiner bestehenden Versicherungssumme. Nach welcher Zeitspanne ist der Versicherungsnehmer nicht länger an seinen Antrag gebunden, falls der Versicherer innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung gibt, unter der Annahme, dass kein medizinisches Gutachten erforderlich ist?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt am präzisesten die rechtliche Konsequenz, wenn ein Versicherungsnehmer Abweichungen in der Versicherungspolice gegenüber seinem ursprünglichen Antrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beanstandet?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt am präzisesten die rechtliche Konsequenz, wenn ein Versicherungsnehmer Abweichungen in der Versicherungspolice gegenüber seinem ursprünglichen Antrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beanstandet?
Ein Versicherer versäumt es, innerhalb der im VVG §2 definierten Frist auf einen Antrag zur Verlängerung eines bestehenden Versicherungsvertrages zu reagieren. Welche der folgenden juristischen Schlussfolgerungen ist unter Berücksichtigung des VVG am zutreffendsten?
Ein Versicherer versäumt es, innerhalb der im VVG §2 definierten Frist auf einen Antrag zur Verlängerung eines bestehenden Versicherungsvertrages zu reagieren. Welche der folgenden juristischen Schlussfolgerungen ist unter Berücksichtigung des VVG am zutreffendsten?
Angenommen, ein Versicherungsnehmer reicht einen Antrag auf eine Lebensversicherung ein, verschweigt jedoch relevante Vorerkrankungen. Welche der folgenden Aussagen beschreibt die potenziellen Konsequenzen für den Versicherungsvertrag am präzisesten, falls diese Vorerkrankungen später entdeckt werden?
Angenommen, ein Versicherungsnehmer reicht einen Antrag auf eine Lebensversicherung ein, verschweigt jedoch relevante Vorerkrankungen. Welche der folgenden Aussagen beschreibt die potenziellen Konsequenzen für den Versicherungsvertrag am präzisesten, falls diese Vorerkrankungen später entdeckt werden?
Inwiefern unterscheidet sich die rechtliche Behandlung eines Antrags auf Verlängerung eines bestehenden Versicherungsvertrages von der eines Antrags auf Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages hinsichtlich der Bindungsfrist des Versicherers?
Inwiefern unterscheidet sich die rechtliche Behandlung eines Antrags auf Verlängerung eines bestehenden Versicherungsvertrages von der eines Antrags auf Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages hinsichtlich der Bindungsfrist des Versicherers?
Welche rechtliche Bedeutung kommt der Versicherungspolice im Kontext eines Versicherungsvertrages primär zu?
Welche rechtliche Bedeutung kommt der Versicherungspolice im Kontext eines Versicherungsvertrages primär zu?
Unter welchen spezifischen Umständen könnte ein Versicherer, trotz des Ablaufs der regulären Bindungsfrist gemäss VVG §1, dennoch an den Versicherungsantrag des Versicherungsnehmers gebunden sein?
Unter welchen spezifischen Umständen könnte ein Versicherer, trotz des Ablaufs der regulären Bindungsfrist gemäss VVG §1, dennoch an den Versicherungsantrag des Versicherungsnehmers gebunden sein?
Welche der folgenden Handlungen des Versicherers impliziert die stärkste rechtliche Verpflichtung zur Annahme eines Versicherungsantrags, selbst wenn formale Fristen überschritten wurden?
Welche der folgenden Handlungen des Versicherers impliziert die stärkste rechtliche Verpflichtung zur Annahme eines Versicherungsantrags, selbst wenn formale Fristen überschritten wurden?
Ein Versicherungsnehmer übersieht in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) eine Klausel, die seine Obliegenheiten im Schadensfall erheblich einschränkt. Welche rechtlichen Auswirkungen hat dies auf seine Ansprüche, wenn er den Schaden später meldet?
Ein Versicherungsnehmer übersieht in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) eine Klausel, die seine Obliegenheiten im Schadensfall erheblich einschränkt. Welche rechtlichen Auswirkungen hat dies auf seine Ansprüche, wenn er den Schaden später meldet?
Welche der folgenden Informationen muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer gemäss VVG §3 nicht zwingend vor Antragsstellung mitteilen, um seiner Informationspflicht Genüge zu tun?
Welche der folgenden Informationen muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer gemäss VVG §3 nicht zwingend vor Antragsstellung mitteilen, um seiner Informationspflicht Genüge zu tun?
Flashcards
Mahngeschäft?
Mahngeschäft?
Fälligkeit: jederzeit nach Vertragsabschluss; Verzug: durch Mahnung; Nachfrist: erforderlich.
Verfalltagsgeschäft?
Verfalltagsgeschäft?
Fälligkeit: am vereinbarten Termin; Verzug: automatisch nach Ablauf; Nachfrist: erforderlich, außer beim Fixgeschäft.
Wahlrecht 1 (Schuldnerverzug)?
Wahlrecht 1 (Schuldnerverzug)?
Festhalten an Erfüllung + Schadenersatz für Verspätung.
Wahlrecht 2 (Schuldnerverzug)?
Wahlrecht 2 (Schuldnerverzug)?
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Wahlrecht 3 (Schuldnerverzug)?
Wahlrecht 3 (Schuldnerverzug)?
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Folgen des Schuldnerverzugs?
Folgen des Schuldnerverzugs?
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Nachträgliche objektive Unmöglichkeit?
Nachträgliche objektive Unmöglichkeit?
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Verschuldenshaftung
Verschuldenshaftung
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Schaden (im Haftpflichtrecht)
Schaden (im Haftpflichtrecht)
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Widerrechtlichkeit
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Finanzieller Schaden?
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Finanzieller Schaden?
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Ziel des Schadenersatzes
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Beispiele für Haftpflicht
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Beispiele für Haftpflicht
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Beispiele für Haftpflicht
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D&O Versicherung
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Genossenschaft Gründung
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Genossenschaft Organe
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Formen der Genossenschafterversammlung
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Genossenschaft Haftung
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Genossenschaft Betreibungsrechtliche Stellung
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Genossenschaft Prinzip der offenen Tür
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Verein Gründung
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Verein Organe
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Handelsregister Zweck
Handelsregister Zweck
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Regress des Versicherers (VVG 72)?
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Was ist Compliance?
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Aufgaben von Compliance-Abteilungen?
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Was regelt das Datenschutzgesetz (DSG)?
Was regelt das Datenschutzgesetz (DSG)?
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Ziel des Geldwäschereigesetzes?
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Wie entsteht ein Versicherungsvertrag?
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Was enthält der Versicherungsantrag?
Was enthält der Versicherungsantrag?
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Nenne die sechs Hauptpunkte im Antrag.
Nenne die sechs Hauptpunkte im Antrag.
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Welche drei Punkte sind regelmässig im Antrag?
Welche drei Punkte sind regelmässig im Antrag?
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Wie lange sind die Bindungsfristen?
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Was passiert nach Ablauf der Frist?
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Was gilt bei Verlängerung oder Abänderung?
Was gilt bei Verlängerung oder Abänderung?
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Was ist die Versicherungspolice?
Was ist die Versicherungspolice?
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Was muss der Versicherungsnehmer prüfen?
Was muss der Versicherungsnehmer prüfen?
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Welche Formvorschriften gibt es?
Welche Formvorschriften gibt es?
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Study Notes
Entstehung von Obligationen
- Eine Obligation ist die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner.
- Der Gläubiger hat eine Forderung und somit ein Recht auf Leistung.
- Der Schuldner hat eine Schuld und somit eine Pflicht zur Leistung.
Drei Entstehungsgründe für Obligationen
- Vertrag: Ein Versprechen zwischen zwei Vertragspartnern, z. B. eine Leistung und eine Gegenleistung.
- Unerlaubte Handlung: Jemand fügt einem anderen widerrechtlich einen Schaden zu, was zu Schadenersatz führt. Der Geschädigte kann Schadenersatz verlangen und der Schädiger muss Schadenersatz leisten.
- Ungerechtfertigte Bereicherung: Eine Person ist grundlos aus dem Vermögen einer anderen Person bereichert.
Entstehung von Obligationen aus einem Vertrag
- Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Einigung über den Vertragsinhalt: Antrag und Annahme müssen übereinstimmen, und die Offerte muss bindend sein.
- Vertragsfähigkeit des Vertragspartners: Beide Partner müssen volljährig und urteilsfähig, also handlungsfähig sein. Wenn nicht, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich, es sei denn, es handelt sich um unentgeltliche Vorteile, geringfügige Angelegenheiten oder eigenen Arbeitserwerb/Taschengeld bei Jugendlichen.
- Richtige Form des Vertrags: Eine Formvorschrift muss eingehalten werden, falls vorhanden.
- Zulässiger Inhalt des Vertrags: Der Vertrag darf nicht unmöglich, widerrechtlich oder unsittlich sein.
- Bindung an eine Offerte:
- Bei direkter Kommunikation muss die Offerte sofort angenommen werden.
- Bei schriftlicher Kommunikation beträgt die Entscheidungsfrist fünf Tage, bei Fax oder E-Mail ein bis maximal zwei Tage.
- Hauptpunkte eines Vertrags sind das „Was" und „Wie viel", z. B. Kaufpreis und Kaufgegenstand.
- Nebenpunkte sind Lieferfristen, Garantieleistungen usw., über die sich die Partner einigen können, aber nicht müssen.
- Unverbindliche Offerten sind Werbeprospekte und Preislisten.
- Bindende Offerten sind Schaufensterauslagen mit Preisangaben.
- Gesetzliche Formvorschriften: einfache Schriftlichkeit, qualifizierte Schriftlichkeit (Lehrvertrag), öffentliche Beurkundung (Kaufvertrag über ein Grundstück).
Auflösung von Verträgen
- Ein gültig zustande gekommener Vertrag kann unter vier Ausnahmen wieder aufgelöst werden:
- Aufhebungsvertrag: Vereinbarung mit dem Vertragspartner, ohne Formvorschriften.
- Kündigung von Dauerverträgen: Einseitige Auflösung bei Miet- und Arbeitsverträgen.
- Rücktritt vom Vertrag: Recht zur einseitigen Auflösung, vereinbart im Vertrag oder gesetzlich vorgesehen bei Haustürgeschäften (Widerruf schriftlich innert 14 Tagen) und Abzahlungsverträgen (Vertrag ist erst nach 14 Tagen gültig).
- Anfechtung eines Vertrags: Recht zur einseitigen Auflösung bei Irrtum, Erklärungsirrtum, Grundlagenirrtum, Motivirrtum, absichtlicher Täuschung (Anfechtung innert Jahresfrist), Furchterregung (Anfechtung innert Jahresfrist) oder Übervorteilung (Anfechtung innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss).
Wirkung von Obligationen
- Vertragspartner müssen sich nicht über die Erfüllungsmodalitäten einigen, da das OR in den Artikeln 68 - 96 Regeln dafür bereithält.
- Wer muss was, wann in welcher Reihenfolge und wo leisten?
- Was:
- Dienstleistungen (körperliche oder geistige Kräfte)
- Sachleistungen (eine Sache übergeben): Gattungssachen (Geld, Heizöl, Fahrrad) oder Speziessachen (Massgeschneiderter Anzug, Occasionsfahrrad)
- Eine Quittung (bei Sachleistungen auch Lieferschein, bei Dienstleistungen Rapport) bestätigt den Empfang der Leistungen.
- Wann:
- Kein Erfüllungszeitpunkt abgemacht ist, dann liegt ein Mahngeschäft vor.
- Der Gläubiger kann sofort nach Vertragsabschluss die Leistung verlangen.
- Der Schuldner muss leisten, wenn ihn der Gläubiger dazu auffordert.
- Abgemachter Erfüllungszeitpunkt vor dann handelt es sich um ein Verfalltagsgeschäft
- Der Schuldner muss bis spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet haben.
- Ein Fixgeschäft ist ein besonderes Verfalltagsgeschäft.
- Die Parteien vereinbaren ausdrücklich oder stillschweigend dass eine bestimmte Leistung nur zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt oder bis zu einer bestimmten Zeit erbracht werden kann
- Wo:
- Gattungssachen sind Holschulden, Erfüllungsort ist der Sitz des Schuldners.
- Bei einer Speziessache ist der Erfüllungsort dort, wo sich die Sache bei Vertragsabschluss befand (ebenfalls Holschuld).
- Geldschulden sind Bringschulden, der Wohnort oder Geschäftssitz des Gläubigers.
Wirkung von Obligationen – Erfüllungsfehler
- Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Erfüllungsfehlern:
- Nichterfüllung: Die vereinbarte Leistung bleibt aus oder ist verspätet.
- Schuldnerverzug liegt vor, wenn die Erfüllung ausbleibt.
- Schlechterfüllung: Der Schuldner erbringt die Leistung, jedoch mangelhaft.
- Nichterfüllung: Die vereinbarte Leistung bleibt aus oder ist verspätet.
Schuldnerverzug
- Vorgehen des Gläubigers (auch Leistungsverzug bzw. bei Geldschulden Zahlungsverzug):
- Mahngeschäft:
- Fälligkeit: jederzeit nach Vertragsabschluss
- Verzug: durch Mahnung
- Nachfrist: angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung
- Verfalltagsgeschäft:
- Fälligkeit: am vereinbarten Erfüllungstermin
- Verzug: automatisch nach Ablauf des Termins
- Nachfrist: angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung
- Keine Nachfrist beim Fixgeschäft
- Mahngeschäft:
- Ausübung der Wahlrechte:
- Wahlrecht 1: Festhalten an Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung, wenn die Leistung nicht anderswo beschafft werden kann.
- Wahlrecht 2: Festhalten am Vertrag, Verzicht auf Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung, wenn die Leistung anderswo teurer beschafft werden muss.
- Sofortige Mitteilung nötig
- Wahlrecht 3: Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Dahinfallens, wenn die Leistung anderswo billiger beschafft werden kann.
- Sofortige Mitteilung nötig
- Folgen des Schuldnerverzugs:
- Haftung für Verspätungsschaden
- Haftung für zufälligen Untergang der Leistung
- Bei Geldschulden: Verzugszinsen zahlen
Nachträgliche objektive Unmöglichkeit
- Die Sache geht durch Zufall ohne Verschulden des Schuldners unter.
- Der Vertrag wird ungültig, z.B. wenn Mietobjekt nach Vertragsabschluss zerstört wird (gilt nicht beim Kaufvertrag).
Gläubigerverzug oder Annahmeverzug
- Der Gläubiger verweigert die Annahme der richtig angebotenen Leistung.
- Der Schuldner kann die Ware hinterlegen oder verkaufen und den Erlös hinterlegen.
- Oft ist eine Konventionalstrafe in Verträgen vereinbart.
Erlöschen von Obligationen
- Verjährung: Eine verjährte Forderung ist nicht untergegangen, kann aber nicht mehr gegen den Willen des Schuldners eingetrieben werden (Einrede der Verjährung).
- Gewöhnliche Verjährungsfrist bei Verträgen: 10 Jahre
- Verjährungsfrist für einzelne namentlich aufgezählte Forderungen, z.B. Mietzinsforderungen: 5 Jahre
- Sachmängelhaftung: 2 Jahre
- Forderungen aus unerlaubter Handlung: 1 Jahr
- Forderungen aus ungerechtfertigter Bereicherung: 1 Jahr
- Die Verjährung kann unterbrochen werden, wenn der Schuldner seine Schuld anerkennt oder der Gläubiger ein Betreibungsverfahren einleitet.
Verrechnung
- Aufrechnung von gleichartigen gegenseitigen Forderungen (meistens Geld) zweier Geschäftspartner.
Verschuldenshaftung und Kausalhaftungen
- Es wird zwischen ausservertraglicher Verschuldenshaftung und Kausalhaftungen unterschieden.
- Haftpflicht bedeutet, dass eine Person für Schäden aufkommen muss, die eine andere Person wegen ihr erleidet, wenn das Recht dies vorsieht.
Arten von Haftpflichten:
- Verschuldenshaftung (Haftung für Schäden, die man mit Verschulden einem Dritten zufügt)
- Ausservertragliche Haftpflicht:
- Milde Kausalhaftungen (Haftungen für Aufsichts- und Sorgfaltspflichtverletzungen oder Mängel in bestimmten Situationen)
- Beispiele: Geschäftsherrenhaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Werkeigentümerhaftpflicht, Grundeigentümerhaftpflicht, Haftpflicht des Familienhaupts, Produktehaftpflicht, Haftpflicht des Urteilsunfähigen, Haftpflicht für Schäden aus radioaktiven Strahlen
- Scharfe Kausalhaftungen (Haftungen für die Schaffung eines gefährlichen Zustands (Gefährdungshaftungen))
- Beispiele: Haftpflicht des Motorfahrzeughalters, Haftpflicht der Eisenbahnbetreiber, Haftpflicht der Luftfahrzeughalter, Haftpflicht für Herstellung und Installation elektrischer Anlagen, Haftpflicht für gewässerbedrohende Tätigkeiten, Haftpflicht der Atomkraftwerkbetreiber etc.
Verschuldenshaftung - Grundform der Haftung
- Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, wird zum Ersatz verpflichtet (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
- Die Verschuldenshaftung ist der Grundtatbestand der ausservertraglichen Haftpflicht und kommt zum Zug, wenn nicht eine vertragliche Haftpflicht oder eine Kausalhaftung besteht.
- Die vier Voraussetzungen der Verschuldenshaftung sind:
- Finanzieller Schaden des Geschädigten (Sachschaden, Personenschaden, entgangener Gewinn)
- Widerrechtliche Schädigung (Schädigung der Person oder ihres Eigentums, es sei denn, es liegen Rechtfertigungsgründe vor)
- Adäquater Kausalzusammenhang (die schädigende Handlung war geeignet, den Schaden herbeizuführen)
- Schuld des Schädigers (Absicht oder mindestens Fahrlässigkeit)
Kausalhaftungen
- Haftung ohne eigenes Verschulden.
- Milde Kausalhaftung:
- Finanzieller Schaden beim Geschädigten
- Widerrechtlichkeit des schädigenden Eingriffs
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Nichtbeachten der vorgeschriebenen Aufsichts- oder Sorgfaltspflicht bzw. Vorliegen eines Mangels
- Wichtigste Fälle: Geschäftsherrenhaftpflicht, Haftpflicht des Tierhalters, des Werkseigentümers, des Familienhaupts, Produktehaftpflicht
- Scharfe Kausalhaftung
- Finanzieller Schaden beim Geschädigten
- Widerrechtlichkeit des schädigenden Eingriffs
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Schaffung des gefährlichen Zustands
- Wichtigster Fall: Haftpflicht des Motorfahrzeughalters
- Milde Kausalhaftung:
Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Haftpflicht
- Mitverschulden des Geschädigten: Die Haftpflicht des Schädigers bleibt bestehen, wird aber reduziert.
- Solidarische Haftung mehrerer Haftpflichtiger: Die Schädiger haften solidarisch. Die Aufteilung des Schadens erfolgt im Innenverhältnis
- Beweislast und Prozessrisiko:
- Den Geschätigten trägt die Beweislast für alle vier Voraussetzungen und sein Prozessrisiko ist entsprechend gross.
- Beweislast und Prozessrisiko bei Verschuldenshaftung:
- Schaden, Täterschaft des Beklagten, Kausalzusammenhang und Verschulden des Schädigers
- Bei den milden Kausalhaftungen
- Der Beklagte trägt die Beweislast für die Erfüllung der verlangten Aufsichts-/Sorgfaltspflichten.
- Bei den milden Kausalhaftungen
Unternehmensformen:
- Einzelunternehmen:
- Rechtsform: Einzelunternehmen
- Zweck: beliebiger bestimmter Zweck
- Rechtsgemeinschaften:
- Rechtsform: Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft
- Zweck: beliebiger bestimmter Zweck
- Körpergemeinschaften:
- Rechtsform: GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Verein
- Kapitalgesellschaften und Mischgesellschaften
- Zweck: Wirtschaftlicher Zweck
- Rechtsform: GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Verein
- Personengesellschaften: Die Gesellschafter bringen ihr Kapital und ihre Arbeitskraft ein.
- Kapitalgesellschaften: Die Gesellschafter bringen einen Kapitalbetrag ein.
Die Einzelunternehmung
- Gründung: Eintrag ins Handelsregister obligatorisch ab 100'000 CHF Bruttoumsatz/Jahr, ansonsten freiwill möglich.
- Pflicht zur kaufmännischen Buchführung
- Geschäftsfirma (Name) der Einzelunternehmung)
- Haftung: Einzelunternehmer mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
- Betreibungsrechtliche Stellung: Betreibung auf Konkurs.
- Versicherungsbedarf: Versicherung von Unfall, Krankheit, Alter/Invalidität empfohlen.
Die einfache Gesellschaft
- Keine Unternehmensform sondern rechtliches Grundgerüst für die Gründung einer Gesellschaft. - Kann nicht ins Handelsregister eingetragen werden und hat keine Firma.
- Gründung: Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
- Haftung: Alle Gesellschafter haften solidarisch mit ihrem ganzen Privatvermögen
- Betreibungsrechtliche Stellung: Betreibung muss gegen einzelne/mehrere Gesellschafter eingeleitet werden.
Die Kollektivgesellschaft
- Gründung: Abschluss Gesellschaftsvertrag (keine Formvorschrift) und Eintrag ins Handelsregister
- Haftung: Zuerst mit Gesellschaftsvermögen, dann solidarisch die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen
- Betreibungsrechtliche Stellung: Betreibung auf Konkurs
- Versicherungsbedarf: Die Gesellschafter sind nicht Angestellte ihres Unternehmens > gleicher Versicherungsbedarf wie der Einzelunternehmer
Die Kommanditgesellschaft
- Eine Kollektivgesellschaft mit zwei Gruppen von Gesellschaftern
- Komplementäre haben gleiche Stellung wie Kollektivgesellschafter
- Kommanditäre haften nur bis zu einem im Handelsregister eingetragenen Höchstbetrag für Gesellschaftsschulden
- Haftung: Wie Kollektivgesellschaft, jedoch haften Kommanditäre nur bis zu im HR eingetragenen Summe.
- Betreibungsrechtliche Stellung: Betreibung auf Konkurs, persönliche Haftung der Kommanditäre durch die Kommanditsumme begrenzt.
- Versicherungsbedarf: Komplementäre wie Kollektivgesellschafter, Kommanditäre sind Angestellte falls diese aktiv mitarbeiten und den sozialversicherungsrechtlichen Status geniessen.
Die Aktiengesellschaft
- Gründung:
- Aufstellen der Statuten (Gesellschaftsvertrag der AG)
- Kapital aufbringen (mind. CHF 100'000)
- Aktien müssen gezeichnet (Verpflichtung zur Übernahme einer Anzahl Aktien einer AG) und liberiert (Bezahlung übernommenen Aktien) sein.
- Teilweise Liberierung möglich
- Öffentliche Gründungsurkunde (Muss von Notar öffentlich beurkundet werden)
- Handelsregistereintrag
- Sachwerte können auch eingebracht werden, aber Gründer müssen Gründerbericht aufstellen.
- Innenverhältnis: Benötigt Organe
- Generalversammlung (beschliesst Gesellschaftsbeschlüsse)
- Verwaltungsrat (Die Geschäftsführung)
- Revisionsstelle (kontrolliert die Geschäftsbücher)
- Haftung: Nur Gesellschaftsvermögen Betreibungsrechtliche Stellung: Betreibung auf Konkurs
- Versicherungsbedarf: Aktionäre welche aktiv im Unternehmen angestellt sind und zusätzlicher Bedarf für Verwaltungsratsmitglieder und angestellte Führungskräfte für Verantwortlichkeitsansprüche.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gründung: analog Gründung AG, Stammkapital min 20'000 CHF vollständig liberiert.
- Innenverhältnis: Benötigt Organe
- Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung und Revisionsstelle
- Haftung: Nur Gesellschaftsvermögen (evtl. Nachschusspflicht gemäss Statuten)
- Betreibungsrechtliche Stellung: Betreibung auf Konkurs > Statuten können ggf. Nachschusspflicht vorsehen.
- Versicherungsbedarf: Gesellschafter welche aktiv im Unternehmen angestellt sind und Mitglieder der Geschäftsführung und angestellte Führungskräfte benötigen ggf. Verantwortlichkeitsansprüche.
Die Genossenschaft
- Gründung: Mind. 7 Mitglieder, aufstellen der Statuten, Eintrag im Handelsregister. Eigenkapital nicht zwingend vorgesehen.
- Innenverhältnis: Benötigt Organe
- Generalversammlung der Genossenschafter, Verwaltung (mind. 3 Mitglieder ) und Revisionsstelle.
- Zusammensetzung der Generalversammlung etc. kann in den Statuten bestimmt werden Haftung: Nur Gesellschaftsvermögen (evtl. Nachschusspflicht, wenn in Statuten vorgesehen) Betreibungsrechtliche Stellung: Betreibung auf Konkurs
- Generalversammlung der Genossenschafter, Verwaltung (mind. 3 Mitglieder ) und Revisionsstelle.
- Versicherungsbedarf: Gesellschafter welche aktiv im Unternehmen angestellt sind mit zusätzlichem Versicherungsbedarf für Verwaltungsmitglieder/angestellte Führungskräfte.
- Das in der Genossenschaft geltende Prinzip der offenen Tür erlaubt es jedermann, Mitglied zu werden.
Der Verein
- Gründung: Statuten (schriftlich) und Organe müssen gewählt werden. Eintragung im Handelsregister ist nicht notwendig
- Innenverhältnis: Benötigt Organe
- Vereinsversammlung und der Vorstand sowie evtl. die Revisionsstelle.
- Haftung: Grundsätzlich nur Vereinsvermögen (evtl. Nachschusspflicht, wenn in Statuten gesehen)
- Betreibungsrechtliche Stellung: Betreibung auf Pfändung (nicht im HR eingetragenen Verein) oder Betreibung auf Konkurs (eingetragener Verein).
- Versicherungsbedarf: Ehrenamtliche Tätigkeit unterliegt keinem Schutz durch die Selbstversicherung
Handelsregister
- Staatliches Verzeichnis der in der Schweiz niedergelassenen Unternehmungen mit 3 Funktionen:
- Publizität (Gewährleistung Verkehrssicherheit + Vertrauensschutz im täglichen Geschäftsverkehr
- Rechtsdurchsetzung
- Rechtsanknüpfung (erhöhter Firmenschutz)
- Wesentliche Angaben:
- Firma, Rechtsform, Sitz + Handelsregisternummer, Zweck, Haftungsverhältnisse, Art der Information (Mitglieder), Vertretungsverhältnisse, weitere Punkte.
- Ist öffentlich zugänglich > Auszüge dürfen angefertigt werden.
Handelsregistereintrag
- Unternehmen wird zu konstitutivem Eintrag verpflichtet ODER Unternehmen ist (bloss) dazu berechtigt.
- Konstitutiv: AG, Kommandit-AG, GmbH, Genossenschaft, Kollektiv- /Kommanditgesellschaft ohne kaufmännisches Unternehmen
- Deklaratorisch: Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft mit kaufmännischem Unternehmen, alle kaufmännischen Einzelunternehmen, Vereine mit kaufmännischem Unternehmen.
Wirkung des Handelsregistereintrags
- Aussenverhältnis: positive/negative Publizitätswirkung + Unterstellung unter die Handelsgerichtsbarkeit für Klagen gegen die Unternehmung
- Innenverhältnis: Konstitutive Wirkung in gewissen Fällen + Schutz der Firma durch das Firmenrecht + Unterstellung unter die Konkursbetreibung.
Aufsicht über Versicherungen
Die gesetzlichen Regeln zur Versicherungsaufsicht
- Das VAG gilt für alle Privatversicherer.
- Das VAG befasst sich hauptsächlich mit:
- Der Bewilligung zum Geschäftsbetrieb
- Überwachung der Geschäftstätigkeit durch die FINMA
- Sicherstellung der jederzeitigen Solvenz
- Mindestkapital
- Solvabilität
- Garantiefonds
- Organisationsfonds
- Sicherungsfonds für Lebensversicherer
- Regelung des grenzüberschreitenden Versicherungsverkehrs
- Kautionspflicht für ausländische Versicherer
- Aufsicht über die Versicherungsvermittler
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb
- Verfahren verläuft in vier Schritten:
- Geschäftsplan erstellen
- Bewilligungsgesuch bei der FINMA einreichen
- Prüfung des Bewilligungsgesuchs durch FINMA
- Die Solvenz genügend ist
- Die Organisation zur Führung des Geschäfts geeignet ist
- Die Führung über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt
- Der Versicherer die Rechtsform der AG oder der Genossenschaft hat
- Der Versicherer kein versicherungsfremdes Geschäft betreibt
- Der Versicherer die Spartentrennung befolgt; entweder Lebensversicherer oder Schadenversicherer
- Bewilligungserteilung
Beendigung des Geschäftsbetriebs
- Der Versicherer muss sicherstellen, dass keine Versicherten zu Schaden kommen. Vier Gründe für die Beendigung des Geschäftsbetriebs:
- Verzicht = Freiwillige Aufgabe
- Ein freiwillig verzichtender Versicherer muss der FINMA einen Abwicklungsplan zur Genehmigung vorlegen
- Entzug der Bewilligung = Erzwungene Aufgabe
- Die FINMA kann einem Versicherer die Bewilligung entziehen.
- Übertragung von Versicherungsbeständen (an andere Versicherer).
- Bewilligung der FINMA nötig.
- Liquidation bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Konkurs des Versicherers). FINMA muss zustimmen.
- Verzicht = Freiwillige Aufgabe
Fundstellen rund um den Versicherungsvertrag
- Stellt Bestimmungen auf für den Fall, dass zwei Vertragspartner ein Vertragsdetail nicht geregelt haben (dispositives Recht)
- Erhält zwingende Regeln (Schutz der Allgemeinheit).
- Fundstellen:
- Versicherungspolice: Dokumentiert Abmachung der Parteien und besteht aus Deckblatt und AVB sowie evtl. aus zusätzlichen Bedingungen (ZB).
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Spezialgesetz, das sich ausschliesslich mit dem Versicherungsvertrag befasst; hat fünf Kapitel (Allgemeine/Besondere zu Schadenversicherung, besonderen Bestimmungen zur Personenversicherung, zwingende Bestimmungen/ Schlussbestimmungen)
- Obligationenrecht (OR): Kommt bei Versicherungsverträgen zum Zug wenn das VVG keine Antwort gibt
- Andere Gesetze: Für besondere Fragen können weitere Gesetze von Bedeutung, z.B. ZGB
Entstehung eines Versicherungsvertrags
- Versicherungsantrag des Versicherungsnehmersgeht an den Versicherer.
- Annahme des Antrags durch Versicherer innert Bindungsfrist.
Versicherungsantrag
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet einen schriftlichen Antrag auszufüllen.
- Der Versicherer hat eine Informationspflicht ,den Kunden über die Identität und wesentlichen Inhalt des Vertrages zu informieren.
- Der Versicherungsantrag enthält die 6 Hauptpunkte des Versicherungsvertrags und weitere für die Geschäftsabwicklung wichtige Punkte:
- Versicherte Gefahr, versichertes Objekt, Versicherungsleistung, Versicherungsprämie, versicherungsbeginn, Dauer des Versicherungsvertrags
- Fragen des Versicherers zum Risiko
- Hinweis zu den AVB und AGB-Bestätigung des Versicherungsnehmers
- Datum und Unterschrift des Kunden
Annahme des Versicherungsantrags durch den Versicherer
- Der Vertrag entsteht, wenn der Versicherer den Antrag annimmt
Bindungsfristen
- VVG 1: 14 Tage für Neuanträge und Erhöhung der Versicherungssumme , Ausnahme 4 Wochen für Erstellung med. Gutachten
- VVG 2: gilt für Anträge für Verlängerung oder Abänderung bereits bestehender Versicherung
- der Antrag des Kunden gilt als angenommen, falls die Ablehnung des Versicherers nicht innert der Frist bei Kunden eintrifft
Versicherungspolice
- Versicherung muss eine Versicherungspolice ausstellen ( = Beweisurkunde)
- Der Versicherungsnehmer muss die Police überprüfen und allfällige Abweichungen innert vier Wochen melden.
Ende Versicherungsbeginn
- meistens wird vereinbarter Termin festgelegt, manchmal provisorische Deckungszusage
Dauer und Beendigung des Versicherungsvertrags
- automatische Verlängerung um ein Jahr , sofern nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt, Verlängerung darf jeweils maximal ein Jahr betragen.
- endet durch Erfüllung (Totalschaden - Ende)
- Ablauf der Vertragsdauer (kann durch Verlängerungsklausel verlängert werden)
- endet automatisch bei voll ständigem und endgültigem Wegfall des versicherten Risikos oder dem Konkurs des Versicherers
- endet auf andere Weise bei Rücktritts- kündigungsrecht und übereinkunft der jeweiligen Vertragspartner
Rechte und Pflichten der Parteien
- Pflicht des Versicherungsnehmers zur Prämienzahlung
- Zeitpunkt der Prämienzahlung,Prämienhöhe
- Verspätung mit Prämienzahlung - Recht des Versicherers in Verzug zu setzen
- Wahlrecht des Versicherers
- Er hält am Vertrag fest und fordert die Prämie mit Betreibung ein
- Er tritt vom Vertrag zurück und verzichtet auf die Prämie.
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers/Anspruchsberechtigten
- Auskunft über versichertes Risiko bei Vertragsabschluss (Falschangaben ermöglichen Rücktritt innerhalb 4 Wochen seit Kenntnis) Anzeige von erheblichen Gefahrserhöhungen während Vertragsdauer > schriftliche/keine Meldung beeinflusst Vertragsverhältnis
- Pflichten des Versicherungsnehmers/Anspruchsberechtigten im Schadenfalls:
- Sofortige Schadenmeldung, Mitwirkung bei der Ermittlung des Schadens /Auskunft zum Ereignis,Veränderungsverbot solange Schaden nicht ermittelt.
- Rettungspflicht ( alles Zumutbare unternehmen um Schaden zu mindern)
Verpflichtungen des Versicherers
- Zu den Vertragsdokumenten gehören alle Bestandteile der Versicherungspolice;
- keine Leistung bei absichtlicher Herbeiführung des Ereignisses oder bei grobfahrlässiger Herbeiführung
Rechtsfolgen Schadenfall
- Auszahlung der Versicherungsleistung ( innert 4 Wochen nach Eingang der Schadenmeldung / der angeforderten Auskünfte)
- Schicksal der Versicherung bei Total und Teilschaden
- Totalschaden: Vertrag fällt dahin, die Prämie für das laufende Jahr verbleibt beim Versicherer, Prinzip: Unteilbarkeit der Prämie
- Teilschaden: Vertrag läuft weiter, Kündigung durch Versicherungsgeber oder Versicherungsnehmer möglich (bis Auszahlung der Entschädigung)
Der Regress des Versicherers auf den Verursacher des Schadens
- Bei Schadenversicherungen kann der Versicherer Regress nehmen, wenn Versicherter Anspruch aus unerlaubter Handlung hatte (Subrogation)
- Bei Summenversicherungen gibt es keinen Regressanspruch gegen den Verursacher.
Ãœberblick zu Compliance
- Sorgt dafür, dass Unternehmen alle Gebote und Verbote einhalten
- Erkenne rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen
- Ausarbeiten von regelfontformen Verhaltensrichtlinien
Datenschutzgesetz
- Regelt die Bearbeitung von Personendaten zum Schutz Persönlichkeitsschutz.
- Datenbearbeitung = Aktiviät über die Verwendung bis Vernichtung von Personendaten
- Personendaten sind Informationen, die einer Person zugeordnet werden können
- Grundsätze der Datenbearbeitung etc.
Geldwäschereigesetz
- Will Reinwaschen von kriminellen Geldern verhindern
- Finanzintermediären ( auch Versicherer) Sorgfaltspflichten bei der Annahme v Geldern
- Pflichten bei Geldwäschereiverdacht , Meldepflicht und Vermögenssperre
- Verstösse können Bussen für das Unternehmen, beteiligte und verantwortliche Personen verursachen
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- UWG sanktioniert jedes gegen Treu und Glauben im Geschäftsverkehr verstossende Verhalten!
- Erscheinungsmerkmale zB Verleitung Vertragsverletzung, Verletzung von Fabrikations und Geschäftsgeheiminssem, Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen, Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen (Herabsetzung, Irreführung)
- Rechtmittel > Verbotsklage, Beseitigungsklage+ Feststellungsklage
- Schadenersatz, Genugtuung, Herausgabe des Gewinns
Kartellgesetzt
- Volkswirtschaftlichen oder soziale schädliche Auswirtkungen von Kartellen und andere Wettbewerbsbeschränkungen zu verhinder
- Wettbewerbsabreden = grundsätzlich zulässig, doch nur ausnahmsweise verboten (wenn Wettbewerb ohne Rechtfertigungsgrund behindern oder ausschalten)
- Unternehmenszusammen = schlüsse grösseren Ausmasses sind bewilligungspflichtig.
- Missbrauch von Marktmacht ist verboten.
Gesetz für kollektive Kapitalanlagen
- sind Vermögen, die von Anlegern gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht
- Anlagebedürfnisse der Anleger werden in gleichmässiger Weise befriedigt.
- Offene Kapitalanlagen = unbegrenzbaren Zahl von Anlegern offen
- Geschlossene Kapitalanlagen= für bestimmten Kreis von Anlegern konzipiert.
- Publikumsanleger= nicht qualifizierte
- wer öffentlich Anteile eine kollektiven KA= braucht Bewilligung der Aufsichtsbehörde!
- Vertraglicher Anlagefonds beteiligt: Fondsleitung, Depotbank und Vertriebsträger + Kunde!
- können Bewilligung der Aufsichtsbehörde(Finma) erfordern.
- KAG unterscheid: Effekten - Immobilien/Ãœbrige Anlagenfonds
- verschiedene Bestimmungen und Risikoverteilungen
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